{"id":994,"date":"2005-12-18T15:43:23","date_gmt":"2005-12-18T13:43:23","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nachdenkseiten.de\/v2\/?p=994"},"modified":"2016-02-23T09:47:50","modified_gmt":"2016-02-23T08:47:50","slug":"das-europaische-parlament-hat-der-vorratsdatenspeicherung-zugestimmt-damit-durfen-die-daten-uber-telekommunkationsverbindungen-eines-jeden-burgers-gespeichert-werden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=994","title":{"rendered":"Das Europ\u00e4ische Parlament hat der \u201eVorratsdatenspeicherung\u201c zugestimmt. Damit d\u00fcrfen die Daten \u00fcber Telekommunkationsverbindungen eines jeden B\u00fcrgers gespeichert werden."},"content":{"rendered":"<p>Am 15.12.2005 hat das Europ&auml;ische Parlament der von EU-Kommission und -Rat beschlossenen sog. Vorratsdatenspeicherung zugestimmt. In den Medien erscheint das Thema, wenn &uuml;berhaupt, meist in der Rubrik &ldquo;Computer&rdquo; oder &ldquo;Internet&rdquo;, und es wird eher wenig darauf eingegangen, was wohl auch daran liegt, dass der Begriff recht abstrakt klingt. Dabei sind die Auswirkungen enorm, denn was auf europ&auml;ischer Ebene an diesem Tag verabschiedet wurde, ist nicht weniger, als die komplette, sekundengenaue Speicherung aller Daten &uuml;ber die Telekommunikationsverbindungen eines jeden B&uuml;rgers. Einer unserer Leser, der sich bei diesem Thema auskennt, hat sich f&uuml;r uns damit befasst.<br>\n<!--more--><br>\n<strong>Hintergrund:<\/strong><\/p><p><strong>Ziele der Vorratsdatenspeicherung<\/strong><br>\nDurch die Vorratsdatenspeicherung (kurz &ldquo;VDS&rdquo;) erhofft sich die EU eine Verbesserung der Bek&auml;mpfung von Terrorismus und schwerer Strafdaten, also eine erleichterte Strafverfolgung. Telekommunikationsunternehmen (also auch Mobilfunk- und Internetprovider) werden damit verpflichtet, die sog. &ldquo;Verkehrsdaten&rdquo; ihrer Kunden aufzuzeichnen und f&uuml;r eine bestimmte Zeit aufzubewahren. Im Falle einer schweren Straftat haben Polizei und Geheimdienste Zugriff auf diese Daten.<br>\nDie Umst&auml;nde f&uuml;r die Speicherung und Auswertung der Daten ist EU-weit nur teilweise &ldquo;harmonisiert&rdquo;. Beispielsweise wurde die Dauer der Speicherung &ldquo;im Normalfall&rdquo; auf 6 bis 24 Monate festgelegt, sie darf aber auch explizit jederzeit vom einzelnen Staat &uuml;berschritten werden (in Polen soll es z.B. eine Speicherungsdauer von 15 Jahren geben).<br>\nAuch die &ldquo;schwere Straftat&rdquo; als Zugriffsvoraussetzung unterliegt der Definition des jeweiligen EU-Mitglieds, wodurch Unterschiede in der Rechtssprechung innerhalb der Union unausweichlich sind.<\/p><p><strong>Gespeicherte Daten<\/strong><br>\nZu den gespeicherten Daten geh&ouml;ren u.a. die Telefonnummern eines jeden Anrufers und Angerufenen im Festnetz und beim Mobilfunk, Standortdaten bei Mobiltelefonen (Funkzelle), SMS-Daten, aber auch die IP-Adressen von Computern, die bereits f&uuml;r sich alleine ein gro&szlig;es Problem darstellen.<br>\n(Eine IP-Adresse ist, sehr grob gesagt, eine eindeutige Nummer, die einem Computer z.B. bei der Einwahl ins Internet vom Provider zugewiesen wird, und anhand derer der Rechner dann weltweit f&uuml;r Datensendung und -empfang angesprochen werden kann. Sie l&auml;sst sich damit in etwa mit einer Art Haus- oder Telefonnummer vergleichen.<br>\nSp&auml;testens &uuml;ber den Provider ist anhand der IP-Adresse auch die Identifikation des Nutzers bzw. Besitzers m&ouml;glich (auch hier besteht &uuml;brigens, bez&uuml;glich der Unterscheidung von Besitzer und etwaigem Nutzer &ndash; z.B. ein Gast -, juristisches Konfliktpotenzial, etwa in der Frage der Haftung).)<\/p><p>Die IP-Adresse ist an allen Aktionen im Internet unmittelbar beteiligt, seien es Aufrufe von Webseiten, Dateitransfer &uuml;ber FTP, Chatten mittels Instant Messenger, und anderem. (Genauere Informationen z.B. bei <a href=\"http:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/IP-Adresse\" title=\"Externer Link zu http:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/IP-Adresse\">wikipedia<\/a>).<\/p><p>Inhalte, etwa von E-Mails oder Telefongespr&auml;chen werden nicht aufgezeichnet.<br>\nGerade anhand gespeicherter URLs (Webadressen) lassen sich jedoch ohne Probleme die Inhalte der aufgerufenen Webseiten herausfinden, bzw. Die Identit&auml;t der Aufrufer einer Webseite &uuml;ber deren IP.<\/p><p><strong>Die Haltung des Deutschen Bundestags zur Vorratsdatenspeicherung:<\/strong><br>\nAm 17. Februar 2005 hat der Deutsche Bundestag eine Vorratsdatenspeicherung explizit abgelehnt. Es erging ferner die Aufforderung an die Bundesregierung, diesen ablehnenden Beschluss auch auf EU-Ebene zu vertreten und demzufolge einen EU-Beschluss &ldquo;pro VDS&rdquo; nicht mit zu tragen.<\/p><p><strong>Kritik:<\/strong><\/p><p><strong>Verh&auml;ltnism&auml;&szlig;igkeit<\/strong><br>\nEine anlasslose, pr&auml;ventive &Uuml;berwachung der Kommunikation s&auml;mtlicher B&uuml;rger der Europ&auml;ischen Union entspricht nicht dem rechtsstaatlichen Grundsatz der Verh&auml;ltnism&auml;&szlig;igkeit. Sie ist, selbst bei erh&ouml;hter Gefahreinsch&auml;tzung, in ihren Ausma&szlig;en nicht angemessen und verst&ouml;&szlig;t damit, schon angesichts der enormen Diskrepanz zwischen der Anzahl Betroffener und der (bef&uuml;rchteten) Verbrechen, gegen das &Uuml;berma&szlig;verbot.<\/p><p><strong>Fehlen eines Anfangsverdachts<\/strong><br>\nIn einem demokratischen Rechtsstaat herrscht eine allgemeine Unschuldsvermutung. Diese ist im Grundgesetz implizit (Art.20), in der Europ&auml;ischen Menschenrechtskonvention explizit (Art.6) enthalten. Eine Aufnahme von Ermittlungen und damit z.B. eine &Uuml;berwachungsma&szlig;nahme wie die VDS erfordert einen Anfangsverdacht, der voraussetzt, dass &ldquo;zureichende tats&auml;chliche Anhaltspunkte vorliegen.&rdquo; (&sect;152 Abs. 2 Strafprozessordnung).<br>\nDieser Anfangsverdacht ist im Fall der VDS aber nicht gegeben &ndash; angesichts von bald nahezu einer halben Milliarde Menschen in der EU kaum verwunderlich.<br>\nDa eine Aufnahme von Ermittlungen, wie gesagt, einen Anfangsverdacht voraussetzt, wird im R&uuml;ckschluss durch die Vorratsdatenspeicherung jeder EU-B&uuml;rger gleicherma&szlig;en einem Generalverdacht ausgesetzt: Er k&ouml;nnte ja ein potentieller Terrorist (oder &ldquo;schwerer Verbrecher&rdquo;)sein, der &uuml;berwacht werden muss. <\/p><p><strong>Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung<\/strong><br>\nDas Datenschutz-Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung garantiert dem B&uuml;rger das Recht, &uuml;ber die Offenbarung und Verwendung personenbezogener Datenselbst selbst zu verf&uuml;gen.<br>\nDie gespeicherten &ldquo;Verkehrsdaten&rdquo; fallen per Definition in diese Kategorie, da sie sich einer bestimmten Person zuordnen lassen (siehe auch Bundesdatenschutzgesetz).<\/p><p>Dieses Grundrecht wird mit der zwangsweisen automatischen Speicherung der individuellen Telekommunikationsdaten eklatant verletzt. Der B&uuml;rger hat als Betroffener der VDS weder die Verf&uuml;gungsmacht, noch die Kontrolle dar&uuml;ber, was er von seinem Telekommunikationsverhalten preisgeben m&ouml;chte.<br>\nUm das &ldquo;Volksz&auml;hlungsurteil&rdquo; des Bundesverfassungsgerichts zu zitieren, es besteht die Gefahr, dass: <\/p><blockquote><p>[&hellip; personenbezogene Daten&hellip;] zu einem teilweise oder weitgehend vollst&auml;ndigen Pers&ouml;nlichkeitsbild zusammengef&uuml;gt werden, ohne dass der Betroffene dessen Richtigkeit und Verwendung zureichend kontrollieren kann.<\/p><\/blockquote><p>Weiterhin d&uuml;rfte die Speicherung auch dem Post- und Fernmeldegeheimnis zuwiderlaufen.<\/p><p><strong>Grundgesetzwidrigkeit<\/strong><br>\nAngesichts der Verst&ouml;&szlig;e gegen zentrale Aspekte des Grundgesetzes sowie der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland, wie oben ausgef&uuml;hrt, kann die VDS nur als grundgesetzwidrig eingestuft werden.<\/p><p><strong>Urteile des Bundesverfassungsgerichtes<\/strong><br>\nIm bereits erw&auml;hnten &ldquo;Volksz&auml;hlungsurteil&rdquo; vom 15. Dezember 1983 hat das Bundesverfassungsgericht eine Vorratsdatenspeicherung nicht anonymisierter Daten abgelehnt und dabei zus&auml;tzlich das Gebot der Verh&auml;ltnism&auml;&szlig;igkeit als einem &ldquo;mit Verfassungsrang ausgestatteten Grundsatz&rdquo; betont.<\/p><p><strong>M&ouml;gliche Alternative: &ldquo;Quick Freeze&rdquo;<\/strong><br>\nDie USA verwendet eine VDS, wie jetzt von der EU vorgesehen, nicht, sondern dort kommt eine &ldquo;Quick Freeze&rdquo; genannte Praxis zum Tragen. Diese wird in begr&uuml;ndeten Verdachtsf&auml;llen eingesetzt: Auf richterlichen Beschluss erfolgt dann eine &Uuml;berwachung der Telekommunikationsdaten des jeweiligen Verd&auml;chtigen. Es kommt also zu einer individuellen, anlassbezogenen Speicherung, im Gegensatz zur VDS in der EU, die eben kollektiv und anlasslos geschieht.<\/p><p><strong>Gefahren durch die Datenspeicherung:<\/strong><br>\nAllgemein gesagt, besteht die gr&ouml;&szlig;te Gefahr der Vorratsdatenspeicherung darin, dass sich genaue Pers&ouml;nlichkeitsprofile eines Menschen herstellen lassen:<br>\nWer war wann, wie oft und wie lange im Internet?<br>\nWas hat er da gemacht, welche Seiten aufgerufen?<br>\nWas hat er herunter geladen?<br>\nWer telefonierte mit wem?<br>\nWo hat sich jemand bei einem Anruf XY aufgehalten?<\/p><p><strong>Ein paar Beispiele:<\/strong><\/p><p><strong>Bewegungsprofile<\/strong><br>\n&Uuml;ber die Aufzeichnung der Funkzellen bei Mobiltelefonen l&auml;sst sich in einer Zeit, in der das Handy immer allt&auml;glicher geworden ist, besonders bei h&auml;ufigem Telefonieren ein ziemlich genaues Bewegungsprofil erstellen.<\/p><p><strong>Der &ldquo;gl&auml;serne B&uuml;rger&rdquo;<\/strong><br>\nDas komplette Kommunikationsverhalten aller EU-B&uuml;rger wird durch die VDS rekonstruierbar. Wer auf die Daten Zugriff hat, sieht, wer wann mit wem telefoniert, &bdquo;gesimst&ldquo; und gemailt hat und welche Seiten ein &bdquo;User&ldquo; im Internet besucht.<br>\nEr erkennt dadurch soziale Beziehungen, wirtschaftliche Aspekte (Netshops, aber auch Schuldnerberatungsstellen, zum Beispiel), sexuelle Pr&auml;ferenzen, religi&ouml;se &Uuml;berzeugungen, medizinische Daten (von Informationsseiten &uuml;ber psychische Probleme bis hin zur Schwangerschaftsberatung), und, selbstverst&auml;ndlich, politische Interessen.<br>\nEs geht also beim Protest gegen die VDS gar nicht so sehr um m&ouml;gliche Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, sondern darum, dass jeder ungewollt und je nach Internetnutzung, ein fast komplettes pers&ouml;nliches Profil abliefert, in einer Genauigkeit und mit einer Sensibilit&auml;t der Daten, der wohl kein Mensch freiwillig zustimmen w&uuml;rde.<br>\nDass alle diese Daten auch noch fehlinterpretiert werden k&ouml;nnen, und man somit beispielsweise durch einen islamischen Bekannten unter Umst&auml;nden in den Verdacht von Kontakten zu terroristischen Umtrieben geraten k&ouml;nnte, oder, wie vor einiger Zeit eine alte Dame in Amerika, des illegalen Filesharings angeklagt wird, obwohl man nicht einmal die entsprechende Software installiert hat, ist nur noch eine zus&auml;tzliche Gefahr dieser Speicherung.<\/p><p><strong>Die Einschr&auml;nkung oder zumindest die Kontrollm&ouml;glichkeit der Meinungsfreiheit ein Nebeneffekt<\/strong><\/p><p>Mittels der nach Umsetzung der Richtlinie langfristigen M&ouml;glichkeit der Zuordnung von IP-Adressen zu Personen l&auml;sst sich jede Form der Meinungs&auml;u&szlig;erung im Netz zu ihrem Urheber zur&uuml;ckf&uuml;hren, sei es ein Beitrag im Usenet, oder in Webforen. Auch die Arbeit an einer Website wird durch die Speicherung der IP desjenigen, der sie hochl&auml;dt transparent.<br>\nZudem ist bereits das Wissen um die Existenz der Kommunikations&uuml;berwachung geeignet, Nutzer in ihrem Verhalten und insbesondere ihrer freien Meinungs&auml;u&szlig;erung zu beeinflussen. <\/p><p>Gerade dieser Punkt wird auch von B&uuml;rgerrechtlern immer wieder betont. Nicht umsonst ist die freie Meinungs&auml;u&szlig;erung einer der elementaren Grunds&auml;tze einer modernen Demokratie. Wer wei&szlig;, dass er &uuml;berwacht wird, und eventuell gar Sanktionen zu f&uuml;rchten hat, verh&auml;lt sich im Zweifelsfall &ldquo;vorsichtiger&rdquo;, selbst wenn seine Kritik, an wem auch immer, noch so berechtigt ist.<\/p><p><strong>Gefahr des Datenmissbrauchs<\/strong><br>\nIm Augenblick sind diese Daten &ldquo;nur&rdquo; f&uuml;r Strafverfolgungsbeh&ouml;rden und Nachrichtendienste zug&auml;nglich. Dass dies immer so bleibt, kann jedoch kaum garantiert werden.<br>\nErst k&uuml;rzlich ist schlie&szlig;lich mit der LKW-Maut bereits der Fall eingetreten, dass explizit und ausschlie&szlig;lich f&uuml;r einen bestimmten Zweck (Mautabrechnung) bestimmte Daten f&uuml;r andere Ziele zug&auml;nglich gemacht werden sollten.<br>\nNimmt man nun noch hinzu, dass Innenminister Sch&auml;uble sogar ein Gesetz (welches &uuml;berhaupt erst vor relativ kurzer Zeit beschlossen worden ist) &auml;ndern will, um das zu erm&ouml;glichen, sollte das Vertrauen in die gesetzliche Absicherung Zweckbindung der per VDS gesammelten Daten weiter schwinden.<br>\nUnd dies w&auml;re dann endg&uuml;ltig die &Ouml;ffnung der B&uuml;chse der Pandora, z.B.:<br>\nZug&auml;nglichmachen der Daten f&uuml;r Krankenkassen (Beitragserh&ouml;hungen f&uuml;r Risikopatienten w&auml;ren wohl noch das Mindeste, was in diesem Fall droht)<br>\nZugriff f&uuml;r Arbeitgeber (gerade sensible Daten, wie beispielsweise der Besuch von Selbsthilfeseiten im Internet k&ouml;nnen der Todessto&szlig; f&uuml;r eine Anstellung oder auch ein existierendes Arbeitsverh&auml;ltnis sein).<br>\nZugriff f&uuml;r Versicherungen (auch hier dasselbe wie bei den Krankenkassen).<br>\nEs kann im Licht des Mautdatenkonflikts und trotz aller Beteuerungen daher wohl kaum hundertprozentig garantiert werden, dass jetzt und in Zukunft einzig staatliche Stellen Zugriff auf die gespeicherten Daten haben (auch das alleine stellt ohnehin bereits ein Unding dar, da die grundlegende Problematik bestehen bleibt). Angesichts des momentanen, mehr als bedenklichen Umgangs der staatlicher Stellen mit Menschenrechts- und Grundgesetzfragen, mag man erahnen, was bei einer Zunahme der terroristischen Bedrohung, nicht alles an staatlichen Abwehrma&szlig;nahmen als gerechtfertigt betrachtet wird.<br>\nGanz unabh&auml;ngig davon besteht au&szlig;erdem immer noch die M&ouml;glichkeit des illegalen Zugriffs auf die Daten durch Hacks, sowie deren anschlie&szlig;ende Weiterverbreitung.<\/p><p><strong>Zum Schluss: &ldquo;Ich habe doch nichts zu verbergen&rdquo; &hellip; Wirklich? <\/strong><\/p><p>Es hat sicherlich seine Gr&uuml;nde, dass Kontoausz&uuml;ge in undurchsichtigen Umschl&auml;gen verschickt werden, und wer hat noch nie eine kleine Notl&uuml;ge benutzt, um z.B. &Auml;rger mit dem Chef auszuweichen? Es sind f&uuml;r den normalen B&uuml;rger nicht die spektakul&auml;ren, sondern die &ldquo;Alltagsgeheimnisse&rdquo;, die auf dem Spiel stehen, oder, einfacher gesagt, die Privatsph&auml;re.<br>\nDie wenigsten Menschen d&uuml;rften Spa&szlig; daran haben, wildfremden Menschen freiwillig ein genaues Pers&ouml;nlichkeitsprofil ihrer selbst vorzulegen, einschlie&szlig;lich gesundheitlicher und psychischer Probleme, dem wirtschaftlichen und sozialen Stand, der politischen &Uuml;berzeugungen und der pers&ouml;nlichen Meinung zu aktuellen oder nicht mehr so aktuellen Themen.<br>\nWieso sollte all dies, und das Recht auf diese Selbstbestimmung, in der elektronischen Telekommunikation auf einmal keinen Bestand mehr haben?<br>\nPers&ouml;nliche Daten sind erst einmal neutral, aber damit sind sie auch ein zweischneidiges Schwert: Sie k&ouml;nnen positiv genutzt, und sie k&ouml;nnen gef&auml;hrlich werden.<br>\nAls 1933 vom Staat eine Volksz&auml;hlung durchgef&uuml;hrt wurde, d&uuml;rfte kaum einer, der dort, wie gefordert, seinen (j&uuml;dischen) Glauben angab, etwas von den Gr&auml;ueln geahnt haben, die die Zukunft bringen w&uuml;rde. <\/p><p>Auch wenn es nicht wieder so weit kommt, ist im Sinne einer freiheitlichen Demokratie lieber mehr Datenschutz zu wagen, als zu wenig. Eine Nagelprobe f&uuml;r den Leitsatz &bdquo;Mehr Freiheit wagen.&ldquo;<\/p><p><strong>Einige Links zur Thematik:<\/strong><\/p><p><a href=\"http:\/\/www.heise.de\/ct\/aktuell\/meldung\/66857\">http:\/\/www.heise.de\/ct\/aktuell\/meldung\/66857<\/a><br>\n[Heise Online: ausf&uuml;hrliche Berichterstattung &uuml;ber die Vorratsdatenspeicherung]<\/p><p><a href=\"http:\/\/www.datenschutzzentrum.de\/material\/themen\/rotekarte\/\">http:\/\/www.datenschutzzentrum.de\/material\/themen\/rotekarte\/<\/a><br>\n[Informationen des Unabh&auml;ngigen Landeszentrums f&uuml;r Datenschutz Schleswig-Holstein]<\/p><p><a href=\"http:\/\/stop1984.com\/\">http:\/\/stop1984.com\/<\/a><br>\n[VDS-Rubrik der NGO (Nicht-Regierungs-Organisation) zur F&ouml;rderung von B&uuml;rgerrechten]<\/p><p><a href=\"http:\/\/www.sueddeutsche.de\/computer\/artikel\/212\/66146\/\">http:\/\/www.sueddeutsche.de\/computer\/artikel\/212\/66146\/<\/a><br>\n[Berichterstattung der S&uuml;ddeutschen Zeitung]<\/p><p><a href=\"http:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Vorratsdatenspeicherung\">http:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Vorratsdatenspeicherung<\/a><br>\n[Wikipedia-Seite &uuml;ber VDS]\t<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 15.12.2005 hat das Europ&auml;ische Parlament der von EU-Kommission und -Rat beschlossenen sog. Vorratsdatenspeicherung zugestimmt. In den Medien erscheint das Thema, wenn &uuml;berhaupt, meist in der Rubrik &ldquo;Computer&rdquo; oder &ldquo;Internet&rdquo;, und es wird eher wenig darauf eingegangen, was wohl auch daran liegt, dass der Begriff recht abstrakt klingt. 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