Verfassungswidrig – Eine zeitgeschichtliche Studie zum KPD-Verbot

70 Jahre sind ins Land gegangen und das verfassungswidrige KPD-Verbot vom 17. August 1956 besteht weiterhin. In den 50er-, 60er- und 70er-Jahren wurden danach viele linksdemokratische Kräfte, die sich gegen die Wiederbewaffnung der BRD, die Atombewaffnung der Bundeswehr, die Notstandsgesetzgebung, die staatliche DDR-Anerkennung und/oder den NATO-Doppelbeschluss engagierten, strafrechtlich verfolgt oder beruflich ausgeschlossen. Heute werden wieder ähnliche Argumentationen wie in dem Verbotsurteil und dem Radikalenerlass angewandt, um „rechte“, konservative Kräfte zu diskriminieren – und zwar von den Kräften, die sich unberechtigterweise auf linksdemokratische bundesdeutsche Bewegungen, Aktivitäten und Personen berufen. Deshalb ist es wichtig, sich mit dem angeblich „toten Hund“ KPD-Verbot zu beschäftigten. Die folgende, schon vor zehn Jahren veröffentlichte Rezension über Foschepoths 2017 veröffentlichte Studie „Verfassungswidrig!“ kann dazu anregen. Ein Beitrag von Wilma Ruth Albrecht.
Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.















