{"id":72874,"date":"2021-05-28T12:00:51","date_gmt":"2021-05-28T10:00:51","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=72874"},"modified":"2026-01-27T11:38:14","modified_gmt":"2026-01-27T10:38:14","slug":"wenn-landesmedienanstalten-medien-oeffentlich-an-den-pranger-stellen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=72874","title":{"rendered":"Wenn Landesmedienanstalten Medien \u00f6ffentlich an den Pranger stellen"},"content":{"rendered":"<p>Wie weit gehen mittlerweile Zensurma&szlig;nahmen im Netz? Die alternative Medienplattform KenFM <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=72856\">wird nun vom Verfassungsschutz beobachtet<\/a> und der Medienstaatsvertrag, der seit November 2020 in Kraft ist, erlaubt es Landesmedienanstalten, Online-Medien zu beaufsichtigen. Verfahren laufen bereits. Der Anwalt <strong>Markus Kompa<\/strong> vertritt einen Blogger, gegen den eine Landesmedienanstalt vorgeht. Im Interview mit den NachDenkSeiten spricht Kompa von einer &bdquo;politischen Motivation&ldquo; der Landesmedienanstalten. &bdquo;Im Internet&ldquo;, so Kompa, seien wir jetzt &bdquo;in der Zeit vor dem preu&szlig;ischen Reichspre&szlig;gesetz von 1874, das die Presse vor polizeilichen Eingriffen sch&uuml;tzen sollte.&ldquo; Von <strong>Marcus Kl&ouml;ckner<\/strong>.<\/p><p><em>Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verf&uuml;gbar.<\/em><br>\n<!--more--><br>\n<\/p><div class=\"powerpress_player\" id=\"powerpress_player_4602\"><!--[if lt IE 9]><script>document.createElement('audio');<\/script><![endif]-->\n<audio class=\"wp-audio-shortcode\" id=\"audio-72874-1\" preload=\"none\" style=\"width: 100%;\" controls=\"controls\"><source type=\"audio\/mpeg\" src=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/210531_Wenn_Landesmedienanstalten_Medien_oeffentlich_an_den_Pranger_stellen_NDS.mp3?_=1\"><\/source><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/210531_Wenn_Landesmedienanstalten_Medien_oeffentlich_an_den_Pranger_stellen_NDS.mp3\">https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/210531_Wenn_Landesmedienanstalten_Medien_oeffentlich_an_den_Pranger_stellen_NDS.mp3<\/a><\/audio><\/div><p class=\"powerpress_links powerpress_links_mp3\">Podcast: <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/210531_Wenn_Landesmedienanstalten_Medien_oeffentlich_an_den_Pranger_stellen_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_pinw\" target=\"_blank\" title=\"Play in new window\" onclick=\"return powerpress_pinw('https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?powerpress_pinw=72874-podcast');\" rel=\"nofollow\">Play in new window<\/a> | <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/210531_Wenn_Landesmedienanstalten_Medien_oeffentlich_an_den_Pranger_stellen_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_d\" title=\"Download\" rel=\"nofollow\" download=\"210531_Wenn_Landesmedienanstalten_Medien_oeffentlich_an_den_Pranger_stellen_NDS.mp3\">Download<\/a><\/p><p><strong>Herr Kompa, Landesmedienanstalten mahnen pl&ouml;tzlich Blogger an. Was ist da los? <\/strong><\/p><p>Mit Inkrafttreten des Medienstaatsvertrags sind die urspr&uuml;nglich zur Kontrolle des privaten Rundfunks aufgebauten Landesmedienanstalten berechtigt, journalistisch-redaktionell gestaltete Telemedien, in denen regelm&auml;&szlig;ig Nachrichten oder politische Informationen enthalten sind, zu beaufsichtigen und ggf. zu sperren. In den bislang bekannten Schreiben beanstanden die Landesmedienanstalten bestimmte &Auml;u&szlig;erungen und fordern f&uuml;r diese unter Fristsetzung Belege. <\/p><p><strong>Den neuen Medienstaatsvertrag gibt es seit November 2020. <\/strong><br>\n<strong>Was genau ist da nun neu geregelt? <\/strong><\/p><p>Nach &sect; 19 MStV sollen journalistisch-redaktionell gestaltete Internetangebote &ndash; etwa auch private Blogs &ndash; anerkannten journalistischen Grunds&auml;tzen Rechnung tragen. Nachrichten sind vom Anbieter vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umst&auml;nden gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu pr&uuml;fen &ndash; was konventionelle Presse und Rundfunkanbieter nicht ernsthaft m&uuml;ssen. <\/p><p><strong>Journalisten sind aber doch zu einer wahrheitsgem&auml;&szlig;en Berichterstattung verpflichtet. <\/strong><\/p><p>Nein. In den meisten Landespressegesetzen steht zwar eine Verpflichtung zur Wahrheit drin, jedoch ohne Sanktion. Das ist ein unverbindliches Motto f&uuml;r Sonntagsreden. In &sect; 109 MStV jedoch wird den Landesmedienanstalten die Macht zuerkannt, Inhalte oder ganze Angebote zu sperren.<\/p><p><strong>Wie erkl&auml;ren Sie sich diese Neuerungen? Was ist die Absicht? <\/strong><\/p><p>Hintergrund ist die Bef&uuml;rchtung, dass die &ouml;ffentliche Meinungsbildung etwa vor Wahlen durch Fake News, Mythenbildung und aus dem Ausland lancierte Desinformationskampagnen manipuliert werden k&ouml;nnte. Ein Teil des politischen Spektrums, das sich von den Medien geschnitten sieht, informiert sich prim&auml;r im Netz. Seit das Rezo-Video die Europawahl 2019 in Deutschland mehr beeinflusst haben d&uuml;rfte als konventionelle Medienh&auml;user, sieht die etablierte Politik Handlungsbedarf.<\/p><p><strong>Was hei&szlig;t das denn nun konkret? <\/strong><\/p><p>Die in politischer Hinsicht bislang unregulierte Meinungs- bzw. Medienfreiheit wird erstmals seit 1949 durch den Staat spezifisch beschnitten. Anbieter alternativer Medien mit Sitz in Deutschland &ndash; z.B. die NachDenkSeiten &ndash; k&ouml;nnen sich dieser Aufsicht nur entziehen, wenn sie sich &ndash; kostenpflichtig &ndash; dem Pressekodex des Deutschen Presserats oder einer vergleichbaren Organisation unterwerfen. Ansonsten muss man nunmehr so schreiben, dass es mutma&szlig;lich den Landesmedienanstalten nicht missf&auml;llt.<\/p><p><strong>Vertreten Sie selbst entsprechende F&auml;lle? <\/strong><\/p><p>Ich vertrete den Fall eines privaten Feierabendbloggers, der das Weltgeschehen ohne kommerzielle oder parteipolitische Interessen kommentiert und aktuell geg&auml;ngelt wird. Der besteht allerdings auf seinem verfassungsm&auml;&szlig;igen Rechten aus Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes und wird sich auch nicht dem von der Verlegerlobby betriebenen Presserat unterwerfen, weil er mit dem mal schlechte Erfahrungen machte. Von einem Presserat, der offensichtlich unwahre <a href=\"https:\/\/www.heise.de\/tp\/features\/Das-Twitter-Maedchen-im-Syrienkrieg-3703634.html\">Kriegspropaganda eines gro&szlig;en Medienhauses<\/a> nicht beanstandet, l&auml;sst der Blogger sich keine Belehrungen erteilen.<\/p><p><strong>W&uuml;rden Sie uns bitte schildern, was genau die Landesmedienanstalten bez&uuml;glich Ihrer Klienten anmahnen? <\/strong><\/p><p>Zu laufenden Verfahren m&ouml;chte ich mich nicht inhaltlich &auml;u&szlig;ern. Erstaunlich ist allerdings, dass s&auml;mtliche mir bekannten Beanstandungen nicht etwa unwahre Behauptungen &uuml;ber Tatsachen betreffen, sondern subjektive Meinungs&auml;u&szlig;erungen. Meinungen haben aber mit journalistischen Sorgfaltspflichten grunds&auml;tzlich nichts zu tun, sondern sind subjektive Bewertungen. Die Beanstandungen sind in den mir bekannten F&auml;llen evident unberechtigt und &ndash; was schwerer wiegt &ndash; bereits juristisch inkompetent. Dem Vorgehen steht die Verfassungswidrigkeit auf die Stirn geschrieben.<\/p><p><strong>Was mahnen Sie noch an? <\/strong><\/p><p>Das Verfahren ist v&ouml;llig diffus. Anscheinend glauben die Landesmedienanstalten, dass Blogger die Beweislast f&uuml;r &bdquo;Wahrheiten&ldquo; tr&auml;fe, was insbesondere bei Meinungen sinnlos ist. Normalerweise tr&auml;gt vor Gericht immer der Kl&auml;ger die Beweislast. Im Bereich von Pers&ouml;nlichkeitsrechtsverletzungen durch &uuml;ble Nachrede gibt es in &sect; 186 StGB eine Beweislastumkehr, aber das gilt nur zugunsten des Betroffenen. Die Landesmedienanstalten jedoch fordern von Bloggern Allwissenheit bzw. beanspruchen selbst eine solche. Seltsam ist die Aufforderung zum Einreichen von Quellen auch deshalb, weil konventionelle Journalisten im Gegenteil Quellenschutz beanspruchen und sogar vor Gericht Zeugnisverweigerungsrechte genie&szlig;en.<\/p><p><strong>Wie sieht Ihre Einsch&auml;tzung aus? Haben die Landesmedienanstalten zu Recht interveniert? <\/strong><\/p><p>Ich kann mir gut vorstellen, dass gegen&uuml;ber Anbietern im rechtsextremen Spektrum tats&auml;chlich L&uuml;gen beanstandet wurden, denn daran herrscht leider kein Mangel. Bei den mir bekannten Schreiben jedoch ist das nicht ansatzweise der Fall. Sehr befremdlich ist, dass die Landesmedienanstalten einige beanstandete Medien bereits &ouml;ffentlich an den Pranger gestellt haben, ohne diese vorher anzuh&ouml;ren. Offensichtlich ist ausgerechnet dort unbekannt, dass Vorverurteilung diametral gegen journalistische Sorgfaltspflichten verst&ouml;&szlig;t. Hier g&auml;rtnern also B&ouml;cke. <\/p><p><strong>Wenn wir &uuml;ber diese Beispiele reden, kommen wir nicht drumherum, auch die Diskussion um Fake News und Hatespeech mit einzubeziehen. Das Ganze ist hochpolitisch. Sehen Sie das anders? <\/strong><\/p><p>Nein. Zuerst hatte man den Plattformbetreibern Haftung auferlegt, was bei evidenten Falschmeldungen ja grunds&auml;tzlich auch Sinn macht &ndash; aber zu Overblocking und Selbstzensur f&uuml;hrt. Nun geht man Private an, was erstaunlich willk&uuml;rlich geschieht. Da die mir vorliegenden Beanstandungen unqualifiziert sind, habe ich mal einen Blick auf das Personal der Landesmedienanstalten geworfen. Da rekrutiert man nur im Ausnahmefall vom Fach, wichtig ist da vor allem wohl das richtige Parteibuch. Ich sage mal so: Wenn man privaten Informationsanbietern Wahrheitspflichten auferlegt, m&uuml;sste man auch solche angreifen, die sich zu Hom&ouml;opathie, Religionen oder Kriegspropaganda bekennen, denn die werden ihre &bdquo;Wahrheiten&ldquo; nicht belegen k&ouml;nnen. Die sind aber wohl nicht im Visier der Landesmedienanstalten.<\/p><p><strong>Es gibt bei uns in Deutschland eine Pressefreiheit. Die Einschr&auml;nkungen sind ziemlich &uuml;berschaubar. W&uuml;rden Sie uns bitte schildern, wo die Grenzen liegen?<\/strong><\/p><p>Die Presse ist von staatlicher Kontrolle frei, es gibt in politischer Hinsicht keine Aufsichtsbeh&ouml;rde oder Berufsrecht. Ausnahmen gibt es im Bereich des Jugendschutzes, im Werberecht sowie im Strafrecht, etwa bei Volksverhetzung. Au&szlig;erdem haben Betroffene das gesetzliche Recht auf Abdruck einer Gegendarstellung. Wer in seinen Pers&ouml;nlichkeitsrechten verletzt wird, kann privatrechtlich auf Unterlassung und Schadensersatz etc. klagen, was den Staat aber nichts angeht. Im Rundfunkbereich haben wir eine indirekte Kontrolle, die vor allem die Unabh&auml;ngigkeit und Meinungsvielfalt gew&auml;hrleisten soll. Politische Meinungspolizei gibt es bei konventionellen Medien nicht. <\/p><p><strong>Und nun, wie sieht es nun mit den Interventionen der Landesmedienanstalten aus? Sehen Sie die Pressefreiheit aufgeweicht? <\/strong><\/p><p>&bdquo;Pressefreiheit&ldquo; betrifft im engeren Sinne nur die gedruckte Presse, f&uuml;r die es nach wie vor keine Beh&ouml;rde gibt. Die Medienfreiheit und die Meinungsfreiheit des Einzelnen im Internet wird durch &sect;&sect; 19, 109 MStV erstmals seit dem 23.05.1949 direkt durch den Staat angefasst und eine Selbstzensur induziert. Das widerspricht dem bislang liberalen Verst&auml;ndnis von Medienfreiheit. Das Ergebnis, private Blogger f&uuml;r angebliche Sorgfaltsverst&ouml;&szlig;e existentiell zu sanktionieren, w&auml;hrend professionelle Journalisten nach wie vor fr&ouml;hlich Futter f&uuml;r das BILDblog produzieren, ist unbefriedigend.<\/p><p><strong>Das Problem liegt also darin, dass &bdquo;inhaltlich&ldquo; eingegriffen wird? <\/strong><\/p><p>Ja. Theoretisch k&ouml;nnte eine solche Beh&ouml;rde seri&ouml;s mit Beamten mit Bef&auml;higung zum Richteramt besetzt werden, welche den Parteien gegen&uuml;ber neutral eingestellt sind und geltendes Verfassungsrecht im Auge haben. Die mir bekannten Arbeitsproben schlie&szlig;en solche Professionalit&auml;t schon im Ansatz aus und sind erkennbar politisch motiviert. Verfassungsrechtlich ist das klar unzul&auml;ssig. Wir sind jetzt im Internet in der Zeit vor dem preu&szlig;ischen Reichspre&szlig;gesetz von 1874, das die Presse vor polizeilichen Eingriffen sch&uuml;tzen sollte. <\/p><p><strong>Welche M&ouml;glichkeiten haben die Betroffenen? <\/strong><\/p><p>Wenn Blogger mit Sitz in Deutschland sich dem Damoklesschwert einer Sperrverf&uuml;gung entziehen wollen, k&ouml;nnen sie sich derzeit nur dem Deutschen Presserat unterwerfen. Wenn man vom Presserat akzeptiert wird, kann man sich nach &sect; 19 MStV von der Zust&auml;ndigkeit der Landesmedienanstalt freikaufen. Der Deutsche Presserat ist ein von den gro&szlig;en Verlagen in den 1950er Jahren aufgezogener privater Verein, der die Pressefreiheit schon deshalb sehr hochh&auml;lt, weil &uuml;ber Beanstandungen nur Journalisten und Verlagsmitarbeiter zu entscheiden haben. Die k&ouml;nnen auch niemanden sperren, sondern nur Beanstandungen und R&uuml;gen aussprechen, die man l&auml;chelnd ignorieren kann. Dass Privatleute mehr oder weniger gezwungen werden, f&uuml;r die aktive Aus&uuml;bung ihrer Meinungsfreiheit irgendwelche Jahresgeb&uuml;hren zwischen 100,- &euro; und 10.000,- &euro; zu bezahlen, ist international vermutlich so beispiellos wie der Rundfunkbeitrag. In Zukunft wird sich wohl ein alternativer Internetrat formieren, der aber von den Landesmedienanstalten erst einmal anerkannt werden muss. <\/p><p>Titelbild: kentoh\/shutterstock.com<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wie weit gehen mittlerweile Zensurma&szlig;nahmen im Netz? 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