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Erosion der Demokratie

Rache statt Strafe – Israel will Todesstrafe für Palästinenser einführen

Rache statt Strafe – Israel will Todesstrafe für Palästinenser einführen

„Es geht nicht um Strafe – es geht um Rache.“ So lautet das Fazit von Itamar Mann, israelischer Professor für Völkerrecht, Menschenrechte, Umweltrecht und Rechtstheorie an der Universität Haifa, das er in einem im vergangenen November bei Legal Tribune Online (LTO) erschienenen Artikel zieht.[1] Darin analysiert er einen im selben Monat in der israelischen Knesset in erster Lesung behandelten Gesetzentwurf, der die Verhängung der Todesstrafe gegen Palästinenser vorsieht, wenn sie von Militärgerichten der Tötung israelischer Staatsbürger für schuldig befunden werden. Zum ersten Mal seit 1962, als der führende Nazi und SS-Oberstleutnant Adolf Eichmann in Argentinien von einer israelischen Undercover-Einheit gefasst und nach einem Prozess vor einem Sondergericht in Jerusalem hingerichtet wurde, soll die Todesstrafe wieder zum Einsatz kommen. Ein Artikel von Wiebke Diehl.

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Grundrechte in Gefahr – filmische Auseinandersetzung mit dem Zeitgeist

Grundrechte in Gefahr – filmische Auseinandersetzung mit dem Zeitgeist

In Deutschland und anderen westlichen Staaten stehen demokratische Werte auf dem Prüfstand. Spätestens seit der Corona-Krise ist zu beobachten, wie rechtsstaatliche Strukturen ausgehöhlt, Meinungsfreiheit abgebaut und staatliche Überwachung angekurbelt werden. Darauf machen nicht nur alternative Medien und Bürgerrechtler aufmerksam, sondern auch zeitkritische Künstler – ob nun Literaten, Maler, Musiker oder Kabarettisten. In den letzten Jahren sind zahlreiche Werke entstanden, die die gesellschaftspolitischen Verfehlungen auf unterschiedliche Art und Weise thematisieren – mal experimentell, mal konventionell, bisweilen anklagend, hin und wieder nüchtern. Unterrepräsentiert ist weiterhin der Film. Von Eugen Zentner.

Wolfram Weimer, der Geheimdienst und die Cancel-Culture: Jetzt kommt die rechte Retourkutsche

Wolfram Weimer, der Geheimdienst und die Cancel-Culture: Jetzt kommt die rechte Retourkutsche

Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hat drei linke Buchhandlungen aus politischen Gründen von einem Preis ausgeschlossen und beruft sich dabei auf nicht veröffentlichte Geheimdienstinformationen. Der Vorgang ist abzulehnen, darum ist es auch zweifelhaft, wenn nun Gruppen applaudieren, die gestern noch selber ähnlich behandelt wurden. Die Meinungsfreiheit muss prinzipiell gegen den Ungeist der Cancel-Culture verteidigt werden. Darum sollte immer Solidarität mit den Betroffenen geübt werden, auch wenn es der politische Gegner ist. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

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Krieg gegen Iran: Angriff ohne Mandat – Rechtsbruch ohne Scham

Krieg gegen Iran: Angriff ohne Mandat – Rechtsbruch ohne Scham

Israel und die USA haben militärische Gewalt gegen einen souveränen Staat eingesetzt, ohne Mandat des UN-Sicherheitsrates[1] und ohne den Nachweis eines unmittelbar bevorstehenden bewaffneten Angriffs[2]. Das Gewaltverbot[3] der UN-Charta ist kein politisches Dekorationsstück. Es ist die zentrale Lehre aus dem Zivilisationsbruch des 20. Jahrhunderts. Wer militärische Gewalt einsetzt, ohne dass die engen Voraussetzungen des Selbstverteidigungsrechts erfüllt sind, bricht dieses Fundament. Dabei ist es völlig unerheblich, wie man das politische System im Iran bewertet. Ein Kommentar von Detlef Koch.

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Merzens dreifacher Kotau in Washington

Merzens dreifacher Kotau in Washington

Der Besuch von Bundeskanzler Friedrich Merz im Weißen Haus in Washington bei US-Präsident Donald Trump markiert eine politische Zäsur. Was als diplomatisches Treffen zwischen Berlin und Washington erschien, wurde zu einem demonstrativen Schulterschluss mit weitreichenden Folgen für die deutsche Außenpolitik. Von Sevim Dagdelen.

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„Könnte Kriegsverbrechen sein“ – Angriff auf Grundschule im Iran, „Wertegemeinschaft“ schweigt

„Könnte Kriegsverbrechen sein“ – Angriff auf Grundschule im Iran, „Wertegemeinschaft“ schweigt

Am 28. Februar wurde während der Angriffe der USA und Israels auf den Iran eine Grundschule in der südiranischen Stadt Minab getroffen – es gibt mindestens 165 tote Kinder und viele Verletzte. Als die Nachricht bekannt wurde, hieß es schnell: Propaganda. Nur. Die Nachricht stimmt. Doch die westliche „Wertegemeinschaft“ schweigt. Medien berichten zwar, allerdings sehr zurückhaltend, der Bundeskanzler sagt indes: „Wenn das iranische Regime so nicht mehr existiert, dann geht es der ganzen Welt ein bisschen besser.“ Immerhin: Die UN spricht von einem möglichen Kriegsverbrechen. Hunderte Kinder tot und schwer verletzt. Wofür? Warum? Aufgrund eines völkerrechtswidrigen Angriffs, der nie hätte erfolgen dürfen. Ein Kommentar von Marcus Klöckner.

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Krieg gegen den Iran: Die Demontage der internationalen Ordnung

Krieg gegen den Iran: Die Demontage der internationalen Ordnung

Der Krieg gegen den Iran droht das internationale Chaos weiter zu verschärfen. Unabhängig vom Ausgang der aktuellen Krise zieht der Angriff der USA und Israels schwerwiegende Konsequenzen für die Weltpolitik nach sich. Fjodor Lukjanow, Chefredakteur der Zeitschrift Russland in der globalen Politik, sieht darin weniger eine Frage nach der Zukunft der Islamischen Republik. Vielmehr stehe die grundlegende Wahrnehmung dessen zur Debatte, was in den internationalen Beziehungen künftig als zulässig gilt. Dieser Konsens verschiebt sich – eine Entwicklung, die für die globale Stabilität nichts Gutes verheißt. Aus dem Russischen übersetzt von Éva Péli.

„Der Angriff war unprovoziert und absolut rechtswidrig“ – O-Töne zum Angriff auf den Iran

„Der Angriff war unprovoziert und absolut rechtswidrig“ – O-Töne zum Angriff auf den Iran

US-Präsident Donald Trump hatte dem Iran ein paar Tage Zeit gegeben, um den US-Vorschlägen zum iranischen Atomprogramm zuzustimmen. Aber schon vor Ablauf dieses Ultimatums unternahm Israel, unterstützt durch die Vereinigten Staaten, einen massiven Angriff auf die Islamische Republik. Dabei kamen Ayatollah Khamenei sowie mehrere iranische Staatsmänner und Generäle ums Leben. Für Israel war das Hauptziel des Angriffs ein „Regimewechsel“, was Israels Premier Netanjahu auch gestand. Ob dies gelingt, steht vorerst in den Sternen: Der Iran schlug zurück und attackierte nicht nur Israel, sondern auch US-Stützpunkte in benachbarten arabischen Ländern. Eine neue Folge der O-Töne. Von Valeri Schiller.

Merz und das Völkerrecht: Eine Regierungserklärung wird zur Bankrotterklärung

Merz und das Völkerrecht: Eine Regierungserklärung wird zur Bankrotterklärung

Verbündete Deutschlands haben einen illegalen Angriffskrieg eröffnet. Der Bundeskanzler der Republik gibt eine Regierungserklärung ab. Darin kommt das Wort „Krieg“ viermal vor – allerdings nicht in Bezug auf den Angriff der USA und Israels. Friedrich Merz liefert eine Regierungserklärung ab, die zur politischen Bankrotterklärung wird. Da steht ein Bundeskanzler und zeigt der Öffentlichkeit: Das Völkerrecht ist Wachs in den Händen einer Politik geworden, die den doppelten Maßstab zum Programm macht. Merz agiert, als beteiligte er sich persönlich am Krieg. Natürlich nicht direkt an der Front, aber mit Worten, die er als Blendgranaten vor die Füße der Öffentlichkeit wirft. Ein Kommentar von Marcus Klöckner.

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Völkerrecht, Angriffskrieg und das Recht auf Verteidigung – wir müssen umlernen!

Völkerrecht, Angriffskrieg und das Recht auf Verteidigung – wir müssen umlernen!

Vier Jahre nach Beginn der russischen Invasion der Ukraine haben wir doch eigentlich die korrekten politisch-medialen Sprachregelungen verstanden. Kaum eine Nachrichtensendung, kaum eine politische Rede kam ohne sie aus. Wer ein anderes Land „völkerrechtswidrig“ und „brutal“ angreift, ist ein Bösewicht und wird sanktioniert. Das angegriffene Land hat hingegen „jedes Recht auf Verteidigung“ und muss dabei selbstverständlich auch unterstützt werden. Unsere Solidarität gehört dem Angegriffenen, aber nicht dem Angreifer. So weit, so gut. Nach Beginn des völkerrechtswidrigen, brutalen Angriffskriegs der USA und Israels gegen Iran können wir diese Sprachregelung nun wohl auf dem Müllhaufen der politischen Plattitüden entsorgen. Ein Kommentar von Jens Berger.

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Angriff auf den Iran: Dem Faustrecht zujubeln

Angriff auf den Iran: Dem Faustrecht zujubeln

Ist der Angriff auf den Iran moralisch gerechtfertigt? Wer diese Frage stellt, läuft Gefahr, sich in der Propaganda zu verstricken. Auch wenn die „Guten“ mal wieder Krieg unter dem Banner der Moral führen: Mit hehren Motiven hat dieser Angriffskrieg so viel zu tun wie ein Panzer mit Nächstenliebe: Nichts! Und: Wer beim Krieg gegen den Iran die „Moralfrage“ über die Rechtsfrage stellt, rechtfertigt das Faustrecht. Ein Kommentar von Marcus Klöckner.

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Die Brandmauer – eine Begriffsklärung

Die Brandmauer – eine Begriffsklärung

Die sogenannte Brandmauer ist nach gängigem Verständnis die informelle Verabredung aller sich selbst ausdrücklich als demokratisch bezeichnenden politischen Parteien, im parlamentarischen Kontext weder formell – etwa in Form von Koalitionen – noch informell mit der AfD zusammenzuarbeiten. Einige Gedanken dazu von Erik Jochem.

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Trumps Feldzug gegen die neue Weltordnung – gestern Venezuela, heute Iran. Und morgen?

Trumps Feldzug gegen die neue Weltordnung – gestern Venezuela, heute Iran. Und morgen?

US-Präsident Trump hat es wieder getan – ein Land militärisch überfallen und das auch noch, während zwischen den USA und dem Iran die diplomatischen Verhandlungen liefen. Nachdem er im Januar Venezuela angegriffen, den Präsidenten des Landes, Nicolas Maduro, entführte und Venezuela nun schrittweise zur US-Kolonie umbaut, überfiel er nun den Iran binnen eines Jahres ein zweites Mal. Die Taktzahl militärischer Überfälle auf souveräne Staaten erhöht sich selbst für US-Verhältnisse rasant. Was sind Trumps Ziele und wie reagieren seine europäischen Bündnispartner? Von Alexander Neu.

AfD-Verbot: Gericht lässt aus dem Geheimdienst-Gutachten (vorerst) die Luft raus

AfD-Verbot: Gericht lässt aus dem Geheimdienst-Gutachten (vorerst) die Luft raus

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als „gesichert rechtsextremistisch“ einstufen und behandeln. Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass der Ausgang des Hauptsacheverfahrens abgewartet werden muss. Das Urteil ist zu begrüßen, auch wenn man der AfD inhaltlich kritisch gegenübersteht. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

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Susanne Marie Schäfer als „unbelehrbare Staatsfeindin“ zum Tode verurteilt – Gedanken zur Meinungsfreiheit

Susanne Marie Schäfer als „unbelehrbare Staatsfeindin“ zum Tode verurteilt – Gedanken zur Meinungsfreiheit

Susanne Marie Schäfer

hat die „Kriegsmoral untergraben“ und wird als „unbelehrbare Staatsfeindin“ zum Tode verurteilt – im „Namen des deutschen Volkes“. Das war im Januar 1945. Das Vergehen von der in Schwetzingen Geborenen: Sie hatte sich regimekritisch geäußert. Die Nazis sahen in ihr eine Hetzerin. Zuerst erfolgte eine Verurteilung wegen „Heimtücke“. Schäfer hielt sich aber nicht zurück. Nach ihrer Haftentlassung stellte sie in ihrem Mietshaus gegenüber ihren Mietern Kriegserfolge der Wehrmacht infrage. Das war ihr Todesurteil. Stichwort: „Wehrkraftzersetzung“. Ihre Hinrichtung erfolgte am 23. Februar 1945. Die Geschichte lehrt uns: Auf die Meinungsfreiheit kommt es vor allem dann an, wenn sie sich gegen die vorherrschende Politik richtet. Ein Kommentar von Marcus Klöckner.

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