{"id":72036,"date":"2021-04-30T11:49:39","date_gmt":"2021-04-30T09:49:39","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=72036"},"modified":"2021-05-03T07:31:13","modified_gmt":"2021-05-03T05:31:13","slug":"corona-und-justiz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=72036","title":{"rendered":"Corona und Justiz"},"content":{"rendered":"<p>Gegen einen Richter des Familiengerichts Weimar wird wegen Verdachts auf Rechtsbeugung ermittelt, seine Wohn- und Dienstr&auml;ume wurden durchsucht. Derweil hat die &bdquo;Bundesnotbremse&ldquo; den Rechtsweg der B&uuml;rger laut Kritikern erheblich eingeengt. Und das Bundesverfassungsgericht hat fast alle Eilantr&auml;ge zur Corona-Politik abgewiesen. Von <strong>Tobias Riegel<\/strong>.<\/p><p><em>Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verf&uuml;gbar.<\/em><br>\n<!--more--><br>\n<\/p><div class=\"powerpress_player\" id=\"powerpress_player_3532\"><!--[if lt IE 9]><script>document.createElement('audio');<\/script><![endif]-->\n<audio class=\"wp-audio-shortcode\" id=\"audio-72036-1\" preload=\"none\" style=\"width: 100%;\" controls=\"controls\"><source type=\"audio\/mpeg\" src=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/210430_Corona_und_Justiz_NDS.mp3?_=1\"><\/source><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/210430_Corona_und_Justiz_NDS.mp3\">https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/210430_Corona_und_Justiz_NDS.mp3<\/a><\/audio><\/div><p class=\"powerpress_links powerpress_links_mp3\">Podcast: <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/210430_Corona_und_Justiz_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_pinw\" target=\"_blank\" title=\"Play in new window\" onclick=\"return powerpress_pinw('https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?powerpress_pinw=72036-podcast');\" rel=\"nofollow\">Play in new window<\/a> | <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/210430_Corona_und_Justiz_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_d\" title=\"Download\" rel=\"nofollow\" download=\"210430_Corona_und_Justiz_NDS.mp3\">Download<\/a><\/p><p>Gegen den Richter des Familiengerichts Weimar, der eine vielbeachtete <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=71509\">Entscheidung gegen Maskenpflicht an Schulen<\/a> gef&auml;llt hat, wird nun von der Staatsanwaltschaft Erfurt wegen Rechtsbeugung ermittelt. Au&szlig;erdem wurden seine Wohn- und Dienstr&auml;ume durchsucht und sein Handy beschlagnahmt. Berichte zu diesen Vorg&auml;ngen in gro&szlig;en Medien, die dem Richter und seinem Urteil zur Maskenpflicht &uuml;berwiegend kritisch gegen&uuml;berstehen, finden sich etwa <a href=\"https:\/\/www.spiegel.de\/panorama\/justiz\/weimar-maskenpflicht-aufgehoben-durchsuchung-bei-amtsrichter-a-c0245c50-b281-4698-84e5-aad42d57947b\">hier<\/a> oder <a href=\"https:\/\/www.tagesspiegel.de\/politik\/nach-umstrittenem-masken-urteil-hausdurchsuchung-bei-weimarer-familienrichter\/27135294.html\">hier<\/a>.<\/p><p>Der Vorwurf der Rechtsbeugung wird damit begr&uuml;ndet, dass das Familiengericht nicht befugt gewesen sei, &uuml;berhaupt in dieser Sache gegen Schulen zu entscheiden, da dies in die Verantwortung der Verwaltungsgerichte falle. Die Staatsanwaltschaft Erfurt sieht laut <a href=\"https:\/\/www.berliner-zeitung.de\/news\/weimarer-masken-urteil-staatsanwaltschaft-ermittelt-gegen-richter-li.155406\">Medienberichten<\/a> &bdquo;Anhaltspunkte daf&uuml;r, dass der Beschuldigte willk&uuml;rlich seine Zust&auml;ndigkeit angenommen hat, obwohl es sich um eine verwaltungsrechtliche Angelegenheit handelte, f&uuml;r die ausschlie&szlig;lich der Verwaltungsrechtsweg er&ouml;ffnet ist&ldquo;.<\/p><p><strong>Fragen zur F&uuml;rsorge f&uuml;r das Wohl eines Kindes <\/strong><\/p><p>Der Familienrichter hatte sich bei seiner Entscheidung zu den Schulen auf &sect;1666 Abs. 4 BGB gest&uuml;tzt. Familienrichter k&ouml;nnen nach <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/bgb\/__1666.html\">&sect;1666 BGB<\/a> aus Gr&uuml;nden der F&uuml;rsorge f&uuml;r das Wohl eines Kindes Anordnungen treffen, die sich vor allem auf nat&uuml;rliche Personen im Umfeld des Kindes beziehen. In Absatz 4 wird diese Befugnis noch auf &bdquo;Dritte&rdquo; ausgedehnt. Eine zentrale, nun zu kl&auml;rende Frage ist, ob auch eine &ouml;ffentliche Einrichtung wie eine Schule als ein solcher &bdquo;Dritter&ldquo; definiert werden kann. Der Tatbestand der Rechtsbeugung kann vorliegen, wenn ein Richter gegen zwingende Rechtsvorschriften verst&ouml;&szlig;t und er einen klaren Gesetzeswortlaut vors&auml;tzlich ignoriert. Das betont auch der Anwalt des Richters, Gerhard Strate, <a href=\"https:\/\/www.nordkurier.de\/politik-und-wirtschaft\/anwalt-nennt-vorgehen-in-weimar-irrsinn-und-rechtswidrig-2743309804.html\">in einem Interview<\/a>:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;Der Betroffene muss bewusst das Recht verletzen. Es muss ein Vorsatz bestehen. Das kann man hier, wenn man sich die unendlich sorgf&auml;ltige Begr&uuml;ndung des Beschlusses vom Amtsgericht Weimar anschaut, aber nicht mal im Ansatz sagen.&ldquo;\n<\/p><\/blockquote><p>Die <a href=\"https:\/\/www.tagesschau.de\/inland\/masken-entscheidung-umstritten-101.html\">&bdquo;Tagesschau&rdquo;<\/a> sieht das (wie fast alle gro&szlig;en Medien) folgenderma&szlig;en:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;Was ist in Weilheim und Weimar passiert?&nbsp;Die&nbsp;beiden&nbsp;Gerichtsentscheidungen&nbsp;haben einfach&nbsp;die Schulen&nbsp;der jeweiligen Kinder&nbsp;als &ldquo;Dritte&rdquo;&nbsp;im Sinne des Gesetzes gesehen.<br>\nDie Schulen&nbsp;sollen&nbsp;es&nbsp;laut&nbsp;den&nbsp;Beschl&uuml;ssen&nbsp;also&nbsp;unterlassen, die vorgeschriebene Maskenpflicht durchzusetzen.&nbsp;Doch das ist juristisch schon deshalb fragw&uuml;rdig, weil der Rechtsstaat f&uuml;r&nbsp;solche Rechtsfragen&nbsp;eigentlich&nbsp;ganz&nbsp;andere Wege vorsieht:&nbsp;Ob das Handeln der Verwaltung Recht und Gesetz entspricht,&nbsp;ist von den Verwaltungsgerichten zu pr&uuml;fen. Sie sind&nbsp;unter anderem dazu da, den B&uuml;rger vor&nbsp;einem &uuml;bergriffigen&nbsp;Staat zu sch&uuml;tzen, sind&nbsp;also auch&nbsp;zust&auml;ndig f&uuml;r Fragen&nbsp;zur Rechtm&auml;&szlig;igkeit von Corona-Ma&szlig;nahmen.&ldquo;\n<\/p><\/blockquote><p>Strate hat nach eigenen Angaben Einsicht in die Ermittlungsakten beantragt, habe diese aber noch nicht einsehen k&ouml;nnen. Die vorgenommene Hausdurchsuchung bei seinem Mandanten bezeichnet er als &bdquo;ein skandaltr&auml;chtiges Vorgehen&ldquo;. Dies sei ein &bdquo;unmittelbarer Eingriff in die richterliche Unabh&auml;ngigkeit&ldquo;. Der Richter habe zwar eine andere Rechtsposition vertreten, als das Verwaltungsgericht wenig sp&auml;ter eingenommen habe, das mache ihn aber nicht zum Rechtsbeuger, so Strate. Das Motiv der Einsch&uuml;chterung will der Anwalt der Staatsanwaltschaft in Erfurt angesichts der angeordneten Hausdurchsuchung nicht unterstellen, &bdquo;aber es l&auml;uft darauf hinaus, dass es diese Wirkung entfaltet&ldquo;.<\/p><p><strong>Begr&uuml;ndungen und m&uuml;ndliches Verfahren abwarten<\/strong><\/p><p>Die Entscheidung des Familiengerichts war bereits vorher vom Verwaltungsgericht Weimar teilweise kassiert  worden. In der <a href=\"http:\/\/www.vgwe.thueringen.de\/webthfj\/webthfj.nsf\/C9FA973BC8E87282C12586BD003B4BA0\/$File\/21-8E-00416-B-A.pdf?OpenElement\">Begr&uuml;ndung<\/a> bescheinigte das Verwaltungsgericht Weimar etwa dem Robert Koch-Institut, &bdquo;in einem transparenten Verfahren&ldquo; w&uuml;rden dort &bdquo;die verf&uuml;gbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse umfassend ber&uuml;cksichtigt&ldquo;. Zur &bdquo;Charakterisierung&ldquo; etwa des vom Familiengericht bestellten Sachverst&auml;ndigen und Psychologie-Professors Christof Kuhbandner wurde vom Verwaltungsgericht auf einen tendenzi&ouml;sen Beitrag im Deutschlandfunk verwiesen. Zur abschlie&szlig;enden Bewertung des &bdquo;Masken-Urteils&ldquo; des Familiengerichts Weimar sollte abgewartet werden, ob im beantragten m&uuml;ndlichen Verfahren solche eher schwach erscheinenden inhaltlichen Begr&uuml;ndungen Bestand haben werden, wie die NachDenkSeiten bereits beschrieben haben.<\/p><p>F&uuml;r eine abschlie&szlig;ende Bewertung und Kommentierung der Ermittlungen gegen den Familienrichter sollten ebenfalls der Ausgang und die ausf&uuml;hrlichen Begr&uuml;ndungen abgewartet werden. Festzustellen ist aber, dass der Eindruck eines drastischen Vorgehens entstanden ist, das umso &uuml;berzeugender begr&uuml;ndet werden muss. <\/p><p><strong>Medien beklagen &bdquo;Wildwest-Rechtsstaat&ldquo;<\/strong><\/p><p>Gerichtsentscheide, die sich gegen Corona-Ma&szlig;nahmen stellen, wurden in einigen Medien in zum Teil unseri&ouml;ser Sch&auml;rfe kritisiert. So fragt etwa das <a href=\"https:\/\/www.rnd.de\/politik\/corona-und-die-justiz-warum-richter-dem-virus-helfen-YWQIENBYXFBC5JSUREHYJZLHD4.html\">&bdquo;Redaktionsnetzwerk Deutschland&ldquo;<\/a>, warum &bdquo;Richter dem Virus helfen&ldquo; w&uuml;rden:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;Wer als Richter immer erst die Eskalation abwarten will aus Gr&uuml;nden der Verh&auml;ltnism&auml;&szlig;igkeit, hilft bis dahin dem Virus &ndash; und macht die dann n&ouml;tigen Eingriffe noch gravierender und langwieriger.&ldquo;\n<\/p><\/blockquote><p>Die <a href=\"https:\/\/taz.de\/Richter-kippen-Maskenpflicht-an-Schulen\/!5766579\/\">&bdquo;taz&ldquo;<\/a> sieht wegen der Urteile von Weimar und Weilheim gar einen &bdquo;Wildwest-Rechtsstaat&ldquo; aufziehen und f&uuml;rchtet:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;Auch in der Justiz gibt es QuerdenkerInnen und Geistesverwandte.&ldquo;\n<\/p><\/blockquote><p><strong>Engt die &bdquo;Notbremse&ldquo; den Rechtsweg f&uuml;r B&uuml;rger ein?<\/strong><\/p><p>Diese Sorge d&uuml;rfte nun vorerst etwas ged&auml;mpft sein: Laut Kritikern hat die neue &bdquo;Bundesnotbremse&ldquo; das Potenzial, die Ebene der Verwaltungsgerichte teilweise auszuschlie&szlig;en, wie etwa die <a href=\"https:\/\/www.sueddeutsche.de\/politik\/fdp-bundesnotbremse-verfassungsbeschwerde-eingereicht-1.5277927\">&bdquo;S&uuml;ddeutsche Zeitung&ldquo;<\/a>  berichtet.  So klagt etwa der SPD-Bundestagsabgeordnete Florian Post mit vier Mitstreitern, vertreten durch den Freiburger Rechtsprofessor Dietrich Murswiek, gegen die &bdquo;Notbremse&ldquo;, unter anderem aus folgendem Grund: Mit dem direkt geltenden &ldquo;Ma&szlig;nahmegesetz&rdquo; entfalle jede M&ouml;glichkeit f&uuml;r die Verwaltung, die Beschr&auml;nkungen zum Beispiel &ouml;rtlichen Gegebenheiten anzupassen &ndash; dies sei unverh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig. <\/p><p>Zudem sei den B&uuml;rgern damit der Rechtsschutz bei den Verwaltungsgerichten abgeschnitten, es bleibe allein der Gang zum Verfassungsgericht, so Florian Post laut SZ. <\/p><p><strong>Verfassungsgericht: Fast alle Corona-Eilantr&auml;ge abgelehnt<\/strong><\/p><p>Doch wie aussichtsreich ist im Zusammenhang mit den Corona-Ma&szlig;nahmen f&uuml;r die B&uuml;rger dieser Gang zum Bundesverfassungsgericht (BVerfG)? Die Corona-Eilantr&auml;ge beim BVerfG wurden fast alle abgelehnt, wie <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/hintergruende\/h\/bverfg-corona-rolle-einfluss-pandemie-rechtsprechung-grundrechte\/\">Medien berichten<\/a>. Auch von den 283 Verfassungsbeschwerden (bis Mitte Februar) seien bereits 231 abgelehnt und drei zur&uuml;ckgenommen worden. Im Jahr 2020 bezogen sich laut Bericht 240 Beschwerden auf Corona-Fragen, 170 davon seien mit einem Eilantrag verbunden gewesen. Hinzugekommen seien 72 reine Eilantr&auml;ge. Im Jahre 2021 kamen demnach bis Mitte Februar weitere 43 Verfassungsbeschwerden mit Corona-Bezug hinzu, davon 23 mit verbundenem Eilantrag. Weitere sieben reine Eilantr&auml;ge gingen ein. Die Bilanz:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;Erfolg hatten beim BVerfG bisher nur drei Eilantr&auml;ge, alle bereits im April 2020.&ldquo;\n<\/p><\/blockquote><p>Titelbild: Zerbor \/ Shutterstock<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Gegen einen Richter des Familiengerichts Weimar wird wegen Verdachts auf Rechtsbeugung ermittelt, seine Wohn- und Dienstr&auml;ume wurden durchsucht. Derweil hat die &bdquo;Bundesnotbremse&ldquo; den Rechtsweg der B&uuml;rger laut Kritikern erheblich eingeengt. Und das Bundesverfassungsgericht hat fast alle Eilantr&auml;ge zur Corona-Politik abgewiesen. 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