{"id":91465,"date":"2022-12-12T10:00:00","date_gmt":"2022-12-12T09:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=91465"},"modified":"2022-12-15T13:34:54","modified_gmt":"2022-12-15T12:34:54","slug":"wer-veruebte-nord-stream-anschlag-bundesregierung-mauert-noch-immer-und-verweist-auf-geheimhaltungsinteresse","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=91465","title":{"rendered":"Wer ver\u00fcbte Nord-Stream-Anschlag? Bundesregierung mauert noch immer und verweist auf \u201eGeheimhaltungsinteresse\u201c"},"content":{"rendered":"<p>Am 26. September 2022 wurden drei der vier Str&auml;nge der Nord-Stream-Pipelines 1 und 2 schwer besch&auml;digt. Nach allgemeiner Experten-Einsch&auml;tzung ist die Zerst&ouml;rung eines der teuersten und zentralsten Objekte der kritischen Infrastruktur f&uuml;r die deutsche Energieversorgung auf bewusst durchgef&uuml;hrte Anschl&auml;ge, die &bdquo;einer Sprengladung von mehreren hunderten Kilogramm&ldquo; entsprachen, zur&uuml;ckzuf&uuml;hren. Auch die Bundesregierung sprach von &bdquo;gezielter Sabotage&ldquo; und einem mutma&szlig;lich staatlichen Akteur. Doch sobald im Parlament nach konkreten Erkenntnissen nachgefragt wurde, blockte die Bundesregierung alles ab und verwies auf &bdquo;Staatswohl&ldquo; sowie &bdquo;Geheimhaltungsinteresse&ldquo;. Den NachDenkSeiten liegen jetzt neue Antworten der Bundesregierung zu dem Thema vor. Von <strong>Florian Warweg<\/strong>.<\/p><p><em>Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verf&uuml;gbar.<\/em><br>\n<!--more--><br>\n<\/p><div class=\"powerpress_player\" id=\"powerpress_player_7480\"><!--[if lt IE 9]><script>document.createElement('audio');<\/script><![endif]-->\n<audio class=\"wp-audio-shortcode\" id=\"audio-91465-1\" preload=\"none\" style=\"width: 100%;\" controls=\"controls\"><source type=\"audio\/mpeg\" src=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/221213_Wer_veruebte_Nord_Stream_Anschlag_Bundesregierung_mauert_noch_immer_und_verweist_auf_Geheimhaltungsinteresse_NDS.mp3?_=1\"><\/source><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/221213_Wer_veruebte_Nord_Stream_Anschlag_Bundesregierung_mauert_noch_immer_und_verweist_auf_Geheimhaltungsinteresse_NDS.mp3\">https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/221213_Wer_veruebte_Nord_Stream_Anschlag_Bundesregierung_mauert_noch_immer_und_verweist_auf_Geheimhaltungsinteresse_NDS.mp3<\/a><\/audio><\/div><p class=\"powerpress_links powerpress_links_mp3\">Podcast: <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/221213_Wer_veruebte_Nord_Stream_Anschlag_Bundesregierung_mauert_noch_immer_und_verweist_auf_Geheimhaltungsinteresse_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_pinw\" target=\"_blank\" title=\"Play in new window\" onclick=\"return powerpress_pinw('https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?powerpress_pinw=91465-podcast');\" rel=\"nofollow\">Play in new window<\/a> | <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/221213_Wer_veruebte_Nord_Stream_Anschlag_Bundesregierung_mauert_noch_immer_und_verweist_auf_Geheimhaltungsinteresse_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_d\" title=\"Download\" rel=\"nofollow\" download=\"221213_Wer_veruebte_Nord_Stream_Anschlag_Bundesregierung_mauert_noch_immer_und_verweist_auf_Geheimhaltungsinteresse_NDS.mp3\">Download<\/a><\/p><p>Die aktuellen Antworten der Bundesregierung erfolgten in Reaktion auf eine 55 Fragen umfassende Kleine Anfrage (KA) mit dem Titel <a href=\"https:\/\/dserver.bundestag.de\/btd\/20\/035\/2003513.pdf\">&bdquo;Die Anschl&auml;ge auf die Nord-Stream-Erdgasleitung&ldquo;<\/a>. Diese wurde am 1. November vom Bundestagsabgeordneten Eugen Schmidt (AfD) und seiner Fraktion eingereicht. &bdquo;Beantwortet&ldquo; hat die Bundesregierung diese, nach l&auml;ngerer Verz&ouml;gerung, am 29. November. Dabei verweigert sie die Beantwortung von 16 Fragen mit Verweis auf &bdquo;Geheimhaltungsinteresse&ldquo;. Im Wortlaut hei&szlig;t es dazu: <\/p><blockquote><p>&bdquo;Die Erteilung n&auml;herer Ausk&uuml;nfte zur Beantwortung der einzelnen Fragestellungen muss allerdings unterbleiben. Denn trotz der grunds&auml;tzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht, Informationsanspr&uuml;che des Deutschen Bundestages zu erf&uuml;llen, tritt hier nach sorgf&auml;ltiger Abw&auml;gung der betroffenen Belange im Einzelfall das Informationsinteresse des Parlaments hinter dem berechtigten Geheimhaltungsinteresse zum Schutz der laufenden Ermittlungen zur&uuml;ck.&ldquo;<\/p><\/blockquote><p>Bei einer weiteren Anfrage der Linksfraktion zu dem Thema, eingereicht am 7. November unter dem Titel <a href=\"https:\/\/dserver.bundestag.de\/btd\/20\/043\/2004303.pdf\">&bdquo;Anschl&auml;ge auf die Pipelines Nord Stream 2 und Nord Stream 1&ldquo;<\/a>, stehen die Antworten zwar noch aus, aber auch hier ist anzunehmen, dass die Bundesregierung Antworten mit derselben Begr&uuml;ndung verweigert. <\/p><p><strong>Nur Linkspartei und AfD zeigen Interesse an Aufkl&auml;rung<\/strong> <\/p><p>Auff&auml;llig ist in diesem Zusammenhang, dass nur die zwei kleineren Oppositionsparteien Linksfraktion und AfD scheinbar Interesse zeigen, diesen historisch einmaligen Sabotageakt aufzukl&auml;ren und <a href=\"https:\/\/dip.bundestag.de\/suche?term=nord%20Stream%202&amp;f.wahlperiode=20&amp;f.typ=Vorgang&amp;f.initiative_p=05BT-Fraktionen%2FGruppen&amp;f.datum.start=2022-10-01&amp;f.datum.end=2022-12-08&amp;rows=25&amp;sort=datum_ab\">mit parlamentarischen Anfragen<\/a> diesbez&uuml;glich Druck zu machen. Die mit Abstand gr&ouml;&szlig;te Oppositionsfraktion im Bundestag, die CDU\/CSU, hat keine einzige Anfrage oder schriftliche Frage dazu an die amtierende Bundesregierung formuliert. Das erstaunt, immerhin sprechen wir hier von der Zerst&ouml;rung eines milliardenschweren Energie-Projektes zur Sicherstellung der Wettbewerbsf&auml;higkeit der deutschen Wirtschaft, welches federf&uuml;hrend von der damaligen CDU-Kanzlerin Angela Merkel vorangetrieben wurde. Die Linksfraktion weist in der erw&auml;hnten Anfrage zudem darauf hin, dass mit einer Transportkapazit&auml;t von j&auml;hrlich bis zu 110 Milliarden Kubikmetern Erdgas die vier Str&auml;nge von Nord-Stream den gesamten Erdgasverbrauch Deutschlands als Industrienation h&auml;tten sichern k&ouml;nnen. 2021 betrug der gesamte bundesdeutsche Erdgasverbrauch 90,5 Milliarden Kubikmeter.<\/p><p>Neben der Union zeigt auch die regierende Ampelkoalition sichtlich kein Interesse an Aufkl&auml;rung und sagt dies auch ganz offen. Exemplarisch f&uuml;r diese Haltung steht der <a href=\"https:\/\/dserver.bundestag.de\/btp\/20\/20056.pdf\">Redebeitrag<\/a> des SPD-Bundestagsabgeordneten Timon Gremmels am 28. September f&uuml;r die Koalition im Rahmen einer &bdquo;Aktuellen Stunde&ldquo; aus Anlass der Zerst&ouml;rung der Nord-Stream-Pipelines: <\/p><blockquote><p>&bdquo;Es ist v&ouml;llig gleichg&uuml;ltig, ob Nord Stream 1 und Nord Stream 2 nun Lecks haben, wie diese Lecks entstanden sind, ob das Anschl&auml;ge waren, wer hinter den Anschl&auml;gen steckt, weil aus der einen Pipeline noch nie Gas gekommen ist und es aus der anderen seit Wochen kein Gas mehr gegeben hat. &ndash; Das ist v&ouml;llig irrelevant. Wir brauchen Nord Stream 1 und Nord Stream 2 nicht.&ldquo;<\/p><\/blockquote><p>Das muss man erstmal sacken lassen. Der Vertreter der gr&ouml;&szlig;ten Regierungspartei erkl&auml;rt im Rahmen einer extra einberufenen Aktuellen Stunde im Bundestag wegen eines mutma&szlig;lichen Terroranschlags wortw&ouml;rtlich: <\/p><blockquote><p>&bdquo;Es ist v&ouml;llig gleichg&uuml;ltig &hellip; wer hinter den Anschl&auml;gen steckt.&ldquo;<\/p><\/blockquote><p>Die Antworten der Bundesregierung auf die den NachDenkSeiten vorliegenden Anfrage geraten nicht ganz so offen und unverbl&uuml;mt, im Endergebnis ist die Aussage aber dieselbe.<\/p><p><strong>Willk&uuml;rlicher Gebrauch des Arguments &bdquo;Geheimhaltungsinteresse&ldquo;<\/strong> <\/p><p>Wir dokumentieren in Folge alle Fragen, deren Beantwortung die Bundesregierung mit Verweis auf &bdquo;Geheimhaltungsinteresse&ldquo; in der Anfrage verweigert hat. Daraus wird auch ersichtlich, mit welcher Willk&uuml;r die Bundesregierung die Begr&uuml;ndung eines angeblichen &bdquo;Geheimhaltungsinteresses&ldquo; einsetzt:<\/p><blockquote><p>1. Sind der Bundesregierung die &Auml;u&szlig;erungen von Prof. Dr. Jeffrey Sachs, Professor an der Columbia University in New York, bekannt, der in einem Live-Interview mit dem internationalen TV-Nachrichtensender Bloomberg davon sprach, es gebe Radaraufzeichnungen, die belegten, dass kurz vor dem Sabotageakt &bdquo;US-Milit&auml;rhubschrauber, die normalerweise in Danzig stationiert sind, &uuml;ber dem Gebiet kreisten&ldquo; (in dem die mutma&szlig;lichen Anschl&auml;ge stattfanden), hat sie sich hierzu eine Positionierung erarbeitet, wenn ja, wie lautet diese und welche Schlussfolgerungen hat sie ggf. f&uuml;r sich daraus gezogen? <\/p>\n<p>2. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse und wenn ja, welche &uuml;ber eine eventuelle Sabotage von Nord Stream durch die russische Marinebrigade 561? <\/p>\n<p>3. Trifft nach Kenntnis der Bundesregierung der Medienbericht zu, dass jede der vier Sprengs&auml;tze etwa 500 Kilogramm TNT beinhaltet haben d&uuml;rfte?<\/p>\n<p>4. Hat sich die Bundesregierung eine Haltung dazu erarbeitet, welcher Akteur bzw. welche Akteure nach ihrer Einsch&auml;tzung<br>\na) ein Motiv f&uuml;r derartige Anschl&auml;ge bes&auml;&szlig;en und\/oder<br>\nb) die technischen und personellen M&ouml;glichkeiten f&uuml;r derartige Anschl&auml;ge bes&auml;&szlig;en,<br>\nund wenn ja, wie lautet diese ggf.?<\/p>\n<p>5. Hat sich die Bundesregierung eine Positionierung zu der Tatsache erarbeitet, dass Gazprom bzw. russische Beh&ouml;rden als Gesch&auml;digte nicht an den Untersuchungen beteiligt sind, ist der Bundesregierung bekannt, warum Gazprom bzw. russische Beh&ouml;rden als Gesch&auml;digte nicht an den Untersuchungen beteiligt werden, bzw. ist die Bundesregierung daf&uuml;r eingetreten, dass dies erfolgt oder warum ggf. nicht (bitte ggf. jeweils ausf&uuml;hren)?<\/p>\n<p>6. Sind russische Beh&ouml;rden an die Bundesregierung oder an deutsche Beh&ouml;rden herangetreten, um an den Untersuchungen zu den mutma&szlig;lichen Anschl&auml;gen an den Nord-Stream-Leitungen teilzunehmen?<\/p>\n<p>7. Ist der Bundesregierung bekannt, inwiefern russische Beh&ouml;rden ggf. an die d&auml;nische bzw. schwedische Regierung herangetreten sind bzw. an Beh&ouml;rden der beiden genannten Staaten, um an den Untersuchungen zu den mutma&szlig;lichen Anschl&auml;gen an den Nord-Stream-Leitungen teilzunehmen und welche Antwort ihnen ggf. beschieden wurde (wenn ja, bitte ausf&uuml;hren)?<\/p>\n<p>8. Ist der Bundesregierung bekannt, ob, und wenn ja, inwieweit die Betreibergesellschaften f&uuml;r Nord Stream 1 bzw. 2 an den Untersuchungen beteiligt sind bzw. waren (bitte erl&auml;utern)?<\/p>\n<p>9. Welche Untersuchungen vor Ort wurden im Zusammenhang mit den Sabotageakten von welchen L&auml;ndern nach Kenntnis der Bundesregierung zu welchen Zeitpunkten bislang angestellt?<\/p>\n<p>10. Trifft nach Kenntnis der Bundesregierung der Medienbericht zu, dass neben Deutschland, Schweden und D&auml;nemark auch die USA eigene Ermittlungen durchf&uuml;hren?<\/p>\n<p>11. Sind der Bundesregierung ggf. Ermittlungen durch andere Staaten als die in Frage 21. genannten sowie Russland bekannt (wenn ja, bitte ausf&uuml;hren)?<\/p>\n<p>12. Ist der Bundesregierung bekannt, welche Ermittlungen Russland unternimmt oder ist ihr bekannt, ob die Regierungen D&auml;nemarks bzw. Schwedens bzw. Beh&ouml;rden der beiden genannten L&auml;nder mit den russischen Pendants in Kontakt stehen oder warum ggf. nicht und steht die Bundesregierung oder stehen deutsche Ermittlungsbeh&ouml;rden selbst mit diesen russischen Pendants in Kontakt?<\/p>\n<p>13. Trifft nach Kenntnis der Bundesregierung der Medienbericht zu, dass es einen regelrechten Wettlauf um Beweismaterial gebe oder gegeben habe, das sich wom&ouml;glich auf dem Meeresgrund befinde und welche Schlussfolgerungen hat sie ggf. daraus gezogen?<\/p>\n<p>14. Hat sich die Bundesregierung eine Haltung dazu erarbeitet, was einer schnellen Aufkl&auml;rung der Anschl&auml;ge bislang entgegensteht und wie lautet diese ggf.?<\/p>\n<p>15. Trifft der Medienbericht zu, dass sich in der 41. Kalenderwoche, also rund zwei Wochen nach den Anschl&auml;gen, Bundespolizisten in Zusammenarbeit mit der Bundesmarine zu den Tatorten begeben und mit Hilfe einer Unterwasserdrohne Aufnahmen gemacht haben?<br>\na) Wenn ja, war dies der erste Aufenthalt deutscher Ermittler an den Tatorten oder gingen ihnen ein oder mehrere Aufenthalte voraus?<\/p>\n<p>b) Wann wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von deutschen Ermittlern ggf. s&auml;mtliche Tatorte aufgesucht?<\/p>\n<p>c) Wenn ja, welche Beh&ouml;rden waren daran jeweils beteiligt (bitte aufschl&uuml;sseln)?<\/p>\n<p>d) Wenn ja, ist das Bundeskriminalamt in die Untersuchungen eingebunden und wenn ja inwiefern?<\/p>\n<p>16. Kann die Bundesregierung den Bericht der schwedischen Zeitung &bdquo;Expressen&ldquo; best&auml;tigen, dass ein mindestens 50 Meter langer Teil einer Pipeline fehlt?<\/p><\/blockquote><p>Bei all den aufgef&uuml;hrten 16 Fragen verweigert die Bundesregierung wie bereits erw&auml;hnt jegliche Antwort mit Verweis auf ein angebliches &bdquo;Geheimhaltungsinteresse&ldquo;. Was aber soll bitte bei Fragen, ob das BKA in die Untersuchungen eingebunden ist, wann das erste Mal deutsche Ermittler beim Tatort waren, welche Akteure nach Einsch&auml;tzung der Bundesregierung ein Motiv f&uuml;r den Anschlag h&auml;tten oder ob es Kontakte mit russischen Beh&ouml;rden gibt, ein so hohes Geheimhaltungsinteresse rechtfertigen? Und dies wohlgemerkt gegen&uuml;ber Bundestagsabgeordneten, die eigentlich mit besonderen Fragenrechten zur Kontrolle der Exekutive ausgestattet sind und der verfassungsrechtlich verankerten Pflicht, Informationsanspr&uuml;che des Bundestages zu erf&uuml;llen. <\/p><p><strong>Bewusstes Missverstehen der Bundesregierung<\/strong><\/p><p>Wenn die Bundesregierung sich dann doch mal um eine Antwort bem&uuml;ht, ger&auml;t diese meistens v&ouml;llig nichtssagend oder bewusst trollend. <\/p><p>Beispielhaft sei auf Frage 19 der Anfrage verwiesen. Dort wird gefragt, ob die Bundesregierung best&auml;tigen kann, dass zwei Wochen nach den mutma&szlig;lichen Anschl&auml;gen das zum Tatort entsandte Schiff &bdquo;Mittelgrund&ldquo; der Wehrtechnischen Dienststelle 71 zwar Taucher und Sprengstoffexperten an Bord gehabt habe, die jedoch nicht zum Einsatz kamen, weil diese keine Ausr&uuml;stung f&uuml;r Tauchg&auml;nge in der entsprechenden Tiefe der zerst&ouml;rten Pipeline mitf&uuml;hrten.<\/p><p>Die Antwort der Bundesregierung ist an Unversch&auml;mtheit gegen&uuml;ber der Legislative kaum zu &uuml;bertreffen:<\/p><blockquote><p>&bdquo;An Bord des Mehrzweckbootes MITTELGRUND befanden sich keine Taucher und Sprengstoffexperten der Bundeswehr.&ldquo;<\/p><\/blockquote><p>Die beteiligten Taucher und Sprengstoffexperten waren von der Bundespolizei, was bei strafrechtlichen Ermittlungen auch evident ist, und Fragen nach den T&auml;tigkeiten der Bundespolizei fallen selbstverst&auml;ndlich in den Verantwortungsbereich der Bundesregierung, im konkreten Fall dem des Bundesinnenministeriums unter Nancy Faeser. Die Frage verweist zudem als Quelle auf einen Bericht des Neuen Deutschlands (ND). Dort steht explizit <a href=\"https:\/\/www.nd-aktuell.de\/artikel\/1167750.nordstream-von-grund-auf-schweigsam.html\">geschrieben<\/a>:<\/p><blockquote><p>&bdquo;Kurz darauf folgte die &raquo;Mittelgrund&laquo;. Die geh&ouml;rt zur Wehrtechnischen Dienststelle 71 in Eckernf&ouml;rde, das ist eine Art Forschungs- und Erprobungsanstalt der Bundeswehr. An Bord waren Taucher und Sprengstoffexperten der Bundespolizei, h&ouml;rte man und auch, dass die nicht zum Einsatz kamen, weil sie nicht die n&ouml;tige Ausr&uuml;stung f&uuml;r einen Tauchgang bis auf eine Tiefe von 70 Metern dabeihatten. Man wundert sich.&ldquo;<\/p><\/blockquote><p><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/wp-content\/uploads\/2022\/12\/Screen1_KA.png\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/wp-content\/uploads\/2022\/12\/Screen1_KA.png\" alt=\"\" width=\"1452\" height=\"372\" class=\"alignleft size-full wp-image-91470\" srcset=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/wp-content\/uploads\/2022\/12\/Screen1_KA.png 1452w, https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/wp-content\/uploads\/2022\/12\/Screen1_KA-300x77.png 300w, https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/wp-content\/uploads\/2022\/12\/Screen1_KA-1024x262.png 1024w, https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/wp-content\/uploads\/2022\/12\/Screen1_KA-768x197.png 768w, https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/wp-content\/uploads\/2022\/12\/Screen1_KA-1060x272.png 1060w, https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/wp-content\/uploads\/2022\/12\/Screen1_KA-956x245.png 956w\" sizes=\"auto, (max-width: 1452px) 100vw, 1452px\" \/><\/a><\/p><p>Mal von der Ironie abgesehen, dass die AfD f&uuml;r ihre Anfrage auf Berichterstattung des ND zur&uuml;ckgreift, war es vor diesem Hintergrund v&ouml;llig eindeutig, dass die Frage auf das Agieren der Bundespolizei abzielte. Der ausschlie&szlig;liche Verweis auf &bdquo;keine Taucher und Sprengstoffexperten der Bundeswehr&ldquo; ist folglich ein bewusstes Missverstehen, um Parlamentariern mit verfassungsrechtlich garantierten Informationsanspr&uuml;chen keine sachgerechte Antwort geben zu m&uuml;ssen.<\/p><p>In &auml;hnlicher Tonlage erfolgt die Antwort auf die Frage 29, ob das Umweltbundesamt mittlerweile &uuml;ber genauere Absch&auml;tzungen zu den Methanaustritten aus den besch&auml;digten Leitungen Nord Stream 1 und 2 verf&uuml;gt: <\/p><blockquote><p>&bdquo;Das Umweltbundesamt hat bisher keine genaueren Absch&auml;tzungen &uuml;ber die Methanaustritte aus den besch&auml;digten Nordstream 1- und 2 Pipelines erstellt und plant auch nicht, dies zu tun.&ldquo;<\/p><\/blockquote><p><strong>Kommt Ukraine als Angreifer in Frage? Keine Antwort &bdquo;aus Gr&uuml;nden des Staatswohls&ldquo;<\/strong><\/p><p>Es gibt bei der gesamten Anfrage zu den Nord-Stream-Anschl&auml;gen eine einzige Frage, bei der die Bundesregierung ausf&uuml;hrlich antwortet. Die Frage lautet: &bdquo;Warum kommt die Bundesregierung nach erfolgter G&uuml;terabw&auml;gung zwischen dem Staatswohl und der Aufkl&auml;rung eines der gr&ouml;&szlig;ten Terroranschl&auml;ge in Europa mit finanziellen Auswirkungen im Milliarden-Euro-Bereich zu ihrer Ansicht, die Ver&ouml;ffentlichung der Aufkl&auml;rungsergebnisse sei nicht von erheblichem &ouml;ffentlichen Interesse (Bundestagsdrucksache 20\/4141, Antwort der Bundesregierung auf Frage 2)?&ldquo;<\/p><p>Die Antwort:<\/p><blockquote><p>&bdquo;Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Restriktionen der &bdquo;Third-Party-Rule&ldquo;, die den internationalen Austausch von Informationen der Nachrichtendienste betrifft, verwiesen. Die Bedeutung der &bdquo;Third Party Rule&ldquo; f&uuml;r die internationale nachrichtendienstliche Zusammenarbeit hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seinem Beschluss 2 BvE 2\/15 vom 13. Oktober 2016 (Rz. 162&ndash;166) gew&uuml;rdigt. Drucksache 20\/4141 &ndash; 2 &ndash; Deutscher Bundestag &ndash; 20. Wahlperiode Vorabfassung &ndash; wird durch die lektorierte Version ersetzt. L&auml;gen solche Informationen vor, w&auml;ren diese evident geheimhaltungsbed&uuml;rftig, weil sie sicherheitsrelevante Erkenntnisse beinhalten, die unter der Ma&szlig;gabe der vertraulichen Behandlung von ausl&auml;ndischen Nachrichtendiensten an die deutschen Nachrichtendienste weitergleitet wurden. Ein Bekanntwerden von Informationen, die nach den Regeln der &bdquo;Third-Party-Rule&ldquo; erlangt wurden, w&uuml;rde als St&ouml;rung der wechselseitigen Vertrauensgrundlage gewertet werden und h&auml;tte eine schwere Beeintr&auml;chtigung der Teilhabe der Nachrichtendienste des Bundes am internationalen Erkenntnisaustausch zur Folge. Eine m&ouml;gliche Kenntnisnahme durch Unbefugte w&uuml;rde erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit der Nachrichtendienste des Bundes mit ausl&auml;ndischen Nachrichtendiensten haben. W&uuml;rden in der Konsequenz eines Vertrauensverlustes Informationen von ausl&auml;ndischen Stellen entfallen oder wesentlich zur&uuml;ckgehen, entst&uuml;nden signifikante Informationsl&uuml;cken mit negativen Folgewirkungen f&uuml;r die Genauigkeit der Abbildung der Sicherheitslage in der Bundesrepublik Deutschland sowie im Hinblick auf den Schutz deutscher Interessen im Ausland. Ein Bekanntwerden der Informationen w&uuml;rde zudem die weitere Aufkl&auml;rung geheimdienstlicher Aktivit&auml;ten in und gegen die Bundesrepublik Deutschland erheblich erschweren. Die in der Bezugsfrage seinerzeit erbetenen Informationen ber&uuml;hrten somit derart schutzbed&uuml;rftige Geheimhaltungsinteressen, dass das Staatswohl gegen&uuml;ber dem parlamentarischen Informationsrecht &uuml;berwogen und das Fragerecht der Abgeordneten ausnahmsweise gegen&uuml;ber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zur&uuml;ckstehen musste. Selbst eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen bei der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages war im vorliegenden Fall nicht ausreichend, um der besonderen Sensibilit&auml;t der angeforderten Informationen f&uuml;r die Aufgabenerf&uuml;llung der Nachrichtendienste des Bundes ausreichend Rechnung zu tragen.&ldquo;<\/p><\/blockquote><p>Zum Gesamtverst&auml;ndnis der Antwort und ihrer Implikationen muss man nat&uuml;rlich noch wissen, was sich hinter der in der Frage erw&auml;hnten &bdquo;Bundestagsdrucksache 20\/4141&ldquo; verbirgt. Diese Bundesdrucksache fasst die Schriftlichen Fragen von Bundestagsabgeordneten und die entsprechenden Antworten der Bundesregierung f&uuml;r die Sitzungswoche ab dem 17. Oktober 2022 zusammen. Frage 2 lautete damals: <\/p><blockquote><p>&bdquo;Welche Folgen haben die deutschen Beh&ouml;rden aus dem Hinweis der CIA &uuml;ber ein Szenario gezogen, in dem ein ukrainischer Angriff auf westliche Pipeline-Infrastruktur erfolgen k&ouml;nnte.&ldquo;<\/p><\/blockquote><p>Die Frage <a href=\"https:\/\/dserver.bundestag.de\/btd\/20\/041\/2004141.pdf\">beantwortete<\/a> der Bundesminister beim Bundeskanzler, Wolfgang Schmidt, wie folgt:  <\/p><blockquote><p>&bdquo;Nach sorgf&auml;ltiger Abw&auml;gung ist die Bundesregierung zu dem Schluss gekommen, dass eine Auskunft zu Ihrer Frage aus Gr&uuml;nden des Staatswohls nicht &ndash; auch nicht in eingestufter Form &ndash; erteilt werden kann. Die erbetene Auskunft unterliegt den Restriktionen der &bdquo;Third-Party-Rule&ldquo;, die den internationalen Austausch von Informationen der Nachrichtendienste betrifft. (&hellip;) Dabei ist der Umstand, dass die Antwort verweigert wird, weder als Best&auml;tigung noch als Verneinung des angefragten Sachverhalts zu werten.&ldquo;<\/p><\/blockquote><p>Der geneigte Leser kann daraus seine eigenen Schl&uuml;sse ziehen. <\/p><p>Abschlie&szlig;end bleibt festzuhalten: Neben dem aufgezeigten ostentativen Desinteresse an der Aufkl&auml;rung des mutma&szlig;lichen Sabotageaktes ist auch der v&ouml;llig inflation&auml;re Verweis auf ein angebliches &bdquo;Geheimhaltungsinteresse&ldquo; durch die Bundesregierung, um so nicht auf legitime Fragen gew&auml;hlter Volksvertreter zweier Oppositionsparteien eingehen zu m&uuml;ssen, ein veritabler Skandal und einer parlamentarischen Demokratie, der man sich so br&uuml;stet, unw&uuml;rdig.<\/p><p>Schreiben Sie uns gerne, wie Sie die Antworten der Bundesregierung bewerten: <a href=\"mailto:leserbriefe@nachdenkseiten.de\">leserbriefe@nachdenkseiten.de<\/a><\/p><p>Titelbild: Illustration der Explosion der Nord-Stream-Pipelines &ndash; shutterstock \/ apprenticebk<\/p><p><em>Leserbriefe zu diesem Beitrag <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=91612\">finden Sie hier<\/a>.<\/em><\/p><div class=\"moreLikeThis\">\n<p><strong>Mehr zum Thema:<\/strong> <\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=91029\">Hoher EU-Beamter: &bdquo;N&uuml;chtern betrachtet sind die USA das Land, das am meisten vom Krieg in der Ukraine profitiert&ldquo;<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=90107\">&bdquo;Im Blindflug&ldquo; &ndash; Bundesregierung hat bis heute keine Erkenntnisse zur konkreten Wirkung ihrer Russland-Sanktionen<\/a><\/p>\n<\/div><p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/vg04.met.vgwort.de\/na\/f7816f00194140bcabc52438451d698d\" width=\"1\" height=\"1\" alt=\"\"><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 26. September 2022 wurden drei der vier Str&auml;nge der Nord-Stream-Pipelines 1 und 2 schwer besch&auml;digt. Nach allgemeiner Experten-Einsch&auml;tzung ist die Zerst&ouml;rung eines der teuersten und zentralsten Objekte der kritischen Infrastruktur f&uuml;r die deutsche Energieversorgung auf bewusst durchgef&uuml;hrte Anschl&auml;ge, die &bdquo;einer Sprengladung von mehreren hunderten Kilogramm&ldquo; entsprachen, zur&uuml;ckzuf&uuml;hren. 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