{"id":94171,"date":"2023-02-23T11:30:36","date_gmt":"2023-02-23T10:30:36","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=94171"},"modified":"2023-02-23T17:36:55","modified_gmt":"2023-02-23T16:36:55","slug":"wenn-der-staat-toetet-neue-debatte-um-todesstrafe-in-den-usa","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=94171","title":{"rendered":"Wenn der Staat t\u00f6tet &#8211; Neue Debatte um Todesstrafe in den USA"},"content":{"rendered":"<p>&bdquo;Du sollst nicht t&ouml;ten!&ldquo; Dieses Gebot gilt weltweit. Sieht ein Staat in seiner Rechtsordnung aber die Todesstrafe vor, ist die T&ouml;tung legitimiert. Ein Grundwiderspruch, der besteht, solange es die Todesstrafe gibt. Doch die historischen Legitimations-Argumente verlieren &ndash; zumindest in der westlichen Welt &ndash; an Zustimmung. Von <strong>Helmut Ortner.<\/strong><br>\n<!--more--><br>\nIm Jahre 1761 wird ein franz&ouml;sischer Protestant namens <em>Jean Calas<\/em> aus Toulouse verurteilt und hingerichtet. Er wird f&uuml;r schuldig befunden, einen seiner S&ouml;hne umgebracht zu haben, weil dieser beabsichtigt hatte, zum Katholizismus &uuml;berzutreten. <em>Voltaire<\/em>, bereits auf der H&ouml;he seines Ruhms, geht der Sache nach und setzt durch, dass der Fall erneut verhandelt wird. Dabei ergibt sich die Unschuld des Hingerichteten. Noch ehe das Verfahren definitiv abgeschlossen ist, erscheint ein Buch, das f&uuml;r die n&auml;chsten hundert Jahre und dar&uuml;ber hinaus gleichsam das Manifest der Gegner der Todesstrafe werden sollte. Es tr&auml;gt den Titel &bdquo;&Uuml;ber Verbrechen und Strafe&ldquo; und stammt aus der Feder von Cesare Beccaria<em>,<\/em> einem 25-j&auml;hrigen Mail&auml;nder Juristen. Der Todesstrafe sind darin gerade einmal zehn Seiten gewidmet, doch diese Seiten sind es, die das Buch ber&uuml;hmt machen. Hier wird das erste Mal die Todesstrafe als unrechtm&auml;&szlig;ig grunds&auml;tzlich verworfen, weil niemand das Recht habe, sich selbst zu t&ouml;ten und deshalb auch niemand imstande sei, ein solches Recht wirksam auf andere oder an die Gesellschaft abzutreten. Dar&uuml;ber hinaus wird sie als ganz und gar nicht notwendig befunden, weil die lebenslange Freiheitsstrafe die Allgemeinheit nicht weniger gut vor dem T&auml;ter sichere als der Vollzug der Todesstrafe. Schlie&szlig;lich hei&szlig;t es in dem Buch, die Abschreckung Dritter vom Verbrechen werde durch den Anblick des lebenslangen Leidens des Eingesperrten eher erreicht als durch das schnell vor&uuml;bergehende Schauspiel der Hinrichtung.<\/p><p>Im &Uuml;brigen sei die Todesstrafe auch aus ethischen Gr&uuml;nden zu verwerfen, denn die Gesetze seien dazu bestimmt, veredelnd auf die Sitten der Menschen einzuwirken &ndash; und nicht, ihnen ein Beispiel der Wildheit zu geben. Es sei daher widersinnig, wenn eben die Gesetze, welche die T&ouml;tung verp&ouml;nten und bestraften, selbst eine T&ouml;tung begingen, wenn sie, um die B&uuml;rger von Morden abzuhalten, selbst einen &ouml;ffentlichen Mord anordneten. Beccarias Buch, bald in zahlreiche Sprachen &uuml;bersetzt, findet gro&szlig;e Verbreitung. Nach dessen Lekt&uuml;re wird auch Voltaire zu einem leidenschaftlichen Gegner der Todesstrafe. Er begn&uuml;gt sich nicht damit, Beccarias Argumente mit anderen Worten zu wiederholen; er ist es, der als einer der ersten die M&ouml;glichkeit des Justizirrtums als Einwand gegen die Todesstrafe ins Feld f&uuml;hrt, den er als &bdquo;Justizmord&ldquo;<em> <\/em>bezeichnet. Eine Provokation in einer Zeit, in der das &bdquo;Wohl des Staates&ldquo; im Mittelpunkt aller Vorstellungen steht. <\/p><p><strong>Abschreckung und Vergeltung<\/strong><\/p><p>In den letzten 250 Jahren haben sich &ndash; in der westlichen Welt &ndash; die Argumente f&uuml;r oder gegen die Todesstrafe vor allem auf zwei Grunds&auml;tze konzentriert: den der Abschreckung und den der Vergeltung. Die These, dass eine so unwiderrufliche Strafe wie der eigene Tod Menschen davon abh&auml;lt, abscheuliche Verbrechen zu begehen, ist seit dem 18. Jahrhundert von zahlreichen Autoren angezweifelt worden. Strafrechtler, Psychologen, Mediziner, Politiker, ja, Philosophen wiesen auf zweierlei hin: Der rational planende T&auml;ter geht davon aus, dass er nicht gefasst wird, w&auml;hrend diejenigen, die in der Erregung des Augenblicks eine schwerste Gewalttat wie etwa einen Mord begehen &ndash; und das sind die allermeisten &ndash; nicht in der Verfassung sind, die Folgen ihres Handelns abzuw&auml;gen oder zu kontrollieren, &bdquo;es passiert&ldquo;. <\/p><p>Dort, wo Statistiken den Abschreckungsbeweis erbringen sollen, ist ihr Erkenntniswert gering. Bef&uuml;rworter wie Gegner der Todesstrafe m&uuml;ssen sich eingestehen, dass der Beleg, ob die Abschaffung zu einer Zunahme und die Wiedereinf&uuml;hrung zu einer Abnahme von Mordtaten gef&uuml;hrt haben, noch aussteht. Richard J. Evans verweist darauf, dass es Indizien daf&uuml;r gibt, dass Gesellschaften mit hoher Hinrichtungsrate und drakonischen Strafen dazu neigen, auch Gesellschaften mit einem hohen Ma&szlig; an zwischenmenschlicher Gewalt zu sein. Kurzum, die Schw&auml;che des Abschreckungsarguments ist evident, das konstatieren auch immer mehr Bef&uuml;rworter der Todesstrafe. Also &auml;ndern sie ihre Rhetorik: Nun pl&auml;dieren sie f&uuml;r die Vergeltung. Der Tod des T&auml;ters sei die einzig angemessene Reaktion der Gesellschaft, es dem M&ouml;rder heimzuzahlen. Das schwerste Verbrechen verdient die schwerste Strafe. Auge um Auge, Zahn um Zahn. Das Dilemma dieses in biblischer Tradition stehenden Rachegedankens besteht darin, dass das Vergeltungsargument willk&uuml;rlich ist. Gleiches mit Gleichem zu beantworten, warum sollte das nur f&uuml;r Mord und nicht f&uuml;r andere Verbrechen gelten? <\/p><p>Warum nicht bei K&ouml;rperverletzung, Diebstahl, Betrug? Das Vergeltungsprinzip wird aus gutem Grund nicht angewandt, um den Rechtsfrieden wiederherzustellen. Niemand w&uuml;rde einem Stra&szlig;enr&auml;uber, der bei seiner Attacke dem &Uuml;berfallenen den Arm gebrochen hat, seinerseits als Strafe den Arm brechen wollen. Und was geschieht mit einem Mehrfachm&ouml;rder? Wie will man den T&auml;ter wie in mittelalterlichen Hinrichtungsritualen mehrfach morden? <\/p><p><strong>Bestrafung und Wiedergutmachung<\/strong><\/p><p>Demokratische, moderne Justizsysteme &ndash; au&szlig;er in den USA &ndash; haben daf&uuml;r ein abgestuftes System der Bestrafung und Wiedergutmachung vorgesehen, von der Gef&auml;ngnisstrafe bis zur Geldstrafe. Selbstjustiz soll es nicht geben. Der Staat allein besitzt das &ndash; ausgleichende &ndash; Gewaltmonopol. Warum also glauben die Bef&uuml;rworter, ausgerechnet bei schwersten Straftaten wie Mord m&uuml;sse die Gesellschaft ebenfalls mit Mord antworten? Hier wird der &bdquo;Ausnahmecharakter&ldquo; bem&uuml;ht, es soll und muss ein Exempel statuiert werden: Tod f&uuml;r Menschen, die mit ihrer Tat so Abscheuliches, Grausames, Niedertr&auml;chtiges getan haben, dass sie keine Milde verdienen. Die Todesstrafe soll keine normale Strafe sein, sondern eine &bdquo;Ausnahmesanktion&rdquo; f&uuml;r ein Ausnahmeverbrechen.<\/p><p>Nun wissen wir aus der deutschen Geschichte, dass der Begriff des &bdquo;Ausnahmefalls&ldquo; sehr dehnbar und interpretationsf&auml;hig ist und den jeweiligen politischen Wirklichkeiten geschuldet sein kann. Im nationalsozialistischen Unrechtsstaat wurden Kritik am System, Zweifel am &bdquo;Endsieg&ldquo; oder negative &Auml;u&szlig;erungen &uuml;ber den F&uuml;hrer als &bdquo;Wehrkraftzersetzung&ldquo;<em> <\/em>und &bdquo;Def&auml;tismus&ldquo; definiert, was ein Todesurteil zur Folge haben konnte. Die gnadenlose Urteilspraxis des Volksgerichtshofs gibt davon ersch&uuml;tterndes Zeugnis.<\/p><p>Was aber, wenn die Ausnahmerhetorik fragw&uuml;rdig ist, die Abschreckungs- und Vergeltungsargumente keiner kriminologischen, kultursoziologischen und sozialpsychologischen &Uuml;berpr&uuml;fung standhalten, was bleibt dann als Legitimation? Die Todesstrafe als staatliches Symbol der Macht? &bdquo;Der wichtigste rationale Grund gegen die Todesstrafe ist, dass es keine rationalen Gr&uuml;nde f&uuml;r sie gibt&ldquo;, konstatiert Paul Bockelmann. &bdquo;Sie leistet f&uuml;r die Bek&auml;mpfung von Verbrechen nichts, jedenfalls nichts, was nicht andere Strafen ebenso gut leisten k&ouml;nnen.&ldquo;<\/p><p>Roger Hood, Professor f&uuml;r Kriminologie an der Universit&auml;t Oxford, sagt: Die Todesstrafe ist willk&uuml;rlich, unwirksam, anachronistisch und menschenverachtend &ndash; und er nennt vier zentrale Argumente f&uuml;r deren Abschaffung: <\/p><ul>\n<li>&bdquo;Die Todesstrafe ist eine Strafe, die das grundlegende Menschenrecht auf Leben verletzt. Sowohl der Europarat als auch die Europ&auml;ische Union haben erkl&auml;rt, &sbquo;die Todesstrafe hat keinen legitimen Platz im Justizsystem moderner zivilisierter Gesellschaften, ihre Anwendung kann mit Folter verglichen werden und als unmenschliche und entw&uuml;rdigende Strafform gem&auml;&szlig; Art. 3 der Europ&auml;ischen Menschenrechtscharta betrachtet werden&lsquo; (Empfehlung 1264, 1994).<\/li>\n<li>Als utilitaristisches oder praktischeres Argument kann angef&uuml;hrt werden, dass es bislang keinen &uuml;berzeugenden Beweis daf&uuml;r gibt, dass die Verankerung der Todesstrafe im Gesetz und ihres Vollzugs eine bleibende Senkung der Mordraten bewirkt &ndash; oder jeder anderen Straftat, die mit Todesstrafe geahndet wird. Die Todesstrafe ist kein effektiveres Abschreckungsmittel als Alternativen wie lebenslange oder langj&auml;hrige Freiheitsstrafen.<\/li>\n<li>In rechtsstaatlichen L&auml;ndern (beispielsweise der USA), in denen Verfahrensgarantien einen fairen Prozess sicherstellen sollen, wird die Todesstrafe nur auf besondere Straftaten angewendet, oft werden mindernde Umst&auml;nde bei der Urteilsfindung ber&uuml;cksichtigt, so dass die Todesstrafe nur in einer kleinen Anzahl der F&auml;lle verh&auml;ngt wird. Und doch zeigt sich auch hier, dass sich der gesamte Prozess bis zur Urteilsfindung nicht ohne ein inakzeptables Ma&szlig; an Willk&uuml;r, Ungleichheit und Diskriminierung umsetzen l&auml;sst.<\/li>\n<li>Schlie&szlig;lich ein Argument, das bereits 1764 von Cesare Beccaria formuliert wurde: Dass die Todesstrafe in ihrer Botschaft grunds&auml;tzlich kontraproduktiv sei, da sie genau das Verhalten &ndash; beispielsweise Mord, T&ouml;tung &ndash; legitimiert, das sie zu bek&auml;mpfen versucht. Dies trifft besonders auf jene F&auml;lle zu, in denen die Hingerichteten als S&uuml;ndenbock erscheinen, und mehr noch in jenen F&auml;llen, in denen Unschuldige hingerichtet werden &ndash; eine unvermeidliche Konsequenz der Todesstrafe. Sie untergr&auml;bt also die Legitimit&auml;t und die moralische Autorit&auml;t des Rechtssystems insgesamt.&ldquo;<\/li>\n<\/ul><p>Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International argumentiert &auml;hnlich. Erstens: Die Hinrichtung ist eine grausame, unmenschliche und erniedrigende Form der Bestrafung. Zweitens: Die Wirksamkeit der Abschreckung ist nicht nachgewiesen. Und drittens: Die Todesstrafe wird von fehlbaren Menschen verh&auml;ngt. Das impliziert auch in letzter Konsequenz Fehlurteile. Unschuldige Menschen werden hingerichtet. <\/p><p><strong>&Auml;chtung und Abschaffung<\/strong><\/p><p>Was meinen Verteidiger der Todesstrafe dazu? Sie r&auml;umen allenfalls ein, dass Justizirrt&uuml;mer m&ouml;glich, aber doch unerheblich sind, dass man Fehlurteile hinnehmen kann, sofern sie nur durch menschliche Fehlbarkeit verursacht sind. Der statistische Befund bezeugt jedoch, dass Justizirrt&uuml;mer keineswegs selten sind und dass ein Todesurteil sehr stark von der Klasse, vom Status und der ethnischen Zugeh&ouml;rigkeit des betreffenden T&auml;ters, den jeweiligen politischen Verh&auml;ltnissen sowie den Meinungen und dem Charakter der das Begnadigungsrecht aus&uuml;benden Macht abh&auml;ngt. Rechtssysteme werden letztlich von Menschen getragen, hier gehen subjektive Urteile ein, die wiederum stark von &auml;u&szlig;eren Faktoren beeinflusst werden. Etwa: An welchem Ort findet der Prozess statt? Steht gerade (beispielsweise in einem US-Bundesstaat) eine wichtige Wahl an? Welcher T&auml;ter ist zurechnungsf&auml;hig, wer verdient Milde? Solche Unw&auml;gbarkeiten k&ouml;nnen &ndash; das zeigt die Wirklichkeit &ndash; ein Urteil beeinflussen. &bdquo;Auf dem Weg von der Theorie in die Praxis nimmt die Todesstrafe unweigerlich ein Ma&szlig; an Willk&uuml;r an&ldquo;, stellt Richard J. Evans n&uuml;chtern fest. <\/p><p>In den vergangenen Jahren ist ein weltweiter Trend zur Abschaffung der Todesstrafe zu registrieren. Am Anfang des 21. Jahrhunderts &ndash; das zeigen die aktuellen Statistiken &ndash; ist Europa (mit Ausnahme von Belarus) eine &bdquo;todesstrafenfreie Zone&ldquo; und international lehnt eine deutliche Mehrheit aller Staaten die Anwendung der Todesstrafe ab. Dennoch ist der entscheidende Durchbruch auf dem Weg zur weltweiten &Auml;chtung und Abschaffung der Todesstrafe noch nicht gelungen. Sie ist Bestandteil der auf Religion basierenden Rechtskultur der islamischen Staaten des Mittleren Ostens sowie autorit&auml;rer Diktaturen in Asien und Afrika. Nirgendwo werden mehr Menschen exekutiert als in China, aber auch rechtsstaatliche Demokratien wie die USA oder Japan halten an der Todesstrafe fest. <\/p><p>Dar&uuml;ber hinaus ist die Zahl der Straftaten, auf die die Todesstrafe angewendet werden kann, in vielen L&auml;ndern noch hoch. Tats&auml;chlich hat sich diese in den letzten 20 Jahren in zahlreichen Staaten noch vergr&ouml;&szlig;ert. China h&auml;lt mehr als 60 Straftaten f&uuml;r todesw&uuml;rdig, in mehr als 34 L&auml;ndern kann der Handel mit illegalen Drogen mit dem Tode bestraft werden, ebenso Sexual- und Wirtschaftsverbrechen. <\/p><p>Bei nationalen Krisen und innenpolitischen Machtk&auml;mpfen &ndash; nicht nur, wenn das Milit&auml;r die Macht ergriff &ndash; wurde die Todesstrafe in vielen F&auml;llen nach langen Jahren der Nichtanwendung wieder eingef&uuml;hrt, beispielsweise in einigen Karibikstaaten.<\/p><p>Sollten Cesare Beccaria und seine Anh&auml;nger auferstehen und eine Karte mit der globalen Todesstrafen-Statistik zu Gesicht zu bekommen &ndash; sie w&auml;ren entt&auml;uscht. Bei allen Fortschritten: Der Glaube an die Todesstrafe ist weiterhin weit verbreitet. Und selbst in L&auml;ndern, in denen auf Todesstrafe verzichtet wird, basiert die Bestimmung des Strafma&szlig;es f&uuml;r schwere Verbrechen auf den alten Gedanken der Abschreckung und der Vergeltung &ndash; und eben nicht &uuml;berall auf Resozialisierung, Wiedergutmachung, Rechtsfrieden oder auf einem T&auml;ter-Opfer-Ausgleich. Eine Tatsache, die den Bef&uuml;rwortern der Todesstrafe nicht entgeht. Ist &Auml;nderung in Sicht?<\/p><p>Besonders unter demokratischen Politikern in den&nbsp;<a href=\"https:\/\/www.spiegel.de\/thema\/usa\/\">USA<\/a>&nbsp;ist die Todesstrafe seit L&auml;ngerem umstritten. Gerade hat der Gouverneur von&nbsp;<a href=\"https:\/\/www.spiegel.de\/thema\/pennsylvania\/\">Pennsylvania<\/a>, Josh Shapiro,&nbsp;f&uuml;r seinen Bundesstaat Konsequenzen verk&uuml;ndet. Er teilte mit, er wolle w&auml;hrend seiner Amtszeit keine H&auml;ftlinge hinrichten lassen. Shapiro war bei den Zwischenwahlen im November zum Gouverneur des Bundesstaats gew&auml;hlt worden und trat sein Amt in Januar an. Er war kein ausgesprochener Gegner der Todesstrafe. Mehr als ein Jahrzehnt lang, auch noch in seiner Zeit als Generalstaatsanwalt, war er der Meinung gewesen, dass die Todesstrafe eine gerechte Strafe f&uuml;r schwerste Verbrechen sein kann, gestand er in einem Interview. Als jedoch die ersten Kapitalverbrechen in seinem B&uuml;ro gelandet seien, habe er sich schwer damit getan, die Todesstrafe zu beantragen. &bdquo;Als mein Sohn mich fragte, warum es in Ordnung sei, jemanden als Strafe f&uuml;r einen Mord zu t&ouml;ten, konnte ich ihm nicht in die Augen sehen und erkl&auml;ren, warum.&ldquo;<\/p><p><strong>Menschenrechte und Verfahrenskosten<\/strong><\/p><p>In den USA wird seit jeher &uuml;ber die Todesstrafe gestritten: juristisch, gesellschaftlich, politisch, moralisch &ndash; zunehmend polarisierend. Eine Enthauptung in Saudi-Arabien oder im Iran gilt als barbarisch, eine Exekution mit einer Giftspritze im eigenen Land als &bdquo;human&ldquo;. Die Notwendigkeit wird von vielen US-B&uuml;rgern noch immer kaum angezweifelt. Nur <em>&bdquo;<\/em>rechtsstaatlich-modern<em>&ldquo;<\/em> soll sie vollstreckt werden. Laut dem &bdquo;Death Penalty Information Center&ldquo; sind in den USA seit Wiederzulassung der Todesstrafe im Jahr 1976 mehr als 1.560 Menschen hingerichtet worden &ndash; in Pennsylvania sind es drei. Allerdings wurde dort seit 1999 niemand mehr hingerichtet. Im ganzen Land sind aber allein seit Jahresbeginn sechs Verurteilte hingerichtet worden. Immerhin: 23 der 50 US-Bundesstaaten haben die Todesstrafe ganz abgeschafft. Und: Die USA z&auml;hlen nicht mehr zu den f&uuml;nf Staaten mit den (nach absoluten Zahlen) meisten Hinrichtungen. <\/p><p>Wenn ein wachsender Teil der Amerikaner jetzt &ndash; wieder einmal &ndash; &uuml;ber Sinn und Legitimation der Todesstrafe nachdenkt, mag das auch mit der Tatsache zu tun haben, dass sie sich als Mittel der Pr&auml;vention nirgendwo nachhaltig bew&auml;hrt hat; ebenso mit der Einsicht, dass das gesamte Hinrichtungssystem zuk&uuml;nftig kaum mehr finanzierbar ist. Da erstaunt es nicht weiter, wenn derzeit etwa weitere US-Staaten &uuml;ber die Abschaffung dieser teuren Strafpraxis nachdenken. Hauptargument: die hohen Verfahrenskosten. Vielleicht aber auch mit der Erkenntnis, dass Europa, mit dem die USA so viele Werte und &Uuml;berzeugungen teilen, in Fragen der Menschenrechte und Rechtspraxis Standards vorlebt, die zu keinen sozialen Gef&auml;hrdungen f&uuml;hren. <\/p><p>&bdquo;Das entscheidende Argument f&uuml;r die Ablehnung der Todesstrafe muss sein, dass es den Staat und damit uns alle, seine B&uuml;rger, herabsetzt und entw&uuml;rdigt, wenn er seine Macht dazu gebraucht, das Leben eines Menschen zu beenden&ldquo;, schreibt Richard J. Evans. Nicht nur US-Amerikaner sollten dem zustimmen. <\/p><div class=\"hr_wrap\">\n<hr>\n<\/div><p><strong>Anmerkungen und Quellen<\/strong><\/p><ul>\n<li>Cesare Beccaria, <em>Verbrechen und Strafe,<\/em> Frankfurt 1998 <\/li>\n<li><em>Vergeltung<\/em>, Darmstadt 2020<\/li>\n<li>Richard Evans, <em>Rituale der Bestrafung,<\/em> Darmstadt 2020<\/li>\n<li>Die noch immer g&uuml;ltigen Argumente f&uuml;r die Abschaffung der Todesstrafen von Roger Hoods finden sich in seinem Beitrag <em>Die Todesstrafe &ndash; Globale Perspektiven<\/em>, in: Christian Boulanger u.a. <em>Zur Aktualit&auml;t der Todesstrafe<\/em>, Berlin 1997<\/li>\n<li>Zum Stand der aktuellen Diskussion zur Todesstrafe in den USA vgl. den Beitrag von Arthur Kreuzer, <em>Todesstrafe und B&uuml;rgerbewaffnung &ndash; Vom m&uuml;hsamen Weg zu rationaler Kriminalpolitik<\/em> in: Neue Kriminalpolitik, Heft 1-2022, S. 75<\/li>\n<li>&Uuml;ber den Widerstand gegen Hinrichtungen im US-Bundesstaat Pennsylvania vgl. <a href=\"https:\/\/www.spiegel.de\/panorama\/gesellschaft\/todesstrafe-in-pennsylvania-josh-shapiro-kuendigt-widerstand-gegen-hinrichtungen-an-a-bab66b6b-2422-4812-ad65-43d49679099c\">spiegel-online vom 17.2.2023<\/a><\/li>\n<\/ul><div class=\"hr_wrap\">\n<hr>\n<\/div><p><strong>Das Buch des Autors zum Thema:<\/strong><\/p><p>Helmut Ortner<br>\n<strong><a href=\"https:\/\/www.nomen-verlag.de\/produkt\/ohne-gnade\/\">OHNE GNADE<\/a><\/strong><br>\nEine Geschichte der Todesstrafe<br>\nMit einem Nachwort von Bundesrichter a.D. Thomas Fischer<br>\nNomen Verlag Frankfurt 2020<\/p><div class=\"hr_wrap\">\n<hr>\n<\/div><p>Titelbild: Lightspring \/ Shutterstock<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&bdquo;Du sollst nicht t&ouml;ten!&ldquo; Dieses Gebot gilt weltweit. Sieht ein Staat in seiner Rechtsordnung aber die Todesstrafe vor, ist die T&ouml;tung legitimiert. Ein Grundwiderspruch, der besteht, solange es die Todesstrafe gibt. Doch die historischen Legitimations-Argumente verlieren &ndash; zumindest in der westlichen Welt &ndash; an Zustimmung. Von <strong>Helmut Ortner.<\/strong><\/p>\n","protected":false},"author":11,"featured_media":94173,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"spay_email":"","footnotes":""},"categories":[124,60,161],"tags":[1760,305,1841,1556,2399],"class_list":["post-94171","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-demokratie","category-innere-sicherheit","category-wertedebatte","tag-kriminalitaet","tag-menschenrechte","tag-todesstrafe","tag-usa","tag-wiedergutmachung"],"jetpack_featured_media_url":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/wp-content\/uploads\/2023\/02\/shutterstock_1192809229.jpg","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/94171","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/11"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=94171"}],"version-history":[{"count":8,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/94171\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":94216,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/94171\/revisions\/94216"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/94173"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=94171"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=94171"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=94171"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}