{"id":97362,"date":"2023-05-08T12:00:04","date_gmt":"2023-05-08T10:00:04","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=97362"},"modified":"2023-05-08T15:17:33","modified_gmt":"2023-05-08T13:17:33","slug":"verdeckte-kriege-im-schatten-des-voelkerrechts","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=97362","title":{"rendered":"Verdeckte Kriege im Schatten des V\u00f6lkerrechts"},"content":{"rendered":"<p>Ein Merkmal aller Kriege, an denen die USA und mit ihnen die Staaten der NATO derzeit beteiligt sind, ob in Afrika, im Mittleren Osten oder in Europa, ist ihre globale Bedeutung &uuml;ber den lokalen Kriegsschauplatz hinaus. In ihnen manifestiert sich der Anspruch, die Welt nach den eigenen Interessen zu ordnen, als &bdquo;regelbasierte Ordnung&ldquo; diplomatisch im Umlauf. Diese Ordnung unterscheidet sich nicht nur sprachlich, sondern auch inhaltlich von der V&ouml;lkerrechtsordnung, die seit ihrer Gr&uuml;ndung in der UNO-Charta 1945 die alleinige Matrix der internationalen Ordnung sein sollte &ndash; auch f&uuml;r die NATO. Von <strong>Norman Paech<\/strong>.<br>\n<!--more--><br>\nDer Widerstand gegen diese alte Ordnung der Dominanz des Westens und ihren ungebrochenen Herrschaftsanspruch hat offengelegt, dass das koloniale Zeitalter auch nach den erfolgreichen Befreiungsk&auml;mpfen noch nicht Vergangenheit ist. Die koloniale Herrschaft hat sich in eine postkoloniale Unterwerfung und Abh&auml;ngigkeit der kleineren und schw&auml;cheren Staaten verwandelt. Wer sich dagegen auflehnt, wird mit dem ganzen Arsenal imperialer Gewalt vom Boykott &uuml;ber Embargo und Erpressung bis zum Krieg unter die alte Ordnung gezwungen, so in Jugoslawien, Afghanistan, Irak, Libyen oder Syrien. Alle diese Kriege sind &bdquo;Systemkriege&ldquo;, um die &bdquo;regelbasierte Ordnung&ldquo;, sprich die Dominanz der alten M&auml;chte, wiederherzustellen und durchzusetzen. Die V&ouml;lkerrechtsordnung spielt dabei h&ouml;chstens in den Pressekonferenzen eine Rolle. Der laute Ruf nach dem V&ouml;lkerrecht und einem internationalen Tribunal, um Pr&auml;sident Putin vor Gericht zu stellen, sollte nicht dar&uuml;ber hinwegt&auml;uschen, dass es sich hier nur um eine weitere Sanktion gegen Russland und seinen Pr&auml;sidenten handelt, nicht aber eine grunds&auml;tzliche R&uuml;ckkehr zur V&ouml;lkerrechtsordnung. Prozesse gegen die m&ouml;glichen Kriegsverbrecher Kissinger (Vietnam), Busch, Rumsfeld, Cheney (Irak) etc. stehen immer noch aus und haben keine Aussicht, je nachgeholt zu werden.<\/p><p>In dem Doppelkrieg Russlands gegen die Ukraine und der NATO gegen Russland wird die Systemfrage sehr deutlich. Es geht nicht mehr um West gegen Ost in der ideologischen Auseinandersetzung zwischen Kapitalismus und Sozialismus, sondern um West gegen Ost und S&uuml;d im Kampf um die &ouml;konomische, politische und milit&auml;rische Vorherrschaft. Der Krieg der NATO gegen Russland greift weit &uuml;ber den Kriegsschauplatz Ukraine hinaus, indem er die VR China schon als n&auml;chsten Gegner ins Visier nimmt und die gro&szlig;en Staaten des S&uuml;dens, Indien, S&uuml;dafrika und Brasilien, in sein Sanktionsregime gegen Russland einzubeziehen versucht &ndash; vergeblich bisher. Die Weigerung dieser und weiterer Staaten, die Front der NATO gegen Russland zu verst&auml;rken, ist ein deutliches Zeichen ihrer Absicht, sich aus der nachkolonialen Abh&auml;ngigkeit von ihren alten Kolonialregimen zu befreien. Dies scheint mir der tiefere Sinn des neuen Begriffs von der Zeitenwende zu sein.<\/p><p>Gegenstand der folgenden Untersuchung ist der Graubereich der Interventionen &ndash; noch nicht Krieg, aber doch folgenreiche Einmischung in die internen Angelegenheiten der Staaten &ndash;, mit denen vor allem die USA auf &bdquo;friedlichem&ldquo; Wege (Regime Change) die Gefolgschaft der Staaten zu sichern versucht. Auch hier erweist sich, dass der juristische Rahmen, den sich die Staaten selbst gegeben haben, von den alten M&auml;chten ohne Konsequenzen ignoriert werden kann. Selbst die internationalen Gerichtsh&ouml;fe, die nicht ohne Grund ihren Sitz im Westen in den Niederlanden haben, sind gegen&uuml;ber dem Einfluss der alten M&auml;chte weitgehend machtlos.<\/p><p><strong>Milit&auml;rische Interventionen<\/strong><\/p><p>Im Oktober 2022 ver&ouml;ffentlichte der &bdquo;Congressional Research Service&ldquo; (CRS), der den deutschen &bdquo;Wissenschaftlichen Diensten des Bundestages&ldquo; entspricht, eine Untersuchung mit dem Titel &bdquo;Instances of Use of United States Armed Forces Abroad, 1789-2022&ldquo;. Danach haben die Vereinigten Staaten in den Jahren zwischen dem Ende des Kalten Krieges 1991 und 2022 mindestens 251 milit&auml;rische Interventionen in fast allen Staaten der Erde durchgef&uuml;hrt. Geht man auf das Jahr 1789 zur&uuml;ck, waren es nach den Erkenntnissen des Forschungsdienstes insgesamt 469. Bei allen diesen Interventionen haben die USA nur elfmal formell den Krieg erkl&auml;rt. Zudem r&auml;umt der Dienst ein, dass er keine verdeckten milit&auml;rischen Sondereins&auml;tze oder CIA-Operationen ber&uuml;cksichtigt habe. In dem Bericht hei&szlig;t es:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;Die Liste enth&auml;lt weder verdeckte Aktionen noch die zahlreichen F&auml;lle, in denen die US-Streitkr&auml;fte seit dem Zweiten Weltkrieg im Ausland als Besatzungstruppen oder zur Teilnahme an Organisationen f&uuml;r gegenseitige Sicherheit, an Basisabkommen oder an routinem&auml;&szlig;igen milit&auml;rischen Hilfs-oder Ausbildungsma&szlig;nahmen stationiert waren.&ldquo;\n<\/p><\/blockquote><p>So findet z.B. die verdeckte CIA-Operation zur milit&auml;rischen Unterst&uuml;tzung des Putsches von General Mohamed Suharto ab Oktober 1965 keine Erw&auml;hnung. Der Putsch f&uuml;hrte zu der Ermordung von &uuml;ber 500.000 Kommunisten und Gewerkschaftern in Indonesien. Nicht erw&auml;hnt wird auch die massive milit&auml;rische Intervention in Angola gegen die dort stationierten kubanischen Truppen. Auch wird der von den USA finanzierte und gesteuerte Contra-Krieg in Nicaragua von 1981 &ndash; 1990 nicht erw&auml;hnt, obwohl er &uuml;ber 60.000 Opfer kostete und die USA 1986 vom Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag wegen vielf&auml;ltiger Verst&ouml;&szlig;e gegen das V&ouml;lkerrecht verurteilt wurden.<\/p><p>Das Military Intervention Project (MIP) des Center for Strategic Studies der Tufts University kommt auf noch h&ouml;here Werte. Dort hei&szlig;t es:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;Die USA haben seit 1776 &uuml;ber 500 milit&auml;rische Interventionen durchgef&uuml;hrt, davon fast 60 % zwischen 1950 und 2017. Mehr noch, mehr als ein Drittel dieser Eins&auml;tze fand nach 1999 statt&hellip; Mit dem Ende der &Auml;ra des Kalten Krieges w&uuml;rden wir erwarten, dass die USA ihre milit&auml;rischen Interventionen im Ausland reduzieren, da sie von geringeren Bedrohungen und Interessen ausgehen. Diese Muster zeigen jedoch das Gegenteil &ndash; die USA haben ihre milit&auml;rischen Eins&auml;tze im Ausland erh&ouml;ht.&ldquo;\n<\/p><\/blockquote><p>F&uuml;r alle diese v&ouml;lkerrechtswidrigen milit&auml;rischen Interventionen sind die USA, bis auf die Beteiligung am Contra-Krieg in Nicaragua, gerichtlich nicht zur Verantwortung gezogen worden.<\/p><p>Beide Untersuchungen haben sich auf die Interventionen mit milit&auml;rischen Mitteln konzentriert, die mindestens ebenso zahlreichen politischen, &ouml;konomischen und finanziellen Interventionen haben sie au&szlig;er Acht gelassen. Doch jeder Krieg hat seine Vorgeschichte, und jeder Krieg wird vorbereitet. Diese Vorbereitung beschr&auml;nkt sich nicht nur auf die Organisation der eigenen milit&auml;rischen Streitmacht, sondern hat sich vor allem nach dem Zweiten Weltkrieg jeweils weit in den gegnerischen Staat vorverlagert, um evtl. das Kriegsziel &ndash; Regime Change &ndash; auch mit zivilen Mitteln der Intervention zu erreichen oder das Feld f&uuml;r einen milit&auml;rischen Schlag zu bereiten.<\/p><p><strong>Maidan &ndash; f&uuml;r Demokratie und Freiheit<\/strong><\/p><p>Nehmen wir als j&uuml;ngstes Beispiel den Putsch gegen den ukrainischen Pr&auml;sidenten Janukowitsch, der nach dem Massaker auf dem Maidan in Kiew am 20. Februar nach Russland floh. Allen neueren Erkenntnissen zufolge war dies ein vom Westen gesponserter Putsch, wie der ehemalige CIA-Offizier Ray Mc Govern auf YouTube schon am 21. September 2014 erkl&auml;rte. Victoria Nuland habe im US-Au&szlig;enministerium zusammen mit dem US-Botschafter in der Ukraine, Geoffrey Pyatt, die F&auml;den gezogen. Der US-Milliard&auml;r Soros, der sich den Regime Change durch die Unterst&uuml;tzung der Farbenrevolutionen von Belgrad &uuml;ber Tbilisi bis Kiew zur Aufgabe gemacht hatte, war schon lange vor dem Maidan in den Aufbau einer Protestbewegung involviert. &Uuml;ber die zahlreichen NGO in der Ukraine wie Open Society, Freedom House, National Endowment for Democracy oder die britische Westminster-Stiftung flie&szlig;en enorme Gelder nach Kiew. Allein vom US-Au&szlig;enministerium sind seit 2002 65 Mio. US-Dollar vor allem zur Unterst&uuml;tzung des US-Kandidaten Wiktor Juschtschenko ausgegeben worden. Die Abteilungsleiterin im Au&szlig;enministerium, Victoria Nuland, spricht sogar von f&uuml;nf Mrd. US-Dollar, die &uuml;ber die Stiftungen zur F&ouml;rderung von Demokratie und Freiheit in die Ukraine geleitet wurden. Etliche Dollar sind dabei auch in den Aufbau der Protestbewegung PORA &ndash; &bdquo;Es ist Zeit&ldquo; investiert worden, die dann bei den Maidan-Demonstrationen eine strategische Rolle spielen sollte. Mit den Geldern werden nicht nur Vortragsreisen, Ausbildungszirkel, Lehrg&auml;nge, Trainings, Schulungen und Seminare finanziert. Auch Material- und Sachspenden wie die Ausr&uuml;stung der Maidan-Demonstranten mit orangenen T-Shirts und &uuml;ber 1.500 Zelten kommen ins Land, um den aus allen Provinzen anreisenden Jugendlichen den Aufenthalt im winterlichen Kiew zu erm&ouml;glichen. Es sind immerhin anderthalb Millionen, die am 27. November 2014 den Maidan und die angrenzenden Stra&szlig;en bev&ouml;lkern &ndash; ein Spektakel, welches ohne die massive Unterst&uuml;tzung durch die zahlreichen Stiftungen nicht m&ouml;glich gewesen w&auml;re. In Belgrad wurden 1999, finanziert von der Freedom-House-Stiftung, 5.000 Exemplare des Buches &bdquo;From Dictatorship to Democracy. Ein methodisches Buch zur Befreiung&ldquo; des US-amerikanischen Professors Gene Sharp von der Bostoner Albert Einstein Institution verteilt. <em>DER SPIEGEL<\/em> zitiert aus diesem Brevier f&uuml;r &bdquo;198 Methoden der gewaltfreien Aktion&ldquo;:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;Meine Prinzipien haben nichts mit Pazifismus zu tun. Sie basieren auf der Analyse der Macht in einer Diktatur und wie sie gebrochen werden kann &ndash; n&auml;mlich dadurch, dass die B&uuml;rger auf allen Ebenen der Staatsmacht und ihren Institutionen den Gehorsam verweigern.&ldquo;\n<\/p><\/blockquote><p>Mit derartigen Mitteln wird der Boden bereitet, auf dem dann die bunten Revolutionen den Sturz des alten Regimes und die Ersetzung durch ein neues, dem Westen ergebenes Regime vollstrecken sollen. Pr&auml;sident Petro Poroschenko, der durch den Putsch an die Macht gekommen war, bedankte sich im September 2014 vor dem US-Kongress nicht ohne Grund f&uuml;r die &bdquo;Solidarit&auml;t der USA&ldquo;.<\/p><p><strong>Regime Change in Syrien<\/strong><\/p><p>Das Modell dieser oft offenen, aber &uuml;berwiegend geheimen Organisation des Umsturzes einer dem Westen missliebigen Regierung ist die verdeckte Kriegsf&uuml;hrung. Ihre Operationen provozieren einen Putsch wie 2014 in der Ukraine oder aber b&uuml;rgerkriegs&auml;hnliche Spannungen und K&auml;mpfe, die den Vorwand f&uuml;r milit&auml;rische Interventionen bieten, wie in Libyen 2011 und Syrien 2014. So begr&uuml;ndeten die USA ihren Bombenangriff auf Syrien vom 23. September mit Terrorbek&auml;mpfung, obwohl die Terroranschl&auml;ge radikaler Dschihadisten der Muslimbr&uuml;der, der Al-Nusra-Front, von al-Qaida und dem Islamischen Staat im Irak und Syrien (ISIS) sowie der Freien Syrischen Armee (FSA) den Sturz der Regierung Assad in Damaskus zum Ziel hatten und keine Bedrohung f&uuml;r die USA darstellten. Pr&auml;sident Obama hatte weder ein Mandat des UNO-Sicherheitsrats noch die Zustimmung von Pr&auml;sident Assad, er hatte nur das gleiche Ziel wie die Dschihadisten &ndash; den Sturz der Regierung Assad. Dass das offen v&ouml;lkerrechtswidrig war, hat aber die Intervention und die Pr&auml;senz US-amerikanischer Truppen in Syrien bis heute nicht ber&uuml;hrt.<\/p><p>Doch der Krieg begann nicht erst mit dem Angriff im September 2014. Schon weit vor dem M&auml;rz 2011, als in der Stadt Dara dicht an der Grenze zu Jordanien die ersten gro&szlig;en Demonstrationen stattfanden, waren geheime Operationen im Gange. Wie der US-amerikanische Journalist Seymour Hersh im April 2016 aufdeckte, gab es bereits 2006 in der US-amerikanischen Administration &Uuml;berlegungen und Pl&auml;ne, wie man die Regierung in Damaskus destabilisieren und religi&ouml;se Spannungen anheizen k&ouml;nne. Er berichtete von einer Regierungsdepesche aus dem Jahr 2006, die belegte, &bdquo;dass die US-Botschaft f&uuml;nf Millionen Dollar f&uuml;r die Finanzierung von Dissidenten ausgegeben hatte&ldquo;. Eine Untersuchung von Mitarbeitern des US-Kongresses datiert den Beginn der Umsturzpl&auml;ne sogar in das Jahr 2003, unmittelbar nach dem Irak-Krieg, als die US-Administration die Regierung in Damaskus als zu links einsch&auml;tzte. Diesmal waren aber nicht die USA und ihre europ&auml;ischen Verb&uuml;ndeten die Hauptsponsoren, sondern vor allem Katar und Saudi-Arabien versuchten, mit Geld und Waffenlieferungen den Sturz der Regierung zu beschleunigen. Die Kollaboration der USA mit den Golfstaaten ergab allerdings nicht eine Arbeitsteilung der Art, dass die einen Geld, die anderen Waffen lieferten. Schon zu Beginn der Zusammenst&ouml;&szlig;e in Dara kamen in Libyen erbeutete Waffen mit unmarkierten NATO-Kriegsflugzeugen &uuml;ber die T&uuml;rkei nach Syrien in die H&auml;nde der Dschihadisten. <em>&bdquo;Franz&ouml;sische und britische Spezialeinheiten trainieren die syrischen Rebellen vor Ort, die CIA und amerikanische Spezialeinheiten beliefern die Rebellen mit Aufkl&auml;rungsdaten, damit sie starken Verb&auml;nden der syrischen Armee ausweichen k&ouml;nnen&ldquo;<\/em>, berichtete der ehemalige CIA-Analytiker Philip Girardi im Dezember 2011. Katar beteiligte sich an dem verdeckten Krieg neben Geld und Waffen mit einer besonders wertvollen Waffe: Der in Katar stationierte Fernsehsender Al Jazeera befeuerte die Auseinandersetzungen von au&szlig;en. Die USA haben sich immer damit zu rechtfertigen versucht, dass sie nur die &bdquo;moderaten&ldquo; Rebellen unterst&uuml;tzen. Doch in einem Bericht der &bdquo;Defence Intelligent Agency&ldquo; (DIA) vom 12. August 2012 hei&szlig;t es unmissverst&auml;ndlich:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;Die Salafisten, die Muslimbruderschaft und al-Qaida im Irak sind die treibenden Kr&auml;fte des Aufstands in Syrien&hellip; Der Westen, die Golfstaaten und die T&uuml;rkei unterst&uuml;tzen die Opposition, w&auml;hrend Russland, China und Iran das Regime unterst&uuml;tzen.&ldquo;\n<\/p><\/blockquote><p>Man scheut offensichtlich keinen Widerspruch. Unter dem Zeichen der Terrorbek&auml;mpfung arbeiten die USA und NATO mit den Dschihadisten zusammen, die vor keinem Terror zur&uuml;ckschrecken, weil sie das gleiche Ziel verfolgen, Assad zu st&uuml;rzen. Sie f&ouml;rdern den Terror, den sie zu bek&auml;mpfen vorgeben.<\/p><p><strong>Libyen &ndash; bis zur Ermordung Gaddafis<\/strong><\/p><p>Nehmen wir als letztes Beispiel Libyen. Schon lange vor der Bombardierung Libyens durch die NATO, die am 19. M&auml;rz 2011 begann, hatten die USA versucht, den unbequemen Muammar Gaddafi zu st&uuml;rzen. Seit den fr&uuml;hen achtziger Jahren wurde er von den meinungsbildenden Medien in den USA und Gro&szlig;britannien als &bdquo;Terroristen-Warlord&ldquo; d&auml;monisiert. Im Juli 1981 wurde der Presse ein Plan der CIA durchgestochen, Gaddafi zu st&uuml;rzen und m&ouml;glicherweise zu t&ouml;ten. 1982 konnte abseits der gro&szlig;en Medien Hiss&egrave;ne Habr&eacute; mit der Unterst&uuml;tzung der CIA und israelischer Truppen die Regierung von Goukouni Wedeye st&uuml;rzen. Human Rights Watch berichtete: <\/p><blockquote><p>\n&bdquo;Unter Pr&auml;sident Reagan haben die USA durch geheime paramilit&auml;rische Unterst&uuml;tzung der CIA, geholfen, Habr&eacute; zu installieren, um, so Au&szlig;enminister Alexander Haig, &sbquo;Gaddafi eine blutige Nase&lsquo; zu verpassen&ldquo;.\n<\/p><\/blockquote><p>Ein Report von Amnesty International berichtete &uuml;ber massive milit&auml;rische und finanzielle Unterst&uuml;tzung f&uuml;r Habr&eacute; durch den Kongress. Sie galt dem geheimen Krieg gegen Gaddafi. Doch die USA kamen nicht an ihr Ziel. Verschiedene weitere Pl&auml;ne scheiterten.<\/p><p>Schlie&szlig;lich bombardierte die US-amerikanische Luftwaffe am 14.\/15. April 1986 zum ersten Mal die Hauptstadt Tripolis und Bengasi. Der Angriff war illegal, nur die Briten unterst&uuml;tzten die USA. Pr&auml;sident Ronald Reagan begr&uuml;ndete ihn damals als Reaktion auf den Anschlag in der Berliner Diskothek La Belle, konnte aber nur wenige &uuml;berzeugen, es handele sich um einen Akt der Verteidigung gem. Art. 51 UN-Charta. Auch dieser Plan scheiterte und die milit&auml;rischen Aktionen gegen Libyen verschwanden aus den Medien. Doch die CIA arbeitete weiter an ihren Pl&auml;nen und baute eine geheime Armee auf, die aus zahlreichen Libyern bestand, die in den achtziger Jahren in die Grenzk&auml;mpfe mit dem Tschad verstrickt waren. Als das Ger&uuml;cht aufkam, Gaddafi lie&szlig;e chemische Waffen entwickeln, engagierten sich auch die Briten und gr&uuml;ndeten mit dem Geheimdienst MI6 verschiedene Oppositionsgruppen in Libyen, die sie finanzierten, darunter auch die &bdquo;Libysche Nationalbewegung&ldquo; in London. Doch alle weiteren Anschl&auml;ge blieben ohne Erfolg. Die gro&szlig;en &Ouml;lreserven und die f&uuml;r die Europ&auml;er wichtige Funktion Libyens, die afrikanischen Fl&uuml;chtlinge vor ihrem Weg &uuml;ber das Mittelmehr nach Europa zu stoppen, konnten die USA und ihre NATO-Verb&uuml;ndeten nur vor&uuml;bergehend mit Gaddafi vers&ouml;hnen. Dieser hingegen machte aus seiner anti-imperialistischen Haltung keinen Hehl. Als er in der UNO-Generalversammlung 2009 forderte, dass die Schuldigen des Irakkrieges vor Gericht gestellt werden m&uuml;ssten &ndash; &bdquo;Es war ein Massaker, ein Genozid: Mehr als 1,45 Millionen Menschen kamen ums Leben. Wir werden uns daf&uuml;r einsetzen, dass der Irak-Fall vor den Internationalen Strafgerichtshof (ICC) kommt, und wir wollen die Verantwortlichen dieser Massenmorde vor Gericht sehen&ldquo; &ndash;, lebten die alten Pl&auml;ne des Umsturzes wieder auf. Sie sollten sich im Februar 2011 in den Wirren des Arabischen Fr&uuml;hlings verwirklichen lassen, bei denen die von MI6 und CIA aufgebauten Oppositionsgruppen zweifellos eine wichtige Rolle spielten. Am 19. M&auml;rz 2011 begannen Frankreich und USA mit der Bombardierung Libyens. Zwei Tage zuvor hatte der UN-Sicherheitsrat mit seiner Resolution 1973 beschlossen, eine Flugverbotszone &uuml;ber Libyen zu errichten, um die Zivilbev&ouml;lkerung vor Angriffen der libyschen Luftwaffe zu sch&uuml;tzen. Im Mai waren dieser Auftrag und auch das Mandat des Sicherheitsrats erf&uuml;llt, die NATO-Verb&auml;nde setzten ihre Angriffe jedoch fort, bis Gaddafi am 20. Oktober 2011 get&ouml;tet wurde. Das war v&ouml;lkerrechtswidrig, da die Angriffe nun ohne Mandat fortgesetzt wurden. Der Sicherheitsrat schwieg dazu allerdings, was angesichts seiner Zusammensetzung nicht verwundern konnte. Auch der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag sah keine Veranlassung zu einer Untersuchung. Allerdings hatte er bereits am 3. M&auml;rz 2011 auf Initiative der USA eine offizielle Untersuchung gegen Gaddafi wegen des Verdachts auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit bei seinem Kampf gegen die Rebellen aufgenommen.<\/p><p><strong>Der verdeckte Krieg im V&ouml;lkerrecht<\/strong><\/p><p>Wenden wir uns der juristischen Bewertung dieser oftmals geheimen W&uuml;hlarbeit, Machenschaften und Interventionen, die unter dem Begriff &bdquo;verdeckter Krieg&ldquo; zusammengefasst werden k&ouml;nnen, zu, so m&uuml;ssen wir zun&auml;chst darauf hinweisen, dass das internationale Recht den Begriff &bdquo;Krieg&ldquo; nicht kennt. Dort wird der Krieg enger und pr&auml;ziser als &bdquo;bewaffneter Konflikt&ldquo; definiert. Das bedeutet, dass f&uuml;r den Wirtschaftskrieg oder den Cyberkrieg die Regeln des humanit&auml;ren V&ouml;lkerrechts, wie sie in den Haager und Genfer Konventionen sowie weiteren Konventionen und Pakten kodifiziert sind, nicht angewendet werden k&ouml;nnen. F&uuml;r diese nichtbewaffneten Konflikte m&uuml;ssen andere Regeln gefunden und vereinbart werden. &Auml;hnlich strikte und verbindliche Regeln wie im humanit&auml;ren V&ouml;lkerrecht finden wir hier nicht. Das hat zur Folge, dass die Grenzen zur Illegalit&auml;t bei diesen &bdquo;nichtbewaffneten &bdquo;Konflikten&ldquo; weit nach hinten verschoben sind. Die UNO-Charta listet in Art. 33 zwar verschiedene Alternativen auf, die den Streitparteien eine friedliche Beilegung ihrer Streitigkeiten erm&ouml;glichen sollen, &bdquo;durch Verhandlung, Untersuchung, Vermittlung, Vergleich, Schiedsspruch, gerichtliche Entscheidung, Inanspruchnahme regionaler Einrichtungen oder Abmachungen&ldquo;, stellt aber keine Verfahren zur Verf&uuml;gung, mit denen diese &bdquo;friedliche Beilegung&ldquo; erzwungen werden k&ouml;nnte.<\/p><p>Auch die immer wiederkehrenden Versuche, diese unterschiedlichen Formen des &bdquo;verdeckten Krieges&ldquo; rechtlich einzuhegen, sind bisher nicht &uuml;ber Resolutionen der UN-Generalversammlung hinausgekommen. Ausgangspunkt aller juristischen &Uuml;berlegungen ist der Art. 2 Z. 7 UN-Charta, der den Vereinten Nationen &bdquo;das Eingreifen in Angelegenheiten, die ihrem Wesen nach zur inneren Zust&auml;ndigkeit eines Staates geh&ouml;ren&ldquo;, verbietet. Da dieses nur f&uuml;r die Organisation der Vereinten Nationen ausgesprochene Verbot aber von so grundlegender Bedeutung f&uuml;r den Schutz der staatlichen Unabh&auml;ngigkeit und Souver&auml;nit&auml;t ist, wird es heute auch allgemein als zwingendes Verbot zwischen den Staaten angesehen. Zu n&auml;heren Angaben &uuml;ber die Konkretisierung, Umsetzung oder Folgen dieses Verbots schweigt das Grundgesetz. Die Charta der Organisation der afrikanischen Staaten (OAS) von 1963 ist aus den eigenen historischen Erfahrungen konkreter. In Art. 3 benennt sie u.a. drei Prinzipien, die verbindlich sind:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;1. Die souver&auml;ne Gleichheit aller Staaten, 2. Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten der Staaten, 3. Respekt vor der Souver&auml;nit&auml;t und territorialen Integrit&auml;t jeden Staates und f&uuml;r sein unver&auml;u&szlig;erliches Recht auf eine unabh&auml;ngige Existenz, 4. Friedliche Beilegung von Streitigkeiten durch Verhandlung, Mediation, Vers&ouml;hnung und Schiedsbarkeit.&ldquo;\n<\/p><\/blockquote><p>Doch auch diese Prinzipien lassen noch gen&uuml;gend Raum f&uuml;r unterschiedlichste Interpretationen, sodass sich noch im gleichen Jahr ein Ausschuss der Generalversammlung an die Arbeit machte, sieben ma&szlig;gebliche &bdquo;V&ouml;lkerrechtsgrunds&auml;tze f&uuml;r freundschaftliche Beziehungen und Zusammenarbeit zwischen den Staaten&ldquo; zu entwickeln. Das Interventionsverbot spielte dabei eine wichtige Rolle und wurde schon 1965 in einer Resolution der Generalversammlung &bdquo;Declaration of the Inadmissibility of Intervention in the Domestic Affairs of States and the Protection of their Independence and Sovereignty&ldquo; als Resolution 2131 (XX) einstimmig beschlossen. F&uuml;nf Jahre sp&auml;ter wurde das Verbot weitgehend w&ouml;rtlich in die ber&uuml;hmte &bdquo;Friendly Relations&ldquo; Resolution 2625 (XXV) &uuml;bernommen und im Konsens abgestimmt. Zum Interventions- und Einmischungsverbot hei&szlig;t es dort:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;Kein Staat und keine Staatengruppe hat das Recht, sich aus irgendeinem Grund unmittelbar oder mittelbar in die inneren und &auml;u&szlig;eren Angelegenheiten eines anderen Staates einzumischen. Folglich sind bewaffnete Intervention und alle anderen Formen der Einmischung oder Drohversuche gegen die Rechtspers&ouml;nlichkeit eines Staates oder gegen seine politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Bestandteile v&ouml;lkerrechtswidrig.<\/p>\n<p>Kein Staat darf wirtschaftliche, politische oder irgendwelche anderen Ma&szlig;nahmen anwenden oder zu seiner Anwendung ermutigen, um gegen einen anderen Staat Zwang in der Absicht anzuwenden, von ihm einen Verzicht auf die Aus&uuml;bung souver&auml;ner Rechte zu erreichen oder von ihm Vorteile irgendwelcher Art zu erlangen. Desgleichen darf kein Staat subversive, terroristische oder bewaffnete Aktivit&auml;ten organisieren, unterst&uuml;tzen, sch&uuml;ren, finanzieren, anreizen oder dulden, die auf den gewaltsamen Sturz des Regimes eines anderen Staates gerichtet sind, oder in b&uuml;rgerkriegsartige K&auml;mpfe in einem anderen Staat eingreifen.&ldquo;\n<\/p><\/blockquote><p>Obwohl die Generalversammlung immer wieder in ihren Resolutionen Bezug auf die Prinzipiendeklaration genommen hat, ist sie nicht zu V&ouml;lkergewohnheitsrecht erstarkt. Allerdings hat der Internationale Gerichtshof (IGH) in seinem ber&uuml;hmten Urteil vom 27. Juni 1986 im Streit zwischen Nicaragua und den USA einzelne Teile des Interventionsverbots als rechtsverbindlich anerkannt. Es hei&szlig;t in seinem Urteil u.a.:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;A prohibited intervention must&hellip; be one bearing matters in which each State is permitted, by the principle of State sovereignty, to decide freely. One of these is the choice of political, economic, social and cultural system, and the formulation of foreign policy. Intervention is wrongful when it uses methods of coercion in regard to such choices, which must remain free ones. The element of coercion, which defines, and indeed forms the very essence of, prohibited intervention, is particularly obvious in the case of an intervention which uses force, either in the form of military action, or in the indirect form of support for subversive or terrorist armed activities within other States.&ldquo;\n<\/p><\/blockquote><blockquote><p>\n&bdquo;Eine verbotene Intervention muss&hellip; Angelegenheiten betreffen, &uuml;ber die jeder Staat nach dem Grundsatz der staatlichen Souver&auml;nit&auml;t frei entscheiden kann. Dazu geh&ouml;ren die Wahl des politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Systems und die Formulierung der Au&szlig;enpolitik. Eine Intervention ist unrechtm&auml;&szlig;ig, wenn sie bei diesen Entscheidungen, die frei bleiben m&uuml;ssen, Zwangsmittel anwendet. Das Element der N&ouml;tigung, das die verbotene Intervention definiert und sogar ihr Wesen ausmacht, ist besonders offensichtlich im Falle einer Intervention, die Gewalt anwendet, entweder in Form einer milit&auml;rischen Aktion oder in indirekter Form der Unterst&uuml;tzung von subversiven oder terroristischen bewaffneten Aktivit&auml;ten in anderen Staaten.&ldquo;\n<\/p><\/blockquote><p>Deutlichere Kriterien f&uuml;r die Unterscheidung von verbotener und erlaubter Intervention liefert die Resolution nicht. Sie sind bisher auch nicht in der Staatenpraxis und der Wissenschaft entwickelt worden. Anhaltspunkte lassen sich allerdings dem Nicaragua-Urteil des IGH aus dem Jahr 1986 entnehmen. In diesem Urteil hat er die Unterst&uuml;tzung der in Nicaragua operierenden Contras durch die USA ausdr&uuml;cklich als rechtswidrig qualifiziert. Selbst die Verteilung eines Handbuchs &bdquo;Psychological Operations in Guerilla Warfare&ldquo; an die Contras hat das Gericht als Verletzung allgemeiner Prinzipien der Menschenrechte und Versto&szlig; gegen das Interventionsverbot gewertet. Die Unterst&uuml;tzung von Terroristen muss also nicht immer nur milit&auml;rische Mittel anwenden, um verboten zu sein. Das gilt auch f&uuml;r den heute h&auml;ufig angewandten Druck auf Staaten zur Einhaltung elementarer Menschenrechte. Er ist nur insoweit unbedenklich, als er nicht zum Mittel des Zwangs greift. So werden politische und wirtschaftliche Sanktionen, Embargos und Boykotts im Allgemeinen nicht vom Interventionsverbot erfasst &ndash; wie etwa die Sanktionen gegen die VR China und Russland. Sobald sie jedoch einen bestimmten Grad der Intensit&auml;t &uuml;berschreiten, sei es der Dauer oder der Auswirkung auf die Bev&ouml;lkerung, wie die viele Opfer verursachenden Sanktionen gegen Irak oder Iran oder das jetzt &uuml;ber 60 Jahre dauernde Embargo der USA gegen Kuba, versto&szlig;en sie gegen das Verbot. Die j&auml;hrlichen Abstimmungen in der UNO gegen den Wirtschaftsboykott der USA sind nicht nur Ausdruck politischer Ablehnung der US-Praxis, sondern reflektieren ihre Qualifizierung als rechtswidrig. Insbesondere sind Sanktionen zudem verboten, wenn sie einen Regime Change zum Ziel haben.<\/p><p>Mangels eindeutiger Kriterien bleibt die Grenzziehung zwischen verboten und erlaubt in jedem Einzelfall problematisch und unsicher. So hat die US-Au&szlig;enministerin Albright die Auswirkungen des US-Boykotts gegen den Irak anders eingesch&auml;tzt als die beiden Sonderbeauftragten des UN-Generalsekret&auml;rs, Dennis Halliday und Hans von Sponeck, die ihren Posten quittierten, da sie die Auswirkungen des Boykotts f&uuml;r unverh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig und menschenrechtswidrig hielten. Auch die jahrelange Einmischung der USA in die politische Entwicklung der Ukraine unter der &Uuml;berschrift &bdquo;F&ouml;rderung der Demokratie&ldquo; mit dem zielgerichteten Aufbau einer Opposition und aufwendigen finanziellen und ideologischen Mitteln wird wahrscheinlich in der Regierung des schlie&szlig;lich gest&uuml;rzten Janukowitsch anders beurteilt worden sein als jetzt in der Regierung Selenski. Sieht man in den Aktivit&auml;ten die Vorbereitung eines Regime Change, was nicht weit hergeholt ist, so muss man sie als rechtswidrige Einmischung in die Angelegenheiten eines anderen Staates einordnen, so willkommen das Ergebnis den Nachfolgern der gest&uuml;rzten Regierung auch ist.<\/p><p>Fassen wir zusammen, so haben sich die Einmischungen in die politischen Prozesse in allen drei L&auml;ndern, Ukraine, Syrien und Libyen, so unterschiedlich sie waren, als schwere, rechtswidrige Interventionen in die Angelegenheiten eines fremden Staates erwiesen. Es gab keinerlei Rechtfertigung f&uuml;r die Aktivit&auml;ten, es sei denn, man l&auml;sst die nachtr&auml;gliche Akzeptanz der US-amerikanischen Aktivit&auml;ten durch die Regierung Selenski als Rechtfertigung gelten. Die UN-Sonderberichterstatterin &uuml;ber die negativen Folgen einseitigen Zwanges auf den Genuss von Menschenrechten, Alena Douhan, bekannte in einem Interview, &bdquo;dass ungef&auml;hr 98 % der heute beschlossenen Sanktionen die internationalen Pflichten der Staaten verletzen&hellip;&ldquo; und betonte, &bdquo;dass diese Sanktionen, die zumeist im Namen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit verh&auml;ngt werden, genau diese Grunds&auml;tze, Werte und Normen untergraben&ldquo;. Sie h&auml;tte &bdquo;eindeutig festgestellt&ldquo;, dass die Anwendung einseitiger Zwangsma&szlig;nahmen &bdquo;das Recht auf Entwicklung beeintr&auml;chtigt und die Erreichung jedes einzelnen nachhaltigen Entwicklungsziels verhindert&ldquo;. (Xinhua v. 13. Juli 2021, <a href=\"https:\/\/english.news.cn\/20220713\/860cccd348a24f3e975945980b8476db\/c.html\">english.news.cn\/20220713\/860cccd348a24f3e975945980b8476db\/c.html<\/a>, vgl. auch Marc Bossuet, <a href=\"https:\/\/digitallibrary.un.org\/record\/419880\">The Adverse consequences of economic sanctions on the enjoyment of human rights<\/a>, Economic and Social Council, E\/CN.4\/Sub.2\/2000\/33, 21.6.2000)<\/p><p>Doch bedeutet die Feststellung der Rechtswidrigkeit noch nicht die Tauglichkeit f&uuml;r eine Verfolgung mit juristischen Mitteln vor einem internationalen Gericht. Denn diese folgen nicht nur juristischen, sondern vor allem politischen &Uuml;berlegungen. Seit M&auml;rz 2022 hat der Chefankl&auml;ger des Internationalen Strafgerichtshofs, Karim Khan, in der Ukraine Voruntersuchungen zur Beweissicherung von m&ouml;glichen, vornehmlich russischen Kriegsverbrechen eingeleitet. In Koblenz hat es einen viel beachteten Prozess gegen zwei Syrer wegen Staatsfolter gegeben, der mit einer Verurteilung zu lebenslanger Haft bzw. viereinhalb Jahre Haft wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit endete. Ermittlungen, die der IStGH im M&auml;rz 2021 wegen m&ouml;glicher Kriegsverbrechen im Israel-Pal&auml;stina-Konflikt aufgenommen hat, sind hingegen ohne Fortschritte geblieben. Die gegenw&auml;rtigen Machtverh&auml;ltnisse hinter dem IStGH, der kein Gericht der UNO ist, sondern unabh&auml;ngig auf einem internationalen Vertrag mit 124 Staaten beruht, sind derart, dass bisher kein Verfahren gegen einen Mitgliedstaat der NATO er&ouml;ffnet wurde. In den F&auml;llen, in denen die ehemalige Chefankl&auml;gerin Fatou Bensouda es versuchte &ndash; gegen USA und Gro&szlig;britannien wegen Foltervorw&uuml;rfen in Afghanistan und Irak &ndash;, wurden die Untersuchungen nach zum Teil massiven Interventionen eingestellt. So bleibt das Res&uuml;mee zwiesp&auml;ltig. Die Staaten haben zwar nach Jahrzehnte dauernden Verhandlungen einen Kodex internationaler Strafnormen im R&ouml;mischen Statut von 1998 entwickelt, der auf der H&ouml;he der Zeit dem aktuellen Unrechts- und Strafbewusstsein entspricht, um Straft&auml;ter bis in die h&ouml;chsten staatlichen &Auml;mter zur Verantwortung zu ziehen. Die alte koloniale Spaltung der Welt wirkt jedoch auch nach der formalen Befreiung von der kolonialen Gewalt fort. So werden sich die alten Kolonialm&auml;chte den von ihnen selbst entwickelten Strafnormen weiter entziehen k&ouml;nnen. Daher wird auch die Subsumierung der verschiedensten Formen verdeckter Kriege unter die Strafnormen des R&ouml;mischen Statuts derzeit kein Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof erm&ouml;glichen.<\/p><p>Ich danke Joachim Guillard f&uuml;r wertvolle Hinweise.<\/p><p>Quelle: Das Argument 340\/2023, S, 182 &ndash; 191.<\/p><p>Titelbild: MagicGeorge \/ Shutterstock<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein Merkmal aller Kriege, an denen die USA und mit ihnen die Staaten der NATO derzeit beteiligt sind, ob in Afrika, im Mittleren Osten oder in Europa, ist ihre globale Bedeutung &uuml;ber den lokalen Kriegsschauplatz hinaus. 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