„Gemeinsam für den Frieden“

Die Resolution 377 A(V) der UN-Vollversammlung (UNGA) besagt, dass alle UN-Mitgliedsstaaten innerhalb von 24 Stunden zu einer „dringenden Sondersitzung“ einberufen werden können, „wenn der Sicherheitsrat wegen fehlender Einstimmigkeit der ständigen Mitglieder seine Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit in einem Fall nicht wahrnimmt, in dem eine Bedrohung des Friedens, ein

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