{"id":93361,"date":"2023-02-03T10:00:58","date_gmt":"2023-02-03T09:00:58","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=93361"},"modified":"2023-02-08T16:26:00","modified_gmt":"2023-02-08T15:26:00","slug":"warum-sind-die-renten-in-deutschland-nicht-aehnlich-hoch-wie-in-oesterreich","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=93361","title":{"rendered":"Warum sind die Renten in Deutschland nicht \u00e4hnlich hoch wie in \u00d6sterreich?"},"content":{"rendered":"<p>Wenn in Deutschland &uuml;ber das Rentensystem im Allgemeinen und &uuml;ber die niedrigen Renten im Besonderen diskutiert wird, dauert es meist nicht lange, bis man auf &Ouml;sterreich zu sprechen kommt. Dort sind die Renten deutlich h&ouml;her. &Uuml;ber die H&ouml;he des Unterschiedes gehen die Meinungen auseinander. Manche sprechen von 40 Prozent, andere von 60 Prozent oder mehr. Fundierte Studien, die Aufschluss &uuml;ber die Gr&uuml;nde geben, gibt es nicht. Das befeuert Spekulationen. Und schnell ist man mit Vorschl&auml;gen bei der Hand, wie das deutsche Rentensystem verbessert werden m&uuml;sse, damit &auml;hnlich hohe Renten gezahlt werden k&ouml;nnen. Aber was sind die tats&auml;chlichen Ursachen f&uuml;r die unterschiedlich hohen Renten? Ein Aspekt, der eng damit verkn&uuml;pft ist, ist das Risiko der Altersarmut. In Deutschland soll die Grundrente dazu beitragen, das Armutsrisiko zu mindern. Wie gehen andere L&auml;nder mit diesem Problem um? Und was kann Deutschland von diesen L&auml;ndern lernen? Von <strong>G&uuml;nter Eder<\/strong>.<\/p><p><em>Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verf&uuml;gbar.<\/em><br>\n<!--more--><br>\n<\/p><div class=\"powerpress_player\" id=\"powerpress_player_8077\"><!--[if lt IE 9]><script>document.createElement('audio');<\/script><![endif]-->\n<audio class=\"wp-audio-shortcode\" id=\"audio-93361-1\" preload=\"none\" style=\"width: 100%;\" controls=\"controls\"><source type=\"audio\/mpeg\" src=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/230208_Warum_sind_die_Renten_in_Deutschland_nicht_aehnlich_hoch_wie_in_Oesterreich_NDS.mp3?_=1\"><\/source><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/230208_Warum_sind_die_Renten_in_Deutschland_nicht_aehnlich_hoch_wie_in_Oesterreich_NDS.mp3\">https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/230208_Warum_sind_die_Renten_in_Deutschland_nicht_aehnlich_hoch_wie_in_Oesterreich_NDS.mp3<\/a><\/audio><\/div><p class=\"powerpress_links powerpress_links_mp3\">Podcast: <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/230208_Warum_sind_die_Renten_in_Deutschland_nicht_aehnlich_hoch_wie_in_Oesterreich_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_pinw\" target=\"_blank\" title=\"Play in new window\" onclick=\"return powerpress_pinw('https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?powerpress_pinw=93361-podcast');\" rel=\"nofollow\">Play in new window<\/a> | <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/230208_Warum_sind_die_Renten_in_Deutschland_nicht_aehnlich_hoch_wie_in_Oesterreich_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_d\" title=\"Download\" rel=\"nofollow\" download=\"230208_Warum_sind_die_Renten_in_Deutschland_nicht_aehnlich_hoch_wie_in_Oesterreich_NDS.mp3\">Download<\/a><\/p><p><strong>Rentensysteme in anderen europ&auml;ischen L&auml;ndern<\/strong><\/p><p>Alterssicherungssysteme sind komplexe gesellschaftliche Gebilde, bei denen Leistungsaspekte und soziale Ausgleichselemente in einem ausgewogenen und von den Menschen als gerecht empfundenen Ma&szlig; miteinander verzahnt werden m&uuml;ssen. Aufgrund der unterschiedlichen, zum Teil sich widersprechenden Vorgaben und Zielvorstellungen &auml;hnelt jeder Versuch, ein bestehendes Rentensystem weiterzuentwickeln und zu verbessern, einer Quadratur des Kreises. Allgemeing&uuml;ltige Patentrezepte, wie man dabei vorgehen sollte, gibt es nicht. Zu unterschiedlich sind die Konzepte in den jeweiligen L&auml;ndern. Ma&szlig;nahmen, die in einem Land eine positive Wirkung entfalten, k&ouml;nnen sich anderswo als unwirksam oder gar kontraproduktiv herausstellen. Wenn man zur Verbesserung des eigenen Rentensystems von den Erfahrungen anderer L&auml;nder profitieren m&ouml;chte, ist es wichtig, die grunds&auml;tzlich unterschiedlichen Strukturen zu kennen und in seine &Uuml;berlegungen einzubeziehen. Um eine Vorstellung von der Vielfalt der Systeme zu vermitteln, werden die Rentensysteme dreier L&auml;nder hier grob skizziert vorgestellt (vgl. [<a href=\"#foot_1\" name=\"note_1\">1<\/a>]).<\/p><p>In der <strong>Schweiz<\/strong> sind alle Personen gesetzlich rentenversichert, unabh&auml;ngig von der Art der Erwerbst&auml;tigkeit. Versicherte entrichten Beitr&auml;ge auf das gesamte Einkommen (9,8 Prozent). Eine Beitragsbemessungsgrenze gibt es nicht. Bei abh&auml;ngig Besch&auml;ftigten werden die Beitr&auml;ge zur H&auml;lfte vom Arbeitgeber getragen. Wenn kein Erwerbseinkommen vorliegt, dient das Verm&ouml;gen als Bemessungsgrundlage. Die Renten sind nach oben und unten begrenzt. Innerhalb dieses Rahmens unterliegen sie dem &Auml;quivalenzprinzip, d.h. dass sich die Rente nach der H&ouml;he der eingezahlten Beitr&auml;ge richtet. Die Mindestrente betr&auml;gt 1.005&nbsp;Euro, die H&ouml;chstrente 2.010&nbsp;Euro (2018). Die volle Rente erh&auml;lt, wer f&uuml;r die Zeit zwischen dem zwanzigsten Lebensjahr und dem gesetzlichen Rentenalter eine l&uuml;ckenlose Beitragsbiographie vorweisen kann. Anderenfalls wird die Rente um 2,3 Prozent pro fehlendem Jahr gek&uuml;rzt. Erg&auml;nzt wird das System um eine obligate private Vorsorge mittels Pensionskassen, Fonds oder Versicherungen. Das gilt f&uuml;r alle Arbeitnehmer mit einem j&auml;hrlichen Einkommen von mindestens 18.170&nbsp;Euro. Die Finanzierung erfolgt zu gleichen Teilen durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer.<\/p><p>Demgegen&uuml;ber basiert das Rentensystem der <strong>Niederlande<\/strong> auf einer Grundrente, auf die jeder Einwohner Anspruch hat. Die H&ouml;he der Grundrente richtet sich danach, ob jemand alleinstehend oder verheiratet ist: Einzelpersonen erhalten 1.173&nbsp;Euro, Paare 1.616&nbsp;Euro (2018). Anspruch auf den vollen Grundrentenbetrag haben alle Personen, die eine inl&auml;ndische Wohnsitzdauer von 50 Jahren nachweisen k&ouml;nnen. Mit jedem fehlenden Jahr verringert sich die Rente um 2 Prozent. Finanziert wird die Grundrente im Umlageverfahren &uuml;ber Abgaben auf alle Einkommen. Der Beitragssatz betr&auml;gt 17,9 Prozent und ist allein vom Arbeitnehmer aufzubringen. Es gilt eine Beitragsbemessungsgrenze. Zus&auml;tzlich gibt es eine kapitalgedeckte betriebliche Altersvorsorge mittels Pensionsfonds, die tarifvertraglich geregelt ist und gut 90 Prozent der abh&auml;ngig Besch&auml;ftigten erfasst. Finanziert werden die Beitr&auml;ge zu zwei Dritteln durch den Arbeitgeber und zu einem Drittel durch den Arbeitnehmer. Die Betriebsrenten werden nicht automatisch an die Lohn- oder Preisentwicklung angepasst, sondern h&auml;ngen von der Zahlungsf&auml;higkeit des Fonds ab.<\/p><p>Die Alterssicherung in <strong>&Ouml;sterreich<\/strong> beruht dagegen fast ausschlie&szlig;lich auf dem umlagebasierten gesetzlichen Rentensystem. Betriebliche und private Vorsorgem&ouml;glichkeiten spielen nur eine marginale Rolle. Der im Jahr 2003 von der Regierung unternommene Versuch, die private Vorsorge zulasten der gesetzlichen Rente auszuweiten, stie&szlig; auf massiven Widerstand in der Bev&ouml;lkerung. Da sich die Proteste von den Gewerkschaften bis hin zum Arbeitgeberverband erstreckten, sah sich die Regierung gezwungen, einer staatlich gef&ouml;rderten privaten Vorsorge eine grunds&auml;tzliche Absage zu erteilen und stattdessen die gesetzliche Rente zu st&auml;rken und auszubauen. In das jetzige gesetzliche Rentensystem zahlen alle Erwerbst&auml;tigen ein, also auch Selbstst&auml;ndige und (seit 2005) Beamte. Der Beitragssatz liegt (seit &uuml;ber drei&szlig;ig Jahren unver&auml;ndert) bei 22,8 Prozent. Die Beitr&auml;ge werden zu 55 Prozent vom Arbeitgeber und zu 45 Prozent vom Arbeitnehmer entrichtet. Nach oben sind die Einzahlungen durch eine Beitragsbemessungsgrenze limitiert. Die sp&auml;tere Rente richtet sich nach der H&ouml;he der Beitr&auml;ge, die im Laufe des Arbeitslebens eingezahlt wurden, unterliegt also dem &Auml;quivalenzprinzip. Menschen mit sehr niedrigen Renten k&ouml;nnen eine bedarfsgepr&uuml;fte Ausgleichszulage beantragen, die aus Steuermitteln finanziert wird. Diese garantiert Alleinstehenden eine Rente von 1.088&nbsp;Euro und Verheirateten von 1.632&nbsp;Euro (2019).<\/p><p>Bei allen Unterschieden, die die Rentensysteme dieser L&auml;nder aufweisen, haben sie doch eines gemeinsam: Sie verf&uuml;gen &uuml;ber ein einfaches, stimmig in das Gesamtsystem eingebettetes Konzept zur Vermeidung von Altersarmut. Zwar wird die H&ouml;he des erforderlichen Betrages unterschiedlich eingesch&auml;tzt, aber die Mindestrenten liegen mit &uuml;ber 1.000&nbsp;Euro f&uuml;r Alleinstehende durchweg &uuml;ber dem Sozialhilfeniveau. Und die b&uuml;rokratischen H&uuml;rden, um eine solche Rente zu erhalten, sind niedrig, so dass damit gerechnet werden kann, dass die Unterst&uuml;tzung tats&auml;chlich bei den Menschen, die sie n&ouml;tig haben, ankommt. Das sieht in Deutschland anders aus. Hier sind bisher alle Versuche gescheitert, vergleichbare Mechanismen in das bestehende Rentensystem zu integrieren. Auch die Einf&uuml;hrung der Grundrente wird an der unbefriedigenden Situation wenig &auml;ndern. Es ist eine halbherzige L&ouml;sung, die weder zielgenau noch von der H&ouml;he der Aufstockung her befriedigend ist. Sie schlie&szlig;t zu viele alte Menschen aus, die auf Unterst&uuml;tzung dringend angewiesen w&auml;ren. Und niemand k&auml;me auf den Gedanken, das geplante Antragsprozedere oder die Berechnung des Aufstockungsbetrags als einfach oder unb&uuml;rokratisch zu bezeichnen (vgl. [<a href=\"#foot_2\" name=\"note_2\">2<\/a>]).<\/p><p>Die durchschnittlich zu erwartende Rente ist in den betrachteten L&auml;ndern weniger einheitlich. Einer Studie der OECD zufolge k&ouml;nnen Versicherte in &Ouml;sterreich und den Niederlanden mit Renten rechnen, die etwa 80 Prozent des letzten Bruttolohns ausmachen, w&auml;hrend die Bruttoersatzrate in der Schweiz bei lediglich 60 Prozent liegt (vgl. [<a href=\"#foot_3\" name=\"note_3\">3<\/a>]). Geht man davon aus, dass die OECD die Rentensituation in den betrachteten L&auml;ndern korrekt beschreibt, so scheint es grunds&auml;tzlich m&ouml;glich zu sein, gute Renten sowohl mit einem am &Auml;quivalenzprinzip orientierten Umlagesystem zu realisieren (wie in &Ouml;sterreich) als auch mit einem Rentensystem, bei dem die Armutsvermeidung im Vordergrund steht und das um kapitalgedeckte Vorsorgeelemente erg&auml;nzt wird (wie in den Niederlanden). Perspektivisch geht die OECD allerdings davon aus, dass sich die Renten in den Niederlanden und der Schweiz weniger g&uuml;nstig entwickeln werden als in &Ouml;sterreich. W&auml;hrend sie f&uuml;r &Ouml;sterreich bis 2060 mit einem R&uuml;ckgang des Rentenniveaus um lediglich drei Prozentpunkte rechnet, erwartet sie f&uuml;r die Niederlande einen R&uuml;ckgang um neun Prozentpunkte und f&uuml;r die Schweiz sogar um siebzehn Prozentpunkte (vgl. [<a href=\"#foot_4\" name=\"note_4\">4<\/a>]).<\/p><p>Die pessimistischere Prognose f&uuml;r die Rentenentwicklung in Holland und der Schweiz d&uuml;rfte nicht nur mit den niedrigen Kapitalzinsen zusammenh&auml;ngen, die unterstellt werden, sondern auch damit, dass kapitalgedeckte Vorsorgemodelle in der Regel mit deutlich h&ouml;heren &bdquo;Verwaltungskosten&ldquo; verbunden sind. So geht in den Niederlanden bei der kapitalgedeckten Vorsorge &bdquo;ein Viertel dessen, was Rentner erhalten, an Verm&ouml;gensverwalter und &ndash;berater&ldquo; (vgl. [<a href=\"#foot_5\" name=\"note_5\">5<\/a>]). Zum Vergleich: Bei der umlagefinanzierten Rente in Deutschland machen Verwaltungskosten lediglich 1,4 Prozent der Ausgaben aus. Und wenn die private Vorsorge trotzdem mit einem Renditevorteil zu Rentenbeginn verbunden sein sollte, kann dieser mit der Zeit verloren gehen oder sich ins Gegenteil verkehren, wenn die ausgezahlten Renten nicht an die Inflations- oder Wirtschaftsentwicklung angepasst werden, also nicht oder nicht ausreichend ansteigen, da sie dann Jahr f&uuml;r Jahr an Kaufkraft verlieren.<\/p><p>Das Umlageverfahren ist im Vergleich zur privaten Vorsorge robuster, sicherer und flexibler. Es ist weder mit unkalkulierbaren Finanzmarktrisiken verkn&uuml;pft, noch muss ein individueller Kapitalstock (&uuml;ber Jahrzehnte) aufgebaut werden, aus dem die Rente gezahlt werden kann. Erinnert sei an die weitgehend problemlose Einbindung von Millionen DDR-Rentnerinnen und -Rentnern in das gesetzliche Rentensystem. Nicht nur, dass dabei ein Personenkreis in das bestehende System einbezogen wurde, der nie Beitr&auml;ge in dieses eingezahlt hatte, es wurden auch noch West\/Ost-Transferleistungen aus den regul&auml;ren Beitragseinnahmen finanziert, die eigentlich aus Bundesmitteln h&auml;tten bezahlt werden m&uuml;ssen. Wie w&auml;re ein kapitalgedecktes Rentensystem mit dieser Herausforderung fertig geworden, ohne &uuml;ber Jahre, wenn nicht Jahrzehnte auf staatliche Zusch&uuml;sse in zweistelliger Milliardenh&ouml;he angewiesen zu sein?<\/p><p>Ein weit verbreitetes Vorurteil dem Umlagesystem gegen&uuml;ber ist, dass es anf&auml;lliger sei f&uuml;r ung&uuml;nstige demographische Entwicklungen, wenn also beispielsweise mit stark steigenden Rentnerzahlen gerechnet werden muss. Doch das ist ein Trugschluss. Entscheidend f&uuml;r beide Systeme ist die Stabilit&auml;t und Leistungsst&auml;rke der Wirtschaft. L&auml;uft die Wirtschaft rund, sorgt die steigende Produktivit&auml;t automatisch daf&uuml;r, dass auch f&uuml;r eine wachsende Zahl alter Menschen gute Renten gezahlt werden k&ouml;nnen. Eine kriselnde Wirtschaft hingegen stellt jedes Rentensystem vor Probleme. Das gilt f&uuml;r die kapitalgedeckte Vorsorge ebenso wie f&uuml;r das Umlagesystem. Letztlich f&uuml;hrt kein Weg daran vorbei, dass die &bdquo;Jungen&ldquo; die Wertsch&ouml;pfung erarbeiten m&uuml;ssen, von der die &bdquo;Alten&ldquo; im Rentenalter profitieren. Anders kann kein Rentensystem funktionieren (Mackenroth-Theorem) (vgl. [<a href=\"#foot_6\" name=\"note_6\">6<\/a>]).<\/p><p><strong>Szenarien f&uuml;r das Rentensystem in Deutschland<\/strong><\/p><p>F&uuml;r die Rentensituation in Deutschland weist die OECD-Studie eine Bruttoersatzrate von 42 Prozent aus (vgl. [<a href=\"#foot_3\" name=\"note_3\">3<\/a>]). Dieser Wert liegt weit unter den f&uuml;r &Ouml;sterreich oder Holland angegebenen Quoten von 80 Prozent. Der gro&szlig;e Unterschied muss jeden &uuml;berraschen, der sich bewusst macht, dass alle drei L&auml;nder &uuml;ber prosperierende Volkswirtschaften verf&uuml;gen, also &auml;hnliche Voraussetzungen mitbringen, um gute Renten zahlen zu k&ouml;nnen. Beinahe noch irritierender ist allerdings die Tatsache, dass ausgerechnet zwischen Deutschland und &Ouml;sterreich eine so gro&szlig;e Differenz besteht, denn die Rentensysteme der beiden L&auml;nder sind sich eigentlich sehr &auml;hnlich.<\/p><p>Ein Unterschied, der ins Auge f&auml;llt, ist die breitere Finanzierungsbasis in &Ouml;sterreich. Dort zahlen nicht nur Arbeiter und Angestellte in die gesetzliche Rente ein, sondern auch Beamte und Selbstst&auml;ndige. Daraus wird manchmal der Schluss gezogen, dass in Deutschland lediglich die Finanzierungsbasis verbreitert werden m&uuml;sse, um bessere Renten sicherzustellen und das gesetzliche Rentensystem insgesamt zukunftsfest zu machen. Das ist jedoch zu kurz gedacht. Es besteht kein Zweifel, dass aus Gerechtigkeitsgr&uuml;nden auch Selbstst&auml;ndige, Beamte und Politiker in das gesetzliche Rentensystem einbezogen werden sollten; denn es ist nicht einzusehen, dass manche Berufsgruppen, die niemals Beitr&auml;ge in irgendein Rentensystem eingezahlt haben, sp&auml;ter Renten oder Pensionen aus Steuermitteln beziehen, die weit &uuml;ber dem liegen, was ein gesetzlich Versicherter nach jahrzehntelanger Beitragszahlung jemals an Rente erwarten kann. Aber die Vorstellung, dass die Rente auf diese Weise zukunftsfest gemacht werden k&ouml;nne, trifft nicht zu. Zwar w&uuml;rde sich die Einnahmesituation der Rentenversicherung erst einmal verbessern (vorausgesetzt die zus&auml;tzlichen Mittel stehen der Rentenkasse f&uuml;r regul&auml;re Rentenzahlungen vollst&auml;ndig zur Verf&uuml;gung), da viele junge Leute als Beitragszahler neu hinzuk&auml;men, ohne dass die Zahl der Rentenempf&auml;nger (und damit die Ausgaben) sp&uuml;rbar zunehmen w&uuml;rden. Das w&uuml;rde jedoch nicht auf Dauer so bleiben. In &Ouml;sterreich profitiert man gegenw&auml;rtig noch von der g&uuml;nstigeren Relation zwischen der Zahl der Beitragszahler und der Zahl der Rentenempf&auml;nger, da Beamte erst seit f&uuml;nfzehn Jahren in das gesetzliche Rentensystem eingebunden sind, letztlich wird sich jedoch ein finanzieller Gleichgewichtszustand herausbilden, der sich nicht grunds&auml;tzlich von dem unterscheidet, der ohne die Ausweitung der Versicherungspflicht zu erwarten gewesen w&auml;re.<\/p><p>Das gegen&uuml;ber Deutschland deutlich h&ouml;here Rentenniveau l&auml;sst sich durch die breitere Finanzierungsbasis allein jedoch nicht erkl&auml;ren. Es muss weitere gewichtige Gr&uuml;nde f&uuml;r den Unterschied geben. Von diesen sollen einige im Weiteren n&auml;her betrachtet und erl&auml;utert werden. Das Augenmerk richtet sich dabei zun&auml;chst auf die Einnahmesituation der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland, genauer gesagt: auf die Einnahmen aus Beitragszahlungen. In einem ersten Schritt wird die H&ouml;he der Einnahmen ermittelt, die im Jahr 2018 f&uuml;r regul&auml;re Rentenzahlungen zur Verf&uuml;gung standen. Zu den regul&auml;ren Renten werden hier die Altersrenten, die Erwerbsminderungsrenten und die Hinterbliebenenrenten gerechnet. Anhand von Szenarien wird abgesch&auml;tzt, wie sich die Einnahmesituation ver&auml;ndern w&uuml;rde, wenn sich bestimmte Rahmenbedingungen &auml;ndern. Die betrachteten Szenarien bauen dabei sukzessive aufeinander auf.<\/p><p>In einem zweiten Schritt wird dann der Frage nachgegangen, wie sich die verbesserte Einnahmesituation auf die Renten auswirken k&ouml;nnte. Dabei wird unterstellt, dass sich eine verbesserte Einnahmesituation ad&auml;quat in h&ouml;heren Renten niederschl&auml;gt: Steigen die Einnahmen beispielsweise um 10 Prozent, so wird davon ausgegangen, dass dann auch die Renten um 10 Prozent steigen. Das formale Instrument zur Umsetzung der verbesserten Einnahmesituation in h&ouml;here Renten ist die Rentenformel, genauer gesagt: das Verfahren zur Ermittlung des Wertes der Entgeltpunkte. Das Rechenverfahren muss so abgewandelt werden, dass der Wert der Entgeltpunkte ebenfalls um 10 Prozent ansteigt.<\/p><p><strong>Ausgangssituation<\/strong>: Im Jahr 2018 hat die gesetzliche Rentenversicherung &uuml;ber Beitragszahlungen Einnahmen in H&ouml;he von 236&nbsp;Mrd.&nbsp;Euro generiert. Hinzu kommen 13&nbsp;Mrd.&nbsp;Euro &Ouml;kosteuer-Zusch&uuml;sse aus Bundesmitteln (vgl. [<a href=\"#foot_7\" name=\"note_7\">7<\/a>]). Der &Ouml;kosteuer-Zuschuss ist im Jahr 1999 mit dem Ziel eingef&uuml;hrt worden, den Rentenbeitragssatz niedrig zu halten und so die Wirtschaft zu entlasten. Er muss folglich wie eine normale Beitragseinnahme behandelt werden.<\/p><p>Andererseits verringern sich die f&uuml;r regul&auml;re Renten zur Verf&uuml;gung stehenden Mittel um Ausgaben f&uuml;r nicht-beitragsgedeckte Leistungen, f&uuml;r Leistungen also, die bei der Festlegung des Beitragssatzes nicht oder nicht angemessen ber&uuml;cksichtigt worden sind. Diese Ausgaben werden auch als versicherungsfremde Leistungen bezeichnet. Hierzu z&auml;hlen beispielsweise die Rente mit 63, die (erweiterte) M&uuml;tterrente oder auch die Ausgleichszahlungen nach dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetz. Sie werden der gesetzlichen Rentenversicherung von der Politik (mit einer gewissen Willk&uuml;r) zus&auml;tzlich aufgeb&uuml;rdet, ohne dass daf&uuml;r Steuermittel in ausreichender H&ouml;he zur Verf&uuml;gung gestellt werden. Dabei m&uuml;ssten die Leistungen eigentlich vollst&auml;ndig aus Bundesmitteln finanziert werden, da sie nicht dem &Auml;quivalenzprinzip der Rentenversicherung entsprechen und in der Regel eingef&uuml;hrt werden, um gesamtgesellschaftliche Probleme zu beheben oder abzumildern. &Auml;rzte, Architekten und Rechtanw&auml;lte wehrten sich in den 1990er Jahren vehement (und mit Erfolg) dagegen, dass die berufsst&auml;ndischen Versorgungswerke in ihren Regelungen und Strukturen dem gesetzlichen Rentensystem angeglichen werden. Sie bef&uuml;rchteten, dann &bdquo;schutzlos den Regulierungsinterventionen des Staates ausgeliefert zu sein&ldquo; (vgl. [<a href=\"#foot_8\" name=\"note_8\">8<\/a>]).<\/p><p>Der Umfang versicherungsfremder Leistungen, der &uuml;ber Beitragseinnahmen finanziert werden muss, hat in den letzten zehn Jahren stark zugenommen (vgl.&nbsp;[<a href=\"#foot_9\" name=\"note_9\">9<\/a>]). Offizielle Angaben dar&uuml;ber, welche Bundesmittel f&uuml;r welche nicht-beitragsgedeckten Leistungen zur Verf&uuml;gung gestellt werden, gibt es nicht. Die Bundesregierung h&auml;lt sich bedeckt und gibt lediglich Auskunft dar&uuml;ber, wieviel Geld insgesamt jeweils an die Rentenversicherung &uuml;berwiesen wird. Um die H&ouml;he der Bundesmittel angemessen beurteilen zu k&ouml;nnen, hat die Deutsche Rentenversicherung in den Jahren 2012 und 2019 den Versuch unternommen, die Kosten f&uuml;r nicht-beitragsgedeckte Leistungen m&ouml;glichst genau zu ermitteln (vgl.&nbsp;[<a href=\"#foot_10\" name=\"note_10\">10<\/a>] und [<a href=\"#foot_11\" name=\"note_11\">11<\/a>]). F&uuml;r das Jahr 2009 kam sie zu dem Ergebnis, dass 6,4 Prozent der Gesamtausgaben der Rentenversicherung f&uuml;r versicherungsfremde Leistungen, die nicht &uuml;ber Bundesmittel gedeckt sind, verwendet worden sind. Seitdem hat sich der Anteil nahezu verdoppelt. Im Jahr 2017 entfielen Ausgaben in H&ouml;he von 31,3&nbsp;Mrd. Euro auf nicht-beitragsgedeckte versicherungsfremde Leistungen. Das entspricht 12,3 Prozent aller Rentenausgaben. Unter der Annahme, dass der Anteilswert konstant geblieben ist, erh&auml;lt man f&uuml;r 2018 einen Fehlbetrag von 32,3&nbsp;Mrd.&nbsp;Euro.<\/p><p>Bilanziert man die Geldfl&uuml;sse, indem man zu den Beitragseinnahmen in H&ouml;he von 236&nbsp;Mrd. Euro die &Ouml;kosteuer-Zusch&uuml;sse (13&nbsp;Mrd. Euro) hinzuz&auml;hlt und die Ausgaben f&uuml;r versicherungsfremde Leistungen (32&nbsp;Mrd. Euro) abzieht, so verbleibt ein Betrag von 217&nbsp;Mrd. Euro. Das sind die Mittel, die f&uuml;r die Zahlung regul&auml;rer Renten im Jahr 2018 letztlich zur Verf&uuml;gung standen.<\/p><p><strong>Szenario 1<\/strong> (S1): W&uuml;rden die versicherungsfremden Leistungen vollst&auml;ndig &uuml;ber Bundesmittel finanziert oder im Rentenbeitragssatz angemessen ber&uuml;cksichtigt, h&auml;tte der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2018 ein um 32&nbsp;Mrd. Euro h&ouml;heres Einnahmenbudget f&uuml;r regul&auml;re Renten zur Verf&uuml;gung gestanden, also insgesamt 249&nbsp;Mrd.&nbsp;Euro.<\/p><p><strong>Szenario 2 <\/strong>(S2): Infolge von Ma&szlig;nahmen, die im Zuge der Agenda-Reformen (Hartz&nbsp;IV) umgesetzt wurden, hat sich die Einnahmesituation der gesetzlichen Rentenversicherung zus&auml;tzlich verschlechtert. So wurde der Minijob-Sektor, der mit abgesenkten Rentenbeitragss&auml;tzen verbunden ist, stark ausgeweitet und die bis dahin &uuml;blichen Rentenbeitragszahlungen f&uuml;r Bezieher von Arbeitslosengeld II wurden verringert und 2011 dann ganz eingestellt. Um die private Altersvorsorge zu f&ouml;rdern, wurde zudem f&uuml;r sozialversicherungspflichtige Besch&auml;ftigte die M&ouml;glichkeit der Entgeltumwandlung geschaffen und staatlich gef&ouml;rdert. Dabei kann ein Teil des Bruttolohns (bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze) zur privaten Vorsorge in Pensionsfonds angelegt werden, ohne dass darauf Sozialabgaben oder Steuern zu entrichten sind (Brutto f&uuml;r Netto). Durch diese Ma&szlig;nahmen sind der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2018 Mittel in H&ouml;he von etwa 18&nbsp;Mrd.&nbsp;Euro verloren gegangen (vgl. [<a href=\"#foot_9\" name=\"note_9\">9<\/a>]). Auf diese Gelder h&auml;tte die Rentenversicherung (theoretisch) zur&uuml;ckgreifen k&ouml;nnen, wenn die Eingriffe nicht erfolgt w&auml;ren bzw. wenn sie zwischenzeitlich r&uuml;ckg&auml;ngig gemacht worden w&auml;ren. Das Einnahmebudget h&auml;tte dann im Jahr 2018 bei 267&nbsp;Mrd.&nbsp;Euro gelegen.<\/p><p><strong>Szenario 3<\/strong> (S3): Ein weiterer, f&uuml;r die H&ouml;he der Einnahmen wichtiger Faktor ist verst&auml;ndlicherweise der Rentenbeitragssatz. In &Ouml;sterreich liegt er bei 22,8 Prozent, in Deutschland bei 18,6 Prozent. Der Unterschied ist auf den ersten Blick beeindruckend gro&szlig;, relativiert sich jedoch, wenn man die staatlich gef&ouml;rderte private Vorsorge, die es in &Ouml;sterreich in dieser Form nicht gibt, in die Betrachtung mit einbezieht. In Deutschland kann man entweder &uuml;ber die Riester-Rente oder &uuml;ber Entgeltumwandlung einen staatlich gef&ouml;rderten Kapitalstock aufbauen. Bei der Riester-Rente profitiert der Versicherte von direkten steuerlichen Zusch&uuml;ssen, bei der Entgeltumwandlung spart er Sozialabgaben und Steuern. In beiden F&auml;llen empfiehlt die Regierung den Betroffenen, etwa 4 Prozent des Bruttolohns in die private Vorsorge zu investieren. Mit anderen Worten: Auch in Deutschland gehen die Verantwortlichen davon aus, dass Versicherte 22,6 Prozent des Bruttolohns in die Vorsorge investieren m&uuml;ssen, wenn sie im Alter &uuml;ber eine den Lebensstandard sichernde Rente verf&uuml;gen wollen. Der Vollst&auml;ndigkeit halber m&uuml;ssen in Deutschland noch die Zusch&uuml;sse aus der &Ouml;kosteuer dazugerechnet werden, da diese explizit dazu dienen, den Beitragssatz niedrig zu halten. Bezieht man diese in die Bilanz mit ein, so erh&ouml;ht sich der Anteil des Bruttolohns, der nach Einsch&auml;tzung der Bundesregierung f&uuml;r eine gute Rente aufgewendet werden muss, um einen weiteren Prozentpunkt, auf dann 23,6 Prozent. Damit wird der &ouml;sterreichische Beitragssatz noch um 0,8 Prozentpunkte &uuml;bertroffen.<\/p><p>Trotz dieser Sachlage wird im Szenario&nbsp;3 von dem etwas niedrigeren &ouml;sterreichischen Beitragssatz von 22,8 Prozent ausgegangen. Da sich die Einnahmesituation der gesetzlichen Rentenversicherung durch die Anhebung des Beitragssatzes deutlich verbessert, wird im Gegenzug unterstellt, dass keine &Ouml;kosteuer-Zusch&uuml;sse mehr an die Rentenkasse &uuml;berwiesen werden. Wahlweise k&ouml;nnten die Zusch&uuml;sse auch beibehalten und der Beitragssatz um einen Prozentpunkt auf 21,8 Prozent abgesenkt werden. In beiden F&auml;llen h&auml;tten der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2018 Beitragseinnahmen in H&ouml;he von insgesamt 312&nbsp;Mrd.&nbsp;Euro f&uuml;r die Zahlung regul&auml;rer Renten zur Verf&uuml;gung gestanden.<\/p><p>Wie wirken sich nun die (angenommenen) unterschiedlichen Einnahmeszenarien auf die Rente aus bzw. wie k&ouml;nnten sie sich auf die Rente auswirken? In Deutschland ist es &uuml;blich, die Rentenh&ouml;he anhand der <strong>Standardrente<\/strong> zu beurteilen. Die Standardrente ist definiert als die Rente, die ein Versicherter erh&auml;lt, der 45&nbsp;Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat und stets ein Einkommen hatte, das dem allgemeinen Durchschnitt entsprach. Die konkrete Erwerbsbiographie geht nicht in die Berechnung ein. Das unterscheidet die Standardrente von der Durchschnittsrente, die meist deutlich niedriger liegt. Die Standardrente wird allgemein entweder als Bruttowert oder als Nettowert (vor Steuern) ausgewiesen.<\/p><p>Eine besonders aussagekr&auml;ftige Kenngr&ouml;&szlig;e zur Beurteilung der Rentensituation ist das <strong>Rentenniveau<\/strong>. Es gibt Aufschluss &uuml;ber die H&ouml;he der Standardrente im Verh&auml;ltnis zum durchschnittlichen Erwerbseinkommen der Beitragszahler. In den letzten Jahren hat sich in Deutschland das Netto-Rentenniveau (vor Steuern) als Kriterium zur Beurteilung der Rentenentwicklung durchgesetzt. Der Wert liegt durchweg einige Prozentpunkte &uuml;ber dem Brutto-Rentenniveau, aber niedriger als das fr&uuml;her h&auml;ufig verwendete Netto-Rentenniveau (nach Steuern).<\/p><p>Der Tabelle&nbsp;1 kann entnommen werden, wie sich die Werte f&uuml;r die Standardrente und das Rentenniveau in Abh&auml;ngigkeit von der Einnahmesituation der gesetzlichen Rentenversicherung ver&auml;ndern. Ausgangspunkt der Betrachtungen ist die Rentensituation im Jahr 2018. In diesem Jahr betrug die Standardrente 1.425&nbsp;Euro (brutto) bzw. 1.270&nbsp;Euro (netto) und war verbunden mit einem Rentenniveau von 45,2 Prozent (brutto) bzw. 48,1 Prozent (netto) (vgl. [<a href=\"#foot_7\" name=\"note_7\">7<\/a>]).<\/p><div class=\"imagewrap\"><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/bilder\/230203-Rentenvergleich-tabelle.jpg\"><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/bilder\/230203-Rentenvergleich-tabelle.jpg\" alt=\"\" title=\"\"><span><\/span><\/a><\/div><p>Quelle: eigene Berechnungen auf Basis von Daten der Deutschen Rentenversicherung Bund *) Netto vor Steuern<\/p><p>W&auml;ren die versicherungsfremden Leistungen, wie im Szenario&nbsp;1 angenommen wird, vollst&auml;ndig aus Steuermitteln bezahlt worden, h&auml;tten die Renten um 213&nbsp;Euro (brutto) bzw. 189&nbsp;Euro (netto) h&ouml;her ausfallen k&ouml;nnen. Das Netto-Rentenniveau w&auml;re parallel dazu von 48,1 Prozent auf 55,3 Prozent angestiegen.<\/p><p>Bei vollst&auml;ndiger Aussch&ouml;pfung des Beitragspotentials (Szenario&nbsp;2) h&auml;tten die Finanzmittel ausgereicht, die Standardrente noch einmal um mehr als 100&nbsp;Euro anzuheben. Das Netto-Rentenniveau h&auml;tte dann bei 59,4 Prozent gelegen.<\/p><p>Im Szenario&nbsp;3 wird zus&auml;tzlich ein Beitragssatz von 22,8 Prozent (wie in &Ouml;sterreich) unterstellt. Zum Ausgleich f&uuml;r den Beitragssatzanstieg ist auf die &Ouml;kosteuer-Zusch&uuml;sse verzichtet worden. Auf dieser Grundlage w&auml;re es m&ouml;glich gewesen, Standardrenten in H&ouml;he von 2.052&nbsp;Euro (brutto) bzw. 1.828&nbsp;Euro (netto) zu zahlen, und das Netto-Rentenniveau w&auml;re auf 71,0 Prozent angestiegen. Mit anderen Worten: S&auml;mtliche Renten, einschlie&szlig;lich der Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten, h&auml;tten unter den Bedingungen des Szenarios&nbsp;3 um &uuml;ber 40 Prozent h&ouml;her ausfallen k&ouml;nnen als die tats&auml;chlich gezahlten Renten.<\/p><p>Doch wie realistisch sind diese Szenarien? Sind es lediglich theoretische Finger&uuml;bungen, die mit der Realit&auml;t nichts zu tun haben? Oder ist es vorstellbar, sie umzusetzen und tats&auml;chlich Renten zu zahlen, die den prognostizierten Werten entsprechen? Um eine Antwort auf diese Frage zu finden, werden die Ergebnisse im Folgenden mit den Rentenzahlungen in &Ouml;sterreich verglichen.<\/p><p><strong>Vergleich der Rentensysteme von Deutschland und &Ouml;sterreich<\/strong><\/p><p>Trotz der &Auml;hnlichkeit der Rentensysteme ist es nicht ganz unproblematisch, die Renten der beiden L&auml;nder miteinander zu vergleichen. Das liegt vor allem daran, dass unterschiedliche Kenngr&ouml;&szlig;en zur Charakterisierung der Rentensituation verwendet werden. So ist es beispielsweise nicht m&ouml;glich, die Renten direkt &uuml;ber die in Deutschland &uuml;bliche Standardrente miteinander zu vergleichen, da es eine solche Kenngr&ouml;&szlig;e in &Ouml;sterreich nicht gibt. Auch der Begriff des Rentenniveaus ist in &Ouml;sterreich unbekannt. Dort werden Lohnersatzraten ausgewiesen, die mit den deutschen Angaben zum Rentenniveau nur bedingt vergleichbar sind. Zu beachten ist weiterhin, dass die in &ouml;sterreichischen Statistiken ausgewiesenen Monatsrenten in der Regel 14 Mal pro Jahr ausgezahlt werden und nicht (wie bei uns) 12 Mal. Um die Ergebnisse trotzdem miteinander vergleichen zu k&ouml;nnen, m&uuml;ssen die Werte in geeigneter Weise umgerechnet und aufeinander abgestimmt werden. So werden die &ouml;sterreichischen Monatsrenten hier durchweg bezogen auf 12&nbsp;Zahlungen pro Jahr angegeben. Als &ouml;sterreichische Datenquelle f&uuml;r den L&auml;ndervergleich dient der Jahresbericht 2018 der &ouml;sterreichischen Pensionsversicherungsanstalt (vgl. [<a href=\"#foot_12\" name=\"note_12\">12<\/a>]).<\/p><p>Die durchschnittliche Brutto-Altersrente bei Neuzug&auml;ngen bel&auml;uft sich in &Ouml;sterreich auf monatlich 1.703&nbsp;Euro (2018). Der Wert liegt deutlich &uuml;ber der Brutto-Standardrente in Deutschland (vgl. Tab.&nbsp;1). Die bestehende Differenz dr&uuml;ckt allerdings noch nicht die ganze Wahrheit aus; denn die deutsche Standardrente basiert auf der Annahme von 45&nbsp;Beitragsjahren, w&auml;hrend dem &ouml;sterreichischen Wert lediglich 37,6&nbsp;Beitragsjahre zugrundeliegen. Rechnet man die &ouml;sterreichische Rente auf 45&nbsp;Beitragsjahre hoch, erh&auml;lt man f&uuml;r Neuzug&auml;nge eine Altersrente von 2.038&nbsp;Euro (brutto) bzw. von 1.934&nbsp;Euro (netto). In Deutschland liegen die entsprechenden Werte bei 1.425&nbsp;Euro (brutto) bzw. 1.270&nbsp;Euro (netto). Wenn ein &ouml;sterreichischer Arbeitnehmer in Rente geht, kann er folglich mit einer Bruttorente rechnen, die 43 Prozent &uuml;ber der seines deutschen Kollegen liegt. Netto bel&auml;uft sich die Differenz sogar auf 52 Prozent.<\/p><p>Die Werte bilden die reale Situation in den beiden L&auml;ndern korrekt ab: Zugangsrenten in &Ouml;sterreich sind netto (vor Steuern) im Durchschnitt 52 Prozent h&ouml;her als in Deutschland. Man wird dem deutschen Rentensystem jedoch nicht ganz gerecht, wenn man es bei dieser Feststellung bel&auml;sst; denn es gibt einige Unterschiede zwischen den beiden Rentensystemen, die, wenn sie angemessen ber&uuml;cksichtigt werden, zur Folge haben, dass die &ouml;sterreichischen Werte nach unten korrigiert werden m&uuml;ssen. Solche Korrekturen sind vor allem wegen der unterschiedlichen Rentenerh&ouml;hungsmechanismen und der unterschiedlichen Mindestversicherungszeiten erforderlich.<\/p><p>In &Ouml;sterreich m&uuml;ssen Versicherte mindestens f&uuml;nfzehn Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, bevor sie einen Rentenanspruch erwerben. In Deutschland gen&uuml;gen f&uuml;nf Versicherungsjahre. Das hat zur Folge, dass die Relation zwischen Anzahl der Rentenberechtigten und Anzahl der Beitragszahler in &Ouml;sterreich g&uuml;nstiger ist als in Deutschland, pro Kopf also mehr Mittel f&uuml;r Rentenzahlungen zur Verf&uuml;gung stehen. Diese Verzerrung kann korrigiert werden, indem die Zahl der Rentner in &Ouml;sterreich so erh&ouml;ht wird, als w&uuml;rde auch dort eine Mindestversicherungszeit von f&uuml;nf Jahren gelten. Der Effekt kann &uuml;ber die f&uuml;r Deutschland ver&ouml;ffentlichten Daten der Rentenversicherung abgesch&auml;tzt werden (vgl.&nbsp;[<a href=\"#foot_13\" name=\"note_13\">13<\/a>]). Rentenausgaben f&uuml;r Versicherte mit maximal f&uuml;nfzehn Versicherungsjahren machen danach 3,3 Prozent aller Ausgaben f&uuml;r Altersrenten aus. &Uuml;bertr&auml;gt man dieses Ergebnis eins zu eins auf die Situation in &Ouml;sterreich, so m&uuml;ssten dort, wenn die Mindestversicherungszeit auf f&uuml;nf Jahre abgesenkt w&uuml;rde, s&auml;mtliche Altersrenten um 3,3 Prozent gek&uuml;rzt werden. Die Renten f&uuml;r Neuzug&auml;nge w&uuml;rden brutto von 2.038&nbsp;Euro auf 1.971&nbsp;Euro und netto von 1.934&nbsp;Euro auf 1.870&nbsp;Euro zur&uuml;ckgehen.<\/p><p>Die unterschiedlichen Renteneranpassungsmechanismen stellen eine weitere wichtige Einflussgr&ouml;&szlig;e f&uuml;r die Rentenh&ouml;he dar. In &Ouml;sterreich werden Renten entsprechend der Preisentwicklung angehoben, in Deutschland dagegen (zumindest vom theoretischen Ansatz her) entsprechend der Lohnentwicklung. Lediglich bei der Festlegung der Anfangsrente wird in &Ouml;sterreich die Lohnentwicklung zugrundegelegt, danach folgen die Renten der Preisentwicklung. Da die Preise in der Regel langsamer steigen als die L&ouml;hne, steigen die Bestandsrenten in &Ouml;sterreich Jahr f&uuml;r Jahr weniger stark an als die Zugangsrenten. Das hat zur Folge, dass f&uuml;r die Renten langj&auml;hriger Rentenbezieher in &Ouml;sterreich (relativ) weniger Geld ausgegeben wird als f&uuml;r die Renten &bdquo;junger&ldquo; Rentner. Grunds&auml;tzlich l&auml;sst sich sagen, dass &ouml;sterreichische Versicherte (bei der gegenw&auml;rtigen Altersstruktur der Bev&ouml;lkerung) in den ersten elf Jahren ihres Rentnerdaseins mit einer &uuml;berdurchschnittlichen Rente rechnen k&ouml;nnen, danach jedoch mit einer unterdurchschnittlichen Rente zurechtkommen m&uuml;ssen. Je &auml;lter ein Rentner wird, desto weiter entfernt sich seine Rente von der jeweils aktuellen Zugangsrente. [<a href=\"#foot_19\" name=\"note_19\">19<\/a>]<\/p><p>Die hieraus resultierende Verzerrung kann korrigiert werden, indem die &ouml;sterreichischen Renten so umgerechnet werden, als w&uuml;rden nicht nur die Zugangsrenten, sondern auch die Bestandsrenten lohnorientiert ansteigen, dann reduziert sich die Brutto-Zugangsrente von 1.971&nbsp;Euro (bei preisorientierter Anpassung) auf 1.822&nbsp;Euro (bei lohnorientierter Anpassung). Die Netto-Zugangsrente verringert sich von 1.870&nbsp;Euro auf 1.729&nbsp;Euro.<\/p><p>Die auf diese Weise nach unten korrigierten Altersrenten sind nun direkt mit der Standardrente in Deutschland vergleichbar. Sie sind gewisserma&szlig;en das &ouml;sterreichische Pendant zur deutschen Standardrente. Trotz der Absenkung liegt die Brutto-Standardrente in &Ouml;sterreich mit 1.822&nbsp;Euro immer noch deutlich &uuml;ber dem entsprechenden Wert in Deutschland (1.425&nbsp;Euro). Betrachtet man die Nettowerte, so f&auml;llt der Unterschied noch gr&ouml;&szlig;er aus, da &ouml;sterreichische Rentner weniger Sozialabgaben abf&uuml;hren m&uuml;ssen (5,1 Prozent gegen&uuml;ber 10,9 Prozent). Die Netto-Standardrente in &Ouml;sterreich betr&auml;gt 1.729&nbsp;Euro, die in Deutschland lediglich 1.270&nbsp;Euro. Das entspricht einer Netto-Differenz von 459&nbsp;Euro im Monat bzw. von 5.508&nbsp;Euro im Jahr. Damit gesetzlich Versicherte in Deutschland eine Altersrente erhalten, die genau so hoch liegt wie die Netto-Altersrente (vor Steuern) in &Ouml;sterreich, m&uuml;ssten die Renten hier um durchschnittlich 36 Prozent angehoben werden.<\/p><p>Die im Rahmen des <strong>Szenarios&nbsp;3<\/strong> f&uuml;r Deutschland ermittelte Netto-Standardrente von 1.828&nbsp;Euro (vgl. Tab.&nbsp;1) macht deutlich, dass unter entsprechenden Rahmenbedingungen in Deutschland durchaus &auml;hnlich hohe Renten gezahlt werden k&ouml;nnten. Solche Renten w&auml;ren realisierbar, ohne dass weitere Berufsgruppen in die Rente einbezogen oder die Beitragsbemessungsgrenze angehoben werden m&uuml;sste. Tats&auml;chlich liegt die f&uuml;r Deutschland im Szenario&nbsp;3 ermittelte Netto-Standardrente sogar 99&nbsp;Euro &uuml;ber dem entsprechenden Wert in &Ouml;sterreich (1.729&nbsp;Euro). Bei den Bruttowerten ist die Differenz gr&ouml;&szlig;er und betr&auml;gt 230&nbsp;Euro (2.052&nbsp;Euro in Deutschland gegen&uuml;ber 1.822&nbsp;Euro in &Ouml;sterreich).<\/p><p>Auf einen Vergleich der &ouml;sterreichischen Lohnersatzrate mit dem deutschen Rentenniveau wird an dieser Stelle verzichtet, da sich die Prozentwerte auf unterschiedlich definierte Durchschnittsl&ouml;hne beziehen und dadurch zu stark voneinander unterscheiden. W&auml;hrend sich die Lohnersatzraten in &Ouml;sterreich direkt auf das in der amtlichen Statistik ausgewiesene Erwerbseinkommen beziehen (vgl.&nbsp;[<a href=\"#foot_14\" name=\"note_14\">14<\/a>]), liegt den offiziellen Angaben zum Rentenniveau in Deutschland ein korrigierter Durchschnittslohn zugrunde, der von der Rentenversicherung ermittelt wird und der deutlich h&ouml;her liegt als die entsprechende Angabe des Statistischen Bundesamtes. Dadurch erh&auml;lt man f&uuml;r Deutschland tendenziell niedrigere Prozentwerte als f&uuml;r &Ouml;sterreich, wenn man den Effekt nicht angemessen ber&uuml;cksichtigt.<\/p><p><strong>Fazit<\/strong><\/p><p>Die f&uuml;r Deutschland durchgerechneten Szenarien zeigen auf, wie enorm gro&szlig; das Potential ist, das in umlagefinanzierten Rentensystemen steckt, und welche Stellschrauben zur Verf&uuml;gung stehen, dies Potential zur Entfaltung zu bringen. An der Politik liegt es, ob und wie das Potential genutzt wird.<\/p><p>Die wichtigsten Ma&szlig;nahmen, um auf Basis des gesetzlichen Rentensystems gute Renten zahlen zu k&ouml;nnen, die m&ouml;glichst den Lebensstandard sichern, w&auml;ren:<\/p><ul>\n<li>die vollst&auml;ndige Finanzierung versicherungsfremder Leistungen &uuml;ber Steuermittel<\/li>\n<li>die Beendigung der Privatisierung des Rentensystems zu Lasten der gesetzlichen Rente<\/li>\n<li>eine angemessene Anhebung des Rentenbeitragssatzes<\/li>\n<\/ul><p>Unter diesen Bedingungen w&auml;re es nicht nur heute, sondern auch in Zukunft m&ouml;glich (trotz des demographischen Wandels), ausk&ouml;mmliche Renten f&uuml;r die &uuml;berwiegende Mehrheit alter Menschen zu finanzieren, ohne die Wirtschaft oder die Arbeitnehmer &uuml;berm&auml;&szlig;ig stark zu belasten (vgl.&nbsp;[<a href=\"#foot_9\" name=\"note_9\">9<\/a>], [<a href=\"#foot_15\" name=\"note_15\">15<\/a>] und [<a href=\"#foot_16\" name=\"note_16\">16<\/a>]). Um das Alterssicherungssystem insgesamt stabiler und gerechter zu machen, w&auml;re es zudem sinnvoll, weitere Berufsgruppen in das gesetzliche Rentensystem einzubeziehen.<\/p><p>Neben der Forderung, versicherungsfremde Leistungen zuk&uuml;nftig (m&ouml;glichst vollst&auml;ndig) &uuml;ber Bundesmittel zu finanzieren, w&auml;re die Entscheidung, kapitalgedeckte Vorsorgemodelle nicht l&auml;nger mit Steuermitteln zu f&ouml;rdern, von besonderer Bedeutung f&uuml;r eine Verbesserung des Alterssicherungssystems. Bestehende Vertr&auml;ge sollten auslaufen und\/oder in die gesetzliche Rente &uuml;berf&uuml;hrt werden. Um die negativen Auswirkungen dieser Ma&szlig;nahme zu kompensieren, sollte der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung entsprechend angehoben werden. Ein solcher Schritt k&ouml;nnte ein ganzes B&uuml;ndel positiver Effekte ausl&ouml;sen, von denen die Verringerung der Altersarmut und die M&ouml;glichkeit, Altersarmut zielgenauer zu bek&auml;mpfen, besonders wichtig w&auml;ren.<\/p><p>Es ist schwer einzusehen, dass Steuermittel in Milliardenh&ouml;he in die F&ouml;rderung privater Vorsorge flie&szlig;en, um dort Erwerbst&auml;tigen zugute zu kommen, die diese Unterst&uuml;tzung gar nicht ben&ouml;tigen, da sie &uuml;ber ein gutes Erwerbseinkommen verf&uuml;gen und im Alter mit einer ausk&ouml;mmlichen Rente rechnen k&ouml;nnen (vgl. [<a href=\"#foot_17\" name=\"note_17\">17<\/a>]). Und wenn die Arbeitnehmer in gro&szlig;en Konzernen arbeiten, stehen ihnen m&ouml;glicherweise noch aufstockende Rentenzahlungen aus der Betriebsrente zu. Es w&auml;re sinnvoller und gerechter, die Steuermittel denen zugute kommen zu lassen, die wirklich bed&uuml;rftig sind. Die Gelder k&ouml;nnten genutzt werden, um wieder Rentenbeitr&auml;ge f&uuml;r Arbeitslosengeld-II-Empf&auml;nger zu zahlen oder um die abgesenkten Rentenbeitr&auml;ge f&uuml;r Mini- und Midi-Jobber auf das regul&auml;re Beitragsniveau anzuheben oder um die Regelung der &bdquo;Rente nach Mindestentgeltpunkten&ldquo;[<a href=\"#foot_20\" name=\"note_20\">20<\/a>] wieder einzuf&uuml;hren. Damit bliebe manchen Menschen, die ein Leben lang hart gearbeitet haben, der (peinliche) Gang zum Sozialamt erspart, weil sie &uuml;ber eine Rente verf&uuml;gen, die zum Leben reicht. Die positiven Effekte lie&szlig;en sich durch eine Anhebung des Mindestlohns noch verst&auml;rken. Letztlich sind gute Renten auf Basis guter L&ouml;hne das mit Abstand beste Mittel zur Vermeidung von Altersarmut.<\/p><p>Auch die komplizierten Regeln, mit denen die Antragsverfahren bei der Grundsicherung und vor allem bei der Grundrente verbunden sind, lie&szlig;en sich stark vereinfachen, wenn es neben der gesetzlichen Rente nicht noch die zweite S&auml;ule der staatlich gef&ouml;rderten Privatvorsorge g&auml;be. Es k&ouml;nnten nicht nur der b&uuml;rokratische Bearbeitungsaufwand und die damit verbundenen hohen Kosten reduziert werden, auch die Versicherten w&uuml;rden von einem einfachen und transparenten Verfahren profitieren. Auf willk&uuml;rliche Freibetragsregelungen, die vor allem eingef&uuml;hrt wurden, um das staatlich gef&ouml;rderte, individuelle Engagement zur Rentenaufbesserung mittels privater Vorsorge nicht ins Leere laufen zu lassen, k&ouml;nnte weitgehend verzichtet werden. Um dem Risiko der Altersarmut zu begegnen, k&ouml;nnte stattdessen eine mit Steuermitteln aufgestockte Mindestrente oberhalb des Sozialhilfeniveaus eingef&uuml;hrt werden. Ein Anspruch auf die volle Mindestrente sollte, wie in den Niederlanden, der Schweiz oder &Ouml;sterreich, an einfache, genauer zu definierende Vorbedingungen gekn&uuml;pft werden. F&uuml;r langj&auml;hrig Versicherte k&ouml;nnte in Deutschland auch auf das Verfahren der Mindestentgeltpunkte zur&uuml;ckgegriffen werden, das sich in der Vergangenheit bew&auml;hrt hat. Es k&ouml;nnte entweder in unver&auml;nderter Form (wie bis 1992 &uuml;blich) wieder eingef&uuml;hrt werden oder durch eine modifizierte Variante ersetzt werden. Ein modifiziertes Verfahren k&ouml;nnte beispielsweise in der Einf&uuml;hrung einer Mindestbemessungsgrundlage f&uuml;r Rentenbeitr&auml;ge bestehen (vgl. [<a href=\"#foot_18\" name=\"note_18\">18<\/a>]). Aus Gerechtigkeitsgr&uuml;nden und um m&ouml;glichst viele Menschen gegen das Risiko der Altersarmut abzusichern, w&auml;re es dar&uuml;berhinaus wichtig, die Versicherungspflicht auszuweiten und zumindest Selbstst&auml;ndige und Freiberufler in das Rentensystem einzubeziehen. Und perspektivisch sollten auch Beamte, Richter und Politiker in das gesetzliche Rentensystem eingebunden werden. W&uuml;rden die Rahmenbedingungen f&uuml;r die Alterssicherung in Deutschland derart ver&auml;ndert, w&uuml;rden nicht nur die regul&auml;ren Renten ansteigen und so das allgemeine Risiko der Altersarmut stark verringern, es lie&szlig;e sich auch (jenseits der Sozialhilfe) ein effektives und stimmiges Konzept entwickeln, um Menschen, die trotzdem von Altersarmut bedroht sind, angemessen zu unterst&uuml;tzen.<\/p><p>Titelbild: Aritra Deb\/shutterstock.com<\/p><div class=\"hr_wrap\">\n<hr>\n<\/div><div class=\"footnote\">\n<p>[<a href=\"#note_1\" name=\"foot_1\">&laquo;1<\/a>] Gerhard B&auml;cker und Ernst Kistler: <em>L&auml;nderbeispiele: Niederlande, Gro&szlig;britannien, Schweiz und &Ouml;sterreich.<\/em> Bundeszentrale f&uuml;r politische Bildung, Bonn 2020; Link zur Studie: <a href=\"http:\/\/www.bpb.de\/politik\/innenpolitik\/rentenpolitik\/292889\/laenderbeispiele\">bpb.de\/politik\/innenpolitik\/rentenpolitik\/292889\/laenderbeispiele<\/a><\/p>\n<p>[<a href=\"#note_2\" name=\"foot_2\">&laquo;2<\/a>] Winfried Schm&auml;hl: <em>Grundrente&ldquo; &ndash; Koalitionskitt mit Folgen.<\/em> In: Wirtschaftsdienst, 99.&nbsp;Jg. (2019), H. 12, S. 814-815<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_3\" name=\"foot_3\">&laquo;3<\/a>] Christian Geppert: <em>Deutschlands Rentensystem im internationalen Vergleich und Reformbilder im Ausland.<\/em> In: Deutsche Rentenversicherung, 75.&nbsp;Jg. (2020), H. 1, S.&nbsp;145-168<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_4\" name=\"foot_4\">&laquo;4<\/a>] OECD: <em>Pensions at a glance 2019. <\/em><em>OECD and G20 indicators.<\/em> OECD Publishing, Paris 2019<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_5\" name=\"foot_5\">&laquo;5<\/a>] Dirk Bezemer: <em>Das Problem mit der kapitalgedeckten Rente.<\/em> In: Makroskop, 3. Juli 2020, Link zum Artikel: <a href=\"https:\/\/makroskop.eu\/das-problem-mit-der-kapitalgedeckten-rente\/\">makroskop.eu\/das-problem-mit-der-kapitalgedeckten-rente\/<\/a><\/p>\n<p>[<a href=\"#note_6\" name=\"foot_6\">&laquo;6<\/a>] Gerhard Mackenroth: <em>Die Reform der Sozialpolitik durch einen deutschen Sozialplan.<\/em> Schriften des Vereins f&uuml;r Socialpolitik, Band 4, Berlin 1952<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_7\" name=\"foot_7\">&laquo;7<\/a>] Deutsche Rentenversicherung Bund (Hrsg.): <em>Rentenversicherung in Zeitreihen.<\/em> DRV-Schriften Band 22, Berlin 2018<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_8\" name=\"foot_8\">&laquo;8<\/a>] Winfried Schm&auml;hl: <em>Alterssicherungspolitik in Deutschland. Vorgeschichte und Entwicklung 1945 bis 1988.<\/em> Mohr Siebeck, T&uuml;bingen 2018<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_9\" name=\"foot_9\">&laquo;9<\/a>] G&uuml;nter Eder: <em>Die Rente im Spannungsfeld von Politik, Wirtschaft und Demographie, Datenbasierte &Uuml;berlegungen zur Zukunft der gesetzlichen Rente.<\/em> Rhombos Verlag, 2.&nbsp;Auflage, Berlin 2020<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_10\" name=\"foot_10\">&laquo;10<\/a>] Ulrich Reineke: <em>Nicht beitragsgedeckte Leistungen und Bundeszusch&uuml;sse in der allgemeinen Rentenversicherung.<\/em> Deutsche Rentenversicherung Heft 1, M&auml;rz\/April 2012<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_11\" name=\"foot_11\">&laquo;11<\/a>] Deutsche Rentenversicherung Bund (Hrsg.): <em>Nicht beitragsgedeckte Leistungen und Bundeszusch&uuml;sse 2017.<\/em> Berlin, April 2019<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_12\" name=\"foot_12\">&laquo;12<\/a>] Pensionsversicherungsanstalt (Hrsg.): <em>Jahresbericht 2018.<\/em> Wien, Stand: 31.12.2018<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_13\" name=\"foot_13\">&laquo;13<\/a>] Deutsche Rentenversicherung Bund (Hrsg.): <em>Rentenversicherung in Zahlen 2019.<\/em> Berlin&nbsp;2019<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_14\" name=\"foot_14\">&laquo;14<\/a>] Statistik Austria (Hrsg.): <em>Brutto- und Nettojahreseinkommen der unselbst&auml;ndigen Erwerbst&auml;tigen 1997 bis 2018.<\/em> Wien 2020<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_15\" name=\"foot_15\">&laquo;15<\/a>] G&uuml;nter Eder: <em>Die Rentenpolitik bedarf einer Kurskorrektur.<\/em> In: Wirtschaftsdienst, 99.&nbsp;Jg. (2019), H. 6, S. 425-431<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_16\" name=\"foot_16\">&laquo;16<\/a>] G&uuml;nter Eder: <em>Die Bedeutung des demographischen Wandels f&uuml;r das Rentensystem. <\/em>In: Blickpunkt-WISO vom 29. Oktober 2020, Link zum Artikel: <a href=\"http:\/\/www.blickpunkt-wiso.de\/post\/die-bedeutung-des-demographischen-wandels-fuer-das-rentensystem--2370.html\">blickpunkt-wiso.de<\/a><\/p>\n<p>[<a href=\"#note_17\" name=\"foot_17\">&laquo;17<\/a>] Thomas Weber und Martin Beck: <em>Entgeltumwandlung in Deutschland.<\/em> Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2015<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_18\" name=\"foot_18\">&laquo;18<\/a>] Johannes Steffen: <em>Wenn der Mindestlohn f&uuml;rs Alter nicht reicht. Pl&auml;doyer f&uuml;r eine Mindestbemessungsgrundlage f&uuml;r Rentenbeitr&auml;ge auf Arbeitsentgelt.<\/em> Januar 2014, Link auf die Website: <a href=\"http:\/\/www.portal-sozialpolitik.de\">portal-sozialpolitik.de<\/a><\/p>\n<p>[<a href=\"#note_19\" name=\"foot_19\">&laquo;19<\/a>] Wie gro&szlig; die L&uuml;cke wird, die sich mit den Jahren auftut, h&auml;ngt von der Produktivit&auml;tsentwicklung ab. Geht man davon aus, dass die Produktivit&auml;t um 0,71 Prozent j&auml;hrlich zunimmt &ndash; das entspricht dem mittleren inflationsbereinigten Produktivit&auml;tszuwachs in Deutschland zwischen 1990 und 2018 &ndash; und dass sich der Produktivit&auml;tsfortschritt 1:1 in h&ouml;heren L&ouml;hnen niederschl&auml;gt, dann kann ein &ouml;sterreichischer Versicherter im ersten Rentenjahr mit einer 8,2 Prozent h&ouml;heren Rente rechnen. Umgekehrt muss ein 90-J&auml;hriger, bezogen auf eine lohnorientierte Rentenentwicklung, mit einer um 9,4 Prozent niedrigeren Rente auskommen. Der Effekt f&auml;llt umso st&auml;rker aus, je st&auml;rker die Produktivit&auml;t ansteigt.<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_20\" name=\"foot_20\">&laquo;20<\/a>] Der Rentenanspruch langj&auml;hriger Geringverdiener wird hierbei auf bis zu 75 Prozent der Rente aufgestockt, die ein Arbeitnehmer mit vergleichbarer Erwerbsbiographie, aber einem mittleren Arbeitslohn, der dem allgemeinen Durchschnittslohn entspricht, erhalten h&auml;tte.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wenn in Deutschland &uuml;ber das Rentensystem im Allgemeinen und &uuml;ber die niedrigen Renten im Besonderen diskutiert wird, dauert es meist nicht lange, bis man auf &Ouml;sterreich zu sprechen kommt. Dort sind die Renten deutlich h&ouml;her. &Uuml;ber die H&ouml;he des Unterschiedes gehen die Meinungen auseinander. Manche sprechen von 40 Prozent, andere von 60 Prozent oder mehr.<\/p>\n<div class=\"readMore\"><a class=\"moretag\" href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=93361\">Weiterlesen<\/a><\/div>\n","protected":false},"author":11,"featured_media":93365,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"spay_email":"","footnotes":""},"categories":[107,39],"tags":[635,771,1128,2270,904,1857,2078,1378,273,1912,338,2272],"class_list":["post-93361","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-audio-podcast","category-rente","tag-altersarmut","tag-oesterreich","tag-beitragsbemessungsgrenze","tag-grundrente","tag-grv","tag-mackenroth-theorem","tag-mindestrente","tag-niederlande","tag-privatvorsorge","tag-rentenniveau","tag-schweiz","tag-versicherungsfremde-leistungen"],"jetpack_featured_media_url":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/wp-content\/uploads\/2023\/02\/Shutterstock_1044968881.jpg","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/93361","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/11"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=93361"}],"version-history":[{"count":11,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/93361\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":93540,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/93361\/revisions\/93540"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/93365"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=93361"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=93361"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=93361"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}