{"id":71509,"date":"2021-04-12T10:46:18","date_gmt":"2021-04-12T08:46:18","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=71509"},"modified":"2021-04-12T14:10:17","modified_gmt":"2021-04-12T12:10:17","slug":"gericht-in-weimar-verbietet-schulen-maskenzwang-und-testpflicht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=71509","title":{"rendered":"Gericht in Weimar verbietet Schulen Maskenzwang und Testpflicht"},"content":{"rendered":"<p>Das Familiengericht Weimar hat zwei Schulen untersagt, den Sch&uuml;lern Masken und Corona-Tests vorzuschreiben &ndash; denn die Kinder w&uuml;rden &bdquo;physisch, psychisch, p&auml;dagogisch und in ihrer psychosozialen Entwicklung&ldquo; gesch&auml;digt. Gleichzeitig wurde bestimmt, dass der Pr&auml;senzunterricht aufrechtzuerhalten sei. Es gibt aktuell noch weitere kritische Richter-Stimmen zur Corona-Politik. Von <strong>Tobias Riegel<\/strong>.<\/p><p><em>Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verf&uuml;gbar.<\/em><br>\n<!--more--><br>\n<\/p><div class=\"powerpress_player\" id=\"powerpress_player_4807\"><!--[if lt IE 9]><script>document.createElement('audio');<\/script><![endif]-->\n<audio class=\"wp-audio-shortcode\" id=\"audio-71509-1\" preload=\"none\" style=\"width: 100%;\" controls=\"controls\"><source type=\"audio\/mpeg\" src=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/210412_Gericht_in_Weimar_verbietet_Schulen_Maskenzwang_und_Testpflicht_NDS.mp3?_=1\"><\/source><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/210412_Gericht_in_Weimar_verbietet_Schulen_Maskenzwang_und_Testpflicht_NDS.mp3\">https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/210412_Gericht_in_Weimar_verbietet_Schulen_Maskenzwang_und_Testpflicht_NDS.mp3<\/a><\/audio><\/div><p class=\"powerpress_links powerpress_links_mp3\">Podcast: <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/210412_Gericht_in_Weimar_verbietet_Schulen_Maskenzwang_und_Testpflicht_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_pinw\" target=\"_blank\" title=\"Play in new window\" onclick=\"return powerpress_pinw('https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?powerpress_pinw=71509-podcast');\" rel=\"nofollow\">Play in new window<\/a> | <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/210412_Gericht_in_Weimar_verbietet_Schulen_Maskenzwang_und_Testpflicht_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_d\" title=\"Download\" rel=\"nofollow\" download=\"210412_Gericht_in_Weimar_verbietet_Schulen_Maskenzwang_und_Testpflicht_NDS.mp3\">Download<\/a><\/p><p>Das Familiengericht Weimar hat ein Aufsehen erregendes <a href=\"https:\/\/2020news.de\/wp-content\/uploads\/2021\/04\/Amtsgericht-Weimar-9-F-148-21-EAO-Beschluss-anonym-2021-04-08_online.pdf\">Urteil<\/a> gef&auml;llt: Es hat an zwei Schulen der Stadt zahlreiche Corona-Ma&szlig;nahmen wegen Gef&auml;hrdung f&uuml;r das Kindeswohl untersagt und gleichzeitig bestimmt, dass der Pr&auml;senzunterricht aufrechtzuerhalten sei. Auch die Aussagekraft von Corona-Tests wird im Urteil in Zweifel gezogen.<\/p><p>Die politisch-mediale Reaktion ist weitgehend ablehnend. Einige gro&szlig;e Medien berichten gar nicht, andere greifen die Unabh&auml;ngigkeit des Gerichts an oder bezeichnen das Urteil als &bdquo;fragw&uuml;rdig&ldquo;, wie etwa &bdquo;Focus&ldquo; <a href=\"https:\/\/www.focus.de\/politik\/deutschland\/dubiose-expertengutachten-als-grundlage-brisantes-urteil-des-amtsgerichts-weimar-stellt-maskenpflicht-an-schulen-in-frage_id_13178799.html\">in diesem Artikel<\/a>. <\/p><p><strong>Bildungsministerium: Urteil hat &bdquo;keinerlei Auswirkungen&ldquo;<\/strong><\/p><p>Das Bildungsministerium in Th&uuml;ringen hat sich entschlossen, das Urteil weitgehend zu ignorieren. Laut <a href=\"https:\/\/www.n-tv.de\/panorama\/Weimarer-Maskenurteil-sorgt-fuer-Wirbel-article22483029.html\">Medienberichten<\/a> hat das Urteil nach Auffassung des Bildungsministeriums in Erfurt &bdquo;keinerlei Auswirkungen f&uuml;r Th&uuml;ringen&ldquo;. Demnach teilte das Ministerium mit, der Beschluss vom 8. April sei &bdquo;bisher nicht ordnungsgem&auml;&szlig; bekannt gegeben worden und werfe zudem gravierende verfahrensrechtliche Zweifel auf. Das Ministerium empfahl zugleich eine sofortige Pr&uuml;fung durch ein h&ouml;heres Gericht.&ldquo; <\/p><p>Immerhin erfahren Medienkonsumenten auch in einigen gr&ouml;&szlig;eren Medien von dem Urteil. Bei einem &auml;hnlich bemerkenswerten Urteil aus &Ouml;sterreich war weitgehend nicht einmal das der Fall, dazu sp&auml;ter im Artikel mehr. Dort folgen auch weitere Richter-Stimmen aus Deutschland, die sich aktuell gegen die Versch&auml;rfung des Infektionsschutzgesetzes aussprechen. <\/p><p><strong>Corona-Ma&szlig;nahmen: &bdquo;Erhebliche Sch&auml;digung des Kindeswohls&ldquo;<\/strong><\/p><p>Es ist noch fraglich, inwieweit der Richterspruch aus Weimar tats&auml;chlich reale Anwendung finden wird, die politisch-mediale Diffamierung hat bereits eingesetzt. Das Urteil aus Weimar kann aber &ndash; zus&auml;tzlich zu den Auswirkungen auf den aktuellen Betrieb in den betroffenen Schulen und unabh&auml;ngig von Entwicklungen in h&ouml;heren Instanzen etc. &ndash; bereits jetzt jenen Eltern helfen, die schon die Hoffnung verloren hatten, dass am skandal&ouml;sen Umgang mit ihren Kindern &uuml;berhaupt noch irgendjemand au&szlig;erhalb der Alternativmedien Ansto&szlig; nimmt. Es kann dadurch auch helfen, die eigene &Uuml;berzeugung gegen die &uuml;berw&auml;ltigende Corona-Meinungsmache zu verteidigen: gegen&uuml;ber Anderen, aber auch gegen&uuml;ber den eigenen Zweifeln. <\/p><p>Der Richterspruch aus Weimar (<a href=\"https:\/\/2020news.de\/wp-content\/uploads\/2021\/04\/Amtsgericht-Weimar-9-F-148-21-EAO-Beschluss-anonym-2021-04-08_online.pdf\">hier im Wortlaut<\/a>) l&auml;sst an Deutlichkeit nichts zu w&uuml;nschen &uuml;brig: <\/p><p>Am 8. April 2021 hat das Familiengericht Weimar beschlossen, dass es zwei Weimarer Schulen mit sofortiger Wirkung verboten ist, den Sch&uuml;lerinnen und Sch&uuml;lern vorzuschreiben, Mund-Nasen-Bedeckungen aller Art (insbesondere qualifizierte Masken wie FFP2-Masken) zu tragen, ihnen AHA-Mindestabst&auml;nde aufzuerlegen und\/oder an SARS-CoV-2-Schnelltests teilzunehmen. Zugleich hat das Gericht bestimmt, dass der Pr&auml;senzunterricht aufrechtzuerhalten ist.<\/p><p>Bei dem Gerichtsverfahren handelt es sich laut <a href=\"https:\/\/2020news.de\/sensationsurteil-aus-weimar-keine-masken-kein-abstand-keine-tests-mehr-fuer-schueler\/\">Berichten<\/a> um ein sogenanntes &bdquo;Kinderschutzverfahren gem. &sect; 1666 Abs. 1 und 4 BGB&ldquo;, das eine Mutter f&uuml;r ihre zwei S&ouml;hne im Alter von 14 bzw. 8 Jahren beim Amtsgericht &ndash; Familiengericht &ndash; angeregt habe. Die Mutter h&auml;tte argumentiert, ihre Kinder w&uuml;rden physisch, psychisch und p&auml;dagogisch gesch&auml;digt, ohne dass dem ein Nutzen f&uuml;r die Kinder oder Dritte gegen&uuml;berstehe. Dadurch w&uuml;rden zugleich zahlreiche Rechte der Kinder und ihrer Eltern aus Gesetz, Verfassung und internationalen Konventionen verletzt.<\/p><p>Die Verfahren nach &sect; 1666 BGB k&ouml;nnten demnach von Amts wegen eingeleitet werden sowohl auf Anregung einer beliebigen Person oder auch ohne eine solche, wenn das Gericht aus Gr&uuml;nden des Kindeswohls, &sect; 1697a BGB, ein Einschreiten f&uuml;r geboten halte.<\/p><p><strong>&bdquo;Ohne dass dem ein Nutzen gegen&uuml;bersteht&ldquo;<\/strong><\/p><p>Das Familiengericht Weimar sei nach Pr&uuml;fung zu der Erkenntnis gelangt, dass die nun verbotenen Ma&szlig;nahmen eine gegenw&auml;rtige, in einem solchen Ma&szlig; vorhandene Gefahr f&uuml;r das geistige, k&ouml;rperliche oder seelische Wohl des Kindes darstellen, dass sich bei weiterer Entwicklung ohne Intervention eine erhebliche Sch&auml;digung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen l&auml;sst. Der Richter f&uuml;hrt aus: <\/p><blockquote><p>\n&ldquo;Eine solche Gef&auml;hrdung liegt hier vor. Denn die Kinder werden insbesondere durch die Pflicht, w&auml;hrend der Schulzeit Gesichtsmasken zu tragen und Abst&auml;nde untereinander und zu weiteren Personen einzuhalten, in ihrem geistigen, k&ouml;rperlichen und seelischen Wohl nicht nur gef&auml;hrdet, sondern dar&uuml;ber hinaus schon gegenw&auml;rtig gesch&auml;digt. Dadurch werden zugleich zahlreiche Rechte der Kinder und ihrer Eltern aus Gesetz, Verfassung und internationalen Konventionen verletzt. Das gilt insbesondere f&uuml;r das Recht auf freie Entfaltung der Pers&ouml;nlichkeit und auf k&ouml;rperliche Unversehrtheit aus Artikel 2 Grundgesetz sowie f&uuml;r das Recht aus Artikel 6 Grundgesetz auf Erziehung und Betreuung durch die Eltern. (&hellip;)<\/p>\n<p>Die Kinder werden physisch, psychisch und p&auml;dagogisch gesch&auml;digt und in ihren Rechten verletzt, ohne dass dem ein Nutzen f&uuml;r die Kinder selbst oder Dritte gegen&uuml;bersteht.&rdquo;\n<\/p><\/blockquote><p><strong>Beweislast bei den Verursachern<\/strong><\/p><p>Auf die landesrechtlichen Vorschriften, auf denen die Ma&szlig;nahmen beruhen w&uuml;rden, k&ouml;nnten sich die Schulleitungen, Lehrkr&auml;fte und andere nach der &Uuml;berzeugung des Gerichts nicht berufen, weil diese verfassungswidrig und damit nichtig seien. Sie w&uuml;rden etwa gegen den im Rechtsstaatsprinzip wurzelnden Verh&auml;ltnism&auml;&szlig;igkeitsgrundsatz (Art. 20, 28 Grundgesetz) versto&szlig;en. Im Urteil hei&szlig;t es:<\/p><blockquote><p>\n&ldquo;Nach diesem auch als &Uuml;berma&szlig;verbot bezeichneten Grundsatz m&uuml;ssen die zur Erreichung eines legitimen Zwecks vorgesehenen Ma&szlig;nahmen geeignet, erforderlich und verh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig im engeren Sinn &ndash; soll hei&szlig;en: bei Abw&auml;gung der mit ihnen erreichten Vor- und Nachteile &ndash; sein. Die entgegen &sect; 1 Absatz 2 IfSG nicht evidenzbasierten Ma&szlig;nahmen sind bereits ungeeignet, den mit ihnen verfolgten grunds&auml;tzlich legitimen Zweck zu erreichen, eine &Uuml;berlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden oder das Infektionsgeschehen mit dem Virus SARS-CoV-2 abzusenken. In jedem Fall sind sie aber unverh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig im engeren Sinne, denn den dadurch bewirkten erheblichen Nachteilen\/Kollateralsch&auml;den steht kein erkennbarer Nutzen f&uuml;r die Kinder selbst oder Dritte gegen&uuml;ber.&ldquo;\n<\/p><\/blockquote><p>Zur Beweislast stellt der Richter klar:<\/p><blockquote><p>\n&ldquo;Gleichwohl ist darauf hinzuweisen, dass nicht die Beteiligten die Verfassungswidrigkeit der Eingriffe in ihre Rechte zu begr&uuml;nden h&auml;tten, sondern umgekehrt der Freistaat Th&uuml;ringen, der mit seinen landesrechtlichen Vorschriften in die Rechte der Beteiligten eingreift, mit der gebotenen wissenschaftlichen Evidenz beweisen m&uuml;sste, dass die von ihm vorgeschriebenen Ma&szlig;nahmen dazu geeignet sind, die angestrebten Zwecke zu erreichen, und dass sie ggfls. verh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig sind. Das ist bisher nicht ansatzweise geschehen.&rdquo;\n<\/p><\/blockquote><p>Das &bdquo;Netzwerk Kritische Richter und Staatsanw&auml;lte&ldquo; begr&uuml;&szlig;te das Urteil <a href=\"https:\/\/netzwerkkrista.de\/2021\/04\/11\/pressemitteilung-2-21-gericht-ordnet-rueckkehr-zur-normalitaet-an-schulen-an-netzwerk-krista-begruesst-paukenschlag-von-weimar\/\">in einer Pressemitteilung<\/a>. Die Weimarer Entscheidung sei &bdquo;in ihrer Methodik Ma&szlig;stab und Vorbild f&uuml;r Richterinnen und Richter in ganz Deutschland&ldquo;. Gerichte h&auml;tten den entscheidungserheblichen Sachverhalt zun&auml;chst sorgf&auml;ltig zu ermitteln und erst dann zu bewerten. Es reiche dazu nicht aus, sich ungepr&uuml;ft und kritiklos auf amtliche Quellen zu verlassen. Vielmehr m&uuml;sse ein Richter sich auch die M&uuml;he machen, sich unbefangen mit abweichenden fachlichen Auffassungen auseinanderzusetzen. Dabei komme es nicht darauf an, die Person derer zu bewerten, die abweichende Ansichten &auml;u&szlig;erten, sondern das Gewicht ihrer Argumente zu w&auml;gen.<\/p><p><strong>Ein Urteil aus &Ouml;sterreich<\/strong><\/p><p>Ein &auml;hnlich bemerkenswertes Urteil aus Wien wurde k&uuml;rzlich von deutschen Medien extrem tief gehangen, wie Hannes Hofbauer bei <a href=\"https:\/\/de.rt.com\/meinung\/115492-wiener-verwaltungsgericht-stellt-sich-gegen-das-corona-regime-und-keinen-interessiert-es\/\">RT<\/a> beschreibt: <\/p><blockquote><p>\n&bdquo;Das Wiener Verwaltungsgericht stellt sich gegen das Corona-Regime und keinen interessiert es&ldquo;\n<\/p><\/blockquote><p>Das ist auch darum interessant, weil zu anderen Gelegenheiten von gro&szlig;en deutschen Medien sehr gerne auf die Corona-&bdquo;Lage&ldquo; in den Nachbarl&auml;ndern verwiesen wird, wenn sich diese Verweise zur Aufrechterhaltung der eigenen Panikmache eignen. Und der Inhalt des Wiener Urteils (<a href=\"http:\/\/www.verwaltungsgericht.wien.gv.at\/Content.Node\/rechtsprechung\/103-048-3227-2021.pdf\">Hier im Wortlaut<\/a>) w&auml;re f&uuml;r deutsche Mediennutzer auch zur Einsch&auml;tzung der Politik der deutschen Regierung durchaus interessant gewesen: Weil es laut den Berichten die Datengrundlage, mit der auch hierzulande &bdquo;Ma&szlig;nahmen&ldquo; begr&uuml;ndet werden sollen, in Zweifel zieht:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;Der Gesundheitsdienst der Stadt Wien verwendet darin die W&ouml;rter &bdquo;Fallzahlen&ldquo;, &bdquo;Testergebnisse&ldquo;, &bdquo;Fallgeschehen&ldquo; sowie &bdquo;Anzahl an Infektionen&ldquo;. Dieses Durcheinanderwerfen der Begriffe wird einer wissenschaftlichen Beurteilung der Seuchenlage nicht gerecht. F&uuml;r die WHO (WHO Information Notice for IVD Users 2020\/05, Nucleic acid testing (NAT) technologies that use polymerase chain reaction (PCR) for detection of SARS-CoV-2, 20 January 2021) ausschlaggebend ist die Anzahl der Infektionen\/Erkrankten und nicht der positiv Getesteten oder sonstiger &bdquo;Fallzahlen&ldquo;. Damit bleibt es schon damit offen, von welchen Zahlen die &bdquo;Information&ldquo; ausgeht. <\/p>\n<p>Die &bdquo;Information&ldquo; nimmt Bezug auf die Empfehlung der Corona-Kommission vom 21.1.2021. Es ist mangels Angaben nicht nachvollziehbar, ob die dieser Empfehlung zugrundeliegenden Zahlen nur jene Personen enthalten, die nach den Richtlinien der WHO zur Interpretation von PCR-Tests vom 20.01.2021 untersucht wurden. Konkret ist nicht ausgewiesen, welchen CT-Wert ein Testergebnis hatte, ob ein Getesteter ohne Symptome erneut getestet und anschlie&szlig;end klinisch untersucht wurde. Damit folgt die WHO dem Erfinder der PCR-Tests, &hellip; (es wird ein nicht ganz ausgeschriebener Youtube-Link angef&uuml;hrt, Anm. BR). Mutatis mutandis sagt er damit, dass ein PCR-Test nicht zur Diagnostik geeignet ist und daher f&uuml;r sich alleine nichts zur Krankheit oder einer Infektion eines Menschen aussagt.&ldquo;\n<\/p><\/blockquote><p><strong>Deutscher Richter gegen Versch&auml;rfung des Infektionsschutzgesetzes <\/strong><\/p><p>Aktuell gibt es eine weitere Stimme eines kritischen Richters, in diesem Fall zur geplanten Versch&auml;rfung des Infektionsschutzgesetzes. So ist der Richter und Ex-Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Jens Gnisa, laut <a href=\"https:\/\/www.berliner-zeitung.de\/news\/richter-zu-infektionsschutzgesetz-nichtachtung-der-justiz-und-dauerlockdown-li.151817\">&bdquo;Berliner Zeitung&ldquo;<\/a> &bdquo;entsetzt&ldquo; &uuml;ber die Pl&auml;ne der Bundes. Er ruft dazu auf, dem Gesetz nicht zuzustimmen. Auf Facebook hat Gnisa <a href=\"https:\/\/de.rt.com\/inland\/115756-ex-richterbund-chef-gnisa-fassungslos\/\">laut RT<\/a> die B&uuml;rger aufgerufen, auf ihre Abgeordneten einzuwirken, um die geplante Versch&auml;rfung des Infektionsschutzgesetzes zu verhindern:<\/p><blockquote><p>\n&ldquo;Ich m&ouml;chte daher alle bitten: schreiben Sie Ihrem Bundestagsabgeordneten und appellieren Sie an ihn, diesem Gesetz in dieser Form nicht zuzustimmen! Nur auf die Inzidenz abzustellen ist untauglich.&rdquo;\n<\/p><\/blockquote><p>Tielbild: Sebastian Duda\/shutterstock.com<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Familiengericht Weimar hat zwei Schulen untersagt, den Sch&uuml;lern Masken und Corona-Tests vorzuschreiben &ndash; denn die Kinder w&uuml;rden &bdquo;physisch, psychisch, p&auml;dagogisch und in ihrer psychosozialen Entwicklung&ldquo; gesch&auml;digt. Gleichzeitig wurde bestimmt, dass der Pr&auml;senzunterricht aufrechtzuerhalten sei. 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