{"id":9551,"date":"2011-05-25T08:53:21","date_gmt":"2011-05-25T06:53:21","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=9551"},"modified":"2014-09-01T10:46:22","modified_gmt":"2014-09-01T08:46:22","slug":"neue-urteile-ruckabwicklung-von-zinsdifferenzgeschaften-und-hebelmodellen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=9551","title":{"rendered":"Neue Urteile: R\u00fcckabwicklung von Zinsdifferenzgesch\u00e4ften und Hebelmodellen"},"content":{"rendered":"<p>Weshalb Versicherer den Schaden zahlen, wenn der Finanzdienstleister pleite ist. Dar&uuml;ber und &uuml;ber ein riskantes Anlagemodell mit zahlreichen Produktnamen berichtet Rechtsanwalt Dr. Johannes Fiala und Dipl.-Mathematiker Schramm.<br>\nStatt m&uuml;helosem Reichtum t&uuml;rme sich bei hunderttausenden Anlegern oft ein Berg an Schulden, nicht selten der Verlust aller Ersparnisse oder sogar die Privatinsolvenz ein. Einige Gerichtsurteile stehen gegen die massenhafte Irref&uuml;hrung in der Versicherungsbranche. Albrecht M&uuml;ller.<br>\n<!--more--><br>\n<strong>PM Dr. Johannes Fiala \/ Dipl.-Math. Peter A. Schramm<\/strong><\/p><p><strong>Neue Urteile: R&uuml;ckabwicklung von Zinsdifferenzgesch&auml;ften und Hebelmodellen *<\/strong><\/p><p><strong>Weshalb Versicherer den Schaden zahlen, wenn der Finanzdienstleister pleite ist<\/strong><\/p><p><strong>Ein riskantes Anlagemodell mit zahlreichen Produktnamen<\/strong><\/p><p>Statt m&uuml;helosem Reichtum t&uuml;rmt sich bei hunderttausenden Anlegern oft ein Berg an Schulden, nicht selten der Verlust aller Ersparnisse oder sogar die Privatinsolvenz ein.<br>\nDies war m&ouml;glich durch wohlklingende Namen, wie Lex-Rente, Sicherheits-Kompakt-Rente, Sofort-Rente, Sparenta, fremdfinanzierte Lebensversicherung, Sparrente, Zinsdifferenzgesch&auml;ft, kreditfinanzierte Rente, Garantie-Rente, fremdfinanzierte Rente, Schnee-Rente, Festkredit mit Tilgungsersatz &uuml;ber Lebensversicherung und\/oder Fondsanlagen, fremdfinanzierter Pool, kreditfinanziertes Investment, Festdarlehen mit Tilgungsersatz, fremdfinanzierter Investmentfonds, kreditfinanzierte Beteiligungen, Sonderkreditprogramm, britische Lebensversicherung in Kombination mit einem Kredit, finanzierte fondsgebundene Lebensversicherung, Euro-Plan, gemischt fremdfinanzierte Rente, usw. bezeichnet.<\/p><p><strong>Heimt&uuml;ckische Anlegerfalle statt Rendite-Perpetuum-Mobile<\/strong><\/p><p>Versicherer bzw. Vorst&auml;nde schulten Vermittler sp&auml;testens seit den 80er-Jahren: &bdquo;Wenn ein Anleger 50 TEUR anlegen m&ouml;chte, dann bekommt er das 5- oder 15-Fache an Kredit dazu vermittelt, und kann damit ein Vielfaches an Geld anlegen&ldquo;. Der &bdquo;Trick&ldquo; bestand darin den Investor in den Glauben zu versetzen, dass die Kreditzinsen nur ein Bruchteil dessen betragen, was die Lebensversicherung oder die Fondsanlage erwirtschaftet &ndash; auf dem Papier ein sicherer Gewinn. Das Gegenteil war hingegen zumeist die bittere Realit&auml;t, weil die erhofften Versicherungs- oder Fondsrenditen ausblieben. So l&ouml;sten sich Ersparnisse und Erbschaften m&uuml;helos in Luft auf &ndash; einzig sicher waren die Provisionen f&uuml;r die Vermittler und Vertriebe. Durch die Abgeltungssteuer seit 2009 sind nun meist auch die Kreditzinsen nicht mal mehr steuerlich absetzbar &ndash; ein zus&auml;tzlicher &bdquo;Turbo f&uuml;r laufende Verluste&ldquo;.<\/p><p><strong>OLG Dresden verurteilt Clerical Medical (CMI) zum Schadensersatz<\/strong><\/p><p>Der Versicherungssenat des Oberlandesgerichts Dresden hat aktuell als weiteres deutsches Oberlandesgericht am 19.11.2010 (Az. 7 U 1358\/09) die britische Versicherungsgesellschaft Clerical Medical Ltd. zum Schadensersatz im Zusammenhang mit einer darlehensfinanzierten Lebensversicherung verurteilt. Zum Verh&auml;ngnis wurde dem Versicherer, dass die im Antrag aufgenommenen Auszahlungsbetr&auml;ge (anders als in den Versicherungsbedingungen vorgesehen) als feste Zahlungszusagen von Clerical Medical dargestellt wurden. Auch in zahlreichen Policen wurden feste Auszahlungen &auml;hnlich einer Garantie ausgewiesen &ndash; als das Geld jedoch aufgebraucht war, stellt der Versicherer bisher mit Verweis auf seine intransparenten Versicherungsbedingungen die Auszahlungen ein. Mancher Vermittler pries britische Versicherer an, weil es hier eine besondere britische Fairness g&auml;be &ndash; die galt aber vornehmlich den verbliebenen Kunden, die nicht durch Auszahlung auf wertlose Vertr&auml;ge anderer belastet werden sollten.  <\/p><p><strong>OLG D&uuml;sseldorf verurteilt ApoBank eG zur R&uuml;ckabwicklung<\/strong><\/p><p>Das Oberlandesgericht D&uuml;sseldorf (Urteil vom 28.02.2011, Az.I-9 U 150\/10) verurteilte die Deutsche Apotheker- und &Auml;rztebank (Apo-Bank), die vielfach Kredite f&uuml;r Einzahlungen in Lebensversicherungen der CMI zur Verf&uuml;gung gestellt hatte, zur R&uuml;ckabwicklungsverpflichtung des Rentenmodells. Grund f&uuml;r die Verurteilung war insbesondere, dass es sich bei der Lebensversicherungsanlage und der Kreditfinanzierung um sogenannte verbundene Gesch&auml;fte handelt. Die Widerrufsbelehrung war offenbar massenhaft &ndash; weil Fehler in einem solchen Gesch&auml;ft immer gleich systematisch in gleichbleibender &bdquo;Qualit&auml;t&ldquo; gemacht werden &ndash; mit mehreren Fehlern gestaltet worden. Dadurch erlosch das Widerrufsrecht nie und so konnte das gesamte kombinierte Modell noch Jahre sp&auml;ter komplett widerrufen werden. Der Vertrieb betroffener Versicherer hatte seine verlustbringenden Anlagemodelle insbesondere zahlreichen &Auml;rzten, Zahn&auml;rzten und Apothekern empfohlen, die sich somit auch heute noch durch Widerruf davon trennen k&ouml;nnen.<\/p><p><strong>OLG Bamberg verurteilt CMI zum Schadensersatz<\/strong><\/p><p>Das Oberlandesgericht Bamberg (Urteil vom 02.09.2009, Az. 3 U 81\/09) hatte die britische Versicherungsgesellschaft CMI erstmals zum Schadensersatz f&uuml;r Sch&auml;den aus den Hebelgesch&auml;ften verurteilt. Auf diese Entscheidung folgten weitere &auml;hnliche Entscheidungen gegen den Versicherer. Der Mangel in der Aufkl&auml;rung lag dabei insbesondere in der Tatsache, dass die versprochene Rendite, welche ein funktionsf&auml;higes Hebelmodell sicherstellen sollte, offensichtlich in der Vergangenheit nie erreicht wurde und sich daher auch in Zukunft  realit&auml;tsfern darstellte.<\/p><p><strong>Sanierung durch Widerruf<\/strong><\/p><p>Neben einer Schadensersatzklage gegen die Initiatoren der Zinsdifferenzgesch&auml;fte, also Vermittler, Berater, Vertriebsgesellschaften und Versicherer, bietet sich auch an, gegen&uuml;ber der finanzierenden Bank in geeigneten F&auml;llen den Widerruf zu erkl&auml;ren. Der deutsche Gesetzgeber hat ab November 2002 ein zeitlich unbefristetes Widerrufsrecht eingef&uuml;hrt. Es spricht viel daf&uuml;r, dass aus Gr&uuml;nden des Europarechts auch fr&uuml;here Vertr&auml;ge einem zeitlich unbefristeten Widerrufsrecht unterliegen k&ouml;nnen. Ein weiterer Rechtsgrund f&uuml;r den Widerruf lieferte der Bundesgerichtshof, denn die Mehrzahl der Versicherer hat bei Ratenzahlungen keinen Effektivzins ausgewiesen. Die M&ouml;glichkeiten f&uuml;r Anleger sind mannigfaltig &ndash; selbst wenn einige Beteiligte l&auml;ngst am Wirtschaftsleben beruflich nicht mehr teilnehmen, kann man sich an den solventen Versicherer oder die Bank halten.<\/p><p><strong>Inkompetente Vermittler und Berater massenhaft verklagt<\/strong><\/p><p>Je schlechter geschult die Vermittler, desto &uuml;berzeugender ihr Glaube daran, dass die Kunden durch britischen Verbraucherschutz und Fairness der Versicherer in einer guten Position seien. Selbst in m&uuml;ndlichen Verhandlungen verteidigen sich Berater und Vermittler rechtsirrig damit, dass deutsches Versicherungsvertragsrecht nicht anwendbar sei. Solche und andere ehemalige Finanzdienstleister leben inzwischen von Hartz-IV, versuchen sich in der Vermittlung von Goldzertifikaten und &bdquo;Anlagediamanten&ldquo; ohne Substanznachweis, oder veranstalten Tupper-Parties. K&uuml;nftig d&uuml;rften sie aber vermehrt deutsche St&auml;dtereisen und  ein Zubrot finanziert erhalten, indem sie ihre Vertriebskompetenz und die Falschschulungen durch den Versicherungsvertrieb auch gerichtlich unter Beweis stellen und dies gleich bar mit der Gerichtskasse abrechnen.<\/p><div class=\"hr_wrap\">\n<hr>\n<\/div><p>* von Dr. Johannes Fiala, Rechtsanwalt (M&uuml;nchen), MBA Finanzdienstleistungen (Univ.), MM (Univ.), Gepr&uuml;fter Finanz- und Anlageberater (A.F.A.), Lehrbeauftragter f&uuml;r B&uuml;rgerliches- und Versicherungsrecht (Univ.), Bankkaufmann (<a href=\"http:\/\/www.fiala.de\">www.fiala.de<\/a>) und<\/p><p>Dipl.-Math. Peter A. Schramm, Sachverst&auml;ndiger f&uuml;r Versicherungsmathematik (Diethardt),  Aktuar DAV, &ouml;ffentlich bestellt und vereidigt von der IHK Frankfurt am Main f&uuml;r Versicherungsmathematik in der privaten Krankenversicherung (<a href=\"http:\/\/www.pkv-gutachter.de\">www.pkv-gutachter.de<\/a>).<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Weshalb Versicherer den Schaden zahlen, wenn der Finanzdienstleister pleite ist. Dar&uuml;ber und &uuml;ber ein riskantes Anlagemodell mit zahlreichen Produktnamen berichtet Rechtsanwalt Dr. Johannes Fiala und Dipl.-Mathematiker Schramm.<br \/> Statt m&uuml;helosem Reichtum t&uuml;rme sich bei hunderttausenden Anlegern oft ein Berg an Schulden, nicht selten der Verlust aller Ersparnisse oder sogar die Privatinsolvenz ein. 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