{"id":72468,"date":"2021-05-17T08:57:34","date_gmt":"2021-05-17T06:57:34","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=72468"},"modified":"2021-05-17T10:36:08","modified_gmt":"2021-05-17T08:36:08","slug":"klimaschutz-bundesverfassungsgericht-weist-weg-in-die-zukunft","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=72468","title":{"rendered":"Klimaschutz &#8211; Bundesverfassungsgericht weist Weg in die Zukunft"},"content":{"rendered":"<p>Das Bundesverfassungsgericht hat in einem aufsehenerregenden Urteil das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung in Teilen f&uuml;r verfassungswidrig erkl&auml;rt. Bemerkenswert ist dabei vor allem die Begr&uuml;ndung. Die Richter ziehen n&auml;mlich die Generationengerechtigkeit herbei und sehen die Grundrechte kommender Generationen in Gefahr, wenn die Bundesregierung den Klimaschutz nicht ernst genug nimmt. <strong>Peter Vonnahme<\/strong> kommentiert dieses Urteil f&uuml;r die NachDenkSeiten. Ob sein Optimismus gerechtfertigt ist, ist jedoch eine offene Frage. Zu bedenken ist auch, dass die Karlsruher Richter mit ihren Sorgen f&uuml;r kommende Generationen offenbar auf dem &bdquo;sozio&ouml;konomischen Auge&ldquo; blind sind. In ihrem letzten gro&szlig;en Urteil zur Mietpreisbremse hat es sie schlie&szlig;lich nicht gro&szlig;artig interessiert, dass die horrenden Mieten in Berlin ebenfalls eine schwere B&uuml;rde f&uuml;r kommende Generationen darstellen.<br>\n<!--more--><br>\nDas 21. Jahrhundert ist das Jahrhundert der Umwelt, so oder so, entweder als Jahrhundert der &ouml;kologischen Wende oder als Jahrhundert der &ouml;kologischen Katastrophe. Wasser, Boden und Luft werden in einem unertr&auml;glichen Ausma&szlig; verbraucht und vergiftet. Urw&auml;lder werden abgebrannt. W&uuml;sten breiten sich aus. Die Ozonl&ouml;cher vergr&ouml;&szlig;ern sich. Der Bedarf an Energie und Bodensch&auml;tzen steigt weltweit. Gleichzeitig w&auml;chst die Erdbev&ouml;lkerung. Wenn diese Trends anhalten &ndash; und nichts spricht derzeit dagegen &ndash; verschlechtern sich die Voraussetzungen f&uuml;r das Leben auf diesem Planeten von Tag zu Tag. Irgendwann werden sie fehlen. Die Perversit&auml;t des Systems zeigt sich am deutlichsten darin, dass seine wirtschaftlichen Erfolge mit Blick auf die Zukunft ebenso zerst&ouml;rerisch sind wie seine Misserfolge. <\/p><p><strong>Interessen der Nachgeborenen<\/strong><\/p><p>Trotz apokalyptischer Bedrohungsszenarien werden Umweltprobleme immer noch wie Plagegeister behandelt, die man glaubt, durch beharrliches Wegschauen vertreiben zu k&ouml;nnen. Es ist makaber: Wir s&auml;gen emsig an dem Ast, auf dem wir alle sitzen, und messen voll Stolz die wirtschaftliche Leistung des S&auml;gens, ohne zu bedenken, dass der Ast, je flei&szlig;iger wir s&auml;gen, desto eher abbrechen wird. Wir kommen nicht umhin, wir m&uuml;ssen nach neuen Leitbildern suchen: sorgsamer Umgang mit den Ressourcen und der Sch&ouml;pfung, mehr Solidarit&auml;t mit den Schwachen, hierzulande und anderswo, vor allem aber R&uuml;cksichtnahme auf die Interessen derer, die noch nicht geboren sind. <\/p><p><strong>Versagen der Justiz<\/strong><\/p><p>Die Klagen h&auml;ufen sich, dass das Recht immer weniger in der Lage ist, Natur, Gesundheit und Leben zu sch&uuml;tzen. Das Bem&uuml;hen, die durch die Industriezivilisation hervorgerufenen Sch&auml;den durch noch mehr Industrie zu beheben, gleicht dem Versuch, Brandwunden auszubrennen. Ma&szlig;stab f&uuml;r das, was unternommen werden darf, kann nicht die Frage sein, ob es heute gewinnbringend ist, sondern ob es mit Blick auf morgen verantwortbar ist.<\/p><p>Das Prinzip Verantwortung gilt auch f&uuml;r die Rechtsprechung. Art. 20a des Grundgesetzes verpflichtet alle Staatsgewalten zum Schutz der nat&uuml;rlichen Lebensgrundlagen &ndash; und zwar auch in Verantwortung f&uuml;r die Nachwelt. Die Justiz trifft eine besondere Verantwortung. Sie muss sich zum Interessenwalter derer machen, die keine Stimme haben: die k&uuml;nftigen Bewohner des Raumschiffs Erde und &ndash; damit aufs Engste verbunden &ndash; die belebte und unbelebte Natur. In dubio pro natura!<\/p><p><strong>Deutschland hatte immer Wichtigeres zu tun<\/strong><\/p><p>Der obige Mahnruf stammt nicht von heute, sondern er ist ein Vierteljahrhundert alt. Ich habe ihn als damaliges Mitglied des Bundesvorstands der Neuen Richtervereinigung entworfen. Er wurde am 7. M&auml;rz 1997 im Beisein der damaligen Pr&auml;sidentin des Bundesverfassungsgerichts Jutta Limbach und des gro&szlig;en SPD-Umweltpolitikers Erhard Eppler von mehr als 200 Richtern und Richterinnen sowie Staatsanw&auml;lten und Staatsanw&auml;ltinnen einstimmig beschlossen. Wenn im Text von Umwelt und &Ouml;kologie die Rede ist, umfasst das auch den Klimaschutz. Er war f&uuml;nf Jahre fr&uuml;her in der UN-Konferenz f&uuml;r Umwelt und Entwicklung (&bdquo;Rio 1992&ldquo;) zum Bestandteil der internationalen Politik geworden. Doch Papier ist geduldig. Die Medien berichten &uuml;ber solche Kongresse in aller Regel zwei Wochen vorher und eine Woche nachher. Dann folgt wieder business as usual. Alle Mahnrufe verhallen. <\/p><p>Auch Deutschland hatte immer Wichtigeres zu tun. Zuerst mussten die Folgen der Wiedervereinigung bew&auml;ltigt werden. Dann galt es, den Euro zu retten. Dann kamen die Fl&uuml;chtlinge. Und dann kam eine Pandemie . . .  <\/p><p><strong>Planetare Gerechtigkeit<\/strong><\/p><p>W&auml;hrenddessen nahm die globale Klimaver&auml;nderung immer gef&auml;hrlichere Ausma&szlig;e an. Dachte man ab den 70er Jahren, dass wir auf unserer Erde (nur) ein Ressourcenproblem haben, so zeigte sich zwei Jahrzehnte sp&auml;ter, dass wir im Himmel ein noch gr&ouml;&szlig;eres Problem bekommen: Wieviel k&ouml;nnen wir der Erdatmosph&auml;re noch zumuten, wenn wir die Lebenschancen auf unserem Planeten wahren wollen? Heute wissen wir, dass das auf der Pariser UN-Klimakonferenz von 195 Staaten vereinbarte 1,5-Grad-Ziel voraussichtlich verfehlt werden wird. Die Gefahr, dass Kipppunkte &uuml;berschritten werden und irreversible Klimasch&auml;den eintreten, w&auml;chst. Dessen ungeachtet verh&auml;lt sich die Weltgemeinschaft wie die Besatzung der Titanic, die angesichts des Eisbergs die Warnsirenen anstellte und gleichzeitig die Tanzkapelle fr&ouml;hlich aufspielen lie&szlig;. <\/p><p>Beim Klimaschutz geht es heute nicht mehr um Almosen f&uuml;r die Entwicklungsl&auml;nder. Wir alle m&uuml;ssen auf Gedeih und Verderb unsere Existenz sichern: Weg von der Kultur des Wachstums, des Profits und der Jobs um jeden Preis, hin zu einem System planetarer Gerechtigkeit! Der Weltklimarat warnt eindringlich vor einem Notstand, weil sich das Zeitfenster f&uuml;r Gegenma&szlig;nahmen schnell schlie&szlig;t. Die Zeit f&uuml;r Klimaprogramme, die ihre volle Wirksamkeit erst Mitte des Jahrhunderts entfalten sollen, ist vorbei. Wir m&uuml;ssen handeln, nicht irgendwann, sondern jetzt. Nicht irgendwo, sondern &uuml;berall. Denn das Klima verhandelt nicht. Das Rezept, &bdquo;Wir sch&uuml;tzen das Klima und st&auml;rken damit die Konjunktur&ldquo;, ist verr&auml;terisch. Wer solches sagt, zeigt, dass er &uuml;ber den engen Zusammenhang zwischen Konjunktur und Klimasch&auml;den nicht nachgedacht hat, und dass es ihm nicht prim&auml;r um Klimaschutz geht. Noch verst&ouml;render ist, wenn ein Wirtschaftsminister meint, wir br&auml;uchten mehr Wirtschaft, um uns Klimaschutz leisten zu k&ouml;nnen. Das ist von bedr&uuml;ckender Naivit&auml;t.<\/p><p>In dieser Gemengelage von unbequemem Wissen und politischer Ignoranz entstand das deutsche Klimaschutzgesetz vom 12. Dezember 2019. Es ist bereits heute ein historisches Dokument. Denn es ist Beleg f&uuml;r das Unverm&ouml;gen deutscher Klimapolitik zu sachgerechtem Handeln. <\/p><p><strong>Der Paukenschlag: Gerichtsentscheidung mit weltweiter Signalwirkung<\/strong><\/p><p>Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat das deutsche Klimaschutzgesetz gewogen und als zu leicht befunden. Es gef&auml;hrde die Freiheitsrechte <em>k&uuml;nftiger Generationen<\/em>. Nach derzeitigem Kenntnisstand tr&uuml;gen CO2-Emissionen irreversibel zur Erderw&auml;rmung bei. Der Gesetzgeber d&uuml;rfe das bei fortschreitendem Klimawandel nicht tatenlos hinnehmen. Er sei verpflichtet, die Emissionsreduktionsziele f&uuml;r die Zeit bis 2030 so zu begrenzen, dass die (Rest-)Emissionsmengen f&uuml;r die Zeit danach nicht freiheitsgef&auml;hrdend eingeschr&auml;nkt werden (&bdquo;intertemporale Freiheitssicherung&ldquo;). Damit hat das Gericht ein h&ouml;heres ethisches Schutzniveau postuliert. Chapeau!<\/p><p>Das BVerfG betonte in seiner Entscheidung vom 24. M&auml;rz 2021, dass die Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und Art. 20a des Grundgesetzes (GG) den Staat zum Umwelt- und Klimaschutz verpflichten. Leben und Gesundheit der Menschen seien vor den Gefahren des Klimawandels (z. B. Hitzewellen, D&uuml;rren, Wald- und Fl&auml;chenbr&auml;nde, Wirbelst&uuml;rme, Starkregen, &Uuml;berschwemmungen) zu sch&uuml;tzen. Bei wissenschaftlicher Ungewissheit &uuml;ber Klimafolgen m&uuml;sse der Staat irreversible Beeintr&auml;chtigungen verhindern. Das relative Gewicht des Klimaschutzes nehme bei fortschreitendem Klimawandel zu.<\/p><p>Bahnbrechend ist die Feststellung des BVerfG, dass Art. 20a GG eine staatliche Klimaschutzpflicht auch f&uuml;r k&uuml;nftige Generationen begr&uuml;ndet. Das ist eine Verbeugung vor den sehr jungen Mitgliedern der Generation Fridays for Future, die gegen das Klimaschutzgesetz geklagt haben.<\/p><p>Au&szlig;erdem stellte das Gericht fest, dass das Klimaschutzgebot eine internationale Dimension habe. Dem h&auml;ufig erhobenen Einwand, dass auch andere Staaten Treibhausgase emittieren, wurde der argumentative Boden entzogen. Auch wenn ein Staat alleine den Klimawandel nicht aufhalten k&ouml;nne, verpflichte es ihn gleichwohl zu internationalem Handeln. Es bestehe die Notwendigkeit, eigene Ma&szlig;nahmen zum Klimaschutz zu ergreifen, um f&uuml;r andere Staaten keine Anreize zu setzen, das erforderliche Zusammenwirken zu unterlaufen.<\/p><p>Der Gesetzgeber habe im Einklang mit Art. 20a GG bestimmt, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur m&ouml;glichst auf 1,5 K gegen&uuml;ber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen und bis 2050 Klimaneutralit&auml;t anzustreben (&bdquo;Paris-Ziel&ldquo;). Eine ausreichende Regelung, wie diese Ziele jenseits der 30er Jahre erreicht werden sollen, enth&auml;lt das Gesetz nach Auffassung des BVerfG nicht. Die Grundrechte sch&uuml;tzen jedoch vor einer Verlagerung der Treibhausgasminderungslast in die Zukunft. Die nat&uuml;rlichen Lebensgrundlagen d&uuml;rften nachfolgenden Generationen nicht so hinterlassen werden, dass diese ihre Existenz nur noch um den Preis radikaler eigener Einschr&auml;nkungen aufrechterhalten k&ouml;nnten. Der &Uuml;bergang zu Klimaneutralit&auml;t m&uuml;sse rechtzeitig eingeleitet werden. Da der Gesetzgeber das nicht ausreichend beachtet habe, m&uuml;sse er die erforderlichen Anpassungen sp&auml;testens bis Ende 2022 vornehmen.<\/p><p><strong>Reaktionen<\/strong><\/p><p>Es war vielfach von einem historischen Urteil die Rede. Selbst diejenigen in Politik, Wirtschaft und Verb&auml;nden, die sich in der Vergangenheit als Bremser eines angemessenen Klimaschutzes hervorgetan haben, beugten sich der Autorit&auml;t des BVerfG. Das ist Beweis f&uuml;r einen funktionierenden Rechtsstaat. <\/p><p>Es wird spannend in den n&auml;chsten Monaten. Die Koalitionsparteien wollen den Klimaschutz aus dem anlaufenden Bundestagswahlkampf heraushalten, weil ihr Versagen offenkundig w&uuml;rde. Das Bundeskabinett hat bereits heute (12. Mai) Versch&auml;rfungen des Klimaschutzgesetzes beschlossen. Das BVerfG (und Greta Thunberg!) hatten die Tagesordnung diktiert. Ungeachtet dieser Eile wird Klimaschutz das bestimmende Thema der n&auml;chsten Monate bleiben. Ob es wahlentscheidend wird, h&auml;ngt von Unw&auml;gbarkeiten ab, etwa davon, ob wir neue Hitzerekorde und einen D&uuml;rresommer erleben. Klar ist, es muss gehandelt werden. Die Umarmung von B&auml;umen und wohlfeile Sonntagsreden werden nicht mehr gen&uuml;gen. Die Schutzpatrone der Braunkohle und die ewiggestrigen Windkraft- und Stromtrassenverhinderer m&uuml;ssen jetzt die Hosen herunterlassen. Sie m&uuml;ssen zeigen, auf welcher Seite sie stehen. Und Deutschland muss in der EU sein ganzes Gewicht in die Waagschale werfen, statt wie bisher klimapolitisch im Bremserh&auml;uschen zu stehen. Es muss klimapolitisch F&uuml;hrung &uuml;bernehmen. Milliarden Menschen werden uns aufmerksam beobachten. Sie werden uns bewundern und nacheifern, wenn wir entschlossen und erfolgreich handeln.<\/p><p>Wir schaffen das! Es besteht kein Grund zum Kleinmut.<\/p><p>Eine Menschheit, <\/p><ul>\n<li>die ihresgleichen zum Mond und heil wieder zur&uuml;ckbringen kann,<\/li>\n<li>die sogar in entfernte Teile des Weltalls vordringen kann <\/li>\n<li>die Wasserstoffbomben bauen kann, die unsere Erde unbewohnbar machen und <\/li>\n<li>die k&uuml;nstliche Intelligenz schaffen und Erbgut ver&auml;ndern kann,<\/li>\n<\/ul><p>warum sollte eine solche findige Menschheit nicht auch in der Lage sein, das unersch&ouml;pfliche Energiepotential der Sonne so zu nutzen, dass die Menschen ohne klimazerst&ouml;rende Gase auf ihrem Planeten weiterleben k&ouml;nnen?<\/p><p>Titelbild: Christin Klose\/shutterstock.com<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Bundesverfassungsgericht hat in einem aufsehenerregenden Urteil das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung in Teilen f&uuml;r verfassungswidrig erkl&auml;rt. Bemerkenswert ist dabei vor allem die Begr&uuml;ndung. 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