{"id":91032,"date":"2022-11-30T16:39:22","date_gmt":"2022-11-30T15:39:22","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=91032"},"modified":"2022-12-01T13:51:23","modified_gmt":"2022-12-01T12:51:23","slug":"bericht-der-internationalen-untersuchungskommission-der-besetzten-palaestinensischen-gebiete-einschliesslich-ost-jerusalem-und-israel-vom-14-september-2022-unga-a77328","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=91032","title":{"rendered":"Bericht der \u201eInternationalen Untersuchungskommission der besetzten pal\u00e4stinensischen Gebiete einschlie\u00dflich Ost-Jerusalem und Israel\u201c vom 14. September 2022, UNGA A\/77\/328"},"content":{"rendered":"<p>Von <strong>Norman Paech<\/strong> &ndash; Der Menschenrechtsrat gibt sich wirklich M&uuml;he. Dies ist nun der dritte Bericht, der &uuml;ber die Lage des V&ouml;lkerrechts und der Menschenrechte in den von Israel besetzten Gebieten Pal&auml;stinas in diesem Jahr vom Menschenrechtsrat vorgelegt wird. Nach den beiden Berichten der Sonderberichterstatter Michael Lynk (HRC A\/HRC\/49\/87 v. 21. M&auml;rz 2022) und Francesca Albanese (UNGV A\/77\/356 v. 21. 9. 22) hat der Menschenrechtsrat nun den Bericht einer Internationalen Kommission am 27. Oktober vorgelegt (UNGA A\/77\/328 v. 14. September 2022). Den Auftrag dazu hatte er am 27. Mai 2021 erteilt, &bdquo;in den besetzten pal&auml;stinensischen Gebieten, einschlie&szlig;lich Ost-Jerusalem, und in Israel alle mutma&szlig;lichen Verletzungen des humanit&auml;ren V&ouml;lkerrechts und Verst&ouml;&szlig;e gegen das internationale Menschenrecht vor und nach dem 13. April 2021 zu untersuchen.&ldquo;<\/p><p><em>Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verf&uuml;gbar.<\/em><br>\n<!--more--><br>\n<\/p><div class=\"powerpress_player\" id=\"powerpress_player_6333\"><!--[if lt IE 9]><script>document.createElement('audio');<\/script><![endif]-->\n<audio class=\"wp-audio-shortcode\" id=\"audio-91032-1\" preload=\"none\" style=\"width: 100%;\" controls=\"controls\"><source type=\"audio\/mpeg\" src=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/221201-Bericht-ueber-besetzte-palaestinensische-Gebiete-NDS.mp3?_=1\"><\/source><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/221201-Bericht-ueber-besetzte-palaestinensische-Gebiete-NDS.mp3\">https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/221201-Bericht-ueber-besetzte-palaestinensische-Gebiete-NDS.mp3<\/a><\/audio><\/div><p class=\"powerpress_links powerpress_links_mp3\">Podcast: <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/221201-Bericht-ueber-besetzte-palaestinensische-Gebiete-NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_pinw\" target=\"_blank\" title=\"Play in new window\" onclick=\"return powerpress_pinw('https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?powerpress_pinw=91032-podcast');\" rel=\"nofollow\">Play in new window<\/a> | <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/221201-Bericht-ueber-besetzte-palaestinensische-Gebiete-NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_d\" title=\"Download\" rel=\"nofollow\" download=\"221201-Bericht-ueber-besetzte-palaestinensische-Gebiete-NDS.mp3\">Download<\/a><\/p><p>Der Auftrag ging also weiter als bei den Sonderberichterstattern, die sich auf die Situation der Menschenrechte konzentrieren sollten. Als Mitglieder der Kommission wurden Navanethem Pillay (S&uuml;dafrika), Miloon Kothari (Indien) und Christopher Sidoti (Australien) ernannt.<\/p><p>Um es vorweg zu nehmen: Allen drei Berichten ist gemeinsam, dass ihren Autorinnen und Autoren die Einreise in die besetzten Gebiete verwehrt wurde, nur Gaza &ouml;ffnete sich ihnen. Die israelische Regierung &auml;nderte ihre Politik nicht und zeigt auch nicht, dass sie aus den Berichten Konsequenzen ziehen wird. Und schlie&szlig;lich gab es keine Reaktion aus der hiesigen Politik und keiner der Berichte fand in den Medien Erw&auml;hnung oder gab Anlass zu einer Diskussion &uuml;ber die Besatzungspolitik.<\/p><p>Juristische Basis und Ausgangspunkt des Berichtes ist die Feststellung, dass die Besatzung mit allen ihren Folgen wie die Siedlungen und zahllosen Beschr&auml;nkungen der pal&auml;stinensischen Gesellschaft rechtswidrig ist. Bei der Pr&auml;sentation des 28-seitigen Berichtes erkl&auml;rte die Vorsitzende der Untersuchungskommission, Navi Pillay, sehr deutlich, <em>&bdquo;dass jeder Versuch einer einseitigen Annexion des Territoriums eines Staates durch einen anderen Staat eine Verletzung des V&ouml;lkerrechts darstellt und null und nichtig ist. 143 Mitgliedstaaten, darunter auch Israel, haben letzte Woche f&uuml;r eine Resolution der Generalversammlung gestimmt, in der dies bekr&auml;ftigt wurde. Wenn dieses Grundprinzip der Charta der Vereinten Nationen nicht universell angewandt wird, auch auf die Situation in den besetzten Gebieten, wird es bedeutungslos.&ldquo;<\/em> Sie bezog sich dabei auf die Resolution v. 12. Oktober 2022, mit der die Generalversammlung die russische Annexion der vier Oblasten in der Donbasregion verurteilt hatte. Im Krieg ist die Besetzung eines Landes nach dem humanit&auml;ren V&ouml;lkerrecht nur kurzfristig rechtm&auml;&szlig;ig. Die nun schon 55 Jahre dauernde Besatzung, die nach Worten und Taten aller israelischen Regierungen auf Dauer angelegt ist, wird von dem V&ouml;lkerrecht nicht mehr gedeckt. Das Gleiche gilt f&uuml;r die Blockade Gazas zu Lande, zur See und in der Luft, die auf Grund der totalen Kontrolle durch Israel wie eine Besatzung wirkt und ebenfalls rechtswidrig ist.&nbsp;<\/p><p>Die Kommission hat vor allem die Siedlungspolitik untersucht, die von Anfang an das zentrale Ziel der Besatzung war. Doch unabh&auml;ngig von der Rechtm&auml;&szlig;igkeit einer Besatzung ist die Besiedlung des besetzten Gebietes mit der eigenen Bev&ouml;lkerung unzul&auml;ssig und rechtswidrig, Art. 49 4. Genfer Konvention. Insofern ist die innerisraelische Diskussion um die Legalit&auml;t der sog. Outposts irrelevant. Erst 2020 hatte der Supreme Court das Regulierungsgesetz aufgehoben und die &uuml;bliche nachtr&auml;gliche Legalisierung der illegalen Outpost dann zugelassen, wenn diese &bdquo;in gutem Glauben&ldquo; errichtet worden waren &ndash; eine Scheindebatte vor dem Hintergrund des eindeutigen V&ouml;lkerrechts.&nbsp;<\/p><p>In Ost-Jerusalem wird der Lebensraum f&uuml;r die Pal&auml;stinenserinnen und Pal&auml;stinenser immer enger. &Uuml;ber 1\/3 der Stadt sind bereits f&uuml;r j&uuml;dische Siedler enteignet, denen erlaubt wurde, die Einwohner zu vertreiben. Heute leben dort 229.000 Siedler in 14 Siedlungen, und die gewaltsamen Vertreibungen halten an. Die zunehmende Gewalt der Siedler wird ignoriert, oft durch die Armee gedeckt und bleibt ohne rechtliche Konsequenzen. Der gepriesene Rechtsstaat Israels macht vor den besetzten Gebieten halt.&nbsp;<\/p><p>Ein zentrales Thema der Untersuchung sind die Enteignung und Ausbeutung von Land und Ressourcen, die immer weiter vorangetrieben werden. Auch deren Methoden sind bekannt: Nachdem der Supreme Court 1979 Landenteignungen durch Milit&auml;rverordnungen f&uuml;r verfassungswidrig erkl&auml;rt hatte, werden die begehrten Landesteile zu Milit&auml;r- und Feuerzonen erkl&auml;rt, wie Mazafer Yatta 1980, um anschlie&szlig;end die Einheimischen zu vertreiben. Oder das Land wird zu Staatsland, Industriezone oder Naturreservat erkl&auml;rt, um es anschlie&szlig;end zu enteignen und die Bewohner vertreiben zu k&ouml;nnen &ndash; &uuml;ber 200.000 ha seit 1967. Im Januar 2020 wurden 7 neue Naturparks &uuml;ber 13.000 ha zus&auml;tzlich zu den 12 bereits bestehenden Parks geschaffen. Wird nicht enteignet, sammelt der J&uuml;dische Nationalfonds Geld wie im August 2022, um das ohnehin nicht bebaubare Land in einer geschlossenen Milit&auml;rzone zu kaufen. In Zone C k&ouml;nnen die Pal&auml;stinenser nur auf ca. 1 % des Bodens noch bauen. In den Industriezonen werden mit finanziellen Mitteln auch ausl&auml;ndische Firmen angeworben, um dort zu produzieren. Laut Presseberichten wurden so 2015 in den 11 Steinbr&uuml;chen in Zone 12 Mio. Tonnen Steine und Schotter gewonnen, wovon 10 Mio. Tonnen nach Israel gingen &ndash; ein erheblicher finanzieller Gewinn. Diese Ma&szlig;nahmen sind nicht nur nach den Haager und Genfer Regeln v&ouml;lkerrechtswidrig, sondern nach Art. 8 2b R&ouml;misches Statut als Kriegsverbrechen auch strafbar.<\/p><p>Ein gro&szlig;er Teil des Berichts ist den Auswirkungen der Zwangsma&szlig;nahmen, Gewalt, Vertreibungen und Dem&uuml;tigungen gewidmet, die von der Besatzungs- und Annexionspolitik ausgehen. Wenn die Bewohner gezwungen werden, ihre H&auml;user zu verlassen, ihr Eigentum zerst&ouml;rt und die H&auml;user abgerissen werden, sie fast t&auml;glichen Masseninhaftierungen und Gewalt nicht nur durch die Armee ausgesetzt sind, sondern auch von den Siedlern erfahren, der Mangel an sauberem, preiswertem Wasser und die offen rassistischen Angriffe, von denen insbesondere Frauen betroffen sind, die Zersplitterung der pal&auml;stinensischen Gesellschaft &ndash; alles schwerwiegende Verletzungen des Selbstbestimmungsrecht und der Menschenrechte, die mit Paragraphen und juristischen Mitteln &uuml;berhaupt nicht zu fassen sind. So erkl&auml;rte Kommissar Miloon Kothari: <em>&bdquo;Es gibt so viele &sbquo;stille Sch&auml;den&rsquo; und psychologische Traumata, die vielleicht nicht sofort erkennbar sind, die aus der Aush&ouml;hlung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte resultieren. Diese schw&auml;chenden Prozesse haben schwerwiegende kurz- und langfristige Folgen und m&uuml;ssen dringend angegangen werden.&ldquo;<\/em> In Israel, aber auch in der deutschen Politik gibt es daf&uuml;r keine Initiativen, geschweigen denn Verst&auml;ndnis.<\/p><p>Der Bericht zitiert den damaligen Premierminister Netanjahu, der am 10. September 2019 seine Absicht erkl&auml;rte, das Jordantal zu annektieren. Im August 2020 bekr&auml;ftigte er, dass die Frage der Souver&auml;nit&auml;t &uuml;ber die Westbank immer noch auf dem Tisch liege. Sein Nachfolger Bennett verk&uuml;ndete am 17. Mai 2022 in einer Rede an die Siedler in Elkana gro&szlig;spurig: &bdquo;<em>Mit der Hilfe Gottes werden wir hier noch sein, wenn wir den f&uuml;nfzigsten und siebzigsten, ja hundertsten, zweihundertsten und zweitausendsten Geburtstag von Elkana feiern in einem vereinten und souver&auml;nen J&uuml;dischen Staat im Land von Israel.<\/em>&ldquo; Dass diese Vision nicht ohne Krieg und erneute Intifada bleiben wird, muss auch dem neuen Premier mit seinem Kabinett vom rechtesten Rand der Gesellschaft klar sein.<\/p><p>Die Kommission sieht in all den von ihr zusammengetragenen Fakten der Besatzung Anzeichen schwerer Verst&ouml;&szlig;e gegen die Menschenrechte und das humanit&auml;re V&ouml;lkerrecht der Haager und Genfer Konventionen sowie Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach dem R&ouml;mischen Statut. Sie fordert von Israel deswegen vor allem, die Besatzung zu beenden und alle v&ouml;lkerrechtlichen Verpflichtungen einzuhalten, insbesondere das Selbstbestimmungsrecht der Pal&auml;stinenser zu sch&uuml;tzen und zu garantieren. <\/p><p>Desgleichen empfiehlt sie allen Staaten, ihren Verpflichtungen aus dem internationalen humanit&auml;ren Recht und den Menschenrechten nachzukommen, und fordert sie auf, <em>&bdquo;alle Personen zu untersuchen und zu verfolgen, die verd&auml;chtig sind, internationale Verbrechen in den besetzten Gebieten begangen oder geholfen, Beihilfe geleistet oder unterst&uuml;tzt zu haben&ldquo;.<\/em> Der Generalversammlung der UN empfiehlt er, den Bericht an den Sicherheitsrat weiterzuleiten, um sofortige Ma&szlig;nahmen zur Beendigung der illegalen Situation zu ergreifen und beim Internationalen Gerichtshof (IGH) umgehend ein Gutachten &uuml;ber die rechtlichen Konsequenzen der Weigerung anzufordern, die Besatzung zu beenden und das Selbstbestimmungsrecht der Pal&auml;stinenser zu respektieren. Ebenso empfiehlt er dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH), T&auml;ter und ihre Unterst&uuml;tzer wegen m&ouml;glicher Verbrechen zu verfolgen.<\/p><p>Es fragt sich allerdings allm&auml;hlich, ob Untersuchungen, Empfehlungen und Aufforderungen &uuml;berhaupt noch die geeigneten Mittel sind, israelische Regierungen zur Umkehr auf den Weg des V&ouml;lkerrechts und des Friedens zu bewegen. Es m&uuml;sste vor allem ein Umdenken bei jenen Staaten erfolgen, die immer noch mit ihrer Unterst&uuml;tzung diese kriminelle Besatzung erm&ouml;glichen.<\/p><p>Inzwischen hat die UN-Generalversammlung die Berichte des Menschenrechtsrats diskutiert und in einer detaillierten Resolution[<a href=\"#foot_1\" name=\"note_1\">1<\/a>] weitere Forderungen an die israelische Regierung und die Mitgliedstaaten der UNO gestellt. Zum Schluss hat sie gem. Art 96 UNO-Charta den Internationalen Gerichtshof um ein Gutachten &uuml;ber die rechtlichen Konsequenzen der illegalen Besatzung und der langandauernden Verletzung des Selbstbestimmungsrechts der Pal&auml;stinenser folgen. Diese Fragen sind in &uuml;ber 55 Jahren Besatzung bereits ersch&ouml;pfend diskutiert und gekl&auml;rt worden und sollten auch bei den Mitgliedstaaten keine Zweifel mehr &uuml;brig gelassen haben. Der Generalversammlung war es aber wohl doch wichtig, trotz des zwar eindeutigen, aber erfolglosen Gutachtens des IGH[<a href=\"#foot_2\" name=\"note_2\">2<\/a>] zum Bau der Mauer, noch einmal ein klares Zeichen gegen die Besatzungspolitik zu setzen. Interessant bleibt nur noch die Stimmabgabe, bei der 58 Staaten der Resolution zustimmten, 17 dagegen und 52 sich enthielten. Von den Gegenstimmen kamen sieben aus Europa, neben Deutschland noch &Ouml;sterreich, Estland, Italien, Litauen, Tschechien und Ungarn, aus dem Rest der Welt waren es die USA, Australien, Guatemala, Israel, Kanada, Liberia, Marshall Inseln, Mikronesien, Nauru und Palau. Das muss man nicht mehr kommentieren.<\/p><p>Norman Paech<\/p><p><strong>Nachbemerkung Albrecht M&uuml;ller.<\/strong> Bitte beachten Sie, dass Sie einen solchen Bericht zu einem wichtigen Vorgang vermutlich in keinem anderen deutschen Medium lesen. Das nennt man Pressefreiheit. Das nennt man Demokratie. Von allem ein Schatten! Propaganda und Realit&auml;t klaffen weit auseinander.<\/p><p>Titelbild: Emir Kaan \/ Shutterstock<\/p><div class=\"hr_wrap\">\n<hr>\n<\/div><div class=\"footnote\">\n<p>[<a href=\"#note_1\" name=\"foot_1\">&laquo;1<\/a>] UNGV Resolution A\/C.4\/77\/L.12\/Rev.1 v. 10. 11. 2020<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_2\" name=\"foot_2\">&laquo;2<\/a>] IGH, Legal Consequences of the Construction of a Wall in the Occupied Palestinian Territories, Urteil Nr. 131 v. 9. Juli 2004, <a href=\"http:\/\/www.ag-friedensforschung.de\/regionen\/Nahost\/mauer-igh-orig.pdf\">ag-friedensforschung.de\/regionen\/Nahost\/mauer-igh-orig.pdf<\/a>.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von <strong>Norman Paech<\/strong> &ndash; Der Menschenrechtsrat gibt sich wirklich M&uuml;he. Dies ist nun der dritte Bericht, der &uuml;ber die Lage des V&ouml;lkerrechts und der Menschenrechte in den von Israel besetzten Gebieten Pal&auml;stinas in diesem Jahr vom Menschenrechtsrat vorgelegt wird. 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