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Titel: Staatsanwaltschaft Düsseldorf lehnt Aufnahme von Ermittlungen wegen der Veröffentlichung der Gehälter der NRW-Hochschulrektoren ab

Datum: 19. Mai 2014 um 13:22 Uhr
Rubrik: Aufbau Gegenöffentlichkeit, Hochschulen und Wissenschaft
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Am 17. Februar 2014 veröffentlichten wir auf den NachDenkSeiten einen Beitrag von Karl-Heinz Heinemann mit einer Liste der zwischen Rektoren und Hochschulratsvorsitzenden ausgehandelten und bisher geheim gehaltenen Gehältern. Mit der Veröffentlichung der aus Steuermitteln finanzierten und der mit dem Hochschul-„Freiheits“-Gesetz“ seit 8 Jahren drastisch gesteigerten Gehälter von Hochschulrektoren, hatten die NachDenkSeiten in ein Wespennest gestochen. Die ertappten Präsident/inn/en redeten von „Skandal“ und „Rechtsbruch“ und es gab Anzeigen wegen „Geheimnisverrats“. Wie nun aus einem Schreiben der Wissenschaftsministerin Svenja Schulze an den Vorsitzenden des Wissenschaftsausschusses des NRW-Landtages hervorgeht, hat die Staatsanwaltschaft Düsseldorf dem Ministerium mitgeteilt, dass sie die Aufnahme von Ermittlungen wegen einer möglicherweise verfolgbaren Straftat ablehnt. Von Wolfgang Lieb.

Die Empörung der Rektoren, der Medienwirbel und der Theaterdonner in einer Sondersitzung des Landtages über die Veröffentlichung der Liste der zwischen Rektoren und Hochschulratsvorsitzenden ausgehandelten Gehälter waren nicht mehr als ein Sturm im Wasserglas.

Die Staatsanwaltschaft verneint im Hinblick auf den Straftatbestand der Verletzung des Dienstgeheimnisses gemäß § 353 b des Strafgesetzbuches das Vorliegen des Tatbestandsmerkmals „Gefährdung wichtiger öffentlicher Interessen“. Die Veröffentlichung der Vergütungsdaten würden weder die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung des Ministeriums noch der Hochschulen unmittelbar gefährden.

Zwar sieht die Staatsanwaltschaft den Tatbestand der Verletzung von Privatgeheimnissen nach § 203 StGB als erfüllt an, es fehlten allerdings taugliche Ermittlungsansätze zur Aufklärung des Sachverhalts. Sowohl die Durchsuchung in den Räumen des Ministeriums oder des veröffentlichenden Journalisten sowie die Erhebung von Telekommunikationsdaten seien aus mehreren Gründen unverhältnismäßig. (Quelle: Schreiben des Ministeriums [PDF – 70 KB])

Leider ist dadurch, dass es gelungen ist, die Veröffentlichung über die finanzielle Selbstbedienung der Hochschulleitungen zum Skandal umzudeuten, die notwendige Debatte über eine angemessene Vergütung von Rektorinnen und Rektoren oder über die Frage, wer darüber zu entscheiden hat, wieviel Steuergelder in die Gehaltszahlungen von Hochschulleitungen fließen sollen, verdrängt worden.

Nachdem nun die Staatsanwaltschaft die Angelegenheit zu den Akten gelegt hat, könnte die Politik endlich wieder in Ruhe und aller Sachlichkeit über diese Kernfragen diskutieren.

Die Rektorinnen und Rektoren haben darüber hinaus keinen Vorwand mehr, sich einer rationalen Debatte um eine Novelle des Hochschulgesetzes in NRW durch Vorwürfe kriminellen Verhaltens des Ministeriums oder gar der Ministerin weiter zu entziehen.

Wer nun von Seiten der Hochschulleitungen weiter Scheingefechte führt, macht deutlich, dass es ihm nicht um die Sache, sondern um die Verteidigung von Macht und Privilegien, um die Verteidigung des Leitbildes der „unternehmerischen Hochschule“ und damit um die bedingungslose Kapitulation der Landespolitik gegenüber dem „akademischen Kapitalismus“ geht.


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