{"id":8712,"date":"2011-03-17T15:31:30","date_gmt":"2011-03-17T14:31:30","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=8712"},"modified":"2014-08-12T11:34:14","modified_gmt":"2014-08-12T09:34:14","slug":"erganzende-anmerkung-zu-iudex-non-calculat-die-verfassungsrichter-in-nrw-als-oberokonomen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=8712","title":{"rendered":"Erg\u00e4nzende Anmerkung zu \u201eIudex non calculat \u2013 Die Verfassungsrichter in NRW als Ober\u00f6konomen\u201c"},"content":{"rendered":"<p>Bei meinem <a href=\"?p=8694\">Beitrag vom 16. M&auml;rz<\/a> konnte ich mich nur auf die <a href=\"http:\/\/www.vgh.nrw.de\/presse\/2011\/p110315.htm\">Presseerkl&auml;rung des Verfassungsgerichtshofs<\/a> und auf das Presseecho bzw. auf die Interpretation dieses Urteils durch Oppositionspolitiker st&uuml;tzen. Nach der Lekt&uuml;re der schriftlichen <a href=\"http:\/\/www.vgh.nrw.de\/presse\/2011\/110315_VGH_Urteil.pdf\">Urteilsbegr&uuml;ndung [PDF &ndash; 200 KB]<\/a> m&ouml;chte ich Folgendes erg&auml;nzen. Wolfgang Lieb<br>\n<!--more--><br>\nDie Richter haben es sich ziemlich leicht gemacht. Als zentrales Argument f&uuml;r ihre Entscheidung haben sie darauf verwiesen, dass die Landesregierung und der Landtag keine ausreichend nachvollziehbare und plausible Erkl&auml;rung geliefert h&auml;tten, dass das &bdquo;gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht&ldquo; gest&ouml;rt sei. Im Mittelpunkt der Kritik des Gerichts steht also nicht etwa die Feststellung, der Haushaltsgesetzgeber habe ein in der Sache nicht von der Landesverfassung gedecktes Gesetz verabschiedet, der Vorwurf ist vielmehr ausschlie&szlig;lich, dass Regierung und Parlament keine ausreichend sorgf&auml;ltige Abw&auml;gung vorgenommen h&auml;tten, obwohl das angesichts der nach Auffassung der Richter &bdquo;verbesserten Wirtschaftslage&ldquo; geboten gewesen w&auml;re. (An meiner Kritik an dieser einseitigen Beurteilung der wirtschaftlichen Lage halte ich fest.)<\/p><p>Zur Klarstellung weise ich darauf hin, dass der Verfassungsgerichtshof somit keinesfalls entschieden hat, dass ein Haushalt in der gegenw&auml;rtigen wirtschaftlichen Lage mit einer Verschuldung oberhalb der im Haushalt veranschlagten Ausgaben f&uuml;r Investitionen (Art. 83 Satz 2 der Landesverfassung NRW) per se verfassungswidrig w&auml;re. (So h&auml;tten es die CDU und FDP wohl gerne.)  Die Kritik der M&uuml;nsteraner Richter am Haushaltsgesetzgeber beschr&auml;nkt sich ausschlie&szlig;lich darauf, dass er sich nicht hinreichend mit dem Vorliegen einer St&ouml;rung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts auseinander gesetzt habe.<\/p><p>Diese Kritik m&uuml;ssen die Landesregierung und der Haushaltsgesetzgeber wohl oder &uuml;bel annehmen. Regierung und Parlament k&ouml;nnen dieser Kritik etwa bei den Beratungen des Haushaltes 2011 jedoch relativ leicht abhelfen. Eine starre Obergrenze f&uuml;r eine Kreditaufnahme im NRW-Haushaltsgesetz ergibt sich weder aus der Landesverfassung noch aus dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs. Die Landesregierung kann also auch k&uuml;nftig eine &bdquo;pr&auml;ventive&ldquo; Finanzpolitik verfolgen. <\/p><p>Ich bleibe allerdings bei meiner Auffassung, dass das Gericht mit der Annahme einer &bdquo;verbesserten Wirtschaftslage&ldquo; der Sch&ouml;nf&auml;rberei der Bundesregierung und einer weitverbreiteten ver&ouml;ffentlichten Meinung gefolgt ist und die von mir in meinem Beitrag erw&auml;hnten Schattenseiten der gesamtwirtschaftlichen Lage nicht zur Kenntnis genommen hat. Eine St&ouml;rung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts misst sich sowohl an einem &bdquo;angemessenen und <strong>stetigen<\/strong> Wachstum&ldquo;, als auch an der Preisniveaustabilit&auml;t, an einem hohen Besch&auml;ftigungsstand und an einem au&szlig;enwirtschaftlichen Gleichgewicht (&bdquo;magisches Viereck&ldquo;).<\/p><p>Von einem &bdquo;stetigen&ldquo; Wachstum, kann jedenfalls trotz leicht verbesserter Wachstumsraten, angesichts eines Einbruchs des Bruttoinlandsprodukts in NRW von 5,9 % im Jahr 2009 keine Rede sein. Von einem &bdquo;hohen Besch&auml;ftigungsstand&ldquo; kann man angesichts einer Unterbesch&auml;ftigung von <a href=\"http:\/\/www.arbeitsagentur.de\/Dienststellen\/RD-NRW\/RD-NRW\/Zahlen-Daten-Fakten\/AMB\/amb-2011-02-anlage.pdf\">fast einer Million Menschen (985.242) [PDF &ndash; 630 KB]<\/a> und einer Arbeitslosenquote von 8,6% im Februar 2011 in Nordrhein-Westfalen gewiss auch nicht sprechen. <\/p><p>Diese unbestreitbaren und offensichtlichen Tatsachen einer St&ouml;rung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts h&auml;tten auch den Richtern bekannt sein k&ouml;nnen und m&uuml;ssen. Sie waren jedenfalls dem Parlament bei der Verabschiedung des Nachtragshaushalts 2010 bekannt und sind dort auch debattiert worden und in Kenntnis dieser Tatsachen wurde ja gerade dieser Nachtrag beschlossen. Insoweit bleibe ich bei meiner Kritik an dem Urteil, dass die Richter eine einseitige politische Einsch&auml;tzung der wirtschaftlichen Lage zur Grundlage ihre Entscheidung gemacht haben und dem Haushaltsgesetzgeber nun nachtr&auml;glich die Beweislast auferlegt haben, das (wirtschaftspolitische) Vorurteil des Gerichts zu widerlegen. Folgte man den Forderungen des Gerichts, so m&uuml;sste einem Haushaltsgesetz k&uuml;nftig sozusagen ein &bdquo;Jahreswirtschaftsbericht&ldquo; als Pr&auml;ambel vorweg gestellt werden. <\/p><p>Mit allem Nachdruck bleibe ich bei meiner Meinung, dass sich das Landesverfassungsgericht nicht zur letzten Instanz f&uuml;r &ouml;konomische und finanzpolitische Streitfragen erheben darf.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bei meinem <a href=\"?p=8694\">Beitrag vom 16. 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