{"id":75754,"date":"2021-09-03T16:30:10","date_gmt":"2021-09-03T14:30:10","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=75754"},"modified":"2021-09-03T16:13:30","modified_gmt":"2021-09-03T14:13:30","slug":"hinweise-des-tages-ii-504","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=75754","title":{"rendered":"Hinweise des Tages II"},"content":{"rendered":"<p>Hier finden Sie einen &Uuml;berblick &uuml;ber interessante Beitr&auml;ge aus anderen Medien und Ver&ouml;ffentlichungen. Wenn Sie auf &ldquo;weiterlesen&rdquo; klicken, &ouml;ffnet sich das Angebot und Sie k&ouml;nnen sich aussuchen, was Sie lesen wollen. (AT)<br>\n<!--more--><br>\nWir weisen darauf hin, dass die jeweiligen Anbieter f&uuml;r die Barrierefreiheit ihrer Angebote selbst verantwortlich sind und es durchaus sein kann, dass der Zugang von zun&auml;chst freien Inhalten nach einer Zeit beschr&auml;nkt wird.<\/p><p>Hier die &Uuml;bersicht; Sie k&ouml;nnen mit einem Klick aufrufen, was Sie interessiert:<\/p><ol>\n<li><a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=75754#h01\">Gericht lehnt Berufung gegen Streik ab<\/a><\/li>\n<li><a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=75754#h02\">Entwarnung: Covid-19 in Deutschland: Im August nur ein Kind auf Intensivstation <\/a><\/li>\n<li><a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=75754#h03\">Datenschutz aufweichen, damit Arbeitgeber den Impfstatus von ihren Arbeitnehmern erfragen k&ouml;nnen?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=75754#h04\">2G-Regel ist Unsinn &ndash; weil sie auf vollkommen falscher RKI-Behauptung beruht<\/a><\/li>\n<li><a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=75754#h05\">Von wegen Rekommunalisierung der Krankenh&auml;user oder eine Vergesellschaftung der Klinikkonzerne &ndash; im Ruhrgebiet l&auml;uft gerade eine Krankenhaus-Mega-Fusion<\/a><\/li>\n<li><a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=75754#h06\">Pflegekr&auml;fte schlagen Alarm: &ldquo;Eine Vollzeitstelle h&auml;lt man nicht mehr aus&rdquo;<\/a><\/li>\n<li><a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=75754#h07\">AstraZeneca: Diese Einigung bedeutet das Aus<\/a><\/li>\n<li><a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=75754#h08\">An diesen drei Krisen scheitert die EU<\/a><\/li>\n<li><a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=75754#h09\">Niedrige Tarifbindung, niedrige Entgelte und gro&szlig;er Niedriglohnsektor: Das Beispiel Th&uuml;ringen<\/a><\/li>\n<li><a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=75754#h10\">Mindestlohn von 12 Euro bringt Millionen Besch&auml;ftigten Lohnverbesserung sowie h&ouml;heres Wachstum &ndash; keine negativen Auswirkungen auf Besch&auml;ftigung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=75754#h11\">Korruption am Niedriglohnstandort<\/a><\/li>\n<li><a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=75754#h12\">Sch&uuml;ler in Deutschland: Nach sozialem Status aussortiert<\/a><\/li>\n<li><a href=\"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=75754#h13\">Die Bundestagswahl 2021 unter den Bedingungen der Pandemie<\/a><\/li>\n<\/ol><p><em><strong>Vorbemerkung:<\/strong> Wir kommentieren, wenn wir das f&uuml;r n&ouml;tig halten. Selbstverst&auml;ndlich bedeutet die Aufnahme in unsere &Uuml;bersicht nicht in jedem Fall, dass wir mit allen Aussagen der jeweiligen Texte einverstanden sind. Verantwortlich f&uuml;r die Richtigkeit der zitierten Texte sind die jeweiligen Quellen und nicht die NachDenkSeiten. Wenn Sie diese &Uuml;bersicht f&uuml;r hilfreich halten, dann weisen Sie doch bitte Ihre Bekannten auf diese M&ouml;glichkeit der schnellen Information hin.<\/em><\/p><ol>\n<li><a name=\"h01\"><\/a><strong>Gericht lehnt Berufung gegen Streik ab<\/strong><br>\nDas Hessische Landesarbeitsgericht hat in zweiter Instanz eine von der Bahn beantragte einstweilige Verf&uuml;gung gegen den GDL-Streik abgelehnt. Damit kann der Ausstand bis kommende Woche weitergehen.<br>\nDer Lokf&uuml;hrerstreik kann nach einem Gerichtsbeschluss wie geplant bis Dienstagmorgen weitergehen. Das hessische Landesarbeitsgericht teilte mit, es habe die Berufung der Deutschen Bahn zur&uuml;ckgewiesen, mit der das Unternehmen den Arbeitskampf der Gewerkschaft GDL stoppen wollte.<br>\nQuelle: <a href=\"https:\/\/www.tagesschau.de\/wirtschaft\/bahnstreik-berufung-gescheitert-101.html%20\">Tagesschau<\/a>\n<p><strong>dazu: Ramelow: GDL-Streik ist ein Konflikt mit Ansage<\/strong><br>\nDer Th&uuml;ringer Ministerpr&auml;sident Ramelow macht das Tarifeinheitsgesetz f&uuml;r den Konflikt bei der Deutschen Bahn verantwortlich. Warum er das Gesetz f&uuml;r gescheitert h&auml;lt, sagt der Linken-Politiker im Interview.<br>\nQuelle: <a href=\"https:\/\/www.mdr.de\/nachrichten\/podcast\/interview\/ramelow-gdl-streik-konflikt-audio-100.html%20\">mdr<\/a><\/p>\n<p><strong>dazu: Der Kern des Bahn-Streits: Heimliches K&uuml;ndigungsrecht f&uuml;r die Staatsgewerkschaft EVG<\/strong><br>\nZum Ende 2020 liefen im DB-Konzern die Tarifvertr&auml;ge aus. Der Bahnvorstand forderte mit R&uuml;cksicht auf die pandemiebedingten Verluste eine Minusrunde. Zun&auml;chst hatte der Vorsitzende der gr&ouml;&szlig;eren Bahn-Gewerkschaft EVG, Klaus-Dieter Hommel, get&ouml;nt: &bdquo;Mit mir wird es keine Nullrunde geben&ldquo;.<br>\nAber dann segnete Hommel f&uuml;r die EVG nicht nur eine Null-, sondern sogar eine Minus-Runde ab: Am 17.9.2020 unterschrieb Hommel den Tarifvertrag im Verkehrsministerium von Andreas Scheuer: Keine Lohnerh&ouml;hung bis 1.1.2022, danach 1,5 Prozent bis 28.2.2023. Das ist eine reale Lohnsenkung angesichts der durch die Corona-Politik der Bundesregierung beschleunigten Inflationsrate: die betr&auml;gt gegenw&auml;rtig 1,8 Prozent und steigt absehbar weiter.<br>\nDie abh&auml;ngige Staatsgewerkschaft EVG hatte somit der Erpressung des Bahnvorstands sofort und konfliktscheu zugestimmt, hatte dazu die Mitglieder nicht befragt. Dagegen verweigerte die kleinere Gewerkschaft GDL die Zustimmung, f&uuml;hrte eine Urabstimmung durch &ndash; Ergebnis: Ablehnung der Minusrunde und Streik.<br>\nQuelle: <a href=\"https:\/\/gewerkschaftsforum.de\/der-kern-des-bahn-streits-heimliches-kuendigungsrecht-fuer-die-staatsgewerkschaft-evg\/\">Werner R&uuml;gemer in gewerkschaftsforum.de<\/a><\/p>\n<p><em><strong>Anmerkung Christian Reimann:<\/strong> Bitte lesen Sie dazu auch <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=75073\">Werner R&uuml;gemers Beitrag<\/a> auf den NachDenkSeiten und <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=75219\">die entsprechende Leserbriefsammlung<\/a> mit einigen nachtr&auml;glichen Klarstellungen.<\/em><\/p>\n<p><strong>dazu auch: Andreas Scheuers letzter gro&szlig;er Fehler<\/strong><br>\nDas Arbeitsgericht Frankfurt lehnt ein Verbot ab. Dennoch geht es beim GDL-Streik um mehr als Tariffragen. Minister Scheuer muss nun eingreifen. [&hellip;]<br>\nUnabh&auml;ngig von der juristischen Bewertung: Nat&uuml;rlich geht es Weselsky auch um politische Fragen. Er sieht seine GDL im &bdquo;Existenzkampf&ldquo; gegen das verhasste Tarifeinheitsgesetz, das den Einfluss von Spartengewerkschafen zur&uuml;ckdr&auml;ngen soll. Die entscheidende Vorlage hat ihm dabei ausgerechnet Verkehrsminister Andreas Scheuer gegeben. Im Fr&uuml;hjahr 2020 schloss der CSU-Politiker mit der Deutschen Bahn und der EVG das &bdquo;B&uuml;ndnis f&uuml;r unsere Bahn&ldquo;.<br>\nDer Deal dabei: Die EVG erkl&auml;rte sich f&uuml;r 2021 zu einer Nullrunde beim Gehalt bereit. Der DB-Konzern wiederum verkaufte dies der Bundesregierung als Beitrag zur Konsolidierung nach der Coronakrise und bekam im Gegenzug frisches Eigenkapital.<br>\nAllen Beteiligten h&auml;tte klar sein m&uuml;ssen, dass dieser Deal ohne GDL-Beteiligung fatale Folgen haben w&uuml;rde.<br>\nQuelle: <a href=\"https:\/\/www.tagesspiegel.de\/politik\/gdl-chef-weselsky-zum-streiken-eingeladen-andreas-scheuers-letzter-grosser-fehler\/27574914.html\">Tagesspiegel<\/a>\n<\/p><\/li>\n<li><a name=\"h02\"><\/a><strong>Entwarnung: Covid-19 in Deutschland: Im August nur ein Kind auf Intensivstation <\/strong><br>\nDer Chef einer Klinik f&uuml;r Kinder- und Jugendmedizin sagt: Wir k&ouml;nnen nicht von einer bedrohlichen Situation sprechen. Auch die Berliner Charit&eacute; gibt Entwarnung. [&hellip;]<br>\n&bdquo;Wir k&ouml;nnen in keiner Weise von einer bedrohlichen Situation sprechen&ldquo;, sagt J&ouml;rg D&ouml;tsch, Direktor der Klinik und Poliklinik f&uuml;r Kinder- und Jugendmedizin der Uniklinik K&ouml;ln. &bdquo;Im Moment werden bundesweit nach dem Register der Deutschen Gesellschaft f&uuml;r P&auml;diatrische Infektiologie zwischen zehn und 15 Kinder pro Woche mit Corona aufgenommen &ndash; bei mehr als 300 Kinderkliniken im ganzen Land ist das eine sehr geringe Anzahl&ldquo;, sagt der Mediziner weiter. Im gesamten Monat August sei demnach ein Kind mit einem schweren Covid-19-Verlauf auf einer deutschen Intensivstation behandelt worden. In Nordrhein-Westfalen &ndash; dem bev&ouml;lkerungsreichsten Bundesland mit der h&ouml;chsten Inzidenz Deutschlands &ndash; sei die Situation etwas angespannter. &bdquo;In K&ouml;ln zum Beispiel haben wir in der Altersgruppe der Schulkinder eine Inzidenz von 400. In unserer Klinik muss aktuell ein Kind wegen einer Corona-Erkrankung station&auml;r behandelt werden, aber ihm geht es gut&ldquo;, so D&ouml;tsch weiter.<br>\nAbsolute Fallzahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI) zeigen, dass in der 33. Kalenderwoche 2021 bei insgesamt 54 Kindern zwischen null und vier Jahren, bei 42 Kindern zwischen f&uuml;nf und 14 Jahren und bei 296 Jugendlichen und Erwachsenen zwischen 15 und 34 Jahren eine Hospitalisierung vorlag. &bdquo;In die Daten werden die jungen Menschen aufgenommen, weil bei ihnen ein positiver Sars-CoV-2-Befund festgestellt wurde. Aber ein Test, der positiv ausf&auml;llt, bedeutet nicht automatisch, dass die Kinder auch Corona-spezifische Symptome entwickeln. Diese Differenzierung zwischen Befund und Krankheit wird in den Daten nicht gemacht&ldquo;, erkl&auml;rt der K&ouml;lner Klinikdirektor. Eine Sch&auml;tzung sei, dass auf zehn Kinder mit einem positiven Abstrich ein Kind mit Covid-19-Erkrankung komme. &bdquo;Das stimmt dann auch mit unserer Beobachtung von zehn bis 15 Kindern in der Woche &uuml;berein&ldquo;, sagt er.<br>\nQuelle: <a href=\"https:\/\/www.berliner-zeitung.de\/gesundheit-oekologie\/covid-19-im-august-musste-nur-ein-kind-auf-intensivstation-behandelt-werden-li.180270\">Berliner Zeitung<\/a>\n<\/li>\n<li><a name=\"h03\"><\/a><strong>Datenschutz aufweichen, damit Arbeitgeber den Impfstatus von ihren Arbeitnehmern erfragen k&ouml;nnen?<\/strong><br>\nIch bin selbst Arbeitgeber und auch ich muss die Sicherheit meiner Angestellten garantieren. Weder als Arbeitgeber und noch weniger als Datenschutzbeauftragter kann ich jedoch die Argumente der Arbeitgeberverb&auml;nde nachvollziehen. Wie ich gezeigt habe, ist es nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen m&ouml;glich, den Impfstatus von Arbeitnehmern zu verarbeiten. Nur eine Gesetzes&auml;nderung erm&ouml;glicht es, dass Arbeitgeber diesen generell abfragen.<br>\nWenn man den Einsch&auml;tzungen der CDC und der britischen Gesundheitsbeh&ouml;rde zur Infekti&ouml;sit&auml;t der Delta-Variante glaubt, dann ist es v&ouml;llig irrelevant, ob ein Arbeitgeber den Impfstatus seiner Arbeitnehmer kennt. Umsichtige Arbeitgeber tun gut daran, ihre bisherigen Schutzma&szlig;nahmen fortzusetzen, da das die Wahrscheinlichkeit von Infektionen reduziert. Wenn sie das nicht tun, werden infizierte Arbeitnehmer wie bisher auch in Quarant&auml;ne m&uuml;ssen, so lange sich die gesetzlichen Regeln nicht &auml;ndern.<br>\nDie aktuelle Debatte, dass Datenschutz die Umsetzung von Schutzma&szlig;nahmen verhindere, ist wieder eine Scheindebatte. Sie erinnert sehr stark an die Debatte, dass die Corona-Warn-App am Datenschutz scheitern w&uuml;rde. Fragte man nach konkreten Argumenten, weshalb Datenschutz diese verhindern w&uuml;rde, dann waren keine objektiven oder rechtlich begr&uuml;ndbaren Argumente zu h&ouml;ren. Wer jetzt also den Impfstatus abfragen m&ouml;chte oder wer dies erlaubt, akzeptiert Diskriminierungen, schw&auml;cht Pers&ouml;nlichkeitsrechte und verbessert in keinster Weise die Schutzma&szlig;nahmen von Arbeitgebern. Er schw&auml;cht den Schutz von Arbeitnehmern.<br>\nDass Arbeitgeber zur Normalit&auml;t zur&uuml;ckkehren wollen, ist verst&auml;ndlich. Dass sie Kosten sparen wollen, da sie keine Tests mehr anbieten wollen, insbesondere, wenn es ab Oktober keine kostenlosen Tests mehr f&uuml;r nicht Geimpfte gibt, ebenfalls. Statt gegen das Grundrecht Datenschutz zu schie&szlig;en, w&auml;re es w&uuml;nschenswert vom Bund und den L&auml;ndern eine klare und nachvollziehbare Gesetzgebung zu fordern, die f&uuml;r Arbeitgeber wie auch f&uuml;r Arbeitnehmer plausibel erscheint.<br>\nQuelle: <a href=\"https:\/\/www.ensecur.de\/datenschutz-beim-impfstatus-was-darf-der-arbeitgeber\/\">ENSECUR<\/a>\n<\/li>\n<li><a name=\"h04\"><\/a><strong>2G-Regel ist Unsinn &ndash; weil sie auf vollkommen falscher RKI-Behauptung beruht<\/strong><br>\nDer Druck auf Ungeimpfte w&auml;chst &ndash; zum Beispiel durch die in Hamburg bereits geltende 2G-Pflicht. In seiner Kolumne erkl&auml;rt Virologe Alexander Kekul&eacute;, warum er davon wenig h&auml;lt. Und warum die neue Regel schon wieder die Kinder die Virus-Zeche der Erwachsenen zahlen l&auml;sst. [&hellip;]<br>\nSchlie&szlig;lich seien, so erkl&auml;ren juristisch versierte 2G-Fans, Kontaktbeschr&auml;nkungen f&uuml;r Geimpfte und Genesene mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Das juristische Argument ist f&uuml;r sich alleine nichts wert, denn Richter orientieren sich im Zweifelsfall an der fachlichen Beurteilung des Robert Koch-Instituts (RKI). So begr&uuml;ndet auch das Verwaltungsgericht Berlin seine einstweilige Anordnung, mit der es am vorletzten Freitag das allgemeine Verbot von &ldquo;Tanzlustbarkeiten und &auml;hnlichen Unternehmen&rdquo; vorl&auml;ufig gekippt hat, mit den Informationen auf der Website des RKI. Dort ist &ndash; in Fettschrift &ndash; zu lesen: &ldquo;Aus Public-Health-Sicht erscheint durch die Impfung das Risiko einer Virus&uuml;bertragung in dem Ma&szlig; reduziert, dass Geimpfte bei der Epidemiologie der Erkrankung keine wesentliche Rolle mehr spielen.&rdquo;<br>\nAuf dieser Grundlage kommt das Gericht &ndash; durchaus nachvollziehbar &ndash; zu dem Ergebnis, das Verbot von Tanzveranstaltungen greife unverh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig in die Berufsfreiheit der Gastwirte ein. Doch diese Behauptung des RKI ist, man muss es leider so deutlich sagen, vollkommen falsch. [&hellip;]<br>\nHinzukommt, dass sich Geimpfte und Genesene im Vertrauen auf ihren vermeintlich sicheren Impfschutz eher unvorsichtig verhalten. Wenn sie sich dann anstecken, vermuten sie h&auml;ufig keine Corona-Infektion, isolieren sich nicht und lassen sich auch nicht testen.<br>\nW&auml;hrend die h&auml;ufig proklamierte &ldquo;Welle der Ungeimpften&rdquo; anhand der Tests und Krankenhauseinweisungen sichtbar und berechenbar ist, rauscht die Welle der Geimpften wie ein Tarnkappen-Bomber durch die Bev&ouml;lkerung.<br>\nDie Vorstellung des RKI, dass dies f&uuml;r die Epidemie unbedeutend w&auml;re, ist eine Illusion: Au&szlig;erhalb der 2G-Gastst&auml;tten treffen geimpfte Infizierte nat&uuml;rlich st&auml;ndig mit Ungeimpften zusammen. Das 2G-Modell sch&uuml;tzt deshalb Ungeimpfte nicht, sondern setzt sie, im Gegenteil, durch steigende Inzidenzen einem h&ouml;heren Infektionsrisiko aus. Wenn sich das Virus dann massiv unter Kindern und Jugendlichen ausbreitet, sind Schulschlie&szlig;ungen vorprogrammiert. F&uuml;r die gro&szlig;e Freiheit der Gro&szlig;en zahlen am Ende die Kleinen.<br>\nQuelle: <a href=\"https:\/\/www.focus.de\/gesundheit\/coronavirus\/focus-online-kolumne-von-alexander-kekule-2g-regel-ist-unsinn-weil-sie-auf-vollkommen-falscher-rki-behauptung-beruht_id_20910598.html\">Alexander Kekul&eacute; auf Focus Online<\/a>\n<p><strong>dazu auch: Werden die Ungeimpften zum statistischen S&uuml;ndenbock gemacht?<\/strong><br>\nIn immer mehr L&auml;ndern in Deutschland greift die 2G-Regel. Das bedeutet, dass Geimpfte und Genesene ohne Test und ohne Abstandsregeln zunehmend Bars und Clubs aufsuchen k&ouml;nnen. Geimpfte werden jetzt nicht mehr getestet. Was bedeutet das f&uuml;r die Infektionszahlen? (&hellip;)<br>\nAuch Gesundheitsminister Jens Spahn wei&szlig; um die Bedeutung der Geimpften f&uuml;r die Statistik. Mit Blick auf die neue Strategie gab er in der Sendung hart aber fair zu:<br>\n&ldquo;Hier ist eben so, dass bei Geimpften das Risiko deutlich niedriger ist, es ist nicht bei null, aber deutlich niedriger. Das Impfen macht einen Unterschied, und wenn wir jetzt sozusagen gesch&uuml;tzte Menschen auch genauso testen wie ungesch&uuml;tzte, dann h&ouml;rt diese Pandemie nie auf.&rdquo;<br>\nQuelle: <a href=\"https:\/\/de.rt.com\/meinung\/123477-werden-die-ungeimpften-zum-statistischen-suendenbock-gemacht\/\">Arthur Buchholz in RT DE<\/a>\n<\/p><\/li>\n<li><a name=\"h05\"><\/a><strong>Von wegen Rekommunalisierung der Krankenh&auml;user oder eine Vergesellschaftung der Klinikkonzerne &ndash; im Ruhrgebiet l&auml;uft gerade eine Krankenhaus-Mega-Fusion<\/strong><br>\nAufgrund der schlechten Erfahrungen mit den kaputtgesparten Krankenh&auml;usern in den vergangenen Jahren sind die Stimmen lauter geworden, die eine Rekommunalisierung der Krankenh&auml;user und eine Vergesellschaftung der Klinikkonzerne fordern. Erste Rechtsgutachten, die die rechtliche Zul&auml;ssigkeit einer solchen Vergesellschaftung untersuchen, gibt es bereits.<br>\nZeitgleich werden aber Krankenh&auml;user, die nicht den erwarteten Gewinn erwirtschaften, geschlossen und die weitere Konzentration auf dem Gesundheitsmarkt geht scheinbar unbemerkt ihren Weg.<br>\nSo auch im Ruhrgebiet, dort haben sich die katholischen Kliniken in Dortmund, Castrop-Rauxel, L&uuml;nen, Werne, Hamm und Schwerte zur &bdquo;Kath. St. Paulus Gesellschaft&ldquo; zusammengeschlossen. Es ist ein Gesundheitsverbund mit rund 10.000 Besch&auml;ftigten und einem Jahresumsatz von &uuml;ber 800 Millionen Euro entstanden.<br>\nNach der Zustimmung des Bundeskartellamtes konnte im Fr&uuml;hjahr 2021 die Mega-Fusion der Krankenh&auml;user im Ruhrgebiet an den Start gehen. Die Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer der vier Partner, Kath. St.-Johannes-Gesellschaft gGmbH Dortmund, Katholische St. Lukas-Gesellschaft mbH Dortmund, Marienkrankenhaus Schwerte gem.GmbH und das Katholische Klinikum L&uuml;nen-Werne GmbH haben die entsprechenden Vertr&auml;ge mit Wirkung zum 1. Juni  unterzeichnet.<br>\nBegleitet wird das Ganze von einer begeisterten Presse, die den Zusammenschluss als &bdquo;in seiner Art als einzigartig in ganz Deutschland&ldquo; feiert. (&hellip;)<br>\nNach den im &Auml;rzteblatt ver&ouml;ffentlichten Daten, sank die Zahl der 2020 abgerechneten Behandlungsf&auml;lle in den Krankenh&auml;usern gegen&uuml;ber 2019 massiv um fast 13 Prozent von 19,2 auf 16,8 Millionen, demnach behandelten 2020 die Krankenh&auml;user in der Bundesrepublik 2,4 Millionen Patienten weniger, als 2019.<br>\nEinen besonders starken R&uuml;ckgang der Fallzahlen verzeichnete eine Studie der Technischen Universit&auml;t (TU) Berlin in kleinen und mittleren Krankenh&auml;usern. Die Verweiltage pro Patient schrumpften dort um 15 beziehungsweise 13 Prozent, in gro&szlig;en Kliniken um 11 Prozent. Die Bettenauslastung ging damit auf ein historisches Tief zur&uuml;ck. Gemessen an der Bettenzahl lag diese 2019 bei 75 Prozent. Im Pandemiejahr 2020 hingegen waren kleine H&auml;user gerade noch zu 62,1 Prozent, mittlere zu 66,3 Prozent und gro&szlig;e Kliniken zu 71,2 Prozent belegt.<br>\nDie gesunkenen Fallzahlen werden den Kliniken wirtschaftliche Probleme bringen, vielen Einrichtungen droht die Pleite.<br>\nWenn die Patienten fehlen, die gem&auml;&szlig; der Fallpauschalen lukrativ behandelt werden k&ouml;nnen und massiv Geld in die Krankenhauskasse sp&uuml;len, wird wie auf dem Gesundheitsmarkt &uuml;blich, am Personal gespart. Im ersten Pandemiejahr sank die Zahl der Pflegekr&auml;fte in Krankenh&auml;usern und Altenheimen kontinuierlich, die Bundesagentur f&uuml;r Arbeit (BA) meldet einen R&uuml;ckgang um rund 9.000 Besch&auml;ftigte in diesem Bereich.<br>\nDa macht auch eine Krankenhaus-Mega-Fusion Sinn, bei der marktgerecht die Gro&szlig;en die Kleinen schlucken und die Kosten haupts&auml;chlich beim Personal eingespart werden, also auf dem R&uuml;cken der Besch&auml;ftigten und Patienten.<br>\nQuelle: <a href=\"https:\/\/gewerkschaftsforum.de\/von-wegen-rekommunalisierung-der-krankenhaeuser-oder-eine-vergesellschaftung-der-klinikkonzerne-im-ruhrgebiet-laeuft-gerade-eine-krankenhaus-mega-fusion\/#more-10880\">gewerkschaftsforum.de<\/a>\n<\/li>\n<li><a name=\"h06\"><\/a><strong>Pflegekr&auml;fte schlagen Alarm: &ldquo;Eine Vollzeitstelle h&auml;lt man nicht mehr aus&rdquo;<\/strong><br>\nDeutschlandweit klagen Pflegekr&auml;fte &uuml;ber &Uuml;berstunden, schlechte Bezahlung und mangelnde Wertsch&auml;tzung. Auch in Hamburg soll die Situation dramatisch sein &ndash; ein Klinikchef spricht von einer regelrechten &ldquo;Flucht aus den Pflegeberufen&rdquo;.<br>\nDie Pflegekr&auml;fte der Hamburger Krankenh&auml;user sind am Limit &ndash; oder schon weit dar&uuml;ber hinaus. Seit Jahren spricht man in Deutschland vom Pflegenotstand, zu Beginn der Corona-Krise applaudierte man auf Balkonen f&uuml;r die Krankenhausmitarbeiter, doch direkt geholfen hat das nicht.<br>\nProfessor Stefan Kluge, Direktor der Klinik f&uuml;r Intensivmedizin am Hamburger Universit&auml;tsklinikum Eppendorf (UKE), warnte in der vergangenen Woche: &ldquo;Wir erleben in Deutschland geradezu eine Flucht aus den Pflegeberufen. Das ist ein Alarmzeichen.&rdquo;<br>\nSo sieht es auch Daniel Gravanis. Er arbeitet als Intensivpflegekraft im UKE. Seine Arbeitszeit hat der Hamburger mittlerweile auf 25 Prozent reduziert, im zweiten Semester studiert er Jura. Er sagt: &ldquo;Eigentlich wollte ich ein pflegenahes Studium beginnen, aber unter diesen Arbeitsbedingungen ergibt das keinen Sinn.&rdquo;<br>\nQuelle: <a href=\"https:\/\/www.t-online.de\/region\/hamburg\/news\/id_90714984\/pflegekraefte-in-hamburg-eine-vollzeitstelle-haelt-man-nicht-mehr-aus-.html?ml-d%20\">T-Online<\/a>\n<\/li>\n<li><a name=\"h07\"><\/a><strong>AstraZeneca: Diese Einigung bedeutet das Aus<\/strong><br>\n&Uuml;berraschend haben AstraZeneca und die EU-Kommission ihren Rechtsstreit au&szlig;ergerichtlich beigelegt. Die nun vereinbarte Impfstoff-Lieferung d&uuml;rfte die letzte sein &ndash; sie wird kaum noch gebraucht.<br>\nDer britisch-schwedische Hersteller will die vertraglich vereinbarte Gesamtmenge von 300 Millionen Impfstoffdosen nun bis Ende M&auml;rz 2022 liefern. Urspr&uuml;nglich sollte es schon bis Ende Juni 2021 so weit sein. Die Einigung ist der Schlu&szlig;punkt eines monatelangen Streits. Nicht nur AstraZeneca sah dabei nicht gut aus &ndash; auch die EU-Kommission hat Federn gelassen. Die EU-Beh&ouml;rde war zu Anfang des Jahres wegen der schleppend anlaufenden Impfkampagne in die Schu&szlig;linie geraten. Br&uuml;ssel machte vor allem Astrazeneca f&uuml;r die Probleme verantwortlich.<br>\nF&uuml;r zus&auml;tzlichen &Auml;rger sorgte Deutschland. Das gr&ouml;&szlig;te EU-Land &auml;nderte wiederholt seine Impf-Empfehlungen und setzte AstraZeneca sogar einige Tage aus. Der Verdacht auf gro&szlig;e Risiken hat sich allerdings nicht best&auml;tigt. Dies betont nun auch wieder die EU-Kommission. Das Vakzin sei gut und sicher. Man freue sich auf die noch ausstehende Lieferung. Allerdings d&uuml;rfte es die letzte sein. Der Vertrag wird nicht verl&auml;ngert.<br>\nQuelle: <a href=\"https:\/\/lostineu.eu\/astrazeneca-diese-einigung-bedeutet-das-aus\/\">Lost in Europe<\/a>\n<\/li>\n<li><a name=\"h08\"><\/a><strong>An diesen drei Krisen scheitert die EU<\/strong><br>\nTreffen der Au&szlig;enminister in Slowenien soll zentrale Herausforderungen l&ouml;sen helfen. Die Chancen daf&uuml;r stehen schlecht<br>\nDas Drei-Krisen-Treffen der EU-Au&szlig;enminister am gestrigen Donnerstag und am heutigen Freitag im slowenischen Kranj droht zu einem weiteren Fiasko zu werden. Die Beratungen, die teilweise unter Leitung des EU-Au&szlig;enbeauftragten Josep Borrell stehen, finden im sogenannten Gymnich-Format statt. Sie sind damit zwar nicht darauf ausgelegt, konkrete Beschl&uuml;sse zu fassen oder Ratsschlussfolgerungen zu verabschieden. Doch gerade das w&auml;re mit Blick auf das monumentale Scheitern des Westens in Afghanistan notwendig. Ein Blick hinter die Kulissen zeigt zudem: Die EU ist weder handlungsf&auml;hig, noch &ndash; was wichtiger ist &ndash; zu einem Umdenken in der Au&szlig;enpolitik bereit.<br>\nQuelle: <a href=\"https:\/\/www.heise.de\/tp\/features\/An-diesen-drei-Krisen-scheitert-die-EU-6181633.html%20\">Telepolis<\/a>\n<\/li>\n<li><a name=\"h09\"><\/a><strong>Niedrige Tarifbindung, niedrige Entgelte und gro&szlig;er Niedriglohnsektor: Das Beispiel Th&uuml;ringen<\/strong><br>\nBesch&auml;ftigte, die nicht nach Tarif bezahlt werden, verdienen deutlich weniger als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Unternehmen mit Tarifl&ouml;hnen. In Th&uuml;ringen betr&auml;gt der Abstand beispielsweise 11 Prozent, dabei sind m&ouml;gliche andere Einflussfaktoren schon herausgerechnet. Allerdings werden im Freistaat lediglich 44 Prozent der Besch&auml;ftigten nach Tarif bezahlt &ndash; eine der geringsten Quoten unter allen Bundesl&auml;ndern und im internationalen Vergleich auf dem Niveau von Zypern. Die niedrige Tarifbindung beeinflusst die Einkommen deutlich negativ und ist ein wichtiger Faktor daf&uuml;r, dass in Th&uuml;ringen bundesweit nach Mecklenburg-Vorpommern die niedrigsten L&ouml;hne gezahlt werden. Zugleich hat der Freistaat den zweitgr&ouml;&szlig;ten Niedriglohnsektor (detaillierte Daten unten) in Deutschland. Das sind Ergebnisse einer neuen Studie &uuml;ber &bdquo;Tarifvertr&auml;ge und Tarifflucht in Th&uuml;ringen&ldquo;, die das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-B&ouml;ckler-Stiftung erstellt hat. Die Untersuchung wird heute auf einer Pressekonferenz im Landtag in Erfurt vorgestellt.<br>\n&bdquo;Mit einer Niedriglohnstrategie l&auml;sst sich f&uuml;r Th&uuml;ringen keine zukunftsgerechte Wirtschaftspolitik formulieren&ldquo;, warnen die Studienautoren Prof. Thorsten Schulten, Dr. Reinhard Bispinck und Dr. Malte L&uuml;bker. F&uuml;r bessere Arbeitsbedingungen sei &bdquo;eine weitere St&auml;rkung des Tarifvertragssystems unabdingbar.&ldquo;<br>\nQuelle: <a href=\"https:\/\/www.boeckler.de\/de\/pressemitteilungen-2675-niedrige-tarifbindung-niedrige-entgelte-grosser-niedriglohnsektor-beispiel-thuringen-35190.htm\">Hans B&ouml;ckler Stiftung <\/a>\n<\/li>\n<li><a name=\"h10\"><\/a><strong>Mindestlohn von 12 Euro bringt Millionen Besch&auml;ftigten Lohnverbesserung sowie h&ouml;heres Wachstum &ndash; keine negativen Auswirkungen auf Besch&auml;ftigung<\/strong><br>\nEine Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland auf 12 Euro pro Stunde bringt unmittelbar rund acht Millionen Besch&auml;ftigten eine Verbesserung ihres Lohns, zus&auml;tzlich d&uuml;rfte eine Anhebung auch auf L&ouml;hne etwas &uuml;ber 12 Euro ausstrahlen. Sie steigert zudem die deutsche Wirtschaftsleistung langfristig um circa 50 Milliarden Euro im Jahr und erh&ouml;ht die Staatseinnahmen um j&auml;hrlich rund 20 Milliarden Euro, was einen wichtigen Beitrag f&uuml;r die Finanzierung &ouml;ffentlicher Investitionen leisten kann. Die Gesamtbesch&auml;ftigung w&uuml;rde hingegen langfristig nicht negativ beeinflusst. Das ergibt eine neue Studie von Prof. Dr. Tom Krebs und Dr. Moritz Drechsel-Grau, Wirtschaftswissenschaftler an der Universit&auml;t Mannheim, die das Institut f&uuml;r Makro&ouml;konomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-B&ouml;ckler-Stiftung gef&ouml;rdert hat.<br>\n&bdquo;Ein Mindestlohn von 12 Euro erh&ouml;ht nicht nur das Erwerbseinkommen der direkt betroffenen Personen, sondern er w&uuml;rde auch das Wirtschaftswachstum steigern und so zus&auml;tzliche finanzielle Spielr&auml;ume f&uuml;r die &ouml;ffentliche Hand schaffen. Dar&uuml;ber hinaus sind keine nennenswerten Besch&auml;ftigungseffekte zu erwarten&ldquo;, fasst Krebs, Professor f&uuml;r Volkswirtschaftslehre, die Untersuchung zusammen.<br>\nQuelle: <a href=\"https:\/\/www.boeckler.de\/de\/pressemitteilungen-2675-mindestlohn-von-12-euro-lohnverbesserung-wachstum-keine-negativen-auswirkungen-35172.htm\">Hans B&ouml;ckler Stiftung<\/a>\n<\/li>\n<li><a name=\"h11\"><\/a><strong>Korruption am Niedriglohnstandort<\/strong><br>\nMit starkem Unmut reagiert Berlin auf Korruptionsvorw&uuml;rfe gegen einen Kooperationspartner der deutschen Entwicklungshilfe in Tunesien. Pr&auml;sident Ka&iuml;s Sa&iuml;ed, der Ende Juli die fast alleinige Macht in Tunis an sich gerissen hat, dabei jedoch die &uuml;berw&auml;ltigende Zustimmung der Bev&ouml;lkerung genie&szlig;t, wirft jetzt der Antikorruptionsbeh&ouml;rde des Landes vor, selbst bestechlich zu sein. Mit der Beh&ouml;rde arbeitet die deutsche Entwicklungsagentur GIZ eng zusammen. &ldquo;Wir erwarten&rdquo;, wird ein deutscher Diplomat zitiert, dass Sa&iuml;ed &ndash; unabh&auml;ngig von der Haltung der Bev&ouml;lkerung &ndash; &ldquo;einen Fahrplan&rdquo; zur Wiedereinsetzung aller entmachteten Amtstr&auml;ger vorlege. Tunesien ist ein wichtiger Auslandsstandort deutscher Unternehmen, darunter vor allem Kfz-Zulieferer, die in dem Land arbeitsintensive Produkte herstellen lassen &ndash; f&uuml;r L&ouml;hne, die erheblich unter den L&ouml;hnen in den &auml;rmsten EU-Mitgliedstaaten liegen. Organisationen wie die GIZ bem&uuml;hen sich um g&uuml;nstigere Rahmenbedingungen f&uuml;r Investoren und um politische Schritte, die den &Auml;rger der verarmten Bev&ouml;lkerung d&auml;mpfen sollen. Lohnerh&ouml;hungen z&auml;hlen nicht dazu.<br>\nQuelle: <a href=\"https:\/\/www.german-foreign-policy.com\/news\/detail\/8693\/\">German Foreign Policy <\/a>\n<\/li>\n<li><a name=\"h12\"><\/a><strong>Sch&uuml;ler in Deutschland: Nach sozialem Status aussortiert<\/strong><br>\nIn kaum einem anderen Land h&auml;ngt der Bildungserfolg der Kinder so stark vom sozialen Status der Eltern ab. Politiker wollten das &auml;ndern; aber es blieb bei Lippenbekenntnissen<br>\nAn deutschen Schulen hat sich wenig getan in den letzten 20 Jahren &ndash; noch immer h&auml;ngt Bildung vom sozialen Status der Eltern ab, so stark wie in fast keinem anderen Land der OECD. Bei der PISA-Untersuchung von 2018 belegte Deutschland Platz 33 unter 36 teilnehmenden L&auml;ndern. Bei der ersten PISA-Studie im Jahre 2001 war die Bundesrepublik das Schlusslicht in der Rangliste.<br>\n&ldquo;Die PISA 2000-Studie zeigte, dass in keinem Land das Ausma&szlig; sozialer Ungleichheit unter den Sch&uuml;lerinnen und Sch&uuml;lern OECD-weit so gro&szlig; war wie in Deutschland&rdquo;, schreibt der Bildungsforscher Klaus Klemm in einer aktuellen Studie, die er f&uuml;r den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) verfasst hat. Bis heute habe sich nichts verbessert, stellt darin der emeritierte Professor f&uuml;r Bildungsforschung und Bildungsplanung an der Universit&auml;t Duisburg-Essen fest. Ein echter Fortschritt sei nicht zu erkennen.<br>\nDie Studie tr&auml;gt den Titel: &ldquo;Alle Jahre wieder &ndash; zur Konstanz sozialer Ungleichheit in und durch Deutschlands Schulen&rdquo;. Klemm hat daf&uuml;r die Ergebnisse mehrerer nationaler und internationaler Leistungsstudien ausgewertet, die in Grundschulen und in den weiterf&uuml;hrenden Schulen f&uuml;r die gesamte Bundesrepublik durchgef&uuml;hrt wurden. Vor allem die Studien aus dem Zeitraum vom Jahr 2000 bis zum Jahr 2019 waren dabei von Interesse.<br>\nQuelle: <a href=\"https:\/\/www.heise.de\/tp\/features\/Schueler-in-Deutschland-Nach-sozialem-Status-aussortiert-6181184.html\">Telepolis<\/a>\n<\/li>\n<li><a name=\"h13\"><\/a><strong>Die Bundestagswahl 2021 unter den Bedingungen der Pandemie<\/strong><br>\nZu den ungel&ouml;sten Problemen im rechtlichen Umgang mit der Corona-Pandemie geh&ouml;rt das Verh&auml;ltnis von Infektionsschutzrecht und Wahlrecht. Darf die Aus&uuml;bung des Stimmrechts an infektionsschutzrechtliche Auflagen, etwa das Tragen einer Maske oder die Vorlage eines negativen Coronatests, gekn&uuml;pft werden? Die Kommunalwahlen in Bayern im Fr&uuml;hjahr 2020 in der Fr&uuml;hphase der Pandemie hatten insoweit noch nicht zu gr&ouml;&szlig;eren Verwerfungen gef&uuml;hrt (s. dazu Lindner, hier und hier). Zwar wurde der zweite Wahlgang &ndash; also die Stichwahl &ndash; als obligatorische Briefwahl durchgef&uuml;hrt. Daf&uuml;r hatte der bayerische Gesetzgeber aber eine eigene Grundlage im Gemeindewahlgesetz geschaffen (Art. 60a GLkrWG). In Sachsen-Anhalt wurde am 6. Juni 2021 ein neuer Landtag gew&auml;hlt. Auch diese Wahl wurde als reine Briefwahl durchgef&uuml;hrt. Eine entsprechende &Auml;nderung des Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt hatte das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt mit Entscheidung vom 3.5.2021 (LVG 5\/21) f&uuml;r mit der Landesverfassung vereinbar erkl&auml;rt. Auch hier stellte sich die Frage nach dem Verh&auml;ltnis von Pandemie- und Wahlrecht noch nicht in aller Sch&auml;rfe, da die Anordnung der obligatorischen Briefwahl nicht auf der Basis des Infektionsschutzrechts erfolgte, sondern im Wahlrecht selbst verankert wurde. Bei der am 26.9.2021 anstehenden Bundestagswahl tritt das Problem des Verh&auml;ltnisses von Infektionsschutz- und Wahlrecht hingegen in aller Deutlichkeit zu Tage. Denn hier hat der f&uuml;r das Bundestagswahlrecht ausschlie&szlig;lich zust&auml;ndige Bundesgesetzgeber (Art. 38 Abs. 3 GG) bislang keine pandemiebedingten &Auml;nderungen im Bundeswahlgesetz (BWahlG) vorgenommen. Auch in der die Details der Wahl regelnden Bundeswahlordnung (BWO) finden sich bisher (Stand 2.9.2021) keine Vorgaben f&uuml;r die Durchf&uuml;hrung der Wahl unter Pandemiebedingungen. Lediglich f&uuml;r die Aufstellung von Wahlbewerbern war mit der &bdquo;COVID-19-Wahlbewerberaufstellungsverordnung&ldquo; vom 28.1.2021 (BGBl. I S. 115) eine auf die Pandemie zugeschnittene Rechtsverordnung erlassen worden. Auch das in der Pandemie mehrfach ge&auml;nderte, mittlerweile kaum mehr lesbare Infektionsschutzgesetz (IfSG) enth&auml;lt keine speziellen Vorgaben f&uuml;r die Durchf&uuml;hrung der Bundestagswahl 2021. Dies bedeutet zun&auml;chst, dass diese Wahl nach den allgemeinen Regeln des BWahlG und der BWO durchgef&uuml;hrt werden muss. (&hellip;)<br>\nEs stellt sich die Frage, ob diese sog. &bdquo;3 G&ldquo;-Regelung auch f&uuml;r die Wahllokale gelten kann. Dies wird man verneinen m&uuml;ssen. Der Bund hat die Durchf&uuml;hrung der Wahl, insbesondere auch die Voraussetzungen f&uuml;r die Aus&uuml;bung des Stimmrechts abschlie&szlig;end im BWahlG und in der BWO geregelt. Dort ist von &bdquo;3 G&ldquo; keine Rede; ebenso wenig findet sich eine entsprechende Anordnung im IfSG. Dar&uuml;ber d&uuml;rfen sich die L&auml;nder durch den Erlass von Landesverordnungen nicht hinwegsetzen. An der Urnenwahl im Wahllokal kann daher auch teilnehmen, wer weder geimpft noch genesen noch negativ getestet ist. Bayern hat dies in der j&uuml;ngst erlassenen 14. Infektionsschutzma&szlig;nahmenverordnung vom 1.9.2021 (BayMBl. 2021 Nr. 615) ausdr&uuml;cklich klargestellt und die &bdquo;Wahllokale&ldquo; von der &bdquo;3 G&ldquo;-Regelung in &sect; 3 Abs. 3 der genannten Verordnung ausgenommen. (&hellip;)<br>\nDas Nichttragen einer Maske l&auml;sst sich unter keine der Nummern des &sect; 56 Abs. 6 BWO subsumieren. Die Zur&uuml;ckweisung eines W&auml;hlers wegen Nichttragens einer Maske w&auml;re daher rechtswidrig. Daher drohen am 26.9. massenweise Fehler im Wahlverfahren und sich daran ankn&uuml;pfende Einspr&uuml;che nach dem Wahlpr&uuml;fungsgesetz. Dies k&ouml;nnte nur dadurch vermieden werden, dass die Pflicht zum Tragen von Masken im Wahllokal und die Konsequenzen von Verst&ouml;&szlig;en gegen diese Pflicht auf eine klare Rechtsgrundlage mindestens in der BWO gestellt werden. Dass dies bislang nicht passiert ist, erstaunt.<br>\nQuelle: <a href=\"https:\/\/verfassungsblog.de\/die-bundestagswahl-2021-unter-den-bedingungen-der-pandemie\/\">Josef Franz Lindner in Verfassungsblog<\/a><\/li>\n<\/ol>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Hier finden Sie einen &Uuml;berblick &uuml;ber interessante Beitr&auml;ge aus anderen Medien und Ver&ouml;ffentlichungen. Wenn Sie auf &ldquo;weiterlesen&rdquo; klicken, &ouml;ffnet sich das Angebot und Sie k&ouml;nnen sich aussuchen, was Sie lesen wollen. 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