{"id":98642,"date":"2023-06-01T08:45:51","date_gmt":"2023-06-01T06:45:51","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=98642"},"modified":"2023-06-01T10:09:29","modified_gmt":"2023-06-01T08:09:29","slug":"gegen-falsche-kritik-an-den-tarifabschluessen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=98642","title":{"rendered":"Gegen falsche Kritik an den Tarifabschl\u00fcssen"},"content":{"rendered":"<p>Auf den NachDenkSeiten erschien am 29.05.2023 ein Text von Tobias Wei&szlig;ert unter dem Titel <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=98402\">&bdquo;Wo werden eigentlich &ndash; und zu wessen Gunsten &ndash; Tarifvertr&auml;ge gemacht?&ldquo;<\/a>. Diese Frage zu beantworten, w&auml;re nicht so schwierig: Tarifvertr&auml;ge werden in Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern bzw. ihren Verb&auml;nden gemacht. Ihr Ergebnis stellt in der Regel einen Kompromiss dar, der von den Kr&auml;fteverh&auml;ltnissen zwischen den Beteiligten auf Grundlage der gegebenen &ouml;konomischen und politischen Bedingungen bestimmt wird. Dabei geht es f&uuml;r die Gewerkschaften prim&auml;r um die Interessen der dabei vertretenen und ggf. auch zum Arbeitskampf aufgerufenen Mitglieder, deren Artikulation wiederum auf einem Diskussionsprozess beruht, bei dem sekund&auml;r eventuell die Interessen der Klasse insgesamt auch ber&uuml;cksichtigt werden. Ein Arbeitskampf und wie er gef&uuml;hrt wird, kann das Ergebnis ggf. beeinflussen, verbessern, aber die allgemeinen Bedingungen nicht au&szlig;er Kraft setzen. Von <strong>Ralf Kr&auml;mer<\/strong>, der bei ver.di im Bereich Wirtschaftspolitik arbeitet.<br>\n<!--more--><br>\nEine Antwort auf die selbst gestellte Frage zu geben, wird in dem Text von Wei&szlig;ert aber nicht mal versucht, stattdessen werden falsche und irref&uuml;hrende Behauptungen verbreitet. Die Kernthesen sind: &bdquo;Den Besch&auml;ftigten insgesamt droht als Folge der niedrigen Tarifabschl&uuml;sse der f&uuml;hrenden Gewerkschaften 2024 gegen&uuml;ber 2023 ein sp&uuml;rbarer Reallohnverlust. Mit Sonderzahlungen wurden niedrigere sozialversicherungspflichtige Lohnerh&ouml;hungen erm&ouml;glicht. Es ist au&szlig;erdem untragbar, Einkommenserh&ouml;hungen von erwerbst&auml;tigen Lohnabh&auml;ngigen mit Verschlechterungen bei nicht erwerbst&auml;tigen Lohnabh&auml;ngigen zu finanzieren. Gewerkschaften, die das tun, spalten die Lohnabh&auml;ngigen und handeln unsolidarisch.&ldquo;<\/p><p>Zun&auml;chst mal ist festzuhalten, dass die Steuer- und Beitragsbefreiung von Sonderzahlungen zum Inflationsausgleich bis zu 3.000 Euro eine Entscheidung der Bundesregierung und der Ampelkoalition im Bundestag war und nicht eine der Gewerkschaften. Insbesondere ver.di hat die dadurch verursachten Einnahmeausf&auml;lle bei den Sozialversicherungen kritisiert und deutlich gemacht, dass Einmalzahlungen keine Antwort gegen dauerhaft h&ouml;here Preise sind. &bdquo;Es ist daher notwendig, dass ver.di sich auf Forderungen nach tabellenwirksamen und damit dauerhaft die L&ouml;hne erh&ouml;henden Tariferh&ouml;hungen konzentriert.&ldquo; (ver.di Wirtschaftspolitik Informationen M&auml;rz 2023) Das hat ver.di auch getan und mit den Tarifabschl&uuml;ssen insbesondere bei der Post und f&uuml;r den &ouml;ffentlichen Dienst in Bund und Kommunen kr&auml;ftige dauerhaft wirkende Lohnzuw&auml;chse durchgesetzt.<\/p><p>Andererseits w&auml;re es blau&auml;ugig zu erwarten, dass, wenn eine solche M&ouml;glichkeit f&uuml;r abgabenfreie Sonderzahlungen besteht, diese dann nicht auch genutzt w&uuml;rde. Auch wer das Ehegattensplitting politisch ablehnt oder die Besteuerung hoher Einkommen zu niedrig findet, nimmt ggf. die bestehenden Regelungen in Anspruch und zahlt nicht freiwillig mehr Steuern. Die Steuer- und Abgabenbefreiung ist n&auml;mlich nicht nur &bdquo;eine Lohnsubvention des Staates und der Sozialversicherungen f&uuml;r die Unternehmer&ldquo;, wie Wei&szlig;ert schreibt, sondern kommt noch mehr (wegen der Steuerbefreiung, die nur die Besch&auml;ftigten beg&uuml;nstigt) den Besch&auml;ftigten zugute, die diese Zahlungen erhalten. Sie erh&ouml;ht den Verteilungsspielraum insbesondere f&uuml;r h&ouml;here Nettoeinkommen.<\/p><p>Das Ziel der Bundesregierung war, dass zugunsten der Einmalzahlungen die tabellenwirksamen, also dauerhaften Lohnerh&ouml;hungen geringer ausfallen. In den Folgejahren w&uuml;rden dann die Realeinkommensverluste voll durchschlagen. Doch eine Inflationsausgleichspr&auml;mie anstatt einer dauerhaft tabellenwirksamen Lohnerh&ouml;hung ist in den genannten Tarifrunden nicht vereinbart worden. Die Tabellenerh&ouml;hung f&auml;llt im Endeffekt jedenfalls bei ver.di nicht geringer aus, als sie ohne diese Pr&auml;mie gewesen w&auml;re. Dies war allerdings nur umsetzbar im Rahmen einer zweij&auml;hrigen Laufzeit, die aber auch vorher schon im &ouml;ffentlichen Dienst und in vielen anderen Bereichen &uuml;blich geworden war. Das kann man grunds&auml;tzlich zu Recht kritisieren, aber hier erleichterte es, Tarifergebnisse zu erzielen, die insgesamt vor dem Hintergrund der gegebenen Bedingungen akzeptabel sind.<\/p><p>Denn im Ergebnis wird durch die Mitnahme der 3.000 Euro abgabenfreie Sonderzahlung der Nettovorteil f&uuml;r die Besch&auml;ftigten maximiert. Tarifergebnisse sind kein W&uuml;nsch-dir-was, sondern erfordern die Zustimmung der Gegenseite. Die realistische Alternative w&auml;re gewesen, bereits 2023 eine Tabellenerh&ouml;hung zu etwa gleichen oder vielleicht minimal h&ouml;heren Arbeitgeberkosten zu vereinbaren. Davon h&auml;tten aber die vollen Sozialbeitr&auml;ge sowie Lohnsteuern gezahlt werden m&uuml;ssen. Das h&auml;tte f&uuml;r die Besch&auml;ftigten &uuml;ber 1.000 Euro bis zu &uuml;ber 1.500 Euro weniger netto bedeutet. Das w&auml;re nicht in ihrem Interesse gewesen. Der individuelle Rentennachteil durch die nicht gezahlten Beitr&auml;ge liegt bei 2,20 Euro (oder wenn man die 3.000 Euro als Arbeitnehmerbrutto rechnet: 2,60 Euro) im Monat weniger Rente und ist damit weit niedriger als der Nettovorteil.<\/p><p>Die dauerhaft wirksame Tabellenerh&ouml;hung wird durch den Tarifabschluss nur aufgeschoben, aber nicht vermindert. F&uuml;r die dauerhafte Tabellenwirkung ist es egal, dass sie nicht schon 2023 beginnt, sondern erst 2024 dann umso kr&auml;ftiger erfolgt. Ob z.B. in 2023 eine Erh&ouml;hung um 6 Prozent und 2024 eine weitere um 5 Prozent erfolgen w&uuml;rde oder nur in 2024 eine von gut 11 Prozent, ist f&uuml;r die Zukunft, f&uuml;r die Dauerwirkung egal. Aus Sicht der Interessen der betroffenen Besch&auml;ftigten war die Mitnahme der Inflationsausgleichspr&auml;mie m.E. die sinnvollste Weise, mit der Lage umzugehen.<\/p><p>Insgesamt ist der Tarifabschluss im &ouml;ffentlichen Dienst besser, als er von Wei&szlig;ert und einigen Anderen dargestellt wird. Ab Juli 2023 haben die Kolleginnen und Kollegen monatlich 220 Euro mehr netto in der Tasche als 2022. Die Einmalzahlung von 1.240 Euro im Juni entspricht einer Nachzahlung von 207 Euro je Monat f&uuml;r Januar bis Juni. Diese Inflationsausgleichspr&auml;mie ist zwar nicht tabellenwirksam, bringt aber einen sp&uuml;rbaren Nettozuwachs gegen&uuml;ber 2022, f&uuml;r den ansonsten ein deutlich h&ouml;herer Bruttozuwachs, f&uuml;r die meisten von &uuml;ber zehn Prozent, n&ouml;tig gewesen w&auml;re. Weil alle Vollzeitbesch&auml;ftigten gleich viel bekommen, ist der prozentuale Zuwachs f&uuml;r niedrige Einkommen besonders hoch. Die Inflation wird 2023 nach den vorliegenden Prognosen im Jahresverlauf &ndash; anders als Wei&szlig;ert behauptet &ndash; stark zur&uuml;ckgehen und jahresdurchschnittlich etwa 6 Prozent betragen. Sie wird damit mehr als ausgeglichen, gerade auch f&uuml;r die Besch&auml;ftigten mit geringen L&ouml;hnen. Dies so darzustellen wie Wei&szlig;ert &ndash; &bdquo;ver.di vereinbarte f&uuml;r 2023 eine Nullrunde&ldquo; &ndash; ist grob irref&uuml;hrend.<\/p><p>Ab M&auml;rz 2024 folgt dann eine kr&auml;ftige, dauerhaft wirksame Tabellenerh&ouml;hung: zun&auml;chst wird das Entgelt um 200 Euro erh&ouml;ht und der so erh&ouml;hte Betrag dann um 5,5 Prozent, zumindest aber 340 Euro. F&uuml;r die untersten Gruppen sind das &uuml;ber 16 Prozent, f&uuml;r die h&ouml;chsten Gruppen &uuml;ber 8 Prozent Zuwachs gegen&uuml;ber der Tabelle von 2022, im Durchschnitt 11,5 Prozent. Wichtig ist f&uuml;r viele Besch&auml;ftigte zudem, dass auch die diversen Zuschl&auml;ge etwa f&uuml;r Schichtarbeit um 11,5 Prozent erh&ouml;ht werden. Damit bekommen die meisten Besch&auml;ftigten &uuml;ber 400 Euro im Monat mehr als 2022. F&uuml;r 2024 werden zumeist 2,5 bis 3 Prozent Inflation prognostiziert, 2023 und 2024 zusammen also etwa 9 Prozent. Die Reall&ouml;hne werden damit durch diesen Tarifabschluss sowohl 2023 wie 2024 gesichert, f&uuml;r die meisten Besch&auml;ftigten wird es in diesen Jahren Reallohnzuw&auml;chse geben. <\/p><p>Die erheblichen Verluste aus 2022 in der Gr&ouml;&szlig;enordnung von 5 Prozent werden allerdings nicht nachtr&auml;glich ausgeglichen. Das gelang aber nirgends. Dabei ist zu beachten, dass diese Reallohnverluste nicht auf Umverteilung zugunsten des Kapitals beruhten, sondern vor allem auf den Preissteigerungen f&uuml;r importierte Energie und Nahrungsmittel in Folge von Engp&auml;ssen nach Corona und dann Krieg und Sanktionen, die das Volkseinkommen insgesamt gesenkt haben. In einem solchen Umfeld die Reall&ouml;hne zu sichern, ist praktisch nicht m&ouml;glich, deshalb haben sich die Gewerkschaften 2022 auch stark f&uuml;r staatliche Entlastungsma&szlig;nahmen eingesetzt, die die Verluste begrenzt und gemindert haben. Dass marktm&auml;chtige Unternehmen versuchen, durch Preissteigerungen zus&auml;tzlich ihre Profite zu steigern, stimmt, spielt aber f&uuml;r die Inflation in Deutschland bisher eine untergeordnete Rolle. Die Darstellungen im Text von Wei&szlig;ert, der die Einmalzahlungen ausblendet und die Gewerkschaften quasi zu Schuldigen f&uuml;r die Reallohnverluste erkl&auml;rt, gehen an den Realit&auml;ten vorbei.<\/p><p>V&ouml;llig falsch sind dann Wei&szlig;erts Rechnungen zu den Renten: &bdquo;Im Juli 2023 werden die Renten vermutlich um 4,6 Prozent (Gesamtdeutschland) erh&ouml;ht. Auf das ganze Jahr verteilt sind das 2,3 Prozent monatlich mehr Geld. Bei einer Teuerung von 8 Prozent bedeutet das erneut einen Kaufkraftverlust um diesmal 5,7 Prozent.&ldquo; Zwei S&auml;tze vorher schreibt er selbst noch, dass die Renten im Juli 2022 um 5,5 Prozent erh&ouml;ht wurden. Diese Erh&ouml;hung wirkt aber noch im ersten Halbjahr 2023, und im zweiten Halbjahr werden sie dann um weitere 4,6 Prozent erh&ouml;ht. Im Jahresdurchschnitt sind die Renten 2023 damit 5 Prozent h&ouml;her als 2022 (und nicht nur 2,3 Prozent). Bei einer wahrscheinlichen Teuerung von 6 Prozent betr&auml;gt der Kaufkraftverlust 2023 etwa 1 Prozent (und nicht 5,7 Prozent). Ich will das nicht sch&ouml;nmalen, und 2022 gab es einen erheblich gr&ouml;&szlig;eren Kaufkraftverlust bei den Renten, aber die Zahlen sollten korrekt sein.<\/p><p>Auch die Auswirkungen der Inflationsausgleichszahlungen auf die weitere Entwicklung der Renten sind anders als von Wei&szlig;ert beschrieben. Zun&auml;chst gehen diese durchaus in die zugrundeliegenden Durchschnittsentgelte ein, und wenn die dauerhaften Erh&ouml;hungen der Lohntabellen durch die Einmalzahlungen nicht gemindert, sondern nur verschoben werden, wie es beim Tarifabschluss f&uuml;r den &ouml;ffentlichen Dienst der Fall ist, werden die Renten auch auf die Dauer nicht gemindert.<\/p><p>Vor dem Hintergrund dieser Gesamtlage ist es verfehlt, den Gewerkschaften Spaltung und unsolidarisches Verhalten vorzuwerfen, weil sie die Inflationsausgleichszahlungen genutzt haben, um h&ouml;here Nettozuw&auml;chse f&uuml;r die Besch&auml;ftigten zu erreichen, als es sonst m&ouml;glich gewesen w&auml;re. Indem die Gewerkschaften diese Sonderzahlungen tariflich vereinbart haben und damit nicht der Willk&uuml;r der Arbeitgeber &uuml;berlassen, wurde das Tarifsystem gest&uuml;tzt und nicht geschw&auml;cht. Dieser Tarifabschluss im &ouml;ffentlichen Dienst ist besser als der der IG Metall, das kommt selten vor. Das war nur m&ouml;glich auf Basis der massiven Warnstreikaktionen. Die ganz &uuml;berwiegende Einsch&auml;tzung in ver.di war, dass keine realistische Aussicht bestand, mit einem Streik mehr rauszuholen, viele Kommunen waren jetzt schon kaum zur Zustimmung zu bewegen. Wenn Wei&szlig;ert behauptet, die Gewerkschaften h&auml;tten sich &bdquo;unterworfen&ldquo; und &bdquo;das Recht auf selbstst&auml;ndige Tarifpolitik mit den Mitteln des Arbeitskampfes verkauft&ldquo;, ist das angesichts der tats&auml;chlichen Bedingungen und Abl&auml;ufe unterirdisch.<\/p><p>Titelbild: riekephotos\/shutterstock.com<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Auf den NachDenkSeiten erschien am 29.05.2023 ein Text von Tobias Wei&szlig;ert unter dem Titel <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=98402\">&bdquo;Wo werden eigentlich &ndash; und zu wessen Gunsten &ndash; Tarifvertr&auml;ge gemacht?&ldquo;<\/a>. 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