Beiträge von Tobias Riegel
Wahnsinn: 377.000.000.000 Euro für deutsche Aufrüstung (… und trotzdem keine Unabhängigkeit von den USA)

Jetzt bekannt gewordene Pläne der Bundesregierung zeigen: Trotz einem schier unglaublichen Etat für deutsche Aufrüstung in den nächsten Jahren wird die militärische Abhängigkeit von den USA nicht vermindert. Das ist zusätzlich zur ganz prinzipiellen Ablehnung des Rüstungswahnsinns zu kritisieren. Ein Kommentar von Tobias Riegel.
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Fackeln und „Hurra!“: Bundeswehr wirbt mit ihren finsteren Ritualen

Ein Video von der Panzerbrigade 45 der Bundeswehr in Litauen gibt einen gruseligen Einblick in die dortige interne „Stimmungsmache“. Die genutzte Symbolik mit Fackelschein und Wappen erinnert an dunkelste Zeiten – aber das ist vielleicht sogar so gewollt. Ebenso befremdlich wie das Video selber ist die Tatsache, dass die Bundeswehr offensiv mit diesen Aufnahmen „Werbung“ macht. Ein Kommentar von Tobias Riegel.
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Schon wieder Hausdurchsuchung wegen „falscher“ Meinung: Diese Einschüchterungen müssen aufhören!

Beim Publizisten Norbert Bolz wurde die Wohnung wegen eines offensichtlich satirischen Meinungsbeitrags von der Polizei durchsucht. Diese skandalöse Praxis der Einschüchterung Andersdenkender durch Hausdurchsuchungen nutzt doppelte Standards und sie folgt dem Motto: „Bestrafe Einen, erziehe Hundert“. Das muss aufhören! Ein Kommentar von Tobias Riegel.
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Nord Stream: Polen verteidigt Terror gegen Deutschland (und rettet damit die deutsche Ukraine-Hilfe?)

Es wird immer absurder: Starke Indizien sprechen für eine Verwicklung auch staatlicher Stellen der Ukraine in den Nord-Stream-Anschlag. Trotzdem (oder genau deswegen) wird der massive Terrorakt gegen die zivile deutsche Infrastruktur jetzt nicht nur von polnischen Gerichten abgeschirmt. Diese Sabotage der Aufklärung könnte deutschen Politikern und Journalisten sogar gut ins Konzept passen: Denn trotz des Terrorverdachts wird die Ukraine von Deutschland immer noch mit Milliarden unterstützt. Wie man es dreht und wendet: Der Nord-Stream-Komplex bleibt ein Riesen-Skandal. Ein Kommentar von Tobias Riegel.
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Gerichtsurteil: Rundfunkbeitrag kann verfassungswidrig sein, wenn das Programm des ÖRR keine Ausgewogenheit bietet

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) muss ein ausgewogenes und vielfältiges Programm bieten – sonst kann der Rundfunkbeitrag unter bestimmten Umständen verfassungswidrig sein. Das hat nun das Bundesverwaltungsgericht in einem interessanten Urteil festgestellt. Von Tobias Riegel.
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