{"id":70789,"date":"2021-03-16T13:09:53","date_gmt":"2021-03-16T12:09:53","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=70789"},"modified":"2021-03-17T07:35:27","modified_gmt":"2021-03-17T06:35:27","slug":"niemand-hat-die-absicht-eine-impf-mauer-zu-errichten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=70789","title":{"rendered":"Niemand hat die Absicht, eine Impf-Mauer zu errichten!"},"content":{"rendered":"<p>Zwar schlie&szlig;t die Bundesregierung &bdquo;Privilegien f&uuml;r Geimpfte&ldquo; immer noch wortreich aus. Gleichzeitig beauftragte sie jedoch einen digitalen Impfnachweis, dessen einzig plausibler Zweck eben darin besteht, eine Zweiklassengesellschaft von Geimpften und Nicht-Geimpften zu etablieren. Den Ton gibt einmal mehr die EU an. Die EU-Freiz&uuml;gigkeit, also das Recht, sich als EU-B&uuml;rger frei in allen EU-Staaten zu bewegen, d&uuml;rfte schon bald Geschichte sein. Wo fr&uuml;her Schlagb&auml;ume die Menschen trennten, k&ouml;nnte schon bald eine &bdquo;Impf-Mauer&ldquo; errichtet werden, die Menschen, die nicht geimpft werden wollen, k&ouml;nnen oder d&uuml;rfen, das elementare Grundrecht der Freiz&uuml;gigkeit entzieht. Walter Ulbricht h&auml;tte wohl von einem &bdquo;epidemiologischen Schutzwall&ldquo; gesprochen. Von <strong>Jens Berger<\/strong>.<\/p><p><em>Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verf&uuml;gbar.<\/em><br>\n<!--more--><br>\n<\/p><div class=\"powerpress_player\" id=\"powerpress_player_699\"><!--[if lt IE 9]><script>document.createElement('audio');<\/script><![endif]-->\n<audio class=\"wp-audio-shortcode\" id=\"audio-70789-1\" preload=\"none\" style=\"width: 100%;\" controls=\"controls\"><source type=\"audio\/mpeg\" src=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/210316_Niemand_hat_die_Absicht_eine_Impf_Mauer_zu_errichten_NDS.mp3?_=1\"><\/source><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/210316_Niemand_hat_die_Absicht_eine_Impf_Mauer_zu_errichten_NDS.mp3\">https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/210316_Niemand_hat_die_Absicht_eine_Impf_Mauer_zu_errichten_NDS.mp3<\/a><\/audio><\/div><p class=\"powerpress_links powerpress_links_mp3\">Podcast: <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/210316_Niemand_hat_die_Absicht_eine_Impf_Mauer_zu_errichten_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_pinw\" target=\"_blank\" title=\"Play in new window\" onclick=\"return powerpress_pinw('https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?powerpress_pinw=70789-podcast');\" rel=\"nofollow\">Play in new window<\/a> | <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/210316_Niemand_hat_die_Absicht_eine_Impf_Mauer_zu_errichten_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_d\" title=\"Download\" rel=\"nofollow\" download=\"210316_Niemand_hat_die_Absicht_eine_Impf_Mauer_zu_errichten_NDS.mp3\">Download<\/a><\/p><p>Die Vorbereitungen f&uuml;r den digitalen Impfnachweis sind im vollen Gange. Am 23. Februar <a href=\"https:\/\/www.bundesgesundheitsministerium.de\/coronavirus\/faq-covid-19-impfung\/faq-digitaler-impfnachweis.html\">informierte<\/a> das Bundesgesundheitsministerium &uuml;ber den Stand der Planungen. Interessanterweise h&auml;lt sich das Ministerium dabei jedoch mit denkbaren Anwendungsbeispielen zur&uuml;ck. Man handele auf Anregung des Europ&auml;ischen Rates und wolle sicherstellen, dass der Impfnachweis auf europ&auml;ischer Ebene &bdquo;interoperabel und standardisiert&ldquo; ist. Da stellt sich nat&uuml;rlich zun&auml;chst die Frage, welchem Zweck dieser europ&auml;ische Standard dienen soll. <\/p><p>Die Antwort dazu kommt nicht aus Berlin, sondern von den Staaten, die ihren Einfluss in Br&uuml;ssel in dieser Sache besonders geltend machten. Das sind ausnahmsweise &uuml;brigens weder Deutschland noch Frankreich, die sich beide zumindest &ouml;ffentlich eher bedeckt halten, sondern allen voran &Ouml;sterreich, Griechenland und Spanien &hellip; also die L&auml;nder, in denen die Tourismusbranche nicht zu Unrecht in dieser Sommersaison den zweiten Totalausfall in Folge bef&uuml;rchtet. So ist es auch der &ouml;sterreichische Kanzler Kurz, der in der Causa Impfnachweis besonders vorprescht und in seinem Land &bdquo;Privilegien&ldquo; f&uuml;r Geimpfte nach dem israelischen Vorbild umsetzen will. <\/p><p>An dieser Stelle ist es dringend notwendig, die Begrifflichkeiten zu kl&auml;ren. Auch in Deutschland ist ja vielfach davon die Rede, dass man Geimpften &uuml;ber spezielle Regelungen &bdquo;Privilegien&ldquo; oder &bdquo;Zusatzrechte&ldquo; einr&auml;umen wolle. Wer so spricht, hat das Grundgesetz nicht einmal im Ansatz verstanden. Der B&uuml;rger hat einen elementaren Anspruch auf die ihm zugesicherten Grundrechte. Insofern kann es auch kein &bdquo;Privileg&ldquo; sein, wenn der Staat seinen B&uuml;rger diese Rechte einr&auml;umt. Er ist vielmehr qua Verfassung dazu verpflichtet! Im Umkehrschluss muss der Staat jedoch ganz genau und gerichtsfest begr&uuml;nden, warum und in welchen eng begrenzten Ausnahmeszenarien er seinen B&uuml;rgern diese Grundrechte verweigert. Wer meint, Grundrechte seien ein &bdquo;Privileg&ldquo;, sagt damit auch, dass der Staat diese Grundrechte nach eigenem Gusto vergeben k&ouml;nne und sollte eigentlich ein Beobachtungsfall f&uuml;r den Verfassungsschutz sein.<\/p><p>Ohnehin m&uuml;sste man zun&auml;chst die Frage kl&auml;ren, ob der Staat auf Basis ungesicherter Erkenntnis &uuml;berhaupt derart rigide in die Grundrechte seiner B&uuml;rger eingreifen darf. Hier wird argumentiert, dass Geimpfte f&uuml;r sich und f&uuml;r andere eine geringere Gefahr darstellen. Nun ist Covid 19 jedoch eine sehr selektiv gef&auml;hrliche Krankheit, die beispielsweise f&uuml;r junge Menschen keine derart gro&szlig;e Gefahr f&uuml;r Leib und Leben darstellt, dass dies einen Eingriff in deren Grundrechte rechtfertigen w&uuml;rde. Ein Zwanzigj&auml;hriger darf rauchen, saufen und mit dem Sportwagen mit 300 km\/h &uuml;ber die Autobahn rasen &ndash; in den Urlaub nach &Ouml;sterreich soll er aber nicht fahren d&uuml;rfen, weil dies zu gef&auml;hrlich sei? Wirklich? Und wo wir schon beim Sportwagen sind. Ein solches Fahrzeug ist ja &ndash; zumindest wenn es sich um ein modernes Exemplar handelt &ndash; zumindest technisch sicherer als ein alter Kleinwagen. Mit einem solchen Sportwagen mit sehr guter Stra&szlig;enlage, Federung und elektronischen Assistenten w&uuml;rde jeder durchschnittlich ge&uuml;bte Fahrer auch die Spitzkehre, in der ein Tempolimit von 50 km\/h gilt, m&uuml;helos mit 80 km\/h passieren k&ouml;nnen. Er stellt f&uuml;r sich und f&uuml;r andere damit ein geringeres Risiko dar. Gibt es deshalb &bdquo;Sonderrechte&ldquo; f&uuml;r Sportwagenfahrer? D&uuml;rfen sie die Spitzkehre schneller durchfahren? Nat&uuml;rlich nicht! Hier gilt gleiches Recht f&uuml;r Alle. Warum sollte das beim Impfstatus anders sein?<\/p><p>Aber zur&uuml;ck zur konkreten Debatte. Ginge es nach Kurz und Co., k&ouml;nnten bereits im Sommer Fluglinien, Bahngesellschaften und nat&uuml;rlich die Beamten an den Grenz&uuml;berg&auml;ngen kontrollieren, wer geimpft ist und wer nicht. Und nur wer sich als Geimpfter ausweisen kann, darf seine Reise antreten bzw. fortsetzen. Dann w&auml;re die pers&ouml;nliche Impfentscheidung zwar pro forma nach wie vor frei; wer sich jedoch gegen eine Impfung entscheidet oder &ndash; was vor allem in Deutschland ja ein ma&szlig;geblicher Faktor ist &ndash; schlicht noch kein Impfangebot bekommen hat, m&uuml;sste auf sein Grundrecht auf Reisefreiheit und Freiz&uuml;gigkeit verzichten. Ein Grundrecht st&uuml;nde damit zur Disposition und w&uuml;rde nur noch unter einer speziellen Auflage gew&auml;hrt. Der Staat hat aber Grundrechte nicht zu gew&auml;hren. Der B&uuml;rger hat einen im Grundgesetz verankerten Anspruch darauf, dass der Staat die Grundrechte garantiert und sie nicht nach Belieben entzieht oder zugesteht. <\/p><p>Ein wenig anders sieht es &ndash; jedoch auch nur vordergr&uuml;ndig &ndash; im privaten Raum aus. So hat der Ethikrat der Bundesregierung in seiner <a href=\"https:\/\/www.aerztezeitung.de\/Politik\/Ethikrat-Keine-Sonderrechte-fuer-Corona-Geimpfte-vorerst-416848.html\">Stellungnahme zu &bdquo;Sonderrechten f&uuml;r Geimpfte&ldquo;<\/a> explizit darauf hingewiesen, dass man solche Regelungen zwar ablehne, dies jedoch nur f&uuml;r den Staat und nicht f&uuml;r den Privatsektor gelte. &bdquo;Anders als der Staat sind private Anbieter prinzipiell frei darin, mit wem sie einen Vertrag schlie&szlig;en&ldquo;, so Ethikrats-Vize Professor Volker Lipp. Es ist hochproblematisch, wenn sogar der Ethikrat nicht wirklich verstanden hat, was ein Grundrecht ist. K&auml;me beispielsweise ein Hotelier auf die Idee, seine Zimmer nicht an Farbige, Homosexuelle oder Juden zu vermieten, bek&auml;me er sehr schnell und vollkommen zu Recht &Auml;rger mit dem Gesetz, da Unternehmen in diesem Punkt n&auml;mlich eben nicht frei in ihrer Vertragsfreiheit sind, sondern Menschen aufgrund ihrer <a href=\"https:\/\/www.ihk-nuernberg.de\/de\/Geschaeftsbereiche\/Recht-Steuern\/Rechtsauskuenfte\/vertragsrecht-und-forderungen\/Das-Allgemeine-Gleichbehandlungsgesetz-AGG-im-Zivilrecht2\/index.html\">&bdquo;Rasse oder ethnischen Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter und sexuellen Identit&auml;t&ldquo;<\/a> nicht diskriminieren d&uuml;rfen. Richtig ist jedoch auch, dass hier nicht explizit von einem Impfstatus die Rede ist. Hier w&auml;ren der Gesetzgeber und die Rechtsgelehrten gefragt, eine schnelle Kl&auml;rung zu gew&auml;hrleisten. <\/p><p>Es ist jedoch ohnehin fragw&uuml;rdig, diese Debatte so f&uuml;hren, als ginge es &bdquo;nur&ldquo; um privatrechtliche Fragen, die losgel&ouml;st vom Rahmen der Regulierungen und Ma&szlig;nahmen sind. Warum sollte beispielsweise ein Hotelier Zimmer nur f&uuml;r Geimpfte zur Verf&uuml;gung stellen, wenn er dadurch keinen klar definierten Vorteil hat? Immerhin bringt er sich damit ja um Einnahmen. Das macht er nur, wenn er an anderer Stelle einen Vorteil einkalkuliert. Ein solcher Vorteil w&auml;re beispielsweise, dass die Ma&szlig;nahmen eine Unterbringung von Ungeimpften untersagen oder den Grad der Hygienema&szlig;nahmen an den Impfstatus der G&auml;ste koppeln. Beides w&auml;re jedoch keine privatrechtliche, sondern eine staatliche Regelung. Insofern ist die Aussage des Ethikrats auch erstaunlich naiv. <\/p><p>Die Beispiele Israel und &Ouml;sterreich &ndash; noch sind es in der Alpenrepublik freilich &bdquo;nur&ldquo; Ank&uuml;ndigungen &ndash; zeigen, wie schnell die Politik bereit ist, den rechtlichen Rahmen zur Diskriminierung Ungeimpfter zu schaffen. Und es gibt keinen Grund anzunehmen, dass dies in Deutschland anders sein k&ouml;nnte. Mit Heiko Maas und Markus S&ouml;der haben sich bereits zwei namhafte Politiker f&uuml;r &bdquo;Sonderrechte&ldquo; f&uuml;r Geimpfte ausgesprochen; sich also dazu bekannt, Ungeimpften die Grundrechte zum Teil zu entziehen. Man muss wahrlich kein Hellseher sein, um zu ahnen, wohin die Reise geht. <\/p><p>Die letzte Hoffnung besteht derweil noch, dass die Errichtung einer &bdquo;Impf-Mauer&ldquo; am Ende auf europ&auml;ischer Ebene verhindert wird. Als ausgemachter Gegner gilt dabei Belgien. Es k&auml;me nicht in Frage, die in den EU-Vertr&auml;gen und im Schengen-Abkommen verbriefte Reisefreiheit an eine Impfung zu kn&uuml;pfen, <a href=\"https:\/\/taz.de\/Digitaler-Impfausweis-in-der-EU\/!5750904\/\">erkl&auml;rte<\/a> beispielsweise die belgische Au&szlig;enministerin Sophie Wilm&egrave;s. Das w&uuml;rde eine Diskriminierung bedeuten. Wer will ihr da widersprechen? <\/p><p>Titelbild: Maridav\/shutterstock.com<\/p><p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"http:\/\/vg05.met.vgwort.de\/na\/2f5a533620d44afe9956540bfa1a2abf\" width=\"1\" height=\"1\" alt=\"\"><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zwar schlie&szlig;t die Bundesregierung &bdquo;Privilegien f&uuml;r Geimpfte&ldquo; immer noch wortreich aus. Gleichzeitig beauftragte sie jedoch einen digitalen Impfnachweis, dessen einzig plausibler Zweck eben darin besteht, eine Zweiklassengesellschaft von Geimpften und Nicht-Geimpften zu etablieren. Den Ton gibt einmal mehr die EU an. 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