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Titel: Stiftungsprofessuren die Kopflanger des großen Geldes

Datum: 5. März 2007 um 11:14 Uhr
Rubrik: Hochschulen und Wissenschaft, Lobbyorganisationen und interessengebundene Wissenschaft
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Die Universität Frankfurt am Main, hat insgesamt 500 Professoren. Sie hat 23 Stiftungsprofessoren und 14 Stiftungsgastprofessoren. Von diesen 37 Stiftungsprofessuren wurden 13 von Banken oder Stiftungen der Finanzwirtschaft gestiftet, mindestens 6 von Stiftungen der Pharma- und Gesundheitsindustrie, etliche durch Quandt-, Herthie oder sonstigen Stiftungen von Großindustriellen oder durch Konzerne wie T-Mobil und einige wenige von ungenannten Spendern. Die Gastprofessuren werden semesterweise, die Stiftungsprofessuren dauerhaft besetzt.
Nun könnte man ja das Hohe Lied auf das Mäzenatentum singen. Doch daraus wird schnell ein Trauerspiel: denn die Stiftungsprofessuren werden nur zwischen drei bis fünf Jahren privat finanziert, anschließend werden sie aus Landes- oder Hochschulmitteln weiterfinanziert. D.h. hier kauft sich großes Geld die von ihr gewünschte Wissenschaft und von ihm (mit) ausgewählte Wissenschaftler ein, um sie dann auf Dauer dem Steuerzahler aufzuhalsen.

Stiftungsprofessuren werden üblicherweise für spezielle Fachgebiete ausgeschrieben, für die die Hochschulen angesichts knapper Stellen, keine Lehr- oder Forschungspriorität setzen können. Und sie werden umgekehrt wiederum von Stiftern gesponsert, die auf einem Wissensgebiet ein spezielles Interesse haben. Beschönigend heißt es auf der Website der Frankfurter Uni, die sich mit dem Namen Johann Wolfgang Goethe schmückt: „Stiftungs(gast)professuren und -dozenturen tragen dazu bei, an der Universität vorhandene Fachgebiete wissenschaftlich zu ergänzen.“

Praktisch bedeutet das, dass private Wissenschaftsinteressen in die öffentlichen Hochschulen hineingetragen werden, die ansonsten für die Scientific Community in den jeweiligen Fachbereichen nicht so wichtig erachtet wurden, dass dafür eine neue Professur eingerichtet oder eine Stelle aus einem anderen Fachgebiet umgewidmet worden wären.

Mit den Stiftungsprofessuren findet in den jeweiligen Fächern eine „Profilbildung“ bzw. eine fachliche Schwerpunktbildung statt, die über den gesamten Fachbereich ausstrahlt, zumal die berufenen Stiftungsprofessoren wiederum auch ein Mitspracherecht über die künftige fachliche Weiterentwicklung haben.

Bei der Berufung von Wissenschaftlern auf Stiftungsprofessuren haben üblicherweise – wenn nicht ganz offen – zumindest faktisch die Stifter einen maßgeblichen Einfluss. Mit dem zu berufenden Wissenschaftler können sie auch die wissenschaftlichen Fragestellungen und die Zielrichtung dieser Professur bestimmen. Im Regelfall geht damit einher, dass die Berufenen mit ihrem Forschungsgebiet und mit ihrer Lehre auch die Erkenntnisvorstellungen, um nicht zu sagen die Interessen ihrer Stifter vertreten. Und so gewinnen diese privaten Interessen auch Einfluss auf die jeweiligen Fächer.

Dazu braucht man sich nur einmal die Stifter und die für die Stiftungsprofessuren umschriebenen Fachgebiete der Uni Frankfurt etwas genauer anzuschauen:

  • Dresdner Bank Stiftungsprofessur für Wirtschaftsrecht/Law & Finance (FB 01)
  • Geld-, Währungs- und Notenbankrecht der Stiftung Geld und Währung (FB 01)
  • Stiftungsprofessur des Bundesverbandes Deutscher Investment- und Vermögensverwaltungsgesellschaften (BVI) für Betriebswirtschaftslehre, inbesondere Investment, Portfolio-Management und Alterssicherung (FB 02)
  • Betriebswirtschaftslehre, inbesondere Financial Economics der Stiftung Geld und Währung (FB 02)
  • Volkswirtschaftslehre, inbesondere Monetäre Ökonomie der Stiftung Geld und Währung (FB 02)
  • Hans Strothoff-Stiftungsprofessur für Handelsmarketing (FB 02)
  • Stiftungsprofessur für M-Commerce von T-Mobile (FB 02)
  • UBS Stiftungsprofessur für Finance (FB 2 – ab WS 2007/2008)
  • UBS Stiftungsprofessur für Management (FB 2 – ab WS 2007/2008)
  • VWL-Stiftungsjuniorprofessur für Mergers and Acquisitions im Mittelstand der Firma Klein&Coll. (FB 02)
  • Stiftungsprofessur für Islamische Religion der Anstalt für Religion Diyanet, Türkei (FB 06)
  • Beilstein-Stiftungsprofessur für Chemieinformatik (FB 14)
  • Degussa-Stiftungsprofessur für Organische Synthetik (FB 14)
  • Aventis Stiftungsprofessur für chemische Biologie (FB 15)
  • Kröner-Fresenius-Stiftungsprofessur für Gastroenterologie und klinische Ernährung (FB 16)
  • Schleussner-Stiftungsdozentur für Immunpharmakologie (FB 16)
  • Stiftungsprofessur für Gerontopsychiatrie der BHF-Bank-Stiftung (FB 16)
  • Stiftungsprofessur für Experimentelle pädiatrische Onkologie und Hämatologie der Frankfurter Stiftung für krebskranke Kinder (FB 16)
  • Hertie-Stiftungslehrstuhl Neuroonkologie (FB 16)
  • Stiftungsprofessur Interdisziplinäre Onkologie (FB 16)
  • Kerckhoff-Kliniksprofessur (FB 16)
  • Johanna Quandt-Forschungsprofessur im Bereich der Grundlagenforschung der Lebenswissenschaften (FIAS)
  • Stiftungsprofessur der DekaBank und Helaba für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, inbesondere Bankrecht (ILF)

Dass etwa die Dresdener Bank, der Schweizer Bankenkonzern UBS, die DekaBank, die Helaba, der Merger&Acquisition-Berater Klein&Coll, der Bundesverbandes Deutscher Investment- und Vermögensverwaltungsgesellschaften (BVI) keine ziemlich klar definierte wissenschaftliche Erkenntnisinteressen hätten, dürfte kaum jemand bestreiten können. Die Stiftung Geld und Währung ist im Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft ganz offen dem verlängerten Arm der Arbeitgeberverbände in der Wissenschaft angebunden.

Auch die Pharma- oder Gesundheitsindustrie mit Aventis, Fresenius, Degussa, Kerkhoff oder Schleussner weiß schon ziemlich genau, wofür sie ihr Geld anlegt. Dasselbe dürfte für die Johanna-Quandt-Stiftung der Familienholding mit 46 % Anteil an BMW und einem Mehrheitsanteil am Pharma- und Chemiekonzern Altana gelten. Altana wird schon seine Vorstellungen über die richtige Art der „Lebenswissenschaften“ haben.

Man könnte und müsse einen Stifter nach dem anderen nach seinen Interessenbezügen hinterfragen.

Ich habe es selbst oft genug erlebt, dass die Wissenschaftler eines Fachbereichs sehr skeptisch waren, ob das mit der Stiftungsprofessur vertretene Wissensgebiet nun wirklich von Relevanz war oder in den wissenschaftlichen Kontext passte. Aber kaum eine Hochschule und kaum ein Fachbereich kann und will sich gegen eine von außen aufgedrängte Bereicherung wehren.

Nun könnte man sagen: Sollen doch private Mäzene ihr Erkenntnisinteressen auch in die Hochschulen hineintragen, schließlich bezahlen sie ja dafür.

Aber genau an dieser Stelle wird die Stiftungsprofessur zu einer Art Kuckucksei. Sie wird in ein fremdes Nest gelegt und darf anschließend vom Land oder heute zunehmend von den Hochschulen nach einer relativ kurzen Zeit von drei bis fünf Jahren aus öffentlichen Mitteln weiterfinanziert werden. Die Stifter bezahlen für ihre wissenschaftlichen Interessen also vielleicht 3 oder, wenn es ganz hoch kommt, 5 Millionen Euro für eine Professur, für ein paar wissenschaftliche Mitarbeiter und für eine Grundausstattung und anschließend bleibt die Universität auf dem Personal und auf dem neu eingerichteten Institut hängen und muss in der Regel – da es kaum zusätzliche Stellen und Mittel vom Land gibt – eine vorhandene Stelle umwidmen.

Da die Stiftungsprofessuren hauptsächlich auf den Gebieten der Wirtschaftswissenschaften, der Medizin- oder der Pharmaforschung in manchen Hochschulen auch noch in den Natur- und Ingenieurwissenschaften eingerichtet werden, werden nach Ablauf der Stiftungszeit solche Professorenstellen sehr häufig aus den Geistes- oder Gesellschaftswissenschaften abgezogen. Jede Stiftungsprofessur ist damit gleichzeitig eine Hypothek für die anderen Fächer.

Die Stiftungsprofessur ist für den Banken- und Finanz- oder Pharmasektor eine relative billige Methode sich an den öffentlichen Hochschulen einzukaufen und die Unis als ihre wissenschaftlichen Werkbänke zu nutzen. Und gleichzeitig die Wissenschaftler als ihre „Kopflanger“ (so Bert Brecht in seinen Schriften über die „TUI“, einem Neologismus aus dem Wort Intellektueller, »Tellekt-Uell-In«) zu gebrauchen. Müssten die Stifter diese Forschungskapazität selbst aufbauen, käme ihnen das erheblich teurer, sie müssten nicht nur das Personal dauerhaft finanzieren, sie müssten auch eine entsprechende Infrastruktur aufbauen, die ihnen jetzt von der Hochschule zur Verfügung gestellt werden muss.

Stiftungsprofessuren sind somit häufig Danaergeschenke. Es sind Geschenke, von denen den Hochschulen und einer freien und unabhängigen Hochschulwissenschaft oft mehr Schaden und Unheil drohen kann.

Die Crux mit den Stiftungen ist, dass sie immer stärker in die Lücken stoßen können, die der Staat unter dem Zwang der leeren öffentlichen Kassen lässt. Was als Mäzenatentum oder gemeinnütziges zivilgesellschaftliches Engagement daher kommt, ist das große Geld, das mit Stiftungslehrstühlen und Forschungsaufträgen den Gang der Wissenschaft oder den gesellschaftlichen Diskurs und so auch gesellschaftliche und Weiterentwicklung prägt.

Die Johann Wolfgang Goethe Universität will sich nun auch noch komplett zu einer Stiftungsuniversität umwandeln.
Lassen wir einmal beiseite, dass das Etikett „Stiftungs“-Universität ein ziemlicher Etikettenschwindel ist. Denn wo hat diese Stiftungsuni ein Stiftungsvermögen wie etwa die amerikanischen Universitätsstiftungen, aus dem sie sich wenigstens zu einem Teil finanzieren könnte. Das Land Hessen müsste seinen gesamten Hochschulhaushalt für mehrere Jahre für einen Vermögensaufbau einsetzen, um die Uni Frankfurt aus dem Stiftungsvermögen finanzieren zu können.
Aber darum geht es bei der Umetikettierung auch gar nicht. Den Löwenanteil der Kosten darf auch künftig der Steuerzahler über jährliche öffentliche Haushaltszuschüsse tragen. Der Haushaltsgesetzgeber, das Parlament, die Politik sollen nur nichts mehr zu sagen haben und sich mit Rolle des Zahlmeisters zufrieden geben.
Universitätspräsident Prof. Rudolf Steinberg wird da bei aller Zurückhaltung schon etwas deutlicher, um was es mit der Umwandlung in eine Stiftungsuniversität geht: Die Wahl der Rechtsform ›Stiftung öffentlichen Rechts‹ signalisiere der Bürgerschaft das Angebot, sich an der Hochschule zu engagieren.
Das hört sich pathetisch und schön an: Um welche Gruppe der „Bürgerschaft“ es dabei nur gehen kann, lässt sich an den Stiftern für die Stiftungslehrstühle ablesen.
Es geht um die Ausdehnung der privaten institutionellen Macht des Reichtums auf die Hochschule, um die Universität der Besitzenden also.


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