{"id":88116,"date":"2022-09-18T11:45:21","date_gmt":"2022-09-18T09:45:21","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=88116"},"modified":"2022-09-18T17:46:28","modified_gmt":"2022-09-18T15:46:28","slug":"die-erbschaftssteuer-fuer-familienunternehmen-ein-skandal","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=88116","title":{"rendered":"Die Erbschaftssteuer f\u00fcr Familienunternehmen \u2013 ein Skandal"},"content":{"rendered":"<p>Beim <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=88135\">2. Videogespr&auml;ch<\/a> mit dem Soziologen Michael Hartmann hatte dieser beim Thema Erbschaftssteuer einen einschl&auml;gigen Text angek&uuml;ndigt. Diesen Text k&ouml;nnen wir Ihnen heute zur Kenntnis geben. Es ist ein Auszug aus dem einschl&auml;gigen Buch <a href=\"https:\/\/www.campus.de\/buecher-campus-verlag\/wirtschaft-gesellschaft\/politik\/die_abgehobenen-15095.html\">&bdquo;Die Abgehobenen&ldquo;<\/a>. Auf den Seiten 145-150 beschreibt der Autor die heutige Situation und nennt das &ndash; mit Recht &ndash;  einen Skandal. Albrecht M&uuml;ller.<br>\n<!--more--><br>\n<strong>Die Erbschaftsteuer f&uuml;r Familienunternehmen &ndash; ein Skandal<\/strong><\/p><p>Im Juni und im September 2016 fiel noch eine weitere Entscheidung, die f&uuml;r die Verm&ouml;genskonzentration in Zukunft ausschlaggebend sein d&uuml;rfte. Zun&auml;chst verabschiedete der Bundestag mit der Mehrheit von CDU\/CSU und SPD am 24. Juni die Neuregelung der Erbschaftsteuer f&uuml;r Familienunternehmen. Nach kleineren &Auml;nderungen in Anschluss an die Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat stimmten der Bundestag am 29. September und der Bundesrat am 14. Oktober mit Mehrheit den neuen gesetzlichen Bestimmungen dann endg&uuml;ltig zu. Die Neufassung war notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht das alte, 2009 unter Finanzminister Steinbr&uuml;ck entworfene und vom Bundestag verabschiedete Gesetz am 17. Dezember 2014 wegen zu gro&szlig;er Privilegien f&uuml;r Unternehmenserben in Teilen f&uuml;r verfassungswidrig erkl&auml;rt und eine Neufassung bis zum 30. Juni 2016 verlangt hatte. Dieses Urteil basierte auf der Erfahrung, dass in den Jahren ab 2009 Betriebsverm&ouml;gen fast nur noch steuerfrei vererbt worden war. <\/p><p>In konkreten Zahlen sah das so aus. Zwischen 2009 und 2013 wurde Betriebsverm&ouml;gen im Gesamtwert von gut 114 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt. Von dieser Summe wurden nur gut neun Milliarden der Erbschaftsteuer unterworfen. Fast 105 Milliarden konnten demgegen&uuml;ber steuerfrei an die Erben weitergegeben werden, vor allem in Form von Schenkungen. 2014 und 2015 wurden dann in nur zwei Jahren sogar 123 Milliarden Euro unversteuert weitergereicht, wieder in erster Linie als Schenkungen. Der gr&ouml;&szlig;te Teil davon entfiel auf Verm&ouml;gen im Umfang von mindestens 20 Millionen Euro. Zwischen 2009 und 2014 waren das insgesamt gut zwei Drittel, bei den Schenkungen 70, bei den Erbschaften 41 Prozent. Mehr als die H&auml;lfte der steuerfrei &uuml;bertragenen Verm&ouml;gen hatte sogar einen Umfang von mindestens 50 Millionen Euro. Die entgangenen Steuern beliefen sich bis einschlie&szlig;lich 2015 auf gut 60 Milliarden Euro. <\/p><p>In die Medien gelangte von all dem lange Zeit kaum etwas. Meist blieb es bei kurzen Artikeln oder Pressemitteilungen. In Erinnerung d&uuml;rfte den meisten nur eine spektakul&auml;re Meldung geblieben sein, die n&auml;mlich, dass im Zeitraum von 2011 bis 2014 eine Summe von 30 Milliarden Euro Verm&ouml;gen an nur 90 Kinder verschenkt wurde, im Schnitt 327 Millionen pro Kind. Der Umfang der Berichterstattung &auml;nderte sich erst nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ein wenig. Angesichts der drohenden Gefahr einer grundlegenden Neufassung des Gesetzes machten die Unternehmerverb&auml;nde mobil und starteten eine umfangreiche Pressekampagne. Sie wiesen auf die Gef&auml;hrdung von Hundertausenden von Arbeitspl&auml;tzen hin, sollten die Regelungen deutlich versch&auml;rft werden. Der Untergang von zahllosen kleinen mittelst&auml;ndischen Betrieben wurde immer wieder an die Wand gemalt. Der BDI sprach diesbez&uuml;glich davon, dass zwei von drei familiengef&uuml;hrten Industrieunternehmen gef&auml;hrdet seien, sollte das Gesetz ge&auml;ndert werden. <\/p><p>Die Kampagne zeitigte schnell Wirkung. Im Fokus stand dabei vor allem die Summe, ab der die Steuerbefreiung nicht mehr automatisch gew&auml;hrt werden sollte, wenn die Bedingungen (Betriebsfortf&uuml;hrung und Beibehaltung der Lohnsumme) erf&uuml;llt w&auml;ren. Der Vorschlag des Bundesfinanzministeriums sah beim Firmenwert eine Grenze von 20 Millionen Euro pro Erben vor, ab der es dann eine Bed&uuml;rfnispr&uuml;fung geben sollte. Dagegen liefen die Unternehmerverb&auml;nde Sturm und forderten eine weit h&ouml;here Grenze von 300 Millionen Euro. Ihrem Protest schlossen sich in abgeschw&auml;chter Form auch die Finanzminister von Bayern, Hessen und Baden-W&uuml;rttemberg, Markus S&ouml;der (CSU), Thomas Sch&auml;fer (CDU) und Nils Schmid (SPD), mit einer Grenze von 100 Millionen Euro an. S&ouml;der warnte dabei eindringlich vor einer Abwanderung der Unternehmen ins Ausland. Verwunderlich ist, dass ein SPD-Minister sich einer derartigen Argumentation anschloss und damit den CDU-Finanzminister Sch&auml;uble in puncto Wirtschaftsfreundlichkeit noch rechts &uuml;berholte. Da er zeitgleich Spitzenkandidat der Partei f&uuml;r die baden-w&uuml;rttembergische Landtagswahl 2016 war, d&uuml;rfte diese Position mitverantwortlich sein f&uuml;r die krachende Wahlniederlage, mit einem Absturz von gut 23 auf weniger als 13 Prozent; denn die Glaubw&uuml;rdigkeit der SPD als Partei der sozialen Gerechtigkeit war mit solchen Forderungen kaum wiederherzustellen. <\/p><p>In der medialen Kampagne an vorderster Front stand dabei stets die Stiftung Familienunternehmen. Sie erweckt in der &Ouml;ffentlichkeit immer den Eindruck, die Interessenvertretung der kleinen und mittleren Familienbetriebe zu sein. Tats&auml;chlich aber repr&auml;sentiert sie vor allem gro&szlig;e Unternehmen. Im Kuratorium der Stiftung kommt unter den 35 Firmenvertretern ungef&auml;hr jeder vierte aus Gro&szlig;konzernen wie Henkel, Haniel, Theo M&uuml;ller, Festo oder K&auml;rcher mit jeweils &uuml;ber 10.000 Besch&auml;ftigten und Ums&auml;tzen im Milliardenbereich. Unternehmen mit maximal 100 Besch&auml;ftigten und Ums&auml;tzen von weniger als 100 Millionen Euro sind dagegen so gut wie &uuml;berhaupt nicht vertreten. Die Masse wird von Firmen repr&auml;sentiert, die zwischen 400 und 8.000 Besch&auml;ftigte und Ums&auml;tze zwischen 200 Millionen und einer knappen Milliarde Euro aufweisen. Dabei &uuml;berwiegen die Unternehmen mit einer vierstelligen Zahl an Besch&auml;ftigten wie E.G.O., GFT, Lenze oder die Fischerwerke. So gut wie alle, selbst die kleineren fallen auch bei zwei, drei oder vier Erben in den Bereich ab 20 Millionen Euro, w&auml;hrend das von allen Firmenerben gerade einmal bei 1,5 Prozent der Fall war. Deshalb war das Interesse an einer deutlichen Anhebung dieser Summe so gro&szlig;. Bei der geforderten H&ouml;he von 300 Millionen pro Erben h&auml;tten sogar manche der Gro&szlig;konzerne unter bestimmten Umst&auml;nden unterhalb der Grenze bleiben k&ouml;nnen. <\/p><p>Dass es bei der Neuregelung des Paragraphen 13 weniger um die vielbeschworenen kleinen und mittleren Familienbetriebe als vielmehr um gro&szlig;e Mittelst&auml;ndler und Gro&szlig;konzerne geht, zeigt auch ein Blick in die Steuerstatistik. Bei den Erbschaften in den Jahren nach 2009 machten die &uuml;bertragenen Verm&ouml;gen ab 20 Millionen Euro nicht nur den L&ouml;wenanteil der Steuerbefreiungen aus, sie wurden (unter Ber&uuml;cksichtigung der nicht beg&uuml;nstigten F&auml;lle) insgesamt erstaunlicherweise auch deutlich geringer besteuert als kleinere Erbschaften. W&auml;hrend der effektive Steuersatz f&uuml;r sie im Jahr 2014 bei Schenkungen gerade einmal 0,4 Prozent betrug und bei Erbschaften 7,8 Prozent, lauten die Vergleichszahlen f&uuml;r Schenkungen bzw. Erbschaften im Wert von 100.000 bis 200.000 Euro 6,7 bzw. 17,3 Prozent. Generell kann man sagen, dass die Steuers&auml;tze in der Regel umso h&ouml;her lagen, je niedriger die Summe des Erbes war. <\/p><p>Die letztlich verabschiedete Neufassung des Gesetzes erf&uuml;llte die W&uuml;nsche nach einer Anhebung der Grenze von 20 Millionen nur sehr begrenzt. Sie wurde letztlich um sechs auf 26 Millionen erh&ouml;ht und unter bestimmten, f&uuml;r Familienunternehmen typischen Voraussetzungen&nbsp;kann auch noch ein Abschlag um 30 Prozent erfolgen, was auf einen Gesamtwert von ca. 37 Millionen hinausl&auml;uft. Daf&uuml;r hinaus bietet der neue Paragraph 13 f&uuml;r die Inhaber gro&szlig;er Unternehmen aber auch weiterhin zahlreiche M&ouml;glichkeiten, die Erbschaftsteuer bei Weitergabe ihres Verm&ouml;gens oder Teilen davon zu vermeiden und zumindest stark zu reduzieren. Die &ouml;ffentliche Diskussion hat sich dabei auf das sogenannte &bdquo;Abschmelzmodell&ldquo; konzentriert. Es sieht vor, dass der steuerliche Abschlag von 85 oder 100 Prozent je 750.000 Euro &uuml;ber dem Grenzwert um einen Prozentpunkt gesenkt wird. Bei 90 Millionen w&auml;re er dann gleich null. Die ganz gro&szlig;en Verm&ouml;gen w&uuml;rden damit keine Steuerbefreiung mehr erreichen k&ouml;nnen. Es gibt aber noch eine zweite Variante, die weit weniger Aufmerksamkeit erregt hat. Sie erlaubt auch bei ganz gro&szlig;en Verm&ouml;gen eine steuerliche Verschonung. Nimmt man die sogenannte &bdquo;Verschonungsbedarfspr&uuml;fung&ldquo; in Anspruch, muss man die H&auml;lfte seines Privatverm&ouml;gens und die H&auml;lfte des nicht beg&uuml;nstigten Betriebsverm&ouml;gens aus der Erbmasse (z.B. f&uuml;r den Betriebsablauf nicht erforderliche Immobilien, Kunstgegenst&auml;nde etc.) f&uuml;r die Begleichung der Erbschaftsteuer nutzen. Sollte die Summe daf&uuml;r nicht ausreichen, wird der Rest erlassen. <\/p><p>Konkret bedeutet das, dass auch bei Gro&szlig;unternehmen Schenkungen an Kinder ohne eigenes Verm&ouml;gen vielfach weitgehend steuerfrei stattfinden k&ouml;nnen. Einer der angesehensten deutschen Experten auf dem Gebiet des internationalen Steuerrechts und der Besteuerung von Unternehmen macht das anhand eines Beispiels sehr deutlich: &bdquo;Wer eine Unternehmensbeteiligung im Wert von EUR 1 Mrd. erbt (daneben aber nichts und auch kein liquides Verm&ouml;gen hat) zahlt keine Erbschaftsteuer (&sect;28a ErbStG), auch wenn die Beteiligung &uuml;ber zehn Jahre gerechnet ein Aussch&uuml;ttungspotential von z.B. EUR 300 Mio. hat&ldquo;.&nbsp; Aber auch bei erwachsenen Erben kann die Erbschaftsteuer in einem krassen Missverh&auml;ltnis zur Erbmasse stehen. Sollte das Unternehmen beispielweise einen Wert von 400 Millionen Euro aufweisen, von denen 20 Millionen nicht beg&uuml;nstigt sind, und der Erbe selbst &uuml;ber ein Privatverm&ouml;gen von zehn Millionen verf&uuml;gen, k&auml;me er insgesamt auf eine Steuerbelastung von 15 Millionen, d.h. einen Steuersatz von gerade einmal 3,75 Prozent. Skandal&ouml;s ist dabei vor allem, dass die Gewinne aus dem Unternehmenserbe &uuml;berhaupt nicht f&uuml;r die Begleichung der Erbschaftsteuer herangezogen werden. Angesichts dieser Regelungen ist in den n&auml;chsten Jahren mit einer weiteren Versch&auml;rfung der Verm&ouml;gensungleichheit zu rechnen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Beim <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=88135\">2. Videogespr&auml;ch<\/a> mit dem Soziologen Michael Hartmann hatte dieser beim Thema Erbschaftssteuer einen einschl&auml;gigen Text angek&uuml;ndigt. Diesen Text k&ouml;nnen wir Ihnen heute zur Kenntnis geben. Es ist ein Auszug aus dem einschl&auml;gigen Buch <a href=\"https:\/\/www.campus.de\/buecher-campus-verlag\/wirtschaft-gesellschaft\/politik\/die_abgehobenen-15095.html\">&bdquo;Die Abgehobenen&ldquo;<\/a>. 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