{"id":7448,"date":"2010-11-23T16:09:40","date_gmt":"2010-11-23T15:09:40","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=7448"},"modified":"2014-11-25T10:09:13","modified_gmt":"2014-11-25T09:09:13","slug":"sinnlose-panikmache-wegen-der-registrierung-traditioneller-pflanzlicher-heilkraeuter","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=7448","title":{"rendered":"Sinnlose Panikmache wegen der Registrierung traditioneller, pflanzlicher Heilkr\u00e4uter"},"content":{"rendered":"<p>Die EU-Richtlinie 2004\/24\/EG, THMPD (Traditional Herbal Medical Product Directive), sieht ein vereinfachtes Registrierungsverfahren f&uuml;r traditionelle pflanzliche Arzneimittel vor und ist bereits seit 2004 in Kraft. Es handelt sich bei dieser Richtlinie um die &Auml;nderung der Richtlinie 2001\/83\/EG &bdquo;Zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes f&uuml;r Humanarzneimittel hinsichtlich traditioneller pflanzlicher Arzneimittel&ldquo;. Die NachDenkSeiten erhielten in letzter Zeit nahezu t&auml;glich Bitten von Leserinnen und Lesern, die Online-Petition gegen diese Richtlinie zu unterst&uuml;tzen. In dieser Petition hie&szlig; es: <a href=\"https:\/\/epetitionen.bundestag.de\/index.php?action=petition;sa=details;petition=14032\">&ldquo;Der Deutsche Bundestag m&ouml;ge beschlie&szlig;en &hellip;dass das Verkaufsverbot von Heilpflanzen in der EU ab dem 1. April 2011 in Deutschland nicht greift.&rdquo;<\/a>.<br>\nUnz&auml;hlige Panikartikel kursieren im Internet, in welchen zu lesen ist, die genannte Richtlinie verdr&auml;nge traditionelle pflanzliche Heilkr&auml;uter vom Markt, wodurch Pharmaunternehmen k&uuml;nftig nahezu allein den Arzneimittelmarkt beherrschten. Das keineswegs neue Registrierungsverfahren hat jetzt, sechs Jahre nach Inkrafttreten der ge&auml;nderten EU-Richtlinie, im Internet f&uuml;r reichlich Wirbel gesorgt und bei vielen Menschen den Eindruck erweckt, es handele sich um eine neue Richtlinie, die erst n&auml;chstes Jahr in Kraft tritt. Was steht in der EU-Richtlinie und welche pflanzlichen Arzneimittel sind nun wirklich betroffen? Von  Christine Wicht<br>\n<!--more--><br>\n<strong>Die Bestimmungen der Richtlinie 2004\/24\/EG, THMPD, mussten bereits bis 30. Oktober 2005 von den EU-Staaten umgesetzt werden<\/strong><\/p><p>Richtlinien m&uuml;ssen generell in nationales Recht umgesetzt werden, ohne Wahlfreiheit. Die Umsetzung liegt nicht im Belieben eines Mitgliedsstaats, sondern es besteht eine Pflicht umzusetzen. Die Richtlinie (Traditional Herbal Medical Product Directive) ist also Schnee von gestern, sie wurde bereits vor Jahren in deutsches Recht umgesetzt. Der Bundestag ist auch nicht die richtige Adresse f&uuml;r diese Petition. Das w&auml;re in diesem Fall der Petitionsausschuss des Europ&auml;ischen Parlaments gewesen. Dieser <a href=\"http:\/\/www.europarl.europa.eu\/meetdocs\/2004_2009\/documents\/cm\/645\/645550\/645550de.pdf\">hatte sich bereits 2006 mit dem Thema [PDF &ndash; 143 KB]<\/a> auseinandergesetzt, als G&eacute;rard Weidlich aus Frankreich gegen die im Oktober 2005 in Kraft getretene Europ&auml;ische Richtlinie Nr. 2004\/24\/EG protestierte. Nach seiner Auffassung stelle diese Richtlinie eine Gefahr f&uuml;r die europ&auml;ischen Verbraucher von Naturheilmitteln dar, weil sie ihren Zugang zu Mineralstoffen und Vitaminen beschr&auml;nke. Er bef&uuml;rchtete, dass die Richtlinie die gesamte Biobranche bedrohe und dass zahlreiche L&auml;den von Schlie&szlig;ung bedroht seien.<\/p><p><strong>Die Implementierung in das Deutsche Arzneimittelgesetz<\/strong><\/p><p>Deutschland hat die besagte EU-Richtlinie bereits in das Arzneimittelgesetz (AMG) implementiert. &bdquo;Ziel der Richtlinie war es, bisher unreguliert im europ&auml;ischen Markt befindlichen Produkten eine M&ouml;glichkeit f&uuml;r die Registrierung als traditionelles pflanzliches Arzneimittel zu er&ouml;ffnen.&ldquo; Da es zuvor in Deutschland bereits die Option einer Zulassung als &ldquo;Traditionelles Arzneimittel&rdquo; gab, wurden im &sect; 141 des AMG &Uuml;bergangsregelungen vorgesehen. Daher gibt es keine direkten problematischen Auswirkungen der gesetzlichen Regelungen (so die Auskunft des Bundesinstituts f&uuml;r Arzneimittel und Medizinprodukte, BfArM). <\/p><p>Die Registrierung traditioneller pflanzlicher Arzneimittel ist in &sect;39a AMG geregelt. Jeder Hersteller konnte bis zum 31.12. 2008 einen <a href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/amg_1976\/BJNR024480976.html\">Antrag zur (Neu-) Registrierung nach 39a-d AMG<\/a> f&uuml;r das identische Arzneimittel stellen, um die Verkehrsf&auml;higkeit des nach &sect; 105 in Verbindung mit &sect; 109a AMG verl&auml;ngerten Arzneimittels &uuml;ber den 30. April 2011 hinaus zu gew&auml;hrleisten. Das neue Registrierungsverfahren (&sect; 39a AMG) bezieht sich auf Fertigarzneimittel.<br>\nBisher bereits nach &sect;109a-AMG zugelassene pflanzliche Arzneimittel waren verpflichtet, bis Ende Dezember 2008 einen Registrierungsantrag zu stellen, sonst h&auml;tte das Produkt nach dem 30. April 2011 seine Verkehrsf&auml;higkeit (&sect; 141 Abs. 14) verloren. Solange ein solcher Antrag nicht negativ beschieden wird, bleibt das Produkt im Markt. Die Hersteller haben entsprechend reagiert und f&uuml;r ihre bislang schon als Arzneimittel nachzugelassenen\/registrierten Produkte die Unterlagen eingereicht oder auch ggf. nach eigener unternehmerischer Entscheidung darauf verzichtet (siehe hier eine <a href=\"http:\/\/www.bio-markt.info\/easyCMS\/FileManager\/Dateien\/Salus_Heilpflanzen_2010.pdf\">offizielle Stellungnahme [PDF &ndash; 50 KB]<\/a> der Firma Salus-Unternehmensgruppe, die pflanzliche Arzneimittel herstellt). <\/p><p><strong>Sind h&ouml;m&ouml;opathische Arzneimittel von der Richtlinie betroffen und was sind traditionelle pflanzliche Arzneimittel?<\/strong><\/p><p>Das Verfahren sollte nicht f&uuml;r hom&ouml;opathische Arzneimittel gelten, f&uuml;r die eine Genehmigung f&uuml;r das Inverkehrbringen oder eine Registrierung gem&auml;&szlig; der Richtlinie 2001\/83\/EG in Frage kommt (siehe Artikel 4 der EU-Richtlinie). Die Definition eines pflanzlichen Arzneimittels, kann in der EU-Richtlinie nachgelesen werden. Es muss die in Artikel 16a Absatz 1 der Richtlinie festgelegten Bedingungen erf&uuml;llen:<\/p><blockquote><p>&bdquo;Ihre Anwendungsgebiete entsprechen ausschlie&szlig;lich denen traditioneller pflanzlicher Arzneimittel, die nach ihrer Zusammensetzung und ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt und konzipiert sind, ohne &auml;rztliche Aufsicht zwecks Stellung einer Diagnose, Verschreibung oder &Uuml;berwachung der Behandlung angewendet zu werden.&ldquo;<\/p><\/blockquote><p>Dar&uuml;ber hinaus werden als pflanzliches Arzneimittel alle Arzneimittel definiert, &bdquo;die als Wirkstoff(e) ausschlie&szlig;lich einen oder mehrere pflanzliche Stoffe oder eine oder mehrere pflanzliche Zubereitungen oder eine oder mehrere solcher pflanzlichen Stoffe in Kombination mit einer oder mehreren solcher pflanzlichen Zubereitungen enthalten.&ldquo; Pflanzliche Stoffe sind &bdquo;alle vorwiegend ganzen, zerkleinerten oder geschnittenen Pflanzen, Pflanzenteile, Algen, Pilze, Flechten in unverarbeitetem Zustand, gew&ouml;hnlich in getrockneter Form, aber zuweilen auch frisch.&ldquo; <\/p><p>Bestimmte pflanzliche Ausscheidungen, die keiner speziellen Behandlung unterzogen wurden, werden ebenfalls als pflanzliche Stoffe angesehen. Au&szlig;erdem sind &bdquo;pflanzliche Stoffe durch den verwendeten Pflanzenteil und die botanische Bezeichnung nach dem binomialen System (Gattung, Art, Variet&auml;t und Autor) genau definiert.&ldquo; <\/p><p><strong>Unter pflanzliche Zubereitungen fallen:<\/strong><\/p><blockquote><p>&bdquo;Zubereitungen, die dadurch hergestellt werden, dass pflanzliche Stoffe Behandlungen wie Extraktion, Destillation, Pressung, Fraktionierung, Reinigung, Konzentrierung oder Fermentierung unterzogen werden. Diese umfassen zerriebene oder pulverisierte pflanzliche Stoffe, Tinkturen, Extrakte, &auml;therische &Ouml;le, Presss&auml;fte und verarbeitete Ausscheidungen von Pflanzen.&ldquo;<\/p><\/blockquote><p><strong>Die Registrierung eines traditionellen pflanzlichen Arzneimittels ben&ouml;tigt:<\/strong><\/p><blockquote><p>&bdquo;bibliografische Angaben oder Berichte von Sachverst&auml;ndigen, aus denen hervorgeht, dass das betreffende oder ein entsprechendes Arzneimittel zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens 30 Jahren, davon mindestens 15 Jahre in der Gemeinschaft, medizinisch verwendet wird. Auf Antrag des Mitgliedstaats, in dem die Registrierung als traditionelles Arzneimittel beantragt worden ist, erarbeitet der Ausschuss f&uuml;r pflanzliche Arzneimittel eine Stellungnahme zu der Frage aus, ob der Nachweis der langj&auml;hrigen Anwendung des Arzneimittels oder des entsprechenden Arzneimittels ausreicht. Der Mitgliedstaat legt entsprechende Unterlagen zur Begr&uuml;ndung seines Antrags vor&ldquo; (siehe Richtlinie Artikel 16c).<\/p><\/blockquote><p>Laut telefonischer Auskunft eines gro&szlig;en Herstellers pflanzlicher Arzneimittel ist beispielsweise Fenchelhonig von dem Registrierungsverfahren nicht betroffen, da Honig kein pflanzliches Produkt ist. Ein pflanzlicher Hustensaft, der verschiedene Kr&auml;uter enth&auml;lt, ist hingegen ein Arzneimittel, f&auml;llt unter &sect;29a AMG und ist daher zulassungspflichtig. Des Weiteren gilt z.B. Gingko als zugelassenes Arzneimittel, da seine Wirksamkeit mit Studien belegt ist. <\/p><p>Gem&auml;&szlig; Auskunft dieses Herstellers belaufen sich die Kosten f&uuml;r eine Registrierung zwischen 50.000 und 300.000 Euro. Aufgrund der hohen Kosten, k&ouml;nnten m&ouml;glicherweise Produkte, die wenig verkauft werden, nicht mehr registriert werden, da sich der finanzielle Aufwand nicht lohnt. Wahrscheinlich w&uuml;rde aber die Produktion von Artikeln mit niedrigen Verkaufszahlen &uuml;ber kurz oder lang sowieso eingestellt werden. Das BfArM beurteilt die M&ouml;glichkeit einer Registrierung als traditionelles pflanzliches Arzneimittel durchaus als interessante Option, da die Inanspruchnahme eines &ldquo;Health claims&rdquo; (gesundheitsbezogene Anforderungen) im Bereich der Lebensmittel schwieriger werde. <\/p><p>Gem&auml;&szlig; einer schriftlichen Auskunft des BfArM werden &bdquo;Heiltees und Heilkr&auml;uter mit der Regelung nicht grunds&auml;tzlich vom Markt verschwinden. Es besteht weiterhin die M&ouml;glichkeit Arzneitees mit einer Information entsprechend dem Arzneimittelgesetz in Verkehr zu bringen. Es besteht kein Unterschied zur bisherigen Praxis, da auch bislang Tees aus dem Lebensmittelbereich nicht mit einem Anwendungsgebiet ausgelobt werden durften. Das BfArM begr&uuml;&szlig;t aus Gr&uuml;nden der &ouml;ffentlichen Gesundheit den prim&auml;ren Ansatz der Registrierung, im Markt befindliche pflanzliche Fertigarzneimittel zu regulieren. Entsprechende grundlegende Regelungen, die sich auch bew&auml;hrt haben, gab es in Deutschland bereits vor der Richtlinie. In anderen europ&auml;ischen L&auml;ndern k&ouml;nnte es in bislang weniger regulierten M&auml;rkten durchaus zu der Situation kommen, dass Produkte vom Markt genommen werden&ldquo;.<br>\nEine Statistik der zugelassenen pflanzlichen Arzneimitteln kann unter folgendem <a href=\"http:\/\/www.bfarm.de\/cln_103\/DE\/Arzneimittel\/2_zulassung\/zulArten\/besTherap\/allgemein\/statistik-bescheidzahlen.html?nn=1009778\">Link abgerufen werden<\/a>.<\/p><p><strong>Erstellung von Pflanzenmonographien<\/strong><\/p><p>Das Europ&auml;ische Parlament und der Rat der Europ&auml;ischen Union hatten bereits in der Richtlinie vorgeschlagen, wegen der Besonderheiten pflanzlicher Arzneimittel, im Rahmen der Europ&auml;ischen Agentur f&uuml;r die Beurteilung von Arzneimitteln gem&auml;&szlig; der Verordnung (EWG) Nr. 2309\/93 des Rates, einen Ausschuss f&uuml;r pflanzliche Arzneimittel einzusetzen. Dieser wurde dann mit der Wahrnehmung von Aufgaben im Zusammenhang mit der vereinfachten Registrierung und Genehmigung von Arzneimitteln gem&auml;&szlig; dieser Richtlinie beauftragt, insbesondere mit der Erstellung gemeinschaftlicher Pflanzenmonographien, die f&uuml;r die Registrierung sowie die Genehmigung pflanzlicher Arzneimittel von Bedeutung sind. Der Rat sollte aus Sachverst&auml;ndigen f&uuml;r pflanzliche Arzneimittel bestehen (siehe Artikel 9 der EU-Richtlinie). Der Ausschuss f&uuml;r pflanzliche Arzneimittel (Committee for Herbal Medicinal Products, HMPC) der Europ&auml;ischen Arzneimittelagentur (EMA) erarbeitete daraufhin eine Liste, die pflanzliche Stoffe, pflanzliche Zubereitungen und Kombinationen daraus zur Verwendung in traditionellen pflanzlichen Arzneimitteln enth&auml;lt (<a href=\"http:\/\/www.consulting-hmp.de\/de\/service\/aufbereitungs-monographien-der-kommission-e.php?PHPSESSID=f957dc1b8d26518df382eb588f5f3dcf\">siehe hier<\/a>). <\/p><p>In Deutschland hatte die &bdquo;Kommission E&ldquo;, die fr&uuml;her zum Bundesgesundheitsamt (BGA) geh&ouml;rte, von 1978 bis 1994 Monographien verfasst, die nun durch die Monographien des HMPC ersetzt werden. Die bereits erw&auml;hnte Liste muss f&uuml;r jeden pflanzlichen Stoff das Anwendungsgebiet, die spezifizierte St&auml;rke und Dosierung, den Verabreichungsweg und alle anderen f&uuml;r die sichere Anwendung erforderlichen Informationen enthalten. Der Ausschuss hat auch die Aufgabe, in Zweifelsf&auml;llen festzulegen, ob f&uuml;r eine bestimmte Arzneipflanze die Tradition innerhalb Europas ausreicht, beispielsweise wenn diese Pflanze traditionell in der chinesischen Medizin angewendet worden ist, (Quelle: Dr. Barbara Steinhoff , Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) , Harmonisierte Bewertungskriterien f&uuml;r Phytopharmaka. Qualit&auml;t, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit &ndash; die Leitlinien des Herbal Medicinal Products Committee, Zeitschrift f&uuml;r Phytotherapie 2008; 29: 236&ndash;238 ).<\/p><p><strong>Gemeinschaftsmonographien f&uuml;r pflanzliche Arzneimittel<\/strong><\/p><p>Das Committee for Herbal Medicinal Products (HMPC) hat beispielsweise 16 Gemeinschaftsmonographien f&uuml;r traditionelle und bekannte pflanzliche Arzneimittel im Entwurf zur Konsultation ver&ouml;ffentlicht. Dies betrifft: Birkenbl&auml;tter, Stechender M&auml;usedorn, Ringelblumenbl&uuml;ten, Holunderbl&uuml;ten, Eleutherococcus-Wurzel, Echte Goldrute, Hopfenzapfen, Schachtelhalmkraut, Wei&szlig;er Steinklee, K&ouml;nigskerzenbl&uuml;ten, Brennnesselkraut, Haferfr&uuml;chte, Haferkraut, Pfefferminzbl&auml;tter, Purpursonnenhutkraut und Weidenrinde. Au&szlig;erdem wurden 13 Gemeinschaftsmonographien f&uuml;r traditionelle und bew&auml;hrte pflanzliche Arzneimittel fertiggestellt wie Anissamen, Anis&ouml;l, Bitterfenchelfrucht, Bitterfenchelfrucht&ouml;l, Faulbaum, Melissenkraut, Passionsblume, Pfefferminz&ouml;l, Primelwurzel, Primelbl&uuml;te, Rhabarber, S&uuml;&szlig;fenchelfrucht und Thymiankraut. Dar&uuml;ber hinaus hat das HMPC zwei Eintr&auml;ge f&uuml;r die &bdquo;Gemeinschaftsliste pflanzlicher Stoffe, Zubereitungen und deren Kombinationen zur Verwendung in traditionellen pflanzlichen Arzneimitteln&rdquo; zu Bitterfenchelfrucht und S&uuml;&szlig;fenchelfrucht verabschiedet und der Europ&auml;ischen Kommission zur Genehmigung &uuml;bermittelt. Vier Eintr&auml;ge der Liste wurden zur &ouml;ffentlichen Konsultation freigegeben (diese betreffen: Anissamen, Ringelblumenbl&uuml;ten, Eleutherococcus-Wurzel und Purpursonnenhutkraut). <\/p><p><strong>Konsultation zu den Erfahrungen mit der Richtlinie zu pflanzlichen Arzneimitteln<\/strong><\/p><p>Im August 2007 hat das Committee for Herbal Medicinal Products (HMPC) zum Mitteilungsentwurf der Kommission an den Rat und das Europ&auml;ische Parlament Stellung genommen. Dieser Entwurf wurde im Mai 2007 zur Konsultation freigegeben und bezog sich auf die Erfahrungen, die bei der Anwendung von Kapitel 2a der Richtlinie 2001\/83\/EG (eingef&uuml;hrt durch Richtlinie 2004\/24\/EG: Besondere auf traditionelle pflanzliche Arzneimittel anzuwendende Bestimmungen) gesammelt worden waren. Der Zustandsbericht des HMPC zu den Fortschritten bei der Umsetzung der Richtlinie seit ihrem Inkrafttreten, der der Europ&auml;ischen Kommission zur Vorbereitung ihres Mitteilungsentwurfs &uuml;bermittelt worden war, wurde auf der EMA-Website ver&ouml;ffentlicht. (Quelle: <a href=\"http:\/\/www.ema.europa.eu\/ema\/pages\/includes\/document\/open_document.jsp?webContentId=WC500016620\">Die Europ&auml;ische Arzneimittel-Agentur im Jahr 2007 , Zusammenfassung des 13. Jahresberichts der EMA , Seite 26, 2.8 Pflanzliche Arzneimittel [PDF &ndash; 219 KB]<\/a>). <\/p><p><strong>Zulassungspflicht f&uuml;r Nahrungserg&auml;nzungsmittel<\/strong><\/p><p>Im Internet kursierte Mails, in welchen behauptet wurde, dass ab dem 01.04.2011 Naturstoffe, die bis dahin als Nahrungserg&auml;nzungsmittel oder Heilpflanzen den Lebensmitteln zugeordnet waren, k&uuml;nftig in die Kategorie der Lebensmittel-Zusatzstoffe gesetzlich &ldquo;verschoben&rdquo; w&uuml;rden. Wenn kein Zulassungsverfahren vorliege, sei der Verkauf nicht mehr erlaubt. Als Reaktion auf laufende Mailaktionen zum Lebensmittelgesetzbuch (LMBG) und zum Aufruf der Petition gegen die EU-Richtlinien f&uuml;r traditionelle Pflanzenpr&auml;parate (THMPD), hat Arne Kr&uuml;ger, stellvertretender Sprecher der Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker, Heilpraktiker &amp; Tierarzt Fachverband Deutscher Heilpraktike, eine aufschlussreiche Stellungnahme ver&ouml;ffentlicht: (Quelle: <a href=\"http:\/\/www.freieheilpraktiker.com\/Presseinfo\/ArzneimittelkommbrArchiv\/Dosierungsrichtlinien-fuer-homoeopathische-Arzneimittel\">www.freieheilpraktiker.com<\/a>):<\/p><blockquote><p>&bdquo;Nach deutschem Recht waren Zusatzstoffe in Lebensmitteln zulassungspflichtig und in Kombination mit dem Verbot vor sch&auml;dlichen Inhaltsstoffen in Lebensmitteln stellte dies einen Schutz des Verbrauchers vor in der Dosierung m&ouml;glicherweise problematischen Zusatzstoffen dar. Dies galt auch f&uuml;r Nahrungserg&auml;nzungsmittel. Dar&uuml;ber hinaus konnten z.B. Vitamine und Mineralstoffe als Arzneimittel oder als Medizinprodukte zugelassen werden und damit auch durch den Heilpraktiker ordnungsgem&auml;&szlig; verordnet werden.<\/p>\n<p>Das Bundesverwaltungsgericht hat mit einem Urteil vom 25. Juli 2007 (BVerwG 3 C 21.06) festgestellt, dass ein bestimmter Pflanzenextrakt aus Traubenkernen als charakteristische Zutat eines im Wesentlichen hieraus bestehenden Nahrungserg&auml;nzungsmittels einzustufen sei und deshalb nicht einer vorherigen Zulassung als ein den Zusatzstoffen nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches bed&uuml;rfe. Diese unklare Rechtssituation soll durch eine Neufassung dieses Gesetzes derzeit klar gestellt werden. Mit diesem Gesetz soll im Interesse des vorbeugenden Gesundheitsschutzes klargestellt werden, dass derartige Stoffe der Zulassungspflicht unterliegen.<\/p>\n<p>Wenn nun seitens der Lebensmittelindustrie bzw. der Hersteller der Nahrungserg&auml;nzungsmittel die Sorge verbreitet wird, das hier die tradierten und bew&auml;hrten Anwendungen gef&auml;hrdet seien, muss beachtet werden, dass es sich um eine gerichtliche Auslegung des Gesetzes seit 2007 handelt, also sicher nicht um eine langj&auml;hrige Tradition. Es ist aber so, dass auch nach der Neufassung des Gesetzes alle Nahrungserg&auml;nzungsmittel, die kein Gesundheitsrisiko haben, als Zusatzstoffe zugelassen werden k&ouml;nnen. Vitamine, Mineralstoffe o.&auml;. in Arzneimitteln und Medizinprodukten werden durch diese Gesetzesregelung nicht betroffen. Die Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker ist bei der Pr&uuml;fung des Gesetzes eingebunden und wird im Falle einer Relevanz f&uuml;r den Heilpraktikerberuf auch Stellung beziehen.&ldquo;<\/p><\/blockquote><p><strong>Europ&auml;ische Richtlinie f&uuml;r traditionelle Pflanzenpr&auml;parate<\/strong><\/p><blockquote><p>&bdquo;Die EU-Richtlinie zu traditionellen Pflanzenpr&auml;paraten (THMPD 2004\/24\/EG), die &ndash; wie gesagt &ndash; schon seit vielen Jahren in den europ&auml;ischen L&auml;ndern umgesetzt wird und bis 2011 endg&uuml;ltig wirksam wird, ist in Deutschland seit vielen Jahren umgesetzt und wirksam. Dazu ist festzustellen, die Europ&auml;ische Richtlinie keine aktuelle Brisanz hat, sondern alt ist. Es gibt inzwischen die deutsche und die europ&auml;ische Registrierung f&uuml;r traditionelle Pflanzenpr&auml;parate und diese hat sich bew&auml;hrt. Alle Pflanzenpr&auml;parate mit einem Wirksamkeitsnachweis und dem Anspruch auf Indikationen m&uuml;ssen zugelassen werden. Bei den Zulassungsverfahren sind auch die Vertreter der Arzneimittelkommission in der Zulassungskommission E eingebunden. Die Begrenzung bei der Mischung von Pflanzenpr&auml;paraten, Vitaminen und Mineralstoffen in einem Arzneimittel hat ja durchaus Sinn, denn eine therapeutische Gabe unterscheidet sich doch von der Substitution von Vitaminen und Mineralstoffen. Die Verordnung von einzelnen Pflanzendrogen (mit Positiv- oder Nullmonographie) bleibt unver&auml;ndert und wird in Deutschland auch nicht eingeschr&auml;nkt.<\/p>\n<p>Die ganze Diskussion ist &uuml;brigens eine alte Diskussion, da die Richtlinie schon aus dem Jahr 2004 ist und auch damals waren Arzneimittelkommission und die Heilpraktikerverb&auml;nde involviert und haben gerade auf die traditionelle Registrierung der Pflanzenpr&auml;parate Einfluss genommen. Alles was eine &ldquo;jahrhundertalte oder jahrtausendalte&rdquo; Tradition ist, hat doch die Registrierungsm&ouml;glichkeit, denn es m&uuml;ssen doch nur 30 Jahre Anwendung da sein.&ldquo;<br>\n(<a href=\"http:\/\/www.lak-bw.de\/artikel\/irritationen-angesichts-i.html?no_cache=1&amp;tx_ttnews\">Stellungsnahme der Landesapothekenkammer Baden-W&uuml;rttemberg zur EU-Richtlinie 2004\/24\/EG<\/a>)<\/p><\/blockquote><p><strong>Eine unseri&ouml;se Petition<\/strong><\/p><p>Es ist anzunehmen, dass kaum ein Petent die Richtlinie 2004\/24\/EG wirklich gelesen hat, obwohl sie im Internet abzurufen und obendrein sogar auf deutsch zu lesen ist. Es ist weiter zu vermuten, dass kaum ein Petent beim Heilpraktikerverband oder der Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker Informationen eingeholt hat. Die Heilpraktiker h&auml;tten als Betroffene wohl zuerst davon erfahren h&auml;tten, wenn traditionelle pflanzliche Arzneimittel vom Markt genommen werden w&uuml;rden.<br>\nDie Unterzeichner haben sich offenbar blind, ohne selbst den Inhalt zu hinterfragen, auf die Richtigkeit der Petition verlassen. Vermutlich haben sich selbst die Initiatoren der Petition nicht ernsthaft mit der Thematik auseinandergesetzt. Im &Uuml;brigen sollte eine Petition an die richtige Adresse gerichtet sein. Vor allem aber sollte eine Petition sachlich richtig sein, da sich die B&uuml;rger darauf verlassen k&ouml;nnen m&uuml;ssen, wenn sie unterzeichnen.<br>\nGenerell ist es sch&auml;dlich, wenn Petitionen einen inflation&auml;ren Charakter erhalten. Das f&uuml;hrt letztlich dazu, dass wirklich wichtige Themen untergehen und sich die Chance, dass sich der Bundestag damit befasst, verringert. <\/p><p><strong>Die Petition ist Ausdruck des Misstrauens gegen&uuml;ber den Institutionen der EU<\/strong><\/p><p>Viele EU-B&uuml;rger neigen aufgrund leidvoller Erfahrungen mit der EU-Politik von vorn herein zum Vorurteil, dass das Meiste was &bdquo;aus Br&uuml;ssel&ldquo; kommt, zum Nachteil der B&uuml;rger und eher zum Vorteil der Konzerne ist (siehe etwa die <a href=\"\/?p=150\">Lissabon-Strategie &ndash; Agenda 2010 in Deutschland<\/a>, <a href=\"?p=2708\">Flexicurity Konzept<\/a>, <a href=\"?p=3148\">EuGH-Urteile<\/a> oder die <a href=\"?p=4425\">Dienstleistungsrichtlinie<\/a>). <\/p><p>Dies liegt unter anderem daran, dass viele Entscheidungen in Gremien getroffen werden, in denen letztendlich Institutionen der Europ&auml;ischen Union (z.B. General Direktion Handel) mit dem &bdquo;Big Business&ldquo; und dessen Lobbyorganisationen kollaborieren. Auch der Anspruch auf Transparenz ist bei weitem nicht erf&uuml;llt. Den Br&uuml;sseler Lobbyismus-Dschungel durchblickt kaum jemand, <a href=\"?p=3741\">der EU-B&uuml;rger schon gar nicht<\/a>. Gerade auch die Interessen der Pharmaindustrie werden <a href=\"http:\/\/www.google.de\/url?sa=t&amp;source=web&amp;cd=1&amp;ved=0CBoQFjAA&amp;url=http%3A%2F%2Fwww.system-debitismus.de%2FWirtschaft%2FLobby.pdf&amp;rct=j&amp;q=pharmaindustrie%20lobbyismus&amp;ei=QsDmTMuwL87LswbLwriPCQ&amp;usg=AFQjCNEDZ5EslDtyQ-OL6UhFlgnib9DNzg&amp;cad=rja\">von einer starken Lobby vertreten [PDF &ndash; 93 KB]<\/a>.<br>\nDen &uuml;berm&auml;chtigen Einfluss der Pharmalobby konnten wir ja in Deutschland zuletzt bei dem am 11. November 2010 durch den Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in Deutschland <a href=\"http:\/\/www.taz.de\/1\/archiv\/digitaz\/artikel\/?ressort=a1&amp;dig=2010%2F10%2F21%2Fa0064&amp;cHash=714f4000cf\">beobachten<\/a>.<\/p><p>Ist es den B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rgern zu verdenken, dass sie zun&auml;chst erst einmal das Schlimmste hinter einer EU-Richtlinie vermuten? Wie sollen die Europ&auml;erinnen und Europ&auml;er nach all den teilweise uns&auml;glichen Reformen und der Macht der Lobbyisten noch Vertrauen in die EU-Politik haben? <\/p><p>Dieser Petitionsaufruf hat im &Uuml;brigen gezeigt, dass EU-Richtlinien, wenn &uuml;berhaupt, ziemlich sp&auml;t im Blickfeld der B&uuml;rger ankommen, dass die Komplexit&auml;t h&auml;ufig nicht &uuml;berblickt wird und nur noch Skepsis und Verunsicherung bleiben. Dar&uuml;ber hinaus ist die Existenz eines Petitionsausschusses des EU-Parlaments kaum bekannt.<br>\nDie beteiligten Politiker, EU-Parlamentarier, der Europ&auml;ische Rat, der EU-Ministerrat und die EU-Kommission m&uuml;ssen sich ernsthaft mit der Frage auseinandersetzen, wie sie den Lobbyismusdschungel in Br&uuml;ssel massiv lichten, indem sie beispielsweise eine wirkliche Transparenz etwa durch zwingende Lobbyregister schaffen. Sie m&uuml;ssen vor allem aber auch darum k&uuml;mmern, wie sie den B&uuml;rgern die Politik der EU n&auml;her bringen und wie sie das Vertrauen der EU-B&uuml;rger (zur&uuml;ck)gewinnen k&ouml;nnen. Sonst wird die Europ&auml;ische Union keine Zukunft haben. <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die EU-Richtlinie 2004\/24\/EG, THMPD (Traditional Herbal Medical Product Directive), sieht ein vereinfachtes Registrierungsverfahren f&uuml;r traditionelle pflanzliche Arzneimittel vor und ist bereits seit 2004 in Kraft. Es handelt sich bei dieser Richtlinie um die &Auml;nderung der Richtlinie 2001\/83\/EG &bdquo;Zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes f&uuml;r Humanarzneimittel hinsichtlich traditioneller pflanzlicher Arzneimittel&ldquo;. Die NachDenkSeiten erhielten in letzter Zeit nahezu t&auml;glich<\/p>\n<div class=\"readMore\"><a class=\"moretag\" href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=7448\">Weiterlesen<\/a><\/div>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"spay_email":"","footnotes":""},"categories":[22,149,150],"tags":[712,711,1216],"class_list":["post-7448","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-europaische-union","category-gesundheitspolitik","category-verbraucherschutz","tag-arzneimittel","tag-eu-richtlinie","tag-petitionen"],"jetpack_featured_media_url":"","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/7448","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=7448"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/7448\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":20735,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/7448\/revisions\/20735"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=7448"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=7448"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=7448"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}