{"id":89871,"date":"2022-10-31T14:00:32","date_gmt":"2022-10-31T13:00:32","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=89871"},"modified":"2022-10-31T14:24:23","modified_gmt":"2022-10-31T13:24:23","slug":"politik-ohne-gott-oder-erst-der-buerger-dann-der-glaeubige","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=89871","title":{"rendered":"Politik ohne Gott &#8211; Oder: Erst der B\u00fcrger, dann der Gl\u00e4ubige"},"content":{"rendered":"<p>Wir leben in keinem Gottes-Staat, sondern in einem Verfassungs-Staat. Es herrscht Glaubensfreiheit. Alle d&uuml;rfen glauben, niemand muss. Gl&auml;ubige, Andersgl&auml;ubige und Ungl&auml;ubige m&uuml;ssen miteinander auskommen. Der Staat selbst aber muss gottlos sein. Ein Kommentar von <strong>Helmut Ortner<\/strong>.<br>\n<!--more--><br>\nGott mischt kr&auml;ftig mit in der deutschen Politik. In den Parlamenten, den Parteien, den Institutionen, dabei wird so getan, als h&auml;tte er ein ganz nat&uuml;rliches Anrecht darauf, als geh&ouml;rte er zur politischen Grundausstattung, zum politischen Personal der Bundesrepublik, zur deutschen Demokratie. Dass unsere heutige Demokratie unbestritten auf einem Menschenbild gr&uuml;ndet, das viel mit dem Christentum zu tun hat, will niemand infrage stellen.  Aber die Geschichte zeigt, dass die christlichen Kirchen nicht unbedingt Tr&auml;gerinnen der Demokratie waren &ndash; und sind. Was heute Staat und Staatsb&uuml;rger ausmacht, ist gegen die christlichen Kirchen erk&auml;mpft worden. Das wollen wir festhalten.<\/p><p>Hierzulande herrscht Glaubensfreiheit. Das Ideal eines Staatsb&uuml;rgers sieht so aus: Er sollte die abendl&auml;ndische Trennungsgeschichte von Staat und Kirche akzeptieren, die Werte der Aufkl&auml;rung respektieren und die Gesetze dieses Staates achten. Das reicht.  Wer Beamter, Staatsanwalt oder Richter werden m&ouml;chte, schw&ouml;rt auf die Verfassung, nicht auf die Bibel oder den Koran. <\/p><p>Deutschland ist ein Verfassungs- und kein Gottes-Staat. Und das, sagt der Rechtsphilosoph und Staatsrechtler Horst Dreier, ist die Voraussetzung f&uuml;r Religionsfreiheit.  Alle B&uuml;rger d&uuml;rfen ihren Gott, auch ihre G&ouml;tter haben &ndash; der Staat aber muss in einer modernen, s&auml;kularen Grundrechtsdemokratie gottlos sein. Freilich: Wenn Verfassungsrechtler vom s&auml;kularen Staat sprechen, dann meinen sie keineswegs einen a-religi&ouml;sen, laizistischen Staat, (wie etwa in Frankreich) sondern einen, der Religions- und Weltanschauungsfreiheit garantiert und religi&ouml;s-weltanschauliche Neutralit&auml;t praktiziert. Entscheidend sind nicht religi&ouml;se Pr&auml;ferenzen, sondern Verfassungstreue. <\/p><p>Vorbei sind die Zeiten, als die beiden gro&szlig;en christlichen Konfessionen &uuml;ber Jahrzehnte das gesellschaftliche, politische Leben hierzulande beherrschten und Religion aufgrund der kulturellen Harmonie eine integrierende und stabilisierende Gr&ouml;&szlig;e war. Die gro&szlig;en Konfessionen verlieren stetig an Mitgliedern &ndash; und an Vertrauen. Vor 50 Jahren lag die Zahl der Konfessionsfreien in Deutschland unter vier Prozent, heute sind es &uuml;ber vierzig Prozent. Schon bald wird die absolute Mehrheit der Deutschen konfessionsfrei sein &ndash; und die absolute Mehrheit der Wahlberechtigten. Etwa 360.000 Menschen haben 2021 die katholische Kirche verlassen &ndash; fast ein Drittel mehr als im bisherigen Rekordjahr. Ein Grund: der Missbrauchsskandal. Auch bei der evangelischen Kirche stieg die Zahl der Kirchenaustritte im Vergleich zum Vorjahr um 60.000 auf rund 280.000. Erstmals sind die Mitglieder der beiden Kirchen in Deutschland in der Minderheit. Wir sind eine pluralistische, multi-ethnische, multi-religi&ouml;se Gesellschaft. Gl&auml;ubige, Andersgl&auml;ubige und Ungl&auml;ubige m&uuml;ssen miteinander auskommen.<\/p><p>Dennoch genie&szlig;en die beiden gro&szlig;en Kirchen nach wie vor eine Vielzahl von Privilegien, die eklatant gegen das staatliche Neutralit&auml;tsgebot versto&szlig;en.  Die Trennung von Kirche und Staat findet nicht statt: nicht in der Gesetzgebung, nicht in der der Fiskalpolitik, nicht in der Medienpolitik, schon gar nicht in den Hoch&auml;mtern und Niederungen der Politik.<\/p><p>Aktuelles Beispiel? In Berlin, dem noch letzten konkordat-freien Bundesland, steht ein Abschluss eines neuen Staatsvertrags mit dem &raquo;Heiligen Stuhl&laquo; kurz vor seinem Abschluss. Dazu der Hinweis: Die Idee von Staatsvertr&auml;gen zwischen Kirchen und Nationalstaaten oder einzelner Gliederungen davon stammt noch aus einer Zeit, in der Kirche und Staat gemeinhin als eine Einheit betrachtet wurden. Kaiser und K&ouml;nig galten als &raquo;Herrscher von Gottes Gnaden&laquo;. Solche historischen &Uuml;berbleibsel haben auch heute noch G&uuml;ltigkeit und erlauben es den Kirchen, weltliche Gesetze in ihren Einrichtungen &ndash; wie etwa jenes zum Arbeits- und Streikrecht &ndash; nicht vollumf&auml;nglich umzusetzen. Religi&ouml;se Gemeinschaften berufen sich hier gerne auf &raquo;kirchliches Selbstbestimmungsrecht&laquo;.  Allerlei Privilegien wie zum Beispiel jene zu Verm&ouml;gensangelegenheiten sind h&auml;ufig noch einmal gesondert festgehalten. <\/p><p>Keine Frage: Das staatliche Neutralit&auml;tsgebot wird massiv und best&auml;ndig missachtet. Ob Subventionen f&uuml;r Kirchentage (beispielsweise in Frankfurt 2021 mit rund zehn Millionen Euro aus Steuermitteln), Finanzierung theologischer Fakult&auml;ten an staatlichen Universit&auml;ten bis hin zu Kirchenredaktionen in allen Landes-Rundfunkanstalten. Unsere Rundfunkgesetze verpflichten die Sender auch dazu, Gottesdienste, Morgenandachten und allerlei andere Kirchen-Botschaften auszustrahlen. Die &Ouml;ffentlich-Rechtlichen produzieren und finanzieren diese Sendungen selbst &ndash; will hei&szlig;en: mit Geldern aus GEZ-Geb&uuml;hren, die alle bezahlen, auch Konfessionslose und Ungl&auml;ubige.<\/p><p>Weitere Fragen dr&auml;ngen sich auf: Wie s&auml;kular soll, ja muss die Justiz sein? Wie viele religi&ouml;se Symbole vertr&auml;gt die dritte Gewalt in einer multireligi&ouml;sen Gesellschaft? Das Bundesverfassungsgericht hat im Zusammenhang zum Urteil zum Kopftuchverbot f&uuml;r Lehrerinnen 2003 angemahnt, die <em>&raquo;Pflicht des Staates zu weltanschaulich-religi&ouml;ser Neutralit&auml;t&laquo;<\/em> strenger zu handhaben, um Konflikte zwischen Religionen zu vermeiden. <\/p><p>F&uuml;r Richterinnen oder Staatsanw&auml;ltinnen ist die Rechtslage hier eindeutig: Landesgesetze wie das Berliner <em>&raquo;Weltanschauungssymbolgesetz&laquo;<\/em> schreiben vor, keine <em>&raquo;sichtbaren religi&ouml;sen oder weltanschaulichen Symbole zu tragen&laquo;<\/em>. In Hessen ist Musliminnen w&auml;hrend der Referendarzeit das Tragen von Kopft&uuml;chern innerhalb von Dienstgeb&auml;uden untersagt, bei Sch&ouml;ffinnen mit Kopftuch zeigt sich die Justiz mal tolerant, mal ablehnend. Die Justiz reagiert eher hilf- und orientierungslos. Zwei Wege sind m&ouml;glich: etwa das Aufeinandertreffen im Gerichtssaal eines j&uuml;dischen Angeklagten mit Kippa, der vor einer muslimischen Sch&ouml;ffin mit Kopftuch steht &ndash; unter einem christlichen Kreuz. Oder aber, wie im laizistischen Frankreich, das Verbot jeglicher religi&ouml;ser Symbolik im Gerichtssaal &ndash; selbstredend auch Verzicht auf das obligate Kruzifix an der Wand. Ich pl&auml;diere eindeutig f&uuml;r das franz&ouml;sische Modell.<\/p><p>Oder: Wie s&auml;kular soll, ja muss der Alltag in unseren Schulen sein? Religionsunterricht gibt es fl&auml;chendeckend in staatlichen Schulen, zunehmend auch f&uuml;r muslimische Sch&uuml;ler, unterrichtet von eigens dazu ausgebildeten moslemischen Religionsp&auml;dagogen. In den Kultusministerien sieht man darin ein zeitgem&auml;&szlig;es Spiegelbild unserer multi-religi&ouml;sen Gesellschaft. Der Psychologe Ahmad Mansour, Mitbegr&uuml;nder der &bdquo;Initiative S&auml;kularer Islam&ldquo;, lehnt das ab. Er fordert: Kein Religionsunterricht, sondern <em>Religionskunde<\/em>. Dort k&ouml;nnten Kinder und Jugendliche erfahren, was es mit den Religionen auf sich hat, woher sie kommen, wie sie entstanden sind, wie sie unsere Gesellschaft, unseren Alltag gepr&auml;gt haben und noch immer pr&auml;gen. Es w&uuml;rde Muslimen durchaus gut tun, mehr &uuml;ber das Christentum und Judentum zu erfahren &raquo;und zwar nicht in den Hinterhofmoscheen in Neuk&ouml;lln, sondern in einer staatlichen Schule von einem Religionslehrer, der gut ausgebildet ist, der ein Demokrat ist, der Aufkl&auml;rung verstanden hat&laquo;, so dessen Kritik.<\/p><p>Ob im Gerichtssaal oder im Klassenzimmer: Es geht nicht um die <em>&bdquo;Austreibung Gottes&ldquo;<\/em> aus der Welt. Glaubens- und Religionsfreiheit ist Menschenrecht. Im Gegenteil: Demokratische Staaten garantieren religi&ouml;sen Gruppen, Gemeinschaften oder Kirchen, dass sie frei agieren k&ouml;nnen, soweit sie nicht die Freiheiten anderer gef&auml;hrden oder die Gesetze verletzen. Aber wir h&auml;tten keinerlei Einw&auml;nde, wenn das Neutralit&auml;tsgebot endlich Anwendung f&auml;nde und der Einfluss der Religionen &ndash; hierzulande vor allem der der beiden gro&szlig;en christlichen Konfessionen &ndash; entscheidend eingeschr&auml;nkt und zur&uuml;ckgedr&auml;ngt w&uuml;rde, inklusive aller Privilegien und Ressourcen, Subventionen und Ordnungsfelder. Und der Gottesbezug in der Pr&auml;ambel unseres Grundgesetzes? Auch der darf gerne gestrichen werden. Unser  Grundgesetz sollte gottlos sein. <\/p><p>Muslimische Gottes-Fanatiker, christliche Fundamentalisten oder alt-testamentarische Rabbiner &ndash; sie alle m&uuml;ssen zur Kenntnis nehmen: Wir leben in einem s&auml;kularen Verfassungs-Staat, alle B&uuml;rger d&uuml;rfen ihren Gott, auch ihre G&ouml;tter haben, der Staat aber ist in einer modernen Grundrechtsdemokratie gottlos. Der Glaube kann f&uuml;r Menschen etwas Wunderbares sein: als Privatsache. F&uuml;r unser Gemeinwesen aber gilt: Der B&uuml;rger kommt vor dem Gl&auml;ubigen!  <\/p><p>Titelbild: GoodIdeas \/ shutterstock.com<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wir leben in keinem Gottes-Staat, sondern in einem Verfassungs-Staat. Es herrscht Glaubensfreiheit. Alle d&uuml;rfen glauben, niemand muss. Gl&auml;ubige, Andersgl&auml;ubige und Ungl&auml;ubige m&uuml;ssen miteinander auskommen. Der Staat selbst aber muss gottlos sein. 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