BGH-Entscheidung: Ukrainischer Kriegsdienstverweigerer darf abgeschoben werden
Du sollst nicht töten – dieses uralte, universelle Gebot dürfte weiten Teilen der Menschheit bekannt sein. Du sollst nicht töten – daran kann sich aber nicht halten, wer gegen seinen Willen in den Krieg geschickt wird. Es sei denn, er lässt sich ohne Gegenwehr selbst töten. Ein aktueller Beschluss des Bundesgerichtshofs zur Rücksendung ukrainischer Kriegsdienstverweigerer ist ein furchtbarer Rückschritt für menschlich-zivilisatorische Errungenschaften. Der BGH hat entschieden: Ein Kriegsdienstverweigerer darf an die Ukraine ausgeliefert werden. Ein Recht, bei dem die Menschlichkeit unter die Räder kommt, ist barbarisches Recht. Ein Kommentar von Marcus Klöckner.