Für Schutzbedürftige nur Bett, Brot und Seife: Deutschland im Wettbewerb der Entrechtung

Mit seinem Urteil vom 4. Juni setzt der Europäische Gerichtshof der deutschen Kürzungspraxis im Asylbewerberleistungsgesetz klare Grenzen – und erinnert die Migrationspolitik an ihre rechtsstaatliche Bindung: Man kann eine restriktive Migrationspolitik vertreten. Man kann Dublin-Regeln durchsetzen wollen. Man kann Rückführungen beschleunigen. Was man in einem Rechtsstaat aber nicht kann: das Existenzminimum zum Druckmittel erklären und eine Politik der „wohltemperierten Grausamkeit“ (Peter Sloterdijk) betreiben. Von Detlef Koch.
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