Serie zu den Sozial-„Reformen“ – Folge III: Armut unter Generalverdacht – wie aus sozialer Sicherung strafende Kontrolle wird

Existenzsichernde Leistungen sind kein Almosen. Das Bundesverfassungsgericht leitet einen einklagbaren Anspruch ab, der die physische Existenz und ein Mindestmaß gesellschaftlicher, kultureller und politischer Teilhabe umfasst. Kontrolle kann organisierten Betrug begrenzen, aber Kontrolle darf nicht zum Leitbild sozialer Sicherung werden. Arme Menschen zu demütigen und Armut lückenlos zu überwachen, beschädigt die Demokratie. Von Detlef Koch.
















