{"id":94241,"date":"2023-02-24T10:46:42","date_gmt":"2023-02-24T09:46:42","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=94241"},"modified":"2023-02-25T10:20:14","modified_gmt":"2023-02-25T09:20:14","slug":"wissenschaftlicher-dienst-des-bundestages-erstellt-gutachten-zum-thema-ausschluss-russlands-aus-dem-sicherheitsrat","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=94241","title":{"rendered":"Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages erstellt Gutachten zum Thema: \u201eAusschluss Russlands aus dem Sicherheitsrat\u201c"},"content":{"rendered":"<p>Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages (WD) hat als Auftragsarbeit ein juristisches Gutachten erstellt, welche potentiellen M&ouml;glichkeiten es gibt, Russland aus dem Sicherheitsrat sowie ganz aus den Vereinten Nationen auszuschlie&szlig;en, und ob diese &Uuml;berlegungen aus v&ouml;lkerrechtlicher Sicht Aussicht auf Erfolg haben. Der bisher noch unver&ouml;ffentlichte &bdquo;Sachstand&ldquo; liegt den NachDenkSeiten vor. Von <strong>Florian Warweg<\/strong>.<\/p><p><em>Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verf&uuml;gbar.<\/em><br>\n<!--more--><br>\n<\/p><div class=\"powerpress_player\" id=\"powerpress_player_9194\"><!--[if lt IE 9]><script>document.createElement('audio');<\/script><![endif]-->\n<audio class=\"wp-audio-shortcode\" id=\"audio-94241-1\" preload=\"none\" style=\"width: 100%;\" controls=\"controls\"><source type=\"audio\/mpeg\" src=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/230224_Wissenschaftlicher_Dienst_des_Bundestages_erstellt_Gutachten_zum_Thema_Ausschluss_Russlands_aus_dem_Sicherheitsrat_NDS.mp3?_=1\"><\/source><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/230224_Wissenschaftlicher_Dienst_des_Bundestages_erstellt_Gutachten_zum_Thema_Ausschluss_Russlands_aus_dem_Sicherheitsrat_NDS.mp3\">https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/230224_Wissenschaftlicher_Dienst_des_Bundestages_erstellt_Gutachten_zum_Thema_Ausschluss_Russlands_aus_dem_Sicherheitsrat_NDS.mp3<\/a><\/audio><\/div><p class=\"powerpress_links powerpress_links_mp3\">Podcast: <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/230224_Wissenschaftlicher_Dienst_des_Bundestages_erstellt_Gutachten_zum_Thema_Ausschluss_Russlands_aus_dem_Sicherheitsrat_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_pinw\" target=\"_blank\" title=\"Play in new window\" onclick=\"return powerpress_pinw('https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?powerpress_pinw=94241-podcast');\" rel=\"nofollow\">Play in new window<\/a> | <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/230224_Wissenschaftlicher_Dienst_des_Bundestages_erstellt_Gutachten_zum_Thema_Ausschluss_Russlands_aus_dem_Sicherheitsrat_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_d\" title=\"Download\" rel=\"nofollow\" download=\"230224_Wissenschaftlicher_Dienst_des_Bundestages_erstellt_Gutachten_zum_Thema_Ausschluss_Russlands_aus_dem_Sicherheitsrat_NDS.mp3\">Download<\/a><\/p><blockquote><p>\n&bdquo;Im Zuge des russischen Angriffs auf die Ukraine wurde in Wissenschaft und Medien vermehrt dar&uuml;ber diskutiert, ob Russland v&ouml;lkerrechtlich gesehen aus dem Sicherheitsrat bzw. aus den Vereinten Nationen (VN) ausgeschlossen werden darf. In der v&ouml;lkerrechtlichen Debatte werden f&uuml;r diese Argumentationslinien zum Teil recht &bdquo;kreative&ldquo; Argumente vorgetragen, die im Rahmen dieses Sachstandes dargestellt und rechtlich eingeordnet werden sollen.&ldquo;\n<\/p><\/blockquote><p>So die Einleitung des entsprechenden Gutachtens des WD. Danach f&uuml;hren die Autoren aus, dass es derzeit drei Hauptargumentationslinien &bdquo;zur Entfernung Russlands aus dem Sicherheitsrat bzw. aus den VN&ldquo; g&auml;be.<\/p><ol>\n<li><strong>Formaler Ausschluss Russlands aus den Vereinten Nationen <\/strong>gem&auml;&szlig; Artikel 6 VN-Charta, Art. 18 Abs. 2 VN-Charta;<\/li>\n<li><strong>Ausschluss auf Basis der sogenannten &bdquo;historischen Argumentation&ldquo;<\/strong> (Ausgangspunkt hierf&uuml;r ist die explizite Nennung der &bdquo;Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken&ldquo; und nicht Russlands in Artikel 23 der VN-Charta, welcher die st&auml;ndigen Mitglieder im Sicherheitsrat auflistet);<\/li>\n<li><strong>Ausschluss des russischen Vertreters im Sicherheitsrat &uuml;ber ein sogenanntes &bdquo;prozedurales Man&ouml;ver&ldquo;<\/strong>, welches es zudem erm&ouml;glichen w&uuml;rde, &bdquo;dass die Ukraine als VN-Gr&uuml;ndungsmitglied und ehemaliges Mitglied der Sowjetunion den Sicherheitsratssitz Russlands sogar f&uuml;r sich beanspruchen k&ouml;nnte&ldquo;.<\/li>\n<\/ol><p><strong>Formaler Ausschluss Russlands aus den Vereinten Nationen<\/strong><\/p><p>Dieser erste Ansatz wurde vor allem von US-amerikanischen Politikern, Juristen und einflussreichen Medien wie dem in Washington ans&auml;ssigen <em>The Hill<\/em> bereits ab Anfang M&auml;rz 2022 <a href=\"https:\/\/thehill.com\/opinion\/international\/3717566-how-to-expel-russia-from-the-un\/\">propagiert<\/a>. Sie berufen sich alle auf Artikel 6 der UN-Charta. Dort <a href=\"https:\/\/unric.org\/de\/charta\/\">hei&szlig;t<\/a> es:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;Ein Mitglied der Vereinten Nationen, das die Grunds&auml;tze dieser Charta beharrlich verletzt, kann auf Empfehlung des Sicherheitsrats durch die Generalversammlung aus der Organisation ausgeschlossen werden.&ldquo;\n<\/p><\/blockquote><p>Hier verweisen die Juristen des Bundestags allerdings darauf, &bdquo;w&auml;hrend die Generalversammlung der Empfehlung des Sicherheitsrates nicht folgen muss, ist das Vorliegen einer Empfehlung dem Wortlaut der Norm sowie der herrschenden Meinung zufolge Voraussetzung f&uuml;r das Handeln der Generalversammlung. Die Vetom&auml;chte im Sicherheitsrat (dazu z&auml;hlt auch Russland) k&ouml;nnen eine solche &bdquo;Empfehlung&ldquo; also verhindern&ldquo;. <\/p><p>Die F&uuml;rsprecher des Ausschlusses Russlands mittels dieses formellen Verfahrens begr&uuml;nden dies allerdings auch mit Verweis auf ein Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) aus dem Jahr 1962. In dem Gutachten wird deutlich gemacht, dass die Generalversammlung bez&uuml;glich Artikel 6 der VN-Charta bedeutende Rechte habe. Im Wortlaut hei&szlig;t es dort:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;Im Zusammenhang mit der Aussetzung von Rechten und Privilegien der Mitgliedschaft und dem Ausschluss von der Mitgliedschaft gem&auml;&szlig; Artikel 5 und 6 hat der Sicherheitsrat lediglich eine Empfehlungsbefugnis, w&auml;hrend die Generalversammlung entscheidet und deren Entscheidung den Status festlegt; es besteht jedoch eine enge Zusammenarbeit zwischen den beiden Organen.&ldquo;\n<\/p><\/blockquote><p>US-Juristen, wie etwa der Milit&auml;rjurist Dan Maurer, <a href=\"https:\/\/www.lawfareblog.com\/un-security-council-permanent-members-de-facto-immunity-article-6-expulsion-russias-fact-or-fiction\">argumentieren<\/a> nun, dass durch dieses IGH-Gutachten deutlich w&uuml;rde, dass eine vorherige Empfehlung durch den Sicherheitsrat keine Voraussetzung f&uuml;r den Ausschluss eines Landes aus den Vereinten Nationen sei:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;Artikel 6 besagt nicht &ndash; und das IGH-Gutachten macht dies deutlich -, dass die Generalversammlung nur dann &uuml;ber einen Ausschluss abstimmen kann, wenn der (Sicherheits-)Rat zuvor dar&uuml;ber abgestimmt hat.&ldquo;\n<\/p><\/blockquote><p>Dieser Einsch&auml;tzung widersprechen allerdings die Fachjuristen des Wissenschaftlichen Dienstes. In dem den NachDenkSeiten vorliegenden Gutachten hei&szlig;t es diesbez&uuml;glich, dass der IGH zu der Frage, ob eine Empfehlung des Sicherheitsrats zwingend ist, zwar nicht explizit Stellung nehme, jedoch lege die Formulierung, &bdquo;es besteht jedoch eine enge Zusammenarbeit&ldquo;, nahe, dass eine vorhergehende Empfehlung des Sicherheitsrats verpflichtend sei. Schlie&szlig;lich, so der WD weiter, &bdquo;w&auml;re sonst keine enge Zusammenarbeit (&bdquo;close collaboration&ldquo;) zwischen den beiden Organen n&ouml;tig&ldquo;.<\/p><p>Insgesamt bewertet der WD diesen &bdquo;formalen&ldquo; Ansatz als nicht umsetzbar:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;Im Ergebnis bleibt &ndash; mit der wohl &uuml;berwiegenden Meinung in der V&ouml;lkerrechtslehre &ndash; festzuhalten, dass ein Ausschluss Russlands aus den Vereinten Nationen und dem VN-Sicherheitsrat gem. Art. 6 VN-Charta gegen den Willen Russlands (Veto) rechtlich nicht m&ouml;glich ist.&ldquo;\n<\/p><\/blockquote><p><strong>&bdquo;Historischer Ansatz&ldquo; zum Ausschluss Russlands <\/strong><\/p><p>Dann widmet sich das Gutachten dem sogenannten &bdquo;historischen Ansatz&ldquo;.<strong> <\/strong>Hintergrund hierf&uuml;r ist die Tatsache, dass Artikel 23 der VN-Charta bei der Auflistung der st&auml;ndigen Mitglieder des Sicherheitsrates nicht Russland, sondern noch immer &bdquo;die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken&ldquo; auff&uuml;hrt: <\/p><blockquote><p>\n&bdquo;Die Republik China, Frankreich, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, das Vereinigte K&ouml;nigreich Gro&szlig;britannien und Nordirland sowie die Vereinigten Staaten von Amerika sind st&auml;ndige Mitglieder des Sicherheitsrats.&ldquo;\n<\/p><\/blockquote><div class=\"imagewrap\"><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/bilder\/230224-Wissenschaftlicher-Dienst-Screen1.png\"><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/bilder\/230224-Wissenschaftlicher-Dienst-Screen1.png\" alt=\"\" title=\"\"><span><\/span><\/a><\/div><p>Hinsichtlich der M&ouml;glichkeiten, Russland aus dem Sicherheitsrat auszuschlie&szlig;en, wird von interessierter Seite, in diesem Fall haupts&auml;chlich <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/hintergruende\/h\/russland-vereinte-nationen-staendiges-mitglied-sitz-entziehen-veto-sicherheitsrat\/\">ukrainischen Regierungsvertretern,<\/a> argumentiert, dass Russland nie rechtm&auml;&szlig;ig den Vereinten Nationen und dem Sicherheitsrat beigetreten sei. Da Russland, so die weitere Argumentation, kein &bdquo;Nachfolgestaat&ldquo;, sondern ein &bdquo;Fortsetzerstaat&ldquo; der ehemaligen UdSSR sei, h&auml;tte Russland genau wie alle anderen ehemaligen sozialistischen Sowjetrepubliken nach Aufl&ouml;sung der Sowjetunion den VN neu beitreten m&uuml;ssen. Eine Ausnahme w&uuml;rden hier lediglich die Ukraine und Belarus darstellen, diese h&auml;tten keines neuen Beitritts bedurft, da jene beiden Staaten &ndash; anders als Russland und die &uuml;brigen ehemaligen Sowjetrepubliken &ndash; bereits vor Aufl&ouml;sung der UdSSR v&ouml;lkerrechtlich vollwertige Mitglieder der VN und zeitweise sogar des VN-Sicherheitsrats gewesen seien. (Beide Teilrepubliken der UdSSR waren am 24. Oktober 1945 als eigenst&auml;ndige Gr&uuml;ndungsmitglieder den Vereinten Nationen beigetreten.)<\/p><p>Doch auch dieser Argumentation widersprechen die Fachjuristen des Deutschen Bundestages. Dazu verweisen sie zun&auml;chst darauf, dass nach dem Zerfall der Sowjetunion die Ukraine, Belarus und die Russische Sozialistische Sowjetrepublik (RSFW) am 8. Dezember 1991 das Minsker Abkommen schlossen, in dem die drei Staaten feststellten, dass die UdSSR als Subjekt des V&ouml;lkerrechts aufh&ouml;rt, zu existieren. In diesem Zusammenhang wurde auch die Gr&uuml;ndung der &bdquo;Gemeinschaft unabh&auml;ngiger Staaten&ldquo; (GuS) beschlossen. 13 Tage sp&auml;ter, am 21. Dezember 1991, unterzeichneten die Vertragsstaaten des Minsker Abkommens sowie fast alle weiteren ehemaligen Sowjetrepubliken in Alma Ata verschiedene Dokumente, die bis heute als &bdquo;Alma-Ata-Protokolle&ldquo; bezeichnet werden. In einem dieser Dokumente, dem Protokoll zum Minsker Abkommen (nicht zu verwechseln mit Minsk II), erkl&auml;rten die Vertragsstaaten, dass das Minsker Abkommen f&uuml;r alle Vertragsstaaten gelte. Aus einem weiteren der Dokumente, der sogenannten &bdquo;Entscheidung des Rats der Staatschef der Gemeinschaft der unabh&auml;ngigen Staaten&ldquo; (&bdquo;Decision by the Council of Heads of States of the Commonwealth of Independent States&ldquo;), ginge, so die Darlegung des WD, eindeutig hervor, &bdquo;dass die ehemaligen Sowjetrepubliken (<strong>inklusive der Ukraine<\/strong>) sich entschieden haben, die Fortsetzung der Mitgliedschaft der Sowjetunion im VN-Sicherheitsrat durch Russland zu <a href=\"https:\/\/digitallibrary.un.org\/record\/197253?ln=en\">unterst&uuml;tzen<\/a>.<\/p><p>Daraufhin schickte der damalige Pr&auml;sident der Russischen F&ouml;deration, Boris Jelzin, einen Brief an den VN-Generalsekret&auml;r Javier P&eacute;rez de Cu&eacute;llar, den dieser offiziell am 24. Dezember 1991 erhielt. In diesem Brief teilte Jelzin mit, so f&uuml;hrt der WD weiter aus,<em> <\/em>&bdquo;dass die Russische F&ouml;deration mit der Unterst&uuml;tzung der ehemaligen Sowjetstaaten die Mitgliedschaft der Sowjetunion in den VN sowie dem Sicherheitsrat fortsetze&ldquo;. Die V&ouml;lkerrechtler des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages verweisen darauf, dass, selbst wenn man der Auffassung folge, Russland h&auml;tte den VN nach dem Ende der Sowjetunion neu beitreten m&uuml;ssen, diese Argumentation im Jahr 2023 obsolet sei, da &bdquo;mittlerweile v&ouml;lkergewohnheitsrechtlich anerkannt sei, dass Russland den Sitz der ehemaligen Sowjetunion im Sicherheitsrat &uuml;bernommen und fortgef&uuml;hrt hat&ldquo;. Abschlie&szlig;end betont das Gutachten des WD: <\/p><blockquote><p>\n&bdquo;Die internationale Staatengemeinschaft akzeptierte ohne Widerspruch die von Jelzin beanspruchte Fortsetzung der VN- und Sicherheitsratsmitgliedschaft durch Russland.&ldquo;\n<\/p><\/blockquote><p>Auch der renommierte V&ouml;lkerrechtsexperte und Direktor des Programms zu den Vereinten Nationen an der Columbia University, Daniel Naujoks, kommt zu einer ganz &auml;hnlichen <a href=\"https:\/\/www.zdf.de\/nachrichten\/politik\/un-vereinte-nationen-russland-mitgliedschaft-ausschluss-kiew-100.html\">Einsch&auml;tzung<\/a> hinsichtlich des &bdquo;historischen Argumentationsansatzes&ldquo; der aktuellen ukrainischen Regierung:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;Es ist eine juristische Spitzfindigkeit der Ukraine und v&ouml;lkerrechtlich Humbug.&ldquo;\n<\/p><\/blockquote><p><strong>Ausschluss Russlands unter R&uuml;ckgriff auf die Gesch&auml;ftsordnung des Sicherheitsrats und &Uuml;bernahme des Sitzes durch die Ukraine<\/strong><\/p><blockquote><p>\n&bdquo;In der v&ouml;lkerrechtlichen Debatte wird die Auffassung vertreten, dass die Russische F&ouml;deration gem&auml;&szlig; Regel 17 der vorl&auml;ufigen Gesch&auml;ftsordnung des VN-Sicherheitsrats i.V.m Art. 27 Abs. 2 VN-Charta ganz aus dem Sicherheitsrat ausgeschlossen werden k&ouml;nnte und dass die Ukraine den von Russland belegten Sitz f&uuml;r sich <a href=\"http:\/\/opiniojuris.org\/2022\/10\/18\/removing-russia-from-the-security-council-part-one\/\">beanspruchen k&ouml;nne<\/a>. Schlie&szlig;lich sei die Ukraine sowohl Gr&uuml;ndungsmitglied der VN als auch Unions- bzw. Teilrepublik in der ehemaligen UdSSR gewesen. Deswegen k&ouml;nne die Ukraine ebenso wie Russland einen glaubw&uuml;rdigen Anspruch auf Fortsetzung des Sitzes der ehemaligen UdSSR geltend machen.&ldquo;\n<\/p><\/blockquote><p>Mit diesen Worten leitet der WD die v&ouml;lkerrechtliche &Uuml;berpr&uuml;fung der dritten Argumentationslinie der Ausschlussbef&uuml;rworter ein. Die erw&auml;hnte Regel 17 der vorl&auml;ufigen Gesch&auml;ftsordnung des VN-Sicherheitsrats lautet: <\/p><blockquote><p>\n&bdquo;Ein Vertreter im Sicherheitsrat, gegen dessen Vollmacht im Rat Einspruch erhoben worden ist, nimmt mit den gleichen Rechten wie die anderen Vertreter weiter an den Sitzungen teil, bis der Sicherheitsrat die Angelegenheit entschieden hat.&ldquo;<sup>36<\/sup>\n<\/p><\/blockquote><p>Im ebenso vom WD in diesem Zusammenhang erw&auml;hnten Artikel 27 Absatz 2 der VN-Charta ist zu lesen: <\/p><blockquote><p>\n&bdquo;Beschl&uuml;sse des Sicherheitsrats &uuml;ber Verfahrensfragen bed&uuml;rfen der Zustimmung von neun Mitgliedern.&ldquo;\n<\/p><\/blockquote><p>Westliche V&ouml;lkerrechtler, wie beispielsweise der britische Rechtswissenschaftler Thomas Grant, <a href=\"http:\/\/opiniojuris.org\/2022\/10\/18\/removing-russia-from-the-security-council-part-one\/\">argumentieren<\/a> auf dieser Basis wie folgt: Regel 17 der vorl&auml;ufigen Gesch&auml;ftsordnung des Sicherheitsrats erlaube es den Mitgliedern des Sicherheitsrates, bei einer Abstimmung &uuml;ber die Vollmacht des russischen Vertreters gegen diesen zu stimmen. Regel 17 der vorl&auml;ufigen Gesch&auml;ftsordnung des Sicherheitsrats zufolge w&uuml;rde der russische Vertreter im Sicherheitsrat verbleiben, bis &uuml;ber die Angelegenheit entschieden wird. Da es sich bei Abstimmungen &uuml;ber Vollmachten um Verfahrensfragen handele, k&auml;me Artikel 27 Absatz 2 der VN-Charta zum Einsatz. Gem&auml;&szlig; diesem Artikel bed&uuml;rften prozedurale Angelegenheiten lediglich einer Mehrheit von neun Mitgliedern und es bestehe keine M&ouml;glichkeit, ein Veto einzulegen.<\/p><p>Das geschilderte Vorgehen wird dann mit folgender Argumentation gerechtfertigt: Russland habe als Gegenleistung f&uuml;r die mit den anderen ehemaligen Sowjetrepubliken vereinbarte Fortsetzung der VN-Rechte der UdSSR durch Russland &ndash; in den bereits erw&auml;hnten &bdquo;Alma-Ata-Protokollen&ldquo; &ndash; versprochen, die VN-Charta zu respektieren, insbesondere aber auch die territoriale Integrit&auml;t der Grenzen seiner Nachbarn <strong>zu wahren<\/strong>. Russland habe sich jedoch mit dem Einmarsch in die Ukraine an seinen Teil der Abmachung nicht gehalten. <\/p><p>Doch auch diese, vor allem im angels&auml;chsischen Raum popul&auml;re, Argumentation hinterfragen die Fachjuristen des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages aus v&ouml;lkerrechtlicher, aber auch realpolitischer Sicht. <\/p><p>Zun&auml;chst weist der WD darauf hin, dass Artikel 27 der VN-Charta zwischen Beschl&uuml;ssen &uuml;ber Verfahrensfragen, die nur der Zustimmung von neun Mitgliedern des Sicherheitsrates bed&uuml;rfen, und Beschl&uuml;ssen des Sicherheitsrats in allen anderen Angelegenheiten, bei denen alle st&auml;ndigen Mitglieder zustimmen m&uuml;ssen (Artikel 27 Abs. 3), unterscheidet. Letztere, so die Fachjuristen des Bundestages weiter, unterliegen somit der Vetom&ouml;glichkeit der st&auml;ndigen Sicherheitsratsmitglieder. Was genau unter Verfahrensfragen (&bdquo;<em>procedural matters<\/em>&ldquo;) zu verstehen ist, sei jedoch weder in der VN-Charta noch in der vorl&auml;ufigen Gesch&auml;ftsordnung des Sicherheitsrats definiert und im Einzelnen umstritten. Vor diesem Hintergrund weisen die V&ouml;lkerrechtler des WD darauf hin, dass bei strittigen Fragen dieser Art, also ob eine prozedurale Frage vorliegt oder nicht, eine Mehrheitsentscheidung nach Art. 27 Absatz 3 der VN-Charta herbeigef&uuml;hrt werden m&uuml;sse, also erneut das (russische) Vetorecht greife und damit sei &bdquo;der Weg rechtlich verbaut, einen Ausschluss Russlands aus dem Sicherheitsrat unter R&uuml;ckgriff auf dessen vorl&auml;ufige Gesch&auml;ftsordnung voranzutreiben&ldquo;.<\/p><p>Die Fachjuristen des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages kommen in ihrem Fazit zu der klaren Einsch&auml;tzung, dass ein Ausschluss Russlands aus dem Sicherheitsrat v&ouml;lkerrechtlich nicht tragf&auml;hig und politisch nicht praktikabel sei. Abschlie&szlig;end betonen sie nochmals: <\/p><blockquote><p>\n&bdquo;Keiner der aufgezeigten Wege, den Ausschluss Russlands aus dem Sicherheitsrat oder den VN zu betreiben, erweist sich derzeit rechtlich oder politisch als durchf&uuml;hrbar.&ldquo;\n<\/p><\/blockquote><p>Dass vor diesem Hintergrund &uuml;berhaupt ein Ausschluss Russlands aus den Vereinten Nationen von der Ukraine gefordert wird, unterst&uuml;tzt von bekannten angloamerikanischen V&ouml;lkerrechtlern und auch hochrangigen Politikern in den USA und der EU, siehe etwa die entsprechende <a href=\"https:\/\/www.ukrinform.de\/rubric-polytics\/3578733-euratsprasident-fordert-ausschluss-russlands-aus-dem-unsicherheitsrat.html\">Forderung<\/a> des EU-Ratspr&auml;sidenten Charles Michel im Dezember 2022 vor der UN-Generalversammlung, spricht B&auml;nde &uuml;ber das instrumentelle Verh&auml;ltnis dieser Vertreter zum V&ouml;lkerrecht und bezeugt deutlich den rein propagandistischen Charakter dieser Forderung. Insbesondere die L&auml;nder Asiens, Afrikas und Lateinamerikas schauen kopfsch&uuml;ttelnd auf diese Debatte und die darin zum Ausdruck kommende Doppelmoral. Sei es der Vietnamkrieg mit Millionen toten Zivilisten, sei es der herbeigelogene Irakkrieg 2003, sei es das v&ouml;lkerrechtswidrige Totalembargo der USA gegen Kuba, welches seit &uuml;ber 60 Jahren die Bev&ouml;lkerung eines ganzen Landes in Geiselhaft f&uuml;r das beleidigte Ego des &bdquo;Imperiums&ldquo; nimmt, nichts davon hat je dazu gef&uuml;hrt, dass so eine &auml;hnliche Debatte &uuml;ber den Verbleib der USA in den VN initiiert wurde. <\/p><p>Angefordert hatte das v&ouml;lkerrechtliche Gutachten beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages zum Thema &bdquo;Ausschluss Russlands aus dem Sicherheitsrat&ldquo; der Sprecher f&uuml;r Au&szlig;enpolitik der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Petr Bystron. <\/p><p>Titelbild: Screenshot von Sachstand des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages: &bdquo;Ausschluss Russlands aus dem Sicherheitsrat&ldquo;<\/p><div class=\"moreLikeThis\">\n<strong>Mehr zum Thema:<\/strong>\n<p><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=89944\">Medial ignoriert: 152 zu 5 &ndash; Krachende Abstimmungsniederlage von USA und Israel bei der Generalversammlung der Vereinten Nationen<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=89145\">Forschungsdienst des Kongresses: USA haben seit 1991 weltweit 251 milit&auml;rische Interventionen durchgef&uuml;hrt &ndash; seit 1798 waren es 469<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=88618\">Dokumenten-Leak: Wie die Bundesregierung an einer &bdquo;Narrativ-Gleichschaltung&ldquo; zum Ukraine-Krieg arbeitet &ndash; Teil 1<\/a>\n<\/p><\/div><p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"http:\/\/vg04.met.vgwort.de\/na\/844f9073690f476b938fadf047426f00\" width=\"1\" height=\"1\" alt=\"\"><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages (WD) hat als Auftragsarbeit ein juristisches Gutachten erstellt, welche potentiellen M&ouml;glichkeiten es gibt, Russland aus dem Sicherheitsrat sowie ganz aus den Vereinten Nationen auszuschlie&szlig;en, und ob diese &Uuml;berlegungen aus v&ouml;lkerrechtlicher Sicht Aussicht auf Erfolg haben. Der bisher noch unver&ouml;ffentlichte &bdquo;Sachstand&ldquo; liegt den NachDenkSeiten vor. Von <strong>Florian Warweg<\/strong>.<\/p>\n<p><em>Dieser Beitrag ist auch<\/em><\/p>\n<div class=\"readMore\"><a class=\"moretag\" href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=94241\">Weiterlesen<\/a><\/div>\n","protected":false},"author":15,"featured_media":94242,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"spay_email":"","footnotes":""},"categories":[169,107,187],"tags":[2392,259,639,1703,3312],"class_list":["post-94241","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-aussen-und-sicherheitspolitik","category-audio-podcast","category-bundestag","tag-internationaler-gerichtshof","tag-russland","tag-uno","tag-voelkerrecht","tag-wissenschaftlicher-dienst-des-bundestages"],"jetpack_featured_media_url":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/wp-content\/uploads\/2023\/02\/230224-Wissenschaftlicher-Dienst-Screen1Cover_WD.png","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/94241","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/15"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=94241"}],"version-history":[{"count":9,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/94241\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":94318,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/94241\/revisions\/94318"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/94242"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=94241"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=94241"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=94241"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}