{"id":80083,"date":"2022-01-24T11:50:00","date_gmt":"2022-01-24T10:50:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=80083"},"modified":"2022-01-24T13:00:55","modified_gmt":"2022-01-24T12:00:55","slug":"muenchen-darf-meinungsfreiheit-nicht-laenger-verletzen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=80083","title":{"rendered":"M\u00fcnchen darf Meinungsfreiheit nicht l\u00e4nger verletzen"},"content":{"rendered":"<p><strong>Bundesverwaltungsgericht best&auml;tigt Anspruch eines Kl&auml;gers auf einen st&auml;dtischen Saal.<\/strong><br>\nEiner Kommune steht nicht das Recht zu, R&auml;ume f&uuml;r Veranstaltungen zu sperren, die sich mit dem Thema Israel-Boykott befassen. Damit w&uuml;rde das Grundrecht auf Meinungsfreiheit verletzt, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig h&ouml;chstrichterlich und wies eine von der Stadt M&uuml;nchen beantragte Revision zur&uuml;ck. Das Urteil und seine Entstehungsgeschichte beleuchtet <strong>Rolf-Henning Hintze<\/strong>.<br>\n<!--more--><br>\nIm Fr&uuml;hjahr 2018 hatte die Stadt M&uuml;nchen einen Saal f&uuml;r eine Podiumsdiskussion mit dem Thema &bdquo;Wie sehr schr&auml;nkt M&uuml;nchen die Meinungsfreiheit ein? &ndash; Der Stadtratsbeschluss vom 13.12.2017 und seine Folgen&ldquo; verweigert. Der M&uuml;nchner B&uuml;rger Klaus Ried konnte sich nicht vorstellen, dass &uuml;ber einen Stadtratsbeschluss nicht in einem st&auml;dtischen Saal diskutiert werden d&uuml;rfe, deshalb rief er, von einer kleinen Gruppe von Freunden unterst&uuml;tzt, das M&uuml;nchner Verwaltungsgericht an, um sein Recht durchzusetzen. Zur &Uuml;berraschung vieler urteilte das Gericht am 12.12.2018 jedoch, die Stadt sei zu der Verweigerung berechtigt. <\/p><p>Ried und seine Freunde wollten sich mit dieser Einschr&auml;nkung ihrer Grundrechte nicht abfinden. Sie beantragten ein Berufungsverfahren beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und erreichten, mit Verz&ouml;gerungen durch Corona, am 17. November 2020 ein Urteil, das einer schallenden Ohrfeige f&uuml;r die Stadt gleichkommt: Es stellt eine Verletzung des Grundrechtsartikels 5 (Meinungsfreiheit) durch den Stadtratsbeschluss von 2017 fest und verpflichtet die Stadt zur Bereitstellung eines st&auml;dtischen Saals. <\/p><p>Wer nun erwartet hatte, die Stadt w&uuml;rde ihren Fehler einsehen, t&auml;uschte sich. Trotz der Aussichtslosigkeit des Unterfangens beschloss die Stadtratsmehrheit (nur gegen die Stimmen der Linken und der &Ouml;DP), in die Revision zu gehen, und genehmigte f&uuml;r einen diesmal privaten Anwalt den Betrag von 30.000 Euro.<\/p><p>Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bekr&auml;ftigte das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und stellte fest, dass der Stadtratsbeschluss vom Dezember 2017 in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit eingreift, weil er, so hei&szlig;t es in der Pressemitteilung des Gerichts, &bdquo;eine nachteilige Rechtslage &ndash; den Ausschluss von der Benutzung &ouml;ffentlicher Einrichtungen &ndash; an die zu erwartende Kundgabe von Meinungen zur BDS-Kampagne oder zu deren Inhalten, Zielen und Themen kn&uuml;pft. Die darin liegende Beschr&auml;nkung der Meinungsfreiheit ist verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt.&ldquo; Der Stadtratsbeschluss sei auch nicht mit dem Schutz von Rechtsg&uuml;tern zu rechtfertigen, die ohne R&uuml;cksicht auf eine bestimmte Meinung zu sch&uuml;tzen seien. Dies sei nur der Fall, &bdquo;wenn Meinungs&auml;u&szlig;erungen die geistige Sph&auml;re des F&uuml;r-richtig-Haltens verlassen und in Rechtsgutverletzungen oder erkennbar in Gef&auml;hrdungslagen umschlagen und so den &Uuml;bergang zu Aggression und Rechtsbruch markieren&ldquo;. Dies sei bei der von dem Kl&auml;ger geplanten Veranstaltung nach den Tatsachenfeststellungen des Berufungsurteils nicht zu erwarten.<\/p><p>Das Leipziger Urteil l&ouml;ste ein sehr unterschiedliches Echo aus, das weiterhin anh&auml;lt. W&auml;hrend das Urteil einerseits mit gro&szlig;er Erleichterung aufgenommen wurde, stie&szlig; es auch auf starke Kritik. So wertete M&uuml;nchens Oberb&uuml;rgermeister Dieter Reiter (SPD), dessen Partei zusammen mit der CSU den rechtlich nicht haltbaren Stadtratsbeschluss 2017 initiiert hatte, die Entscheidung des Gerichts als einen &bdquo;R&uuml;ckschlag&ldquo;. Er habe kein Verst&auml;ndnis daf&uuml;r, dass in Zeiten, in denen antisemitische &Auml;u&szlig;erungen unverhohlen unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit ge&auml;u&szlig;ert w&uuml;rden, der Schutz von Minderheiten keine st&auml;rkere Ber&uuml;cksichtigung erfahre &bdquo;und die Kommunen auch noch gezwungen sind, die Verbreitung solcher Ausf&uuml;hrungen durch Raumvergaben zu unterst&uuml;tzen&ldquo;. Er appelliere deshalb an die Bayerische Staatsregierung und an den Bund, unverz&uuml;glich zu pr&uuml;fen, ob eine &bdquo;gesetzliche Grundlage geschaffen werden kann &ndash; zum Beispiel auf Ebene des Freistaats durch eine Erg&auml;nzung der Bayerischen Gemeindeordnung&ldquo;. M&uuml;nchens gerichtliche Niederlage nannte er einen R&uuml;ckschlag, &bdquo;der auch viele j&uuml;dische M&uuml;nchner*innen pers&ouml;nlich und die demokratische Stadtgesellschaft insgesamt betrifft&ldquo;.<\/p><p>Der Antisemitismus-Beauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, bedauerte ebenfalls das Urteil. Es sei eine &bdquo;verpasste Chance&ldquo;, BDS-Umtriebe gegen den Staat Israel in R&auml;umlichkeiten der &ouml;ffentlichen Hand grunds&auml;tzlich zu untersagen. Es handele sich jedoch um eine Einzelfallentscheidung hinsichtlich der spezifischen Konstellation in M&uuml;nchen, meinte er.<\/p><p>V&ouml;llig anders sieht das die Vorsitzende der &bdquo;J&uuml;dischen Stimme f&uuml;r einen gerechten Frieden in Nahost&ldquo;, Iris Hefets. Sie bezeichnete das Urteil gegen&uuml;ber den NachDenkSeiten als &bdquo;sehr erfreulich und beruhigend&ldquo;, denn eine Demokratie m&uuml;sse Meinungen, die nicht zum Mainstream geh&ouml;rten und unliebsam sein k&ouml;nnten, aushalten. &bdquo;Wenn es zu Israel als fantasiertes homogenes Judenkollektiv kommt, scheitern daran fast alle deutschen Politiker und Journalisten, die sich als K&auml;mpfer gegen Antisemitismus stilisieren m&ouml;chten oder Angst haben, als Antisemiten denunziert zu werden. Im Namen dieses angeblichen Kampfes werden Juden als Antisemiten von deutschen Nachfolgern der T&auml;ter denunziert.&ldquo; In ihrer kurzen Stellungnahme hei&szlig;t es weiter: &bdquo;Das Gericht hat jetzt best&auml;tigt, dass wir, wenn wir das V&ouml;lkerrecht und dementsprechend BDS unterst&uuml;tzen, durch deutsche Kommunen nicht diskriminiert werden d&uuml;rfen.&ldquo; <\/p><p>Die deutsch-israelische K&uuml;nstlerin Nirit Sommerfeld, die 2018 f&uuml;r die verhinderte Podiumsdiskussion vorgesehen war, &auml;u&szlig;erte sich genervt &uuml;ber die Reaktionen u.a. des Oberb&uuml;rgermeisters und des Antisemitismusbeauftragten. Sie stehe jetzt pers&ouml;nlich vor der Frage, &bdquo;wie ich mich als J&uuml;din in Deutschland, als geb&uuml;rtige Israelin, als Tochter eines Holocaust-&Uuml;berlebenden, verhalten soll, wenn ich von Antisemitismusbeauftragten, deutschen B&uuml;rgermeistern und anderen erfahre, dass sie das h&ouml;chstrichterliche Urteil, welches mir meine Meinungsfreiheit nach &uuml;ber vier Jahren wieder gibt, bedauerlich finden&ldquo;. In ihrer Stellungnahme hei&szlig;t es weiter: &bdquo;Muss ich mit erneuten juristischen Kniffen rechnen, die weiterhin meine Auftritte behindern werden? Werde ich f&uuml;r mehr als vier Jahre entsch&auml;digt, in denen ich in M&uuml;nchen und andernorts in Deutschland faktisch von einem Rede- und Auftrittsverbot in &ouml;ffentlichen R&auml;umen betroffen war? In denen mir als K&uuml;nstlerin F&ouml;rderungen verweigert wurden, weil &bdquo;uns die H&auml;nde gebunden sind&rdquo; (M&uuml;nchner Kultur-Administration)? Wird es daf&uuml;r zumindest eine Entschuldigung geben, wird das irgend jemand bedauern, nachdem das h&ouml;chste deutsche Gericht in dieser Sache festgestellt hat, dass wir unserer Meinungsfreiheit beraubt wurden?&ldquo;<\/p><p>Dagegen nannte die Pr&auml;sidentin der Israelitischen Kultusgemeinde M&uuml;nchens, Charlotte Knobloch, die als eine der treibenden Kr&auml;fte hinter dem Stadtratsbeschluss von 2017 angesehen wird, das Leipziger Urteil auf Facebook &bdquo;entt&auml;uschend und unverst&auml;ndlich&ldquo;. Im Kampf gegen zunehmenden Antisemitismus bedeute es einen schweren R&uuml;ckschlag. Sie h&auml;lt die Boykott-Kampagne BDS f&uuml;r <\/p><blockquote><p>\n&bdquo;nur eine von vielen Gruppierungen, die von Meinungsfreiheit spricht, aber die Verbreitung von Hass meint.&ldquo;\n<\/p><\/blockquote><p>Der nunmehr aufgehobene Stadtratsbeschluss hatte &uuml;ber vier Jahre zur Folge, dass in M&uuml;nchen keine Vortr&auml;ge und Veranstaltungen mehr &uuml;ber die Auswirkungen der israelischen Besatzung und Siedlungspolitik stattfinden konnten. Ein Vortrag etwa des bekannten Haaretz-Journalisten Gideon Levy &uuml;ber t&auml;gliche Rechtsverst&ouml;&szlig;e und Diskriminierungen von Pal&auml;stinensern im Westjordanland, wie er noch vor Dezember 2017 im st&auml;dtischen Kulturzentrum Gasteig stattgefunden hat, w&auml;re von der Stadt mit der gleichen Begr&uuml;ndung untersagt worden wie die Podiumsdiskussion &uuml;ber der Stadtratsbeschluss: In der Diskussion h&auml;tte aus dem Publikum heraus eine Frage zur Boykottbewegung BDS gestellt werden k&ouml;nnen. Als die J&uuml;disch-Pal&auml;stinensische Gruppe M&uuml;nchen einmal einen Spiegel-Redakteur zu einem Vortrag &uuml;ber seine Recherchen zu israelischem Lobbyismus gegen&uuml;ber Bundestagsabgeordneten einladen wollte und mit Gl&uuml;ck einen privaten Saal der Caritas daf&uuml;r buchen konnte, &uuml;bte Charlotte Knobloch so starken Druck aus, dass die Caritas die Saalbuchung r&uuml;ckg&auml;ngig machte. Nur mit Hilfe einer gerichtlichen Verf&uuml;gung konnte Zugang zu dem Saal erzwungen werden, sie traf allerdings zu sp&auml;t ein, als dass der Redakteur noch rechtzeitig von Hamburg h&auml;tte kommen k&ouml;nnen. Auch die J&uuml;din Judith Bernstein, Sprecherin der J&uuml;disch-Pal&auml;stinensischen Dialoggruppe, konnte wegen des Stadtratsbeschlusses keinen Vortrag mehr &uuml;ber ihre Heimatstadt Jerusalem halten, was sie fr&uuml;her mehrfach getan hatte. Das M&uuml;nchner EineWeltHaus schlie&szlig;lich sah sich in seinem Bildungsauftrag behindert und trat einmal vergeblich mit der Forderung an die &Ouml;ffentlichkeit, der Stadtrat solle seinen Beschluss wieder aufheben.<\/p><p>(Die Kernpunkte des Urteils <a href=\"https:\/\/www.bverwg.de\/de\/pm\/2022\/6\">finden sich in dieser Mitteilung des Bundesverwaltungsgerichts<\/a>.)<\/p><p>Titelbild: B.Kuan\/shutterstock.com<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p><strong>Bundesverwaltungsgericht best&auml;tigt Anspruch eines Kl&auml;gers auf einen st&auml;dtischen Saal.<\/strong><br \/> Einer Kommune steht nicht das Recht zu, R&auml;ume f&uuml;r Veranstaltungen zu sperren, die sich mit dem Thema Israel-Boykott befassen. Damit w&uuml;rde das Grundrecht auf Meinungsfreiheit verletzt, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig h&ouml;chstrichterlich und wies eine von der Stadt M&uuml;nchen beantragte Revision zur&uuml;ck. 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