{"id":9814,"date":"2011-06-17T08:52:17","date_gmt":"2011-06-17T06:52:17","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=9814"},"modified":"2016-07-18T08:24:06","modified_gmt":"2016-07-18T06:24:06","slug":"kino-to-kriminalisierung-und-kriminalitat-im-internet","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=9814","title":{"rendered":"kino.to \u2013 Kriminalisierung und Kriminalit\u00e4t im Internet"},"content":{"rendered":"<p>Zu den Grundbed&uuml;rfnissen eines jeden Menschen z&auml;hlt auch die Teilhabe am kulturellen und sozialen Leben eines Gemeinwesens. Wer jedoch bei dem Begriff &bdquo;Kultur&ldquo; nun an Goethe oder Beethoven, den Theater- oder Konzertbesuch denkt, verkennt wom&ouml;glich die kulturellen Realit&auml;ten in unserer Gesellschaft. Vor allem f&uuml;r j&uuml;ngere Menschen z&auml;hlen neben Popmusik und Computerspielen auch aktuelle Kinofilme zur kulturellen Teilhabe. Die Schlie&szlig;ung des Internetportals kino.to, das diese Teilhabe erm&ouml;glicht und dabei gegen geltende Gesetze versto&szlig;en hat, wirft jedoch einmal mehr die grunds&auml;tzliche Frage auf, wie unsere Gesellschaft eine kulturelle Teilhabe erm&ouml;glichen will, ohne ganze Bev&ouml;lkerungsschichten zu kriminalisieren. Von Jens Berger<br>\n<!--more--><\/p><p>Wer einen aktuellen Kinofilm anschauen will, muss entweder rund sieben Euro an der Eintrittskasse eines Kinos berappen oder ein paar Monate warten und sich dann f&uuml;r &ndash; je nach Qualit&auml;t und Ausf&uuml;hrung &ndash; zehn bis zwanzig Euro die dazugeh&ouml;rige DVD kaufen. Wer keine Probleme damit hat, sich Filme auf dem Monitor anzuschauen und in einer rechtlichen Grauzone zu operieren, kommt jedoch heutzutage dank des Internets auch kostenlos zu seinem Filmvergn&uuml;gen. Sogenannte Streaming-Portale leiten den Internetnutzer schnell auf zehntausende Filme weiter, die er dann direkt im Internetbrowser betrachten oder auch herunterladen kann. Weitere Portale bieten neben Filmen auch alle nur erdenklichen Inhalte an, angefangen bei Computersoftware &uuml;ber Computerspiele, Musik, H&ouml;rb&uuml;cher bis hin zu pornographischen Inhalten jeglicher Couleur &ndash; das alles selbstverst&auml;ndlich kostenlos.<\/p><p><strong>Kriminalisierung einer ganzen Bev&ouml;lkerungsschicht<\/strong><\/p><p>Nat&uuml;rlich kann man es sich leicht machen und solche Angebote wegen des offensichtlichen Versto&szlig;es gegen das Urheberrecht br&uuml;sk ablehnen und deren Nutzer moralisch anklagen. Zielf&uuml;hrend ist das jedoch nicht. Wie soll man einem Jugendlichen denn auch klarmachen, dass er mit dem Betrachten des neuesten X-Men-Films, &uuml;ber den der ganze Schulhof spricht, vielleicht gegen geltende Gesetze verst&ouml;&szlig;t? Filme, die bei den Nutzern dieser Portale beliebt sind, geh&ouml;ren auch nicht unbedingt in die Kategorie Independent- oder Autoren-Film, deren Fortbestehen in der Tat gef&auml;hrdet w&auml;re, wenn die Einnahmen an der Kinokasse wegbrechen. Das Mitleid mit dem X-Men-Star Hugh Jackman, der sich dank des vermeintlich gesetzwidrigen Konsumverhalten der Internetnutzer nun nicht den zehnten Ferrari leisten kann, d&uuml;rfte sich ebenfalls in Grenzen halten. Unser Rechtsempfinden orientiert sich nun einmal an der Frage, wen und in welcher Weise ein vermeintlicher Rechtsbruch sch&auml;digt und welche Folgen das f&uuml;r die Gesellschaft hat. Im Falle des systematischen Versto&szlig;es gegen das Urheberrecht im Internet ist dies jedoch eine sehr abstrakte Frage, die vielleicht f&uuml;r Rechtsexperten interessant ist, von den meisten Internetnutzern aber bereits l&auml;ngst f&uuml;r sich selbst beantwortet wurde.<\/p><p>Welche Alternative h&auml;tte denn beispielsweise ein jugendlicher Internetnutzer? In unserer Gesellschaft ist es nun einmal Millionen von Familien nicht m&ouml;glich, dem Nachwuchs mehrmals pro Monat zwanzig Euro in die Tasche zu stecken, um ihm einen sch&ouml;nen Abend im Kino mit Cola und Popcorn zu finanzieren. Die Jugendlichen, die nicht das nicht Privileg der Gnade der &bdquo;richtigen Geburt&ldquo; hatten, f&uuml;hlen sich jedoch verst&auml;ndlicherweise ausgegrenzt, wenn sie auf dem Schulhof nicht mitreden k&ouml;nnen, wenn es um die neuesten Filme geht. <\/p><p>Auch wenn es vielleicht moralisch fragw&uuml;rdig ist, solche Verst&ouml;&szlig;e gegen das Urheberrecht zu bagatellisieren, so handeln die Nutzer dieser Angebote doch eigentlich genau nach dem informierten, globalisierten Ma&szlig;stab, den unsere Gesellschaft in anderen Bereichen stets als w&uuml;nschenswert propagiert. Sie nutzen die M&ouml;glichkeiten moderner Technologie, sozialer Netzwerke und einer globalisierten Welt, um ihre Bed&uuml;rfnisse bestm&ouml;glich zu befriedigen. Warum diese Maxime in wirtschaftlichem oder wissenschaftlichem Kontext erw&uuml;nscht, im kulturellen Kontext aber unerw&uuml;nscht sein soll, wissen zwar Rechtsexperten &ndash; die Jugendlichen selbst interessiert diese Unterscheidung jedoch nicht.<\/p><p><strong>Der Schlag gegen kino.to<\/strong><\/p><p>Entsprechend ambivalent fallen daher auch die Reaktionen auf die <a href=\"http:\/\/www.heise.de\/newsticker\/meldung\/kino-to-Polizeiaktion-gegen-Filmpiraten-1257486.html\">Schlie&szlig;ung der popul&auml;ren Streaming-Plattform kino.to<\/a> aus. Es ist wenig &uuml;berraschend, dass die Lobby der Rechteinhaber die gro&szlig; angelegte Aktion der Generalstaatsanwaltschaft Dresden feiert, bei der zwanzig Wohnungen, B&uuml;ros und Rechenzentren durchsucht und dreizehn Personen wegen des Verdachts der &bdquo;Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsm&auml;&szlig;igen Begehung von Urheberrechtsverletzungen&ldquo; verhaftet wurden. Es ist jedoch auch wenig &uuml;berraschend, dass die Nutzer der Plattform dies mit einem Schulterzucken quittieren und ganz einfach zu einem der zahlreichen Konkurrenzangebote wechseln. Mit solchen Portalen verh&auml;lt es sich wie mit den K&ouml;pfen der Hydra &ndash; schl&auml;gt man einen ab, entstehen mindestens zwei neue.<\/p><p>Man sollte jedoch tunlichst vermeiden, die fragw&uuml;rdige Kriminalisierung von Millionen Nutzern mit einem Freibrief f&uuml;r die Betreiber von Portalen wie kino.to zu verwechseln. Die Betreiber von kino.to und vergleichbaren Portalen sind keine modernen Robin Hoods, sondern knallharte Gesch&auml;ftsleute, die mit dem vors&auml;tzlichen Versto&szlig; gegen Urheberrechte Gewinne in Millionenh&ouml;he realisieren. Die Besucher zahlen zwar keinen Cent f&uuml;r die Nutzung der Plattformen, werden daf&uuml;r aber mit einer ganzen Kaskade von Pop-Ups und Werbeeinblendungen &uuml;berh&auml;uft, die auf Angebote verweisen, die bestenfalls zwielichtig sind und schlimmstenfalls eine betr&uuml;gerische Absicht verfolgen. <\/p><p><strong>Kriminelle Betreiber<\/strong><\/p><p>Als Beispiel sei hier eine sehr lukrative Einnahmequelle des Portals kino.to genannt. Bevor der Nutzer sich einen Film anschauen kann, wird er &ndash; vollkommen unabh&auml;ngig davon, welche Software er benutzt &ndash; darauf <a href=\"http:\/\/www.spiegel.de\/netzwelt\/web\/0,1518,617164,00.html\">hingewiesen<\/a>, dass er das Angebot nur dann wahrnehmen kann, wenn er sich eine Softwareaktualisierung herunterl&auml;dt. Diese Software stammt dann &ndash; obgleich sie eigentlich kostenlos ist &ndash; von einem Anbieter, der diese Software als Abonnementdienst f&uuml;r mehrere hundert Euro anbietet. Nach den Angaben von Verbrauchersch&uuml;tzern fielen jeden Monat tausende Nutzer auf diesen perfiden Trick herein. Ob das Portal kino.to ein festes Honorar f&uuml;r die Einblendung dieser betr&uuml;gerischen Werbung bezog oder am Umsatz beteiligt war, ist indes nicht bekannt. Wer sich jedoch in der Netz&ouml;ffentlichkeit das M&auml;ntelchen eines Robin Hood &uuml;berstreift und sein Angebot mit den &bdquo;sieben Millionen Hartz-IV-Empf&auml;ngern&ldquo; <a href=\"http:\/\/www.gulli.com\/news\/kino-to-interview-2009-02-12\/\">begr&uuml;ndet<\/a>, die sich &bdquo;keine Kinokarte leisten k&ouml;nnen&ldquo;, und eben diese Besucher vors&auml;tzlich abzockt, hat keine Sympathie verdient.<\/p><p>Ob die Justiz dem Portal kino.to nachweisen kann, dass es selbst gegen geltende Urheberschutzrechte versto&szlig;en hat, wird das Verfahren zeigen. Leicht ist die Arbeit der ermittelnden Beh&ouml;rden jedenfalls nicht, da kino.to offiziell nur die Besucher zu den zweifelslos illegalen Inhalten vermittelt, diese Inhalte aber nicht selbst angeboten hat. F&uuml;r die Frage, ob die Betreiber eine Strafe zu erwarten haben, spielt dies jedoch keine Rolle. Da ihr Angebot sich bestenfalls in einer rechtlichen Grauzone bewegte, haben die Anbieter verst&auml;ndlicherweise ihre Eink&uuml;nfte auch nicht beim Fiskus angegeben und sich damit aller Wahrscheinlichkeit nach der Steuerhinterziehung strafbar gemacht. Neben einer Geldstrafe in vermutlich siebenstelliger H&ouml;he drohen den Betreibern damit auch hohe Haftstrafen. Die Nutzer des Portals haben &ndash; allem Kanonendonner der Rechteinhaberlobby zum Trotz &ndash; indes nicht mit einer Strafverfolgung zu rechnen. <\/p><p><strong>Der digitale Geist aus der Flasche<\/strong><\/p><p>Mit dem Siegeszug des Internets und der Vernetzung der multimediaf&auml;higen Endger&auml;te ist die Verbreitung urheberrechtlich gesch&uuml;tzter Inhalte nicht mehr zu stoppen. Nat&uuml;rlich gibt es nicht nur kommerziell motivierte Anbieter wie kino.to, sondern auch unz&auml;hlige Foren und Gruppen, auf die die Robin-Hood-Analogie wesentlich besser zutrifft. Der Geist ist aus der Flasche und wird sich durch Kriminalisierung der Nutzer auch nicht wieder in die Flasche einsperren lassen. Schlie&szlig;lich betreiben Portale wie kino.to oder nicht-kommerzielle Foren nur eine Dienstleistung, die l&auml;ngst &uuml;berf&auml;llig ist. Die technischen M&ouml;glichkeiten einer weltweiten Video-on-Demand-Plattform sind zweifelsohne gegeben und wenn die Rechteinhaber sich weigern, solche Plattformen legal und bezahlbar mit Inhalten zu versorgen, m&uuml;ssen sie sich auch nicht dar&uuml;ber wundern, wenn diese Angebote ohne ihre Zustimmung und somit in einer rechtlichen Grauzone entstehen.<br>\n<img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"http:\/\/vg08.met.vgwort.de\/na\/54697d8f025748219b81b9ff8e9143f7\" width=\"1\" height=\"1\" alt=\"\"><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zu den Grundbed&uuml;rfnissen eines jeden Menschen z&auml;hlt auch die Teilhabe am kulturellen und sozialen Leben eines Gemeinwesens. Wer jedoch bei dem Begriff &bdquo;Kultur&ldquo; nun an Goethe oder Beethoven, den Theater- oder Konzertbesuch denkt, verkennt wom&ouml;glich die kulturellen Realit&auml;ten in unserer Gesellschaft. 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