{"id":68923,"date":"2021-01-18T12:09:26","date_gmt":"2021-01-18T11:09:26","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=68923"},"modified":"2022-02-21T11:02:33","modified_gmt":"2022-02-21T10:02:33","slug":"die-impfkampagne-aus-arbeitsrechtlicher-sicht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=68923","title":{"rendered":"Die Impfkampagne aus arbeitsrechtlicher Sicht"},"content":{"rendered":"<p>Arbeitgeber drohen ihren Mitarbeitern mit K&uuml;ndigung, wenn sie sich nicht impfen lassen. Markus S&ouml;der hat bereits eine Impfpflicht f&uuml;r Mitarbeiter in den Gesundheitsberufen gefordert. W&auml;hrend die epidemiologischen Fragestellungen der Impfkampagne breit &ouml;ffentlich diskutiert werden, treten die arbeitsrechtlichen Fragen dabei in den Hintergrund und bei den Betroffenen herrscht massive Verunsicherung. <strong>Jens Berger<\/strong> hatte die Gelegenheit, <strong>Peter Gol&uuml;ke<\/strong> zu diesem Themenkomplex f&uuml;r die NachDenkSeiten zu befragen. Gol&uuml;ke ist Fachanwalt f&uuml;r Arbeitsrecht und hat sich intensiv mit den arbeitsrechtlichen Fragen der Covid-19-Schutzimpfung befasst.<\/p><p><em>Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verf&uuml;gbar.<\/em><br>\n<!--more--><br>\n<\/p><div class=\"powerpress_player\" id=\"powerpress_player_7166\"><!--[if lt IE 9]><script>document.createElement('audio');<\/script><![endif]-->\n<audio class=\"wp-audio-shortcode\" id=\"audio-68923-1\" preload=\"none\" style=\"width: 100%;\" controls=\"controls\"><source type=\"audio\/mpeg\" src=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/210118_Die_Impfkampagne_aus_arbeitsrechtlicher_Sicht_NDS.mp3?_=1\"><\/source><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/210118_Die_Impfkampagne_aus_arbeitsrechtlicher_Sicht_NDS.mp3\">https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/210118_Die_Impfkampagne_aus_arbeitsrechtlicher_Sicht_NDS.mp3<\/a><\/audio><\/div><p class=\"powerpress_links powerpress_links_mp3\">Podcast: <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/210118_Die_Impfkampagne_aus_arbeitsrechtlicher_Sicht_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_pinw\" target=\"_blank\" title=\"Play in new window\" onclick=\"return powerpress_pinw('https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?powerpress_pinw=68923-podcast');\" rel=\"nofollow\">Play in new window<\/a> | <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/210118_Die_Impfkampagne_aus_arbeitsrechtlicher_Sicht_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_d\" title=\"Download\" rel=\"nofollow\" download=\"210118_Die_Impfkampagne_aus_arbeitsrechtlicher_Sicht_NDS.mp3\">Download<\/a><\/p><p><strong>Herr Gol&uuml;ke, zurzeit macht ein Zahnarzt aus Pfaffenhofen Schlagzeilen, der seinen Mitarbeitern per WhatsApp mitgeteilt hat, dass er sie fristlos und ohne Gehalt vom Dienst freistellen will, wenn sie sich nicht gegen Covid-19 impfen lassen. Wie bewerten Sie als Fachanwalt f&uuml;r Arbeitsrecht diesen Vorgang? Darf er das?<\/strong><\/p><p>Diese Frage wird unter Arbeitsrechtlern aktuell sehr lebhaft diskutiert. Der Meinungsstand ist vielschichtig. Das Thema ist auch tats&auml;chlich sehr komplex und die Rechtsauffassungen sehr unterschiedlich. Es gibt Stimmen, wie den Arbeitsrechtler Prof. Dr. Fuhlrott, die halten im Grundsatz eine solche Weisung des Arbeitgebers <a href=\"https:\/\/www.handwerksblatt.de\/betriebsfuehrung\/arbeitgeber-koennen-mitarbeiter-nicht-zum-impfen-verpflichten\">unter bestimmten Voraussetzungen f&uuml;r zul&auml;ssig<\/a>. Dieser Ansicht w&uuml;rde ich mich allerdings nicht anschlie&szlig;en wollen. Ich halte solche Impfanweisungen von Arbeitgebern f&uuml;r rechtswidrig und das aus mehreren Gr&uuml;nden.<\/p><p>Versetzen wir uns einen Moment in die Lage des Arztes und ber&uuml;cksichtigen dabei die Besonderheiten in den Gesundheitsberufen. Wir alle wissen, dass bei &Auml;rzten strenge Hygiene- und Schutzvorschriften bestehen. Das erleben wir beispielsweise im Wartezimmer und in den Behandlungsr&auml;umen. <\/p><p>Der Arzt sch&uuml;tzt damit nicht nur seine Patienten, sondern auch seine Mitarbeiter, denn der Arzt ist nach &sect; 3,4 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, die Gefahren f&uuml;r die Sicherheit und die Gesundheit am Arbeitsplatz zu beurteilen und Ma&szlig;nahmen hieraus abzuleiten. Damit kommt er seiner F&uuml;rsorgepflicht gem&auml;&szlig; &sect; 618 BGB nach. In Bezug auf die Ma&szlig;nahmen zur Eind&auml;mmung des Corona-Virus hat sich der Arzt zudem an die von der Bundesregierung beschlossenen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards[<a href=\"#foot_1\" name=\"note_1\">1<\/a>]zu halten, mit denen die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes umgesetzt werden sollen.<\/p><p>Die Verantwortung f&uuml;r die Umsetzung notwendiger Infektionsschutzma&szlig;nahmen tr&auml;gt also der Arzt entsprechend dem Ergebnis seiner Gef&auml;hrdungsbeurteilung. Damit r&uuml;ckt die Gef&auml;hrdungsbeurteilung in den Fokus der Abw&auml;gungsentscheidung des Arztes. Der Arzt muss im Rahmen seiner Gef&auml;hrdungsbeurteilung bedenken, dass grunds&auml;tzlich (noch) keine gesetzliche Impfpflicht besteht und auch die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards nicht vorsehen, dass er eine Impfung seiner Mitarbeiter verlangen kann. Es d&uuml;rfte auch nicht anzunehmen sein, dass im Arbeitsvertrag eine Impfverpflichtung mit den Mitarbeitern vereinbart wurde.<\/p><p>Nun k&ouml;nnte sich der Arzt auf den Standpunkt stellen, dass mit der Zulassung von Impfstoffen und mit Beginn der Impfungen endlich eine Ma&szlig;nahme zur Gefahrenabwehr und Minimierung der Infektionsrisiken bei Patienten und Mitarbeitern zur Verf&uuml;gung st&uuml;nde. Er beruft sich auf sein Weisungsrecht aus &sect; 106 Gewerbeordnung und weist die Mitarbeiter an, sich impfen zu lassen. Andernfalls droht er, wie im vorliegenden Fall, die unentgeltliche Freistellung von der Arbeit (bis auf Weiteres?) an.<\/p><p><strong>Und ist diese Begr&uuml;ndung rechtens?<\/strong><\/p><p>Das Weisungsrecht des Arztes ist nicht schrankenlos. Die Aus&uuml;bung des Weisungsrechts muss nach billigem Ermessen erfolgen. So schreibt es &sect; 315 Abs. 1 BGB vor. Der Arzt hat also eine Interessensabw&auml;gung vorzunehmen und dabei nicht nur seine, sondern auch die Interessen des Mitarbeiters zu ber&uuml;cksichtigen, insbesondere das allgemeine Pers&ouml;nlichkeitsrecht[<a href=\"#foot_2\" name=\"note_2\">2<\/a>] und die Menschenw&uuml;rde[<a href=\"#foot_3\" name=\"note_3\">3<\/a>].<\/p><p>Bei der Aus&uuml;bung seines Weisungsrechts muss der Arzt auch pr&uuml;fen, ob er in die Grundrechte seiner Mitarbeiter eingreift. Das gilt hier insbesondere f&uuml;r das in Art. 2. Abs. 2 GG normierte Recht auf k&ouml;rperliche Unversehrtheit. Eine Impfung kann einen erheblichen Eingriff in die Gesundheit des Mitarbeiters darstellen, dies mit fatalen Folgen (Impfsch&auml;den). Namhafte Verfassungsrechtler wie Prof. Dr. Dietrich Murswiek <a href=\"https:\/\/dokumente.landtag.rlp.de\/landtag\/vorlagen\/2-12-17.pdf\">halten<\/a> eine Impfpflicht f&uuml;r verfassungswidrig: &bdquo;Der Staat darf niemand zwingen, sich selbst zu sch&uuml;tzen, zumal im Fall der Sars-Cov-2-Impfung, das Risiko langfristiger Nebenwirkungen nicht bekannt ist.&ldquo;<\/p><p>Angesichts des Umstandes, dass der Arzt das grundgesetzlich gew&auml;hrte Recht auf Schutz der k&ouml;rperlichen Unversehrtheit im Rahmen seiner Billigkeitspr&uuml;fung zu beachten hat, w&auml;re es schwer verst&auml;ndlich, aus welchen Gr&uuml;nden er die Grundrechte seiner Mitarbeiter der einseitigen Impfanweisung nachordnet. Welchem Recht geb&uuml;hrt hier der Vorrang?<\/p><p><strong>Sagen Sie es uns.<\/strong><\/p><p>Meines Erachtens ist die einseitige Anordnung einer unbezahlten Freistellung f&uuml;r impfunwillige Mitarbeiter nicht zul&auml;ssig. Eine solche Suspendierung m&uuml;sste gerechtfertigt sein. Hierf&uuml;r gibt es m.E. wie gesagt keine Rechtsgrundlage.<\/p><p>Hinzu kommt, dass der Arzt als Arbeitgeber das Betriebsrisiko tr&auml;gt. Das Bundesarbeitsgericht hat in einer &auml;lteren Entscheidung[<a href=\"#foot_4\" name=\"note_4\">4<\/a>] geurteilt, dass Ursachen, die von au&szlig;en auf das Unternehmen einwirken, wie z.B. Naturkatastrophen, allein den Arbeitgeber belasten und diese St&ouml;rungen nicht auf den Arbeitnehmer abgew&auml;lzt werden d&uuml;rfen.<\/p><p>Die Arbeitnehmer haben somit einen arbeitsvertraglichen Anspruch auf Besch&auml;ftigung und mithin auf Verg&uuml;tung[<a href=\"#foot_5\" name=\"note_5\">5<\/a>].  Die Nichtbesch&auml;ftigung aufgrund einer abgelehnten Impfanweisung durch den Arbeitgeber m&uuml;sste dieser begr&uuml;nden. Das d&uuml;rfte ihm derzeit wohl nicht gelingen. Lehnt der Arzt die angebotene Arbeit seiner Mitarbeiter ab, ger&auml;t er in Annahmeverzug. Der Lohn d&uuml;rfte dennoch gezahlt werden m&uuml;ssen.<\/p><p>Schlie&szlig;lich sollte der Arzt vor einer Impfanweisung an seine pers&ouml;nliche Haftung f&uuml;r damit im Zusammenhang stehende Impfsch&auml;den denken. Die Arzthaftung wird hier doch erheblich untersch&auml;tzt. Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts[<a href=\"#foot_6\" name=\"note_6\">6<\/a>] d&uuml;rfte der Arbeitgeber grunds&auml;tzlich f&uuml;r Impfsch&auml;den haften, soweit er diese anordnet. Eine Haftung im zu entscheidenden Fall kam nur deswegen nicht in Betracht, weil die gesch&auml;digte Mitarbeiterin freiwillig an einer von der Betriebs&auml;rztin durchgef&uuml;hrten Grippeschutzimpfung teilgenommen hatte.<\/p><p><strong>Nun stellt ja eine Impfung mit einem unerprobten Impfstoff stets auch eine zumindest theoretische Gefahr f&uuml;r Leib und Leben dar. Dabei muss man im konkreten Fall noch nicht einmal allzu weit in die Ferne schweifen. So weist der Impfstoffhersteller Biontech selbst darauf hin, dass es aus den klinischen Testreihen keine validen Daten zur Wirkung des Impfstoffs auf Schwangere g&auml;be. Frauen im geb&auml;rf&auml;higen Alter <a href=\"https:\/\/www.apotheke-adhoc.de\/nachrichten\/detail\/markt\/nach-corona-impfung-schwangerschaft-vermeiden-bnt162b2-das-sagt-die-gebrauchsinformation\/\">wird empfohlen<\/a>, eine Schwangerschaft f&uuml;r mindestens zwei Monate nach der zweiten Injektion zu vermeiden. Als ob das so einfach w&auml;re. Nun gibt es gerade in den Gesundheitsberufen ja sehr viele Frauen im geb&auml;rf&auml;higen Alter, die auch h&auml;ufig einen Kinderwunsch haben und so zu einer Risikogruppe f&uuml;r die Impfung geh&ouml;ren. Wenn diese Frauen von ihrem Arbeitgeber gezwungen werden, sich impfen zu lassen, stellt das dann nicht strenggenommen sogar den Straftatbestand der N&ouml;tigung dar?<\/strong><\/p><p>Ich k&ouml;nnte mir grunds&auml;tzlich den Zusammenhang zwischen einem rechtswidrigen Weisungsrecht und dem Straftatbestand einer N&ouml;tigung gem&auml;&szlig; &sect; 240 StGB vorstellen. Vor allen Dingen dann, wenn die Nichtbefolgung der Impfanweisung etwa zur K&uuml;ndigung oder zur unbezahlten Freistellung von der Arbeit f&uuml;hren soll. Die Drohung mit wirtschaftlichen Nachteilen erf&uuml;llt den Tatbestand des &sect; 240 StGB. Sollte es zudem zu Sch&auml;den an K&ouml;rper und Gesundheit kommen, k&ouml;nnte der Vorwurf der K&ouml;rperverletzung hinzutreten.<\/p><p>Rechtswidrig ist die Tat aber nur, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des &Uuml;bels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist. Als verwerflich betrachten Strafrechtler eine Verhaltensweise dann, wenn Gewaltanwendung oder Drohung zu dem beabsichtigten Zweck in einem auffallenden Missverh&auml;ltnis stehen. Dabei muss das Missverh&auml;ltnis derart auff&auml;llig sein, dass die Verhaltensweise als sozialethisch missbilligenswert anzusehen ist, d.&thinsp;h. von jedem verst&auml;ndigen Dritten als sozial unertr&auml;glich, als strafw&uuml;rdiges Unrecht empfunden wird[<a href=\"#foot_7\" name=\"note_7\">7<\/a>]. <\/p><p><strong>Ob ein solches Missverh&auml;ltnis vorliegt, d&uuml;rfte jedoch fraglich sein.<\/strong><\/p><p>Richtig. Es ist fraglich, ob die Impfanweisung des Arbeitgebers als sozial unertr&auml;glich empfunden wird.  Entgegen aller Verlautbarungen von Herrn Spahn diskutieren Politiker bereits &uuml;ber eine gesetzliche Regelung zur Einf&uuml;hrung einer Impfpflicht in den Gesundheitsberufen. Und zu bedenken ist die Stimmungslage in der Bev&ouml;lkerung, die durch Politik und Medien in einen Zustand von Angst und Verunsicherung versetzt wurde. Vor diesem Hintergrund fragt es sich, ob die Anordnung einer Impfung &ndash; zumal von Personal in den Gesundheitsberufen &ndash; als sozial unertr&auml;glich angesehen wird. Das w&uuml;rde ich stark bezweifeln. Auch die Beurteilung der Impfung w&auml;hrend einer Schwangerschaft in der &ouml;ffentlichen Wahrnehmung wird grunds&auml;tzlich nicht anders beurteilt. Der Schutz des ungeborenen Lebens und der Mutterschutz haben nat&uuml;rlich einen hohen Stellenwert. Die St&auml;ndige Impfkommission (STIKO) hat aber beispielsweise <a href=\"https:\/\/www.impfen-info.de\/impfempfehlungen\/schwangere.htm\">keine Bedenken<\/a> f&uuml;r Grippeimpfungen bei Schwangeren.<\/p><p>Die Weisung, sich gegen eine Infektion mit einem Sars-Cov-2-Erreger w&auml;hrend einer Schwangerschaft impfen zu lassen, d&uuml;rfte daher auch nicht als verwerflich angesehen werden. Zumindest w&uuml;rde ein Gericht die Einsch&auml;tzung der STIKO nicht unber&uuml;cksichtigt lassen.<\/p><p>Das m&ouml;gen Strafrechtler gewiss anders beurteilen und vielleicht sogar gut begr&uuml;nden k&ouml;nnen. Meiner Ansicht nach k&ouml;nnte der Vorwurf der N&ouml;tigung an der Verwerflichkeitsklausel scheitern.<\/p><p><strong>Gerade die Pflegekr&auml;fte, die schon vor der Pandemie durch die Privatisierung von Krankenh&auml;usern und Pflegeheimen und Sparma&szlig;nahmen der Tr&auml;ger sinnbildlich auf dem letzten Loch pfeifen, kommen sich nun vor wie die Kanarienv&ouml;gel, die fr&uuml;her im Bergbau eingesetzt wurden. Fielen sie um, wussten die Kumpel, dass Grubengas freigeworden ist und konnten sich in Sicherheit bringen. Haben denn die Arbeitgeber im Gesundheitssystem keine Sorgfaltspflicht, um ihre Mitarbeiter vor Gefahren zu sch&uuml;tzen?<\/strong><\/p><p>Die Sorgfaltspflicht ist Bestandteil der allgemeinen F&uuml;rsorgepflicht des Arbeitgebers und beinhaltet Schutz-, Sorgfalts- und Auskunftspflichten. Arbeitgeber im Gesundheitswesen sind derzeit besonders stark gefordert, den Schutz der Mitarbeiter zu gew&auml;hrleisten, um das Infektionsrisiko durch Sars-CoV-2 zu vermeiden. Neben den bestehenden Hygiene- und Schutzvorschriften sind die bereits angesprochenen Richtlinien des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards einzuhalten. Daneben hat etwa das Robert Koch-Institut <a href=\"https:\/\/www.rki.de\/DE\/Content\/InfAZ\/N\/Neuartiges_Coronavirus\/Hygiene.html\">Empfehlungen zu Hygienema&szlig;nahmen<\/a> herausgegeben.<\/p><p>Es gibt also durchaus eine Vielzahl von gesetzlichen Vorschriften, die die Sorgfaltspflicht der Arbeitgeber konkretisieren. In der Praxis ist es aber aufgrund personeller Unterbesetzung, Arbeits&uuml;berlastung und fehlenden finanziellen Ressourcen oft nicht m&ouml;glich, die guten und wichtigen Empfehlungen und gesetzlichen Vorgaben umzusetzen. Ob Arbeitgeber ihrer F&uuml;rsorgepflicht verantwortungsvoll nachkommen k&ouml;nnen, ist dann eher fraglich. So <a href=\"https:\/\/gesundheit-soziales.verdi.de\/coronavirus\/++co++d756cd4e-8f6c-11ea-9a86-525400940f89\">berichtet<\/a> ver.di beispielsweise &uuml;ber katastrophale Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals durch Arbeits&uuml;berlastung und unzureichenden Arbeitsschutz.<\/p><p>Verletzt der Arbeitgeber seine F&uuml;rsorgepflicht fahrl&auml;ssig oder schuldhaft, bestehen f&uuml;r Arbeitnehmer verschiedene Abwehrrechte. Beispielsweise kommen Unterlassungsanspr&uuml;che, Zur&uuml;ckbehaltungsrechte an der Arbeitskraft sowie Schadensersatzanspr&uuml;che in Betracht. Soweit vorhanden sind Betriebsr&auml;te zudem verpflichtet[<a href=\"#foot_8\" name=\"note_8\">8<\/a>], sich f&uuml;r die Einhaltung des Arbeitsschutzrechts einzusetzen. Meiner Wahrnehmung nach nehmen viele Betriebsr&auml;te diese Aufgabe sehr ernst. Allerdings werden Betriebsr&auml;te oftmals mit den Grenzen der &Ouml;konomie konfrontiert. <\/p><p><strong>Der bayerische Ministerpr&auml;sident S&ouml;der hat in der letzten Woche ja sogar eine Impfpflicht f&uuml;r Mitarbeiter in den Pflegeberufen gefordert. Nun will er diese Idee erst einmal von der Ethikkommission pr&uuml;fen lassen. W&uuml;rde eine solche gesetzliche Impfpflicht die juristische Lage &auml;ndern?<\/strong><\/p><p>Herr S&ouml;der verlangt eine gesetzliche Impfpflicht f&uuml;r Pflegekr&auml;fte, ohne eine allgemeine Impfpflicht gesetzlich zu regeln. Hintergrund ist die <a href=\"https:\/\/www.sonntagsblatt.de\/artikel\/soeder-fordert-ethische-debatte-ueber-impfpflicht-fuer-pflegekraefte\">Erkenntnis<\/a>, dass nur die H&auml;lfte der Pflegekr&auml;fte eine Impfbereitschaft zeigen soll.<\/p><p>Anders als im Falle des Masernschutzgesetzes w&uuml;rde es sich um eine eingeschr&auml;nkte Impfpflicht handeln, die sich erstens auf eine ganz spezielle Berufsgruppe bezieht und zweitens auf eine Impfung gegen alle m&ouml;glichen Infektionen beziehen k&ouml;nnte. Ob dies mit unserem Grundgesetz vereinbar ist, k&ouml;nnte fraglich sein, da eine solche Impfpflicht insbesondere die Berufsfreiheit[<a href=\"#foot_9\" name=\"note_9\">9<\/a>] einschr&auml;nken d&uuml;rfte. Sollte ein entsprechendes Gesetz tats&auml;chlich vom Bundestag beschlossen werden und in Kraft treten, d&uuml;rfte wohl mit zahlreichen Verfassungsbeschwerden zu rechnen sein. <\/p><p>Nun hat Herr Spahn den Vorsto&szlig; seines Kollegen S&ouml;der bereits abgelehnt. Er <a href=\"https:\/\/www.zdf.de\/nachrichten\/politik\/corona-impfpflicht-lambrecht-lauterbach-laschet-100.html\">bleibe dabei<\/a>: Eine Impfpflicht werde es nicht geben.<\/p><p>Wie auch immer: Will man mehr Menschen f&uuml;r den Pflegeberuf gewinnen, sollte die Berufswahl nicht durch eine Impfpflicht erschwert werden. Schon deswegen nicht, weil es ernstzunehmende wissenschaftliche Bedenken hinsichtlich der Wirksamkeit der Impfstoffe gibt. In einem <a href=\"http:\/\/www.matthias.schrappe.com\/index.htm\">Thesenpapier<\/a> von Prof. Dr. med Schrappe und anderen hei&szlig;t es[<a href=\"#foot_10\" name=\"note_10\">10<\/a>]: &bdquo;Es ist laut Robert-Koch-Institut (RKI) noch nicht gekl&auml;rt, ob und in welchem Ma&szlig;e geimpfte Menschen das Coronavirus noch &uuml;bertragen k&ouml;nnen. Derzeit ist auch noch unklar, wie lange die Wirkung bei den Geimpften als Schutz vor einer Ansteckung vorh&auml;lt. Dies ist aber wichtig, um bestimmen zu k&ouml;nnen, wie viele Menschen sich impfen lassen m&uuml;ssen, um der Pandemie ein Ende zu setzen.&ldquo;<\/p><p>Dieser Befund macht mich offen gesagt sehr nachdenklich, wenn man sich vorstellt, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage Grundrechte eingeschr&auml;nkt werden sollen. Es gibt praktisch keine validen wissenschaftlichen Studien, die einen dauerhaften Impfschutz nachweisen w&uuml;rden. Es bleibt zu hoffen, dass der Deutsche Ethikrat auch diesen Gesichtspunkt in seine &Uuml;berlegungen einbezieht, falls er sich mit dem S&ouml;der&rsquo;schen Vorschlag befassen sollte.<\/p><p><strong>Gibt es rechtliche F&auml;lle, die &auml;hnlich gelagert sind? Auch die Grippe ist ja vor allem f&uuml;r immunschwache und hochbetagte Menschen, die in Krankenh&auml;usern und Alten- und Pflegeheimen untergebracht sind, hoch gef&auml;hrlich. Dennoch gibt es keine Impfpflicht f&uuml;r das Personal. Und gab es in der Vergangenheit auch Gerichtsentscheide aus diesem Themenfeld?<\/strong><\/p><p>Die aktuelle Diskussion &uuml;ber eine Impfpflicht zur Eind&auml;mmung des Corona-Virus kann mit anderen F&auml;llen zur Impfpflicht meines Erachtens nur bedingt verglichen werden. In Betracht w&uuml;rde allenfalls die Verfassungsbeschwerde des Vereins <a href=\"https:\/\/www.individuelle-impfentscheidung.de\/\">&bdquo;&Auml;rzte f&uuml;r individuelle Impfentscheidung e.V.&ldquo;<\/a>  kommen, die verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Masernschutzgesetz vorgebracht hat. &Uuml;ber die Verfassungsbeschwerde ist in der Hauptsache noch nicht entschieden worden. Der Fall betrifft den Nachweis einer Masernimpfung als Voraussetzung f&uuml;r den Besuch einer Kita. Die minderj&auml;hrige Beschwerdef&uuml;hrerin r&uuml;gt hier eine Verletzung von Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG und vertritt die Ansicht, dass die Masernschutzimpfungen in unverh&auml;ltnism&auml;&szlig;iger Weise in ihr Grundrecht auf k&ouml;rperliche Unversehrtheit eingreifen. Vor allem k&ouml;nne man sie nicht zwingen, irreversible Impfreaktionen hinzunehmen und sich den Gefahren unerw&uuml;nschter Nebenwirkungen auszusetzen. Ich darf anmerken, dass die Impfstoffe gegen Masern im Gegensatz zu den Corona-Impfstoffen auf evidenzbasierten Studien und jahrzehntelanger Forschung beruhen. &Uuml;ber Nebenwirkungen bei der Masernimpfung kann durch &Auml;rzte umfassend aufgekl&auml;rt werden. Das ist mit den Corona-Impfstoffen nicht gew&auml;hrleistet.<\/p><p><strong>Durch die &ouml;ffentliche Debatte werden Mitarbeiter ja f&ouml;rmlich unter Druck gesetzt, sich impfen zu lassen. Ich k&ouml;nnte mir vorstellen, dass es f&uuml;r Skeptiker auch im beruflichen Umfeld nicht eben einfach ist, sich diesem Druck zu widersetzen. <\/strong><\/p><p>Der Umgang mit Mitarbeitern ist ein weiteres Themenfeld. Es gibt Mitarbeiter, die eine Impfung ablehnen, andere lassen sich impfen. Sorgen sie daf&uuml;r, dass sich die Belegschaft nicht spaltet und der Betriebsfrieden gef&auml;hrdet wird. Das Schild an der B&uuml;rot&uuml;r des Chefs &bdquo;Ich lasse mich impfen&ldquo; f&ouml;rdert nicht gerade den Teamgeist, sondern f&uuml;hrt zur Ausgrenzung. Auch im Betrieb herrscht Meinungsfreiheit. Gerade in der aktuellen Situation erscheint es mir immer wichtiger zu werden, die Meinung des anderen zu respektieren.<\/p><p><strong>Und wie sieht es f&uuml;r die Betreiber von Altenheimen mit der Schutzverantwortung gegen&uuml;ber den Bewohnern aus? Zurzeit r&uuml;cken die mobilen Impfteams ja schon in die ersten Alten- und Pflegeheime ein. Findet dort eine individuelle Impfberatung f&uuml;r die Bewohner durch deren Hausarzt statt? Und wer entscheidet eigentlich f&uuml;r demente Personen, ob sie geimpft werden sollen und auf welcher fachlichen Basis kann eine solche Entscheidung &uuml;berhaupt gef&auml;llt werden? Selbst namhafte Virologen tun sich ja schwer, f&uuml;r solche Personen, die ja meist eine komplizierte Krankheitsgeschichte haben, ohne individuelle Anamnese eine klare Impfempfehlung auszusprechen.<\/strong><\/p><p>Arbeitgebern aus Gesundheitsberufen und Pflegeeinrichtungen, aber auch den Berufsbetreuern m&ouml;chte ich ans Herz legen, sich bei dem Thema Impfungen und Impfpflichten nicht unter sozialen Druck setzen zu lassen. Ich frage mich immer, woher kommt die Eile, wenn beispielsweise noch am 27. Dezember ein Impfteam in ein Altenheim einf&auml;llt und mal schnell die Bewohner durchimpfen m&ouml;chte. Man muss sich Zeit lassen. Es geht nicht nur um einen Pieks, wie man immer wieder verharmlosend die Impfung bezeichnet. Lassen Sie sich nicht verunsichern. Nirgendwo ist geregelt, dass die Impfung innerhalb einer bestimmten Zeit erfolgen muss. Verfallen Sie nicht in Panik, sondern bestehen Sie auf Aufkl&auml;rung und auf die Hinzuziehung eines Arztes f&uuml;r eine gr&uuml;ndliche Anamnese, bevor die Impfeinwilligung unterschrieben wird. Das sollten Sie auch den Angeh&ouml;rigen vermitteln, die h&auml;ufig selbst mit der Situation &uuml;berfordert sind und alles unterschreiben, was man ihnen vorlegt. Die Aufkl&auml;rung ist wirklich ein zentrales Thema der Impfung und bisher nicht wirklich zufriedenstellend gel&ouml;st.<\/p><p>In dem bereits zitierten Thesenpapier von Prof. Dr. Schrappe et al. wird kritisiert, dass das Aufkl&auml;rungsmerkblatt des RKI\/Deutsches Gr&uuml;nes Kreuz keinen Hinweis darauf enth&auml;lt, dass die Aufkl&auml;rung durch ein pers&ouml;nliches Gespr&auml;ch mit einem daf&uuml;r ausgebildeten Arzt erfolgen muss. Im dazugeh&ouml;rigen <a href=\"https:\/\/www.rki.de\/DE\/Content\/Infekt\/Impfen\/Materialien\/Downloads-COVID-19\/Einwilligung-de.pdf;jsessionid=5E8B1AA9E4EE4B03264C4A75A71B4971.internet091?__blob=publicationFile\">Anamnese\/Einwilligung-Formular<\/a>[<a href=\"#foot_11\" name=\"note_11\">11<\/a>] wird vielmehr der Eindruck erweckt, durch das Ankreuzen vorformulierter S&auml;tze k&ouml;nne das pers&ouml;nliche Gespr&auml;ch mit dem Arzt ersetzt werden. Dort steht dann &hellip;<\/p><div class=\"imagewrap\"><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/bilder\/210118-interview-01.jpg\"><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/bilder\/210118-interview-01.jpg\" alt=\"\" title=\"\"><span><\/span><\/a><\/div><p>Solche Merkbl&auml;tter stellen nach der st&auml;ndigen Rechtsprechung des BGH nur ein Indiz f&uuml;r eine stattgehabte Aufkl&auml;rung dar, beweisen sie aber nicht. In den Hinweisen zur Impfaufkl&auml;rung hei&szlig;t es: &bdquo;Das Aufkl&auml;rungsmerkblatt dient der (vorherigen) Information des Impflings und ersetzt nicht die M&ouml;glichkeit zu einem Aufkl&auml;rungsgespr&auml;ch.&ldquo; Die &bdquo;M&ouml;glichkeit eines Aufkl&auml;rungsgespr&auml;chs&ldquo; erweckt den rechtlich fehlerhaften Eindruck, das Aufkl&auml;rungsgespr&auml;ch sei nicht erforderlich. Richtig ist: Es kann darauf verzichtet werden, aber das erfordert eine ausdr&uuml;ckliche Erkl&auml;rung der zu impfenden Person, die durch ein Formular nicht ersetzt wird. <\/p><p>Davon abgesehen ist es nicht einfach, insbesondere bei Demenzerkrankten festzustellen, ob sie sich &uuml;berhaupt impfen lassen wollen. Vor diesem Problem sehen sich Angeh&ouml;rige und Berufsbetreuer gleicherma&szlig;en gestellt. Was h&auml;tte der Betroffene gewollt, wenn er noch einwilligungsf&auml;hig gewesen w&auml;re? Zur Kl&auml;rung dieser Frage ist der Betreuer gem&auml;&szlig; &sect; 1901 BGB verpflichtet. Dient die Impfung dem Wohl des Betreuten? Aber auch der Arzt muss gem&auml;&szlig; &sect; 1901 b BGB ein Gespr&auml;ch zur Feststellung der Einwilligungsf&auml;higkeit des Patienten f&uuml;hren. Geschieht dies in der Praxis wirklich? Vor allem wenn mir berichtet wird, in welchem Tempo durchgeimpft werden soll. <\/p><p><strong>So wie Sie das sagen, gibt es f&uuml;r den gesamten Themenbereich ja viele offene Fragen, die sich daraus ergeben, dass es weder eine klare Rechtsprechung noch einen klar definierten Gesetzesrahmen gibt. Dabei h&auml;tte die Politik doch eigentlich gen&uuml;gend Zeit gehabt, hier klarere Regeln vorzugeben. Die Debatte ist ja nicht neu, schon im Fr&uuml;hjahr hie&szlig; die Losung, wir warten auf einen Impfstoff. Nun sind die Impfstoffe da und man wirkt &uuml;berrumpelt und alles muss schnell, schnell gehen. Hat die Politik hier versagt?<\/strong><\/p><p>Was ich verstehen kann, ist Folgendes: Die von der Bundesregierung ergriffenen Ma&szlig;nahmen zur Eind&auml;mmung der Ausbreitung von Sars-Cov-2-Viren sollten gewisserma&szlig;en nur &uuml;bergangsweise bis zur Entwicklung eines Impfstoffes zum Einsatz kommen. Das Ziel stand somit fest: Ein Impfstoff musste her, der die Pandemie beenden w&uuml;rde. Was ich nicht nachvollziehen kann, ist, dass man sich keine Zeit gelassen hat, um evidenzbasierte Studien zur Gef&auml;hrlichkeit und zum Nachweis des Virus zu beschaffen und man nicht auf der Grundlage wissenschaftlicher Studien einen Impfstoff hat entwickeln lassen. Die Behauptung, dass Eile geboten war, weil das Gesundheitssystem anderenfalls zusammengebrochen w&auml;re, ist bis heute nicht belegt. Andere Strategien zur Bew&auml;ltigung der Corona-Krise hat die Bundesregierung nicht einmal in Betracht gezogen, beispielsweise Schutzma&szlig;nahmen von Anfang an nur f&uuml;r bestimmte, stark gef&auml;hrdete Bev&ouml;lkerungsgruppen vorzusehen, wie dies unter anderem von Herrn Prof. Dr. med. Schrappe et. al. fr&uuml;hzeitig gefordert wurde.<\/p><p>Haben diese Ma&szlig;nahmen ihren Zweck verfehlt? Trotz AHA-Regeln und schmerzhafter Lockdowns sind die Infektionszahlen gestiegen und bleiben meines Wissens aktuell auf einem hohen Niveau. Fest steht, dass die Ma&szlig;nahmen zu gravierenden gesellschaftlichen Einschnitten und Belastungen gef&uuml;hrt haben.<\/p><p><strong>F&auml;lle wie der eingangs genannte Zahnarzt aus Pfaffenhofen sind keine Einzelf&auml;lle. Oft tauchen sie &ndash; wenn &uuml;berhaupt &ndash; nur in der Lokalpresse auf und es gibt keine Selbsthilfegruppen oder Vernetzungen, &uuml;ber die die Betroffenen Rat und Unterst&uuml;tzung finden k&ouml;nnen. Sicherlich k&ouml;nnen auch viele Leser der NachDenkSeiten zu diesem Thema ihre Erfahrungen beitragen und ich k&ouml;nnte mir auch vorstellen, dass es viele Leser gibt, die selbst Rat und Unterst&uuml;tzung suchen. K&ouml;nnten Sie sich vorstellen, dass es im Rahmen der Leserschaft und unserer Gespr&auml;chskreise zu einem solchen Erfahrungsaustausch kommen k&ouml;nnte?<\/strong><\/p><p>Wir werden zunehmend mit rechtlichen Problemen bei der Bew&auml;ltigung der Corona-Krise zu k&auml;mpfen haben. Es ist vollkommen ungewiss, wie sich das Infektionsgeschehen entwickeln wird. Es ist ebenso ungewiss, mit welchen Ma&szlig;nahmen die Bundesregierung und die L&auml;nder auf die weitere Entwicklung reagieren werden. Kann die Impfkampagne angesichts der Schwierigkeiten bei der Impfstoffversorgung durchgef&uuml;hrt werden oder kommt es zu weiteren Ma&szlig;nahmen und gesetzlichen Versch&auml;rfungen? Kommt am Ende doch eine gesetzliche Impfpflicht in welcher Form auch immer daher und wie w&auml;re darauf zu reagieren? Ich w&uuml;rde mich sehr freuen, wenn es zu diesen Fragen und Themen einen regen Austausch mit den Lesern der NachDenkSeiten kommen k&ouml;nnte.<\/p><p><strong>Herr Gol&uuml;ke, wir danken f&uuml;r dieses Gespr&auml;ch.<\/strong><\/p><p>Titelbild: r.classen\/shutterstock.com<\/p><div class=\"hr_wrap\">\n<hr>\n<\/div><div class=\"footnote\">\n<p>[<a href=\"#note_1\" name=\"foot_1\">&laquo;1<\/a>] (Stand:20.08.2020) <a href=\"https:\/\/www.bmas.de\/SharedDocs\/Downloads\/DE\/PDF-Schwerpunkte\/sars-cov-2-arbeitsschutzstandard.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=2%20\">bmas.de\/SharedDocs\/Downloads\/DE\/PDF-Schwerpunkte\/sars-cov-2-arbeitsschutzstandard.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=2 <\/a><\/p>\n<p>[<a href=\"#note_2\" name=\"foot_2\">&laquo;2<\/a>] Artikel 1 Abs. 1 GG<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_3\" name=\"foot_3\">&laquo;3<\/a>] Artikel 2 GG<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_4\" name=\"foot_4\">&laquo;4<\/a>] BAG Urteil vom 30.01.1991, 4 AZR 338\/90, AP Nr. 33 zu &sect; 615 BGB<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_5\" name=\"foot_5\">&laquo;5<\/a>] &sect; 611, &sect; 613, &sect; 615 BGB in Verbindung mit &sect; 242 BGB;BAG &ndash; Entscheidung vom 19.08.1976-  3 AZR 173\/75<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_6\" name=\"foot_6\">&laquo;6<\/a>] BAG 21.12.2017- 8 AZR 853\/16<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_7\" name=\"foot_7\">&laquo;7<\/a>] BGHSt 18, 389, 393; BayObLG NJW 1993, 212<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_8\" name=\"foot_8\">&laquo;8<\/a>] &sect; 89 Abs. 1 Satz. 1 BetrVG<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_9\" name=\"foot_9\">&laquo;9<\/a>] Artikel 12 GG<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_10\" name=\"foot_10\">&laquo;10<\/a>] Artikel 12 GGThesenpapier 7 vom 10.01.2021 Seite 54 f. <\/p>\n<p>[<a href=\"#note_11\" name=\"foot_11\">&laquo;11<\/a>] Stand 22.12.2020; zuletzt abgerufen 2.1.2021<\/p>\n<\/div><p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"http:\/\/vg05.met.vgwort.de\/na\/817ef032524844cf8b29fefa0328e495\" width=\"1\" height=\"1\" alt=\"\"><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Arbeitgeber drohen ihren Mitarbeitern mit K&uuml;ndigung, wenn sie sich nicht impfen lassen. 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