{"id":99390,"date":"2023-06-19T10:00:11","date_gmt":"2023-06-19T08:00:11","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=99390"},"modified":"2023-06-22T16:06:45","modified_gmt":"2023-06-22T14:06:45","slug":"oeffentlicher-gerichtstermin-am-29-juni-nachdenkseiten-versus-bundespressekonferenz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=99390","title":{"rendered":"\u00d6ffentlicher Gerichtstermin am 29. Juni: NachDenkSeiten versus Bundespressekonferenz"},"content":{"rendered":"<p>Nach l&auml;ngerem Hin und Her sowie einem abgelehnten Verf&uuml;gungsantrag ist es so weit: Am 29. Juni gibt es die erste &ouml;ffentliche Verhandlung im Hauptverfahren am Berliner Landgericht zwischen dem <em>NachDenkSeiten<\/em>-Redakteur Florian Warweg und dem privaten Verein &bdquo;Bundespressekonferenz e.V.&ldquo; (BPK), welcher in Deutschland &uuml;ber das Monopol zur Durchf&uuml;hrung der sogenannten Regierungspressekonferenzen verf&uuml;gt. Dessen Vorstand will den <em>NachDenkSeiten<\/em> mit allen Mitteln den Zugang zu den Regierungspressekonferenzen verweigern. Man f&uuml;rchte, das wurde so offen kommuniziert, einen Pr&auml;zedenzfall f&uuml;r alle &bdquo;alternativen Medien&ldquo;. F&uuml;r unsere Leser zeichnen wir die Argumentation der <em>NachDenkSeiten<\/em> sowie die der beklagten Seite, dem BPK e.V., nach. Von <strong>Florian Warweg<\/strong>.<\/p><p><em>Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verf&uuml;gbar.<\/em><br>\n<!--more--><br>\n<\/p><div class=\"powerpress_player\" id=\"powerpress_player_2282\"><!--[if lt IE 9]><script>document.createElement('audio');<\/script><![endif]-->\n<audio class=\"wp-audio-shortcode\" id=\"audio-99390-1\" preload=\"none\" style=\"width: 100%;\" controls=\"controls\"><source type=\"audio\/mpeg\" src=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/230620_Oeffentlicher_Gerichtstermin_am_29_Juni_NachDenkSeiten_versus_Bundespressekonferenz_NDS.mp3?_=1\"><\/source><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/230620_Oeffentlicher_Gerichtstermin_am_29_Juni_NachDenkSeiten_versus_Bundespressekonferenz_NDS.mp3\">https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/230620_Oeffentlicher_Gerichtstermin_am_29_Juni_NachDenkSeiten_versus_Bundespressekonferenz_NDS.mp3<\/a><\/audio><\/div><p class=\"powerpress_links powerpress_links_mp3\">Podcast: <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/230620_Oeffentlicher_Gerichtstermin_am_29_Juni_NachDenkSeiten_versus_Bundespressekonferenz_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_pinw\" target=\"_blank\" title=\"Play in new window\" onclick=\"return powerpress_pinw('https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?powerpress_pinw=99390-podcast');\" rel=\"nofollow\">Play in new window<\/a> | <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/230620_Oeffentlicher_Gerichtstermin_am_29_Juni_NachDenkSeiten_versus_Bundespressekonferenz_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_d\" title=\"Download\" rel=\"nofollow\" download=\"230620_Oeffentlicher_Gerichtstermin_am_29_Juni_NachDenkSeiten_versus_Bundespressekonferenz_NDS.mp3\">Download<\/a><\/p><p><strong>Hintergrund: Was bisher geschah<\/strong><\/p><p>Am 18. August 2022 erhielt der Autor dieser Zeilen auf dem Postweg ein Schreiben vom Vorsitzenden des BPK-Mitgliedsausschusses, J&ouml;rg Blank, seines Zeichens &bdquo;<a href=\"https:\/\/de.linkedin.com\/in\/joerg-blank-54892b154\">Kanzlerkorrespondent<\/a>&ldquo; bei der <em>Deutschen Presse-Agentur (dpa)<\/em>, in welchem ihm dieser mitteilte, dass der Ausschuss sich &bdquo;nach eingehender Pr&uuml;fung&ldquo; best&auml;tigt s&auml;he, den Antrag auf Mitgliedschaft in der BPK abzulehnen. Die einzig angef&uuml;hrte Begr&uuml;ndung? Ich w&uuml;rde angeblich f&uuml;r die <em>NachDenkSeiten<\/em> nicht regelm&auml;&szlig;ig zu bundespolitischen Themen schreiben. Wie konstruiert und leicht widerlegbar diese Argumentation ist, erschlie&szlig;t sich durch eine kurze Inaugenscheinnahme meiner seit dem 1. Juni 2022 f&uuml;r die <em>NachDenkSeiten<\/em> <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?author=15\">verfassten Artikel<\/a>, die sich in ihrer gro&szlig;en Mehrheit nachweislich bundespolitischen Themen widmen. Wenn man zu der Thematik recherchiert, wird deutlich, dass es derzeit zum Beispiel kaum andere Journalisten in der Bundesrepublik gibt, die so regelm&auml;&szlig;ig und in der politischen Breite wie ich f&uuml;r die <em>NachDenkSeiten<\/em> parlamentarische Initiativen im Bundestag (schriftliche Fragen, Kleine Anfragen an die Bundesregierung, Antr&auml;ge etc.) auswerten und aufbereiten.<\/p><p>Noch eklatanter wird es, wenn man sich anschaut, was problemlos aufgenommene Mitglieder der BPK journalistisch so an Artikeln zu &bdquo;Bundespolitik&ldquo; produzieren. Exemplarisch sei auf den ehemaligen <em>Tagesspiegel<\/em>-Redakteur und bis Ende 2022 Mitglied des umstrittenen &Uuml;berwachungsportals &bdquo;<a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=85379\">Gegneranalyse<\/a>&ldquo;, Matthias Meisner, verwiesen. Bis zum heutigen Tag bleibt Matthias Meisner das einzige Mitglied der Bundespressekonferenz, welches sich proaktiv und &ouml;ffentlich gegen die Mitgliedschaft eines NDS-Redakteurs bei der Bundespressekonferenz ausgesprochen und eine <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=87259\">entsprechende Kampagne<\/a> initiiert hatte.<\/p><div class=\"external-2click\" data-provider=\"X (Twitter)\" data-provider-slug=\"twitter\"><div class=\"external-placeholder\"><p><strong>Externer Inhalt<\/strong><\/p><p>Beim Laden des Tweets werden Daten an X (ehemals Twitter) &uuml;bertragen.<\/p><button type=\"button\" class=\"external-load\">Inhalt von X (Twitter) zulassen<\/button><\/div><div class=\"external-content\"><blockquote class=\"external-2click-target twitter-tweet\">\n<p lang=\"de\" dir=\"ltr\">Der Kreml-Propagandist Florian Warweg, Ex-Chef von RT Deutsch, will f&uuml;r die verschw&ouml;rungsideologischen <a href=\"https:\/\/twitter.com\/hashtag\/NachDenkSeiten?src=hash&amp;ref_src=twsrc%5Etfw\">#NachDenkSeiten<\/a> in die <a href=\"https:\/\/twitter.com\/hashtag\/Bundespressekonferenz?src=hash&amp;ref_src=twsrc%5Etfw\">#Bundespressekonferenz<\/a>. Warum eine Aufnahme der Reputation des Vereins schaden w&uuml;rde. Mein Text f&uuml;r <a href=\"https:\/\/twitter.com\/Volksverpetzer?ref_src=twsrc%5Etfw\">@Volksverpetzer<\/a>: <a href=\"https:\/\/t.co\/Zko77E0cNY\">https:\/\/t.co\/Zko77E0cNY<\/a><\/p>\n<p>&mdash; Matthias Meisner (@MatthiasMeisner) <a href=\"https:\/\/twitter.com\/MatthiasMeisner\/status\/1539244511490101251?ref_src=twsrc%5Etfw\">June 21, 2022<\/a><\/p><\/blockquote><\/div><div class=\"external-optout\"><a href=\"#\" data-revoke=\"twitter\">Inhalte von X (Twitter) nicht mehr zulassen<\/a><\/div><\/div><p>  <\/p><p>Daneben gibt es noch die &ouml;ffentliche Bekanntmachung des Videobloggers Tilo Jung, der seit 2022 de facto &uuml;ber das Aufzeichnungsmonopol in der BPK verf&uuml;gt. Kein anderer Journalist berichtet derzeit regelm&auml;&szlig;ig und videobasiert &uuml;ber die Regierungspressekonferenzen in der BPK. Eine Pr&auml;senz der NDS auf der BPK w&auml;re also eine direkte Konkurrenz f&uuml;r Jung und sein mediales Business-Modell. Der Macher von Jung &amp; Naiv erkl&auml;rte im Juni 2022 folglich nicht ganz &uuml;berraschend unter einem Tweet von Meisner, dass er &bdquo;postwendend&ldquo; Einspruch gegen die Mitgliedschaft eines NDS-Redakteurs eingelegt habe. Seine Behauptung gegen&uuml;ber Meisner, er w&uuml;sste von &bdquo;Dutzenden&ldquo; solcher Einspr&uuml;che, ist nachweislich falsch. Selbst der BPK-Vorstand spricht lediglich von insgesamt sechs Widerspr&uuml;chen, die eingegangen seien &ndash; wohlgemerkt bei &uuml;ber 900 Vereinsmitgliedern. Es legten also nur rund 0,67 Prozent der Gesamtmitgliederschaft Widerspruch ein.<\/p><div class=\"imagewrap\"><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/bilder\/230619-gericht-Screen_1.png\" alt=\"\" title=\"\"><\/div><p>Doch Meisner selbst, wie dargelegt die Hauptstimme gegen eine Mitgliedschaft der <em>NachDenkSeiten<\/em> in der BPK, schreibt sp&auml;testens seit 2023 weder regelm&auml;&szlig;ig zu bundespolitischen Themen (ein Blick auf seine <a href=\"http:\/\/www.meisnerwerk.de\/demokratie.html\">Website<\/a>, in der er alle Artikel auff&uuml;hrt, best&auml;tigt dies), noch erf&uuml;llt er derzeit die Grundvoraussetzung in der <a href=\"https:\/\/www.bundespressekonferenz.de\/verein\/satzung\">Satzung der BPK<\/a>, die vorschreibt, dass man &bdquo;aus Berlin und\/oder Bonn st&auml;ndig und weit &uuml;berwiegend &uuml;ber die Bundespolitik&ldquo; zu berichten habe. Herr Meisner lebt n&auml;mlich seit Beginn 2023 vornehmlich im europ&auml;ischen Ausland, genauer <a href=\"http:\/\/www.meisnerwerk.de\">in Prag<\/a>.<\/p><p>Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Der Hauptpropagandist gegen unsere Mitgliedschaft in der BPK erf&uuml;llt selbst nicht einmal die Mindestanforderungen, die laut Satzung an den Erhalt und die Beibehaltung der Mitgliedschaft gestellt werden, dies hat aber bisher keinerlei Konsequenzen f&uuml;r seinen dortigen Mitgliedsstatus. Verwiesen sei in diesem Zusammenhang auch auf den Ausschluss von Boris Reitschuster aus der BPK. Als einzige Begr&uuml;ndung f&uuml;r den Rausschmiss wurde damals vom BPK-Vorstand angef&uuml;hrt, dass er gegen die Satzung versto&szlig;en habe, indem er &bdquo;keine T&auml;tigkeit aus Berlin oder Bonn f&uuml;r eine Firma, die in Deutschland ans&auml;ssig ist&ldquo;, aus&uuml;be. Das auf seiner Seite angegebene Impressum weise eine Adresse in Montenegro auf. Fragen wirft in diesem Zusammenhang allerdings auch das Impressum auf, welches der nach Selbstauskunft &bdquo;freie Journalist in Berlin und Prag&ldquo; Matthias Meisner auf seiner <a href=\"http:\/\/www.meisnerwerk.de\/kontakt.html\">Homepage<\/a> <em>Meisnerwerk<\/em> angibt:<\/p><div class=\"imagewrap\"><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/bilder\/230619-gericht-Screen_2.png\" alt=\"\" title=\"\"><\/div><p>Die als Impressum angegebene Adresse widerspricht ebenfalls den in der BPK-Satzung definierten Anforderungen an eine Mitgliedschaft. Denn &bdquo;Mission Lifeline&ldquo; ist ein Dresdner Verein, dessen alleiniger Vereinszweck die Seenotrettung von Menschen im Mittelmeer ist. Eine anerkennenswerte T&auml;tigkeit, doch verf&uuml;gt der Verein &uuml;ber keinerlei Status als journalistisches Medium.<\/p><p>&Auml;hnliche Fragen wie bei Meisner stellen sich zudem f&uuml;r die zahlreichen Vertreter von Lobby-Medien in der BPK wie zum Beispiel <em>Clean Energy Wire, das Bundeswehr-Magazin, Finanztip, Energie &amp; Management<\/em>, das IT-Portal <em>Golem<\/em>, <em>Diabetes Ratgeber<\/em>, <em>Apothekerzeitung<\/em> oder das <em>Deutsche &Auml;rzteblatt<\/em>. So sind allein f&uuml;r letztere Publikation aktuell elf Journalisten bei der BPK als Mitglied aufgelistet. Dass diese in die BPK aufgenommenen Vertreter der genannten Medien &bdquo;st&auml;ndig und weit &uuml;berwiegend &uuml;ber Bundespolitik&ldquo; schreiben, ist mehr als fraglich.<\/p><p>Vor diesem skizzierten Hintergrund entschloss sich die <em>NachDenkSeiten<\/em>-Redaktion, den Klageweg einzuschlagen.<\/p><p><strong>Argumentation f&uuml;r Aufnahme bei der BPK<\/strong><\/p><p>Das Hauptargument unseres Anwalts ist es, dass der Verein BPK e.V. mit der alleinigen Ausrichtung der dreimal die Woche stattfindenden Regierungspressekonferenzen unter Teilnahme aller Ministerien und des Regierungssprechers &uuml;ber mindestens ein &bdquo;faktisches Monopol&ldquo; verf&uuml;gt. Zwar d&uuml;rfen private Vereine grunds&auml;tzlich die Entscheidung &uuml;ber Mitgliedschaft willk&uuml;rlich gestalten. Eine Ausnahme bestehe jedoch &bdquo;im Fall eines situativen Anwendungsbereichs der Grundrechte. Insoweit unterliegen Monopolisten im Wege mittelbarer Drittwirkung der Grundrechtsbindung.&ldquo; Im aktuellen Fall geht es sogar um den besonders sensiblen Grundrechtsbereich der Presse- und Medienfreiheit.<\/p><p>Keine andere private oder staatliche Institution in der Bundesrepublik richtet nachweislich sonst noch Regierungspressekonferenzen aus. Der regelm&auml;&szlig;ige gleichzeitige Zugang zu allen Ministerien- und Regierungssprechern ist somit alternativlos und nicht substituierbar.<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;Die Pressefreiheit&ldquo;, so ein wegweisendes Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart, &bdquo;kann nicht nur durch Ma&szlig;nahmen der Regierung oder der Polizei, nicht nur durch &uuml;berm&auml;chtige Pressekonzerne, sondern auch durch freiwillige Zusammenschl&uuml;sse von Journalisten beeintr&auml;chtigt werden, wenn durch die Auflagenst&auml;rke des Zusammenschlusses und dar&uuml;ber hinaus noch durch einen irref&uuml;hrenden Namen die Gefahr eines auch nur teilweisen Nachrichtenmonopols heraufbeschworen wird. Dieser Fall ist hier gegeben, und er ist gerade f&uuml;r sehr kleine Publikationsorgane, die st&auml;ndig um ihre wirtschaftliche Existenz ringen m&uuml;ssen, bedrohlich. Die Pressefreiheit ist aber nur dann gew&auml;hrleistet, wenn auch kleine Publikationsorgane und wenn alle parteipolitischen Richtungen zu Wort kommen.&ldquo; (Urteil vom 11. Mai 1971 &ndash; 6 U 99\/70)\n<\/p><\/blockquote><p>Des Weiteren wird argumentiert, dass, wie bereits zuvor im Artikel ausgef&uuml;hrt, die von mir verfassten Artikel &bdquo;ganz &uuml;berwiegend&ldquo; als bundespolitisch einzuordnen sind, und zudem darauf verwiesen, dass die BPK weder in der Satzung noch in irgendeiner anderen Form den von ihr genutzten Begriff &bdquo;Bundespolitik&ldquo; definiert.<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;Der Antragsgegner bleibt bereits eine brauchbare Definition schuldig, was er unter &bdquo;st&auml;ndig und weit &uuml;berwiegend &uuml;ber die Bundespolitik berichten&ldquo; versteht. Diesseits wird bezweifelt, dass solches in justiziabler Form &uuml;berhaupt m&ouml;glich w&auml;re.&ldquo;\n<\/p><\/blockquote><p>Auch grunds&auml;tzlich erscheint es im Hinblick auf Artikel 10 der Europ&auml;ischen Menschenrechtskonvention (EMRK) sowie Artikel 5 des Grundgesetzes fragw&uuml;rdig, wenn ein privater Verein, der das Monopol auf Regierungspressekonferenzen h&auml;lt, die Forderung aufstellt, Journalisten m&uuml;ssten sich f&uuml;r Zugang zu diesen auf ein bestimmtes Ressort fokussieren und diese Zuteilung dann noch quantitativ ohne jegliche Definitionsgrundlage von &bdquo;Bundespolitik&ldquo; &uuml;berpr&uuml;fen und bestimmen.<\/p><p>Davon abgesehen ist der Antragsteller bei den <em>NachDenkSeiten<\/em> jedoch explizit f&uuml;r das Ressort Bundespolitik zust&auml;ndig, und in seinem Arbeitsvertrag sind die Abdeckung der BPK und seine T&auml;tigkeit als &bdquo;Parlamentskorrespondent&ldquo; auch entsprechend als zentrales Aufgabenprofil genannt. Im Arbeitsvertrag hei&szlig;t es dazu:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;F&uuml;r die NachDenkSeiten ist Florian Warweg als Parlamentskorrespondent t&auml;tig und wird in dieser Funktion auch die Bundespressekonferenz abdecken.&ldquo;\n<\/p><\/blockquote><p>Es gibt f&uuml;r einen Journalisten mit Schwerpunkt Bundespolitik keinen ad&auml;quaten Ersatz zur Bundespressekonferenz. Nur dort stehen dreimal die Woche Pressesprecher aller Ministerien und der Sprecher des Kanzlers unmittelbar Rede und Antwort. Die Presseabteilungen der jeweiligen Bundesministerien sind kein ad&auml;quater Ersatz. Presseanfragen der <em>NachDenkSeiten<\/em> wurden zum Beispiel, etwa im Falle des vom Familienministerium finanzierten Projekts &bdquo;Gegneranalyse&ldquo;, erst mit wochenlanger Versp&auml;tung beantwortet. Zudem macht es nat&uuml;rlich einen entscheidenden qualitativen Unterschied, ob ein Journalist die M&ouml;glichkeit hat, direkt alle Ministeriensprecher zu befragen und diese unmittelbar antworten m&uuml;ssen, oder die jeweiligen Presseabteilungen einzeln abgefragt werden m&uuml;ssen &ndash; mit keinerlei Garantie, eine zeitnahe Antwort zu bekommen. <\/p><p><strong>Argumentation gegen die Aufnahme: Der Warweg trug mal eine &bdquo;Free Assange&ldquo;-Maske in der BPK<\/strong><\/p><p>Zun&auml;chst begr&uuml;ndete der BPK-Vorstand seine Entscheidung, mich nicht aufzunehmen, ausschlie&szlig;lich mit der Behauptung, ich w&uuml;rde f&uuml;r die <em>NachDenkSeiten<\/em> nicht &bdquo;st&auml;ndig und weit &uuml;berwiegend &uuml;ber Bundespolitik&ldquo; berichten. Im Schreiben des Anwalts, der den BPK e.V. vertritt, wurden dann aber noch weitere Gr&uuml;nde nachgeschoben.<\/p><p><strong>&bdquo;Sorge vor Missachtung journalistischer Standards&ldquo;<\/strong><\/p><p>So hei&szlig;t es zum Beispiel unter der oben genannten &Uuml;berschrift in dem Schreiben des den BPK e.V. vertretenden Anwalts:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;Zudem hat sich der Kl&auml;ger in der Vergangenheit nicht an die Vorgaben des Beklagten gehalten. Auf einem Foto, welches im Rahmen seiner fr&uuml;heren T&auml;tigkeit als Korrespondent des russischen Propagandasenders RTV (sic!) entstand, zeigte er sich mit einer &bdquo;Free Assange&ldquo;-Maske in dem Raum f&uuml;r die Abhaltung der Bundespressekonferenzen. Dieses Foto wurde jedoch auch von den <em>Nachdenkseiten<\/em> verwendet. Eine solche Maske ist als aktivistisches Statement in der Praxis des Beklagten nicht geduldet. Es widerspricht dem bei dem Beklagten etablierten journalistischen Selbstverst&auml;ndnis. Das sitzungsleitende Vorstandsmitglied des Beklagten konnte im konkreten Fall die Maske jedoch nicht erkennen, da der Kl&auml;ger sich auf dem Foto abgewandt und w&auml;hrend der Sitzung m&ouml;glicherweise eine andere, neutrale Maske getragen hat. H&auml;tte der Vorstand die beschriftete Maske gesehen, h&auml;tte er sie als unzul&auml;ssige Demonstration im Rahmen der Pressekonferenz ger&uuml;gt. (&hellip;) Dass der Kl&auml;ger gerade mit diesem Foto auf der Vorstellungsseite seines neuen Mediums seine journalistische Grundhaltung demonstriert, belegt ein Grundverst&auml;ndnis, das dem bei dem Beklagten etablierten Leitbild journalistischer T&auml;tigkeit widerspricht.&ldquo;\n<\/p><\/blockquote><p>Bei dem reklamierten Foto handelt es sich um folgende Aufnahme, die zur Bebilderung des Artikels von Albrecht M&uuml;ller <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=84549\">&bdquo;Florian Warweg &ndash; Verst&auml;rkung f&uuml;r die NachDenkSeiten&ldquo;<\/a> genutzt worden war:<\/p><div class=\"imagewrap\"><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/bilder\/230619-gericht-Screen_3.png\" alt=\"\" title=\"\"><\/div><p>Das Foto war zu diesem Zeitpunkt bereits zwei Jahre alt und am 17. Juni 2020, einem Mittwoch, um 12:52 aufgenommen worden, also vor dem offiziellen Beginn der BPK, die mittwochs immer um 13 Uhr beginnt. Ich hatte es damals lediglich als Foto-Gag genutzt, zu diesem Zeitpunkt herrschte noch gar kein Maskenzwang in der BPK. Ich <a href=\"https:\/\/twitter.com\/FWarweg\/status\/1262337772272193538?s=20\">twitterte<\/a> das Foto einen Tag sp&auml;ter. Es gab dazu &uuml;ber zwei Jahre lang keinerlei kritische R&uuml;ckmeldung vom BPK-Vorstand, obwohl das Foto dort bekannt war. Aber fast drei Jahre sp&auml;ter soll das pl&ouml;tzlich ein Skandal sein und wird ernsthaft als Argument gegen meine Mitgliedschaft in der Bundespressekonferenz aufgef&uuml;hrt?<\/p><p>Davon abgesehen hatte ich nie den Status eines &bdquo;Korrespondenten&ldquo;, geschweige denn war ich f&uuml;r den &bdquo;Propagandasender RTV&ldquo; t&auml;tig. Wikipedia f&uuml;hrt unter TV-Sendern mit dieser Abk&uuml;rzung folgende Medien auf:<\/p><div class=\"imagewrap\"><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/bilder\/230619-gericht-Screen_4.png\" alt=\"\" title=\"\"><\/div><p><strong>&bdquo;Kein hinreichender Nachweis &uuml;ber die T&auml;tigkeit als Parlamentskorrespondent&ldquo;<\/strong><\/p><p>Der geneigte Leser kann sich ja selbst ein Bild machen, welche der Artikel, die ich beispielsweise im Verlauf der letzten zwei Monate verfasst habe, nicht unter den Oberbegriff &bdquo;Bundespolitik&ldquo; fallen:<\/p><ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=98938\">Bundesregierung erkl&auml;rt Zahlungen an Journalisten von ARD, ZDF und Deutsche Welle zur geheimen &bdquo;Verschlusssache&ldquo;<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=98682\">Wie viele ausl&auml;ndische Milit&auml;rs sind in Deutschland stationiert, und was kostet dies den Steuerzahler? &ndash; Bundesregierung legt Zahlen vor<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=98573\">Faktencheck der Faktenchecker &ndash; ARD-Faktenfinder zu Uranmunition: &bdquo;Strahlengefahr eher gering, Entstehen von Staub sehr unwahrscheinlich&ldquo;<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=98319\">Anh&ouml;rung von Habeck und Staatssekret&auml;r Philipp im Wirtschaftsausschuss: &bdquo;Daran erinnere ich mich nicht mehr&hellip;&ldquo;<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=98260\">&bdquo;Drei kleine Staatssekret&auml;re&hellip;&ldquo; &ndash; Nach R&uuml;cktritt von Graichen wackelt bereits der Stuhl von Habecks n&auml;chstem Spitzenmann<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=97928\">Bundesregierung zum Einsatz von Uranmunition gegen Russland: &bdquo;Keine signifikanten Strahlenexpositionen der Bev&ouml;lkerung zu erwarten&ldquo;<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=97576\">Legal, illegal, schei&szlig;egal: Von der Leyen bricht EU-Recht, um 500 Millionen Euro in die Waffenproduktion investieren zu k&ouml;nnen<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=97458\">Karlspreis &ndash; Kriegsw&uuml;tiger Namensgeber und gegr&uuml;ndet von einem elit&auml;ren Zirkel ehemaliger NSDAP- und SA-Mitglieder<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=97202\">Familienministerium r&auml;umt finanzielle Vorzugsbehandlung des Gr&uuml;nen-nahen Projektes &bdquo;Gegneranalyse&ldquo; ein<\/a><\/li>\n<\/ul><p><strong>&bdquo;Sorge vor vereinssch&auml;digendem Verhalten&ldquo;<\/strong><\/p><p>Zu diesem Punkt hei&szlig;t es:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;Der Kl&auml;ger hat sich mehrfach &uuml;beraus kritisch und zum Teil beleidigend &uuml;ber langj&auml;hrige Mitglieder des Beklagten in seinen Artikeln und in den sozialen Netzwerken (zum Beispiel auf Twitter) ge&auml;u&szlig;ert. Dem Beklagten ist bewusst, dass kritische Berichterstattung &ndash; auch &uuml;ber andere Journalisten &ndash; erlaubt sein muss und m&ouml;chte dies nicht unterbinden. Beleidigende &Auml;u&szlig;erungen und die Verbreitung von falschen Tatsachen sind f&uuml;r den Beklagten jedoch nicht hinnehmbar. Hier hat er auch gegen&uuml;ber seinen Mitgliedern die Pflicht, diese vor unzumutbaren Angriffen zu sch&uuml;tzen und hat dar&uuml;ber hinaus ein berechtigtes Interesse, die Arbeit des Vereins nicht zu besch&auml;digen.&ldquo;\n<\/p><\/blockquote><p>Doch die Behauptung, ich h&auml;tte &bdquo;langj&auml;hrige Mitglieder&ldquo; der BPK auf Twitter oder in Artikeln beleidigt, wird mit keinem einzigen Beispiel belegt. Mir fiele auch ernsthaft kein Fall ein, der den Tatbestand &bdquo;Beleidigung&ldquo; erf&uuml;llen w&uuml;rde. Das einzige Mal, dass ich mich auf Twitter zu einem BPK-Vorstandsmitglied ge&auml;u&szlig;ert hatte, war dieser Tweet:<\/p><div class=\"external-2click\" data-provider=\"X (Twitter)\" data-provider-slug=\"twitter\"><div class=\"external-placeholder\"><p><strong>Externer Inhalt<\/strong><\/p><p>Beim Laden des Tweets werden Daten an X (ehemals Twitter) &uuml;bertragen.<\/p><button type=\"button\" class=\"external-load\">Inhalt von X (Twitter) zulassen<\/button><\/div><div class=\"external-content\"><blockquote class=\"external-2click-target twitter-tweet\">\n<p lang=\"de\" dir=\"ltr\">&Auml;h, als <a href=\"https:\/\/twitter.com\/dpa?ref_src=twsrc%5Etfw\">@dpa<\/a>-Mitarbeiter in F&uuml;hrungsposition sowie Vorsitzender des Mitgliedsausschuss der <a href=\"https:\/\/twitter.com\/hashtag\/BPK?src=hash&amp;ref_src=twsrc%5Etfw\">#BPK<\/a> w&auml;re etwas mehr sprachliche Distanz zum Berichtsgegenstand AM <a href=\"https:\/\/twitter.com\/hashtag\/Baerbock?src=hash&amp;ref_src=twsrc%5Etfw\">#Baerbock<\/a> angebracht &ndash; oder? &#129300;<\/p>\n<p>&mdash; Florian Warweg (@FWarweg) <a href=\"https:\/\/twitter.com\/FWarweg\/status\/1561334543172472833?ref_src=twsrc%5Etfw\">August 21, 2022<\/a><\/p><\/blockquote><\/div><div class=\"external-optout\"><a href=\"#\" data-revoke=\"twitter\">Inhalte von X (Twitter) nicht mehr zulassen<\/a><\/div><\/div><p>  <\/p><p>Weiter hei&szlig;t es dazu im Schreiben des BPK-Anwalts, erneut ohne jeden konkreten Beleg:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;Der Kl&auml;ger hat durch seine Artikel in der Vergangenheit mehrfach die Glaubw&uuml;rdigkeit anderer Mitglieder in Frage gestellt, und es besteht die Bef&uuml;rchtung, dass der Kl&auml;ger die Veranstaltungen des Beklagten offenbar als B&uuml;hne nutzen will, um sich selbst als einzig kritische Alternative zu pr&auml;gender Mehrheit der Mitglieder zu inszenieren.&ldquo;\n<\/p><\/blockquote><p><strong>BPK hat keine Monopolstellung<\/strong><\/p><p>Die Vorstandsvertreter der BPK behaupten, dass die BPK keine Monopolstellung innehabe, da es ja, so einer der zentralen Argumentationsans&auml;tze, dem bei Abweisung des Eilantrags sogar der entsprechende Richter folgte, &ouml;ffentlich zug&auml;ngliche Live-&Uuml;bertragungen der Regierungspressekonferenzen g&auml;be. Doch dies ist nachweislich falsch. Diese Live-&Uuml;bertragungen gibt es nicht. Es gab diese lediglich als explizite Ausnahme in der Hochphase der Corona-Ma&szlig;nahmen. Hierzu hatten sich &uuml;brigens die BPK-Vorstandsmitglieder bei der Befragung durch den Richter im Zuge des Eilantrags auch nicht vollumf&auml;nglich wahrheitsgem&auml;&szlig; ge&auml;u&szlig;ert. Sie implizierten gegen&uuml;ber dem Richter wider besseren Wissens, dass es die Live-&Uuml;bertragungen der gesamten Regierungspressekonferenz weiterhin gibt. Die <em>NachDenkSeiten<\/em> fragten beim Leiter Stabsstelle Kommunikation des &ouml;ffentlich-rechtlichen Senders <em>Ph&ouml;nix<\/em>, Uwe-Jens Lindner, an, wie es um die Live-&Uuml;bertragungen der Regierungspressekonferenzen in der BPK steht. Seine Antwort war unmissverst&auml;ndlich:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;<strong>Regierungspressekonferenzen sind grunds&auml;tzlich von der Live-&Uuml;bertragung ausgenommen<\/strong> und erst nach 30 Minuten frei lediglich f&uuml;r eine ausschnittweise Verwendung. Damit will der Verein sicherstellen, dass ein Gro&szlig;teil der Informationen der Regierungs-PK <strong>seinen Mitgliedern exklusiv zugutekommt<\/strong>.<\/p>\n<p>W&auml;hrend der Corona-Zeit galt f&uuml;r Regierungspressekonferenzen eine grunds&auml;tzliche Ausnahme: In diesem Zeitraum war die Live-&Uuml;bertragung durch phoenix gestattet, um zu vermeiden, dass zu viele Menschen im BPK-Saal zusammenkommen. <strong>Diese generelle Ausnahme besteht seit einiger Zeit nicht mehr.<\/strong>&ldquo;\n<\/p><\/blockquote><p>Ein weiteres angef&uuml;hrtes Argument gegen die Monopolstellung lautet, dass sich doch jeder Journalist mit konkreten Fragen an die jeweils zust&auml;ndigen Pressestellen von Ministerien und Beh&ouml;rden wenden k&ouml;nnte. Diese seien nach dem Informationsfreiheitsgesetz zur zeitnahen Auskunft verpflichtet.<\/p><p>Auch sei der gesamte Inhalt der sogenannten Regierungspressekonferenzen mit den Sprecherinnen und den Sprechern der Bundesregierung, die regelm&auml;&szlig;ig stattfinden, auch Nichtmitgliedern des Beklagten auf dem Onlineportal der Bundesregierung innerhalb von 24 Stunden nach dem Ende der Presskonferenzen als anonymisiertes Wortprotokoll zug&auml;nglich.<\/p><p>Ebenso spr&auml;che gegen eine Monopolstellung des Beklagten die Tatsache, &bdquo;dass eine Befragung von Mitgliedern der Bundesregierung und anderen G&auml;sten des Beklagten auch au&szlig;erhalb von den Veranstaltungen des Beklagten f&uuml;r Journalisten jederzeit m&ouml;glich ist und auch tats&auml;chlich im Rahmen der journalistischen Arbeit st&auml;ndig erfolgt: Die bereits erw&auml;hnten Pressestellen gew&auml;hren Journalisten und Zeitungen auf Anfrage Interviews und laden zu Hintergrundgespr&auml;chen ein.&ldquo;<\/p><p>Bezeichnend auch die weitere Argumentation, dass zudem auch &bdquo;der parlamentarische Raum, eine nicht zu untersch&auml;tzende Quelle f&uuml;r Informationen ist&ldquo; und dass &bdquo;regelm&auml;&szlig;ige Kontakte zu Fraktionen und Parteien, zu Aussch&uuml;ssen des Bundestages, zu Experten und Fachleuten einen guten &Uuml;berblick auch &uuml;ber den Regierungsalltag geben.&ldquo; Man verweist folglich auf die Informationsm&ouml;glichkeiten in der Legislative, um zu behaupten, man h&auml;tte keinen Monopolcharakter in Bezug auf Pressekonferenzen der Exekutive.<\/p><p>Das Schreiben des BPK-Anwalts endet mit dem vielsagenden Satz:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;Da die Satzung keine Begr&uuml;ndungspflicht f&uuml;r die Zur&uuml;ckweisung des Einspruches vorsieht, ist dies vorliegend ohnehin unproblematisch. Dies scheint der Beklagte jedoch nicht verstehen zu wollen.&ldquo;\n<\/p><\/blockquote><p>Die Verhandlung zwischen dem <em>NachDenkSeiten<\/em>-Redakteur Florian Warweg und dem BPK e.V. findet am 29. Juni 2023 um 11:30 Uhr am Landgericht Berlin (Tegeler Weg 17-21) im Sitzungssaal 111 statt. Die Verhandlung ist &ouml;ffentlich.<\/p><div class=\"imagewrap\"><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/bilder\/shutterstock_1834123264.jpg\" alt=\"\" title=\"\"><\/div><p><em>shutterstock \/ nepool<\/em><\/p><p>Schreiben Sie uns gerne Ihre Meinung: <a href=\"mailto:leserbriefe@nachdenkseiten.de\">leserbriefe@nachdenkseiten.de<\/a><\/p><p><em>Leserbriefe zu diesem Beitrag <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=99390\">finden Sie hier<\/a>.<\/em><\/p><p>Titelbild: Haus der Bundespressekonferenz &ndash; Ansgar Koreng \/ CC BY-SA 3.0 (DE)<\/p><div class=\"moreLikeThis\">\n<strong>Mehr zum Thema:<\/strong>\n<p><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=87259\">Wieso sind die NachDenkSeiten eigentlich noch nicht in der Bundespressekonferenz?<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=95996\">Parlamentsjuristen hinterfragen bisherige Pressearbeit der Bundesregierung und deren Berufung auf die Bundespressekonferenz<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=94769\">Staatsfern? 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