Redaktion

Beiträge von Redaktion

Hinweise des Tages

Hier finden Sie einen Überblick über interessante Beiträge aus anderen Medien und Veröffentlichungen. Wenn Sie auf “weiterlesen” klicken, öffnet sich das Angebot und Sie können sich aussuchen, was Sie lesen wollen. (AT)

„Die Opposition verbietet den Wahlsieger?“

„Die Opposition verbietet den Wahlsieger?“

Nach dem AfD-Triumph im Osten fiel so manchen Vertretern der Verliererparteien ein, sie könnten doch versuchen, die Siegerpartei als „verfassungswidrig“ verbieten zu lassen, die Konkurrentin aus künftigen Wahlrennen auszuschließen und im Endeffekt überhaupt aus der politischen Arena der Bundesrepublik zu vertreiben. Das Verfassungsgericht soll die AfD endlich ins Visier nehmen, hieß es. Den Wahlsieger also einfach verbieten, wenn man ihn nicht schlagen kann – geht das? Eine neue Ausgabe der O-Töne. Zusammenfassung von Valeri Schiller.

„Tankrabatt“ und „Steuergeschenk“ – die verbale Verhöhnung des Staatsbürgers

„Tankrabatt“ und „Steuergeschenk“ – die verbale Verhöhnung des Staatsbürgers

Der deutsche Michel kann sein Glück kaum fassen. Denn die Obrigkeit lässt sich dazu herab, ihm, dem Untertanen, Geschenke und Rabatte zu gewähren. Was haben wir doch für ein Glück. Und die medialen Hofschranzen in ihrer beachtlichen Staatsferne transportieren die Botschaften der politischen Gönner sogar im Wortlaut ohne jegliche kritische Anmerkung oder zumindest einer erkennbaren Distanzierung durch Interpunktionszeichen. Von Alexander Neu.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Hinweise des Tages

Hier finden Sie einen Überblick über interessante Beiträge aus anderen Medien und Veröffentlichungen. Wenn Sie auf “weiterlesen” klicken, öffnet sich das Angebot und Sie können sich aussuchen, was Sie lesen wollen. (AT)

Kein städtischer Raum für Israelkritik? Popularklage gegen Bayerns neue Antisemitismus-Regelung

Kein städtischer Raum für Israelkritik? Popularklage gegen Bayerns neue Antisemitismus-Regelung

Die bayerischen Gemeinden sind seit Jahresbeginn erstmals berechtigt, eigene Räume für Veranstaltungen zu verweigern, „auf denen antisemitische Inhalte zu erwarten sind“. Diese sehr folgenreiche Veränderung halten vier Kläger für verfassungswidrig und wollen beim bayerischen Verfassungsgerichtshof erreichen, dass die Änderung für nichtig erklärt wird. Der Bayerische Landtag hatte die Ergänzung der bayerischen Gemeindeordnung am 10. Dezember 2025 mit den Stimmen von CSU, Freien Wählern, SPD und Grünen beschlossen. Ein Bericht von Rolf-Henning Hintze.