Gefahr im Verzug? – Kolumne Nr. 2 von Oskar Lafontaine
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem jüngsten Urteil entschieden: „Bei Gefahr im Verzug ist die Bundesregierung ausnahmsweise berechtigt, den Einsatz (der Bundeswehr im Ausland) vorläufig alleine zu beschließen.“ Dieses Urteil ist vielleicht gut gemeint, wird aber den Schreibtischhelden und Kriegsbefürworter neuen Auftrieb geben. Seit Tagen lesen wir in den Zeitungen, dass wir in Syrien „Frieden stiften“
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