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Titel: Die Tragödie der Almende: Studiengebühren nun auch im von Sozialdemokraten allein regierten Rheinland-Pfalz

Datum: 12. Juli 2006 um 8:19 Uhr
Rubrik: Hochschulen und Wissenschaft
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Entgegen allen Beschlüssen und Bekundungen von Sozialdemokraten will das vom SPD-Vorsitzenden Kurt Beck geführte das Mainzer Kabinett Studiengebühren einführen, wenn auch zunächst nur für jene Studierenden, die ihren Erstwohnsitz nicht in Rheinland-Pfalz haben.
Der „freie zusammenschluss von studentInnenschaften“ (fzs) hält diese „Landeskinderregelung“ – wohl richtiger Weise – für verfassungswidrig. Ministerpräsident Beck versteht diese Maßnahme als “politische Notwehr gegen die Einführung von Studiengebühren”, die rund um Rheinland-Pfalz bereits beschlossen Sache ist. Diese Art von „Notwehr“ gegenüber dem Druck von außen wird von Ökonomen als das Phänomen der „Tragödie der Almende“ beschrieben.

Wir wollen nicht unterstellen, dass es dem SPD-Vorsitzenden und Ministerpräsidenten Kurt Beck vielleicht ein ganz willkommenes Argument ist, als „Notwehr gegen die Einführung von Studiengebühren“ rund um Rheinland-Pfalz nun – entgegen anderslautender Beschlüsse der SPD – nun schleichend gleichfalls Studiengebühren einzuführen. Seine Vorgehensweise entspricht dem, was man in der ökonomischen Theorie die „Tragödie der Almende“ (Tragedy of the Commons) nennt. Zu diesem Phänomen folgendes Beispiel des Wiener Ökonomen Hans Peter Aubauer:

Wenn beispielsweise eine Gemeindeweide oder Almende allen zugänglich ist, ist es im Interesse jedes Viehalters, noch eine zusätzliche Kuh auf die Weide zu bringen, unabhängig davon, wie überweidet sie schon ist. Denn er hat den ganzen Nutzen der Kuh. Der von ihr angerichtete Schaden wird aber auf alle anderen verteilt. Und wenn er in edler Weise darauf verzichtet, nützt dies nichts. Denn der Nachbar sendet eine weitere Kuh. Das Ergebnis ist die Zerstörung der Weide.

Das Beispiel, auf das einstmals gemeinütziges Gut „Studium“ übertragen, zeigt, dass ein allgemeines Gut oder ein öffentlicher Wert zerstört wird, wenn sich nicht alle an eine allgemein vereinbarte Regel halten. Wenn ein Land Studiengebühren einführt, müssen die anderen folgen, wenn sie keinen Konkurrenznachteil erleiden oder nicht von Studiengebühren-„Flüchtlingen“ überschwemmt werden wollen.

Es zeigt auch, wie wichtig es gewesen wäre, die Studiengebührenfrage bundesweit im Hochschulrahmengesetz zu regeln. Das hat das Bundesverfassungsgericht zunichte gemacht, indem es die Regelung der Studiengebührenfreiheit kassiert und dem Wettbewerbsföderalismus Vorrang eingeräumt hat.

Der rheinland-pfälzische Wissenschaftsminister Jürgen Zöllner hatte ursprünglich die Idee, dass die Entsende-Länder für ihre „Landeskinder“ die Gebühren bezahlen sollten. Damit ist er natürlich grandios gescheitert. Und jetzt zahlen halt wieder diejenigen, die zwar am wenigsten Geld haben, aber offenbar am leichtesten zu melken sind: die Studierenden.

Mit dem gleichen Argument, dass man nämlich gegenüber den anderen, Gebühren erhebenden Hochschulen auf Dauer einen Konkurrenznachteil habe, wenn man nicht an der eigenen Hochschule gleichfalls Gebühren erhebt, haben die nordrhein-westfälischen Hochschulen nahezu flächendeckend Gebühren eingeführt, obwohl ihnen das Hochschulgesetz die „Freiheit“ ließ, selbst darüber zu entscheiden. Aber die Freiheit endet faktisch eben dort, wo sie erst einmal dem ökonomischen Sachzwang der Konkurrenz ausgesetzt ist.

Quelle 1: fzs
Quelle 2: taz


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