{"id":8520,"date":"2011-03-01T08:57:44","date_gmt":"2011-03-01T07:57:44","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=8520"},"modified":"2019-02-15T12:33:46","modified_gmt":"2019-02-15T11:33:46","slug":"ein-politischer-kuhhandel-auf-kosten-der-hartz-iv-bezieherinnen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=8520","title":{"rendered":"Ein politischer Kuhhandel auf Kosten der Hartz-IV-Bezieher\/innen"},"content":{"rendered":"<p>Der faule Kompromiss von CDU\/CSU, FDP und SPD entspricht dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 9.2.2010 nicht. Von Christoph Butterwegge<br>\n<!--more--><br>\nDas Bundesverfassungsgericht erkl&auml;rte die Berechnung der Regels&auml;tze bei Hartz IV (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) am 9. Februar 2010 f&uuml;r nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und verpflichtete die Bundesregierung, bis zum 31. Dezember desselben Jahres eine gesetzliche Neuregelung zu treffen, die auf einer transparenten und nachvollziehbaren Berechnung basieren sowie f&uuml;r Kinder ausreichend Bildungs- und Teilhabem&ouml;glichkeiten schaffen sollte. Diese Gerichtsentscheidung (Az.: 1 BvL 1\/09, 1 BvL 3\/09 und 1 BvL 4\/09) war ein <a href=\"?p=4514\">Meilenstein im Kampf gegen Hartz IV<\/a>, weil zum ersten Mal die Gew&auml;hrleistung eines &bdquo;menschenw&uuml;rdigen Existenzminimums&ldquo; als Aufgabe und Auftrag des Sozialstaates aus Art. 1 Abs. 1 (Unantastbarkeit der W&uuml;rde des Menschen) und Art. 20 Abs. 1 GG (Sozialstaatsgebot) hergeleitet wurde. Sie best&auml;tigte h&ouml;chstrichterlich, dass die bisher g&uuml;ltigen Regels&auml;tze nach vorgegebenen politischen Kriterien und damit willk&uuml;rlich festgelegt worden waren, ohne den Anspruch der Hilfebed&uuml;rftigen an einer menschenw&uuml;rdigen Existenz ausreichend zu ber&uuml;cksichtigen.<\/p><p>Bundessozialministerin Ursula von der Leyen nutzte die durch das Verfassungsgerichtsurteil entstandene Lage, um au&szlig;er einer Neuberechnung der Regels&auml;tze, die jetzt als &bdquo;Regelbedarfe&ldquo; bezeichnet werden, weitere im Gesetzestext stehende Schl&uuml;sselbegriffe zu modernisieren &ndash; so hei&szlig;en die Hilfebed&uuml;rftigen nunmehr &bdquo;Leistungsberechtigte&ldquo; &ndash; und inhaltliche Ver&auml;nderungen vorzunehmen, die teilweise Verbesserungen f&uuml;r Hartz-IV-Bezieher\/innen und teilweise Versch&auml;rfungen der f&uuml;r sie geltenden Bestimmungen darstellen. Das vom Bundestag beschlossene <em>Regelbedarf-Ermittlungsgesetz<\/em> entsprach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht einmal ansatzweise. So war die dort beschlossene Erh&ouml;hung des sog. Eckregelsatzes f&uuml;r alleinstehende Erwachsene um 5 EUR pro Monat kaum mehr als ein Almosen und weniger als der ber&uuml;hmte Tropfen auf den hei&szlig;en Stein. Folgerichtig sprachen Betroffene, die sie als eine weitere Dem&uuml;tigung und Erniedrigung empfanden, absch&auml;tzig von &bdquo;Hartz IV plus 5&ldquo;. Denn auch mit 364 EUR kann man in unserer Wohlstands- und Konsumgesellschaft keinesfalls menschenw&uuml;rdig leben, sich weder gesund ern&auml;hren noch sich gut kleiden und erst recht nicht am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben teilhaben. <\/p><p>Die entscheidende Forderung des Bundesverfassungsgerichts, den Hartz-IV-Bezieher(inne)n ein &bdquo;menschenw&uuml;rdiges Existenzminimum&ldquo; zu gew&auml;hren, wurde nicht erf&uuml;llt, sondern einfach ignoriert. Wieder entsprangen die von der Regierungskoalition getroffenen Entscheidungen reiner Willk&uuml;r und waren der Haushaltslage angepasst, hatten aber mit der Lebenswirklichkeit der Armen nicht das Geringste zu tun. So strich man den Hartz-IV-Empf&auml;nger(inne)n die ihnen bisher f&uuml;r Tabakwaren und alkoholische Getr&auml;nke zugestandenen 19,10 EUR pro Monat mit der Begr&uuml;ndung, diese G&uuml;ter geh&ouml;rten nicht zum Grundbedarf. Hierdurch sinkt der Lebensstandard der Betroffenen und w&auml;chst die Gefahr ihrer sozialen Ausgrenzung weiter, denn zu rauchen oder mal ein Bier zu trinken geh&ouml;rt zur Alltagsnormalit&auml;t in unserer Gesellschaft. Da aber kein Langzeitarbeitsloser wegen des sonnt&auml;glichen Koalitionsbeschlusses zum Nichtraucher wird, m&uuml;ssen die Betroffenen das Geld f&uuml;r Zigaretten an einer anderen Stelle einsparen, was ihre soziale Ausgrenzung weiter verst&auml;rkt.<\/p><p>Korrigiert werden sollte nach dem BVerfG-Urteil auch, dass Kinder mit 60 Prozent des Erwachsenenregelsatzes abgefunden wurden, wenn sie j&uuml;nger als 6 Jahre waren, mit 70 Prozent, wenn sie 6 bis 13 Jahre alt waren, und mit 80 Prozent, wenn sie 14 Jahre und &auml;lter waren. Das BVerfG erkannte im Unterschied zur Bundesregierung explizit an, dass Kinder keine Erwachsenen &bdquo;im Miniformat&ldquo; sind, sondern spezifische Bedarfe haben. Kinder wachsen eben noch, weshalb sie h&auml;ufiger Kleidung und neue Schuhe brauchen. All das blieb so lange unber&uuml;cksichtigt, wie man vom Erwachsenen-Regelsatz einfach blo&szlig; einen bestimmten Prozentsatz f&uuml;r die Kinder vorsah.<\/p><p>Ursula von der Leyen, pers&ouml;nlich in Karlsruhe anwesend, hat unmittelbar nach der Urteilsverk&uuml;ndung dort statt einer notwendigen Erh&ouml;hung der Regels&auml;tze f&uuml;r Kinder die zus&auml;tzliche Einf&uuml;hrung von Sach- bzw. Dienstleistungen ins Gespr&auml;ch gebracht. Gutscheine und die Bildungschipkarte bestimmten denn auch monatelang die &ouml;ffentliche Debatte dar&uuml;ber. Dahinter steckte die Unterstellung, dass eine Regelsatzerh&ouml;hung bei vielen Kindern aus Hartz-IV-Familien gar nicht ankomme, weil die Eltern das Geld f&uuml;r ihre eigene Bed&uuml;rfnisbefriedigung ausgeben w&uuml;rden. Zwar mag es tats&auml;chlich den einen oder anderen Vater geben, der sich lieber einen Flachbildschirm kauft, als das zus&auml;tzliche Geld seinen Kindern zugute kommen zu lassen. Wissenschaftliche Untersuchungen haben jedoch &uuml;bereinstimmend ergeben, dass sich die meisten Eltern das letzte Hemd ausziehen w&uuml;rden, bevor sie ihre Kinder sp&uuml;ren lie&szlig;en, wie arm die Familie ist. Mit den seltenen Ausnahmef&auml;llen vergn&uuml;gungss&uuml;chtiger Familienv&auml;ter zu begr&uuml;nden, dass keine Erh&ouml;hung der Kinderregels&auml;tze stattfinden sollte, womit alle &uuml;brigen Eltern und Kinder v&ouml;llig schuldlos benachteiligt wurden, war perfide. &Uuml;brigens landen auch Subventionen, die man Unternehmern zahlt, oft nicht dort, wo sie ankommen sollten. Das hat aber m.W. bisher nie dazu herhalten m&uuml;ssen, die Forderung nach einem Ende aller Subventionen f&uuml;r Unternehmen zu legitimieren.<\/p><p>Gem&auml;&szlig; der Neuberechnung &uuml;berhaupt nicht erh&ouml;ht wurden die Hartz-IV-Regels&auml;tze f&uuml;r Kinder und Jugendliche, was im Grunde auf eine K&uuml;rzung hinauslief, weil ihre Anpassung ebenso wie die der Erwachsenen k&uuml;nftig nicht mehr zum 1. Juli eines jeden Jahres, sondern bereits zum 1. Januar erfolgt und f&uuml;r das Jahr 2011 ganz entfiel. Stattdessen will man den Kindern ein &bdquo;Bildungspaket&ldquo; im Wert von 250 EUR pro Jahr zukommen lassen. Hierin eingeschlossen sind allerdings 100 EUR des &bdquo;Schulbedarfspakets&ldquo;, das nunmehr bezeichnenderweise eigens beantragt werden muss und in zwei Raten ausgezahlt wird, sowie 30 EUR, die f&uuml;r eint&auml;gige Klassenfahrten und Ausfl&uuml;ge vorgesehen und bisher im Regelsatz enthalten waren. Deshalb stellt das von der zust&auml;ndigen Bundesministerin wochenlang gefeierte Bildungspaket nicht blo&szlig; ein soziales Placebo, sondern auch eine politische Mogelpackung dar. Was sind schon 10 EUR pro Monat mehr f&uuml;r ein Kind? Man kann damit zwar z.B. Mitglied in einem Sportverein werden, sich von den im Regelsatz vorgesehenen d&uuml;rftigen Mitteln aber kaum die daf&uuml;r n&ouml;tigen Ausr&uuml;stungsgegenst&auml;nde (Fu&szlig;ballschuhe o.&Auml;.) kaufen. Auch die Ausgabe von &bdquo;personalisierten Gutscheinen&ldquo; f&uuml;r &bdquo;Bildungs- und Teilhabebedarfe&ldquo;, etwa k&uuml;nstlerischen oder Nachhilfeunterricht, ist keine L&ouml;sung des Problems, weil sie einer G&auml;ngelung der Hartz-IV-Bezieher\/innen durch Politiker\/innen gleichkommen, die sonst immer &bdquo;Wahlfreiheit&ldquo; f&uuml;r die B&uuml;rger\/innen fordern, sowie letztlich eine weitere Einschr&auml;nkung des Handlungsspielraums von Armen darstellen. Denn wenn diese einen Gutschein im Gesch&auml;ft einl&ouml;sen, m&uuml;ssen sie sich als Transferleistungsempf&auml;nger &bdquo;outen&ldquo;. Mit der W&uuml;rde des Menschen, die unsere Verfassung in Artikel 1 des Grundgesetzes zum obersten Wert erkl&auml;rt, ist das genauso wenig vereinbar wie der Zwang, betteln zu gehen. Statt der sonst viel beschworenen &bdquo;Eigenverantwortung&ldquo; wird f&uuml;r Hartz-IV-Bezieher\/innen offenbar Unm&uuml;ndigkeit zum erkl&auml;rten Ziel. Das Geld, das die Armen bekommen, reicht &uuml;brigens gar nicht aus, um einen Missbrauch im gro&szlig;en Stil zu bef&uuml;rchten, denn auch Arme m&uuml;ssen sich ja Kleidung und etwa zu essen kaufen.<\/p><p>Aufgrund des Regierungswechsels in Nordrhein-Westfalen, wo die SPD-Politikerin Hannelore Kraft bei Stimmenthaltung der LINKEN am 14. Juli 2010 zur ersten Ministerpr&auml;sidentin des Landes gew&auml;hlt worden war, damit J&uuml;rgen R&uuml;ttgers (CDU) abgel&ouml;st und ein rot-gr&uuml;nes Minderheitskabinett gebildet hatte, fand das <em>Regelbedarfsermittlungsgesetz<\/em> am 17. Dezember 2010 im Bundesrat keine Mehrheit. Die sehr z&auml;hen, schwierigen und langwierigen Verhandlungen des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat bzw. der f&uuml;r Hartz IV zust&auml;ndigen Bund-L&auml;nder-Arbeitsgruppe begannen kurz vor Weihnachten (mit Pl&auml;tzchen, die Frau von der Leyen gebacken hatte und medienwirksam verteilte) und scheiterten in der Nacht vom 8. auf den 9. Februar 2011, also genau ein Jahr nach der Urteilsverk&uuml;ndung.<\/p><p>W&auml;hrend der von Ursula von der Leyen auf der Regierungsseite und Manuela Schwesig auf Seiten der sog. A-L&auml;nder gef&uuml;hrten Verhandlungen einigte man sich, den Empf&auml;ngerkreis des &bdquo;Bildungspaketes&ldquo; auf die Kinder der Bezieher\/innen von Kinderzuschlag und Wohngeld auszuweiten und seine Organisation &ndash; wie es die SPD verlangte &ndash; nicht den Jobcentern, sondern den Kommunen zu &uuml;bertragen. Zun&auml;chst war geplant gewesen, dass &uuml;ber die Vergabe bzw. Ausgestaltung der Bildungs- und Teilhabegutscheine sog. Familienlotsen in den Jobcentern entscheiden sollten, was diese zweifellos &uuml;berfordert h&auml;tte. <\/p><p>Gutscheine diskriminieren nicht blo&szlig; Hartz-IV-Bezieher\/innen bzw. deren Nachwuchs, weil als solche bei jedem Theater- oder Schwimmbadbesuch kenntlich machen, sondern disziplinieren sie auch und diktieren ihnen, wof&uuml;r Transfers zu verwenden sind &ndash; wenn das nicht sogar der heimliche Kardinalzweck des besagten Gutscheinsystems f&uuml;r seine Hauptprotagonist(inn)en ist. Warum soll eine alleinerziehende Mutter im Hartz-IV-Bezug, die am 20. eines Monats kein warmes Essen mehr auf den Tisch bringt, weil das Geld f&uuml;r den Supermarkteinkauf nicht reicht oder ihr aufgrund unbezahlter Rechnungen der Strom bzw. das Gas abgestellt wurde, das ihren Kindern zugedachte Geld eigentlich nicht f&uuml;r Nahrungsmittel oder f&uuml;r die Begleichung ihrer Schulden bei den Stadtwerken, sondern f&uuml;r Museumsbesuche oder die Musikschule ausgeben? Wenigstens diese Entscheidung selbst treffen zu k&ouml;nnen, macht doch ihre Menschenw&uuml;rde aus und ist der Inbegriff von Eigenverantwortung!<\/p><p>Dass die CDU\/CSU\/FDP-Koalition die Hartz-IV-Regels&auml;tze f&uuml;r Kinder entgegen den &ouml;ffentlichen Erwartungen &uuml;berhaupt nicht anheben, sie vielmehr auf Dr&auml;ngen der zust&auml;ndigen Ministerin Ursula von der Leyen mit einem &bdquo;Bildungs- und Teilhabepaket&ldquo; als sozialem Trostpflaster abfinden wollte, war ein weiterer sozialpolitischer Skandal. Grunds&auml;tzlich m&uuml;sste st&auml;rker als bisher in unsere soziale Infrastruktur allgemein und besonders die Betreuungsinfrastruktur f&uuml;r Kinder investiert werden, die vor allem gegen&uuml;ber den skandinavischen L&auml;ndern einen gro&szlig;en Nachholbedarf aufweist. In den dortigen Gemeinschaftsschulen, die Kinder bis zur 10. Klasse gemeinsam unterrichten, existieren nicht blo&szlig; mehr Lehrer\/innen, sondern auch Sozialarbeiter und Psychologinnen. So kommen Aufwendungen f&uuml;r die Hilfe und die Betreuung auch bei den sozial benachteiligten Kindern an. Und gerade f&uuml;r die ist es ja besonders wichtig, dass sie in Ganztagsschulen ein warmes Mittagessen, F&ouml;rderunterricht und kulturelle Angebote bekommen. Au&szlig;erdem k&ouml;nnen die Eltern, besonders alleinerziehende M&uuml;tter, in jener Zeit, in der ihre Kinder betreut werden, vollzeiterwerbst&auml;tig sein und sich entsprechend quasi aus der Armut heraus arbeiten.<\/p><p>Dar&uuml;ber hinaus brauchen die sozial benachteiligten und bed&uuml;rftigen Familien allerdings auch mehr finanzielle Mittel zu ihrer freien Verf&uuml;gung, denn das meiste, was man bei uns zum Leben braucht, bekommt man nur gegen Bares. So zu tun, als l&auml;gen die sozialen Defizite blo&szlig; auf dem Gebiet der Beteiligungs-, nicht aber der Verteilungsgerechtigkeit, w&auml;re verk&uuml;rzt. Denn heute ist das Geld in fast allen Lebensbereichen so wichtig wie noch nie, und es ist auch so ungleich verteilt wie noch nie. Wer die Armut bek&auml;mpfen will, kommt an einer Umverteilung von Einkommen, Verm&ouml;gen und Arbeit nicht vorbei.<\/p><p>Statt das &bdquo;unechte&ldquo;, d.h. nur von der knappen CDU\/CSU\/FDP-Mehrheit im Vermittlungsausschuss getragene Verhandlungskonzept aufgrund der dieser Koalition im Bundesrat f&uuml;r eine Beschlussfassung fehlenden Stimme durchfallen zu lassen, einigten sich der rheinland-pf&auml;lzische Ministerpr&auml;sident Kurt Beck als Verhandlungsf&uuml;hrer der SPD-gef&uuml;hrten L&auml;nder sowie seine beiden Amtskollegen Wolfgang B&ouml;hmer (Sachsen-Anhalt) und Horst Seehofer (Bayern) f&uuml;r die unionsgef&uuml;hrten L&auml;nder am 11. Februar 2011 kurzfristig auf eine neuerliche Anrufung des Vermittlungsausschusses. Dessen neuerliche Verhandlungen begannen kurz darauf, standen unter der Federf&uuml;hrung der genannten Ministerpr&auml;sidenten und fanden diesmal unter Ausschluss der (Medien-)&Ouml;ffentlichkeit statt und endeten in der Nacht vom 20. auf den 21. Februar 2011.<\/p><p>SPD und B&uuml;ndnis 90\/Die Gr&uuml;nen hatten eine Anhebung des Regelsatzes auf 370 EUR gefordert, konnten sich aber damit nicht durchsetzen, was die B&uuml;ndnisgr&uuml;nen veranlasste, den Verhandlungstisch kurz vor Schluss zu verlassen. Es bleibt nunmehr bei der geplanten Erh&ouml;hung des Regelsatzes um 5 EUR r&uuml;ckwirkend zum 1. Januar 2011. Am 1. Januar 2012 soll es eine weitere Regelsatzerh&ouml;hung um 3 EUR geben. Bei diesem faulen Kompromiss handelt es sich um einen Kuhhandel auf Kosten der Hartz-IV-Betroffenen. Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte (Bedarfs-)Gerechtigkeit beim Regelsatz gibt es nicht auf Raten.<\/p><p>Zu fragen bleibt, warum sich die Bundesregierung so schwer mit einer Anpassung der Regels&auml;tze an die gestiegenen Lebenshaltungskosten tat. Die etablierten Parteien halten seit jeher das sog. Lohnabstandsgebot hoch und interpretieren es so, dass die Sozialleistungen f&uuml;r Familien niedrig bleiben m&uuml;ssen, damit Besch&auml;ftigte mit mehreren Kindern ein h&ouml;heres Einkommen haben. Deshalb werden Sozialleistungen den steigenden Lebenshaltungskosten m&ouml;glichst gar nicht oder nur sehr z&ouml;gerlich angepasst. Umgekehrt m&uuml;ssten die L&ouml;hne steigen, damit die Sozialleistungen nicht sinken. Die einzig richtige Konsequenz aus dem Karlsruher Urteil w&auml;re deshalb ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn, will man dem &bdquo;Lohnabstandsgebot&ldquo;, das aus einer Zeit ohne breiten Niedriglohnsektor mit Hungerl&ouml;hnen stammt, Gen&uuml;ge tun. Denn blo&szlig; wenn das Lohn- und Gehaltsniveau stabilisiert wird, macht ein solches Postulat &uuml;berhaupt Sinn, ohne dass die Menschenw&uuml;rde der Sozialleistungsbezieher\/innen auf der Strecke bleibt.<\/p><p>Schaut man genau hin, tr&auml;gt der Kompromiss dem Karlsruher Urteilsspruch nicht einmal ansatzweise Rechnung. Vielmehr wird Hartz IV in Bezug auf die Grundsicherungsbezieher(inne)n drohenden Sanktionen, die M&ouml;glichkeit der Pauschalierung von Unterkunftskosten durch die Kommunen, die Gew&auml;hrung von Darlehen, die Aufrechnung von beh&ouml;rdlichen Anspr&uuml;chen sogar weiter versch&auml;rft, sodass man ohne &Uuml;bertreibung von &bdquo;Hartz V&ldquo; sprechen kann. Obwohl der Eckregelsatz (f&uuml;r alleinstehende Erwachsene) geringf&uuml;gig erh&ouml;ht wurde und Kinder nunmehr &bdquo;Bildungs- und Teilhabegutscheine&ldquo; erhalten, hat sich das BVerfG-Urteil als sozialpolitischer Pyrrhussieg erwiesen und f&uuml;hrte der juristische (Teil-)Erfolg der Kl&auml;ger\/innen nicht zur Weiterentwicklung, vielmehr zu einer Bankrotterkl&auml;rung des Sozialstaates.<\/p><p><strong>Literatur:<\/strong><\/p><ul>\n<li>Butterwegge, Christoph: Krise und Zukunft des Sozialstaates, 3. Aufl. Wiesbaden 2006<\/li>\n<li>Butterwegge, Christoph\/Klundt, Michael\/Belke-Zeng, Matthias: Kinderarmut in Ost- und Westdeutschland, 2. Aufl. Wiesbaden 2008<\/li>\n<li>Butterwegge, Christoph: Armut in einem reichen Land. Wie das Problem verharmlost und verdr&auml;ngt wird, 2. Aufl. Frankfurt am Main\/New York 2011<\/li>\n<\/ul><p><em>Prof. Dr. Christoph Butterwegge, geb. 1951, lehrt seit 1998 Politikwissenschaft an der Universit&auml;t zu K&ouml;ln.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der faule Kompromiss von CDU\/CSU, FDP und SPD entspricht dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 9.2.2010 nicht. 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