{"id":85178,"date":"2022-06-24T15:04:30","date_gmt":"2022-06-24T13:04:30","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=85178"},"modified":"2022-06-27T07:29:46","modified_gmt":"2022-06-27T05:29:46","slug":"die-berufsbezogene-impfpflicht-verschaerft-den-notstand-im-gesundheitswesen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=85178","title":{"rendered":"Die berufsbezogene Impfpflicht versch\u00e4rft den Notstand im Gesundheitswesen"},"content":{"rendered":"<p>Derzeit sorgt eine <a href=\"https:\/\/www.focus.de\/politik\/deutschland\/justiz-hammer-drohbescheide-des-gesundheitsamts-an-ungeimpfte-pfleger-rechtswidrig_id_107967975.html\">Entscheidung des schleswig-holsteinischen Verwaltungsgerichts<\/a> bundesweit f&uuml;r viel Aufsehen. Aus dem Beschluss vom 13. Juni 2022 geht hervor, dass Gesundheits&auml;mter vom Pflegepersonal keine Impfnachweise durch Verwaltungsakte verlangen d&uuml;rfen. Geklagt hatte eine Zahnarzthelferin aus Flensburg. Wie sie erhalten seit mehreren Wochen viele Arbeitnehmer aus dem Gesundheitswesen verschiedene Schreiben, in denen die jeweilige Beh&ouml;rde auf die berufsbezogene Impfpflicht ab dem 16. M&auml;rz verweist. Die Angeschriebenen haben den Nachweis in den meisten F&auml;llen nicht erbracht. Das gilt selbst f&uuml;r jene, die seit dem Stichtag als genesen gelten. Nach gesetzlichen Vorgaben h&auml;tten sie &bdquo;einen wirksamen Schutz gegen das Coronavirus SARS-CoV-2&ldquo; dem Arbeitgeber vorlegen m&uuml;ssen. Wer dem nicht nachgekommen ist, wird nun in den Briefen vom Gesundheitsamt aufgefordert, dazu schriftlich Stellung zu nehmen. Von <strong>Eugen Zentner<\/strong>.<\/p><p><em>Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verf&uuml;gbar.<\/em><br>\n<!--more--><br>\n<\/p><div class=\"powerpress_player\" id=\"powerpress_player_6045\"><!--[if lt IE 9]><script>document.createElement('audio');<\/script><![endif]-->\n<audio class=\"wp-audio-shortcode\" id=\"audio-85178-1\" preload=\"none\" style=\"width: 100%;\" controls=\"controls\"><source type=\"audio\/mpeg\" src=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/220625_Die_berufsbezogene_Impfpflicht_verschaerft_den_Notstand_im_Gesundheitswesen_NDS.mp3?_=1\"><\/source><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/220625_Die_berufsbezogene_Impfpflicht_verschaerft_den_Notstand_im_Gesundheitswesen_NDS.mp3\">https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/220625_Die_berufsbezogene_Impfpflicht_verschaerft_den_Notstand_im_Gesundheitswesen_NDS.mp3<\/a><\/audio><\/div><p class=\"powerpress_links powerpress_links_mp3\">Podcast: <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/220625_Die_berufsbezogene_Impfpflicht_verschaerft_den_Notstand_im_Gesundheitswesen_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_pinw\" target=\"_blank\" title=\"Play in new window\" onclick=\"return powerpress_pinw('https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?powerpress_pinw=85178-podcast');\" rel=\"nofollow\">Play in new window<\/a> | <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/220625_Die_berufsbezogene_Impfpflicht_verschaerft_den_Notstand_im_Gesundheitswesen_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_d\" title=\"Download\" rel=\"nofollow\" download=\"220625_Die_berufsbezogene_Impfpflicht_verschaerft_den_Notstand_im_Gesundheitswesen_NDS.mp3\">Download<\/a><\/p><p>F&uuml;r sie bekommen die Angeschriebenen eine Frist von wenigen Wochen. Wer diese vers&auml;ume, drohten die Gesundheits&auml;mter anfangs noch, m&uuml;sse mit einem Bu&szlig;geld in H&ouml;he von bis zu 2.500 Euro rechnen &ndash; auch die Zahnarzthelferin aus Flensburg. Als der Bescheid per Verwaltungsakt bei ihr eintraf, legte sie Widerspruch ein &ndash; und hatte Erfolg. Seitdem fehlt in den Briefen des Gesundheitsamtes der Verweis auf das Bu&szlig;geld. Allerdings findet sich darin noch immer der Vermerk, dass die Beh&ouml;rde die berufliche T&auml;tigkeit und den Zutritt zu der jeweiligen Einrichtung verbieten k&ouml;nne. Laut Beschluss des schleswig-holsteinischen Verwaltungsgerichts ist das tats&auml;chlich rechtm&auml;&szlig;ig. <\/p><p>Diese Ereignisse zeigen, dass die Lage un&uuml;bersichtlich ist. Im Gesundheitswesen herrscht Chaos, nicht wegen Corona wohlgemerkt, sondern wegen der berufsbezogenen Impfpflicht. Sie versch&auml;rft eher die Situation und ist mit daf&uuml;r verantwortlich, dass die Not in den Einrichtungen w&auml;chst. Das best&auml;tigen viele, die in Krankenh&auml;usern, Altenheimen, Arztpraxen oder Tageskliniken t&auml;tig sind. Das Gesundheitswesen steht ohnehin seit Jahren unter einem Rationalisierungsdruck und folgt <a href=\"https:\/\/www.westendverlag.de\/buch\/krankenhaus-im-ausverkauf\/\">zunehmend &ouml;konomischen Prinzipien<\/a>. Viele Stellen werden gestrichen, unrentable Abteilungen geschlossen. Das Pflegepersonal arbeitet t&auml;glich am Limit. Zus&auml;tzlich dazu kommt es vermehrt zu Krankheitsausf&auml;llen von Kollegen, die sich haben impfen lassen. Der Stress nimmt kontinuierlich zu. Dass Beh&ouml;rden dann auch noch Druck per Impfzwang aus&uuml;ben, raubt den Betroffenen den Rest an Energie. Sie verlieren schlicht die Lust an ihrem Beruf &ndash; so wie Katja G. Die 50-J&auml;hrige arbeitet seit mehreren Jahren als Pflegekraft an der Uniklinik Freiburg. Parallel dazu geht sie einer Nebent&auml;tigkeit bei einem kleinen Assistenzdienst nach, einer Einrichtung, die Hilfspersonal f&uuml;r Menschen mit Behinderungen vermittelt. <\/p><p>Wegen der Doppelbesch&auml;ftigung hat Katja G. zwei jener Briefe vom Gesundheitsamt erhalten, allerdings im Abstand mehrerer Monate. Der erste bezog sich auf ihre Arbeit beim Assistenzdienst und enthielt noch die Androhung des Bu&szlig;geldes. Die Pflegerin war damals weder geimpft noch genesen. Wenig sp&auml;ter machte auch sie eine Corona-Infektion durch, legte den Nachweis &uuml;ber den Schutz gegen SARS-CoV-2 der Uniklinik Freiburg dennoch nicht vor. Also traf ein weiteres Schreiben ein, dieses Mal ohne den Verweis auf das drohende Bu&szlig;geld und sogar ohne Unterschrift. Katja G. machte sich die M&uuml;he, in beiden F&auml;llen eine Stellungnahme zu schreiben. Darin bescheinigte sie sich gewisserma&szlig;en selbst eine Impfunf&auml;higkeit: &bdquo;Ich erkl&auml;re, dass bei mir eine dauerhafte medizinische Kontraindikation vorliegt&ldquo;, hei&szlig;t es in ihrer ersten Antwort. Deswegen k&ouml;nne sie nicht mit dem mRNA-Wirkstoff gegen SARS-CoV-2 geimpft werden. Dieser sei ein Gentherapeutikum und somit nicht als ordentlicher Impfstoff indiziert. <\/p><p>Die Pflegerin hat dabei unter anderem auf die bedingte Zulassung des Wirkstoffs verwiesen und die Impfkampagne als &bdquo;Versuchsstudie&ldquo; bezeichnet, zu der laut N&uuml;rnberger Kodex niemand verpflichtet werden d&uuml;rfe. In der zweiten Stellungnahme knapp einen Monat sp&auml;ter verzichtete Katja G. auf diese Argumente und dr&uuml;ckte stattdessen ihren Unmut &uuml;ber die negative Entwicklung im Gesundheitswesen aus. Die Pflegerin ist hochentt&auml;uscht, vor allem von der Uniklinik Freiburg, weil diese sich nicht f&uuml;r das impfunwillige Personal einsetzt, obwohl es seit Jahren leidenschaftliches Engagement zeigt und momentan sogar oftmals die vielen krankheitsbedingten Ausf&auml;lle kompensiert.<\/p><p>Mehr Unterst&uuml;tzung erh&auml;lt sie von ihrem zweiten Arbeitgeber, dem kleineren Assistenzdienst. Dieser hat das zust&auml;ndige Gesundheitsamt angeschrieben und es gebeten, das Betretungsverbot f&uuml;r das ungeimpfte Personal zu &uuml;berdenken. Der personelle Notstand sei ohnehin gro&szlig;, sodass man seit Jahren M&uuml;he habe, die anvertrauten Kunden bedarfsgerecht zu versorgen. Fielen jetzt noch die ungeimpften Mitarbeiter aus, m&uuml;sste die Einrichtung ihre Dienstleistung einschr&auml;nken. Deshalb sei es w&uuml;nschenswert, wenn das Gesundheitsamt f&uuml;r sie eine Ausnahme erteilen k&ouml;nnte. <\/p><p>Zu so einem Schreiben w&auml;re auch der Chef Andreas M.s (Name ge&auml;ndert) bereit, eines Sozialp&auml;dagogen aus Frankfurt am Main. Der 48-J&auml;hrige betreut in einem Heim &auml;ltere Menschen mit einer geistigen Behinderung. Wie Katja G. hat er vom Gesundheitsamt zwei Aufforderungen zur Stellungnahme bekommen. In der ersten wurde noch mit einem Bu&szlig;geld gedroht, in dem zweiten nicht mehr, sondern ausschlie&szlig;lich vor einem Berufsverbot gewarnt. Das letzte Schreiben resultiert gewisserma&szlig;en aus Andreas M.s Reaktion auf den ersten Brief, den er lediglich zum Anlass genommen hatte, dem Gesundheitsamt nur das Genesenenzertifikat ohne eine Stellungnahme zuzusenden. Er habe die Beh&ouml;rde besch&auml;ftigen wollen, sagt der Sozialp&auml;dagoge. Die gleiche Strategie verfolgt Katja G. Auf diese Weise lie&szlig;e sich Zeit gewinnen: &bdquo;Umso l&auml;nger wir die &Auml;mter besch&auml;ftigen, desto l&auml;nger dauert das Prozedere&ldquo;, so die Pflegerin. Das Kalk&uuml;l k&ouml;nnte aufgehen &ndash; die berufsbezogene Impfpflicht l&auml;uft zum Ende des Jahres aus.<\/p><p>Darauf hofft auch Andreas M. Sein Arbeitsalltag sei unertr&auml;glich geworden. Ihn plagen Frust und Depressionen, weil er als ungeimpfter Mitarbeiter permanent von Kollegen gefragt werde, ob er sich denn wirklich regelm&auml;&szlig;ig testen lasse. &bdquo;Ich empfinde das als entw&uuml;rdigend&ldquo;, sagt der Sozialp&auml;dagoge. Er versuche sich an die Regeln zu halten, aber die st&auml;ndige Konfrontation gehe an die Substanz. Eine Bewerbung bei anderen Arbeitgebern in seinem Bereich verspricht nur wenig Erfolg. In den Ausschreibungen wird stets hervorgehoben, dass eine Impfung gegen SARS-CoV-2 zu den Voraussetzungen geh&ouml;rt. Andreas M. bleiben also kaum Alternativen. Er kann nur auf das Engagement seines Chefs hoffen. Der w&uuml;rde das Gesundheitsamt sogar bitten, den Sozialp&auml;dagogen behalten zu d&uuml;rfen &ndash; &bdquo;solange die pandemische Situation so ist wie momentan&ldquo;.<\/p><p>Wenn Arbeitgeber zu solchen Mitteln greifen, sagt das &uuml;ber die gegenw&auml;rtige Situation im Gesundheitswesen viel aus. Die Misere ist hausgemacht. Besonders kleinere Einrichtungen geraten in Bedr&auml;ngnis, wenn sie aufgrund der berufsbezogenen Impfpflicht einen Teil ihres Personals verlieren. Wird es zwangsweise freigestellt, erreicht der schon jetzt erschreckende Notstand im Gesundheitswesen eine Qualit&auml;t, die unermessliches Leid nach sich zieht. Die Verlierer sind Senioren, Kranke, Menschen mit Behinderung und sozial Schwache. Der Politik scheint das nicht bewusst zu sein. Oder sie ignoriert die Auswirkungen ihres Handelns. Anstatt das Gesundheitssystem vor einem Zusammenbruch zu bewahren, wie es seit zwei Jahren hei&szlig;t, s&auml;gt sie verbissen an dessen S&auml;ulen. <\/p><p>F&uuml;r Katja G. sind Hopfen und Malz verloren. Sie sieht im profitgetriebenen Gesundheitswesen keine Zukunft mehr und wird bei der Uniklinik Freiburg k&uuml;ndigen. An diesem Entschluss kann auch die Entscheidung des schleswig-holsteinischen Verwaltungsgerichts nichts &auml;ndern. Es sei zwar ein kleines Zeichen von noch vorhandener Rechtsstaatlichkeit, werde aber die Entwicklung im Gesundheitswesen kaum aufhalten. Noch pessimistischer zeigt sich Andreas M. Seit der Corona-Politik habe er jegliches Vertrauen in die staatlichen Institutionen verloren, sagt der Sozialp&auml;dagoge. Juristische Entscheidungen w&uuml;rden nicht mehr ernst genommen, wenn sie dem offiziellen Narrativ widersprechen. <\/p><p>Als Beispiel f&uuml;hrt er das Weimarer Urteil an, bei dem ein Familienrichter im April 2021 verf&uuml;gte, dass an zwei Schulen die Corona-Hygienevorgaben des Bildungsministeriums nicht l&auml;nger angewendet werden durften. Daraufhin geriet er juristisch wie politisch unter Beschuss. Vor wenigen Wochen hat die Staatsanwaltschaft Erfurt sogar <a href=\"https:\/\/www.mdr.de\/nachrichten\/thueringen\/mitte-thueringen\/weimar\/richter-corona-maskenpflicht-100.html\">Anklage gegen ihn erhoben<\/a>. Politisch nicht genehme Entscheidungen wie der Beschluss des schleswig-holsteinischen Verwaltungsgerichts h&auml;tten nur wenig Aussagekraft, so Andreas M. Dennoch will er sich juristisch wehren, wenn das Gesundheitsamt Sanktionen verh&auml;ngt. Am liebsten w&uuml;rde er seinem Beruf unter Bedingungen wie vor der Corona-Politik nachgehen. Wenn es aber nicht anders geht, bei&szlig;t er gerne in den sauren Apfel. &bdquo;Wenn man mich freistellen will, dann bitte gleich&ldquo;, sagt er. Das zerm&uuml;rbende Prozedere mit Beh&ouml;rden-Briefen und Anfeindungen im Berufsalltag sei einfach zu belastend.<\/p><p>Titelbild: Frame Stock Footage\/shutterstock.com<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Derzeit sorgt eine <a href=\"https:\/\/www.focus.de\/politik\/deutschland\/justiz-hammer-drohbescheide-des-gesundheitsamts-an-ungeimpfte-pfleger-rechtswidrig_id_107967975.html\">Entscheidung des schleswig-holsteinischen Verwaltungsgerichts<\/a> bundesweit f&uuml;r viel Aufsehen. Aus dem Beschluss vom 13. Juni 2022 geht hervor, dass Gesundheits&auml;mter vom Pflegepersonal keine Impfnachweise durch Verwaltungsakte verlangen d&uuml;rfen. Geklagt hatte eine Zahnarzthelferin aus Flensburg. 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