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Titel: Hinweise des Tages

Datum: 20. Juli 2017 um 8:43 Uhr
Rubrik: Hinweise des Tages
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Hier die Übersicht; Sie können mit einem Klick aufrufen, was Sie interessiert:

  1. Hören wir auf, der Arbeit hinterher zu rennen
  2. Spannungen auf dem Ausbildungsmarkt nehmen zu
  3. »Pflege-Mindestlohn ist doppelt zynisch«
  4. Steuerzahler: Die Tea Party lässt grüßen
  5. Eine schallende Ohrfeige für die Europäische Kommission
  6. EU bricht Versprechen bei Wasser-Privatisierung (II)
  7. Der Staatstrojaner – und was man verfassungsrechtlich dagegen tun kann
  8. Deutsche Luftkampfdrohne startet zum Erstflug
  9. »Konzernvorstand hat Schuld auf sich geladen«
  10. CNN macht Werbung für die Laserwaffe der Navy im Persischen Golf
  11. Südkorea: Kampf um die Demokratie
  12. Uruguay hat Vorbildcharakter bei Cannabisregulierung
  13. A despot in disguise: one man’s mission to rip up democracy
  14. Wähleranalyse des DIW: AfD wildert bei SPD-Wählern
  15. Das Letzte: Schickt Kriegsschiffe!

Vorbemerkung: Wir kommentieren, wenn wir das für nötig halten. Selbstverständlich bedeutet die Aufnahme in unsere Übersicht nicht in jedem Fall, dass wir mit allen Aussagen der jeweiligen Texte einverstanden sind. Wenn Sie diese Übersicht für hilfreich halten, dann weisen Sie doch bitte Ihre Bekannten auf diese Möglichkeit der schnellen Information hin.

  1. Hören wir auf, der Arbeit hinterher zu rennen
    Arbeit für alle zu schaffen, ist ein wichtiges Ziel. Das schaffen wir aber nur, wenn wir die Rahmenbedingungen für die unbezahlte Arbeit verbessern, statt immer bloß der bezahlten hinterher zu rennen.
    Die Arbeit geht uns nicht aus, aber zumindest die bezahlte Arbeit macht sich rar. Mit der Folge, dass der Sesseltanz um die Arbeit schon bald mehr Ressourcen verschlingt als die (produktive) Arbeit selbst. Ein Beispiel: Wie die Neue Züricher Zeitung berichtet, haben sich neulich in Italien 85.000 Bewerber um 30 Stellen bei der Banca d’Italia beworben. Davon wurden die 8.140 mit den besten Curricula (mindestens Uni-Abschluss) zu einer schriftlichen Prüfung (Concorso) eingeladen, auf die sie sich im Schnitt 5 Monate lange vorbereitet haben. Nach derselben Quelle sollen sich 8.063 Interessenten für 10 Pflegerstellen in einer Mailländer Poliklinik beworben haben.
    In Italien sind 36% der Jugendlichen ohne bezahlte Arbeit, aber fast rund um die Uhr damit beschäftigt, Bewerbungen zu schreiben, sich für alle möglichen Eventualitäten weiter zu bilden und immer wieder mal zu einem Concorso zu reisen. […] Unter dem Strich kommt man schnell mal pro bezahlte Arbeitsstunde auf eine Stunde unbezahlter Vorbereitung.
    Das ist grotesk, aber das ist noch nicht alles. Denn dazu kommen noch die psychologischen Kosten. Ein Dossier auf einem Stapel von zehntausenden zu sein, ist hart. Auf engstem Raum neben tausenden Mitbewerbern zu sitzen und knifflige Frage zu lösen, braucht Nerven. Zum zweiten, dritten oder siebten Mal abgelehnt zu werden, kann auch bei robusten Naturen zum Stoff von Albträumen werden. Wenn das so weiter geht, geht eine ganze Generation vor die Hunde. Es muss dringend etwas geschehen. […]
    Um diesen Trend zu brechen, müssten wir uns erst einmal darauf einigen, dass eine bezahlte Arbeit nur zumutbar ist, wenn sie soziale Teilhabe ermöglicht. Arbeit auf Abruf, oder ein Mindestlohn von 8,86 Euro erfüllen diese Bedingung ebenso wenig wie ein Arbeitsweg von mehr als 2 Stunden täglich. Wir haben uns daran gewöhnt, dass man der Arbeit hinterherrennen muss. Jobs müsse man dort suchen, wo es sie gibt. Da könne man nicht einfach nur rumsitzen. Klingt logisch. Aber ebenso logisch ist, dass Arbeit immer dort ist, wo die Menschen sind, wo sie Bedürfnisse haben, die befriedigt werden müssen. Schließlich arbeiten wir nicht für den Mond, sondern für uns. […]
    Die Menschen hinter der Arbeit herrennen zu lassen, ist also keine kluge Strategie. Damit kann man im besten Fall den Nachbarn ein wenig bezahlte Arbeit abluchsen, doch insgesamt nimmt damit sowohl die bezahlte als auch vor allem die unbezahlte Arbeit ab. Stattdessen muss man die Arbeit wieder zu den Menschen bringen. Ein wichtiges Mittel dazu ist die Siedlungspolitik. Jung und Alt, Wohnen und Arbeiten (zumindest gewerbliche Arbeit) müssen wieder näher zusammenrücken. Es braucht mehr Spielplätze, Schrebergärten und Gemeinschaftsräume, nicht nur für kulturelle und kulinarische Anlässe, sondern etwa auch für Werkstätten. Dann organisiert sich die Arbeit schon fast von alleine. (…)
    Diese Probleme sind nicht trivial. Finanzielle Entschädigungen für sozial notwendige (bisher unbezahlte) Arbeit kann Teil der Lösung sein. Doch zunächst einmal geht es darum, die bezahlte Arbeit nicht mehr isoliert zu betrachten, sondern die ganze Arbeit und nicht nur die Arbeitskraft, also den ganzen Menschen zu sehen. Die Ökonomen und Wirtschaftspolitiker müssen da noch ein bisschen dazu lernen.
    Quelle: Makroskop
  2. Spannungen auf dem Ausbildungsmarkt nehmen zu
    “Die Spannungen auf dem Ausbildungsmarkt nehmen zu”, sagt DGB-Vize Elke Hannack. “Erstmals haben mehr Jugendliche mit Studienberechtigung als Hauptschüler einen Ausbildungsplatz. Jugendliche mit einem niedrigeren Schulabschluss sind von vielen Angeboten oft von vorneherein ausgeschlossen, ihnen droht ein Leben in Arbeitslosigkeit oder prekärer Beschäftigung.”
    “1,22 Millionen junge Menschen im Alter zwischen 20 und 29 Jahren haben heute keine abgeschlossene Ausbildung. Das sind knapp 13 Prozent dieser Altersgruppe. Unter dem Strich verlieren wir pro Jahr mehr als 120.000 Jugendliche auf dem Weg von der Schule in die Ausbildung”, warnt Hannack. “Wer Vollbeschäftigung erreichen will, muss das ändern. Wir brauchen deshalb eine Ausbildungsgarantie, die allen Jugendlichen die Perspektive auf einen Berufsabschluss eröffnet.”
    “Mehr noch: Die Zahl der Jugendlichen in den Warteschleifen von der Schule in die Ausbildung nimmt wieder zu. Insgesamt 300.000 Jugendliche stecken in dem Maßnahmendschungel des Übergangsystems fest”, so Hannack weiter. “Fast die Hälfte von ihnen verfügt über einen Hauptschulabschluss, ein Viertel sogar über einen mittleren Schulabschluss. Auch sie brauchen in naher Zukunft einen Ausbildungsplatz. Es kann aber auch nicht zufrieden stellen, wenn nach amtlichen Statistiken noch rund 43.000 Ausbildungsplätze offen bleiben. Dies ist vor allem bei Hotels und Gastronomie sowie im Lebensmittelhandwerk der Fall – in jenen Branchen, in denen es hohe Abbruchquoten gibt. Diese Branchen müssen dringend in die Ausbildungsqualität investieren.”
    Quelle: DGB

    Anmerkung André Tautenhahn: Leider gibt der Mainstream regelmäßig nur das Gejammer der Arbeitgeber wieder, die fortwährend einen Nachwuchsmangel beklagen. Dabei wäre auch hier eine Debatte zur amtlichen Statistik nötig, in der viele Jugendliche ohne Ausbildungsplatz gar nicht auftauchen, weil sie etwa für ausbildungsunreif erklärt und in ein sog. Übergangssystem verschoben werden.

  3. »Pflege-Mindestlohn ist doppelt zynisch«
    Die Bundesregierung plant, bis Anfang 2020 Mindestlöhne in der Pflegebranche schrittweise auf 11,35 Euro pro Stunde in Westdeutschland und 10,85 Euro in Ostdeutschland zu erhöhen. Derzeit beträgt der Mindestlohn-Satz für Pflegekräfte demnach 10,20 Euro in Westdeutschland und 9,50 Euro im Osten. Zum 1. Januar 2018 soll er auf 10,55 Euro im Westen beziehungsweise 10,05 Euro im Osten steigen. Von dem Mindestlohn sind gut 908.000 Beschäftigte in Pflege betroffen.
    “Der Pflege-Mindestlohn ist doppelt zynisch”, kommentiert Dietmar Bartsch das Vorhaben der Bundesregierung: “Ein Mindestlohn unter 12 Euro ist bereits heute ein Armutslohn, erst recht in drei Jahren. Inakzeptabel: 30 Jahre nach der Wiedervereinigung behandelt die Bundesregierung Pflegerinnen und Pfleger in Ostdeutschland weiter als Pfleger zweiter Klasse. Sie versagt hier auf ganzer Linie. Mit Almosen, wie die Bundesregierung sie vor der Wahl anpreist, lässt sich der Pflegenotstand in Deutschland nicht abwehren. DIE LINKE hat ein Konzept vorgelegt für eine Solidarische Pflegeversicherung, durch die pro Jahr 12 Milliarden Euro mehr für gute Pflege und 30000 gut bezahlte Pflegekräfte sofort zur Verfügung stünden.”
    Quelle: Linksfraktion
  4. Steuerzahler: Die Tea Party lässt grüßen
    Wie jedes Jahr ruft der Bund der Steuerzahler auch jetzt seinen Gedenktag aus. Die Berechnung allerdings ist falsch und nichts anderes als vulgärökonomischer Populismus.
    Heute ist Steuerzahlergedenktag. Das behauptet zumindest der Bund der Steuerzahler. Bis zum heutigen Tag haben demnach die Deutschen im Durchschnitt gearbeitet, um ihre Steuern und Sozialabgaben zu zahlen. Die Botschaft, die der Steuerzahlerbund damit vermitteln will: Die Steuern und Abgaben sind viel zu hoch, der gierige Staat nimmt den rechtschaffenen Bürgern das hart erarbeitete Geld weg und verschwendet es.
    Nur hat das mit der realen Situation in Deutschland wenig zu tun. Das Konzept des Steuerzahlergedenktags ist verkorkst und geht in weiten Teilen von falschen Annahmen aus. Kurz gesagt: Es handelt sich um Vulgärökonomie und libertären Populismus – die Tea Party lässt grüßen.
    Quelle: Zeit Online

    Anmerkung JK: “Vulgärökonomischer Populismus” treffender kann man es nicht beschreiben. Das gilt auch für den Namen “Bund der Steuerzahler”. Dieser neoliberale Lobbyverein vertritt mit Nichten die Interessen aller Steuerzahler.

    dazu: Ein “Gedenktag” für den gebeutelten Steuerzahler? An sich unsinnig und dann auch noch kalendarisch aufgeblasen
    Und noch eine Anmerkung zum skandalisierenden und effektheischende Getöse, dass die Belastungsquote “so hoch wie noch nie” sei. Ein Blick auf die Abgabenquoten seit 1960 relativiert das doch ganz erheblich.

    Was aber auch diese Gesamtdarstellung verwischt sind die erheblichen Streuungen, die wir auf der Ebene der einzelnen Haushalte und deren Belastungsprofile haben. Und da wäre ein genauerer Blick auf die Verschiebungen zwischen einzelnen Belastungsarten im komplexen System der Steuern und Sozialabgaben und deren Verteilungswirkungen relevant und übrigens weitaus aufschlussreicher als die Konstruktion eines imaginären deutschen Abgabenbelasteten, den es so gar nicht geben kann. Wenn man da genauer hinschaut, dann zeigen sich erhebliche Verwerfungen, die auch sozialpolitisch brisant sind. […]
    Bei genauerer Betrachtung ist das deutsche Steuersystem allerdings bei weitem nicht so progressiv, wie es zunächst scheint. Denn um die tatsächliche Belastung der Haushalte zu messen, darf man nicht nur die direkten Steuern wie etwa die Einkommenssteuer betrachten, sondern muss zusätzlich auch die sogenannten indirekten Steuern berücksichtigen, zu denen beispielsweise die Mehrwert-, die Kfz- oder die Tabaksteuer gehören. Diese indirekten Steuern machen knapp die Hälfte des gesamten Steueraufkommens in Deutschland aus.
    Und es gibt noch einen weiteren Faktor, der bei der Ermittlung der Gesamtbelastung berücksichtigt werden muss: die Sozialbeiträge. Man kann zeigen, dass in den unteren Einkommensschichten die Verteilungswirkung von direkten und indirekten Steuern sogar regressiv ist. Dass das deutsche Steuersystem überhaupt etwas Progressives hat, ist den Sozialbeiträgen geschuldet: Die Abgaben für die Gesundheitsversorgung, Rentenbeiträge etc. fallen in den mittleren Einkommensschichten proportional höher aus als in den unteren und oberen Schichten der Einkommenspyramide.
    Quelle: Aktuelle Sozialpolitik

  5. Eine schallende Ohrfeige für die Europäische Kommission
    Das europäische Höchstgericht hatte zu entscheiden, ob die deutschen Regelungen zur Aufsichtsratsmitbestimmung gegen das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit (in Art. 18 AEUV) und gegen das Verbot ungerechtfertigter Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit (in Art. 45 AEUV) verstoßen. Es liegt in der Natur der Sache, dass der deutsche Gesetzgeber Wahlen zu den Arbeitnehmerbänken der Aufsichtsräte nur im Inland anordnen kann. In diese Konstellation interpretierte der Kläger im deutschen Ausgangsverfahren eine „Beschränkung durch Diskriminierung“ hinein: Das fehlende aktive und passive Wahlrecht diskriminiere die Auslandsbeschäftigten und hindere daher zudem am Arbeitsplatzwechsel in ein ausländisches Tochterunternehmen, weil hierdurch der Verlust des Wahlrechts drohe.
    Wäre der EuGH dieser Argumentation gefolgt, hätte das auf die Entfernung der Arbeitnehmervertreter aus den Aufsichtsräten hinauslaufen können. Der eigentliche Skandal war bei alledem nicht, dass sich ein Mitbestimmungsgegner fand, der als Kläger im Ausgangsverfahren fungierte – Feinde der Arbeitnehmermitbestimmung gibt es zuhauf. Der Skandal war auch nicht, dass sich mit dem Berliner Kammergericht ein Gericht fand, das den Fall dem EuGH vorlegte, auch wenn man hierüber nur traurig den Kopf schütteln kann. Und auch war der Skandal nicht, dass der EuGH die Vorlagefrage annahm und sich mit dem Fall beschäftigte. Der EuGH muss auf die Fragen vorlegender Gerichte antworten. Nein, der Skandal war das Verhalten der Kommission.
    Zunächst hatte die Kommission dem Kläger in ihrer schriftlichen Eingabe an den EuGH ausnahmslos Recht gegeben: Die deutsche Mitbestimmung wirke als ungerechtfertigte Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit und sei daher europarechtswidrig (hier ein Kommentar dazu). In der mündlichen Verhandlung hatte die Kommission ihre Rechtsauffassung dann korrigiert. Um diese Korrektur stimmig einordnen zu können, muss man verstehen, dass das Europarecht in solchen Fällen in zwei Schritten vorgeht. In einem ersten Schritt wird gefragt, ob eine Beschränkung einer Grundfreiheit vorliegt. Ist das der Fall, folgt in einem zweiten Schritt ein Rechtfertigungstest: Verfolgt die Beschränkung ein zwingendes Anliegen des Allgemeininteresses, wird sie diskriminierungsfrei angewendet, erreicht sie tatsächlich das verfolgte Ziel und geht sie über das hierfür notwendige Maß nicht hinaus, dann ist die Beschränkung gerechtfertigt und also mit dem Europarecht vereinbar. In der mündlichen Verhandlung stellte sich die Kommission auf den Standpunkt, die deutsche Mitbestimmung beschränke sehr wohl die Arbeitnehmerfreizügigkeit, sei aber über zwingende Gründe des Allgemeininteresses zu rechtfertigen. (…)
    Nun liegt das Urteil des EuGH vor, das sich nur als schallende Ohrfeige für die Kommission bezeichnen lässt (EuGH-Urteil „Erzberger gegen TUI“, C‑566/15 vom 18. Juli 2017, hier). Der EuGH folgt darin vollumfänglich den Schlussanträgen des Generalanwalts (die Schlussanträge findet sich hier).
    Quelle: Makroskop
  6. EU bricht Versprechen bei Wasser-Privatisierung (II)
    Damals hatte die Initiative „Right to Water“ die EU mit fast zwei Millionen Unterschriften unter Druck gesetzt. Daraufhin zog die Kommission die so genannte Konzessions-Richtline teilweise zurück. Doch das “Recht auf Wasser” gilt immer noch nicht – jedenfalls nicht unter dem Regime der Gläubiger. Nun soll die griechische Regierung Wasserwerke in Athen und in Thessaloniki privatisieren. Die Kritiker fürchten, dass in Griechenland ein Präzedenzfall geschaffen werden soll, um privaten Konzernen doch noch Zugang zum Wassermarkt zu verschaffen.
    Quelle: Lost in Europe
  7. Der Staatstrojaner – und was man verfassungsrechtlich dagegen tun kann
    Am 22.06.2017 hat der Bundestag einem Gesetzesentwurf zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens zugestimmt. Die Strafprozessordnung ermächtigt fortan ausdrücklich zu Online-Durchsuchungen und Quellen-Telekommunikationsüberwachungen (TKÜ). Trotz verfassungsrechtlicher Bedenken der Opposition sowie der grundrechtlichen Eingriffsintensität dieser Maßnahmen dürfte es noch einige Zeit dauern, bis die Regelungen auf den verfassungsgerichtlichen Prüfstand kommen. Mit einem abstrakten Normenkontrollverfahren ist (derzeit) nämlich nicht zu rechnen, und an der Zulässigkeit einer Individualverfassungsbeschwerde unmittelbar gegen das Gesetz bestehen ebenso Zweifel. Eine verfassungsgerichtliche Kontrolle des Gesetzes ist deshalb wohl nur über die Fachgerichte denkbar, entweder weil ein Fachgericht die Verfassungsmäßigkeit der Ermächtigungsgrundlagen selbst in Frage stellt und ein Vorlageverfahren gem. Art. 100 I GG bzw. § 13 Nr. 11 BVerfGG anstrebt oder aber in Form einer Urteilsverfassungsbeschwerde. Der Einsatz des sogenannten Staatstrojaners in künftigen Strafverfahren ist deshalb erst einmal „beschlossene Sache“.
    Quelle: Verfassungsblog
  8. Deutsche Luftkampfdrohne startet zum Erstflug
    Der Rüstungskonzern Airbus entwickelt eine intelligente Kampfdrohne. Ein “Missionscomputer” der Bundeswehr soll den Flug automatisieren
    Der europäische Rüstungskonzern Airbus hat seine Luftkampfdrohne “Sagitta” erstmals in die Luft befördert. Dies berichtet das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) mit einiger Verspätung. Demnach startete das Fluggerät vorvergangene Woche vom südafrikanischen Testgelände Overberg und blieb rund sieben Minuten in der Luft. Die Drohne flog laut der Mitteilung vollständig autonom auf einem vorprogrammierten Kurs. Eigentlich sollte der Erstflug des Demonstrators bereits ab 2014 erfolgen.
    Die “Sagitta” ist ein sogenannter Nurflügler (oder auch Starrflügler), sie ähnelt einem Rochen. Die Nurflügel-Konstruktion soll den Konstrukteuren zufolge über bessere Flugeigenschaften verfügen. Zwar ist die mit einem Düsentriebwerk angetriebene Drohne flugfähig, allerdings handelt es sich um einen verkleinerten Demonstrator. Das Flugmodell ist im Maßstab 1:4 gefertigt, hat ein Startgewicht von 150 Kilogramm und misst etwa drei Quadratmeter. (…)
    Airbus ist an weiteren Drohnenprojekten beteiligt (Wir.Drohnen.Deutschland). Unter anderem soll der Konzern als Hauptauftragnehmer für acht bewaffnete Bundeswehrdrohnen fungieren.
    Bislang ebenfalls nur als Demonstrator hat Airbus die Drohne “Barracuda” entwickelt, die als Flugmodell eine Spannweite von mehr als sieben Metern hat. Sie erreicht eine Höchstgeschwindigkeit von Mach 0,6 (741 km/h). Erprobt wurden ein Kollisionsschutzsystem, die “vernetzte Operationsführung” mit anderem Kriegsgerät, die Integration in den zivil kontrollierten Luftraum sowie die Automatisierung des Fluges. Der “Barracuda” hat über 500 Bodentests und mindestens 13 Flugtests absolviert, in mindestens einem Fall stürzte eine Drohne dabei ins Meer.
    Quelle: Telepolis
  9. »Konzernvorstand hat Schuld auf sich geladen«
    Friedensaktivisten wollen vor und in der Aktionärsversammlung von Heckler & Koch protestieren. Ein Gespräch mit Jürgen Grässlin
    Sie und das Umfeld des Rüstungsinformationsbüros, RIB, haben insgesamt neun Aktien des Waffenherstellers Heckler & Koch erworben. War es leicht, an die Anteile zu gelangen?
    Nein. Die Aktien von H&K werden an der Euronext-Börse in Paris gehandelt. Ursprünglich wurden dort lediglich 5.000 der 21 Millionen Aktien zum Kauf angeboten. Das heißt, nur dann wenn von diesen 5.000 gerade einige angeboten werden, ist es möglich, auf dem freien Markt Anteilscheine zu kaufen. Dafür bleibt dann meist wenig Zeit.
    Wie wollen Sie diese Aktien nun nutzen?
    Wir wollen als Friedensaktivisten bei der H&K-Hauptversammlung am 15. August präsent sein. Wie im letzten Jahr treffen sich die Aktionäre in Sulz-Glatt, diesmal im Hotel Züfle. Doch 2016 blieben die Rüstungsaktionäre in vergleichsweise kleiner Runde unter sich. Die Hinterzimmerpolitik des größten deutschen Kleinwaffenexporteurs muss aber ins Licht der Öffentlichkeit gerückt werden.
    Nach deutschem Recht dürfen Aktionäre – egal wie viele Aktien sie halten – im Vorfeld der Hauptversammlung Gegenanträge zur Nichtentlastung von Vorstand und Aufsichtsrat verfassen, in der Versammlung dürfen sie zudem kritische Fragen stellen. Die Geschäftsführung hat gegenüber uns als Firmenmitbesitzer eine Auskunftsverpflichtung. Wir hoffen, Antworten auf unsere brisanten Fragen zu bekommen. Das nächste Ziel ist es, die »Kritischen Aktionäre und Aktionärinnen Heckler & Koch« aufzubauen. Ähnliche Vereinigungen gibt es zum Beispiel bei der Bayer AG, der Daimler AG und der Deutsche Bank AG. Kritik aus dem Konzern heraus hat ein ganz anderes Gewicht als ein Protest, der ausschließlich vor dem Werkstor stattfindet. So konnten wir den Daimler-Konzern als ehemals größten deutschen Rüstungsriesen zwingen, vollständig aus der Rüstungsproduktion auszusteigen.
    Quelle: junge Welt
  10. CNN macht Werbung für die Laserwaffe der Navy im Persischen Golf
    Ein Lehrstück über die Käuflichkeit im Grunde staatstragender Medien, die Trump als “Fake News” bekämpft
    Die Navy hat eine neue Laserwaffe getestet und dazu ausgerechnet CNN eingeladen, eines der Medien, die vor allem den Zorn von Donald Trump erregen und die er auch weiterhin als Präsident beschimpft und nur Fake News nennt. Sollte CNN im Dienste der Navy also Fake News verbreiten?
    Der Sender ließ sich jedenfalls für Propagandazwecke einspannen, um mit der einigermaßen neuen Waffe die amerikanische Öffentlichkeit und die Politiker zu beeindrucken, aber auch um die Muskeln vor möglichen Gegnern spielen zu lassen, allen voran gegenüber dem Iran. Zwar wurde dem Land bescheinigt, das Atomabkommen einzuhalten, gleichzeitig belegt die Trump-Regierung den Iran mit neuen Sanktionen.
    Im Persischen Golf haben die USA seit langer Zeit permanent eine Armada stationiert, das Land ist von US-Militärstützpunkten in Afghanistan und Pakistan und in den Golfstaaten eingekreist. Donald Trump hat im Verbund mit Saudi-Arabien und anderen Golfstaaten den Iran erneut zum Unruhefaktor in der Region und Terrorunterstützer erhoben.
    Ein von der Navy entwickelter Prototyp der AN/SEQ-3 Laserwaffe (LaWS) wurde bereits ab Sommer 2014 auf der USS Ponce im Persischen Golf installiert. Das alte Transportschiff war im Zuge der Spannungen mit Iran umgerüstet worden. Offiziell soll es als Minenräumer dienen, aber der eigentliche Zweck war es, in einem Konfliktfall eine schwimmende Plattform für den Einsatz von Schnellbooten und Kampfhubschraubern der Spezialkräfte darzustellen (Iran droht, USA verstärken Truppen im Persischen Golf). Und offenbar wird das Schiff auch zum Testen neuer Waffensysteme benutzt.
    Mit dem LaWS stand der Iran im Visier, der gerne einmal mit Drohnen und Schnellbooten US-Schiffen und -Flugzeugen provozierte. Mit dem Lasersystem sollen kleinere Drohnen und Schnellboote bis zu einer Entfernung von 1,5 Kilometern ausgeschaltet werden können. Es heißt, dass die Laserwaffe auch gegen Hubschrauber oder Raketen eingesetzt werden könne.
    Quelle: Telepolis
  11. Südkorea: Kampf um die Demokratie
    In Südkorea ist die politische Linke starken Repressionen ausgesetzt. Zahlreiche Aktivisten sitzen im Gefängnis
    Während des G-20-Gipfels vergangene Woche lächelte Südkoreas neugewählter Präsident Moon Jae In für ein Gruppenbild mit Donald Trump und dem japanischen Präsidenten Shinzo Abe in die Kameras. Unterdessen protestierten in Seoul Tausende für die Freilassung der politischen Gefangenen im Land. Sie erhielten dafür internationale Unterstützung – auch aus Deutschland.
    Unter der Präsidentschaft von Moons Amtsvorgängerin Park Geun Hye hatte der Staat sein Vorgehen gegen Oppositionelle verschärft. Ihre Regierungszeit ließ Erinnerungen an die bis Ende der 1980er Jahre dauernde Diktatur aufkommen. Schon ihre Wahlkampagne war geprägt von Skandalen: So beeinflusste der Geheimdienst die Diskussionen in »sozialen Medien« zu ihren Gunsten. Parks politische Gegner landeten nach ihrem Wahlsieg auf schwarzen Listen, zudem wurden Privatisierungen brachial vorangetrieben. Korruptionsskandale brachten jedoch auch »unpolitische« Menschen gegen Park auf. Schließlich war die Wut so groß, dass Millionen monatelang ihrem Protest mit »Kerzenscheindemonstrationen« Ausdruck verliehen. Im März wurde Park des Amtes enthoben und in Untersuchungshaft genommen, gegenwärtig steht sie wegen Bestechlichkeit vor Gericht.
    Doch auch die Opfer ihrer Politik sitzen nach wie vor im Gefängnis. Unter ihnen befinden sich Gewerkschafter wie Han Sang Gyun, der Vorsitzende des kämpferischen Dachverbands ­KCTU. 2014 hatte er Massendemonstrationen gegen die Verschlechterung des Kündigungsschutzes organisiert. Im vergangenen Jahr verurteilte ihn ein Gericht zu einer fünfjährigen Haftstrafe, die schließlich auf drei Jahre reduziert wurde. Auch linke Politiker wie der ehemalige Abgeordnete der 2014 verbotenen Vereinigten Fortschrittspartei (UPP) sind eingesperrt – ebenso Internetaktivisten wie der Betreiber der Internetbibliothek »Bücher der Arbeiter«, dem das Hochladen der Werke von Karl Marx zum Verhängnis wurde. Hunderte Friedensaktivisten und Kriegsdienstverweigerer müssen ihr Dasein ebenfalls hinter Gittern fristen.
    Diese Situation veranlasste Inge Höger, Obfrau der Linksfraktion im Menschenrechtsausschuss des deutschen Bundestages, vor knapp zwei Wochen, eine Solidaritätsreise nach Südkorea zu unternehmen. Sie besuchte unter anderem ein Protestcamp gegen das US-Raketensystem THAAD in Seongju im Südosten des Landes. Die Bewohner der Region befürchten Schäden für Gesundheit und Umwelt. Bereits im Dezember 2016 lehnten laut Umfragen 51 Prozent der Südkoreaner die Stationierung ab.
    Quelle: Informationsstelle Militarisierung e.V.
  12. Uruguay hat Vorbildcharakter bei Cannabisregulierung
    „Für Deutschland hat Uruguay Vorbildcharakter. Die dortige Cannabisregulierung scheint mir am besten geeignet zu sein, um die Probleme des Schwarzmarktes zu bewältigen. Die Einnahmequellen der organisierten Kriminalität schwinden, der Staat gewinnt die Kontrolle über Cannabis. Die Polizei kann sich auf wichtige Aufgaben konzentrieren“, kommentiert Frank Tempel, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE, die Legalisierung von Cannabis in Uruguay. Tempel weiter:
    „Auf einer Delegationsreise mit dem Gesundheitsausschuss konnte ich mich in dieser Legislaturperiode selbst davon überzeugen, wie gut das Modell ist. Die Kombination aus dem Anbau zum Eigenbedarf, genossenschaftlichen Cannabis-Clubs und kommerziellen Abgabemodellen sorgt dafür, dass der Schwarzmarkt wirklich ausgetrocknet wird. Ich schlage vor, dass die Mitglieder des Gesundheitsausschusses nach der Bundestagswahl schnellstmöglich eine Stippvisite nach Uruguay unternehmen und sich über die Praxis des Gesetzes informieren.“
    Quelle: Die Linke. im Bundestag
  13. A despot in disguise: one man’s mission to rip up democracy
    James McGill Buchanan’s vision of totalitarian capitalism has infected public policy in the US. Now it’s being exported.
    It’s the missing chapter: a key to understanding the politics of the past half century. To read Nancy MacLean’s new book, Democracy in Chains: The Deep History of the Radical Right’s Stealth Plan for America, is to see what was previously invisible.
    Her discoveries in that house of horrors reveal how Buchanan, in collaboration with business tycoons and the institutes they founded, developed a hidden programme for suppressing democracy on behalf of the very rich. The programme is now reshaping politics, and not just in the US.
    Buchanan’s programme is a prescription for totalitarian capitalism. And his disciples have only begun to implement it. But at least, thanks to MacLean’s discoveries, we can now apprehend the agenda. One of the first rules of politics is, know your enemy. We’re getting there.
    Quelle: The Guardian
  14. Wähleranalyse des DIW: AfD wildert bei SPD-Wählern
    Die SPD scheint vielen Wählern nicht mehr sozialdemokratisch genug. Ihren Nimbus als Arbeiterpartei hat sie laut einer DIW-Studie an die AfD verloren. Wohl auch, weil sie sich stark dem Unions-Profil angenähert hat. […]
    In ihrer Untersuchung, die am Mittwoch in Berlin vorgestellt wurde, verglichen die Experten die Wählerstruktur der Parteien im Jahr 2000 mit jener von 2016 – nach Einkommen, Ausbildung, Stellung im Beruf und anderen Merkmalen. Und sie kommen zu dem überraschenden Ergebnis, dass die SPD nicht mehr als Arbeiterpartei gilt. Dieses Etikett kann sich inzwischen eher die Alternative für Deutschland (AfD) anhängen – jedenfalls wenn man die Struktur ihrer Wählerschaft zugrunde legt. […]
    Dass die SPD ihren Nimbus als Arbeiterpartei verloren hätte, sieht Stegner nicht. Die Sozialdemokraten seien seit über 150 Jahren die Partei der Arbeit und Gerechtigkeit. „Von Streikrecht und Acht-Stunden-Tag bis Mindestlohn – Fortschritte für Arbeiter und Arbeitnehmer in Deutschland kommen immer durch die Sozialdemokratie“, betonte der SPD-Vize.
    Quelle 1: Handelsblatt
    Quelle 2: DIW

    Anmerkung André Tautenhahn: Offenbar hat Ralf Stegner einige Punkte sozialdemokratischer Politik vergessen, wie die Schaffung des „besten Niedriglohnsektors Europas“, Hartz IV, Zerstörung der gesetzlichen Rentenversicherung und zuletzt ein Tarifeinheitsgesetz, das kleineren Gewerkschaften den Garaus machen sollte. Es ist wohl diese Politik des fortwährenden Sozialabbaus, die die einst angestammte Wählerschaft zu anderen Parteien treibt.

    dazu: Reiche unter sich
    In DIW-Studie wurde die soziale Lage von Anhängern der größten Parteien untersucht. Niedriglöhner wählen Linkspartei, AfD oder gar nicht […]
    Insgesamt finden sich unter den Nichtwählern laut der Studie vor allem wirtschaftlich Abgehängte: Sie hätten doppelt so oft keine Berufsausbildung und keinen Hochschulabschluss wie der gesellschaftliche Durchschnitt. Zudem gingen überproportional viele junge Wahlberechtigte nicht wählen. Und: Wer bei der letzten Wahl nicht gewählt habe, werde mit etwa 90prozentiger Wahrscheinlichkeit im September erneut nicht an die Urne gehen. Vom »Einkommenswachstum der letzten 15 Jahre« hätten Nichtwähler kaum profitiert, schreiben die Verfasser der Studie in ihrer Einleitung. Im Vergleich mit anderen Wählergruppen verfügten sie über die niedrigsten Haushaltseinkommen: im Durchschnitt 2.462 Euro pro Monat. Linkspartei-Wähler (2.542 Euro) und Unentschlossene (2.611 Euro) gehörten zu den schlechter Verdienenden. An den politischen Rändern sei die Zufriedenheit mit der eigenen materiellen Lage am geringsten.
    Quelle: junge Welt

  15. Das Letzte: Schickt Kriegsschiffe!
    Die EU ist nicht machtlos gegenüber den Menschenschmugglern in Libyen. Sie könnte ebenso hart wie klug gegen sie vorgehen. Was ihr in Wahrheit fehlt, ist Entschlossenheit.
    Die intervenierenden Mächte hatten damals beste Kontakte zur bewaffneten libyschen Opposition. Der Informationsfluss war hervorragend, die Kooperation blendend. Nur deshalb konnten sie am Ende den bis auf die Zähne bewaffneten Gaddafi stürzen. Mit anderen Worten: Die europäischen Militärs und Geheimdienste kennen jeden Warlord, der in Libyen Macht hat. Zunächst einmal könnte Frankreich im UN-Sicherheitsrat ein Mandat beantragen, um den Menschenschmuggel in Libyen selbst zu bekämpfen. Wenn das nicht gelingt, was durchaus möglich ist, dann wird die EU auch ohne völkerrechtliches Mandat vorgehen müssen. Sie sollte damit beginnen, in die libyschen Hoheitsgewässer vorzudringen, um zu verhindern, dass die Schleuser ihre Opfer auf ihre gefährliche Reise bringen. Die EU sollte zu diesem Zweck Kriegsschiffe schicken. Wenn die Nato sich – ähnlich wie in der Ägäis – an der Mission beteiligt: umso besser. Die Menschenschmuggler verstehen die Sprache der Gewalt. Und die würde sich wohlgemerkt nicht gegen die Migranten richten.
    Quelle: Zeit Online

    Anmerkung unseres Lesers L.R.: Offener Aufruf zum Völkerrechtsbruch auf Zeit Online??

    dazu: Europäische Flüchtlingspolitik: Anleitung zum diskreten Völkerrechtsbruch
    Quelle: Monitor via Facebook


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