{"id":77575,"date":"2021-11-03T15:18:37","date_gmt":"2021-11-03T14:18:37","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=77575"},"modified":"2021-11-04T13:28:15","modified_gmt":"2021-11-04T12:28:15","slug":"genozid-als-problem-des-voelkerrechts-von-gerhard-fulda","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=77575","title":{"rendered":"Genozid als Problem des V\u00f6lkerrechts. Von Gerhard Fulda."},"content":{"rendered":"<p>Der von Dirk Moses in seinem Buch &bdquo;The Problems of Genocide&ldquo; angesto&szlig;ene neuerliche &bdquo;Historikerstreit&ldquo; deckt auch au&szlig;erhalb der Geschichtswissenschaft, n&auml;mlich im V&ouml;lkerrecht, logische und definitorische Schwachstellen auf, die dort bis zu der Frage f&uuml;hren, wie es denn ein &bdquo;V&ouml;lkerrecht&ldquo; &uuml;berhaupt geben kann.<\/p><p><em>Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verf&uuml;gbar.<\/em><br>\n<!--more--><br>\n<\/p><div class=\"powerpress_player\" id=\"powerpress_player_4891\"><!--[if lt IE 9]><script>document.createElement('audio');<\/script><![endif]-->\n<audio class=\"wp-audio-shortcode\" id=\"audio-77575-1\" preload=\"none\" style=\"width: 100%;\" controls=\"controls\"><source type=\"audio\/mpeg\" src=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/211104-Genozid-als-Problem-des-Voelkerrechts-NDS.mp3?_=1\"><\/source><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/211104-Genozid-als-Problem-des-Voelkerrechts-NDS.mp3\">https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/211104-Genozid-als-Problem-des-Voelkerrechts-NDS.mp3<\/a><\/audio><\/div><p class=\"powerpress_links powerpress_links_mp3\">Podcast: <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/211104-Genozid-als-Problem-des-Voelkerrechts-NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_pinw\" target=\"_blank\" title=\"Play in new window\" onclick=\"return powerpress_pinw('https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?powerpress_pinw=77575-podcast');\" rel=\"nofollow\">Play in new window<\/a> | <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/211104-Genozid-als-Problem-des-Voelkerrechts-NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_d\" title=\"Download\" rel=\"nofollow\" download=\"211104-Genozid-als-Problem-des-Voelkerrechts-NDS.mp3\">Download<\/a><\/p><p>In der FAZ (13. Oktober 2021, S N3) hat Omar Bartov in seiner Kritik an Dirk Moses darauf hingewiesen, dass die grundlegende Definition des V&ouml;lkermords durch die Vereinten Nationen im Jahre 1948 einen schwerwiegenden Geburtsfehler enthielt.<\/p><p>Die T&ouml;tung sollte nur dann international als Delikt verfolgt werden, wenn sie &bdquo;&hellip;in der Absicht begangen wird, eine nationale, ethnische, rassische oder religi&ouml;se Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerst&ouml;ren&ldquo;.<\/p><p>In diesem Text der Vereinten Nationen fehlten, so Bartov, bei der Aufz&auml;hlung der die T&ouml;tung zum V&ouml;lkermord qualifizierenden subjektiven Tatbestandsmerkmale die &bdquo;politischen&ldquo; Absichten. Auf einer daraus folgenden Verengung der Definition h&auml;tten vor allem die Gro&szlig;m&auml;chte bestanden, die verhindern wollten, dass ihre eigenen politischen Repr&auml;sentanten und Angeh&ouml;rigen ihrer Streitkr&auml;fte unter das Verdikt fielen, wenn sie doch nur &bdquo;f&uuml;r ihre Sicherheit&ldquo; get&ouml;tet hatten. Es blieb dann ihnen allein &uuml;berlassen zu definieren, welche missliebigen Gruppen sie als sicherheitsgef&auml;hrdende Feinde betrachten wollten.<\/p><p>Nun wird man auch ohne Durchforstung der VN-Archive unterstellen k&ouml;nnen, dass dies nicht nur &bdquo;die Gro&szlig;m&auml;chte&ldquo; so wollten, sondern dass dies fast allen beteiligten Regierungen recht war. Die VN-Charta hatte ja gerade erst die einzelstaatliche Souver&auml;nit&auml;t aller ihrer Mitglieder bekr&auml;ftigt.<\/p><p>Internationales Recht steht zu dem Grundsatz der Staatensouver&auml;nit&auml;t in einem unvermeidlichen Spannungsverh&auml;ltnis. Das w&auml;re nur dann nicht der Fall, wenn das jeweilige nationale Recht genau die gleichen Tatbest&auml;nde und Regelungen enthielte wie das V&ouml;lkerrecht &ndash; ein unvorstellbarer Gedanke.<\/p><p>Die zivilisatorische Leistung &bdquo;Rechtsstaat&ldquo; ist mit dem Ph&auml;nomen einer Zentralgewalt unaufl&ouml;slich verbunden, die es aber global nicht gibt und die auch keinesfalls w&uuml;nschenswert w&auml;re.<\/p><p>V&ouml;lkerrecht entsteht also nur auf den Bereichen, die die Nationalstaaten der internationalen Gemeinschaft freiwillig &uuml;berlassen haben. Und das bedeutet noch l&auml;ngst nicht, dass das in diesen Nischen vereinbarte V&ouml;lkerrecht auch tats&auml;chlich angewandt wird. Die aktuellste Manifestation solchen nationalen Unwillens, V&ouml;lkerrecht zu implementieren, hat j&uuml;ngst Boris Johnson gezeigt, der das bindende Nordirland-Protokoll pers&ouml;nlich unterzeichnete und sp&auml;ter erkl&auml;rte, der Text habe nur empfehlenden Charakter.<\/p><p>Derartigen Verwirrungen bei v&ouml;lkerrechtlichen Vertr&auml;gen lie&szlig;en sich nicht nur weitere negative Beispiele hinzuf&uuml;gen, sondern andererseits auch positive Ergebnisse gegen&uuml;berstellen. Aber das Ziel dieses Artikels ist es nicht, eine ausgewogene Beschreibung der St&auml;rken und Schw&auml;chen des V&ouml;lkerrechts vorzutragen. Vielmehr soll bei den Streitfragen der Historikerdiskussion zum Genozid angedeutet werden, wo v&ouml;lkerrechtliche Erg&auml;nzungen hilfreich sein k&ouml;nnten und wo andererseits das V&ouml;lkerrecht wegen eigener Unklarheiten in die Irre f&uuml;hren m&uuml;sste.<\/p><p>Interessanterweise will der Artikel in der FAZ gar nicht den VN vorwerfen, mit ihrer unvollkommenen Formulierung den Weg f&uuml;r weitere Genozide geebnet zu haben. Er nutzt das Argument nur, um die andere Lesart zur&uuml;ckzuweisen, es habe sich um eine j&uuml;disch-zionistische Verschw&ouml;rung gehandelt, die helfen sollte, die Vertreibung der Pal&auml;stinenser zu rechtfertigen.<\/p><p>Doch tr&auml;umt bereits der Ausdruck &bdquo;unvollkommene Formulierung&ldquo; von einer Vollkommenheit, die es aber in den VN und im V&ouml;lkerrecht nicht geben kann. Das liegt auch an dem Missverst&auml;ndnis, das dadurch entsteht, dass das nationale Recht und das V&ouml;lkerrecht gleichlautend als Recht bezeichnet werden. In Wirklichkeit sind das sehr verschiedene Welten.<\/p><p>In den nationalen Rechtsordnungen gibt es Gesetzgeber und dem Gesetz unterworfene Personen. Zwischen beiden gibt es (auch nur dort, wo gew&auml;hlt werden kann) sehr schwache Verbindungen. Im V&ouml;lkerrecht dagegen sind die Staaten mit ihren Regierungen die Recht setzenden Subjekte und gleichzeitig die daraus Verpflichteten. International gibt es das Recht durchsetzende Gerichte nur in Ans&auml;tzen und auch meist nur f&uuml;r die Staaten, die sich dieser Rechtsprechung ausdr&uuml;cklich unterworfen haben. Das Internationale Recht hat deshalb viele &Auml;hnlichkeiten mit Selbstverpflichtungen gro&szlig;er Wirtschaftsunternehmen, die damit gesetzlichen Regelungen gerade ausweichen wollen. Dass es als &bdquo;Recht&ldquo; bezeichnet wird, h&auml;ngt mit der Hoffnung zusammen, die durchaus bestehenden Ans&auml;tze sollten sich doch weiter ausbauen lassen.<\/p><p>Ein vom V&ouml;lkerrecht herkommender Redenschreiber hat deshalb in den Entw&uuml;rfen f&uuml;r die Reden Hans-Dietrich Genschers in der Generalversammlung in New York dessen beliebtes Wort &bdquo;Weltinnenpolitik&ldquo; sorgf&auml;ltig vermieden.<\/p><p>Damit w&uuml;rden in der deutschen Bev&ouml;lkerung v&ouml;llig falsche Erwartungen an die Vereinten Nationen geweckt. Wo immer es irgendwie passte, hat der Minister dann den Ausdruck handschriftlich wieder in die Entw&uuml;rfe eingef&uuml;gt.<\/p><p>Zur&uuml;ck zum aktuellen Historikerstreit, in dem es zentral um die Frage geht, ob von einer Singularit&auml;t des Holocausts die Rede sein k&ouml;nne. <\/p><p>N&auml;hert man sich dieser Frage strafrechtlich (national oder international), dann erscheint es als ausgeschlossen, den Holocaust juristisch anders zu verfolgen als andere Genozide. Es wird immer die H&ouml;chststrafe verh&auml;ngt werden. Mehr geht nicht. Genozid gilt als das schlimmste aller Verbrechen.<\/p><p>Eine juristische Herangehensweise ist gewiss nicht weit her gesucht.<\/p><p>Tats&auml;chlich geh&ouml;ren Begriffe wie &bdquo;V&ouml;lkermord&ldquo;, seine &bdquo;Strafbarkeit&ldquo; nach dem &bdquo;Weltrechtsprinzip&ldquo;, der &bdquo;Internationale Strafgerichtshof&ldquo; und die &bdquo;Verj&auml;hrbarkeit&ldquo; so eindeutig in einen juristischen Kontext, dass es erst einmal verwundern k&ouml;nnte, dass Probleme ihrer Anwendung nicht von Juristen, sondern von Historikern so erbittert diskutiert werden. <\/p><p>Nat&uuml;rlich bleibt unbestreitbar: Das als unfassbar empfundene Entsetzen am Holocaust, an Stalins Gulags, an Maos Kulturrevolution oder an Kambodscha unter den Roten Khmer fordert nicht nur die Bestrafung der T&auml;ter, sondern eine umfassende politische, gesellschaftliche und eben historische Analyse als Grundlage einer internationalen &bdquo;Nie wieder&ldquo;-Anstrengung. F&uuml;r diese kann das internationale Recht nur ein Segment beitragen, n&auml;mlich eine Abschreckung durch Strafandrohung.<\/p><p>Dass die Abschreckung Wirkung zeigt, wird jedoch leicht &uuml;bersch&auml;tzt. Die meisten T&auml;ter glauben, sie w&uuml;rden oder k&ouml;nnten gar nicht gefasst werden.<\/p><p>Bei tyrannischen Herrschern kann sogar der gegenteilige Effekt eintreten. Wenn Sie wissen, sie w&uuml;rden nach dem Verlust ihrer Machtposition vor ein Tribunal gestellt, werden sie sich umso h&auml;rter, grausamer und l&auml;nger an diese Macht klammern. Stalin und Mao h&auml;tten sich gewiss nicht abschrecken lassen.<\/p><p>Wenn in der gegenw&auml;rtigen Historikerdebatte der begrifflichen Erfassung der Morde und der Vertreibungen mit Todesfolge das Potential zugesprochen wird, durch missbr&auml;uchliche Verwendung weitere Genozide zu erm&ouml;glichen und wenn dabei der deutschen Gedenk- und Erinnerungskultur letztlich vorgehalten wird, eine kausale Rolle f&uuml;r die Vertreibung der Pal&auml;stinenser &uuml;bernommen zu haben, dann stellt sich besonders an uns die Frage, wie eindeutig wir mit der einschl&auml;gigen Terminologie umgehen, auch v&ouml;lkerrechtlich.<\/p><p>Die Antwort ist nicht sehr erfreulich. Die Bundesregierung verdeutlicht zwar auch gegen&uuml;ber der israelischen Regierung, dass wir an der Zwei-Staaten-L&ouml;sung festhalten. Zugleich bleiben wir aber bei dem zentralen Problem der Annexionen doppelz&uuml;ngig. W&auml;hrend wir nach der Annexion der Krim gegen Russland Sanktionen verh&auml;ngt haben, erkl&auml;ren wir im Hinblick auf die Golanh&ouml;hen und auf Ost-Jerusalem lediglich, wir erkennten die israelischen Annexionen nicht an. Kein Mitglied einer deutschen Bundesregierung hat je &ouml;ffentlich gesagt, dass es eine mehr als f&uuml;nfzigj&auml;hrige Besatzung nicht gibt &ndash; faktisch ist das West-Jordanland annektiert. Jeder Mensch in Israel kann deutlich erkennen, dass wir bereit sind, mit dem V&ouml;lkerrecht sehr eigenwillig umzugehen. Das Problem ist nur: Entweder gilt das V&ouml;lkerrecht immer oder es gilt gar nicht.<\/p><p>Dieser Satz wiegt umso schwerer, weil das V&ouml;lkerrecht nicht als statisches Gesetzbuch existiert. Es ist in Bewegung. Unruheherd sind vor allem die gerade im Zusammenhang mit dem V&ouml;lkermord relevanten Menschenrechte. Die Verfechter menschenrechtlicher Grunds&auml;tze wollen deren Schutz &uuml;ber die nationalen Grenzen hinaus gew&auml;hrleisten, auch gegen den Widerstand andersdenkender Machthaber. An dieser Reibungsfl&auml;che haben bisher die Vertreter uneingeschr&auml;nkter Staatensouver&auml;nit&auml;t obsiegt. Das war besonders klar beim Scheitern der in den VN 2005 gestarteten Initiative &bdquo;Responsability to Protect&ldquo; zu beobachten. Die VN sollten gegen&uuml;ber obstinaten Gewaltherrschern deren vernachl&auml;ssigten Schutz der eigenen Bev&ouml;lkerung &uuml;bernehmen und notfalls milit&auml;risch eingreifen. Dabei d&uuml;rfe es aber nicht um &bdquo;regime change&ldquo; gehen. Ein Zusatz, der das Souver&auml;nit&auml;tsprinzip des nationalen &bdquo;domaine r&eacute;serv&eacute;&ldquo; gegen den Grundgedanken der Initiative aufrechterhalten hat.<\/p><p>Mit anderen Worten: Man kann nicht beobachtend warten, ob und wohin sich das V&ouml;lkerrecht entwickelt. Im internationalen Recht ist es nicht ausgeschlossen, dass selbst geschriebene Verpflichtungen durch andauernde Nicht-Beachtung obsolet werden. Ist dabei bei den Partnern ein rechtsgestaltender Wille erkennbar, dann wird geschriebenes Recht durch Gewohnheitsrecht au&szlig;er Kraft gesetzt. Deshalb verlangt das V&ouml;lkerrecht aktive Unterst&uuml;tzung, die u.a. durch seine stringente Anwendung ausgedr&uuml;ckt wird.<\/p><p>Die deutsche Haltung ist weit davon entfernt, eine internationale &bdquo;Nie wieder&ldquo;-Politik in Gang zu setzen. Massenmorde haben mit sich gebracht der Kolonialismus, die Sklaverei, der Umgang mit indigenen Bev&ouml;lkerungen, um nur einige Beispiele zu nennen, die eine historische Aufarbeitung im globalen Rahmen unter dem Stichwort Genozid verlangten. Wir haben uns in der &bdquo;deutschen Erinnerungskultur&ldquo; eingerichtet und tasten uns nur bei Namibia halbherzig an die globalen Themen heran. In Diskussionen wird weitergehenden Ans&auml;tzen gern das Schimpfwort &bdquo;Weltverbesserer&ldquo; entgegengehalten oder bestenfalls tief geseufzt &bdquo;Gerade wir?&ldquo;<\/p><p>Man k&ouml;nnte aber auch sagen: &bdquo;Gerade wir!&ldquo;<\/p><p><em>Der Autor, Dr. <strong>Gerhard Fulda<\/strong>, Botschafter a.D., ist Jurist mit den Schwerpunkten Menschenrechte und V&ouml;lkerrecht. In seiner beruflichen Laufbahn war er 15 Jahre lang in islamischen L&auml;ndern t&auml;tig, im Nahen Osten und zuletzt vor seiner Pensionierung in Indonesien. Seit 2004 zahlreiche Ver&ouml;ffentlichungen zu Politik und V&ouml;lkerrecht im Nahen Osten. Vortragst&auml;tigkeiten auch zu islamischer Kunstgeschichte.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der von Dirk Moses in seinem Buch &bdquo;The Problems of Genocide&ldquo; angesto&szlig;ene neuerliche &bdquo;Historikerstreit&ldquo; deckt auch au&szlig;erhalb der Geschichtswissenschaft, n&auml;mlich im V&ouml;lkerrecht, logische und definitorische Schwachstellen auf, die dort bis zu der Frage f&uuml;hren, wie es denn ein &bdquo;V&ouml;lkerrecht&ldquo; &uuml;berhaupt geben kann.<\/p>\n<p><em>Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verf&uuml;gbar.<\/em><\/p>\n","protected":false},"author":11,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"spay_email":"","footnotes":""},"categories":[107,124,171],"tags":[1917,305,639,1703],"class_list":["post-77575","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-audio-podcast","category-demokratie","category-militaereinsaetzekriege","tag-genozid","tag-menschenrechte","tag-uno","tag-voelkerrecht"],"jetpack_featured_media_url":"","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/77575","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/11"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=77575"}],"version-history":[{"count":6,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/77575\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":77615,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/77575\/revisions\/77615"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=77575"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=77575"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=77575"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}