{"id":9372,"date":"2011-05-09T11:20:22","date_gmt":"2011-05-09T09:20:22","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=9372"},"modified":"2014-08-28T15:21:14","modified_gmt":"2014-08-28T13:21:14","slug":"stellungnahme-anhorung-zur-unternehmensmitbestimmung-von-heinz-bontrup","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=9372","title":{"rendered":"Stellungnahme Anh\u00f6rung zur Unternehmensmitbestimmung von Heinz-Bontrup"},"content":{"rendered":"<p>Heute gibt es eine Anh&ouml;rung zum Thema im Ausschuss f&uuml;r Arbeit und Soziales. Prof. Dr. rer. pol. Heinz-J. Bontup hat uns seine schriftliche Stellungnahme zum Antrag der Fraktion DIE LINKE: &bdquo;Unternehmensmitbestimmung l&uuml;ckenlos garantieren&ldquo; (Drucksache 17\/1413) und zum Antrag der SPD Fraktion: &bdquo;Demokratische Teilhabe von Belegschaften und ihren Vertretern an unternehmerischen Entscheidungen st&auml;rken&ldquo; (Drucksache 17\/2122) zur Verf&uuml;gung gestellt. Albrecht M&uuml;ller.<br>\n<!--more--><br>\n<strong>Prof. Dr. rer. pol. Heinz-J. Bontup<br>\nim Mai 2011<\/strong><\/p><p><strong>Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik<\/strong><\/p><p><strong>Deutscher Bundestag<br>\nAusschuss f&uuml;r Arbeit und Soziales<\/strong><\/p><p><strong>An die Vorsitzende<br>\nFrau Katja Kipping<\/strong><\/p><p><strong>Schriftliche Stellungnahme zur Anh&ouml;rung im Deutschen Bundestag am 09.05.2011 im Ausschuss f&uuml;r Arbeit und Soziales<\/strong><\/p><p><strong>Antrag der Fraktion DIE LINKE: &bdquo;Unternehmensmitbestimmung l&uuml;ckenlos garantieren&ldquo; (Drucksache 17\/1413)<\/strong><\/p><p><strong>Antrag der SPD Fraktion: &bdquo;Demokratische Teilhabe von Belegschaften und ihren Vertretern an unternehmerischen Entscheidungen st&auml;rken&ldquo; (Drucksache 17\/2122)<\/strong><\/p><div class=\"hr_wrap\">\n<hr>\n<\/div><p><strong>Zusammenfassendes Ergebnis<\/strong><\/p><p>Das vergegenst&auml;ndlichte, erst durch menschliche Arbeit entstehende, Kapital wird in Deutschland, aber auch in der Europ&auml;ischen Union, verfassungsrechtlich mehr gesch&uuml;tzt, als der Mensch.<\/p><p>Mitbestimmung liegt in Deutschland in Form des Betriebsverfassungsgesetzes (betriebliche Mitbestimmung durch Betriebsr&auml;te) in der Wirtschaft und im &ouml;ffentlichen Dienst in Form des Personalvertretungsrechtes durch Personalr&auml;te vor. Mitbestimmung beschr&auml;nkt sich hier aber lediglich auf eine soziale Mitsprache, die sich aus dem grundgesetzlichen Sozialstaatsprinzip ableitet. Eine echte (parit&auml;tische) wirtschaftliche Mitbestimmung ist im Betriebsverfassungsgesetz (trotz der &sect;&sect; 106ff. BetrVG &bdquo;wirtschaftliche Angelegenheiten&ldquo;) ausgeschlossen.<\/p><p>Auf der Unternehmensebene findet in Deutschland durch Aufsichtsr&auml;te eine Mitbestimmung statt. Hier liegen drei Gesetze vor: das Montanmitbestimmungsgesetz von 1951, das Mitbestimmungsgesetz von 1976 und das Drittelbeteiligungsgesetz von 2004. Hinzu kommen auf europ&auml;ischer Ebene der &bdquo;Europ&auml;ische Betriebsrat&ldquo; und die &bdquo;Europ&auml;ische Gesellschaft&ldquo; (SE). Auch hier kann nur beim Montanmitbestimmungsgesetz von einer wirklichen (echten) parit&auml;tischen Mitbestimmung zwischen Kapital und Arbeit gesprochen werden. Alle anderen Gesetze implizieren eine Scheinmitbestimmung, bei der am Ende eines Diskussions- und Abstimmungsprozesses immer die Entscheidungsgewalt einseitig beim Kapital liegt.<\/p><p>Die von der Faktion der SPD und der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vorgelegten Antr&auml;ge zum Ausbau der unternehmensbezogenen Mitbestimmung weisen zwar in die richtige Richtung. Aber selbst bei vollst&auml;ndiger Umsetzung der Antr&auml;ge in Gesetzesform k&ouml;nnte damit auch in Zukunft nicht von einer Wirtschaftsdemokratie in Deutschland gesprochen werden. Die bestehende, aber nicht akzeptable, gesellschaftliche Dichotomie zwischen einem demokratisch verfassten staatlichen Sektor und einer vom Kapital einseitig (final) beherrschten Wirtschaft w&uuml;rde nicht aufgehoben.<\/p><p>Wirtschaftsdemokratie ist wesentlich mehr als nur Mitbestimmung auf der betrieblichen oder unternehmensbezogenen Mikroebene der Wirtschaft. Ohne eine gleichzeitige Demokratisierung der Marktebene und der gesamtwirtschaftlichen Makroebene liegt keine umfassende (holistische) Wirtschaftsdemokratie vor. Die vorliegenden Antr&auml;ge gehen hierauf aber in keiner Weise ein und sind somit als v&ouml;llig unzureichend einzustufen.<br>\nDie Antr&auml;ge ber&uuml;cksichtigen auch nicht, dass Mitbestimmung auf der Mikro- bzw. einzelwirtschaftlichen Ebene unvollkommen bleibt, wenn nicht gleichzeitig eine ad&auml;quate (&auml;quivalente) Verteilung der unternehmensbezogenen Wertsch&ouml;pfung zwischen Kapital und Arbeit ordnungstheoretisch festgelegt wird. Dazu geh&ouml;rt auf der Marktebene einer Wirtschaftsdemokratie die Determinierung einer nicht &ndash; wie heute &ndash; unterminierbaren Tarif- und Arbeitsmarktpolitik und auf der unternehmensbezogenen Mikroebene die zus&auml;tzliche Bestimmung einer Gewinn- und\/oder Kapitalbeteiligung.<\/p><p>Die vorgelegten Antr&auml;ge sind au&szlig;erdem in der Sache unvollst&auml;ndig und m&uuml;ssen im Wege eines Gesetzgebungsverfahrens wesentlich konkreter abgefasst und bestimmt werden.<\/p><p><strong>Begr&uuml;ndung: Keine verfassungsrechtlich abgesicherten Mitbestimmungsrechte<\/strong><\/p><p>Anders als in der Weimarer Reichsverfassung (Art. 130 Abs. 2, 165 Abs. 2) enth&auml;lt das Grundgesetz keine ausdr&uuml;ckliche Gew&auml;hrleistung von ArbeitnehmerInnen-Interessenvertretungen, &bdquo;aus der sich Anforderungen an die Mitbestimmung in sozialen, personellen und wirtschaftlichen bzw. organisatorischen Angelegenheiten herleiten lassen. Das gilt f&uuml;r die Privatwirtschaft und den &ouml;ffentlichen Dienst gleicherma&szlig;en. Allein die L&auml;nderverfassungen sehen Arbeitnehmervertretungen vor und garantieren damit einen Kernbereich an Mitspracherechten. Auch aus dem &uuml;bergeordneten Europ&auml;ischen Gemeinschaftsrecht lassen sich keine Vorgaben entnehmen. Die europ&auml;ischen Mitgliedstaten halten sich auf diesem Gebiet wegen ihrer unterschiedlichen nationalstaatlichen Vorstellungen noch zur&uuml;ck. Das kollektive Europ&auml;ische Arbeitsrecht z&auml;hlt zu den am wenigsten entwickelten Gebieten des Europ&auml;ischen Arbeitsrechts. Die Maastrichter Vertr&auml;ge verpflichten die Mitgliedstaaten nur, die Beteiligung der Arbeitnehmer einschlie&szlig;lich des &ouml;ffentlichen Dienstes zu regeln.<\/p><p>Dar&uuml;ber hinaus sind die Auswirkungen des Europ&auml;ischen Arbeitsrechts auf die Betriebsverfassung und das Personalvertretungsrecht bislang punktuell. Daran hat auch die Einf&uuml;hrung Europ&auml;ischer Betriebsr&auml;te nichts ge&auml;ndert.&ldquo; [<a href=\"#foot_1\" name=\"note_1\">1<\/a>]<\/p><p>Trotz der fehlenden verfassungsrechtlich abgesicherten Mitbestimmungsrechte ist das Recht der ArbeitnehmerInnen auf Mitbestimmung in Betrieben, Unternehmen und staatlichen Einrichtungen aber unstreitig. Dies l&auml;&szlig;t sich schon aus Artikel 1 Abs. 1 GG (Wahrung der Menschenw&uuml;rde) ableiten. Dem steht aber verfassungsrechtlich die Eigentumsgarantie des Artikels 14 Abs. 1 S. 1 GG entgegen. &bdquo;Sie erfasst alle verm&ouml;genswerten Rechte unter Einschluss der mit ihnen verbundenen Verf&uuml;gungsmacht und daher auch die Verf&uuml;gungsgewalt der Inhaber wirtschaftlicher Unternehmen. Sie sch&uuml;tzt die Unternehmer gegen Akte staatlicher Wirtschaftsplanung und sichert ihre Dispositionsfreiheit &uuml;ber das dem Betrieb zugeordnete Eigentum. Dazu geh&ouml;rt die Gr&uuml;ndungs- und T&auml;tigkeitsfreiheit. Der Unternehmer bestimmt die Rechtsform des Unternehmens und darf es nach seinen Zweckm&auml;&szlig;igkeitserw&auml;gungen betreiben. Ihm steht die Nutzung seines Eigentums an den Produktionsmitteln zu. Art. 14 Abs. 1 GG gew&auml;hrleistet die Wirtschaftsfreiheit als unternehmerische Dispositionsfreiheit. Dem Arbeitgeber d&uuml;rfen keine Leitungsbefugnisse entzogen werden. Die Mitbestimmungsfreiheit unternehmerischer Entscheidungen wird ferner auf die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG) gest&uuml;tzt. Sie ist das Leitprinzip der Betriebsverfassung und stellt klar, dass der Betriebsrat mangels eigener Verantwortung f&uuml;r das Unternehmen nicht zum Mitunternehmer werden darf. Beteiligungsrechte d&uuml;rfen die unternehmerische Entscheidungsfreiheit nur insoweit beeintr&auml;chtigen, als es der Sozialstaatsgedanke des Grundgesetzes erfordert.&ldquo; [<a href=\"#foot_2\" name=\"note_2\">2<\/a>]<\/p><p>Daher beschr&auml;nkt sich kollektive Mitbestimmung der abh&auml;ngig Besch&auml;ftigten (&uuml;ber demokratisch gew&auml;hlte Repr&auml;sentativorgane wie Betriebs-, Personal- und Aufsichtsr&auml;te) in Deutschland, aber auch in der Europ&auml;ischen Union, auf soziale Angelegenheiten, sie darf nicht zu einer wirtschaftlichen Mitbestimmung f&uuml;hren, die die Dispositionsfreiheit der Unternehmer aushebelt. Dies gilt verfassungsm&auml;&szlig;ig nicht nur f&uuml;r die betriebliche, sondern auch f&uuml;r die unternehmensbezogene Mitbestimmung. <\/p><p>Eine wirkliche (echte) parit&auml;tische wirtschaftliche Mitbestimmung zwischen Kapital und Arbeit (sieht man von den Bestimmungen im deutschen Montanmitbestimmungsgesetz ab) ist damit nicht gegeben. Soll demnach eine uneingeschr&auml;nkte demokratisch verfasste Unternehmenswirtschaft umgesetzt werden, so muss es zu einer sauberen verfassungsrechtlichen L&ouml;sung kommen, die Arbeit und Kapital in den Betrieben und Unternehmen als gleichberechtig bei der Aus&uuml;bung aller betriebswirtschaftlichen Funktionen einstufen.   <\/p><p><strong>Tote Materie (Kapital) gilt mehr als der Mensch<\/strong><\/p><p>In der verfassungsrechtlichen Diktion gilt heute letztlich das Kapital (= tote Materie in Form von produzierten Produktionsmitteln) mehr als der arbeitende Mensch in den Unternehmen. Eine demokratisch verfasste Wirtschaft liegt so im Ergebnis nicht vor. Diese wurde schon immer von den Kapitaleigent&uuml;mern vehement abgelehnt. Von diesen kommen im Hinblick auf den &bdquo;Faktor&ldquo; Arbeit in den Unternehmen allenfalls phrasenm&auml;&szlig;ige &Auml;u&szlig;erungen, wie &bdquo;die MitarbeiterInnen sind das Wichtigste im Unternehmen&ldquo; oder &bdquo;das Herz des Unternehmens schl&auml;gt durch die Menschen&ldquo; oder &auml;hnliches. W&uuml;rde man solche Aussagen ernst nehmen k&ouml;nnen, so m&uuml;sste man fragen: Und wieso haben dann die Besch&auml;ftigten in den Unternehmen keine zumindest gleichberechtigte Mitsprache und warum partizipieren sie nicht gleichwertig an der ganzen Wertsch&ouml;pfung der Unternehmen? Ganz einfach: die abh&auml;ngig Besch&auml;ftigten sind unter marktwirtschaftlich-kapitalistischen Bedingungen eben Abh&auml;ngige. Abh&auml;ngig vom Eigentum des Kapitals. Sie bleiben trotz aller &bdquo;Sonntagsreden&ldquo; lediglich &bdquo;Produktionsfaktoren&ldquo; bzw. &bdquo;Human Ressourcen&ldquo; zur Erzielung maximaler Unternehmergewinne.<\/p><p>In der Wirtschaft herrscht das &bdquo;Investitionsmonopol des Kapitals&ldquo; (Erich Preiser), das sich aus dem Eigentum an den Produktionsmittel ableitet. Hierdurch hat das Kapital in den Unternehmen die Entscheidungsmacht.<br>\nWer dar&uuml;ber einseitig bestimmt, wie, wann und wo investiert wird, der herrscht auch &uuml;ber die Besch&auml;ftigten in einem Unternehmen, die letztlich von den Investitionen abh&auml;ngig sind. Dies wissen wir nicht erst seit dem spektakul&auml;ren Nokia-Fall.<\/p><p><strong>In neoliberaler Diktion trat noch eine Versch&auml;rfung ein<\/strong><\/p><p>Der grunds&auml;tzliche Tatbestand des &bdquo;Investitionsmonopols&ldquo; hat sich unter der Diktion eines neoliberalen (marktradikalen) Regimes ab Mitte der 1970er Jahre noch zunehmend versch&auml;rft. In den Unternehmen dominiert dadurch heute das Kapital im Sinne einer Shareholder-Value-Doktrin, die bei Investitionen nur noch die kurzfristige Profitmaximierung gegen alle Stakeholder eines Unternehmens umzusetzen versucht. Gewinn ist hier au&szlig;erdem im Rahmen eines unternehmerischen arbeitsteiligen Wertsch&ouml;pfungsprozesses nicht mehr ein ex-post Residuumeinkommen, sondern ein ex-antes (maximiertes) Unternehmer- bzw. Kapitaleigent&uuml;mereinkommen. Insbesondere das Arbeitsentgelt, in marktwirtschaftlich-kapitalistischen Ordnungen ein vor der Produktion determiniertes Kontrakteinkommen, wurde so (mit Ausnahme der Managerbez&uuml;ge) zu einem Resteinkommen degradiert.<\/p><p>Die empirischen Befunde dieser neoliberalen Doktrin sind dabei evident: <\/p><p>Die ArbeitnehmerInnen partizipieren schon lange nicht mehr an den von ihnen geschaffenen Werten und Produktivit&auml;ten. Die Bruttolohnquote ist massiv verfallen. Auf Basis der Ist-Verteilung des Volkseinkommens zwischen Kapital und Arbeit von 1993 haben die ArbeitnehmerInnen von 1991 bis 2010 &uuml;ber 1,1 Billionen Euro an Lohn- und Gehaltseinbu&szlig;en zu Gunsten der Unternehmens- und Verm&ouml;genseinkommen hinnehmen m&uuml;ssen.<\/p><p>Auch die Nettolohnquote (= Bruttolohnquote nach staatlicher Umverteilung durch Steuern und Abgaben) ist von 1991 bis 2010 dramatisch von 48,1 Prozent auf 39,4 Prozent verfallen. Das hei&szlig;t, Politik hat nicht im Duktus einer &bdquo;Sozialen Marktwirtschaft&ldquo; die marktbezogene Prim&auml;rverteilung entsprechend rektifiziert, sondern Politik hat die Verteilung zu Lasten der ArbeitnehmerInnen noch versch&auml;rft.<\/p><p>Das Verm&ouml;gen der Deutschen ist v&ouml;llig ungleich verteilt. 10 Prozent der erwachsenen Bev&ouml;lkerung geh&ouml;ren vom gesamten Nettoverm&ouml;gen rund 61 Prozent. Der Gini-Koeffizient bez&uuml;glich der Verm&ouml;gensverteilung lag 2007 bei 0,799.     <\/p><p>Gleichzeitig herrscht Massenarbeitslosigkeit und viele Millionen, die noch Arbeit haben, k&ouml;nnen von ihrer Arbeit nicht leben. Das Prekariat ist dramatisch gestiegen. Jedes sechste Kind w&auml;chst in Armut auf und in fast jeder Stadt gibt es heute &bdquo;Suppenk&uuml;chen&ldquo; und &bdquo;Warenkaufh&auml;user&ldquo; f&uuml;r Arme.<\/p><p><strong>Begr&uuml;ndungen und Ablehnungen f&uuml;r und gegen Mitbestimmung sind nicht entscheidend<\/strong><\/p><p>Die heute vorgetragenen Argumente f&uuml;r und gegen Mitbestimmung sind &ouml;konomisch nicht die entscheidenden. Sicher ist es richtig und wichtig, dass Mitbestimmung f&uuml;r Ruhe und Ordnung in den Betrieben und Unternehmen durch mehr Transparenz und notwendige Begr&uuml;ndungen bei Entscheidungen sorgt und dass die Motivation und Arbeitsproduktivit&auml;t der Besch&auml;ftigten gesteigert wird. Auch ist heute verifiziert, dass Mitbestimmung keine negativen Auswirkungen auf die Wettbewerbsf&auml;higkeit, die Innovationskraft oder Rentabilit&auml;t und den Wert von Unternehmen hat. [<a href=\"#foot_3\" name=\"note_3\">3<\/a>] &Ouml;konomisch viel wichtiger und entscheidend als Begr&uuml;ndung f&uuml;r eine wirklich parit&auml;tische Mitbestimmung zwischen Kapital und Arbeit ist dagegen der Tatbestand, dass eine Ungleichheit zwischen Kapital und Arbeit &ouml;konomisch nicht begr&uuml;ndbar ist. Ohne menschliche Arbeit geht in der Wirtschaft n&auml;mlich gar nichts.<\/p><p>Ohne hier die arbeitswerttheoretische Betrachtung der klassischen &Ouml;konomie von Adam Smith &uuml;ber David Ricardo, Karl Marx bis John Stuart Mill zu bem&uuml;hen, ergibt sich auch aus der neoklassischen (beschr&auml;nkt substitutionalen) Produktionsfunktion Y = Y (K, A), das nur mit einem Produktionsfaktor (Arbeit A oder Kapital K) kein wirtschaftlicher Output zu erzielen ist:<\/p><p>Y (K, 0) = 0;  Y (0, A) = 0<\/p><p>Kapital und Arbeit sind als wirtschaftliche &bdquo;Faktoren&ldquo; somit auf einander angewiesen. Kein Unternehmer, kein vom Kapital eingestellter Manager, sieht man vom wenig entwicklungsf&auml;higen Solo-Unternehmer einmal ab, ist in der Lage ein Unternehmen als Ganzes abzubilden. Es ist deshalb &ouml;konomisch geradezu l&auml;cherlich, dem Unternehmer (Manager) die entscheidende und auch wichtigste Gr&ouml;&szlig;e, oder sogar die wertschaffende Gr&ouml;&szlig;e, in einem Unternehmen zuzuordnen. Unternehmer ohne Besch&auml;ftigte k&ouml;nnen so gut wie nichts produzieren, keine wesentliche Wertsch&ouml;pfung generieren und k&ouml;nnen schon gar nicht entscheidend wachsen. Auch Innovationen entspringen heute in einer hoch komplizierten und komplexen Welt nicht mehr dem Gehirn eines Einzelnen, sondern sind arbeitsteilige Ergebnisse von Teams in Forschungs- und Entwicklungsabteilungen. Ein Unternehmen ohne Besch&auml;ftige ist demnach &uuml;berhaupt kein Unternehmen. Allenfalls eine Ausstellung materieller Gegenst&auml;nde, wie in einem &bdquo;Museum&ldquo;. <\/p><p>Die Gleichberechtigung von Arbeit und Kapital ist also unabh&auml;ngig von der jeweiligen Ordnungsform auch in einer marktwirtschaftlich-kapitalistischen Wirtschaft als naturgegeben zu betrachten, selbst wenn dies bis heute Unternehmer bzw. Kapitaleigner und ihnen nahestehende Parteien und Politiker aus ideologischen Interessengr&uuml;nden nicht akzeptieren wollen. Und auch das immer wieder vorgetragene Scheinargument eines risikobeladenen Kapitalverwertungsprozesses, den allein der Unternehmer mit seinem Kapital zu tragen habe, gilt allenfalls f&uuml;r den origin&auml;ren Geldkapitalvorschuss bei Gr&uuml;ndung einer Unternehmung. Schon Adam Smith stellte diesbez&uuml;glich 1776 fest: Die Arbeitskraft ist die &bdquo;Quelle allen Wohlstands&ldquo; und allein menschliche Arbeit kann vergegenst&auml;ndlichtes Kapital erzeugen und es in der Produktion und Reproduktion wirksam werden lassen.<\/p><blockquote><p>&bdquo;Die j&auml;hrliche Arbeit eines Volkes ist die Quelle, aus der es urspr&uuml;nglich mit allen notwendigen und angenehmen Dingen des Lebens versorgt wird, die es im Jahr &uuml;ber verbraucht. Sie bestehen stets entweder aus dem Ertrag dieser Arbeit oder aus dem, was damit von anderen L&auml;ndern gekauft wird&ldquo;.<\/p><\/blockquote><p>Nur durch Gewinn entsteht vergegenst&auml;ndlichtes Kapital. Und die Quelle allen Gewinns ist nichts anderem als dem &ouml;konomischen Tatbestand geschuldet, das die menschliche Arbeit mehr produziert als zu ihrem Unterhalt erforderlich ist und jeder Kapitaleigner (Unternehmer) sich genau diese Differenz als &Uuml;berschussprodukt (Mehrwert), als sein zuwachsendes Kapital, aneignet.   <\/p><p>Hinzu kommt, dass bei einer mystifizierenden Kapitalrisiko-Rechtfertigungsideologie immer die betr&auml;chtlichen Risiken der ArbeitnehmerInnen im Kapitalverwertungsprozess &uuml;bersehen bzw. nicht ber&uuml;cksichtigt werden. Von Gesundheits- und Lebensgef&auml;hrdungen &uuml;ber Dequalifizierungsprozesse von Arbeitsverm&ouml;gen bis zu Risiken bei wirtschaftlichen Problemen des sie besch&auml;ftigenden Unternehmens. Hier werden von den ArbeitnehmerInnen schlie&szlig;lich erhebliche Zugest&auml;ndnisse abverlangt; beim Entgelt, der Arbeitszeit und bei sozialen Leistungen. In der Regel gehen Krisensituationen zudem mit Besch&auml;ftigungsabbau und damit mit dem Verlust der bisherigen materiellen Existenzgrundlage der betroffenen ArbeitnehmerInnen und ihrer Familien einher.<\/p><p>In Conclusio bedeutet dies f&uuml;r die &ouml;konomische Mikroebene:<\/p><ol>\n<li>Der Unternehmenssektor muss durch eine echte parit&auml;tische Mitbestimmung in seinen betriebswirtschaftlichen Funktionen ausgesteuert werden.<\/li>\n<li>Die Besch&auml;ftigten m&uuml;ssen gleichberechtigt an der gesamten unternehmerischen Wertsch&ouml;pfung, auch &uuml;ber Gewinn- und\/oder Kapitalbeteiligungen partizipieren.<\/li>\n<\/ol><p>Was ist dazu im Einzelnen notwendig? In Anbetracht der beiden vorgelegten Antr&auml;ge zum Ausbau der unternehmensbezogenen Mitbestimmung beschr&auml;nkte ich mich im Folgenden auf Ausf&uuml;hrungen im Hinblick auf eine immaterielle Partizipation, auf eine unternehmensbezogene und betriebliche Mitbestimmung. Gleichzeitig mache ich darauf aufmerksam, dass dies aber noch keine hinreichende Bedingung f&uuml;r ein notwendig umzusetzendes holistisches wirtschaftsdemokratisches Konzept ist. <\/p><p>Deshalb fehlen auch in den Antr&auml;gen der Fraktion der SPD und der Fraktion DIE LINKE neben der Makro- und Marktebene [<a href=\"#foot_4\" name=\"note_4\">4<\/a>] auch auf der Mikroebene die Beschreibung einer ad&auml;quaten materiellen Partizipation der abh&auml;ngig Besch&auml;ftigten an den Unternehmensergebnissen, die &uuml;ber den durch nicht unterminierbaren (abgesicherten) Tarifvertr&auml;gen abgesch&ouml;pften gesamtwirtschaftlichen verteilungsneutralen Spielraum in Form einer expansiven Einkommenspolitik hinausreicht. Eine solche notwendige materielle Partizipation geht aber nur durch eine gesetzlich verankerte Gewinn- und\/oder Kapitalbeteiligung der abh&auml;ngig Besch&auml;ftigten. [<a href=\"#foot_5\" name=\"note_5\">5<\/a>] Ansonsten &bdquo;schenken&ldquo; die abh&auml;ngig Besch&auml;ftigten den Unternehmern und Kapitaleignern die, wie schon ausgef&uuml;hrt, entscheidenden Investitionsg&uuml;ter, wie es Oswald von Nell-Breuning in seinem 1960 erschienenen Buch &bdquo;Kapitalismus und gerechter Lohn&ldquo; treffend zum Ausdruck brachte: <\/p><blockquote><p>&bdquo;In unserer Wirtschaft werden sowohl Konsumg&uuml;ter als auch Kapital- oder Investitionsg&uuml;ter produziert; die ersteren gehen, wie ihr Name besagt, in den Verbrauch, die letzteren dienen langfristiger Nutzung, f&uuml;r Wohnh&auml;user und dergleichen, oder dienen selbst wieder der Produktion, f&uuml;r Fabriken, Maschinen usw. An der Erzeugung beider Arten von G&uuml;tern wirken die Arbeitnehmer mit; f&uuml;r die Arbeitsleistung in diesen beiden Zweigen der Produktion zahlen die Unternehmer ihnen Arbeitslohn; dieser Arbeitslohn erscheint in der Erfolgsrechnung der Unternehmer als Kosten. Verwenden die Arbeitnehmer nun den ganzen Arbeitslohn zum Kauf der geschaffenen Verbrauchsg&uuml;ter, so hei&szlig;t das: die Unternehmer erhalten die ganze von ihnen als Kosten aufgewendete Lohnsumme zur&uuml;ck und geben daf&uuml;r nur die produzierten Konsumg&uuml;ter ab; die neugeschaffenen Kapital- oder Investitionsg&uuml;ter verbleiben ihnen sozusagen gratis und franko. Man k&ouml;nnte das auch so ausdr&uuml;cken: die Arbeitnehmer schenken den Unternehmern die Kapital- oder Investitionsg&uuml;ter und sind zufrieden, als Entgelt f&uuml;r ihre Leistung im Produktionsproze&szlig; denjenigen Teil der produzierten G&uuml;ter zu erhalten, der in Konsumg&uuml;tern besteht. Auf diese Weise werden die Unternehmer reicher und reicher, die Arbeitnehmer bleiben Habenichtse.&ldquo; [<a href=\"#foot_6\" name=\"note_6\">6<\/a>]<\/p><\/blockquote><p><strong>Ein neues unternehmerisches Mitbestimmungsmodell<\/strong><\/p><p>Sollen die Unternehmen demokratisiert werden, so ist die gegebene Trennung zwischen Kapital und Arbeit durch ein echtes parit&auml;tisches Mitbestimmungsmodell aufzuheben. Schon die 1966 von der gro&szlig;en Koalition aus SPD und CDU\/CSU eingerichtete Mitbestimmungs-Kommission [<a href=\"#foot_7\" name=\"note_7\">7<\/a>] stellte fest, dass Mitbestimmung sachlich notwendig ist und sich aus &bdquo;dem besonderen rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Charakter des Arbeitsverh&auml;ltnisses ableitet&ldquo;. Im Gegensatz zu einer mitbestimmungsfeindlichen Entwicklung und Kultur wird deshalb im Folgenden &ndash; aufbauend auf den skizzierten Erkenntnissen &ndash; ein alternatives Referenzmodell entwickelt und vorgeschlagen, das zu einer wirklichen Mitbestimmung und Partizipation f&uuml;hren w&uuml;rde. Das Modell deckt dabei gleichzeitig die Schw&auml;chen der beiden von der SPD und DIE Linke eingebrachten Mitbestimmungsantr&auml;ge auf.  <\/p><p>Zun&auml;chst ist einmal zu konstatieren: Mitbestimmung im Sinne einer hier postulierten Demokratisierung der Einzelwirtschaft ist nicht teilbar. Daher sind die heute nebeneinander bestehenden unternehmerischen Mitbestimmungsgesetze (Montangesetz, Drittelparit&auml;t, 1976er Mitbestimmung) abzuschaffen und durch ein einheitliches neues unternehmensbezogens Mitbestimmungsgesetz zu ersetzen. Die in diesem Kontext entstehenden Kardinalfragen lauten: <\/p><ul>\n<li>Ab welcher Unternehmensgr&ouml;&szlig;e und in welcher Rechtsform soll ein Aufsichtsrat als Mitbestimmungsorgan eingerichtet werden? Hier hei&szlig;t die normative, auf die Unternehmensgr&ouml;&szlig;e abstellende Antwort: in allen Unternehmen mit mehr als st&auml;ndig 500 Besch&auml;ftigten (ohne Auszubildende), unabh&auml;ngig von der Rechtsform und der Zugeh&ouml;rigkeit zu einer bestimmten Branche. Personengesellschaften, die den Schwellenwert von 500 Besch&auml;ftigten erf&uuml;llen, sind dabei in Kapitalgesellschaften umzuwandeln.<\/li>\n<li>Alle Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern unterliegen dagegen den ausschlie&szlig;lichen Rechtsbestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes, allerdings unter Ber&uuml;cksichtigung einer auch hier zu schaffenden Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten.<\/li>\n<li>F&uuml;r in Deutschland ans&auml;ssige Unternehmen mit ausl&auml;ndischer Rechtsform wie der britischen &bdquo;Limited&ldquo; oder der niederl&auml;ndischen &bdquo;B.V.&ldquo; sowie der europ&auml;ischen &bdquo;SE&ldquo;, gelten uneingeschr&auml;nkt die deutsche unternehmensbezogene und betriebliche Mitbestimmung.<\/li>\n<li>In Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern soll der Aufsichtsrat weitgehend nach dem heutigen Gesetz der Montanmitbestimmung festgelegt werden. Dies schlie&szlig;t eine parit&auml;tische (quantitative) Zusammensetzung zwischen Kapital und Arbeit im Aufsichtsrat ein, allerdings erg&auml;nzt um einen staatlichen Vertreter mit Beratungs-, Beobachtungs- und Informationsstatus, aber ohne Stimmrecht, ab einer Unternehmensgr&ouml;&szlig;e von 2.000 Besch&auml;ftigten. Auch sollen in Unternehmen ab 2.000 ArbeitnehmerInnen Umweltschutz- und Verbraucherschutzverb&auml;nde einen Beratungs-, Beobachtungs- und Informationsstatus erhalten.<\/li>\n<li>Weiter soll, wie heute in der Montanmitbestimmung, die &bdquo;Pattaufl&ouml;sung&ldquo; bei m&ouml;glichen Kampfabstimmungen durch ein weiteres, neutrales Mitglied erfolgen. Die &bdquo;neutrale Person&ldquo; ist dabei einvernehmlich zwischen den stimmberechtigten Mitgliedern des Aufsichtsrats zu bestellen. Beide Seiten k&ouml;nnen hierzu Wahlvorschl&auml;ge machen.<\/li>\n<li>Geht es in einem Konzern um Standortschlie&szlig;ungen oder Verlagerungen sowie um Unternehmensfusionen, so ist nicht die Stimmabgabe des neutralen Mitglieds im Aufsichtsrat entscheidend, sondern eine Zweidrittelmehrheit notwendig.<\/li>\n<li>Die Wahl der Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat findet durch die Versammlung der Gesellschafter statt; die Wahl der Vertreter der Besch&auml;ftigten durch die Belegschaft und die im Unternehmen vertretenen Gewerkschaften. [<a href=\"#foot_8\" name=\"note_8\">8<\/a>] An welche Personen die Mandate gehen, soll nicht wie bisher durch das Gesetz bestimmt werden, sondern den jeweiligen Wahlgremien autonom &uuml;berlassen bleiben.<\/li>\n<li>Die besondere Rechtsposition des leitenden Angestellten, heute nur im 1976er Mitbestimmungsgesetz gegeben, ist im einheitlichen Mitbestimmungsgesetz nicht vorgesehen.<\/li>\n<li>Die quantitative (stimmberechtigte) Gr&ouml;&szlig;e des Aufsichtsrats &ndash; gestaffelt nach Unternehmensgr&ouml;&szlig;en &ndash; ist wie folgt festzulegen: Unternehmen von 500 bis 2000 Besch&auml;ftigte 11 Mitglieder, von 2001 bis 5000 Besch&auml;ftigte 15 Mitglieder und von 5001 und mehr Besch&auml;ftigte 21 Mitglieder.<\/li>\n<li>Dem Leitungsorgan (Vorstand\/Gesch&auml;ftsf&uuml;hrung) muss au&szlig;erdem, wie im Montanmitbestimmungsgesetz, neben einem kaufm&auml;nnischen und einem technischen Vorstandsmitglied ein gleichberechtigtes Mitglied als Arbeitsdirektor angeh&ouml;ren. Die Berufung\/Abberufung des Arbeitsdirektors auf Vorschlag der im Aufsichtsrat vertretenden Arbeitnehmervertreter und Gewerkschaften sollte hier allerdings abweichend zur heutigen Montanmitbestimmung ausschlie&szlig;lich im Machtbereich der Arbeitnehmerbank im Aufsichtsrat liegen. Daf&uuml;r bestimmt die Kapitalseite autonom &uuml;ber die beiden anderen Vertreter des Leitungsorgans. Der Gesch&auml;ftsbereich des Arbeitsdirektors umfasst dabei nicht nur Personal und Soziales, sondern auch den Umweltschutz im Unternehmen, der nicht mehr losgel&ouml;st vom Arbeitsschutz gesehen und zielorientiert ausgesteuert werden kann. Umfasst das Leitungsorgan einschlie&szlig;lich des Arbeitsdirektors mehr als drei Mitglieder, so hat &uuml;ber jede weitere Berufung oder Abberufung eines Vorstands- oder Gesch&auml;ftsf&uuml;hrungsmitglieds der Aufsichtsrat als Ganzes mit einfacher Mehrheit zu entscheiden. K&ouml;nnen die Parteien sich nicht einigen, entscheidet die &bdquo;neutrale Person&ldquo;.<\/li>\n<\/ul><p>Mit dieser Rahmenfestlegung f&uuml;r eine wirkliche parit&auml;tische Unternehmensmitbestimmung ist es aber nicht getan. Hierzu geh&ouml;rt wesentlich auch in Aktiengesellschaften die Aufhebung des so genannten Letztentscheidungsrechts der Kapitalanteilseignerversammlung gem&auml;&szlig; &sect; 111 Abs. 4. Aktiengesetz, durch das heute letztlich alle Entscheidungen des Aufsichtsrat vom Kapitaleigner wieder aufgehoben und f&uuml;r nichtig erkl&auml;rt werden k&ouml;nnen. Im Gegensatz dazu muss der Aufsichtsrat mit Ausnahme von unternehmerischen Satzungs&auml;nderungen, von Kapitalerh&ouml;hungen und Kapitalherabsetzungen das Letztentscheidungsrecht haben. <\/p><p>Au&szlig;erdem m&uuml;ssen die Informations- und Kontrollrechte des Aufsichtsrates gegen&uuml;ber dem Vorstand\/Gesch&auml;ftsf&uuml;hrung nachdr&uuml;cklich gest&auml;rkt werden. Dazu muss gesetzlich bestimmt werden, dass der Aufsichtsrat in einem Gesch&auml;ftsjahr sechs Mal zusammen kommt. Zu den Sitzungen ist sp&auml;testens zwei Wochen vorher mit Tagesordnung, d.h. konkreter Benennung der anstehenden Themen und der zu fassenden Beschl&uuml;sse, einzuladen. Den Tagesordnungspunkten sind als Grundlage f&uuml;r eine Entscheidungsfindung ausf&uuml;hrliche und inhaltlich aufbereitete und nachvollziehbare Unterlagen beizuf&uuml;gen. Dazu geh&ouml;rt selbstverst&auml;ndlich auch die Zusendung und &Uuml;berlassung des Wirtschaftspr&uuml;ferberichtes sowie die Teilnahme des Wirtschaftspr&uuml;fers an der jeweiligen Bilanz-Aufsichtsratssitzung. In Abweichung zum heutigen Recht ist au&szlig;erdem der Abschlusspr&uuml;fer nicht von der Anteilseignerseite zu bestimmen und der Pr&uuml;fungsauftrag nicht von Vorstand oder Gesch&auml;ftsf&uuml;hrung zu erteilen, die ja gerade gepr&uuml;ft werden sollen, sondern vom Aufsichtsrat. Au&szlig;erdem sollte zur Vermeidung eines Pr&uuml;fungsschlendrians mindestens alle drei Jahre der Wirtschaftspr&uuml;fer gewechselt werden. Wichtig ist auch, dass die Vorstandsgeh&auml;lter nicht von einem Aufsichtsratspr&auml;sidium, sondern von allen Mitgliedern des Aufsichtsrates festgelegt werden. <\/p><p>Bei der Konstituierung des Aufsichtsrats gibt sich dieser eine Gesch&auml;ftsordnung, die nicht durch die Satzung der Kapitaleigner beeinflusst sein darf, und legt einen Leitfaden zur Effizienzpr&uuml;fung des Aufsichtsrates fest. Hierzu geh&ouml;rt auch die Festlegung der Rechte eines einzelnen oder von mehreren Aufsichtsratsmitgliedern. Auf jeden Fall muss hier bestimmt werden, dass ein einzelnes Aufsichtsratsmitglied die M&ouml;glichkeit haben muss, au&szlig;erordentliche Sitzungen durch den Aufsichtsrats-Vorsitzenden, der alle zwei Jahre alternierend von der Kapital- und Arbeitnehmerbank gestellt wird, einberufen zu lassen und einzelne Tagesordnungspunkte durchzusetzen. Au&szlig;erdem ist das Einholen von Gutachten oder die Einbeziehung von Sachverst&auml;ndigen zu erm&ouml;glichen, wenn dies von einem Drittel der Aufsichtsratsmitglieder gew&uuml;nscht wird. <\/p><p>Durch die Festlegung einer Gesch&auml;ftsordnung f&uuml;r Vorstand oder Gesch&auml;ftsf&uuml;hrung muss der Einfluss auf das Leitungsorgan durch den Aufsichtsrat in Zukunft wesentlich ausgeweitet und verbessert werden. Dabei sollte der Grundsatz gelten: Das Leitungsorgan f&uuml;hrt die operativen Gesch&auml;fte und entwickelt die strategischen Planungen und legt diese aufbereitet mit entsprechenden nachvollziehbaren Unterlagen zur Beschlussfassung dem Aufsichtsrat vor. Dabei ist einmal im Gesch&auml;ftsjahr nach schriftlicher Vorlage eine umfassende Strategiediskussion &uuml;ber die unternehmerische Mittel- und Langfristplanung im Aufsichtsrat zu f&uuml;hren. Der allgemeine Berichtsumfang des Leitungsorgans hat au&szlig;erdem mindestens zu umfassen<\/p><ul>\n<li>die beabsichtigte Gesch&auml;ftspolitik und die sich daraus ergebende Unternehmensplanung (insbesondere die Finanz-, Investitions- und Personalplanung),<\/li>\n<li>den Gang der laufenden Gesch&auml;fte, insbesondere die Umsatz-, Kosten- und Ergebnisentwicklung sowie die Liquidit&auml;tslage und die Rentabilit&auml;t des Unternehmens.<\/li>\n<\/ul><p>Daneben legt die Gesch&auml;ftsordnung des Leitungsorgans einen Mindestkatalog zustimmungsbed&uuml;rftiger Gesch&auml;fte sowie dessen regelm&auml;&szlig;ige &Uuml;berpr&uuml;fung und Anpassung durch den Aufsichtsrat fest. Absolut unverzichtbar sind dabei Einzelprojekte, deren Summe einen bestimmten Prozentanteil (z.B. 5 Prozent) des gezeichneten Kapitals &uuml;bersteigt, Stilllegungen von Betriebsteilen oder Abteilungen, Outsourcingmassnahmen, rechtliche und organisatorische Unternehmensumwandlungen (z.B. in Cost- oder Profitcenter), Unternehmensk&auml;ufe oder -verk&auml;ufe. Auch ist die heute bestehende Geheimhaltungspflicht der Aufsichtsratsmitglieder f&uuml;r das unternehmerische Innenverh&auml;ltnis abzuschaffen.  <\/p><p><strong>Wirtschaftliche Mitbestimmung auch im Betriebsverfassungsgesetz<\/strong><\/p><p>&Auml;hnlich wie bei Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern ist auch in den Unternehmen mit weniger Besch&auml;ftigten eine umfassende Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten gesetzlich festzuschreiben. Die wirtschaftliche Mitbestimmung in Unternehmen bis zu 500 Besch&auml;ftigten soll hier durch einen Wirtschaftsausschuss erfolgen. Ein solcher Ausschuss ist schon heute zur Unterst&uuml;tzung des Betriebsrates gem&auml;&szlig; &sect; 106 Abs. 1 BetrVG in Unternehmen mit mehr als einhundert st&auml;ndig besch&auml;ftigten Arbeitnehmern vorgesehen. In Unternehmen mit weniger als einhundert Besch&auml;ftigten kann der Wirtschaftsausschuss durch eine freiwillige Betriebsvereinbarung errichtet werden. Wo das auf Grund der Unternehmensgr&ouml;&szlig;e nicht m&ouml;glich ist, muss der Betriebsrat die Aufgaben des Wirtschaftsausschusses &uuml;bernehmen. <\/p><p>Die dabei heute bestehenden Bestimmungen im Betriebsverfassungsgesetz reichen allerdings im Hinblick auf eine parit&auml;tische Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten nicht aus. Den Mitbestimmungstr&auml;gern (Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss) stehen zwar weitreichende Unterrichtungs- und Beratungsrechte zu, aber keine wirklichen Mitbestimmungsrechte. Der Wirtschaftsausschuss in Unternehmen mit weniger als 500 und mehr als 100 Besch&auml;ftigten ersetzt quasi den Aufsichtsrat in Unternehmen mit mehr als 500 Besch&auml;ftigten und sollte aus f&uuml;nf betrieblichen Vertretern und der Gesch&auml;ftsf&uuml;hrung bestehen. Auch hier haben sich die jeweiligen Vertreter auf Augenh&ouml;he zu begegnen und sich in wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens zu beraten und zu entscheiden. Sollten sie hierbei keine einvernehmliche Entscheidung treffen k&ouml;nnen, so kann jede der beiden Seiten die Einigungsstelle gem&auml;&szlig; &sect; 76 Betriebsverfassungsgesetz zur endg&uuml;ltigen Entscheidung anrufen. Um hierbei keine unn&ouml;tigen Zeitverluste zu haben, ist vorsorglich eine so genannte &bdquo;permanente Einigungsstelle&ldquo; einzurichten. <\/p><p>Beratungsgegenst&auml;nde im Wirtschaftsausschuss sind die organisatorische Struktur des Unternehmens, seine wirtschaftlichen Verflechtungen, die wirtschaftliche Lage und die Unternehmenspolitik in Form von Unternehmenszielen und -strategien. Zur permanenten Informationspflicht z&auml;hlen dabei auch die Unterrichtung und die mitbestimmte Beratung &uuml;ber die folgenden gesch&auml;ftlichen Unterlagen: <\/p><ul>\n<li>die kurz-, mittel- und langfristigen Unternehmensplanungen mit ihren wesentlichen Teilplanungen (Absatz-, Produktions-, Investitions-, Personal- und Finanzplanung);<\/li>\n<li>die beabsichtigten oder geplanten Unternehmensstrategien im Hinblick auf Unternehmens&uuml;bernahmen und Fusionen sowie<\/li>\n<li>die viertel-, halb- und j&auml;hrlichen Gewinn- und Verlustrechnungen sowie die Bilanzen, einschlie&szlig;lich des j&auml;hrlichen Wirtschaftspr&uuml;ferberichtes;<\/li>\n<li>die monatlichen Liquidit&auml;tsrechnungen;<\/li>\n<li>geplante Ausgr&uuml;ndungen von Unternehmensteilen in Form von Profit Centern oder durch ein Outsourcing.<\/li>\n<\/ul><p>Dar&uuml;ber hinaus muss der Betriebsrat die Belegschaft in wirtschaftlichen Angelegenheiten durch eine offene Informationspolitik unterrichten. Dazu reichen die heute gesetzlich vorgesehenen Ma&szlig;nahmen gem&auml;&szlig; &sect; 110 Abs. 1 und 2 BetrVG in Form von in der Regel nichts sagenden schriftlichen Aush&auml;ngen an &bdquo;Schwarzen Brettern&ldquo; oder m&uuml;ndlichen Kurzberichten &uuml;ber Belangloses, aber auch die m&uuml;ndliche Unterrichtung auf Grund von &sect; 42 Abs. 1 und 2 BetrVG auf Betriebsversammlungen nicht aus. Erg&auml;nzend muss mit den Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat oder mit dem Wirtschaftsausschuss ein unternehmerisches Kennziffernsystem entwickelt werden, das die wirtschaftliche Realit&auml;t abbildet. In regelm&auml;&szlig;igen Abst&auml;nden m&uuml;sste dies allen Mitarbeitern des Unternehmens in den wesentlichen Gr&ouml;&szlig;en (Umsatz-, Rentabilit&auml;ts- und Besch&auml;ftigungsentwicklung u.a.) zug&auml;nglich gemacht werden. Hierbei hat der Betriebsrat mit der Unternehmensleitung die Aufgabe, die Besch&auml;ftigten bei fehlendem Sachverstand soweit zusammenh&auml;ngend zu unterrichten, dass sie die Daten verstehen k&ouml;nnen und sich in der Belegschaft Wissen aufbaut. Mit Sicherheit ist hier vor dem Hintergrund der Vers&auml;umnisse in der Vergangenheit eine ausf&uuml;hrliche Qualifizierung bei den meisten Mitarbeitern notwendig. <\/p><div class=\"hr_wrap\">\n<hr>\n<\/div><div class=\"footnote\">\n<p>[<a href=\"#note_1\" name=\"foot_1\">&laquo;1<\/a>] Edenfeld, Stefan, Recht der Arbeitnehmermitbestimmung, 2. Aufl., Heidelberg 2005, S. 3<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_2\" name=\"foot_2\">&laquo;2<\/a>] Edenfeld, Stefan, Recht der Arbeitnehmermitbestimmung, a.a.O., S. 6.<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_3\" name=\"foot_3\">&laquo;3<\/a>] Zu den unterschiedlichen Forschungsergebnissen diesbez&uuml;glich vergleiche ausf&uuml;hrlich: Ki&szlig;ler, Leo, Greifenstein, Ralph, Schneider, Karsten, Die Mitbestimmung in der Bundesrepublik Deutschland. Eine Einf&uuml;hrung, Wiesbaden 2011.<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_4\" name=\"foot_4\">&laquo;4<\/a>] Vgl. dazu ausf&uuml;hrlich: Bontrup, Heinz-J., Arbeit, Kapital und Staat. Pl&auml;doyer f&uuml;r eine demokratische Wirtschaft, 4. Aufl., K&ouml;ln 2011.<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_5\" name=\"foot_5\">&laquo;5<\/a>] Vgl. Bontrup, Heinz-J.\/Springob, Kai, Gewinn- und Kapitalbeteiligung. Eine mikro- und makro&ouml;konomische Analyse, Wiesbaden 2002, Bontrup, Heinz-J., Gewinn- und Kapitalbeteiligungen. Instrumente f&uuml;r eine gerechtere Verteilung der Wertsch&ouml;pfung und gegen das Investitionsmonopol des Kapitals, in: Lorenz, Frank\/Schneider G&uuml;nter (Hrsg.), Raus aus der Krise! Mitbestimmung neu denken, Hamburg 2009, S. 73-92.<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_6\" name=\"foot_6\">&laquo;6<\/a>] Von Nell-Breuning, O., Kapitalismus und gerechter Lohn, Freiburg i.Br. 1960, S. 140f.<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_7\" name=\"foot_7\">&laquo;7<\/a>] Ihr geh&ouml;rten unter dem Vorsitz von Prof. Biedenkopf (Bochum) die Professoren Ballerstedt (Bonn), Gutenberg (K&ouml;ln), J&uuml;rgensen (Hamburg), Krelle (Bonn), Mestm&auml;cker (Bielefeld), Reinhardt (Marburg), Voigt (Bonn) und Willgerodt (K&ouml;ln) sowie als st&auml;ndige Berater Apel (DAG), Erdmann (BDA), Heintzeler (BASF AG), Kley (Siemens AG), Kunze (DGB) und Spieker (IGM) an.<\/p>\n<p>[<a href=\"#note_8\" name=\"foot_8\">&laquo;8<\/a>] Bei der Anzahl der pers&ouml;nlichen Aufsichtsratsmandate sei darauf hingewiesen, dass im Gegensatz zu heute die Anzahl von maximal zehn auf maximal drei Mandate zu beschr&auml;nken ist und einzelne Aufsichtsratsmitglieder keinen Sitz in konkurrierenden Unternehmen erhalten d&uuml;rfen.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Heute gibt es eine Anh&ouml;rung zum Thema im Ausschuss f&uuml;r Arbeit und Soziales. Prof. Dr. rer. pol. Heinz-J. Bontup hat uns seine schriftliche Stellungnahme zum Antrag der Fraktion DIE LINKE: &bdquo;Unternehmensmitbestimmung l&uuml;ckenlos garantieren&ldquo; (Drucksache 17\/1413) und zum Antrag der SPD Fraktion: &bdquo;Demokratische Teilhabe von Belegschaften und ihren Vertretern an unternehmerischen Entscheidungen st&auml;rken&ldquo; (Drucksache 17\/2122) zur<\/p>\n<div class=\"readMore\"><a class=\"moretag\" href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=9372\">Weiterlesen<\/a><\/div>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"spay_email":"","footnotes":""},"categories":[141,195,161],"tags":[595,1118,552,479,291],"class_list":["post-9372","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-arbeitsmarkt-und-arbeitsmarktpolitik","category-die-linke","category-wertedebatte","tag-betriebliche-mitbestimmung","tag-bontrup-heinz-j","tag-lohnquote","tag-reservearmee","tag-verteilungsgerechtigkeit"],"jetpack_featured_media_url":"","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/9372","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=9372"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/9372\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9374,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/9372\/revisions\/9374"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=9372"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=9372"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=9372"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}