{"id":891,"date":"2005-09-27T18:20:31","date_gmt":"2005-09-27T16:20:31","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/v2\/?p=891"},"modified":"2016-03-03T12:03:35","modified_gmt":"2016-03-03T11:03:35","slug":"der-karlsruher-stammtisch-oder-warum-soll-es-den-pensionaren-besser-gehen-als-den-rentnern","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=891","title":{"rendered":"Der Karlsruher Stammtisch. Oder: Warum soll es den Pension\u00e4ren besser gehen als den Rentnern?"},"content":{"rendered":"<p>Von einem Gericht darf man die Subsumtion eines streitigen Lebenssachverhalts unter rechtliche Normen und ein an Hand rechtlicher Kriterien abgeleitetes Urteil erwarten und fordern &ndash; zumal vom h&ouml;chsten deutschen Gericht. Liest man die Presseerkl&auml;rung des Bundesverfassungsgerichts &uuml;ber das Urteil zur K&uuml;rzung der Beamtenpensionen, so muss man den Eindruck gewinnen, als w&auml;re es bei der Urteilsfindung eher wie an einem Stammtisch zugegangen.<br>\n<!--more--><br>\nDas tragenden Argument, warum die Senkung der Beamtenpensionen von maximal 75% auf 71,75% der erworbenen Besoldung von den Richtern als ge-&bdquo;recht&ldquo;-fertigt angesehen wird, lautet: <\/p><blockquote><p>Die Verringerung des Versorgungsniveaus ist im Hinblick auf die Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung gerechtfertigt.<\/p><\/blockquote><p>Mit diesem banalen Vergleich wird dann die Frage nach einem Versto&szlig; gegen das verfassungsrechtliche R&uuml;ckwirkungsverbot oder gegen den rechtstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes gar nicht erst weiter er&ouml;rtert.<br>\nDie entscheidende Frage aber, ob n&auml;mlich das Absenken der gesetzlichen Rentenversicherung gerechtfertigt oder gar zwingend war, die wird gar nicht mehr gestellt. <\/p><p>Die Propaganda der Versicherungslobby und ihrer politischen Protagonisten, dass die gesetzliche Rente gesenkt werden m&uuml;sse und in Zukunft nur noch eine Grundsicherung vor Altersarmut sein k&ouml;nne, hat sich also auch in die K&ouml;pfe der Karlsruher Richter eingeschlichen. Die ganzseitigen Anzeigen etwa der Allianz und der Dresdener Bank unter der &Uuml;berschrift &bdquo;Rente sich wer kann!&ldquo;, mit der unter dem irref&uuml;hrenden Titel &bdquo;Die Volks-Rente&ldquo; das Vertrauen in die gesetzliche Rente zerst&ouml;rt und f&uuml;r eine kapitalgedeckte private Altersversorgung geworben wird, haben auch bei den volkswirtschaftlichen Laien in der Richterrobe offenbar verfangen.<\/p><p>Damit ich nicht missverstanden werde: Es geht mir &uuml;berhaupt nicht um die Frage, ob Pension&auml;re ihre Privilegien gegen&uuml;ber den Rentnern behalten k&ouml;nnen sollen und schon gar nicht darum, ob Pension&auml;re und Rentner nicht gleich behandelt werden m&uuml;ssen &ndash; nat&uuml;rlich sollten f&uuml;r die &bdquo;staatliche&ldquo; Rente und die &bdquo;staatliche&ldquo; Pension dieselben Grunds&auml;tze gelten.<br>\nEs geht vielmehr darum, dass das Verfassungsgericht blindlings den &uuml;blich gewordenen Bedrohungsszenarien vom &bdquo;Anstieg der durchschnittlichen Lebenserwartungen&ldquo;, also der Vergreisungsthese folgt und dass die Richter unhinterfragt der Behauptung glauben, eine Senkung der Altersversorgung sei zur &bdquo;langfristigen Sicherung des Systems&ldquo; unumg&auml;nglich. <\/p><p>Das Gericht &uuml;bernimmt einfach die g&auml;ngigen Parolen, der Generationenvertrag &uuml;ber die Altersversorgungssysteme trage angesichts der demographischen Ver&auml;nderungen nicht mehr.<br>\nMit dem bislang trotz aller Anstrengungen der Versicherungs&ouml;konomen nicht wiederlegten Theorem des Wirtschaftswissenschaftlers Gerhard Mackenroth, auf dem die Sozialreformen der f&uuml;nfziger Jahre basieren, haben sich die Richter aber vermutlich noch nie auseinandergesetzt. Es lautet schlicht wie folgt:<\/p><blockquote><p>Nun gilt der einfache und klare Satz, dass aller Sozialaufwand immer aus dem Volkseinkommen der laufenden Periode gedeckt werden muss. Es gibt gar keine andere Quelle und hat nie eine andere Quelle gegeben, aus der Sozialaufwand flie&szlig;en k&ouml;nnte, es gibt keine Ansammlung von Periode zu Periode, kein &ldquo;Sparen&rdquo; im privatwirtschaftlichen Sinne, es gibt einfach gar nichts anderes als das laufende Volkseinkommen als Quelle f&uuml;r den Sozialaufwand. Das ist auch nicht eine besondere T&uuml;cke oder Ungunst unserer Zeit, die von der Hand in den Mund lebt, sondern das ist immer so gewesen und kann nie anders sein.<\/p><\/blockquote><p>Einfacher gesagt, hei&szlig;t das: Die Jungen m&uuml;ssen &ndash; so oder so &ndash; immer f&uuml;r die Alten aufkommen. Es h&auml;ngt vor allem am jeweiligen Volkseinkommen, ob die Jungen und die Alten bei dessen Verteilung genug abbekommen und sich gerecht behandelt f&uuml;hlen. <\/p><p>Wie in der politischen Debatte um die Rentenreform haben sich nun auch die Richter bei ihrer Entscheidung &uuml;ber die Beamtenpensionen Scheuklappen angelegt und verengen ihren Betrachtungshorizont auf die h&ouml;chst umstrittene Prognose der demographischen Entwicklung und auf die derzeitige &ouml;ffentliche Kassenlage. (Die &ndash; nebenbei bemerkt &ndash; gro&szlig;teils einer unsoliden Finanzierung der deutschen Einheit und einer gewollten Steuersenkungspolitik geschuldet ist.)<br>\nDie einfache Tatsache, dass beide durchaus realen Probleme, also Versorgungslasten und die Misere der &ouml;ffentlichen Haushalte, vor allem und gerade durch eine Vergr&ouml;&szlig;erung des Volkseinkommens, wenn nicht gel&ouml;st, so doch zumindest gelindert werden k&ouml;nnten, bleibt schlicht au&szlig;en vor. <\/p><p>Und wie k&ouml;nnte der &bdquo;Kuchen&ldquo; f&uuml;r Jung und Alt wieder gr&ouml;&szlig;er werden?<br>\nZum Beispiel, indem man, statt Arbeitslosigkeit kostensparender zu verwalten, von den 5 bis 7 Millionen Arbeitsf&auml;higen, die heute ohne Arbeit sind, wieder mehr in Arbeit br&auml;chte.<br>\nIndem man nicht eine prozyklische Sparpolitik und eine nachfragehemmende Lohnsenkungspolitik sondern eine konsequente Wachstumspolitik betriebe, die auch die Staatseinnahmen wieder wachsen und damit den Anteil der Versorgungslasten wieder sinken lie&szlig;e.<br>\nIndem man alles tut, um die volkswirtschaftliche Produktivit&auml;t und damit das Sozialprodukt zu steigern, so dass es den Jungen &ndash; in Arbeit Stehenden &ndash; durch eine Steigerung ihres Einkommens nicht weh tun m&uuml;sste, &ndash; sei es &uuml;ber die Rentenkasse sei es &uuml;ber die Steuer &ndash; einen fairen Teil davon f&uuml;r die wachsende Zahl der &Auml;lteren abzuzweigen und gleichzeitig den J&uuml;ngeren immer noch ein Zuwachs an Wohlstand bliebe.<\/p><p>Ja man k&ouml;nnte dann &ndash; wenn das alles nicht reicht &ndash; auch noch die Anspr&uuml;che der Rentner und Pension&auml;re, also das, was f&uuml;r sie vom jeweils vorhandenen Sozialprodukt abgezweigt werden muss, geringer als vorgesehen wachsen lassen. <\/p><p>Aber &uuml;ber diesen verringerten Anstieg der Altersversorgung m&uuml;sste dann eine rational nachvollziehbare gesellschaftliche Diskussion und eine abw&auml;gende politische Entscheidung getroffen werden, die weit &uuml;ber dem gedanklichen (und juristischen) Niveau liegen w&uuml;rde, welches die Bundesverfassungsrichter zur Messlatte genommen haben. Mit seinem aktuellen Urteil hat sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Niveau des Stammtischs begn&uuml;gt und sich letztlich auf die Frage beschr&auml;nkt: Warum soll es den Pension&auml;ren besser gehen als den Rentnern?\t<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von einem Gericht darf man die Subsumtion eines streitigen Lebenssachverhalts unter rechtliche Normen und ein an Hand rechtlicher Kriterien abgeleitetes Urteil erwarten und fordern &ndash; zumal vom h&ouml;chsten deutschen Gericht. 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