Der Europäische Gerichtshof hat das deutsche Leistungsschutzrecht für unzulässig erklärt und der heimischen Verlegerlobby einen Dämpfer verpasst. Springer, Burda und Co. wollen Google eigene Presseinhalte zur Verlinkung auf dessen Suchmaschine nur gegen Genehmigung und Bezahlung überlassen. Die frühere Bundesregierung aus Union und FDP stand dafür prompt mit einem Gesetz bei Fuß. Zu mehr als teuren
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