{"id":74934,"date":"2021-08-06T12:30:42","date_gmt":"2021-08-06T10:30:42","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=74934"},"modified":"2021-08-06T14:12:09","modified_gmt":"2021-08-06T12:12:09","slug":"kipppunkt-gruener-pass-bewegungsfreiheit-am-historischen-scheideweg","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=74934","title":{"rendered":"Kipppunkt \u201eGr\u00fcner Pass\u201c &#8211; Bewegungsfreiheit am historischen Scheideweg"},"content":{"rendered":"<p>Von <strong>Andrea Komlosy<\/strong>[<a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=74934#foot_1\" name=\"note_1\">*<\/a>] &ndash; Seit Juli 2021 leben EU-B&uuml;rgerInnen mit einem neuen Reisedokument, dem sogenannten &bdquo;Gr&uuml;nen Pass&ldquo;. Sie ben&ouml;tigen es nicht nur f&uuml;r das &Uuml;berschreiten von Staatsgrenzen, sondern auch, um ihre Bewegungsfreiheit im Inland in Anspruch zu nehmen: als Voraussetzung f&uuml;r den Zugang zu Kulturveranstaltungen, Sportst&auml;tten, Gastst&auml;tten oder Hotels. Dieser Pass weist ihren Corona-Status als &bdquo;Geimpft &ndash; Getestet &ndash; Genesen&ldquo; aus &ndash; Bedingungen, die in unterschiedlicher Anwendung und Kombination in den meisten EU-Staaten dar&uuml;ber bestimmen, wer am gesellschaftlichen Leben teilhaben darf und wer nicht. Die Grundlage bieten Gesetze und Verordnungen in den einzelnen L&auml;ndern, die Frage nach deren grundrechtlicher bzw. verfassungsm&auml;&szlig;iger Legitimit&auml;t wird durch ein Gewirr von st&auml;ndig wechselnden Bestimmungen sowie einer eskalierenden Ausweitung der Anwendungspflicht &uuml;berlagert. Dieser Eingriff in die b&uuml;rgerlichen Freiheitsrechte ist ein Kipppunkt in der Entwicklung von Demokratie und Rechtstaatlichkeit.<br>\n<!--more--><br>\nIm Folgenden wird nach den historischen Blaupausen von Reisepass und Gesundheitsnachweis gefragt. (Das Ergebnis vorweggenommen: Beim Reisepass wird die emanzipatorische Tendenz der Egalisierung seit der Verstaatlichung des Passwesens durch die aktuellen, nach K&ouml;rperzustand differenzierenden Anforderungen an den\/die Einzelne abgebrochen. Die polizeiliche &Uuml;berwachung der Gesundheit kehrt zu den urspr&uuml;nglichen Aufgaben der historischen &bdquo;Polizey&ldquo; zur&uuml;ck, bei der Hygiene-, Seuchenpolitik und medizinische &Uuml;berwachung im Mittelpunkt gestanden hatte. In beiden F&auml;llen werden staatliche Erm&auml;chtigung, Kontrolle und Disziplinierung durch digitale Technologien perfektioniert.)<\/p><p><strong>Reisepass: Vom Privileg zum staatsb&uuml;rgerlichen Recht<\/strong><\/p><p>Passport leitet sich von der urspr&uuml;nglichen Funktion des Dokuments ab, das dem Tr&auml;ger den Eintritt in ein bestimmtes Gebiet, das &Uuml;berschreiten einer Grenze erlaubte. Im Deutschen dr&uuml;ckt &bdquo;Geleit&ldquo; oder &bdquo;Passgeleit&ldquo; die k&ouml;nigliche bzw. f&uuml;rstliche Schutzfunktion f&uuml;r einen Reisenden aus. Ein Pass erm&ouml;glicht Zutritt, Mobilit&auml;t, Sicherheit und Schutz. In einer st&auml;ndischen, vormodernen Gesellschaft wird er nur an Berechtigte vergeben, es handelt sich um ein Privileg. Nur Adelige sind in der Regel von der Passpflicht ausgenommen. Je nach Personengruppe wird ein Pass von unterschiedlichen Instanzen und in unterschiedlichen Bezeichnungen an Boten, an Diplomaten, an H&auml;ndler, an wandernde Handwerker und an Reisende vergeben. Er gilt in der Regel f&uuml;r eine bestimmte Reise und schlie&szlig;t mitreisende Angeh&ouml;rige oder Gesinde mit ein. Sonderformen sind P&auml;sse, die z.B. an Bettler, fahrende Musikanten, Versehrte und Behinderte vergeben werden, damit sie ihren Lebensunterhalt bestreiten k&ouml;nnen. Erst im 18. Jahrhundert zogen staatliche Beh&ouml;rden die Passerteilung an sich und dr&auml;ngten konkurrierende Herrschaftstr&auml;ger sukzessive zur&uuml;ck. Bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts koexistierten verschiedenste passausstellende Beh&ouml;rden nebeneinander. Die beh&ouml;rdliche Kompetenz unterschied sich nach Person, Zweck und Ziel der Reise und oft waren gleich mehrere Instanzen in eine Passerteilung involviert; Ehefrauen ben&ouml;tigten das Einverst&auml;ndnis des Ehemannes. Reisehandb&uuml;cher spiegeln dieses Wirrwarr wider, Reiseberichte die Umst&auml;nde der Pass-Vidierung unterwegs &ndash; bei Polizeibeh&ouml;rden, &Auml;mtern, Reiseunternehmern, Herbergen sowie an den Grenzen (Linien) gro&szlig;er St&auml;dte, wo die Reisep&auml;sse in Aufenthaltsscheine getauscht wurden. <\/p><p><strong>Vom Privileg zum Recht<\/strong><\/p><p>Die Konsolidierung der modernen Staaten, die Herausbildung des Konzepts der Staatsb&uuml;rgerschaft und allgemeiner, nicht mehr an den Stand gebundener staatsb&uuml;rgerlicher Rechte im 19. Jahrhundert markierte den &Uuml;bergang vom Privileg zum Recht auf Bewegungs- und Niederlassungsfreiheit. Es kam zu einer einheitlichen Festlegung der beh&ouml;rdlichen Kompetenzen, zur Egalisierung der Bedingungen, um einen Pass zu erlangen, und zur Angleichung der daf&uuml;r notwendigen Schritte und Dokumente. Dazu geh&ouml;rte zum Beispiel ein einheitliches Passformular f&uuml;r die Personenbeschreibung: neben Name und Wohnort wurden Alter, Statur, Gesicht, Haare, Augen und Nase beschrieben, um die Identit&auml;t des Inhabers eindeutig feststellen zu k&ouml;nnen; mit zunehmenden Schreibkenntnissen folgte die eigenh&auml;ndige Unterschrift als Ausdruck der personalen Identit&auml;t. Die befristete G&uuml;ltigkeit und die auf eine bestimmte Reise oder Region eingeschr&auml;nkte Reichweite wichen einer allgemeineren Festlegung der zeitlichen und r&auml;umlichen Geltungsbereiche. Eine zentrale Z&auml;sur stellte um die Mitte des 19. Jahrhunderts die Aufhebung der Passpflicht f&uuml;r Inlandsreisen dar &ndash; ein Schritt, der eng mit der im Zeitalter von Eisenbahn, Urbanisierung und Industrialisierung erh&ouml;hten Mobilit&auml;t verkn&uuml;pft war. Im internationalen Reiseverkehr folgte die gegenseitige Anerkennung von P&auml;ssen bis hin zur Aufhebung der Passkontrolle in akkordierten Reiser&auml;umen, z.B. zwischen den deutschen Staaten (vor der Reichsgr&uuml;ndung 1871) und bald darauf zwischen vielen west- und zentraleurop&auml;ischen Staaten (und ihren Kolonien) bis zum Ausbruch des Ersten Weltkriegs. Wie unter dem Schengen-Regime bedeutete dies freilich auch die Akzentuierung der Au&szlig;engrenzen, etwa zu Russland, dem Osmanischen Reich und den Balkanstaaten, die den europ&auml;ischen Reiser&auml;umen nicht angeh&ouml;rten. Im Binnenverkehr schob &ndash; neben der Frage, wer sich Reisen leisten konnte bzw. wer, um seinen Lebensunterhalt zu verdienen, keine Alternative zur Arbeitsmigration hatte &ndash; die Frage der heimatrechtlichen Zust&auml;ndigkeit einen Riegel vor die freie Wahl des Aufenthaltsortes, die in Staatsgrundgesetzen verankert war. Anders als in Preu&szlig;en bzw. im Deutschen Reich, wo das Heimatprinzip 1870 dem Unterst&uuml;tzungswohnsitzprinzip Platz machte, waren zum Beispiel in der Habsburgermonarchie oder im Russischen Reich soziale Dienste und Armenhilfe an das Heimatrecht in der Aufenthaltsgemeinde gebunden, sodass verarmte oder bed&uuml;rftige Zugewanderte mit der Abschiebung in ihre Heimatgemeinde rechnen mussten. <\/p><p>Rechtlich gesehen war der Reiseverkehr jedoch von Gleichf&ouml;rmigkeit im Verfahren und Egalit&auml;t im Zugang und der G&uuml;ltigkeit des Passdokuments gekennzeichnet; Ausl&auml;nderInnen wurde diese Freiheit im Zuge der zwischenstaatlichen Reziprozit&auml;t ebenfalls gew&auml;hrt. Nach dem Ersten Weltkrieg blieben die nationalstaatlichen Grenzen (die in der NS-Zeit massive Verschiebungen erlebten) der Bezugspunkt f&uuml;r die Passpflicht, bis ab den 1950er Jahren wieder verschiedene Passunionen geschlossen wurden, innerhalb derer die Passkontrolle ausgesetzt wurde. Die Feststellung der personalen Identit&auml;t wurde mit den digitalen Speicher- und &Uuml;berpr&uuml;fungsm&ouml;glichkeiten perfektioniert; zur Unterschrift und dem obligatorischen Foto traten der Fingerprint, die maschinelle Lesbarkeit und m&ouml;glicherweise bald die Iriserkennung; die Datenverkn&uuml;pfung erlaubt die Nachverfolgung von Personen, die die Grenzkontrollpunkte passieren. Seit dem Zusammenbruch des Schengen-Systems im Gefolge der Fl&uuml;chtlingskrise 2015, und noch st&auml;rker mit den Corona-Lockdowns, sind dies wieder, so wie &uuml;berall sonst, die nationalstaatlichen Grenzen. <\/p><p>Der Reisepass ist im Zeitalter des staatsb&uuml;rgerlichen Grundrechts auf Freiz&uuml;gigkeit nicht nur ein Schl&uuml;ssel zur Bewegungsfreiheit, sondern immer auch ein Instrument, mit dem Beh&ouml;rden Kontrolle &uuml;ber die Bewegung von B&uuml;rgerInnen und Ausl&auml;nderInnen erhalten. Sie haben die M&ouml;glichkeit, diese Bewegungsfreiheit einzuschr&auml;nken, an Bedingungen zu kn&uuml;pfen und diese &uuml;berall auf dem Staatsgebiet zu kontrollieren. Vollkommen neu ist das Ansinnen, die Freiz&uuml;gigkeit an die Bedingung pharmakologischer Verabreichungen und Tests zu kn&uuml;pfen, wie dies unter dem Corona-Management der Fall ist; ein weiteres Novum seit Corona besteht darin, die allt&auml;glichen Wege des Individuums an diese Bedingungen zu kn&uuml;pfen und damit nicht nur die Freiz&uuml;gigkeit der Bewegung, sondern zahlreiche andere staatsb&uuml;rgerliche Rechte au&szlig;er Kraft zu setzen. Es ist ein grundrechtlicher Tabubruch, der mit den emanzipatorischen Traditionen des Passes bricht. <\/p><p><strong>Verordnete Gesundheit<\/strong><\/p><p>Wir sind uns meistens nicht bewusst, dass Polizei eine sehr junge Institution darstellt. Bis zur Konsolidierung der modernen Staaten im 17. und 18. Jahrhundert lag die Exekutive bei verschiedenen herrschaftlichen Machttr&auml;gern, die keineswegs immer im Interesse einer Zentralgewalt agierten. Es gab daher gro&szlig;e kontrollfreie R&auml;ume, in denen sich fahrende Unterschichten bewegen konnten, solange ihre Aktivit&auml;ten den Interessen der Herrschaften nicht zuwiderliefen; in diesem Fall wurden sie in eine bereits im 16. Jahrhundert zwecks Evidenz der Staatsuntertanen installierte Heimatgemeinde bzw. Heimatpfarre abgeschoben, auch wenn diese Abschiebung in vielen F&auml;llen mangels verf&uuml;gbaren Ordnungskr&auml;ften nicht umgesetzt werden konnte und das Umherziehen weiter seinen Lauf nahm. Da die Umherziehenden T&auml;tigkeiten aus&uuml;bten, auf die Sesshafte angewiesen waren, verf&uuml;gten sie &uuml;ber einen, allerdings immer wieder von &Uuml;bergriffen bedrohten, Freiraum.<\/p><p>Die Polizey stellte einen Versuch dar, das allt&auml;gliche Geschehen vor Ort der staatlichen Aufsicht und Kontrolle zu unterstellen. Hygiene, Sauberkeit und die Bereitschaft zu regelm&auml;&szlig;iger Erwerbst&auml;tigkeit waren zentrale Bestandteile in der Konzeption von Sicherheit und Kontrolle. Ein wichtiges Einfallstor bot das Armenwesen, das echte, bed&uuml;rftige von unechten, nicht Anspruchsberechtigten zu unterscheiden lernen sollte. Die staatlichen Armenh&auml;user verbanden soziale Versorgung mit Arbeitszwang und medizinischer Kontrolle; erst sp&auml;ter differenzierten sich Sozial-, Gesundheits- und Sicherheitspolitik in getrennte Institutionen. Die Verbesserung von Lebensumst&auml;nden ging unter den Bedingungen der Sozialdisziplinierung stets mit dem Bestreben einher, &uuml;ber die Bereitstellung von Unterst&uuml;tzung die Bed&uuml;rftigen zu gehorsamen und arbeitsamen Untertanen zu formen. Mit der im 18. Jahrhundert aufkommenden und im 19. Jahrhundert aufbl&uuml;henden Statistik dienten die Armen-, Kranken- und Arbeitsh&auml;user als Ort der Kategorisierung von Staatsb&uuml;rgerInnen. Diese Kategorien, die etwa zwischen &bdquo;bedenklichen und unbedenklichen Individuen&ldquo;, &bdquo;gut und schlecht gesinnten Fremden&ldquo; unterschieden, muten heute sehr diffus an. Sie kamen in der Armenpolitik ebenso zur Anwendung wie bei der Passerteilung und Kontrolle von Aufenthalt und Bewegung. Ein Gesundheitszeugnis war f&uuml;r die Einweisung in eine Anstalt oder den Erhalt eines Reisepasses jedenfalls keine Voraussetzung. Allerdings leitet sich die Bedingung, dass eine Person &bdquo;keine Gefahr f&uuml;r Ordnung, Sicherheit und Gesundheit&ldquo; (Niederlassungsfreiheit gem&auml;&szlig; EWG-Vertrag 1957) darstellen d&uuml;rfe, die heute zur allgemeinen Voraussetzung f&uuml;r die Einreise in ein anderes Land z&auml;hlt, aus diesem gesundheitspolitischen Sicherheitsdispositiv ab.<\/p><p>Impfp&auml;sse, wie sie im Zuge der standardm&auml;&szlig;igen Einf&uuml;hrung von Impfungen gegen Infektionskrankheiten mit schwerwiegenden Folgen f&uuml;r Leben und Gesundheit in den westlichen sowie realsozialistischen Wohlfahrtsstaaten nach dem Zweiten Weltkrieg aufkamen, sind im Grunde keine P&auml;sse. Es handelt sich lediglich um Listen, die Arzt\/&Auml;rztin und PatientInnen erm&ouml;glichen, ihre Impfgeschichte nachzuvollziehen. Neuerdings werden die Impfdaten in vielen L&auml;ndern in elektronischen Gesundheitsakten gespeichert, was manchen in Hinblick auf die Allmacht der Gesundheitsindustrie Sorge bereitet. Die Frage des Impfzwanges stellt(e) sich meistens nicht, weil die Impfung aufgrund von medizinischer Aufkl&auml;rung und routinem&auml;&szlig;iger Verabreichung im Zuge der Kleinkinder-, Schul- und Unfallmedizin unhinterfragt als selbstverst&auml;ndlich hingenommen wurde. Nur f&uuml;r wenige Krankheiten (insbesondere Pocken) wurden Impfungen phasenweise zur Verpflichtung erkl&auml;rt. Kinderkrankheiten, die jedes Schulkind zwangsl&auml;ufig durchl&auml;uft und so die notwendigen Antik&ouml;rper aufbaute, wurden erst im Zuge der Pharmakologisierung der Gesellschaften ins allgemeine Impfprogramm aufgenommen und in manchen Staaten zeitweise zur Verpflichtung gemacht, werden aber nicht durchg&auml;ngig angenommen. Zu einer Erg&auml;nzung des Reisedokuments werden Impfp&auml;sse nur dann, wenn bestimmte Staaten die Einreise an die Absolvierung bestimmter Impfungen binden. Dies betrifft vor allem Tropenkrankheiten sowie in Entwicklungsl&auml;ndern grassierende Infektionen, die f&uuml;r nicht immunisierte Reisende ein mehr oder weniger hohes Risiko darstellen; in der Regel handelt es sich jedoch meist um Empfehlungen, denen die meisten Reisenden gerne folgen. Dass erkrankte Reiser&uuml;ckgekehrte Isolation und besonderer &Uuml;berwachung unterzogen werden, versteht sich von selbst.<\/p><p><strong>Selektionsinstrument Corona-Gesundheitsausweis<\/strong><\/p><p>Eine v&ouml;llig andere Herangehensweise wurde im Fall des Sars-Cov-2-Virus gew&auml;hlt. Die Erkl&auml;rung der Erkrankung zur Pandemie durch WHO und die &Uuml;bernahme in nationalstaatliche Ma&szlig;nahmenprogramme ist an anderen Stellen ausf&uuml;hrlich behandelt worden. Die medizinischen Einsch&auml;tzungen &uuml;ber die Ausbreitungsgefahr und Gef&auml;hrlichkeit der Erkrankung liegen weit auseinander, allerdings verhindert eine in den meisten Staaten und Medien verbreitete Informationsbeschr&auml;nkung eine ernsthafte Diskussion und Abw&auml;gung. Regierungen setzen auf mathematische Modelle, um Lockdown, Kontaktverfolgung, Distanzgebote als notwendig, n&uuml;tzlich und alternativlos darzustellen. Dabei werden nicht nur grundlegende Unterscheidungen zwischen Personen, die mit dem Virus in Kontakt gekommen sind (wobei erhebliche Zweifel an der Nachweisbarkeit durch Tests bestehen), und Personen, die am Virus erkrankt sind (wobei auch hier die Mehrzahl der Erkrankungen glimpflich und ohne Folgewirkungen verl&auml;uft) im Sinne verwirrender Erkrankungskurven und alarmistischer Angstmache vor einer angeblichen &Uuml;berbelegung von Intensivstationen verwischt. Es werden auch die Folgewirkungen der Ma&szlig;nahmen auf eine Vielzahl gesellschaftlicher Bereiche, angefangen vom k&ouml;rperlichen und psychischen Wohlergehen und dem Gesundheitswesen &uuml;ber das Bildungswesen und die Arbeitsverh&auml;ltnisse bis zur Wirtschaft ausgeklammert bzw. z&ouml;gerlich und zu sp&auml;t angesprochen. Die von vielen Seiten geteilte Bef&uuml;rchtung, dass die Ma&szlig;nahmen gravierendere Folgen f&uuml;r die Gesellschaften haben als die vom Virus ausgehenden Gefahren, ist unterdessen zur Punze f&uuml;r die Diffamierung von Meinungen geworden, die vom eingeschlagenen Mainstream abweichen.<\/p><p>Hier soll insbesondere die Schnittstelle zwischen Pass und Gesundheitsnachweis in den Blick genommen werden, die im &bdquo;Gr&uuml;nen Pass&ldquo; zum Ausdruck kommt. Die Bezeichnung als &bdquo;Pass&ldquo; spiegelt falsche Tatsachen vor, n&auml;mlich dass das Dokument T&uuml;ren &ouml;ffnet. Stattdessen zieht es klare Schranken ein: F&uuml;r diejenigen, die sich damit Eintritt verschaffen k&ouml;nnen, beinhaltet es die Vorstellung, es handle sich um eine R&uuml;ckkehr zur Bewegungsfreiheit, obwohl diese doch an den Vorweis eines mit mehr oder weniger Gesundheitsrisiko (Impfung) und mit mehr oder weniger Aufwand (Test) verbundenen Dokuments gekoppelt ist. Lediglich das dritte G, die Genesung, ist ohne weitere k&ouml;rperliche Eingriffe, oft jedoch nur mit einigem b&uuml;rokratischen Aufwand zu erlangen, und auch dies nur f&uuml;r einen beschr&auml;nkten Zeitraum. F&uuml;r diejenigen, die diese Voraussetzungen nicht erf&uuml;llen k&ouml;nnen oder wollen, ist das Gerede von der &Ouml;ffnung, die die Assoziation &bdquo;Pass&ldquo;, noch dazu mit der aus dem Verkehrswesen bekannten Farbe &bdquo;Gr&uuml;n&ldquo;, mit sich bringt, der blanke Hohn. Denn wer ihn nicht hat, scheitert bei so einfachen Vorhaben wie dem Kultur- und Gastst&auml;ttenbesuch, geschweige denn der Auslandsreise. Dar&uuml;ber hinaus schwebt &uuml;ber all jenen das mit jedem Appell in Richtung Einschluss von Arbeitsst&auml;tten sowie Impfzwang verbundene Risiko des Ausschlusses von der Berufsaus&uuml;bung, mithin ein drohender Verlust der Existenz. <\/p><p>Allerdings macht der &bdquo;Gr&uuml;ne Pass&ldquo; in anderer Form Anleihen beim Reisepass. Er vermisst die K&ouml;rper und f&uuml;gt der Liste der identifizierenden K&ouml;rpermerkmale auch das Impf- oder Testergebnis hinzu. W&auml;hrend die herk&ouml;mmliche Personenbeschreibung jedoch vor allem der Identifizierung des Inhabers diente, ist die 3G-Pflicht keine Beschreibung, sondern eine Klassifizierung: Wer sie nicht aufweist, geh&ouml;rt zur gef&auml;hrlichsten Kategorie, die das &bdquo;Handbuch der &ouml;sterreichischen administrativen Polizey&ldquo; aus dem Jahr 1829 aufzuweisen hatte, n&auml;mlich zu den &bdquo;bedenklichen Menschen &uuml;berhaupt&ldquo;, das hei&szlig;t jenen, die dem rational-aufgekl&auml;rten, staatsgl&auml;ubigen, arbeitsflei&szlig;igen Menschbild des Josephinismus und des Vorm&auml;rz nicht entsprachen. Der &bdquo;Gr&uuml;ne Pass&ldquo; ist also eine Art Anti-Pass. Statt dem Einschluss und der Erm&auml;chtigung dient er der Unterscheidung in Gesunde und Bedenkliche (Risikobehaftete, denn Erkrankte stehen im Corona-Management ja ohnehin unter Quarant&auml;nepflicht). Bedenklich ist, dass die Nichtausgewiesenen wie Kranke behandelt werden, denn anders lie&szlig;e sich ihr Ausschluss nicht argumentieren. Einem gesunden Menschen die Bewegungsfreiheit zu entziehen, lie&szlig;e sich mit den b&uuml;rgerlichen Freiheiten ja selbst unter corona-bedingten Einschr&auml;nkungen nicht rechtfertigen. Also werden die Nichtdokumentierten schlichterhand zum Gesundheitsrisiko, zu Kranken erkl&auml;rt. In Umkehrung der Beweislast haben sie mit Impfung oder Testung die M&ouml;glichkeit, die pr&uuml;fende Instanz vom Gegenteil zu &uuml;berzeugen. <\/p><p><strong>Das &bdquo;Gr&uuml;ne Pass&ldquo;-Privileg<\/strong><\/p><p>Der &bdquo;Gr&uuml;ne Pass&ldquo; ist ein Privileg, das man durch Anerkennung der Definitionen und Umsetzung der Beweisverfahren von Bedenklich- und Unbedenklichkeit erwerben kann. Ein starkes St&uuml;ck Unterwerfung f&uuml;r die Illusion von Freiheit und Sicherheit! Es ist ein R&uuml;ckfall in das Passwesen vor seiner &Uuml;bernahme in staatliche Verantwortung und vor der Verallgemeinerung der Bewegungsfreiheit als staatsb&uuml;rgerliches Recht. Nun sind es wieder bestimmte Institutionen, die &ndash; manche gegen Geb&uuml;hr, andere f&uuml;r den Einzelnen zwar unentgeltlich, aber auf Kosten der Sozialversicherung &ndash;  den Nachweis f&uuml;r das &bdquo;Gr&uuml;n&ldquo; verschaffen: &Auml;rzte, Apotheken, Labore, Test- und Impfstra&szlig;en, gegliedert nach dem Status im Infektionsgeschehen, Wirkungsdauer und Anwendungsbereich. Eine ebenso verwirrende und un&uuml;bersichtliche, stetigen &Auml;nderungen, aber auch Umgehungsm&ouml;glichkeiten unterliegende Flut an Institutionen, wie wir sie aus der &auml;lteren Passgeschichte des st&auml;ndischen Zeitalters kennen. Der\/die Einzelne ist auf sie und ihr Wohlwollen angewiesen, damit er oder sie zum Beispiel ins Kino, auf den Sportplatz oder zum Friseur gehen kann. Warum beschr&auml;nkt sich die Bedingungsliste f&uuml;r die Privilegienerteilung eigentlich nur auf den Covid-Sars-2-Erreger? Gibt es keine gef&auml;hrlicheren Krankheitskeime, die auch in die Liste &uuml;bernommen werden sollten? M&uuml;ssen wir uns unter Umst&auml;nden ohnehin darauf gefasst machen, dass Covid-Sars-2 den Einstieg in ein pharmakologisches Zeitalter darstellt, wo der Mensch gegen alle m&ouml;glichen st&auml;ndigen oder neu auftauchenden Erreger getestet wird, um seinen Status der Bewegungsfreiheit zu erhalten?<\/p><p>Schlie&szlig;lich stellt sich die Frage, wer eigentlich zur Kontrolle befugt ist. Hier gibt es erstaunliche Parallelen mit den Anfangsjahren des staatlichen Passwesens. In der st&auml;ndischen Gesellschaft gab es keine allgemeinen Regeln f&uuml;r die Kontrolle von P&auml;ssen und Geleitscheinen: Man wies einen solchen vor, wo immer man hoffte, er &ouml;ffne einem einen Zugang; ob er nutzte oder nicht, blieb im Dunklen, manchmal war es vielleicht sogar besser, ohne Empfehlung und Schutzbrief zu reisen, wenn dieser von der falschen Person ausgestellt war. Das &auml;nderte sich mit der Verstaatlichung des Passwesens im 18. Jahrhundert, als sich die Passkontrolle auf die Grenzstationen an der Staatsgrenze konzentrierte. Solange jedoch die Passpflicht f&uuml;r Inlandsreisen bestand, also bis Mitte des 19. Jahrhunderts, wurde eine ganze Reihe von Institutionen entlang der Reiseroute dazu verpflichtet, das Passdokument zu &uuml;berpr&uuml;fen, und andernfalls dem Reisenden keine Bef&ouml;rderung (Fuhrwerker, Eisenbahn), keine Unterkunft und Verpflegung (Gastwirte) und keine Weiterreise (Polizei und Verwaltungsbeh&ouml;rden) zu gestatten. Damit keine &bdquo;passlosen Individuen&ldquo; aus anderen Landesteilen in W&auml;lder und schwach besiedelten Gegenden unterkommen konnten, wurden die Herrschaftsbesitzer wegen personeller Engp&auml;sse an staatlichen Polizeikr&auml;ften in regelm&auml;&szlig;igen Abst&auml;nden dazu angehalten, &bdquo;Streifungen&ldquo; (Razzien) auf ihrem Gebiet zu unternehmen und aufgegriffene Passlose den staatlichen Beh&ouml;rden zwecks Abschiebung zu nennen. (Diese wurden mit einem Dokument ausgestattet, das ebenso wie der &bdquo;Gr&uuml;ne Pass&ldquo; rein gar nichts mit einem T&uuml;r&ouml;ffner zu tun hatte: Es diente der Dokumentation der Schubstationen auf der Zwangsroute in die Heimatgemeinde.) Heute sind es wieder Wirte, Kellnerinnen, Hoteliers, KulturveranstalterInnen, Security-Mitarbeiter oder k&ouml;rpernahe Dienstleistende, die mehr oder weniger freudig und freiwillig dazu verpflichtet werden, den Covid-Status ihrer KundInnen zu pr&uuml;fen, ansonsten diese wegzuweisen sind.<\/p><p>Man kann also durchaus der Meinung sein, dass der &bdquo;Gr&uuml;ne Pass&ldquo; mit dem Erm&auml;chtigungsinstrument Reisepass eigentlich gar nichts gemein hat. Reisep&auml;sse werden schlie&szlig;lich unabh&auml;ngig vom Gesundheitsstatus ausgestellt, mit allen Vorteilen der Inklusion, wenn es sich um eine begehrte Staatsb&uuml;rgerschaft in einem Hochlohnland handelt, und allen Nachteilen, die anwesende oder einreisewillige Nicht-Staatsb&uuml;rger &uuml;ber die aus ihrem sozialen Status resultierenden Schwierigkeiten hinaus in einem Aufenthaltsland zu gew&auml;rtigen haben. Der &bdquo;Gr&uuml;ne Pass&ldquo; kehrt vielmehr in die Zeit des Reise- und Bewegungs-Privilegs zur&uuml;ck. Nicht das allgemein g&uuml;ltige (B&uuml;rgerInnen)-Recht verschafft Zugang, sondern ein bestimmter K&ouml;rperstatus. Zudem entwertet das verpflichtende Gesundheitszertifikat den Reisepass und setzt die Reisefreiheit au&szlig;er Kraft. Denn wenn der Grenz&uuml;bertritt an einen Gesundheitsnachweis gekn&uuml;pft ist, dann hat mein Reisepass seine Funktion verloren. Das wichtigste Dokument in diesen Zeiten ist der QR-Code, die auf meinem Smart Phone gespeicherte Quick Response, die meine Daten speichert und verkn&uuml;pft und den staatlich ernannten T&uuml;rsteherInnen und den selbst ernannten BlockwartInnen der gesch&uuml;tzten Zonen in Echtzeit signalisiert, ob sie mich eintreten lassen d&uuml;rfen. Fl&uuml;chtlinge und Staatenlose dieser Welt verzweifeln auf ihren Wegen oft am Mangel eines erm&auml;chtigenden Reisedokuments. In Zukunft droht der QR-Code diese Selektionsfunktion f&uuml;r jedermann und jedefrau, immer und &uuml;berall, zu &uuml;bernehmen. <\/p><div class=\"hr_wrap\">\n<hr>\n<\/div><div class=\"footnote\">\n<p>[<a href=\"#note_1\" name=\"foot_1\">&laquo;*<\/a>] Andrea Komlosy ist Professorin f&uuml;r Wirtschafts- und Sozialgeschichte an der Universit&auml;t Wien. Zuletzt ist von ihr erschienen: &bdquo;Grenzen. R&auml;umliche und soziale Trennlinien im Zeitenlauf&ldquo;<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von <strong>Andrea Komlosy<\/strong>[<a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=74934#foot_1\" name=\"note_1\">*<\/a>] &ndash; Seit Juli 2021 leben EU-B&uuml;rgerInnen mit einem neuen Reisedokument, dem sogenannten &bdquo;Gr&uuml;nen Pass&ldquo;. Sie ben&ouml;tigen es nicht nur f&uuml;r das &Uuml;berschreiten von Staatsgrenzen, sondern auch, um ihre Bewegungsfreiheit im Inland in Anspruch zu nehmen: als Voraussetzung f&uuml;r den Zugang zu Kulturveranstaltungen, Sportst&auml;tten, Gastst&auml;tten oder Hotels. 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