{"id":99782,"date":"2023-06-26T09:00:09","date_gmt":"2023-06-26T07:00:09","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=99782"},"modified":"2023-06-26T15:18:46","modified_gmt":"2023-06-26T13:18:46","slug":"75-jahre-israel-75-jahre-naqba","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=99782","title":{"rendered":"75 Jahre Israel \u2013 75 Jahre Naqba"},"content":{"rendered":"<p>Der Autor hat auf der vom 9. bis 11. Juni stattfindenden Jahreskonferenz der Deutsch-Pal&auml;stinensischen Gesellschaft in H&ouml;xter einen Vortrag zum 75-j&auml;hrigen Jubil&auml;um der Staatsgr&uuml;ndung Israels gehalten. Obwohl wir dieses Jahrestages auf den <em>NachDenkSeiten<\/em> schon gedacht haben, &uuml;bernehmen wir den Text von <strong>Norman Paech<\/strong>. Er ist interessant und es gibt Anfragen nach ihm. Albrecht M&uuml;ller.<br>\n<!--more--><br>\n<strong>Norman Paech:<\/strong><\/p><p>In letzter Zeit, wenn ich &uuml;ber die Bedeutung des V&ouml;lkerrechts im Konflikt zwischen Israel und den Pal&auml;stinensern schreibe oder rede, &uuml;berkommt mich ein Gef&uuml;hl von Wut und gleichzeitig Trauer. Jetzt sind Regierung und Parlament Israels dabei, die letzten Teile ihrer demokratischen Fassade einzurei&szlig;en und abzutragen, und die Medien hier jammern &uuml;ber die Gefahren f&uuml;r die Demokratie in Israel, obwohl sie wissen m&uuml;ssen, dass diese Demokratie, wenn &uuml;berhaupt, nur f&uuml;r die j&uuml;dische Bev&ouml;lkerung, aber nie f&uuml;r die arabische gegolten hat. Das Wort Demokratie ist zum Fetisch der Legitimation Israels geworden, um von der jahrzehntelangen Unterdr&uuml;ckung und Besatzung abzulenken.<\/p><p><strong>Die Geburt Israels: Demokratie und j&uuml;disches Projekt<\/strong><\/p><p>Was die j&uuml;dische Bev&ouml;lkerung zu Hunderttausenden derzeit auf die Stra&szlig;e treibt, l&auml;sst die pal&auml;stinensische Bev&ouml;lkerung nicht kalt, aber sie ist daran nicht beteiligt, denn sie hatte nie Teil an dieser Demokratie. Ihre Situation spielt bei den Protesten kaum eine Rolle. Dabei wird der Levin-Plan, wenn er einmal in Kraft ist, schwerste Auswirkungen auch auf das Leben und die ohnehin schmalen Rechte der Pal&auml;stinenser und Pal&auml;stinenserinnen haben. Er wird zum Beispiel alle Gesetze beschleunigen, die in die Grund- und Menschenrechte der Pal&auml;stinenser eingreifen, er wird dem Milit&auml;r und Offiziellen Straflosigkeit f&uuml;r Kriegsverbrechen in den besetzten Gebieten verschaffen, er wird die faktische Annexion der Westbank vollziehen und die systematische rassische Diskriminierung der Pal&auml;stinenser vertiefen und letztlich die Suprematie und Herrschaft der Juden &uuml;ber die Pal&auml;stinenser weiter verst&auml;rken.<\/p><p>Fragen wir uns, woher dieser Abstieg in die Barbarei<strong> <\/strong>und die Selbstaufgabe<strong> <\/strong>des j&uuml;dischen Projektes kommen, m&uuml;ssen wir an seine Anf&auml;nge zur&uuml;ckgehen. Denn meine These ist, dass der Geburtsfehler<strong> <\/strong>dieses Staates, der niemals korrigiert wurde, zwangsl&auml;ufig zu dieser Katastrophe f&uuml;hren musste. Das m&ouml;chte ich Ihnen am Beispiel des Umgangs mit dem V&ouml;lkerrecht erkl&auml;ren.<\/p><p>Am 29. November 1947 verabschiedete die UN-Generalversammlung die ber&uuml;hmte Teilungsresolution 181(II) mit 33 gegen 13 Stimmen bei 10 Enthaltungen. Unter Punkt 3 hei&szlig;t es:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;<em>Zwei Monate nach Abschluss des Abzugs der Streitkr&auml;fte der Mandatsmacht (England), in jedem Fall sp&auml;testens am 1. Oktober 1948, entstehen in Pal&auml;stina ein unabh&auml;ngiger arabischer Staat und ein unabh&auml;ngiger j&uuml;discher Staat sowie das in Teil III dieses Plans vorgesehene internationale Sonderregime f&uuml;r die Stadt Jerusalem. Die Grenzen des arabischen Staates und der Stadt Jerusalem sind die in den Teilen II und III beschriebenen Grenzen.&ldquo; <\/em>\n<\/p><\/blockquote><p>Das Stimmenverh&auml;ltnis zeigt, dass der Abstimmung kontroverse Diskussionen<strong> <\/strong>&uuml;ber die Teilung in der UNO vorausgegangen waren. So war das Subkommitee 2 des &bdquo;UN-Special Committee&ldquo;, welches mit der Ausarbeitung einer Resolution beauftragt war, in einem ausf&uuml;hrlichen Gutachten zu dem Ergebnis kommen, dass die Vereinten Nationen <em>&bdquo;nicht die Macht haben, einen neuen Staat zu schaffen. Solch eine Entscheidung kann nur durch den freien Willen eines Volkes des in Frage stehenden Landes selbst getroffen werden. Diese Bedingung ist im Falle des Mehrheitsvorschlages nicht erf&uuml;llt, da er die Errichtung eines j&uuml;dischen Staates in voller Missachtung der W&uuml;nsche und Interessen der Araber in Pal&auml;stina involviert.&ldquo;<\/em><\/p><p>In der Tat hatte bereits die King-Crane-Kommission, die 1919 Pal&auml;stina bereiste, davor gewarnt, <em>&hellip;&bdquo;wie sehr das zionistische Programm von der Bev&ouml;lkerung Syriens und Pal&auml;stinas als ungerecht empfunden wird&ldquo;<\/em>. Mit &auml;hnlichen Erkenntnissen kamen alle Reisende und Kommissionen aus dem Land zur&uuml;ck, dessen arabische Bev&ouml;lkerung die Kolonisierung ihres Landes durch die fremden Siedler ablehnte. 1930 kam die Shaw-Kommission zu der Erkenntnis: &bdquo;<em>Der j&uuml;dische Landerwerb stellt eine unmittelbare Gefahr f&uuml;r das nationale &Uuml;berleben der Araber dar.&ldquo;<\/em> Das letzte Aufb&auml;umen der Bev&ouml;lkerung 1936 wurde von den j&uuml;dischen Siedlern gemeinsam mit der englischen Armee nach drei Jahren blutig niedergeschlagen.<\/p><p>Die Mehrheit der Mitglieder der UN-Generalversammlung verwarf die Warnung und stimmte f&uuml;r die Teilung, die den Landbesitz der j&uuml;dischen Siedler auf &uuml;ber 56 Prozent des pal&auml;stinensischen Territoriums verzehnfachen sollte. Alle arabischen Staaten stimmten dagegen. Diese hatten gute Gr&uuml;nde daf&uuml;r, denn sie kannten die Kolonisationspl&auml;ne der zionistischen Bewegung und ahnten, dass die Resolution die Situation nicht beruhigen, sondern die Spannungen zwischen den j&uuml;dischen Siedlern und der pal&auml;stinensischen Bev&ouml;lkerung noch verst&auml;rken und zu einer der gewaltsamsten Phasen in der Geschichte des Landes f&uuml;hren sollte.<\/p><p>Noch bevor Ben Gurion im Mai 1948 die israelische Staatsgr&uuml;ndung proklamierte, wurden etwa 250.000 Pal&auml;stinenser vertrieben, bis zum Waffenstillstand 1949 dann weitere 550.000. Die ethnische S&auml;uberung hatte begonnen. 1948 lebten in dem Gebiet des heutigen Israel &ndash; ohne Westbank und Gazastreifen &ndash; ca. 700.000 Pal&auml;stinenser und Pal&auml;stinenserinnen, nach dem Ende des Krieges mit den arabischen Staaten 1949 waren es noch 156.000. Nun hatte Israel 78 Prozent des ehemaligen<strong> <\/strong>britischen Mandatsgebiets unter seiner Kontrolle. Die Menschen verlie&szlig;en nicht freiwillig ihre H&auml;user und D&ouml;rfer, in denen sie seit Jahrzehnten, lange bevor die ersten Siedler aus Europa kamen, gelebt hatten. Sie wichen dem Druck der milit&auml;rischen Drohung, der Gewalt und zahlreicher Massaker, z.B. in Deir Jassin, neben deren Ruinen dann die Holocaustgedenkst&auml;tte Yad Vaschem errichtet wurde. Bei der Liquidierung<strong> <\/strong>pal&auml;stinensischer F&uuml;hrer schreckte die israelische Armee auch nicht vor dem Einsatz biologischer Waffen zur&uuml;ck. &Uuml;ber 500 Ortschaften wurden dem Erdboden gleichgemacht, das &bdquo;verlassene Land&ldquo;, ca. 300.000 Hektar G&auml;rten, Felder, Olivenhaine und Zitrusplantagen enteignet und in j&uuml;dischen Besitz &uuml;berf&uuml;hrt &ndash; wahrlich ein Geburtsakt biblischen Ausma&szlig;es und Grausamkeit. <\/p><p>Die Kinder der damaligen Fl&uuml;chtlinge sind heute verstreut &uuml;ber die Nachbarstaaten Jordanien, Libanon, Syrien, im Gazastreifen und dem Westjordanland, zumeist in Lagern &ndash; an die sieben Millionen Fl&uuml;chtlinge. Nichts ist ihnen geblieben als ein abstraktes Recht auf R&uuml;ckkehr, welches ihnen die UNO-Generalversammlung in der Resolution 194 zwar best&auml;tigt und die israelische Regierung als Preis f&uuml;r die Aufnahme in die UNO verpflichtet hatte, das sie aber gegen den Widerstand Israels und der USA nicht durchsetzen k&ouml;nnen. Ihnen bleibt nur die Erinnerung an das, was auch wir immer wieder vergessen wollen und was wahrlich den Namen Naqba, Katastrophe, verdient und bis in die Gegenwart andauert.<\/p><p>Mit der Eroberung des Westjordanlandes 1967 wurde die Politik der Vertreibung durch die Gr&uuml;ndung j&uuml;discher Siedlungen weiter versch&auml;rft. Inzwischen leben &uuml;ber 650.000 j&uuml;dische Siedler in &uuml;ber 130 Siedlungen und an die 100 sog. Au&szlig;enposten, die alle nach den Genfer Konventionen illegal sind. Sie terrorisieren ihre pal&auml;stinensischen Nachbarn, denen sie das Land weggenommen haben. Die Opferzahlen von Toten, Verletzten, zerst&ouml;rten H&auml;usern steigen t&auml;glich, und jeder Tag reiht ein trauriges Schicksal an das vorherige.<\/p><p><strong>Gegen das V&ouml;lkerrecht in die Katastrophe<\/strong><\/p><p>Der v&ouml;lkerrechtliche Rahmen, in dem sich dieses Drama von der Geburt bis zum gegenw&auml;rtigen &Uuml;berlebenskampf abspielt, wird durch die Haager Landkriegsordnung im IV. Haager Abkommen von 1907, das IV. Genfer Abkommen &uuml;ber den Schutz von Zivilpersonen von 1949 und die beiden Zusatzabkommen zu den Genfer Abkommen von 1976 gebildet. Das R&ouml;mische Statut des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) ist 2000 hinzugekommen. Israel bestreitet allerdings bis heute, dass diese Abkommen f&uuml;r Israel und den Streit um die Besatzung gelten.<\/p><p>Der Einwand<strong> <\/strong>Israels, dass das Haager Abkommen nicht anwendbar sei, da es zu einer Zeit entstanden sei, in der es Israel noch nicht gab, zieht nicht, da das Abkommen in Gewohnheitsrecht erstarkt ist.<\/p><p>Israel bestreitet aber auch die Anwendbarkeit der Genfer Konventionen auf den Konflikt, da die besetzten Gebiete v&ouml;lkerrechtlich umstritten seien und keinen Staat bildeten. Das Abkommen sei zudem nur anwendbar, wenn es in dem Gebiet zuvor einen legitimen Souver&auml;n gegeben habe, der aus dem Amt getrieben worden sei. Schlie&szlig;lich sei die Gr&uuml;ne Linie von 1948 international nicht anerkannt, sodass Israel 1967 keine internationale Grenze &uuml;berschritten habe. Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat 2004 in seinem Gutachten zur Rechtm&auml;&szlig;igkeit der Errichtung der Mauer demgegen&uuml;ber eindeutig festgestellt, dass es nicht entscheidend sei, ob das Gebiet vorher unter der Hoheitsgewalt eines legitimen Souver&auml;ns gewesen sei. Entscheidend sei, ob eine fremde Macht ihre Hoheitsgewalt manifestiert. Das Abkommen sch&uuml;tze die Zivilbev&ouml;lkerung und nicht die Souver&auml;nit&auml;t eines Staates.<\/p><p>Betrachten wir nur einige der strafbaren Tatbest&auml;nde, so ist die Vertreibung schon seit dem Haager Abkommen ein Verbrechen. Es wird dort zwar nicht erw&auml;hnt, das Verbot galt jedoch schon gewohnheitsrechtlich, und auch die j&uuml;dischen Siedler sowohl vor wie nach der Staatsgr&uuml;ndung Israels waren daran gebunden. 1949 fand es dann Eingang in die IV. Genfer Konvention, Art. 49. Der Oberste israelische Gerichtshof suchte nach letzten Schlupfl&ouml;chern und meinte, das Verbot auf Massenvertreibungen begrenzen zu k&ouml;nnen. Das widersprach schon dem Wortlaut von Art. 49. Au&szlig;erdem handelte es sich eindeutig um Massenvertreibungen, die ca. 800.000 Menschen betraf. Es entspann sich darauf eine lange Debatte, ob der Exodus freiwillig oder unter Zwang erfolgte und das Verbot nur bei physischem oder schon bei psychischem Zwang galt. Heute ist klar, dass wir von Vertreibung sprechen, wenn Personen ohne ihre Einwilligung ihren Lebensraum verlassen m&uuml;ssen. Das Internationale Jugoslawientribunal hat z.B. allein die Angst vor Gewalt, die Ausnutzung einer Zwangslage oder die Schaffung unhaltbarer Zust&auml;nde als unzul&auml;ssigen psychischen Zwang eingestuft. Nur die Evakuierung zur Sicherheit der Bev&ouml;lkerung oder aus zwingenden milit&auml;rischen Gr&uuml;nden erlaubt die Genfer Konvention (Art. 49 II). Das internationale Strafrecht stellt im R&ouml;mischen Statut von 1998 die &bdquo;Vertreibung oder zwangsweise &Uuml;berf&uuml;hrung der Bev&ouml;lkerung&ldquo; als Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Art. 7 II RSt) unter Strafe. Dieses Verbrechen verj&auml;hrt nicht. <\/p><p>Es gibt im Haager wie auch im Genfer Abkommen detaillierte Vorschriften &uuml;ber die Pflichten und Verbote f&uuml;r die Besatzungsmacht. Um nur einige zu nennen: die Pflicht, die &ouml;ffentliche Ordnung wiederherzustellen und das &ouml;ffentliche Leben aufrechtzuerhalten (Art. 43 HLKO), das Leben der B&uuml;rger, die Rechte der Familie und die religi&ouml;se &Uuml;berzeugung zu sch&uuml;tzen (46 HLKO), das Gesundheitswesen sicherzustellen (Art. 56 GK IV) und mit Arzneimitteln zu versorgen (Art. 55 GK IV). Wir erinnern uns an das Lob f&uuml;r die vorbildliche Impfpolitik Israels, wovon allerdings die besetzten Gebiete und Gaza nichts zu sp&uuml;ren bekamen &ndash; ein klarer Versto&szlig; gegen Artikel 55 GK. Erst sp&auml;t wurden sie von der UNO und dann von Israel mit einem russischen Impfstoff versorgt.<\/p><p>Die Besatzungsmacht ist Treuh&auml;nder, nicht Souver&auml;n &uuml;ber das besetzte Gebiet und darf die Ressourcen des Landes, ob Mineralien oder Landwirtschaft, weder kontrollieren noch ausbeuten &ndash; eine viel weiter reichende Regelung zum Schutz der okkupierten Ressourcen als die blo&szlig;e Kennzeichnungspflicht nach EU-Recht.<\/p><p><strong>Mit der Besatzung in die Barbarei: Apartheid<\/strong><\/p><p>Wer &uuml;ber Besatzung spricht, darf von Siedlerkolonialismus und Apartheid nicht schweigen. Schon vor genau 50 Jahren,1973, hat Maxime Rodinson in seinem Buch &bdquo;Israel: A Colonial-Settler State?&ldquo; die selbst gestellte Frage bejaht. Auch die Identifizierung Israels als ein Apartheidsystem ist sehr viel &auml;lter als die j&uuml;ngsten Berichte von Amnesty International, Human Rights Watch und B&rsquo;Tselem.<\/p><p>Als der damalige Beauftragte des Menschenrechtsrats der UNO, John Dugard, nach seinem 2007 erschienenen Bericht &uuml;ber die besetzten pal&auml;stinensischen Gebiete zwei Jahre sp&auml;ter auf Druck Israels und der USA entlassen wurde, schrieb er: <em>&bdquo;Ich bin S&uuml;dafrikaner, der in der Apartheid gelebt hat. Ich z&ouml;gere nicht zu sagen, dass Israels Verbrechen unendlich viel schlimmer sind als die Verbrechen, die S&uuml;dafrika mit seinem Apartheid-Regime begangen hat<\/em>.&ldquo; (Dugard, 2016). <\/p><p>Sein Nachfolger Richard Falk, ebenfalls ein j&uuml;discher Professor, schrieb bereits in seinem ersten Bericht 2010: <\/p><blockquote><p>&bdquo;Es ist die Meinung des gegenw&auml;rtigen Sonderberichterstatters, dass die Natur der Besatzung im Jahr 2010 die fr&uuml;heren Vorw&uuml;rfe des Kolonialismus und Apartheid noch deutlicher faktisch und rechtlich beweist als drei Jahre zuvor. Die kolonialistischen und Apartheid-Z&uuml;ge der israelischen Besatzung haben sich in einem kumulativen Prozess eingegraben. Je l&auml;nger das dauert, desto schwieriger sind sie zu &uuml;berwinden und desto ernster ist die Verk&uuml;rzung der fundamentalen pal&auml;stinensischen Rechte.&ldquo; (Falk, 2010)<\/p><\/blockquote><p>Als er wenig sp&auml;ter, 2014, der UN-Generalversammlung empfahl, beim Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag ein Gutachten &uuml;ber den rechtlichen Status dieser verl&auml;ngerten Besatzung einzuholen, in dem &bdquo;<em>der rechtlich inakzeptable Charakter von &sbquo;Kolonialismus&rsquo;, &sbquo;Apartheid&rsquo; und &sbquo;ethnischer S&auml;uberung&rsquo; festgestellt wird&ldquo;<\/em>, wurde auch er aus seinem Amt entlassen. Es dauerte allerdings acht Jahre, bis die UN-Generalversammlung den Ball aufnahm und im Dezember 2022 den IGH beauftragte, Besatzung, Besiedlung und Annexion der pal&auml;stinensischen Gebiete zu untersuchen. Die Resolution fand eine bemerkenswerte Abstimmung: 84 Stimmen daf&uuml;r, 24 dagegen und 53 Enthaltungen.<\/p><p>2017 war Richard Falk dann wieder unterwegs, diesmal mit seiner Kollegin Virginia Tilley im Auftrag der &bdquo;Wirtschafts- und Sozialkommission Westasien&ldquo; der UNO. Die Schlussfolgerung ihres Gutachtens war, <em>&bdquo;dass die israelische Politik als rassistisch zu beurteilen ist und zum Zwecke der Unterdr&uuml;ckung der Pal&auml;stinenserinnen und Pal&auml;stinenser in Israel ein Apartheidsystem errichtet hat&ldquo;<\/em>. (Falk, Tilley, 2017) Sie erweiterten damit den Vorwurf der Apartheid auf ganz Israel und beschr&auml;nkten ihn nicht auf die besetzten Gebiete. Das Gutachten rief eine derartige Emp&ouml;rung bei einflussreichen Mitgliedern der UNO hervor, dass UN-Generalsekret&auml;r <strong>Ant&oacute;nio Guterres<\/strong> den Bericht von allen offiziellen UN-Websites entfernen lie&szlig;. Die Generalsekret&auml;rin der Wirtschafts- und Sozialkommission, Rima Khalaf, trat aus Protest von allen ihren &Auml;mtern zur&uuml;ck und bekannte sich weiterhin zu dem Bericht. Als Guterres Virginia Tilley aufforderte, sich von ihrem Bericht zu distanzieren, legte auch sie ihr Mandat nieder und erkl&auml;rte, dass sie weiterhin zu ihrem Bericht stehe.<\/p><p>Nehmen wir diesen Kampf zwischen Wahrheit und Politik als gutes Omen f&uuml;r die weiteren Auseinandersetzungen, in der die Wahrheit nicht untergehen darf und die Politik sich ver&auml;ndern muss. Erst j&uuml;ngst hat Amnesty International diese Spur weiter verfolgt und ein vernichtendes Urteil &uuml;ber 75 Jahre Israel abgegeben:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;Israel verfolgt seit seiner Gr&uuml;ndung im Jahr 1948 eine eindeutige politische Strategie, um eine j&uuml;dische demographische Hegemonie zu schaffen und aufrechtzuerhalten, und dabei die Herrschaft &uuml;ber das Land zugunsten der j&uuml;dischen Israelis zu maximieren, dabei gleichzeitig die Zahl der Pal&auml;stinenser auf ein Minimum zu beschr&auml;nken, ihre Rechte einzuschr&auml;nken und sie daran zu hindern, diese Enteignung zu bek&auml;mpfen.&ldquo;<\/p><\/blockquote><p><strong>Die Wahrheit vor Gericht?<\/strong><\/p><p>Die internationale Lage wird f&uuml;r die israelische Regierung immer ungem&uuml;tlicher, was zum Teil ihre zunehmende Radikalit&auml;t zu erkl&auml;ren vermag. Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag hat nach langen Beratungen den Weg zu Ermittlungen wegen m&ouml;glicher Kriegsverbrechen in Pal&auml;stina freigegeben. Chefankl&auml;gerin Fatou Bensouda hatte schon im Dezember 2019 erkl&auml;rt, dass Ermittlungen zu Kriegsverbrechen gerechtfertigt seien. Von der Vorverfahrenskammer des Gerichtshofs waren jedoch zuvor zwei wichtige Fragen zu kl&auml;ren: War er strafrechtlich &uuml;berhaupt zust&auml;ndig, und &ndash; erheblich schwieriger &ndash; ist Pal&auml;stina &uuml;berhaupt klageberechtigt? Die Ermittlungen sollen vor allem den &Uuml;berfall Israels auf Gaza vom Sommer 2014 sowie den andauernden Raketenbeschuss aus dem Gazastreifen umfassen. W&auml;hrend 50-t&auml;giger K&auml;mpfe wurden 2.250 Pal&auml;stinenser und mehr als 70 Israelis get&ouml;tet. Amnesty International warf beiden Seiten Kriegsverbrechen vor. Aber auch der &bdquo;Marsch der R&uuml;ckkehr&ldquo; 2018 in Gaza an der Grenze zu Israel, mit dem die Pal&auml;stinenser gegen die Er&ouml;ffnung der US-amerikanischen Botschaft in Jerusalem protestierten und mehr als 120 Tote und Tausende Verletzte zu beklagen hatten, soll in die Ermittlungen einbezogen werden. Schlie&szlig;lich soll die Siedlungspolitik im Westjordanland unter dem Aspekt des Landraubs untersucht werden. Dies sind gen&uuml;gend Tatbest&auml;nde, die im R&ouml;mischen Statut als Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit wie Apartheid unter Strafe gestellt und deshalb justiziabel sind. <\/p><p>Schwieriger war die Frage f&uuml;r den Gerichtshof, ob Pal&auml;stina &uuml;berhaupt klageberechtigt ist, da es nicht von der UNO als Staat anerkannt wird. Daf&uuml;r hatten vor allem die USA und viele europ&auml;ische Staaten einschlie&szlig;lich der Bundesrepublik gesorgt, die auch bei dieser Frage der Legitimation hart an der Seite Israels den Widerstand unterst&uuml;tzten. Vergebens, denn nach langen Beratungen begr&uuml;ndete die Kammer in einem umfangreichen Gutachten die Klageberechtigung Pal&auml;stinas und die Zust&auml;ndigkeit, nicht nur in Gaza, sondern auch in den besetzten Gebieten Ermittlungen zu f&uuml;hren. Wie nicht anders zu erwarten, hat die Israelische Regierung &ndash; Israel ist nicht Mitglied des R&ouml;mischen Statuts &ndash; sofort nach Bekanntgabe der Zust&auml;ndigkeitserkl&auml;rung mit dem &uuml;blichen Vorwurf des Antisemitismus jegliche Zusammenarbeit mit dem Gerichtshof abgelehnt und den Zutritt zu den besetzten Gebieten f&uuml;r die Ermittler des Gerichtshofes gesperrt. Forscht man allerdings nach dem gegenw&auml;rtigen Stand der Ermittlungen, so wird man nicht f&uuml;ndig. Es sind keine Aktivit&auml;ten erkennbar, es gibt offensichtlich nichts mitzuteilen. <\/p><p>Das sollte nicht &uuml;berraschen. Der Gerichtshof ist<strong> <\/strong>an sich<strong> <\/strong>formal unabh&auml;ngig. Er und seine Anklagebeh&ouml;rde sind keine Organe der UNO, sie beruhen auf einem internationalen Vertrag. Die Tatsache aber, dass die ehemalige Chefankl&auml;gerin Bensouda ihre Ermittlungen gegen US-GI wegen Folterungen im afghanischen Gef&auml;ngnis von Bagram und ihr Nachfolger Karim Khan die Untersuchungen gegen britische<strong> <\/strong>Soldaten wegen Folterung im irakischen Gef&auml;ngnis Abu Graib eingestellt haben, zeigt, dass Justiz auch oder gerade in diesen H&ouml;hen sehr politisch ist. Unmittelbar nach dem Angriff Russlands gegen die Ukraine hatte Khan 42 seiner Beamten in die Ukraine zur Beweissicherung entsandt, seine Beh&ouml;rde scheint also ausgelastet. <\/p><p>Es hat schon seine Folgerichtigkeit, dass die Staaten, die die israelische F&uuml;hrung vor dem Internationalen Strafgerichtshof sch&uuml;tzen, ein Sondertribunal f&uuml;r den russischen Pr&auml;sidenten Putin planen. Sie selbst haben das internationale Strafrecht seinerzeit so konzipiert, dass ihre eigenen F&uuml;hrungen nie vor dem Gerichtshof zur Verantwortung gezogen werden k&ouml;nnen. Jetzt muss ein separates Tribunal gebastelt werden, welches nach erfolgreicher Verurteilung wieder abgebaut wird. Merke: Wer in der Politik von Werten und Moral spricht, meint immer die Doppelmoral.<\/p><p>Ich komme zur&uuml;ck auf meine Ausgangsthese, dass der Geburtsfehler dieses Staates, der niemals korrigiert wurde, zwangsl&auml;ufig zu dieser Katastrophe heute f&uuml;hren musste. So standen am Anfang die Verachtung und der Versto&szlig; gegen das internationale Recht. Der internationale Konsens<strong>,<\/strong> der den Staat Israel &uuml;berhaupt erst erm&ouml;glichte, beruhte schon auf dem Bruch des V&ouml;lkerrechts und wurde bereits von der ersten F&uuml;hrung unter David Ben Gurion mit F&uuml;&szlig;en getreten. Diese Missachtung des V&ouml;lkerrechts und der bedenkenlose Versto&szlig; dagegen waren das Merkmal aller Regierungen seitdem, gleichg&uuml;ltig, welche Partei oder Koalition sie bildeten. Ein Regierungssystem, ob demokratisch oder autorit&auml;r, muss mit einer derartigen jahrzehntelangen Politik hors la lois schlie&szlig;lich im Faschismus enden oder in sich zusammenst&uuml;rzen. <\/p><p>Nicht ohne Grund sagen viele Kritiker der israelischen Politik, dass die Gefahr f&uuml;r die Existenz Israels nicht von au&szlig;en, sondern von innen kommt. Israel w&auml;re nicht der erste Staat, dessen Regierungssystem kollabiert. Nicht alle haben das wie S&uuml;dafrika ohne Krieg, Gewalt und Einbu&szlig;en ihrer territorialen Integrit&auml;t &uuml;berlebt. Die Sowjetunion hat den Preis ihrer Aufl&ouml;sung und territorialen Aufteilung zahlen m&uuml;ssen, und Jugoslawien ist im Krieg untergegangen. Deutschland ist &uuml;ber den Faschismus in den Krieg gerutscht, mit den bekannten Folgen der territorialen Teilung. So wird auch Israel um seine Existenz zu f&uuml;rchten haben, wenn das Regierungssystem sich nicht aus dieser Sackgasse befreien kann. Es hat nur die Wahl: Faschismus und Krieg oder Demokratie und V&ouml;lkerrecht. Wenn es &uuml;berhaupt eine Verantwortung der Bundesregierung f&uuml;r Israel gibt, so ist es nicht die Sicherung seiner Existenz, sondern der Demokratie.<\/p><p><em>Norman Paech, Hamburg, 6. Juni 2023<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Autor hat auf der vom 9. bis 11. 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