{"id":9543,"date":"2011-05-24T17:16:02","date_gmt":"2011-05-24T15:16:02","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=9543"},"modified":"2014-09-01T10:30:30","modified_gmt":"2014-09-01T08:30:30","slug":"plunderung-der-sozialkassen-auf-dem-rucken-der-behinderten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=9543","title":{"rendered":"Pl\u00fcnderung der Sozialkassen auf dem R\u00fccken der Behinderten"},"content":{"rendered":"<p>Wer muss die Rentenversicherungsbeitr&auml;ge f&uuml;r Menschen zahlen, die in einer Behindertenwerkstatt t&auml;tig sind? Nach dem Sozialgesetzbuch z&auml;hlen Behindertenwerkst&auml;tten zu den sozialstaatlichen Aufgaben, ihre Finanzierung untersteht dem jeweiligen Sozialtr&auml;ger. Somit ist der Bund f&uuml;r die Rentenversicherungsbeitr&auml;ge zust&auml;ndig. Geht es nach Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen, soll sich dies ab n&auml;chster Woche r&uuml;ckwirkend f&uuml;r die letzten drei Jahre <a href=\"http:\/\/www.faz.net\/s\/Rub0E9EEF84AC1E4A389A8DC6C23161FE44\/Doc~ED178EBE5173548F9BCB7A34C764BBEFB~ATpl~Ecommon~Scontent.html\">&auml;ndern<\/a>. Wenn die Gesetzesnovelle von der Leyens am n&auml;chsten Mittwoch vom Bundestag angenommen wird, m&uuml;ssen k&uuml;nftig die Arbeitsagentur und die Rentenversicherung die Beitr&auml;ge f&uuml;r die Behinderten zahlen. Sozialstaatliche Aufgaben, die eigentlich von allen Bundesb&uuml;rgern finanziert werden m&uuml;ssten, werden somit einmal mehr den Sozialkassen auferlegt &ndash; ein klarer Verfassungsbruch. Von Jens Berger<br>\n<!--more--><br>\nSeit es die Rentenversicherung des Bundes gibt, muss sie auch versicherungsfremde, also nicht beitragsgedeckte, Leistungen &uuml;bernehmen. Der Katalog dieser Leistungen ist lang und reicht von Ersatzzeiten (z.B. Wehrdienst), Anrechnungszeiten (z.B. bei Krankheit oder Schwangerschaft), Kriegsfolgelasten und Fr&uuml;hrenten bis hin zur Witwenrente. F&uuml;r alle diese Leistungen gibt es einen guten politischen Grund, sie sind Bestandteil des Sozialstaats. Allen diesen Leistungen stehen jedoch keine Beitr&auml;ge der Rentenversicherten gegen&uuml;ber. Aus diesem Grund sollen diese Leistungen auch &uuml;ber den sogenannten Bundeszuschuss aus dem Steuertopf getragen werden. Verschiedene Untersuchungen ergaben jedoch, dass die Summe der Bundeszusch&uuml;sse konstant weit unter den tats&auml;chlich erbrachten versicherungsfremden Leistungen liegt. Bezogen auf die Rentenversicherung ergab beispielsweise eine <a href=\"http:\/\/www.boeckler.de\/pdf\/impuls0506_gutachten_diw.pdf\">DIW-Studie [PDF &ndash; 530 KB]<\/a> aus dem Jahre 2005 f&uuml;r das Betrachtungsjahr 2002 einen Fehlbetrag von 39,2 Milliarden Euro. Eine konservativere Sch&auml;tzung von Bert R&uuml;rup im Auftrag der Bundesregierung [<a href=\"#foot_1\" name=\"note_1\">1<\/a>] geht f&uuml;r das Jahr 2003 von einem Fehlbetrag von 23,5 Milliarden Euro aus. Die Differenz betr&auml;gt somit 19% (DIW) bzw. 12% (R&uuml;rup) der Gesamtleistungen der Rentenversicherung.<\/p><p>Versicherungsfremde Leistungen werden nicht nur in der Rentenversicherung, sondern in allen Sozialversicherungen nicht vollst&auml;ndig durch Bundeszusch&uuml;sse gedeckt. Die DIW-Studie beziffert den ungedeckte Saldo der versicherungsfremden Leistungen aus Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung f&uuml;r das Jahr 2002 auf 83,7 Milliarden Euro. Jedes Jahr wird somit ein sehr hoher zweistelliger Milliardenbetrag &uuml;ber die Sozialsysteme finanziert, der eigentlich in voller H&ouml;he durch Steuergelder gedeckt werden m&uuml;sste. Das DIW beziffert die zus&auml;tzliche Belastung der Sozialsysteme auf neun Beitragspunkte &ndash; bei der parit&auml;tischen Finanzierung der Sozialsysteme k&ouml;nnten also sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber Bruttolohnanteile von jeweils 4,5% einsparen, wenn die versicherungsfremden Leistungen ordnungsgem&auml;&szlig; &uuml;ber die Steuern finanziert w&uuml;rden.<\/p><p>Der Staat hat jedoch kein Interesse daran, diesen offensichtlichen Missstand zu beheben. Das mangelnde Problembewusstsein f&auml;ngt bereits damit an, dass noch nicht einmal belastbare Zahlen &uuml;ber die versicherungsfremden Leistungen erhoben werden, weshalb man f&uuml;r Sch&auml;tzungen auch auf Zahlen zur&uuml;ckgreifen muss, die bereits fast 10 Jahre alt sind. Ob diese Zahlen f&uuml;r die Rentenversicherung noch aktuell sind, l&auml;sst sich daher auch nicht mit Gewissheit sagen. Einige versicherungsfremde Leistungen, wie beispielsweise die Kriegs- und Wiedervereinigungslasten sind in den letzten 10 Jahren durch das Ableben einiger Leistungsempf&auml;nger gesunken, w&auml;hrend andere Leistungen wie die arbeitsmarktbedingte Fr&uuml;hverrentung jedoch gestiegen sind. Wenn man die DIW-Zahlen auf das Jahr 2010 &uuml;bertragen w&uuml;rde, k&auml;me man auf ein nicht durch Steuergelder gedecktes Saldo versicherungsfremder Leistungen der Rentenversicherung in H&ouml;he von rund 46 Milliarden Euro.<\/p><p>Vordergr&uuml;ndig k&ouml;nnte man nat&uuml;rlich sagen, dass es schlussendlich doch egal ist, aus welchem Topf diese Leistungen bezahlt werden. Das ist jedoch falsch, da die Finanzierung aus Steuermitteln auf einer wesentlich breiteren Basis steht, als die Finanzierung aus den Sozialkassen. In die gesetzliche Rentenversicherung zahlen beispielsweise weder Beamte noch Selbstst&auml;ndige, die nicht freiwillig versichert sind, ein. Ferner gilt hier die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze &ndash; Einkommen oberhalb von 5.500 Euro brutto (West) werden f&uuml;r die Rentenversicherung nicht mehr herangezogen.<\/p><p>Die Finanzierung sozialpolitischer Leistungen ist jedoch Aufgabe der Allgemeinheit und nicht nur der sozialpflichtig versicherten Arbeitnehmer. Wenn die Politik das Problem ernst nehmen w&uuml;rde, k&ouml;nnte sie beispielsweise die Rentenversicherungsbeitr&auml;ge senken und im Gegenzug die Bundeszusch&uuml;sse um den Differenzbetrag erh&ouml;hen. Um dies zu finanzieren, k&ouml;nnte beispielsweise die Einkommenssteuer erh&ouml;ht werden, was in toto den sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern zugute k&auml;me.<\/p><p>Wenn die Bundesregierung nun jedoch plant, mit den Rentenversicherungsbeitr&auml;gen f&uuml;r Menschen in Behindertenwerkst&auml;tten weitere versicherungsfremde Leistungen an die gesetzlichen Sozialsysteme auszulagern, tut sie das genaue Gegenteil. Sie verschiebt die Finanzierung von sozialstaatlichen Leistungen, die durch die Allgemeinheit getragen werden m&uuml;ssen, in die Sozialsysteme, die von den sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern getragen werden. Damit setzt die schwarz-gelbe Koalition ihre politische Linie der Umverteilung von unten nach oben schamlos fort &ndash; diesmal auf dem R&uuml;cken der Behinderten. Nach Ansicht der Deutschen Rentenversicherung ist die geplante Gesetzesnovelle sogar verfassungswidrig. Die Deutsche Rentenversicherung und die Arbeitsagentur sind jedoch als Anstalten des &ouml;ffentlichen Rechts nicht grundrechtsf&auml;hig und d&uuml;rfen somit keine Verfassungsklage erheben. <\/p><div class=\"hr_wrap\">\n<hr>\n<\/div><div class=\"footnote\">\n<p>[<a href=\"#note_1\" name=\"foot_1\">&laquo;1<\/a>] Bericht der Bundesregierung zur Entwicklung der nicht beitragsgedeckten Leistungen und der Bundesleistungen an die Rentenversicherung vom 13. August 2004 &ndash; aus &bdquo;Deutsche Rentenversicherung&ldquo;, Heft 10, Oktober 2004<\/p>\n<\/div><p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"http:\/\/vg08.met.vgwort.de\/na\/04cca70b337e49239b7d0f5a33d07e2f\" width=\"1\" height=\"1\" alt=\"\"><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer muss die Rentenversicherungsbeitr&auml;ge f&uuml;r Menschen zahlen, die in einer Behindertenwerkstatt t&auml;tig sind? Nach dem Sozialgesetzbuch z&auml;hlen Behindertenwerkst&auml;tten zu den sozialstaatlichen Aufgaben, ihre Finanzierung untersteht dem jeweiligen Sozialtr&auml;ger. Somit ist der Bund f&uuml;r die Rentenversicherungsbeitr&auml;ge zust&auml;ndig. 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