{"id":73995,"date":"2021-07-06T09:05:05","date_gmt":"2021-07-06T07:05:05","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=73995"},"modified":"2021-07-06T15:23:24","modified_gmt":"2021-07-06T13:23:24","slug":"die-coronisierung-demokratischer-rechte","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=73995","title":{"rendered":"Die \u201eCoronisierung\u201c demokratischer Rechte"},"content":{"rendered":"<p>Die real-existierende Demokratie wird zugunsten der Exekutive verschoben. Ausnahmezust&auml;nde greifen immer &uuml;ber die Anl&auml;sse hinaus und &bdquo;&uuml;berleben&ldquo; diese. Die Ausgangssperren, Verweilverbote oder Versammlungsverbote lassen sich nicht medizinisch begr&uuml;nden, sondern folgen politischen Ma&szlig;gaben. Die historischen Erfahrungen zeigen: Die in Ausnahmezust&auml;nden erlassenen Grundrechtseinschr&auml;nkungen instrumentalisieren einen Anlass &ndash; in den 1960er Jahren waren es die &bdquo;Russen&ldquo;, heute ist es ein t&ouml;dliches &ldquo;Killervirus&ldquo;. <strong>Von Thomas Moser und Wolf Wetzel.<\/strong><\/p><p><em>Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verf&uuml;gbar.<\/em><br>\n<!--more--><br>\n<\/p><div class=\"powerpress_player\" id=\"powerpress_player_106\"><!--[if lt IE 9]><script>document.createElement('audio');<\/script><![endif]-->\n<audio class=\"wp-audio-shortcode\" id=\"audio-73995-1\" preload=\"none\" style=\"width: 100%;\" controls=\"controls\"><source type=\"audio\/mpeg\" src=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/210706_Die_Coronisierung_demokratischer_Rechte_NDS.mp3?_=1\"><\/source><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/210706_Die_Coronisierung_demokratischer_Rechte_NDS.mp3\">https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/210706_Die_Coronisierung_demokratischer_Rechte_NDS.mp3<\/a><\/audio><\/div><p class=\"powerpress_links powerpress_links_mp3\">Podcast: <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/210706_Die_Coronisierung_demokratischer_Rechte_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_pinw\" target=\"_blank\" title=\"Play in new window\" onclick=\"return powerpress_pinw('https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?powerpress_pinw=73995-podcast');\" rel=\"nofollow\">Play in new window<\/a> | <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/210706_Die_Coronisierung_demokratischer_Rechte_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_d\" title=\"Download\" rel=\"nofollow\" download=\"210706_Die_Coronisierung_demokratischer_Rechte_NDS.mp3\">Download<\/a><\/p><p><strong>Vorwort<\/strong><\/p><p>Dass das 3. Infektionsschutzgesetz gewaltige Grundrechtseinschr&auml;nkungen erm&ouml;glicht, die auf bisher nicht dagewesene Weise das Leben im Privatbereich &bdquo;organisieren&ldquo; und sanktionieren, ist unbestritten. Was das Ma&szlig; der Grundrechtseinschr&auml;nkungen angeht, so &uuml;bertrifft es alle Ausnahmeverordnungen, die es in der Bundesrepublik Deutschland nach 1945 gab: angefangen mit den Notstandsgesetzen in den 1960er Jahren, &uuml;ber die Antiterrorgesetze in den 1970er Jahren, bis hin zu den &bdquo;Otto-Gesetzen&ldquo; als Antwort auf die 2001 ver&uuml;bten Anschl&auml;ge in den USA (<em>9\/11<\/em>).<\/p><p>Der gr&ouml;&szlig;te und f&uuml;r alle sp&uuml;rbare Unterschied zu den anderen Ausnahmezust&auml;nden ist der, dass nun <em>alle<\/em> von diesen Grundrechtseinschr&auml;nkungen betroffen sind &ndash; vor allem, was den Privatbereich angeht.<\/p><p>Und noch ein Unterschied zu den anderen Ausnahmegesetzen ist von gro&szlig;er Bedeutung. In Bezug auf die angef&uuml;hrten Sondergesetze war sich die Linke im Gro&szlig;en und Ganzen einig: Man lehnte sie ab, man hielt sie f&uuml;r unverh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig und warf der Regierung vor, dass sie mit diesen Sonderrechten nicht die Demokratie sch&uuml;tzt, sondern untergr&auml;bt.<\/p><p>Mit dem Ausnahmezustand in Corona-Zeiten verh&auml;lt es sich anders: Sowohl die parlamentarische Linke (in Gestalt der Partei DIE LINKE) als auch viele au&szlig;erparlamentarische Gruppierungen unterst&uuml;tzen die im Ausnahmezustand erlassenen Corona-Ma&szlig;nahmen. Sie sind ziemlich fest davon &uuml;berzeugt, dass die (allermeisten) Grundrechtseinschr&auml;nkungen zu unserem Wohl verordnet werden, dass sie zum Schutz unserer Gesundheit erlassen und durchgesetzt werden.<\/p><p>Wer dem nicht folgt, wer massive Zweifel an diesem Gesundheitsschutz-Narrativ hat, wird von allen zusammen als &bdquo;Coronaleugner&ldquo;, als &bdquo;Verschw&ouml;rungstheoretiker&ldquo; diffamiert.<\/p><p>Nun liegen &uuml;ber ein Jahr Erfahrungen hinter uns und wir k&ouml;nnen schon einmal Bilanz ziehen. Dem zugrunde liegt die These, dass Ausnahmezust&auml;nde immer &uuml;ber den Anlass hinausgreifen und den Anlass &bdquo;&uuml;berleben&ldquo;. Das hei&szlig;t, dass die Grundrechtseinschr&auml;nkungen in gro&szlig;en Teilen weiterbestehen (werden), obgleich die &bdquo;Gefahr&ldquo; nicht mehr existiert.<\/p><p>Die zweite These ist, dass sich die meisten Grundrechtseinschr&auml;nkungen (Ausgangssperre, Verweilverbote im Freien, Schlie&szlig;ung von Kultureinrichtungen, Versammlungsverbote) gar nicht medizinisch begr&uuml;nden lassen, sondern politischen Ma&szlig;gaben folgen.<\/p><p>Die dritte These fasst die historischen und aktuellen Erfahrungen zusammen: Die in Ausnahmezust&auml;nden erlassenen Grundrechtseinschr&auml;nkungen, die massive St&auml;rkung von staatlichen Zentralgewalten instrumentalisieren einen Anlass &ndash; ob dies in den 1960er Jahren die &bdquo;Russen&ldquo; waren, die RAF in den 1970er Jahren oder nun ein t&ouml;dliches &ldquo;Killervirus&ldquo;.<\/p><p>Immer, wenn wir Angst um unser Leben, um unser bisheriges Leben haben, wenn man uns Angst macht, suchen wir Schutz und sind schnell bereit, &bdquo;Opfer zu bringen&ldquo;. Das machen alle Menschen, also auch wir.<\/p><p><strong>Polizei- versus Grundrechte<\/strong><\/p><p>Wir wollen die hier vorgestellten Thesen an einem Parameter &uuml;berpr&uuml;fen: dem Spannungsverh&auml;ltnis zwischen Polizei- und Grundrechten, in Hinblick auf die &bdquo;Versammlungsfreiheit&ldquo;, die zu den essentiellen Bestandteilen einer Demokratie geh&ouml;ren.<\/p><p>Wer auf die letzten zehn Jahre zur&uuml;ckblickt, wird &ndash; im historischen Vergleich &ndash; zu einem sehr entspannten Ergebnis kommen. Die Demonstrationen und Kundgebungen finden in aller Regel &bdquo;ohne besondere Vorkommnisse&ldquo; statt. Man k&ouml;nnte auch sagen, dass sie f&uuml;r beide Seiten meist langweilig und eingespielt verlaufen. F&uuml;r die wenigen Ausnahmen hat man mehr als genug Polizei und Befugnisse.<\/p><p>Das gilt erst recht f&uuml;r Corona-Zeiten, in denen Demonstrationen entweder einem absurden Theater gleichen (Teilnehmer-H&ouml;chstzahl, Personalien-Erfassung der Demonstranten, Masken versus Vermummungsverbot) oder mit den im Ausnahmezustand ausge&uuml;bten Sondergesetzen verboten bzw. aufgel&ouml;st werden.<\/p><p>Noch nie war es in Deutschland so ruhig, so gespenstig ruhig und vereinsamt.<\/p><p>Das hindert Landesregierungen nicht im Geringsten, neue Versammlungsgesetze auf den Weg zu bringen, in denen die &bdquo;Gefahr&ldquo;, mit der sie begr&uuml;ndet werden, immer virtuellere Z&uuml;ge annimmt. Tats&auml;chlich sind diese neuen Versammlungsgesetze ein materieller Beweis daf&uuml;r, dass nun (Corona-)Ausnahmezust&auml;nde in Normalzust&auml;nde umgeschmolzen werden sollen. Man will die Angst und die Gunst der Stunde nutzen.<\/p><p>Dazu geh&ouml;rt auch das Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW), mit einer schwarz-gelben Regierung und dem Kanzlerkandidaten Armin Laschet (CDU) an der Spitze.<\/p><p>Zu dem neuen Versammlungsgesetz geh&ouml;ren folgende Eckpunkte:<\/p><ul>\n<li>Erweiterte Befugnisse von Beh&ouml;rden zur Kontrolle von Versammlungen durch &Uuml;bersichtsvideoaufnahmen (&sect; 16 Abs. 2 S. 1) sowie Kontrollstellen zur Identit&auml;tsfeststellung und Durchsuchung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern (&sect; 15)<\/li>\n<li>Nach &sect; 16 Abs.2 soll die Polizei bei Versammlungen unter freiem Himmel &Uuml;bersichtsaufnahmen anfertigen d&uuml;rfen, wenn dies wegen der Gr&ouml;&szlig;e und Un&uuml;bersichtlichkeit der Versammlung oder des Aufzuges im Einzelfall zur Leitung des Polizeieinsatzes erforderlich ist.<\/li>\n<li>Das geplante <em>St<\/em><em>&ouml;<\/em><em>rungsverbot<\/em> sieht vor, dass schon der blo&szlig;e Aufruf zu einer friedlichen Blockade unter einer Strafandrohung von bis zu zwei Jahren Haft steht (&sect; 7 Abs. 1, 2 Nr. 1, 2 i.V.m. 27 Abs. 4). Protest in Form von Gegendemonstrationen und friedlichen Blockaden sollen weiter kriminalisiert werden.<\/li>\n<li>Den Vogel schie&szlig;t ein sogenanntes &bdquo;Militanzverbot&ldquo; ab. Demnach soll gem&auml;&szlig; &sect;18 VersG-E NRW zuk&uuml;nftig verboten sein, &bdquo;eine &ouml;ffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder sonstige &ouml;ffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel zu veranstalten, zu leiten oder an ihr teilzunehmen, wenn diese infolge des &auml;u&szlig;eren Erscheinungsbildes Gewaltbereitschaft vermittelt und dadurch einsch&uuml;chternd wirkt.&ldquo;<\/li>\n<\/ul><p>Der Fantasie sind keine Grenzen mehr gesetzt, was von nun an &bdquo;Gewaltbereitschaft vermittelt&ldquo;, was auf Polizeibeamte unheimlich &bdquo;einsch&uuml;chternd&ldquo; wirkt. Man k&ouml;nnte es mit den Worten der Neuen Richtervereinigung (NRV-NRW) zusammenfassen:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;Entgegen dem selbst gesetzten Anspruch, eine umfassende Regelung zu schaffen, fehlt dem Gesetzentwurf n&auml;mlich sein Kern: das Versammlungsrecht.&ldquo;\n<\/p><\/blockquote><p>Anders formuliert: Aus der grundgesetzlich garantierten <em>Versammlungsfreiheit <\/em>wird ein <em>Polizeirecht<\/em>.<\/p><p>Nun k&ouml;nnte man sagen, dass das alles nicht verwundert, schlie&szlig;lich hat dies eine CDU-FDP-Landesregierung beschlossen. Lassen Sie uns also nach Berlin fahren.<\/p><p>Dort hat eine rot-rot-gr&uuml;ne Koalition das Sagen. Man k&ouml;nnte bei dieser bunten, Diversit&auml;t sch&auml;tzenden und aufgeschlossenen Zusammensetzung einen ganz anderen Umgang mit Polizei- und Grundrechten vermuten. Man k&ouml;nnte annehmen, dass sie die &bdquo;Gunst der Stunde&ldquo; &ndash; die in jedem Ausnahmezustand eingegraben ist &ndash; nicht scham- und skrupellos nutzt. Man k&ouml;nnte sogar tr&auml;umen: Warum nicht die Grund- und Freiheitsrechte st&auml;rken, um gerade in Corona-Zeiten auf &Uuml;berzeugung, auf Beteiligung und gemeinschaftliches Engagement zu setzen, anstatt auf immer sinnlosere Verordnungen und Bu&szlig;geldkataloge. Man kann sich auch f&uuml;rchterlich t&auml;uschen (lassen).<\/p><p><strong>Das &bdquo;Gesetz &uuml;ber die Versammlungsfreiheit im Land Berlin<\/strong><strong>&ldquo;<\/strong><\/p><p>&bdquo;<em>Die W&uuml;rde des Menschen ist unantastbar<\/em>.&ldquo; Punkt. &bdquo;Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.&ldquo; Punkt. Grundrechte in knapper Klarheit. Ein Satz, ein Postulat ohne Ausnahmen und Umwege.<\/p><p>Grundrecht No. 8 lautet: &bdquo;<em>Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln<\/em>.&ldquo; Punkt. Eingestanden, f&uuml;r Versammlungen &bdquo;unter freiem Himmel&ldquo; wird es dann doch etwas relativer, denn die k&ouml;nnen, wie es hei&szlig;t, &bdquo;durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes beschr&auml;nkt&ldquo; werden.<\/p><p>Kann sein, dass den Grundrechteverfassern d&auml;mmerte, dass die Macht schlie&szlig;lich auf der Stra&szlig;e liegt und man folglich bei ihrer Vergabe schon ein bisschen vorsichtig sein m&uuml;sse. Dennoch: ganze zwei S&auml;tze f&uuml;r Artikel 8 des Grundgesetzes zur Versammlungsfreiheit.<\/p><p>Und nun das: 60 Seiten. So umfangreich ist das &bdquo;Gesetz &uuml;ber die Versammlungsfreiheit im Land Berlin&ldquo;, das die rot-rot-gr&uuml;ne Koalition Anfang Februar 2021 verabschiedet hat. Es sei &bdquo;liberal&ldquo;, hei&szlig;t es aus dieser politischen Ecke. Eher ist es jedoch ein Freibrief f&uuml;r die Polizei, es ist voll mit Grauzonen und unbestimmten Rechtsbegriffen, die der Willk&uuml;r Vorschub leisten k&ouml;nnen.<\/p><p>Beginnen wir aber mit der Abteilung Komik. Denn eine Versammlung soll bereits ab zwei Personen Versammlung genannt werden und unter das Versammlungsfreiheitsgesetz fallen. Was daran der Fortschritt sein soll, erschlie&szlig;t sich nicht so richtig. Es sei denn, man gibt zwei Personen einen gesetzlichen Schutz, den man dem einzelnen Individuum verweigert. So, wie das in den Zeiten der Corona-Ausgangssperre gang und g&auml;be war, wenn Solo-Demonstrationswillige mit einem politischen Plakat um den Hals von der Polizei Platzverweis erhielten und nach Hause geschickt wurden, weshalb die einfallsreichen unter ihnen sich mit ihrem Plakat dann eben in die K&auml;uferschlange vor dem B&auml;ckerladen einreihten. Br&ouml;tchen holen wurde als triftiger Grund akzeptiert, die Wohnung zu verlassen, seine Meinung kund zu tun, nicht.<\/p><p>Laut dem Berliner Gesetz gilt f&uuml;r Versammlungen ein Kooperationsgebot mit der Polizei, ein St&ouml;rungsverbot oder ein Uniformverbot. Tatbest&auml;nde, die Auslegungssache sind. Wer legt fest, was Kooperation ist und was nicht? Und was, wenn die Polizei nicht kooperieren will? Ist eine Gegendemo eine St&ouml;rung? Oder erst eine Trillerpfeife? Ist der schwarze Block uniformiert? Oder sind es die wei&szlig; angezogenen Umweltsch&uuml;tzer?<\/p><p>Der &sect;14 regelt dann explizit &bdquo;Beschr&auml;nkungen, Verbot und Aufl&ouml;sung&ldquo; von Versammlungen. So kann beispielsweise eine Versammlung verboten werden, wenn die Gefahr bestehe, dass der &ouml;ffentliche Friede gest&ouml;rt werde. Und zwar unter anderem dadurch, dass &ndash; Achtung, O-Ton! &ndash; &bdquo;gegen eine nationale, durch rassistische Zuschreibung beschriebene, religi&ouml;se oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe (&hellip;) zum Hass aufgestachelt, zu Gewalt- oder Willk&uuml;rma&szlig;nahmen aufgefordert oder die Menschenw&uuml;rde anderer dadurch angegriffen wird, dass eine vorbezeichnete Gruppe (&hellip;) beschimpft, b&ouml;swillig ver&auml;chtlich gemacht oder verleumdet wird&ldquo;.<\/p><p>Was f&uuml;r eine Konstruktion. Und was f&uuml;r eine Ansammlung unbestimmter Begriffe, die allesamt Auslegungssache sind. Ist der &ouml;ffentliche Friede gest&ouml;rt, wenn sich jemand &uuml;ber eine Demo aufregt? Haben Schwaben eine ethnische Herkunft? Sind Esoteriker religi&ouml;s? Was ist Hass und was Polemik? Kann jemand, der nicht die Macht zu Willk&uuml;r hat, &uuml;berhaupt zu Willk&uuml;rma&szlig;nahmen auffordern? Was ist Beschimpfung und was Ironie? Gibt es neben b&ouml;swilliger Ver&auml;chtlichmachung auch eine lustige? Und so weiter und so fort.<\/p><p><strong>Freibrief f&uuml;r die Polizei<\/strong><\/p><p>Die Auslegung obliegt nun der Polizei, was sie vom Garanten einer Versammlung zum Richter &uuml;ber eine Versammlung macht. Die Tr&auml;gerin des staatlichen Gewaltmonopols bekommt einen nie dagewesenen Handlungsspielraum, um nicht zu sagen: einen Freibrief.<\/p><p>In dieser Weise geht es im Gesetz auch weiter. Eine verbotene Versammlung solle aufgel&ouml;st werden, hei&szlig;t es. Alle Teilnehmer m&uuml;ssten sich entfernen, eine Ersatzversammlung &ndash; beispielsweise gegen die Aufl&ouml;sung &ndash; sei ebenfalls verboten.<\/p><p>Nach &sect; 16 kann die &bdquo;Anwesenheit von Personen untersagt&ldquo; werden oder sie k&ouml;nnen &bdquo;von der Versammlung ausgeschlossen&ldquo; werden. Auch das wird seit einem Jahr mittels des &bdquo;Corona-Versammlungsrechtes&ldquo;, das dem Infektionsschutzgesetz und der Virus-Eind&auml;mmungspolitik unterworfen ist, gegen Corona-Kritiker bereits praktiziert. Verschiedene Aktivisten werden immer wieder mit Platzverweisen belegt. Sie d&uuml;rfen an Kundgebungen nicht teilnehmen.<\/p><p>Nach &sect; 32 sind Demo-Einschr&auml;nkungen m&ouml;glich an bestimmten Orten und Pl&auml;tzen, denen eine &bdquo;Symbolkraft f&uuml;r die Erinnerung an die NS-Herrschaft&ldquo; zukomme. Die werden dann auch noch gleich festgelegt und aufgelistet: in Berlin 23 St&uuml;ck, vom Denkmal f&uuml;r die ermordeten Juden, &uuml;ber das Deutsch-Russische Museum (!) in Karlshorst bis zum fr&uuml;heren SA-Gef&auml;ngnis Papestra&szlig;e.<\/p><p>Demo-Einschr&auml;nkungen kann es dar&uuml;ber hinaus f&uuml;r bestimmte entsprechende Tage geben, die einen Bezug zur NS-Zeit haben: vier an der Zahl (27. Januar, 8. und 9. Mai, 9. November).<\/p><p>Das erscheint doch alles ziemlich willk&uuml;rlich und selektiv, um nicht zu sagen: instrumentell, gerade in einer Stadt, in der es noch mehr und andere Beispiele f&uuml;r politische Unterdr&uuml;ckung und Menschenqu&auml;lereien gab. Oder anders ausgedr&uuml;ckt: W&uuml;rde man diese Ausschlussauswahl konsequent fortf&uuml;hren, g&auml;be es wohl kaum noch Pl&auml;tze und Daten, an denen man demonstrieren k&ouml;nnte.<\/p><p><strong>Beschr&auml;nkungen f&uuml;r Versammlungen unter freiem Himmel gelten nun auch f&uuml;r Versammlungen in geschlossenen R&auml;umen<\/strong><\/p><p>Das vielleicht problematischste Kapitel im Berliner Versammlungsgesetz ist, was in Abschnitt 3 &uuml;ber &bdquo;Versammlungen in geschlossenen R&auml;umen&ldquo; formuliert wird.<\/p><p>Damit wird n&auml;mlich Absatz 2 von Artikel 8 des Grundgesetzes auf Absatz 1 ausgedehnt. Beschr&auml;nkungen f&uuml;r Versammlungen unter freiem Himmel gelten nun auch f&uuml;r Versammlungen in geschlossenen R&auml;umen. Siehe &sect; 22: &bdquo;Beschr&auml;nkung, Verbot, Aufl&ouml;sung&ldquo;.<\/p><p>Das ist nichts anderes als eine Ver&auml;nderung des Grundgesetzes. Es entspricht aber genau dem, was im vergangenen Corona-Jahr von der Polizei praktiziert wurde, wenn Versammlungen in geschlossenen R&auml;umen aufgel&ouml;st wurden.<\/p><p>Die SPD-Linke-Gr&uuml;ne Regierung formuliert in gewisser Weise ein eigenes Grundgesetz, eine Art Corona-Grundgesetz, das die Praktiken des Corona-Rechtes nun legalisiert.<\/p><p>Dass die Berliner CDU das Gesetz kritisierte, weil es angeblich die Handlungsspielr&auml;ume der Polizei einschr&auml;nke, kann man ihrer Oppositionsrolle im parlamentarischen Theater geschuldet sehen. Auch in anderen Bundesl&auml;ndern werden Versammlungsgesetze mit ganz &auml;hnlicher Ausrichtung vorbereitet, so in Nordrhein-Westfalen durch die CDU-gef&uuml;hrte Regierungskoalition mit der FDP. Darin finden sich viele Aspekte des Berliner Gesetzes.<\/p><p><strong>&bdquo;Problematik des &sbquo;Gruppentanzens&lsquo;&ldquo;<\/strong><\/p><p>Demokratische Rechte entfalten ihre Existenzberechtigung durch Inanspruchnahme. Jeden Tag findet zurzeit irgendwo eine Versammlung zur Corona-Krise statt. Samstags f&uuml;hrt die Berliner Querdenken-Gruppe auf dem Alexanderplatz eine Kundgebung durch. Allerdings ist sie mit immer neuen Auflagen und Einschr&auml;nkungen seitens der polizeilichen Versammlungsbeh&ouml;rde konfrontiert, beispielsweise einer Beschr&auml;nkung der Teilnehmerzahl auf etwa 100.<\/p><p>Das Neueste ist ein Musikverbot. Es habe sich gezeigt, schreibt die Polizei dem Anmelder, dass die Teilnehmenden mit Beginn des Musikanteils in der zweiten H&auml;lfte der Versammlungen &bdquo;zu tanzen anfangen&ldquo;. Dadurch w&uuml;rde der vorgegebene Mindestabstand gr&ouml;&szlig;tenteils nicht eingehalten werden. Gegen diese &bdquo;Problematik des &sbquo;Gruppentanzens&rsquo;&ldquo; werden deshalb &bdquo;s&auml;mtliche musikalische Beitr&auml;ge verboten&ldquo;.<\/p><p><strong>Journalisten sollen nicht mehr unabh&auml;ngige Chronisten, sondern potentielle Komplizen der Polizei sein.<\/strong><\/p><p>Wie sehr sich die restriktiven und autorit&auml;ren Corona-Ma&szlig;st&auml;be in den K&ouml;pfen breitmachen, zeigt sich last but not least auch an der institutionellen Presse selber. Im Laufe des Corona-Jahres mit einer Vielzahl an umstrittenen, zugelassenen oder untersagten Demonstrationen hat der Deutsche Presserat neue Grunds&auml;tze f&uuml;r die Zusammenarbeit von Medien und Polizei formuliert. Darin findet sich folgende Passage:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;Journalistinnen und Journalisten verpflichten sich, die Sicherheitskr&auml;fte nicht zu behindern und sich bei der Berichterstattung &uuml;ber polizeitaktische Ma&szlig;nahmen mit der zust&auml;ndigen Polizeif&uuml;hrung abzusprechen.&ldquo;\n<\/p><\/blockquote><p>Die Tr&auml;gerin des staatlichen Gewaltmonopols ist es, die noch mehr Rechte und Kompetenzen bekommt. Sie wird geradezu zum entscheidenden Player bei der Inanspruchnahme demokratischer Rechte.<\/p><p>Das manifestiert sich &uuml;brigens bereits durch die sogenannten &bdquo;Bearbeitungsstra&szlig;en&ldquo;, die die Polizei seit einiger Zeit am Rande von Corona-Demonstrationen aufbaut. Tische, an denen Beamte mit Laptops sitzen und wo Festgenommene registriert und bearbeitet werden. Polizeib&uuml;ros im Freien sozusagen. Eine eigene Form der Machtdemonstration.<\/p><p>Alles in allem wird die real-existierende Demokratie verschoben hin zugunsten der Exekutive. Man k&ouml;nnte auch sagen: Es findet eine Coronisierung der politischen Rechte statt.<\/p><p>Titelbild: 1000 Words \/ Shutterstock<\/p><div class=\"hr_wrap\">\n<hr>\n<\/div><p><strong>Quellen und Hinweise:<\/strong><\/p><ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=71748\"><em>Die endlose Geschichte der Ausnahmezust&auml;nde, Wolf Wetzel<\/em><\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.nrw-versammlungsgesetz-stoppen.de\/\"><em>B&uuml;ndnis &bdquo;Versammlunggesetz NRW stoppen. Grundrechte erhalten&ldquo;<\/em><\/a><\/li>\n<li><em>Ganz sch&ouml;n hart. In NRW will die Landesregierung von CDU-Chef Armin Laschet das Versammlungsgesetz versch&auml;rfen. Gegen Kritik ging die Polizei am Samstag brutal vor<\/em>, <a href=\"https:\/\/taz.de\/Polizeigewalt-in-Nordrhein-Westfalen\/!5778928\/\">taz vom 27. Juni 2021<\/a>.<\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die real-existierende Demokratie wird zugunsten der Exekutive verschoben. Ausnahmezust&auml;nde greifen immer &uuml;ber die Anl&auml;sse hinaus und &bdquo;&uuml;berleben&ldquo; diese. Die Ausgangssperren, Verweilverbote oder Versammlungsverbote lassen sich nicht medizinisch begr&uuml;nden, sondern folgen politischen Ma&szlig;gaben. 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