{"id":79118,"date":"2021-12-18T11:30:01","date_gmt":"2021-12-18T10:30:01","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=79118"},"modified":"2026-01-27T11:41:15","modified_gmt":"2026-01-27T10:41:15","slug":"darf-der-staat-mit-der-impfpflicht-einige-menschenleben-opfern-um-viele-zu-retten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=79118","title":{"rendered":"Darf der Staat mit der Impfpflicht einige Menschenleben opfern, um viele zu retten?"},"content":{"rendered":"<p>Wie Zahlen des Paul-Ehrlich-Instituts verdeutlichen, muss die &bdquo;Corona-Impfung&ldquo; auch im Zusammenhang mit Impfnebenwirkungen und Todesf&auml;llen betrachtet werden. Was bedeutet eine Impfpflicht, wenn bekannt ist, dass Menschen durch die Impfung ums Leben kommen? Der Staat verursache dann in einer Abw&auml;gung vors&auml;tzlich den Tod einer gewissen Anzahl von Menschen, um eine deutlich gr&ouml;&szlig;ere Anzahl von Menschenleben zu retten, sagt das Vorstandsmitglied des Netzwerks Kritische Richter und Staatsanw&auml;lte, <strong><a href=\"https:\/\/allesaufdentisch.tv\/corona-und-rechtsstaat.html\">Pieter Schleiter<\/a><\/strong>, im NachDenkSeiten-Interview. &Uuml;ber diesen wichtigen Aspekt der Impfpflicht findet bisher kaum eine Diskussion statt. Schleiter sagt, es spiele keine Rolle, dass der Staat nicht wisse, wer genau durch die Impfung ums Leben komme: &bdquo;Es z&auml;hlt nur, dass es passieren wird.&ldquo; Von <strong>Marcus Kl&ouml;ckner<\/strong>.  <\/p><p><em>Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verf&uuml;gbar.<\/em><br>\n<!--more--><br>\n<\/p><div class=\"powerpress_player\" id=\"powerpress_player_2122\"><!--[if lt IE 9]><script>document.createElement('audio');<\/script><![endif]-->\n<audio class=\"wp-audio-shortcode\" id=\"audio-79118-1\" preload=\"none\" style=\"width: 100%;\" controls=\"controls\"><source type=\"audio\/mpeg\" src=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/211220_Darf_der_Staat_mit_der_Impfpflicht_einige_Menschenleben_opfern_um_viele_zu_retten_NDS.mp3?_=1\"><\/source><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/211220_Darf_der_Staat_mit_der_Impfpflicht_einige_Menschenleben_opfern_um_viele_zu_retten_NDS.mp3\">https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/211220_Darf_der_Staat_mit_der_Impfpflicht_einige_Menschenleben_opfern_um_viele_zu_retten_NDS.mp3<\/a><\/audio><\/div><p class=\"powerpress_links powerpress_links_mp3\">Podcast: <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/211220_Darf_der_Staat_mit_der_Impfpflicht_einige_Menschenleben_opfern_um_viele_zu_retten_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_pinw\" target=\"_blank\" title=\"Play in new window\" onclick=\"return powerpress_pinw('https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?powerpress_pinw=79118-podcast');\" rel=\"nofollow\">Play in new window<\/a> | <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/211220_Darf_der_Staat_mit_der_Impfpflicht_einige_Menschenleben_opfern_um_viele_zu_retten_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_d\" title=\"Download\" rel=\"nofollow\" download=\"211220_Darf_der_Staat_mit_der_Impfpflicht_einige_Menschenleben_opfern_um_viele_zu_retten_NDS.mp3\">Download<\/a><\/p><p><strong>Pieter Schleiter ordnet im Gespr&auml;ch die aktuelle Diskussion um die Impfpflicht aus rechtlicher Sicht ein und kritisiert mit deutlichen Worten die vor kurzem ergangene <a href=\"https:\/\/www.berliner-zeitung.de\/politik-gesellschaft\/prantl-zu-corona-urteil-ich-bin-unglaeubig-empoert-zornig-li.198750\">Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts<\/a> zur Bundesnotbremse: &bdquo;Ich halte diese Entscheidung f&uuml;r ungew&ouml;hnlich kurzsichtig und sehr gef&auml;hrlich f&uuml;r unseren Rechtsstaat&ldquo;, so Schleiter. Das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanw&auml;lte hat gerade eine <a href=\"https:\/\/netzwerkkrista.de\/2021\/12\/17\/impfnebenwirkungen-und-menschenwuerde-warum-eine-impfpflicht-gegen-art-1-abs-1-gg-verstoesst\/\">Stellungnahme zur Impfpflicht<\/a> ver&ouml;ffentlicht.<\/strong><\/p><p><strong>Hier folgt das Interview:<\/strong><\/p><p><strong>Herr Schleiter, Sie sind Mitgr&uuml;nder und Vorstandsmitglied des <a href=\"https:\/\/netzwerkkrista.de\/\">Netzwerks Kritische Richter und Staatsanw&auml;lte<\/a>. Warum bedarf es &uuml;berhaupt eines solchen Netzwerks?<\/strong><\/p><div style=\"float:left; padding: 0 20px 10px 0\"><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/Pieter-web_cut-1.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/Pieter-web_cut-1-300x233.jpg\" alt=\"\" width=\"300\" height=\"233\" class=\"alignleft size-medium wp-image-79133\" srcset=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/Pieter-web_cut-1-300x233.jpg 300w, https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/Pieter-web_cut-1-768x595.jpg 768w, https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/Pieter-web_cut-1-839x650.jpg 839w, https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/Pieter-web_cut-1-632x490.jpg 632w, https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/Pieter-web_cut-1-316x245.jpg 316w, https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/Pieter-web_cut-1.jpg 898w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><\/a><br><em>Foto: Pieter Schleiter<\/em><\/div><p>Wir hatten den Eindruck, dass der Gro&szlig;teil unserer Kollegen in der Richterschaft und der Staatsanwaltschaft weitgehend ohne zu hinterfragen und ohne ein Problembewusstsein f&uuml;r den immensen Schaden an unserer Demokratie und freiheitlich demokratischen Grundordnung die staatlichen Zwangsma&szlig;nahmen einfach so hinnimmt. Dabei gab es bereits zur damaligen Zeit diverse Gutachten von Juraprofessoren, auch im Rahmen von Anh&ouml;rungen vor dem Gesundheitsausschuss des Bundestages, die mit bestechender Begr&uuml;ndung zu dem Ergebnis kamen, dass ein Gro&szlig;teil der Ma&szlig;nahmen verfassungswidrig sei. Sogar ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages aus April 2020 kommt meines Erachtens zu diesem Ergebnis, auch wenn es gegen&uuml;ber dem Arbeitgeber etwas mildere Worte benutzt. <\/p><p>Der Deutsche Richterbund und die Neue Richtervereinigung, die beiden gr&ouml;&szlig;ten bislang etablierten Berufsverb&auml;nde in Deutschland, stehen dem staatlichen Handeln weitgehend unkritisch gegen&uuml;ber. Der Deutsche Richterbund titelte sogar, der Rechtsstaat habe sich in der Krise bew&auml;hrt. <\/p><p><strong>Ihr Netzwerk sieht das aber anders.<\/strong><\/p><p>Ja, wir wollten der Bev&ouml;lkerung und auch anderen Kollegen signalisieren, dass Teile der Justiz durchaus in ernster Sorge um unseren Rechtsstaat sind. Dabei sind wir Ansprechpartner f&uuml;r Kollegen geworden, die sich mit ihrer kritischen Meinung zu den Vorg&auml;ngen der letzten knapp zwei Jahre an ihren Gerichten und Staatsanwaltschaften allein f&uuml;hlen &ndash; und sei es auch nur deshalb, weil viele andere sich nicht mehr trauen, etwas zu sagen.<\/p><p>Hinzuf&uuml;gen m&ouml;chte ich, dass ich in diesem Interview f&uuml;r unser Netzwerk spreche und dabei meine private Meinung &auml;u&szlig;ere.<\/p><p><strong>Gab es eine Art Initialz&uuml;ndung zur Gr&uuml;ndung dieses Netzwerks?<\/strong><\/p><p>Ich habe Ende 2020 eine 190-seitige <a href=\"https:\/\/netzwerkkrista.de\/2020\/12\/31\/verfassungsbeschwerde-dr-schleiter\/\">Verfassungsbeschwerde<\/a> in Karlsruhe eingereicht, die sich gegen damalige Fassungen der Corona-Verordnungen von Berlin und Brandenburg sowie gegen Normen des Bundesinfektionsschutzgesetzes gerichtet hat. <\/p><p>Als dies bekannt wurde, meldete sich ein gestandener pensionierter Verwaltungsrichter bei mir und schlug vor, ein Netzwerk zu gr&uuml;nden. Damit rannte er offene T&uuml;ren ein. Innerhalb weniger Tage, noch im Januar 2021, hatten wir eine Homepage aufgesetzt und in den kommenden Wochen schrieben uns eine Menge interessierter Kollegen an.<\/p><p><strong>Wie ordnen Sie als Vorstand des Netzwerks Kritische Richter und Staatsanw&auml;lte die Rechtsprechung in Deutschland in Bezug auf die Coronama&szlig;nahmen ein?<\/strong><\/p><p>Aus unserer Sicht verfehlt die Rechtsprechung in Bezug auf die Corona-Fragestellungen in weiten Teilen ihre Funktion als kontrollierende dritte S&auml;ule der Gewaltenteilung.<\/p><p>Dies f&auml;ngt erstens bereits bei der zentralen Frage an, welchen Sachverhalt das Gericht seiner Entscheidung zugrunde legt. Richter sind auch nur Menschen. Die gegenw&auml;rtige furchtbare Spaltung unserer Gesellschaft findet sich auch in der Richterschaft wieder. Ein Gro&szlig;teil folgt den Darstellungen der etablierten Medien, welche weitgehend kritiklos die Regierungsmeinung &uuml;bernehmen und schallverst&auml;rken. Das hat in dieser Krise fast schon propagandistische Z&uuml;ge angenommen. Man kann dies den Kollegen nicht &uuml;belnehmen. Wer lediglich dem Autorit&auml;tsargument von ARD, FAZ und Spiegel folgt, wird nur mit etwas Gl&uuml;ck vielleicht irgendwann ein St&ouml;rgef&uuml;hl entwickeln. Hinzu kommt die Rolle des Robert Koch-Instituts in dieser Pandemie. Hierbei handelt es sich um eine Bundesoberbeh&ouml;rde im Gesch&auml;ftsbereich des Bundesgesundheitsministeriums. Das RKI ist diesem weisungsgebunden unterstellt. Nimmt man das Prinzip der Gewaltenteilung ernst und m&ouml;chte man, dass die Rechtsprechung das Handeln der Exekutive wahrhaft &uuml;berpr&uuml;ft, darf ein Gericht nicht einfach die &Auml;u&szlig;erungen des RKI ungepr&uuml;ft &uuml;bernehmen. Vielmehr muss es zu den relevanten Fragen unabh&auml;ngige externe Sachverst&auml;ndige beauftragen, erst recht, wenn die Faktenlage im Prozess strittig ist. Niemand darf vor Gericht Sachverst&auml;ndiger in eigener Sache sein, auch nicht die Bundesregierung.<\/p><p>Leider liegen bislang nur wenige Hauptsacheentscheidungen vor, in denen sich die Gerichte ernsthaft mit der Sachverhaltsaufkl&auml;rung besch&auml;ftigt haben oder besch&auml;ftigen mussten. Zumeist wurde im sogenannten Eilrechtsschutz entschieden. <\/p><p><strong>Was hei&szlig;t das?<\/strong><\/p><p>Der Eilrechtschutz l&auml;uft im &ouml;ffentlichen Recht zumeist auf eine sogenannte Folgenabw&auml;gung hinaus. Letztlich bedeutet dies eine G&uuml;terabw&auml;gung ohne Sachverhaltsaufkl&auml;rung, die regelm&auml;&szlig;ig zugunsten von Leben und k&ouml;rperlicher Unversehrtheit und zum Nachteil von Freiheitsrechten ausgeht. <\/p><p>Zweitens thematisieren die Gerichte zentrale rechtliche Fragestellungen in ihren Entscheidungen nicht oder nicht in ausreichendem Ma&szlig;e. Hierzu geh&ouml;rt die Besch&auml;ftigung mit der Frage, ob der Umstand, dass die sogenannte Bund-L&auml;nder-Konferenz als Gremium, welches unsere Verfassung nicht vorsieht, derart tonangebend sein darf, dass letztlich Beschlussvorlagen aus dem Bundeskanzleramt zu Landesrechtsverordnungen werden. Ferner gehen die Gerichte zumeist nicht auf den von vielen Verfassungsrechtlern ger&uuml;gten Versto&szlig; gegen den Parlamentsvorbehalt ein. <\/p><p><strong>Parlamentsvorbehalt? Das hei&szlig;t, dass die Parlamente st&auml;rker einbezogen werden m&uuml;ssen?<\/strong><\/p><p>Genau. Auch der fr&uuml;here Pr&auml;sident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-J&uuml;rgen Papier, r&uuml;gt das immer wieder. Immerhin hat auch der Deutsche Richterbund angemahnt, dass die Parlamente mehr beteiligt werden m&uuml;ssten. Vielen unserer Kollegen ist auch nicht bewusst, dass eine Rechtsverordnung, welche nicht mit der Verfassung vereinbar ist, per se nichtig ist. Sie darf also gar nicht von dem Gericht angewendet werden. Das Gericht hat selbst nicht nur die Verwerfungskompetenz, sondern auch die Verwerfungspflicht. Es darf sie gar nicht dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorlegen. Ein weiterer problematischer Punkt ist, dass die Pr&uuml;fung der Verh&auml;ltnism&auml;&szlig;igkeit der einzelnen Ma&szlig;nahmen oft derart unzureichend erfolgt, dass ein Student im vierten Semester bei vergleichbarem &ndash; wenn &uuml;berhaupt &ndash; nur pauschaliertem Anriss der Probleme durch die Klausur fallen w&uuml;rde. Insbesondere muss beachtet werden, dass keine milderen Ma&szlig;nahmen zur Verf&uuml;gung stehen, um das intendierte Ziel zu erreichen und dass die Abw&auml;gung der einzelnen Rechtsg&uuml;ter verh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig im engeren Sinne ist. Bei diesen Pr&uuml;fungspunkten wirkt sich freilich die oben angesprochene, nur unzureichend erfolgte Sachverhaltsaufkl&auml;rung dramatisch aus.<\/p><p><strong>In unserem Grundgesetz steht, dass die Grundrechte &bdquo;unver&auml;u&szlig;erlich&ldquo; sind. Was hei&szlig;t das eigentlich?<\/strong><\/p><p>Art. 1 Abs. 2 GG lautet: &bdquo;Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unver&auml;u&szlig;erlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.&ldquo;<\/p><p>&bdquo;Unver&auml;u&szlig;erlich&ldquo; bedeutet dabei, dass niemand von vornherein au&szlig;erhalb der Menschenrechtsordnung gestellt werden darf. Dogmatisch handelt es sich eher um eine klarstellende, bekr&auml;ftigende Formulierung.<\/p><p><strong>D&uuml;rfen Grundrechte, auch wenn sie &bdquo;unver&auml;u&szlig;erlich&ldquo; sind, als Druckmittel eingesetzt werden? D&uuml;rfen Regierungen Grundrechte als eine Art &bdquo;Leckerli&ldquo; einsetzen und sie den B&uuml;rgern dann zugestehen, wenn sie ein bestimmtes gew&uuml;nschtes Verhalten an den Tag legen?<\/strong><\/p><p>Grundrechte sind in erster Linie Freiheitsrechte mit Abwehrcharakter, Teilhaberechte und Gleichheitsrechte gegen&uuml;ber dem Staat. Ein solches angesprochenes Denken ist unserem Grundgesetz und den Menschenrechten fremd. Leider ist in dieser Krise rein faktisch zu beobachten, dass die (Wieder-)Gew&auml;hrung von Grundrechten teilweise von einem Wohlverhalten abh&auml;ngig gemacht wird. Das ist besorgniserregend.<\/p><p><strong>Wenn Regierungen das nicht d&uuml;rfen: Wie passt dann der Umgang mit den 25 Millionen B&uuml;rgern, die sich aus unterschiedlichen Gr&uuml;nden nicht gegen das Coronavirus impfen lassen wollen, ins Bild?<\/strong><\/p><p>Auch das ist besorgniserregend.<\/p><p><strong>Es gibt eine <a href=\"http:\/\/web.archive.org\/web\/20210207145318\/https:\/\/pace.coe.int\/en\/files\/29004\/html\">Resolution<\/a> des Europarats vom Januar 2021. Darin hei&szlig;t es, es sei sicherzustellen, &bdquo;dass die B&uuml;rger informiert sind, dass die Impfung nicht verpflichtend ist und dass niemand politisch, sozial oder auf eine andere Weise unter Druck gesetzt wird, sich selbst impfen zu lassen.&ldquo; Des Weiteren hei&szlig;t es, es sei sicherzustellen, &bdquo;dass niemand daf&uuml;r, dass er aufgrund von m&ouml;glichen Gesundheitsrisiken oder weil er nicht geimpft werden m&ouml;chte, diskriminiert werden darf.&ldquo; Allerdings: Es handelt sich eben &bdquo;nur&ldquo; um eine Resolution, diese ist rechtlich nicht f&uuml;r Deutschland oder die anderen Mitgliedsstaaten bindend. Warum hat der Europarat diese Resolution erlassen? Oder anders gefragt: Auf welcher rechtlichen Basis, auf welchem rechtlichen Grundverst&auml;ndnis beruht der Inhalt dieser Resolution?<\/strong> <\/p><p>Nach meinem Verst&auml;ndnis hat die parlamentarische Versammlung des Europarates im Januar dieses Jahres mit dieser Resolution eine Willensbekundung abgegeben, wie Mitgliedstaaten in der Corona-Pandemie insbesondere in Bezug auf die Impfungen umgehen sollen. Die Resolution ist relativ umfangreich. Sie geht von der Grundannahme aus, dass die weltweit eingeleitete Impfkampagne ein notwendiges Mittel zur Bek&auml;mpfung der Pandemie ist. Dabei solle sichergestellt werden, dass alle Menschen diesen Schutz erhalten k&ouml;nnen, auch in armen L&auml;ndern. Gleichzeitig aber, und das ist das Bemerkenswerte, findet sich die implizite Willensbekundung, dass eine solche Impfung unbedingt v&ouml;llig freiwillig sein muss. Anders als die ebenfalls vom Europarat stammende Europ&auml;ische Menschenrechtskonvention ist eine solche Resolution indes nicht bindend, kann also nicht eingeklagt werden. Gleichwohl muss sich Deutschland als eines der wichtigsten Mitgliedsl&auml;nder, das diese Resolution unterzeichnet hat, fragen lassen, warum es bereits kurz nach ihrer Erkl&auml;rung dagegen verst&ouml;&szlig;t &ndash; erst durch massiven, auch offen kommunizierten Druck auf ungeimpfte Menschen und jetzt sogar durch eine gesetzliche Impfpflicht f&uuml;r medizinisches und pflegendes Personal.   <\/p><p><strong>Gerade erst haben Politiker, Journalisten und Experten einen enormen Druck auf den Bayern-Spieler Kimmich ausge&uuml;bt, weil er ungeimpft ist.<\/strong><\/p><p>Der Fall Kimmich ist ein trauriges Beispiel daf&uuml;r, dass die psychologischen Mechanismen des Prangers auch in unserer vermeintlich so aufgekl&auml;rten Gesellschaft noch gut funktionieren.<\/p><p><strong>Bis jetzt gibt es &bdquo;nur&ldquo; eine Art Impfpflicht durch die Hintert&uuml;r. Allerdings mehren sich die Stimmen, die eine &bdquo;richtige&ldquo; Impfpflicht fordern. W&uuml;rden Sie die Situation bitte rechtlich einordnen?<\/strong><\/p><p>Die Impfpflicht f&uuml;r medizinisches Personal und Personal in der Pflege ist beschlossen. Zudem haben bereits jetzt Soldaten die dienstliche Duldungsverpflichtung, die Impfung hinzunehmen. Beides halte ich f&uuml;r sehr problematisch. Die jetzt in der Diskussion stehende allgemeine Impfpflicht k&ouml;nnte verschiedenartig ausgestaltet sein. Denkbar w&auml;re, von jedem B&uuml;rger den Nachweis einer solchen Impfung zu verlangen und f&uuml;r den Fall der Nichterbringung ein Bu&szlig;geld zu verh&auml;ngen. Im Extremfall k&ouml;nnte der Staat auch zu so radikalen Ma&szlig;nahmen greifen wie die Umsetzung der Impfpflicht mittels unmittelbarer k&ouml;rperlicher Gewalt. Das hie&szlig;e, Vollzugsbeamte halten den Menschen mit Gewalt fest und ein Arzt setzt die Spritze. Allerdings kann ich mir dies nur in totalit&auml;ren Regimen vorstellen.<\/p><p><strong>Bisher wurde noch gar nicht dar&uuml;ber gesprochen, was eine allgemeine Impfpflicht gegen Sars-Cov-2 &uuml;berhaupt bedeuten w&uuml;rde. W&uuml;rde das bedeuten, jeder B&uuml;rger sich muss sich dreimal impfen lassen? Oder viermal, f&uuml;nfmal &hellip;?<\/strong><\/p><p>Nach dem gegenw&auml;rtigen Verst&auml;ndnis der Wirksamkeit der vorhandenen Impfungen w&uuml;rde dies darauf hinauslaufen, dass sich jeder B&uuml;rger etwa alle sechs Monate unter Androhung eines Bu&szlig;geldes und unter Verlust sozialer Teilhabe und auch seines Arbeitsplatzes impfen lassen muss. Dies w&auml;re so lange der Fall, bis aus Sicht der Verantwortlichen die Pandemie zu Ende ist. Denkt man dies weiter, drohen &auml;hnliche &Uuml;bergriffe des Staates auch bei allen zuk&uuml;nftigen Infektionswellen anderer Herkunft, also ein permanenter staatlicher Zwang.<\/p><p><strong>H&auml;tte eine &bdquo;Corona-Impfpflicht&ldquo; &uuml;berhaupt vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand?<\/strong><\/p><p>In der deutschen Geschichte gab es bereits eine Impfpflicht gegen Pocken, bei denen es sich aber um eine unvergleichbar gef&auml;hrlichere Krankheit als COVID-19 handelt. Diese Impfpflicht hat das Bundesverwaltungsgericht 1959 f&uuml;r verfassungsgem&auml;&szlig; gehalten. Im M&auml;rz 2020 trat zudem eine personenbezogene Impfpflicht gegen Masern f&uuml;r Kinder und Personal in Gemeinschafts- oder Gesundheitseinrichtungen wie beispielsweise Kindertagesst&auml;tten und Schulen in Kraft, die allerdings nur dadurch durchgesetzt wird, dass Menschen ohne Immunit&auml;tsnachweis keinen Zugang zu diesen Einrichtungen erhalten. Abgesehen von einer Entscheidung im vorl&auml;ufigen Rechtsschutz in Bezug auf die Masernimpfpflicht hat sich das Bundesverfassungsgericht mit diesen Fragen bislang noch nicht besch&auml;ftigt, ist also noch nicht in die inhaltliche Pr&uuml;fung eingetreten.<\/p><p>Nach den k&uuml;rzlich ergangenen Entscheidungen &bdquo;Bundesnotbremse I&ldquo; und &bdquo;Bundesnotbremse II&ldquo; halte ich allerdings alles f&uuml;r denkbar. Wir haben zu diesen Entscheidungen eine <a href=\"https:\/\/netzwerkkrista.de\/2021\/12\/08\/die-hueter-der-verfassung-auf-dem-rueckzug\/\">Stellungnahme<\/a> ver&ouml;ffentlicht, die auf unserer Homepage zu finden ist. <\/p><p>Eine allgemeine Impfpflicht halten wir aus diversen Gr&uuml;nden auch tats&auml;chlicher Art verfassungsrechtlich f&uuml;r unzul&auml;ssig. Wer dies genauer nachlesen m&ouml;chte, sei auch hierzu verwiesen auf ausf&uuml;hrliche Stellungnahmen auf unserer Homepage: <a href=\"https:\/\/netzwerkkrista.de\/2021\/12\/17\/impfnebenwirkungen-und-menschenwuerde-warum-eine-impfpflicht-gegen-art-1-abs-1-gg-verstoesst\/\">hier<\/a> und <a href=\"https:\/\/netzwerkkrista.de\/2021\/09\/05\/aufsatz-waere-eine-direkte-oder-indirekte-impfpflicht-gegen-covid-19-verfassungsgemaess\/\">hier<\/a> und <a href=\"https:\/\/netzwerkkrista.de\/2021\/12\/10\/10-gruende-gegen-die-impfpflicht\/\">hier<\/a>.<\/p><p><strong>Das Paul-Ehrlich-Institut listet in seinem &bdquo;Sicherheitsbericht&ldquo; zur Corona-Impfung rund 173.000 Impfnebenwirkungen auf, die zwischen dem 27.12.2020 und dem 30. September 2021 gemeldet wurden. Es gibt &uuml;ber 21.000 F&auml;lle, bei denen es um schwere Nebenwirkungen geht, 1.800 F&auml;lle, bei denen Todesf&auml;lle im Zusammenhang mit der Impfung in Betracht gezogen werden. Das sind offizielle Zahlen f&uuml;r Deutschland. Bekannt ist, dass auch von einer Dunkelziffer, das hei&szlig;t von nicht erfassten Nebenwirkungen und Impfsch&auml;den, auszugehen ist. Unbestritten ist: Die Impfung kann auch Nebenwirkungen und Sch&auml;den mit sich bringen. Mit anderen Worten: Ein B&uuml;rger w&uuml;rde bei einer allgemeinen Impfpflicht also gen&ouml;tigt und gezwungen, eine Impfung gegen seinen Willen anzunehmen, von der bekannt ist, dass sie Sch&auml;den verursachen kann. Helfen Sie bitte unseren Lesern, die Sachlage aus rechtsethischer Sicht zu betrachten.<\/strong><\/p><p>Rechtsethisch stellt sich die Frage, welche Perspektive man einnimmt und wem man mehr Bedeutung beimisst. Dem Individuum oder der Gemeinschaft. Ganz grob l&auml;sst sich formulieren: Die europ&auml;ische Rechtskultur stellt das Individuum und seine freie Willensentscheidung in den Mittelpunkt und entwickelt hieraus die Idee der Gemeinschaft. Im asiatischen Raum liegt der Schwerpunkt eher auf der Gemeinschaft, der Einzelne ist nachrangig. Aus europ&auml;ischer Sicht ist daher auch rechtsethisch unter den gegenw&auml;rtigen Voraussetzungen dieser Pandemie ein Impfzwang abzulehnen. Eine andere Frage ist, ob die Menschen dies freiwillig tun, um andere zu sch&uuml;tzen. Die Antwort auf die Frage hingegen, ob dies medizinisch und epidemiologisch &uuml;berhaupt sinnvoll ist, steht dabei aber auf einem anderen Blatt.<\/p><p><strong>Der Verfassungsjurist Christoph M&ouml;llers sagte in einem Interview auf Zeit Online zum Thema Folgendes: Der Staat &bdquo;muss darlegen, (&hellip;) dass beim Impfen keine gesundheitlichen Risiken aufgetreten sind, die statistisch relevant waren.&ldquo; Weiter sagt M&ouml;llers: &bdquo;Zudem haben wir es mit einem Eingriff zu tun, von dem wir wissen, dass er keine k&ouml;rperlichen Sch&auml;den bei den Geimpften hinterl&auml;sst&ldquo;. Impfnebenwirkungen, dauerhafte Sch&auml;den oder gar Tod h&auml;tten demnach B&uuml;rger hinzunehmen, weil &bdquo;statistisch nicht relevant&ldquo;. Frei &uuml;bersetzt: B&uuml;rger, die durch die Impfung bei einer allgemeinen Impfpflicht sterben, m&uuml;ssten ihren Tod in Kauf nehmen, denn schlie&szlig;lich w&auml;re der Tod ohne statistische Relevanz. Verstehe ich das richtig? Und: Was sagen Sie zu der Aussage, dass der &bdquo;Eingriff (&hellip;) keine k&ouml;rperlichen Sch&auml;den bei den Geimpften hinterl&auml;sst&ldquo;?<\/strong><\/p><p>Fest steht mittlerweile, dass in seltenen F&auml;llen Menschen auch kausal durch die Impfung zu Tode kommen k&ouml;nnen, beispielsweise durch Thrombosen, Schlaganf&auml;lle, Herzinfarkte oder mitunter auch Herzmuskelentz&uuml;ndungen. Die Obduktionen von Professor Schirmacher in Heidelberg legen sogar nahe, dass dies &ouml;fter der Fall sein k&ouml;nnte als bislang gedacht. Schirmacher <a href=\"https:\/\/www.aerzteblatt.de\/nachrichten\/126061\/Heidelberger-Pathologe-pocht-auf-mehr-Obduktionen-von-Geimpften\">sch&auml;tzt<\/a> aufgrund von ihm durchgef&uuml;hrter Obduktionen den Anteil der an der Impfung Verstorbenen bei den Verdachtsf&auml;llen auf 30 bis 40 Prozent. <\/p><p>Diese Erkenntnisse lassen sich nicht mehr wegdiskutieren. Mit diesem Problem im Zusammenhang mit der Impfung m&uuml;ssen sich die Verfassungsrechtler daher endlich besch&auml;ftigen. Sie d&uuml;rfen sich nicht hinter der verschleiernden Formulierung &bdquo;statistisch nicht relevant&ldquo; verstecken. Jeder tote Mensch z&auml;hlt, auch juristisch. Umso tragischer w&auml;re es, wenn er gegen seinen Willen die Impfung h&auml;tte erdulden m&uuml;ssen.<\/p><p>Da die M&ouml;glichkeit von solchen Todesf&auml;llen dem Gesetzgeber nicht verborgen geblieben sein kann, steht fest, dass er mit dem Erlass einer Impfpflicht vors&auml;tzlich den Tod von Menschen verursacht. Wer solche Todesf&auml;lle f&uuml;r m&ouml;glich h&auml;lt, aber billigend in Kauf nimmt, handelt vors&auml;tzlich im juristischen Sinne. Hier sind diese F&auml;lle nicht nur m&ouml;glich, sondern werden statistisch mit Sicherheit eintreten. Dabei spielt es keine Rolle, dass sich nicht voraussagen l&auml;sst, wer dieses Schicksal erleidet. Es z&auml;hlt nur, dass es passieren wird. <\/p><p>Die Frage l&auml;sst sich nun konkretisieren: Darf der Gesetzgeber in einem Abw&auml;gungsprozess willentlich den Tod einer gewissen Anzahl von Menschen verursachen, um eine deutlich gr&ouml;&szlig;ere Anzahl von Menschenleben zu retten? Die Antwort lautet: Unter sehr engen Voraussetzungen ist dies denkbar, weil nach unserer Verfassung selbst das Recht auf Leben eingeschr&auml;nkt werden darf, was denklogisch den Tod bedeutet. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu in seiner ber&uuml;hmten Entscheidung zum Luftsicherheitsgesetz vom 15. Februar 2006 (1 BvR 357\/05) ausgef&uuml;hrt:<\/p><blockquote><p>&bdquo;Obwohl [das Leben] innerhalb der grundgesetzlichen Ordnung einen H&ouml;chstwert darstellt, [&hellip;] steht allerdings auch dieses Recht nach Art. 2 Abs. 2 Satz 3 GG unter Gesetzesvorbehalt. Auch in das Grundrecht auf Leben kann deshalb auf der Grundlage eines f&ouml;rmlichen Parlamentsgesetzes [&hellip;] eingegriffen werden.&ldquo;<\/p><\/blockquote><p>Das Bundesverfassungsgericht hatte damals &uuml;ber eine Verfassungsbeschwerde entschieden, die sich gegen die nach dem 11. September 2001 folgende Erm&auml;chtigung der Streitkr&auml;fte durch das Luftsicherheitsgesetz richtete, Luftfahrzeuge, die als Tatwaffe zum Beispiel von Terroristen gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden sollen, durch unmittelbare Einwirkung mit Waffengewalt abzuschie&szlig;en.<\/p><p>Aber unter welchen Voraussetzungen darf der Staat Menschenleben nehmen? Neben diversen anderen verfassungsrechtlichen Anforderungen hat das Bundesverfassungsgericht hierzu aus dem Recht auf Leben in Verbindung mit der Menschenw&uuml;rdegarantie eine rote Linie eingezogen, die nicht &uuml;berschritten werden darf. Der offizielle Leitsatz Nr. 3 des Urteils lautet hierzu: <\/p><blockquote><p>&bdquo;Die Erm&auml;chtigung der Streitkr&auml;fte, gem&auml;&szlig; &sect; 14 Abs. 3 des Luftsicherheitsgesetzes durch unmittelbare Einwirkung mit Waffengewalt ein Luftfahrzeug abzuschie&szlig;en, das gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden soll, ist mit dem Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in Verbindung mit der Menschenw&uuml;rdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG nicht vereinbar, soweit davon tatunbeteiligte Menschen an Bord des Luftfahrzeugs betroffen werden.&ldquo;<\/p><\/blockquote><p>In der Begr&uuml;ndung ist weiter ausgef&uuml;hrt: <\/p><blockquote><p>&bdquo;Eine solche Behandlung missachtet die Betroffenen als Subjekte mit W&uuml;rde und unver&auml;u&szlig;erlichen Rechten. Sie werden dadurch, dass ihre T&ouml;tung als Mittel zur Rettung anderer benutzt wird, verdinglicht und zugleich entrechtlicht; indem &uuml;ber ihr Leben von Staats wegen einseitig verf&uuml;gt wird, wird den als Opfern selbst schutzbed&uuml;rftigen Flugzeuginsassen der Wert abgesprochen, der dem Menschen um seiner selbst willen zukommt.&ldquo;<\/p><\/blockquote><p>Ergebnis: Der Staat darf Menschen nur dann vors&auml;tzlich t&ouml;ten, wenn es sich bei Ihnen um Terroristen oder Angreifer handelt, die ihrerseits einen unmittelbaren Angriff auf menschliches Leben ver&uuml;ben wollen. Es bedarf keiner weiteren Ausf&uuml;hrungen, dass dies bei der bundesdeutschen Bev&ouml;lkerung, die einem Impfzwang unterworfen w&uuml;rde, nicht der Fall ist.<\/p><p><strong>Nochmal zum Bundesverfassungsgericht. Vor kurzem gab es eine Entscheidung von den Karlsruher Richtern im Hinblick auf die &bdquo;Bundesnotbremse&ldquo;. Was halten Sie davon?<\/strong><\/p><p>Wie erw&auml;hnt, haben wir diese Entscheidung in einer Stellungnahme besprochen. Hierauf kann ich nochmals Bezug nehmen. Ich halte diese Entscheidung f&uuml;r ungew&ouml;hnlich kurzsichtig und sehr gef&auml;hrlich f&uuml;r unseren Rechtsstaat. Sie stellt faktisch dem Gesetzgeber einen Freibrief f&uuml;r fast alle Ma&szlig;nahmen aus. Besonders problematisch ist der Umstand, dass das Bundesverfassungsgericht sich nicht an seinen bislang aufgestellten eigenen Ma&szlig;stab h&auml;lt, den Sachverhalt unter Anh&ouml;rung aller wesentlicher widerstreitender Meinungen von Sachverst&auml;ndigen aufzukl&auml;ren. Zudem findet die Pr&uuml;fung der Verh&auml;ltnism&auml;&szlig;igkeit der Eingriffe im engeren Sinne kaum statt. Hierauf haben auch schon Verfassungsrechtler hingewiesen. <\/p><p><strong>Welche Erkl&auml;rung haben Sie f&uuml;r das Verhalten der Karlsruher Richter?<\/strong><\/p><p>Das m&uuml;ssten Sie sie selbst fragen. Ich halte aber die Ernennungspraxis f&uuml;r falsch, ein Parteienproporz-Vorschlagsrecht einzur&auml;umen, das nat&uuml;rlich an einer gewissen Parteitreue, zumindest aber an der faktischen N&auml;he zu den Parteien ausgerichtet ist. Zudem fehlen Inkompatibilit&auml;tsregeln, etwa dazu, wie lange ein ehemaliger Bundestagsabgeordneter aus dem Amt geschieden sein muss, um Verfassungsrichter zu werden.<\/p><p>Auch hinterl&auml;sst das bekannte Abendessen der Bundesregierung und der Richter des Bundesverfassungsgerichts in diesem Sommer, auf dem sogar in thematischer N&auml;he zu der Entscheidung referiert wurde, einen seltsamen Eindruck. Jeder andere Richter, der sich einseitig mit einer Partei w&auml;hrend eines laufenden Verfahrens zum Abendessen trifft und sogar Themen diskutiert, die einen Bezug zu dem Prozess haben, w&uuml;rde von der anderen Seite mit Erfolg wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden. Die angef&uuml;hrte Besonderheit, dass beide Bundesorgane dies j&auml;hrlich tun, &auml;ndert hieran nichts. Man h&auml;tte dies durchaus verschieben k&ouml;nnen.<\/p><p><strong>Korrigieren Sie mich bitte, wenn ich falsch liege, aber meine Wahrnehmung ist: In der Pandemie haben B&uuml;rger, wenn sie sich gegen Ma&szlig;nahmen zur Wehr setzen wollen, im Grunde genommen kaum noch Aussicht auf Erfolg. Nahezu alles muss sich dem Infektionsschutzgesetz unterordnen. Wie sehen Sie das?<\/strong><\/p><p>Es gibt durchaus zahlreiche Entscheidungen von Gerichten, die Menschen auch recht gegeben haben. Hierbei handelt es sich aber in aller Regel um kleine Punkte der Verh&auml;ltnism&auml;&szlig;igkeit, die das gro&szlig;e Ganze letztlich nicht infrage gestellt haben. Insofern ist Ihnen zuzustimmen.<\/p><p><strong>Bei allem Verst&auml;ndnis f&uuml;r notwendige Ma&szlig;nahmen im Zusammenhang mit einer Pandemie: Haben Sie eine Erkl&auml;rung daf&uuml;r, warum die Gerichte so agieren?<\/strong><\/p><p>Wie bereits angesprochen sind Richter auch nur Menschen. Ich glaube, dass sie sehr stark durch die etablierten Medien beeinflusst sind und dementsprechend ihre Meinung gebildet haben. Dabei spielen &uuml;berzogene &Auml;ngste auch eine Rolle.<\/p><p><strong>Sehen Sie M&ouml;glichkeiten, wie sich die Rechtsprechung ver&auml;ndern l&auml;sst?<\/strong><\/p><p>Die Richter m&uuml;ssen sich wieder auf einfaches Handwerkszeug besinnen: die Fakten sauber aufkl&auml;ren, ohne voreingenommen den vermeintlich &bdquo;richtigen&ldquo; Sachverhalt zu pr&auml;ferieren. Hierauf muss n&uuml;chtern das Recht mit den bisherigen Ma&szlig;st&auml;ben angewendet werden. In einer Zeit voller Panik ist das nicht einfach, aber machbar.<\/p><p><strong>Haben Sie einen Rat an B&uuml;rger, die sich gegen die Ma&szlig;nahmen juristisch wehren wollen?<\/strong><\/p><p>Den kann ich leider nicht geben. Wenden Sie sich an einen guten Rechtsanwalt, der sich in dem betreffenden Fachgebiet auskennt. Spezialisierung ist unbedingt erforderlich. Fragen Sie ihn nach den ehrlichen Erfolgschancen unter Nennung einer Prozentangabe.<\/p><p><strong>Nochmal zu Ihrem Netzwerk. Derzeit gibt es Kritik an Ihnen. In einem Beitrag auf dem Portal <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/justiz\/j\/querdenker-corona-justiz-richter-staatsanwaelte-netzwerk-rechtsstaat-gefahr\/\">Legal Tribune Online<\/a> werden Sie als &bdquo;Corona-Rebellen&ldquo; bezeichnet. Halten Sie der Kritik etwas entgegen?<\/strong><\/p><p>Wenn unsere kritische Arbeit ihrerseits keine Angriffe verursachte, w&uuml;rde ich an unserer Wirksamkeit zweifeln. Leider setzen sich diese Stimmungsmacher nicht mit unseren inhaltlichen Argumenten auseinander, sondern konzentrieren sich auf das ihnen verbleibende herabsetzende Framing. Das unpassende Wort &bdquo;Corona-Rebellen&ldquo; ist nur ein Beispiel hierf&uuml;r. Etwas besorgniserregend ist meines Erachtens aber durchaus, dass selbst vor einem Verband von gestandenen Richtern und Staatsanw&auml;lten nicht Halt gemacht wird. Auf den Artikel haben wir gegen&uuml;ber LTO eine Gegendarstellung erwirkt.<\/p><p>Titelbild: Von Faizal Ramli \/ shutterstock.com<br>\n<img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"http:\/\/vg07.met.vgwort.de\/na\/e188ca9ad0d74f4681a992aeb0749f95\" width=\"1\" height=\"1\" alt=\"\"><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wie Zahlen des Paul-Ehrlich-Instituts verdeutlichen, muss die &bdquo;Corona-Impfung&ldquo; auch im Zusammenhang mit Impfnebenwirkungen und Todesf&auml;llen betrachtet werden. 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