{"id":8694,"date":"2011-03-16T09:20:19","date_gmt":"2011-03-16T08:20:19","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=8694"},"modified":"2014-08-12T11:29:32","modified_gmt":"2014-08-12T09:29:32","slug":"iudex-non-calculat-die-verfassungsrichter-in-nrw-als-oberoekonomen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=8694","title":{"rendered":"Iudex non calculat \u2013 Die Verfassungsrichter in NRW als Ober\u00f6konomen"},"content":{"rendered":"<p>&bdquo;Iudex non calculat&ldquo; oder &bdquo;Richter k&ouml;nnen nicht rechnen&ldquo;, so wird scherzhaft ein Rechtsgrundsatz aus dem r&ouml;mischen Recht &uuml;bersetzt. Dieser Satz gilt offenbar auch noch nach 2000 Jahren. Diesen Schluss muss man ziehen, wenn man das Urteil des Verfassungsgerichtshofs NRW in M&uuml;nster liest, mit dem der Nachtragshaushalt des Landes f&uuml;r das zur&uuml;ckliegende Jahr 2010 f&uuml;r verfassungswidrig erkl&auml;rt wird.<br>\nHier wird die Propaganda der Bundesregierung, dass wir uns schon wieder in einem Aufschwung befinden, zur Entscheidungsgrundlage gemacht und die herrschende einzelwirtschaftliche Perspektive beim Umgang mit Staatsschulden zum Verfassungsprinzip erhoben. Wolfgang Lieb<br>\n<!--more--><\/p><p>Der Verfassungsgerichtshof stellt fest, dass der Nachtragshaushalt 2010 f&uuml;r das Land Nordrhein-Westfalen wegen einer &Uuml;berschreitung der Kreditgrenze gegen Art. 83 Satz 2 der <a href=\"http:\/\/www.vgh.nrw.de\/presse\/2011\/p110315.htm\">Landesverfassung NRW (LV) verst&ouml;&szlig;t<\/a>. Der entscheidungsrelevante Satz lautet: <em>&bdquo;Die Einnahmen aus Krediten d&uuml;rfen entsprechend den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts in der Regel nur bis zur H&ouml;he der Summe der im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben f&uuml;r Investitionen in den Haushaltsplan eingestellt werden&ldquo;<\/em>. <\/p><p><strong>Die Aufschwunglegende als juristische Entscheidungsgrundlage<\/strong><\/p><p>Der Haushaltsgesetzgeber, so die M&uuml;nsteraner Juristen, habe das &bdquo;(Fort-)Bestehen einer gesamtwirtschaftlichen St&ouml;rungslage nicht nachvollziehbar dargelegt&ldquo;. Es seien keine Gesichtspunkte der konjunkturellen Entwicklung aufgezeigt worden, die eine weitere Erh&ouml;hung der Kreditaufnahme &bdquo;trotz deutlich verbesserter Wirtschaftslage&ldquo; zur St&ouml;rungsabwehr plausibel machten. <\/p><p>Die Landesregierung hatte hingegen bei Einbringung des Nachtragshaushalts 2010 geltend gemacht, dass das Bruttoinlandsprodukt in NRW 2009 im Jahr der Finanzkrise um dramatische 5,9 % abgesackt und im ersten Halbjahr 2010 gerade mal wieder um 2,9% gewachsen ist. Insgesamt bestehe noch ein Minus von 3%. Gustav Horn vom Institut f&uuml;r Makro&ouml;konomie und Konjunkturforschung (IMK) hat als Volkswirt vor Gericht gutachterlich best&auml;tigt, dass sich die St&ouml;rung allenfalls abgeschw&auml;cht habe, dass sie aber noch keineswegs &uuml;berwunden sei. <\/p><p>Horn steht mit dieser Einsch&auml;tzung durchaus nicht allein. Selbst der mehrheitlich von marktliberalen &Ouml;konomen beherrschte <a href=\"http:\/\/sachverstaendigenrat-wirtschaft.de\/fileadmin\/x_ga_2010_11\/ga10_ges.pdf\">Sachverst&auml;ndigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung [PDF &ndash; 3.9 MB]<\/a> kommt in seinem Gutachten vom November 2010 zu dem Urteil, dass von einem &bdquo;neuen Wirtschaftswunder&ldquo; (S. 8 Ziff. 12) keine Rede sein k&ouml;nne und dass man nicht verkennen d&uuml;rfe, dass sich das BIP zur Jahresmitte 2010 noch auf einem Niveau bef&auml;nde, das zuletzt zum Jahreswechsel 2006\/2007 erreicht worden sei. In seinem Minderheitenvotum warnt Peter Bofinger davor, dass eine Politik der strikten Haushaltskonsolidierung in eine deflation&auml;re Entwicklung einm&uuml;nden k&ouml;nne.<br>\n&bdquo;Das BIP ist auf dem Niveau vom vierten Quartal 2007. Was, bitte sch&ouml;n, gibt es denn da zu bejubeln?&ldquo;, schreibt die <a href=\"http:\/\/www.ftd.de\/finanzen\/maerkte\/marktberichte\/:das-kapital-ein-paar-laestige-details-zum-aufschwung\/60018246.html\">FTD vom 27. Februar dieses Jahres<\/a>.<\/p><p>Entgegen der hinsichtlich der Fakten unbestreitbaren Meinung von &Ouml;konomen der unterschiedlichsten Schulen sehen die M&uuml;nsteraner Juristen keine gesamtwirtschaftliche St&ouml;rungslage, ja sie unterstellen sogar eine &bdquo;deutlich verbesserte Wirtschaftslage&ldquo;.<br>\nDas Gericht liefert nicht ein einziges Argument, worin es diese deutliche Verbesserung der Wirtschafslage sieht. Die Richter folgen ohne jegliche Begr&uuml;ndung offenbar den Propagandameldungen der Bundesregierung &uuml;ber den angeblichen &bdquo;Aufschwung XXL&ldquo;. Sie nehmen jedermann zug&auml;nglichen Daten, die die derzeitige Wirtschaftslage in einem durchaus zwiesp&auml;ltigen Licht erscheinen lassen, einfach nicht zur Kenntnis. Die jenseits von gesch&ouml;nten Statistiken nach wie vor dramatisch hohen Arbeitslosigkeit, die drastischen Verschlechterung der Qualit&auml;t der Arbeitspl&auml;tze, dass sich rund <a href=\"http:\/\/www.destatis.de\/jetspeed\/portal\/cms\/Sites\/destatis\/Internet\/DE\/Navigation\/Publikationen\/STATmagazin\/2010\/Arbeitsmarkt2010__06,templateId=renderPrint.psml__nnn=true\">9 Millionen Menschen (mehr) Arbeit w&uuml;nschen<\/a>, die St&ouml;rung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts durch die nach wie vor hohen Leistungsbilanz&uuml;bersch&uuml;sse und die stagnierende Binnennachfrage ist f&uuml;r die Richter offenbar v&ouml;llig unerheblich. <\/p><p>Schon die abgew&auml;hlte CDU\/FDP Regierung hatte bei ihrem (dem Nachtragshaushalt zugrundeliegenden) Stammhaushalt f&uuml;r das Jahr 2010 die Regelschuldengrenze &uuml;berschritten und mit einer St&ouml;rung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts begr&uuml;ndet. Die fr&uuml;here Regierung R&uuml;ttgers h&auml;tte, wie die neue rot-gr&uuml;ne Regierung, einen Nachtragshaushalt mit einer h&ouml;heren Neuverschuldung gebraucht, weil &uuml;ber das Jahr zwangsl&auml;ufige zus&auml;tzliche Ausgaben angefallen sind. Nicht nur NRW sondern auch andere Bundesl&auml;nder haben mit Verweis auf eine St&ouml;rungslage die jeweilige Schuldengrenze &uuml;berschritten. Auch der Bund hat im Jahre 2010 das Maastrichtkriterium nicht erf&uuml;llt, weil die Rettungsaktionen f&uuml;r die Banken und f&uuml;r die Konjunkturprogramme eine zus&auml;tzliche Nettoneuverschuldung n&ouml;tig machten. <\/p><p>F&uuml;r die Kreditaufnahme insgesamt spielte nat&uuml;rlich auch eine Rolle, dass das Land &ndash; bedingt durch den konjunkturellen Einbrauch mit der Finanz- und Wirtschaftskrise &ndash; einen Steuereinnahmeverlust (gemessen an den Einnahmen aus der Steuersch&auml;tzung fr&uuml;herer Jahre) hinnehmen musste. (Selbst wenn die Endabrechnung besser war, als bef&uuml;rchtet.)<\/p><p>Obwohl die Richter dem Haushaltsgesetzgeber einen Einsch&auml;tzungs- und Beurteilungsspielraum zuerkannten, waren alle diese finanzpolitischen und &ouml;konomischen Tatsachen f&uuml;r die Juristen kein Anlass zum Zweifel oder zu einer weiteren Er&ouml;rterung. Das Gericht h&auml;tte zumindest &ndash; wenn es denn schon die Begr&uuml;ndung f&uuml;r eine St&ouml;rungslage durch die Landesregierung nicht als nachvollziehbar oder plausibel erkl&auml;rt sah &ndash; vor einer Entscheidung, zus&auml;tzliche Argumente nachfordern k&ouml;nnen. Es h&auml;tte sogar gereicht, wenn es sich die Parlamentsprotokolle zu den Debatten &uuml;ber die einzelnen Etatposten angeschaut h&auml;tte.<\/p><p>Diese Ignoranz macht deutlich, dass die Richter in M&uuml;nster letztlich die politisch motivierte Sch&ouml;nf&auml;rberei der Bundesregierung und das Nachplappern vieler Leitmedien &uuml;ber die angeblich &bdquo;verbesserte Wirtschaftslage&ldquo; zur Grundlage f&uuml;r ihre &bdquo;juristische&ldquo; Entscheidung gemacht haben.<\/p><p><strong>Eindimensionale Sparpolitik als Verfasungsprinzip<\/strong><\/p><p>Im Nachtragshaushalt 2010 wurden gegen&uuml;ber der bisherigen Nettoneuverschuldung von 6,6 Milliarden Euro insgesamt 3,1 Milliarden Euro an zus&auml;tzlichen Ausgaben ausgewiesen. Abz&uuml;glich der Steuermehreinnahmen und den Mitteln u.a. aus dem Finanzausgleich wurde die Nettoneuverschuldung tats&auml;chlich <a href=\"http:\/\/www.fm.nrw.de\/presse\/anlagen\/20101216_nachtragshaushalt2010_a2.pdf\">um 1,8 Milliarden erh&ouml;ht [PDF &ndash; 6 KB]<\/a>. <\/p><p>Allein 600 Millionen der Mehrausgaben entstanden durch Zwangsl&auml;ufigkeiten, die die neue rot-gr&uuml;ne Regierung gar nicht beeinflussen konnte. Dazu geh&ouml;rten Mittel f&uuml;r die Wohngeldentlastung der Kommunen, f&uuml;r den Ausbau von Betreuungspl&auml;tzen f&uuml;r Kleinkinder oder f&uuml;r 1.525 neue Lehrerstellen. <\/p><p>Im Umfang von rund 400 Millionen sollte eine R&uuml;cklage gebildet werden, aus der zwischen dem Land und den Kommunen im Streit befindlichen Lasten f&uuml;r die zur&uuml;ckliegenden Kosten der deutschen Einheit finanziert werden sollten. 130 Millionen sollten die Kommunen an zuletzt vorenthaltenen Anteilen aus der Grunderwerbssteuer erstattet bekommen. <\/p><p>370 Millionen wurden als R&uuml;cklage f&uuml;r die durch ein Kinderf&ouml;rderungsgesetz bedingten Kosten eingestellt. <\/p><p>Auch f&uuml;r die Einrichtung eines Versorgungsfonds f&uuml;r die k&uuml;nftige Altersversorgung von Beamten wurde eine R&uuml;cklage von 100 Millionen Euro gebildet.<br>\n(Man kann einen solchen Pensions-Vorsorgefonds f&uuml;r finanzpolitisch <a href=\"\/?p=3077\">unsinnig halten<\/a>, weil damit Schulden aufgenommen werden, die man sich von Banken leihen muss, die ihrerseits wieder (teure) Staatsanleihen kaufen, aber immerhin &ndash; sinnvoll oder nicht &ndash; entspricht diese Vorgehensweise der herrschenden Ideologie einer sog. Entlastung k&uuml;nftiger Generationen.) <\/p><p>Weitere 1,3 Milliarden Euro wurden vorsorglich in ein Sonderverm&ouml;gen zur &bdquo;Risikoabschirmung&ldquo; einer von der maroden WestLB  nach Irland ausgelagerten Zweckgesellschaft (Phoenix) eingebracht.  F&uuml;r die dort gelagerten Risikopapiere mit einem Einkaufswert von 23 Milliarden muss das Land als Mehrheitseigent&uuml;mer der Landesbank mit <a href=\"http:\/\/www.spiegel.de\/wirtschaft\/0,1518,629076,00.html\">bis zu 5 Milliarden b&uuml;rgen<\/a>. Auch diese Vorsorge ist eine Altlast der Vorg&auml;ngerregierung und resultiert aus den <a href=\"\/wp-print.php?p=5408\">Fehlern des fr&uuml;heren Ministerpr&auml;sidenten R&uuml;ttgers<\/a>. <\/p><p>(Zu den einzelnen Posten des Nachtragshaushalts insgesamt siehe <a href=\"http:\/\/www.fm.nrw.de\/presse\/anlagen\/20101216_nachtragshaushalt2010_a1_folie.pdf\">hier [PDF &ndash; 19 KB]<\/a>.)<\/p><p>Diese Posten hat das Gericht zwar zu Recht nicht im Einzelnen gepr&uuml;ft, denn f&uuml;r einen Haushalt gilt das Gesamtdeckungsprinzip. Ganz im Widerspruch dazu verlangt es dennoch nach einer plausiblen Erkl&auml;rung <em>&bdquo;weshalb die bisher veranschlagte Ausgabensummer zur St&ouml;rungsabwehr nicht mehr ausreichen soll und inwieweit die Erh&ouml;hung der Krediterm&auml;chtigung im Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Nachtragshaushalts die gew&uuml;nschten konjunkturellen Ziele noch erreichen k&ouml;nne&ldquo;<\/em>. <\/p><p>Die neue rot-gr&uuml;ne Landesregierung hat von Beginn ihrer Amtszeit an immer wieder dargelegt, dass sie eine vorsorgende, &bdquo;pr&auml;ventive&ldquo; Finanzpolitik betreiben wolle. D.h. dass sie Kosten, die f&uuml;r das Land nach aller Voraussicht anfallen werden, vorsorglich im Haushalt ber&uuml;cksichtigen werde. Diese Vorsorge hat auch einen guten Grund: W&uuml;rden die Kosten erst in einem laufenden Haushalsvollzug anfallen, so verlangte das Sparma&szlig;nahmen im laufenden Haushalt in Milliardenh&ouml;he, ggf. in einem Haushaltssicherungsgesetz an anderen Haushaltspositionen. Einsparungen, die &ndash; die im Regierungsprogramm vorgegebenen Ziele &ndash;  geradezu konterkarieren m&uuml;ssten. Das w&auml;re eine Regierungspolitik von der Hand in den Mund, die politische Gestaltungsf&auml;higkeit w&auml;re komplett ausgehebelt. <\/p><p>Pr&auml;ventive Finanzpolitik setzt auf eine langfristige Haushaltskonsolidierung und nicht auf eine eindimensionale Sparpolitik nach Art der &bdquo;schw&auml;bischen Hausfrau&ldquo;. Pr&auml;vention hei&szlig;t z.B. in die fr&uuml;hkindliche Erziehung mittels eines Kinderf&ouml;rderungsgesetz zu investieren, um schulische und berufliche Ausbildungschancen zu verbessern und mit solchen Bildungsinvestitionen einen volkswirtschaftlichen Nutzen und damit auch zus&auml;tzliche Steuereinnahmen zu erzielen. Eine solche zukunftsgerichtete Politik, die inzwischen sogar nach <a href=\"http:\/\/www.perspektive-mittelstand.de\/Bildungsrendite-Bildung-zahlt-sich-aus\/management-wissen\/3273.html\">wirtschaftsnahen Studien &bdquo;Dividende&ldquo; abwirft<\/a>, geht weit &uuml;ber kurzfristige Konjunkturprogramme hinaus. <\/p><p>Pr&auml;vention hei&szlig;t auch, den kaputt gesparten Kommunen wieder ein wenig Luft zur&uuml;ckzugeben, damit sie endlich wieder die dringend notwendigen Investitionen vor Ort zu t&auml;tigen k&ouml;nnen und z.B. ihre von Schlagl&ouml;chern &uuml;bers&auml;ten Stra&szlig;en wieder herrichten k&ouml;nnten. Doch solche indirekten Investitionen werden nach Ansicht der Verfassungsrichter von Art. 83 der Landesverfassung angeblich nicht erfasst. <\/p><p>Eine solche auf einen aktiv handelnden Staat setzende langfristig angelegte Finanzpolitik ist den Juristen im Verfassungsgerichtshof offenbar ein Buch mit sieben Siegeln. Sie betrachten den Staat nicht als gesamtwirtschaftlich agierenden Akteur, sondern wie ein einzelnes Unternehmen, das durch Kostensenkung seine Wirtschaftlichkeit wieder erlangen kann. Sie haben nicht im Ansatz erkannt, dass Sparen f&uuml;r den Staat keineswegs gleichbedeutend ist, mit einem Sparerfolg. Die Wirkungszusammenh&auml;nge in einer Volkswirtschaft verlaufen eben anders als bei einem einzelnen Unternehmen. Der Staat kann mehr (oder sollte &uuml;berhaupt erst) sparen, wenn ein gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht gegeben ist, dann kann er gleichzeitig auch seine Einnahmen erh&ouml;hen. Solange jedoch eine St&ouml;rung dieses Gleichgewichts vorliegt, die konjunkturelle Lage also keineswegs stabil oder befriedigend ist, die Besch&auml;ftigungssituation nach wie vor schlecht und die Binnenwirtschaft lahmt, sollte er alles tun um diese &bdquo;St&ouml;rung&ldquo; zu &uuml;berwinden. Sonst spart der Staat sich selbst und die Wirtschaft zus&auml;tzlich kaputt, mit immer weniger Steuereinnahmen und immer h&ouml;heren sozialen Kosten. Wenigstens das sollte man aus der &bdquo;Sparpolitik&ldquo; des &bdquo;eisernen Hans&ldquo; (Eichel) gelernt haben.<\/p><p>Solche gesamtwirtschaftlichen Kalkulationen sind jedoch offenbar den Verfassungsrichtern fremd. Sie folgen auch hier blind der Politik der Bundesregierung und ihrer auf der eindimensionalen Unternehmenslogik basierenden Sparpolitik entsprechend der &ndash; zugegebenerma&szlig;en vorherrschenden &ndash; &ouml;konomischen Lehre. Es sei den Richtern pers&ouml;nlich unbenommen, bestimmten &ouml;konomischen Glaubenss&auml;tzen zu folgen, sie sollen und d&uuml;rfen dieses Credo jedoch nicht zum Verfassungsprinzip erheben! <\/p><p>Sie ma&szlig;en sich damit nicht nur an, die letzte Instanz f&uuml;r &ouml;konomische Streitfragen zu sein, sie erheben sich dar&uuml;ber hinaus &uuml;ber den demokratisch gew&auml;hlten Haushaltsgesetzgeber und setzen sich an die Stelle der Politik &uuml;berhaupt. Der nordrhein-westf&auml;lische Verfassungsgerichtshof verletzt damit den Grundsatz der richterlichen Selbstbeschr&auml;nkung bei seiner Entscheidungsfindung. Die Justiz &uuml;berdehnt dadurch ihre Rolle und ihre (fachliche) Kompetenz in der gewaltengeteilten Demokratie. Die M&uuml;nsteraner Richter schieben einer aktiven makro&ouml;konomischen Wirtschaftspolitik, einer pr&auml;ventiven Finanzpolitik und einer aktiven Zukunftsvorsorge durch den Staat eine un&uuml;berwindbare Barriere vor und verbarrikadieren so letztlich die Demokratie. Da es ein zwar h&auml;ufig behaupteter, aber empirisch &uuml;ber Jahrhunderte widerlegter Irrglaube ist, dass allein der Markt zu einem gesamtwirtschaftlichen Gleichgewicht f&uuml;hrt, wird mit der verfassungsgerichtlichen Festschreibung einer eindimensionalen Sparpolitik dem Parlament und der Politik insgesamt k&uuml;nftig nur noch die Rolle zukommen, Einschnitte und Sparma&szlig;nahmen vor den B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rgern zu verteidigen und zu legitimieren. Das Parlament und die Regierung werden zu blo&szlig;en &bdquo;Watschenm&auml;nnern&ldquo; f&uuml;r die st&auml;ndigen Opfer, die der Staat von seinem Volk abverlangen muss. <\/p><p>W&uuml;rde man sich diesem Urteil beugen, so gilt diese Bankroterkl&auml;rung der Politik f&uuml;r jedes Parlament und f&uuml;r jede Regierung, egal wie sie sich nach Neuwahlen auch immer parteipolitisch zusammensetzen w&uuml;rden. Selbst wenn dann die CDU wieder die Mehrheit stellte, w&auml;re doch z.B. die B&uuml;rgschaft f&uuml;r die WestLB nicht getilgt, die Altersversorgung der Beamten nicht gesichert oder der Streit um die Einigungslasten mit den Kommunen doch keineswegs erledigt. Es ginge bestenfalls noch darum, wo diese Belastungen wieder hereingeholt w&uuml;rden. Wenn man sich einmal vor Augen h&auml;lt, dass in einem Landeshaushalt disponible Mittel h&ouml;chstens in dreistelliger Millionenh&ouml;he vorhanden sind, so m&uuml;sste jede k&uuml;nftige Regierung &bdquo;ans Eingemachte&ldquo; gehen: Also bei Lehrern, Professoren, Polizisten oder Justizvollzugsbeamten und bei den Investitionen k&uuml;rzen. An freiwillige Leistungen in den Bereichen Kultur, Sport oder der allgemeinen Daseinsvorsorge w&auml;re gar nicht mehr zu denken.<\/p><p>Dieser &bdquo;ausgehungerte Staat&ldquo; ist zwar das Ideal der konservativen Politiker, der neoliberalen Ideologen und offenbar jetzt auch von Richtern, die nicht rechnen k&ouml;nnen, er hat jedoch weder mit der Landesverfassung Nordrhein-Westfalens noch mit dem Sozialstaat des Grundgesetzes irgendetwas gemein. <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&bdquo;Iudex non calculat&ldquo; oder &bdquo;Richter k&ouml;nnen nicht rechnen&ldquo;, so wird scherzhaft ein Rechtsgrundsatz aus dem r&ouml;mischen Recht &uuml;bersetzt. Dieser Satz gilt offenbar auch noch nach 2000 Jahren. Diesen Schluss muss man ziehen, wenn man das Urteil des Verfassungsgerichtshofs NRW in M&uuml;nster liest, mit dem der Nachtragshaushalt des Landes f&uuml;r das zur&uuml;ckliegende Jahr 2010 f&uuml;r verfassungswidrig<\/p>\n<div class=\"readMore\"><a class=\"moretag\" href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=8694\">Weiterlesen<\/a><\/div>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"spay_email":"","footnotes":""},"categories":[186,1,13],"tags":[555,754,325,455],"class_list":["post-8694","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-bundesverfassungsgerichtverfassungsgerichtshof","category-das-kritische-tagebuch","category-denkfehler-wirtschaftsdebatte","tag-horn-gustav","tag-nrw","tag-staatsschulden","tag-wirtschaftsweise"],"jetpack_featured_media_url":"","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/8694","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=8694"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/8694\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":8711,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/8694\/revisions\/8711"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=8694"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=8694"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=8694"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}