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Bundesverfassungsgericht, Verfassungsgerichtshof

„Staat muss Kritik aushalten“ – Was sagt Bundesregierung zur Klatsche durch Bundesverfassungsgericht?

„Staat muss Kritik aushalten“ – Was sagt Bundesregierung zur Klatsche durch Bundesverfassungsgericht?

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem aufsehenerregenden Urteil vom 11. April einen Versuch der Bundesregierung zurückgewiesen, sich von kritischen Äußerungen, und seien diese auch polemisch gefärbt, juristisch abzuschirmen. Zuvor hatte BMZ-Ministerin Svenja Schulze versucht, per Unterlassungsbescheid Ex-BILD-Chef Julian Reichelt Kritik an ihrem Ministerium zu untersagen. Dieser hatte daraufhin Verfassungsbeschwerde eingelegt (die NachDenkSeiten berichteten). In der höchstrichterlichen Entscheidung wurde u.a. festgestellt: „Dem Staat kommt kein grundrechtlich fundierter Ehrenschutz zu. Der Staat hat grundsätzlich auch scharfe und polemische Kritik auszuhalten.“ Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund unter anderem wissen, ob Innenministerin Nancy Faeser immer noch zu ihrer Aussage vom Februar 2024 steht. Damals hatte sie im Kontext der Vorstellung des „Demokratiefördergesetzes“ erklärt, dass diejenigen, die den Staat verhöhnen, es ab jetzt mit einem starken Staat zu tun bekommen werden. Von Florian Warweg.

Verfassungsgericht: „Der Staat hat grundsätzlich auch scharfe und polemische Kritik auszuhalten“

Verfassungsgericht: „Der Staat hat grundsätzlich auch scharfe und polemische Kritik auszuhalten“

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Versuch der Bundesregierung zurückgewiesen, sich von polemischen Äußerungen abzuschirmen, die durch Meinungsfreiheit gedeckt seien. Julian Reichelt hatte eine Verfassungsbeschwerde eingelegt. In einer Entscheidung, die über den konkreten Fall hinaus Wirkung entfalten könnte, wurde festgestellt: „Dem Staat kommt kein grundrechtlich fundierter Ehrenschutz zu.“ Auch wenn diese Aussage eigentlich selbstverständlich sein sollte, so war es doch wichtig, diese Feststellung zu erzwingen. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

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Ausbildung ukrainischer Soldaten in Deutschland: Verfassungsgericht nimmt Beschwerde nicht an

Ausbildung ukrainischer Soldaten in Deutschland: Verfassungsgericht nimmt  Beschwerde nicht an

Der Jurist und Physiker Alexander Unzicker hatte kürzlich Verfassungsbeschwerde gegen die Ausbildung von ukrainischen Soldaten in Deutschland eingelegt, unter anderem, weil dieser Akt Deutschland (noch eindeutiger) zur Kriegspartei gegen Russland machen könnte. Nun hat das Bundesverfassungsgericht diese Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Wir dokumentieren hier die vielsagende Erklärung des Verfassungsgerichts zu diesem Schritt. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

Demo-Verbote: Legal, illegal, total egal

Demo-Verbote: Legal, illegal, total egal

Demonstrationen gegen die Corona-Politik dürfen „vorsorglich“ verboten werden. Das Bundesverfassungsgericht hat mit diesem Eilentscheid einen weiteren Anschlag auf das Grundgesetz gebilligt. Medien und Politik freuen sich derweil über diese „wichtige Orientierung“ für Behörden „zum aktuellen Umgang mit nicht angemeldeten Versammlungen“ von Kritikern der Corona-Politik. Auf der Strecke bleibt einmal mehr die Verfassung. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

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Verfassungsgericht: Rückenwind für autoritäre Politik

Verfassungsgericht: Rückenwind für autoritäre Politik

Die aktuellen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, nach denen Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen sowie Schulschließungen verfassungskonform waren, können die rechtlichen Bedenken gegen die Corona-Politik nicht zerstreuen. Stattdessen haben sie zusätzliche Zweifel an der Integrität des Gerichts geweckt. Medien und Politik fühlen sich nun von dem Urteil beflügelt und zu weiteren autoritären Maßnahmen berufen. Viele Bürger fühlen sich im Stich gelassen. Von Tobias Riegel.

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Klimaschutz – Bundesverfassungsgericht weist Weg in die Zukunft

Klimaschutz – Bundesverfassungsgericht weist Weg in die Zukunft

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem aufsehenerregenden Urteil das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Bemerkenswert ist dabei vor allem die Begründung. Die Richter ziehen nämlich die Generationengerechtigkeit herbei und sehen die Grundrechte kommender Generationen in Gefahr, wenn die Bundesregierung den Klimaschutz nicht ernst genug nimmt. Peter Vonnahme kommentiert dieses Urteil für die NachDenkSeiten. Ob sein Optimismus gerechtfertigt ist, ist jedoch eine offene Frage. Zu bedenken ist auch, dass die Karlsruher Richter mit ihren Sorgen für kommende Generationen offenbar auf dem „sozioökonomischen Auge“ blind sind. In ihrem letzten großen Urteil zur Mietpreisbremse hat es sie schließlich nicht großartig interessiert, dass die horrenden Mieten in Berlin ebenfalls eine schwere Bürde für kommende Generationen darstellen.

Wie sieht eigentlich die Bilanz der etablierten Medien aus – aktuell und beim Blick zurück? Ziemlich mies.

Wie sieht eigentlich die Bilanz der etablierten Medien aus – aktuell und beim Blick zurück? Ziemlich mies.

Diese Bilanz würde ich nicht ziehen, wenn die Mehrheit der etablierten Medien – vom Spiegel über die Süddeutsche bis zur Tagesschau, von Heute über die Bild-Zeitung bis zur FAZ – nicht ständig gegen die Medien im Netz austeilen würden. Die Kampagne gegen die sogenannten Verschwörungstheoretiker auf Demos und im Netz geht weiter, siehe gestern wieder bei Tagesschau und Heute. Deshalb ist die Frage angebracht, wie die Bilanz des Mitwirkens dieser Medien an der politischen Willensbildung und Entscheidungsfindung aussieht. Heute erschien ein Artikel von Heiner Flassbeck, der zeigt, wie das etablierte Medium ZDF beim Umgang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur EWU versagt. Dieser aktuelle Vorgang bestätigt die Gesamtbilanz. Albrecht Müller.

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Unternehmens-Lobbyist als Hüter des Grundgesetzes?

Unternehmens-Lobbyist als Hüter des Grundgesetzes?

Stephan Harbarth soll nach dem Willen von Groko, FDP und Grünen jetzt zum Präsidenten des Bundesverfassungs-Gerichts gewählt werden. Das kann, es muss verhindert werden. Von Werner Rügemer.

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Sterbehilfe: Ein sehr gutes Urteil

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem überraschend klaren Urteil das Verbot der „geschäftsmäßigen Sterbehilfe“ wieder gekippt – endlich. Die Entscheidung gibt den Menschen ihr Recht zurück, dem Tod in würdiger Weise zu begegnen. Die Politik darf diese gute Weisung nicht wieder selbstherrlich ignorieren. Von Tobias Riegel.

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Mit 70 Prozent Menschenwürde leben

Mit 70 Prozent Menschenwürde leben

Nach jahrelangem Versteckspiel hat das Bundesverfassungsgericht am 5. November sein Urteil zur Verfassungsmäßigkeit von Sanktionen im SGB II von sogenannten Hartz-IV-Empfängern verkündet. Über 4 Jahre hinweg hatte sich das BVerfG mit strategischen Tricks und Kniffen der Entscheidung entzogen, doch nun gab es keine Möglichkeit des Ausweichens mehr. Ein Kommentar von Lutz Hausstein.

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Hartz-IV-Urteil: Angriffe auf das Existenzminimum sind in Ordnung

Hartz-IV-Urteil: Angriffe auf das Existenzminimum sind in Ordnung

Das Verfassungsgericht hat in seinem aktuellen Urteil zu Hartz-IV Kürzungen bis zu 30 Prozent für rechtens erklärt – das ist kein Grund zum Jubeln. Durch mangelnde Eindeutigkeit hat das Gericht es zudem versäumt, Rechtsfrieden zu stiften: Für die einen ist das Urteil ein „Quantensprung“, für die anderen eine Einladung zum Faulenzen. Während sich viele große Medien erwartungsgemäß positionieren, erstaunt der teils erklingende Beifall von „linker“ Seite. Von Tobias Riegel.

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Unternehmer von Haftung befreien, die Politik retten? Werner Rügemer zum künftigen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes.

In diesen Tagen muss man den Eindruck gewinnen, dass einem nichts erspart bleibt: Mit Merz als potentiellem Bundeskanzler ein Anhängsel von US- und NATO-Interessen; mit der Alternative Kramp-Karrenbauer auch nichts besseres, wie gestern Abend bei Anne Will sichtbar wurde. Und schon auf dem Weg ist mit dem zum stellvertretenden Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts gewählten Stephan Harbarth ein einschmiegsamer Vertreter der Wirtschaft. Dazu Werner Rügemer. Albrecht Müller.

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Rundfunkgebühr vor Verfassungsgericht – Kritik an den Öffentlich-Rechtlichen: Ja! Abschaffung: Nein!

Das Bundesverfassungsgericht hat an diesem Mittwoch fast alle Klagen gegen die Ausgestaltung der Rundfunkgebühren abgeschmettert. Demnach gilt die umkämpfte pauschale Erhebung als verfassungsgemäß. Obwohl sie vom Gericht nun nicht verhandelt wurden, schwingen bei dem Thema immer auch grundsätzliche Fragen mit – etwa zur Existenzberechtigung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und zum von ihm mutmaßlich nicht erfüllten gesellschaftlichen Auftrag. Diese Fragen und eine sehr berechtigte inhaltliche Kritik sollten aber nicht in die Forderung münden, das öffentlich-rechtliche Mediensystem ganz abzuschaffen. Von Tobias Riegel.

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