Es besteht offensichtlich ein Zielkonflikt zwischen dem Erhalt und Verbesserung der Einsatzbereitschaft der Bundeswehr zur Landesverteidigung und der umfassenden militärischen Unterstützung der Ukraine. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob die derzeitige politische Entscheidung der Bundesregierung zu Gunsten der militärischen Unterstützung der Ukraine mit dem Grundgesetz und dem Amtseid des Bundeskanzlers zu vereinbaren ist.
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