NachDenkSeiten – Die kritische Website

Titel: Hinweise des Tages

Datum: 28. Juni 2018 um 8:44 Uhr
Rubrik: Hinweise des Tages
Verantwortlich:

Hier finden Sie einen Überblick über interessante Beiträge aus anderen Medien und Veröffentlichungen. Wenn Sie auf “weiterlesen” klicken, öffnet sich das Angebot und Sie können sich aussuchen, was Sie lesen wollen. (AT)

Hier die Übersicht; Sie können mit einem Klick aufrufen, was Sie interessiert:

  1. Malta lässt “Lifeline” in Hafen einlaufen
  2. Warum wir eine neue Sammlungsbewegung brauchen
  3. Mindestlohn: Wer den Cent nicht ehrt …? Eine Anhebung um 51 Cent brutto, gestreckt über zwei Jahre. Ab 2019
  4. Von stinkenden Toiletten und bröckelnden Decken: Der Investitionsbedarf an unseren Schulen
  5. Der Bund muss selber Wohnungen bauen
  6. Lebensversicherer dürfen weniger auszahlen
  7. Wirtschaft in Gesellschaft – Perspektiven sozioökonomischer Bildung
  8. Hackbacks: Rechtsgutachten
  9. Einflusskämpfe im Westpazifik (I)
  10. Kippa und Kopftuch im Klassenraum erwünscht
  11. Sag mir, wo die Blumen sind
  12. … wer ist die Alternativloseste im ganzen Land?
  13. Das Letzte: Deutschlands Aus macht Blick für die Probleme der WM frei – ein Kommentar

Vorbemerkung: Wir kommentieren, wenn wir das für nötig halten. Selbstverständlich bedeutet die Aufnahme in unsere Übersicht nicht in jedem Fall, dass wir mit allen Aussagen der jeweiligen Texte einverstanden sind. Wenn Sie diese Übersicht für hilfreich halten, dann weisen Sie doch bitte Ihre Bekannten auf diese Möglichkeit der schnellen Information hin.

  1. Malta lässt “Lifeline” in Hafen einlaufen
    (…) Die Bundesländer Niedersachsen, Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein hatten sich bereit erklärt, Flüchtlingen der “Lifeline” aufzunehmen. Bundesinnenminister Horst Seehofer nannte als Bedingung für eine Aufnahme, dass das Schiff festgesetzt werde. “Wir müssen verhindern, dass es zu einem Präzedenzfall wird”, so Seehofer.
    Seehofer sagte, seine Bedingungen habe er auch Außenminister Heiko Maas mitgeteilt. Dessen Ministerium würde sich um die Details kümmern. Zwischen Libyen und Südeuropa dürfe es kein “Shuttle” geben, sagte Seehofer. In einer nicht-öffentlichen Sitzung des Innenausschusses sagte er Mitgliedern zufolge darüber hinaus, dass die deutsche Crew zur Rechenschaft gezogen werden müsse.
    Quelle: Tagesschau.de

    dazu: Offener Brief von Lifeline an den Innenminister der Bundesrepublik Deutschland, Horst Seehofer
    Betreff: Wir retten Leben, wen retten Sie?
    Sehr geehrter Herr Minister Seehofer,
    der Presse entnehmen wir, dass Sie sich dafür einsetzen, dass das Schiff unserer Seenotrettungs-NGO beschlagnahmt werden soll und gegen die Crew strafrechtlich ermittelt wird. Wir entnehmen der Presse, dass Sie von “Shuttle”-Service sprechen. Unabhängig davon, dass wir darauf hinweisen wollen, dass wir Menschen im tödlichsten Seenotrettungsgebiet der Welt aus Lebensgefahr retten und dafür angeklagt werden, haben wir einige Anmerkungen und Fragen:
    Es fühlt sich beschämend an, dass die Bundesregierung durch die Behinderung der Seenotrettung dazu beiträgt, dass mehr Menschen im Mittelmeer sterben. Haben Sie Studien, eine Statistik oder ein Bauchgefühl, mit dem Sie diese Toten rechtfertigen können?
    Stellen Sie sich vor, wie es ist, wenn Menschen gefoltert und versklavt und vergewaltigt werden – ganz bildlich in Libyen. Stellen Sie sich vor, wie diese Menschen in ihrer Verzweiflung alles tun, um Libyen entkommen zu können. Stellen Sie sich vor, dass der einzige Weg ein Schlauchboot ist und dass man für diesen lebensgefährlichen Weg dann noch viel Geld bei kriminellen und gewalttätigen Schlepperbanden bezahlen muss.
    Stellen Sie sich vor, dass dort Männer, Frauen und Kinder – die nie schwimmen gelernt haben – auf überfüllten Booten ins Wasser fallen – ohne Schwimmweste. Stellen Sie sich den Kampf gegen das Wasser vor, das langsam aber sicher ihre Lungen füllt, bis sie ertrinken. Stellen Sie sich vor, dass Sie fordern, dass diesen Menschen nicht geholfen wird. Und wenn Sie bereit sind, sich das vorzustellen und nun sagen: “Aber ohne die Nichtregierungsorganisationen gäbe es das ja nicht”, dann müssen wir Ihnen sagen: Sie liegen falsch. Nicht weil wir eine andere Meinung haben, sondern weil die meisten Menschen in den letzten Jahren gar nicht von NGOs gerettet wurden und weil wir wissen, dass die Menschen auch höhere Risiken eingehen.
    Quelle: Mission Lifeline

    dazu auch: Der Streit um die Flüchtlingspolitik – kurz erklärt
    In der Praxis hat Merkels Vorstoß aber dazu geführt, dass nun alle national argumentieren. Beim Krisengipfel am Sonntag war man sich nur einig, dass man sich nicht einig ist – und auch keine EU-Beschlüsse sucht. Stattdessen soll es zunächst nur um “operative Lösungen” gehen – wie im Fall des Rettungsboots “Lifeline”. Dort erleben wir das Geschacher zwischen nationalen Behörden – EUropa bleibt auf der Strecke… dabei kommen heute weniger Flüchtlinge an als vor der Flüchtlingskrise 2015. Wir erleben im Kern also keine neue Flüchtlingskrise, sondern eine politische Krise um den Umgang mit Flüchtlingen!
    Die EU-Institutionen zeigen sich dieser Krise nicht gewachsen – denn sie untergräbt das Vertrauen und die Solidarität der 28 Mitgliedstaaten. Dabei war die EU doch dafür geschaffen worden, beides zu organisieren…
    Quelle: Lost in Europe

  2. Warum wir eine neue Sammlungsbewegung brauchen
    Die liberale Demokratie befindet sich in einer tiefen Krise. Äußeres Zeichen sind die Wahlsiege rechtsnationaler, offen illiberaler Kräfte – von Donald Trump über Victor Orbán bis zu Matteo Salvini. Auch in Deutschland taumeln die ehemaligen Volksparteien von einer Wahlniederlage zur nächsten und erreichen gemeinsam gerade noch ein gutes Drittel aller Wahlberechtigten.
    Die Ursache solcher Verschiebungen in der politischen Tektonik liegt auf der Hand: Es ist die Enttäuschung, Verärgerung, ja aufgestaute Wut erheblicher Teile der Bevölkerung über politische Entscheidungsträger, die seit vielen Jahren nicht mehr für sich in Anspruch nehmen können, im Auftrag oder auch nur im Interesse der Mehrheit zu handeln.
    Die einstigen Volksparteien, einschließlich ihrer liberalen und grünen Partner, sind mittlerweile so ununterscheidbar geworden, dass Wahlen zur Farce und demokratische Rechte substanzlos werden. Alle genannten Parteien stehen für eine Globalisierung nach dem Gusto transnationaler Großunternehmen – als wäre das die einzige Möglichkeit, internationalen Austausch im Zeitalter der Digitalisierung und moderner Transportwege zu organisieren.
    Sie alle predigen die vermeintliche Unfähigkeit des Nationalstaats, seine Bürger vor Dumpingkonkurrenz und dem Renditedruck internationaler Finanzinvestoren zu schützen. Sie alle vertreten somit einen Wirtschaftsliberalismus, der die Warnungen der Freiburger Schule vor der Konzentration von Wirtschaftsmacht in den Wind geschrieben hat und deren fatale Folgen nicht nur für Innovation und Kundenorientierung, sondern auch für die Demokratie ignoriert.
    Und sie alle haben diesem Uralt-Liberalismus, der aus der Zeit vor der Entstehung moderner Sozialstaaten stammt, die glitzernde Hülle linksliberaler Werte übergestreift, um ihm ein Image von Modernität, ja moralischer Integrität zu geben. Weltoffenheit, Antirassismus und Minderheitenschutz sind das Wohlfühl-Label, um rüde Umverteilung von unten nach oben zu kaschieren und ihren Nutznießern ein gutes Gewissen zu bereiten.
    Quelle: Sahra Wagenknecht in der Welt
  3. Mindestlohn: Wer den Cent nicht ehrt …? Eine Anhebung um 51 Cent brutto, gestreckt über zwei Jahre. Ab 2019
    Die Kommission hat getagt – und das geboren, was einerseits zu erwarten war. Eine Anhebung des gesetzlichen Mindestlohnes um 35 Cent auf 9,19 Euro brutto. Pro Stunde. Ab dem 1. Januar 2019, also in einigen Monaten. Seit der Einführung der gesetzlichen Lohnuntergrenze für fast, aber nicht alle zum 1. Januar 2015 ist es die zweite Anhebung. Die erste wurde vor zwei Jahren beschlossen. Damals hatte die Mindestlohnkommission entschieden, ab dem 1. Januar 2017 eine Anhebung um genau 34 Cent vorzuschlagen, was das Bundesarbeitsministerium dann auch exekutiert hat. Wie kam man auf so einen krummen Betrag? Das erschließt sich nur, wenn man in das für die Kommission maßgebliche Gesetz, das Mindestlohngesetz (MiLoG) schaut und dort in den § 9. In dessen Absatz 2 findet man diese Vorschrift: » Die Mindestlohnkommission orientiert sich bei der Festsetzung des Mindestlohns nachlaufend an der Tarifentwicklung.«
    Und genau das hat man im Sommer des Jahres 2016 dem Grunde nach zur Anwendung gebracht: Damals lag der Tarifindex für den Zeitraum 1. Januar 2015 bis 30. Juni 2016 der Entscheidung zugrunde. Danach hätte der Mindestlohn zum 1. Januar 2017 auf 8,77 Euro steigen dürfen. Moment, es sind doch aber 8,84 Euro geworden? Deshalb ja auch „dem Grunde nach“, denn damals gab es das Problem, dass der kurz zuvor geschlossene Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst, der aber erst zum August 2016 in Kraft getreten ist, formal nicht für die Anpassungsentscheidung berücksichtigt werden durfte. Außer, die Kommission trifft eine davon abweichende Entscheidung, was sie auch getan hat. Auf Wunsch der Gewerkschaftsseite. Resultat: 8,84 Euro. Aber: Zugleich wurde vereinbart, dass die ursprünglich aus dem Tarifindex abgeleiteten 8,77 Euro die Basis für die nächste Mindestlohnerhöhung sein sollen. Um die es heute ging. Insofern hatte sich damals an der engen Regelbindung nichts geändert.
    Quelle: Aktuelle Sozialpolitik

    dazu: Tarifverträge braucht das Land
    Von steigenden Löhnen profitieren vor allem Gutverdienende – auch tarifgebundene Betriebe zahlen besser. Doch zugleich wächst der Niedriglohnsektor. Als Gegenmaßnahme dazu wurde erfolgreich der Mindestlohn eingeführt, der nun in zwei Stufen auf 9,35 Euro erhöht wird. Das ist aber längst noch nicht existenzsichernd.
    Seit Jahrzehnten wächst in Deutschland die Ungleichheit sowohl bei den Einkommen wie den Vermögen. Das birgt ökonomische, soziale und politische Probleme und rückt daher immer stärker ins Zentrum der gesellschaftlichen Debatte. Zu erkennen ist die ungleiche Entwicklung, wenn die Einkommen von abhängig Beschäftigten mit denen der Selbstständigen verglichen werden. Präzise formuliert: wenn die Lohnquote untersucht wird, der Anteil der Arbeitnehmerentgelte am Volkseinkommen. Sie ging in den vergangenen Jahren zurück und umgekehrt stieg der Anteil der Gewinn- und Vermögenseinkommen. Anfang der 2000er-Jahre betrug die Lohnquote rund 72 Prozent, derzeit liegt sie bei 68 Prozent. (…)
    Zahlreiche Arbeitgeber umgehen allerdings den gesetzlichen Mindestlohn; die Kontrollen, um dieses illegale Verhalten zu bekämpfen, reichen nicht aus. Der Mindestlohn liegt aktuell bei etwa der Hälfte des mittleren Stundenlohns (Medianlohn). Existenzsichernd wäre er erst, wenn er in den kommenden Jahren stärker steigen würde als die Tariflöhne.
    Angemessene Verdienste oberhalb des Mindestlohns wären wiederum nur mit gestärkten Tarifvertragssystemen zu erreichen. Seit 2015 ist es immerhin leichter geworden, einen Tarifvertrag für alle Betriebe einer Branche als allgemeinverbindlich zu erklären, also auch für die nicht tarifgebundenen. Bei allgemeinverbindlichen Tarifverträgen gelten die Bedingungen und neu ausgehandelten Lohnerhöhungen für alle Beschäftigten einer Branche. Derzeit sind rund 440 Tarifverträge allgemeinverbindlich, das sind lediglich 1,5 Prozent der Branchentarifverträge. Hier gibt es offenkundig noch Luft nach oben.
    Quelle: Gegenblende

    Anmerkung Christian Reimann: Vielleicht könnte der DGB und viele seiner Einzel-Gewerkschaften seine Haltung zur “Hartz”-Gesetzgebung aufarbeiten. Der anfängliche Protest dagegen und gegen die Agenda 2010 der rot-grünen Schröder/Fischer-Bundesregierung wurde aufgegeben. Dabei hätte bereits damals bekannt sein müssen, dass mit der Einführung dieser neuen Gesetze ohne existenzsichernden Mindestlohn der Druck auf die Arbeitnehmerschaft zunehmen und deren Mitgliedschaft in den DGB-Gewerkschaften abnehmen würden. Hatten seinerzeit der DGB und seine Einzel-Gewerkschaften einen flächendeckenden und gesetzlichen Mindestlohn nicht sogar abgelehnt?

  4. Von stinkenden Toiletten und bröckelnden Decken: Der Investitionsbedarf an unseren Schulen
    Um die Schulgebäude in Deutschland ist es nicht gut bestellt. Viel zu lange wurde viel zu wenig investiert – mit den Folgen dessen werden wir heute konfrontiert. Und Besserung ist nicht in Sicht.
    In den skandinavischen Ländern gilt der Schulraum als »dritter Pädagoge« – neben den Mitschülerinnen und Mitschülern sowie den Lehrenden. Schulen und Klassenzimmer sollen flexibel nutzbar und individuell gestaltet sein – ein angenehmer Raum, so die Erkenntnis in den nordischen Staaten, wirkt positiv auf das Lernklima und die Konzentration.
    Gemessen an dieser Einsicht in die Bedeutung der Schulinfrastruktur ist der Zustand vieler Schulen in Deutschland mehr als ernüchternd. Die allermeisten sind entweder alte oder rein funktionale Gebäude. Hinzu kommt, dass immer mehr Schulgebäude in einem maroden und baufälligen Zustand sind. Die Benutzung von Toiletten ist oft eine Zumutung, und der Putz bröckelt buchstäblich von der Decke.
    Schulen sind ein Teil der staatlichen Infrastruktur – hierzu zählen alle dauerhaften Wirtschaftsgüter wie Straßen, Schulen, Rathäuser, Feuerwehrautos usw., die sich im Besitz der öffentlichen Hand befinden. Ausgaben für Erhalt und Erweiterung der staatlichen Infrastruktur werden als staatliche Investitionen bezeichnet. Die Zuständigkeit für die Schulgebäude liegt in Deutschland auf der kommunalen Gebietskörperschaftsebene – das heißt insbesondere bei Landkreisen und kreisfreien Städte.
    In den vergangenen gut vier Jahrzehnten ist ein Rückgang der staatlichen Investitionen zu verzeichnen, und die Investitionstätigkeit der öffentlichen Hand in Deutschland fällt im internationalen Vergleich in der jüngeren Vergangenheit relativ schwach aus. Besonders stark rückläufig waren dabei die Investitionen auf der kommunalen Ebene (Eicker-Wolf/Truger 2017a: 178 ff.). Ursächlich verantwortlich hierfür sind vor allem Konsolidierungsmaßnahmen, die wiederum eine viel zu geringe Finanzausstattung der Kommunen zum Hintergrund haben.
    Quelle: Blickpunkt WiSo
  5. Butterwegge: Baukindergeld ist fehlgeleitete Subvention
    Der Kölner Armutsforscher Christoph Butterwegge hat die Einigung der Koalition beim Baukindergeld als “fehlgeleitete Subvention” kritisiert. “Diese Maßnahme ist ein Schritt in die falsche Richtung”, sagte Butterwegge der Rhein-Neckar-Zeitung (Heidelberg, Donnerstagausgabe). “Sie fördert Familien, die zusätzliches Geld größtenteils vermutlich gar nicht brauchen.” Diese führe zu Mitnahmeeffekten, so Butterwegge. “Man erreicht damit gerade nicht jene Familien, die in Ballungsräumen kaum noch bezahlbaren Wohnraum finden.” Als Mittel gegen den Mangel an Wohnraum forderte Butterwegge mehr Investitionen in den sozialen Wohnungsbau. “Genossenschaftlicher und kommunaler Wohnungsbau muss wieder stärker gefördert werden”, sagte er. Die von der Regierung zugesagten zusätzlichen Mittel von 500 Millionen Euro seien “nur ein Tropfen auf den heißen Stein”.
    Quelle: Presseportal

    dazu: Der Bund muss selber Wohnungen bauen
    Der Bund ist einer der größten Grund- und Immobilienbesitzer. Man könnte meinen, mit diesem Besitz nimmt er den Druck von explodierenden Miet- und Bodenmärkten. Doch das Gegenteil ist der Fall. Seit 2014 hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) ihren Wohnungsbestand halbiert. In den letzten vier Jahren wurden mindestens 34.000 Wohnungen privatisiert. Dieser eigentlich skandalöse Umstand ist leider ihr gesetzlicher Auftrag: Verkauf zum Höchstgebot. Dieses Privatisierungsdogma beißt sich massiv mit der Erhaltung und Bereitstellung bezahlbarer Wohnungen und einer sozialen Bodenpolitik.
    Im Zuge des Flüchtlingsgipfels und unter großem politischen Druck wurde 2015 die verbilligte Abgabe von bundeseigenen Grundstücken an Kommunen – zu Zwecken des sozialen Wohnungsbaus – durchgesetzt. Doch von den 1475 Liegenschaften, welche die Bima im letzten Jahr verkaufte, gab sie lediglich sieben verbilligt ab. Nur 334 Sozialwohnungen sollen auf diesen Flächen entstehen. Das entspricht knapp 0,5 Prozent der jährlichen Verkäufe. Die „Verbilligungs“-Richtlinie hat sich als Rohrkrepierer erwiesen. Die Kommunikation zwischen Bund und Kommunen stimmt nicht. Und nicht in jeder Kommune gibt es – wie in Berlin – bereits ein Umdenken zugunsten einer sozialen Wohnungspolitik. Seit langem ist die Praxis der Bundesanstalt in der Kritik und Gegenstand parlamentarischer ebenso wie außerparlamentarischer Opposition. Wir fordern als Linksfraktion die Abkehr vom Höchstpreisgebot.
    Quelle: die Linke im Bundestag

    und: Familienentlastungsgesetz im Kampf gegen Kinderarmut völlig ungeeignet
    „Das Familienentlastungsgesetz verdient seinen Namen nicht, denn es geht an den Familien vorbei, die es am dringendsten benötigen. Familien in Hartz-IV-Bezug und Einelternfamilien, die Unterhaltsvorschuss beziehen, gehen leer aus. Die Erhöhung des Kindergelds wird vollständig auf ihre Leistungen angerechnet und von Kinderfreibeträgen profitieren nur gut verdienende Familien“, sagt Katrin Werner, familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Werner weiter:
    „Damit ist das Gesetz im Kampf gegen Kinderarmut völlig ungeeignet. Es kommt vor allem den Familien mit mittleren und hohen Einkommen zugute. Sinnvoller wäre es, den Kinderzuschlag schnell bedarfsgerecht auszuweiten und so auszugestalten, dass er für alle armutsbetroffenen Familien zur Verfügung steht. Dazu wäre es notwendig, die Anrechnung auf Unterhalt und Unterhaltsvorschuss abzuschaffen.“
    Quelle: die Linke im Bundestag

  6. Lebensversicherer dürfen weniger auszahlen
    Deutsche Lebensversicherer dürfen ihren Kunden weniger auszahlen als versprochen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) hat eine entsprechende Neuregelung des Rechts als verfassungsgemäß eingestuft. […]
    Bis zur Gesetzesänderung mussten die Versicherer die Kunden zur Hälfte an den Bewertungsreserven beteiligen. Jetzt gilt, dass die garantierten Leistungen anderer Versicherter nicht gefährdet werden dürfen. Die Konzerne kürzten als Konsequenz daraus oftmals die Beteiligung an den Bewertungsreserven.
    Quelle: FAZ

    Anmerkung unseres Lesers J.A.: Das ist legaler Betrug. Denn nicht die anderen Kunden werden hier (vorgeblich) geschont, sondern die Lebensversicherungsgesellschaft und ihre Eigentümer. Diese sind Vertragspartner der jetzt geprellten Kunden und müssten die Verluste tragen, die sie stattdessen auf die Kunden abwälzen dürfen.

    dazu: Bundesfinanzministerium sieht Gefahren bei 34 Lebensversicherern
    Das Bundesfinanzministerium sieht mögliche finanzielle Probleme bei 34 Lebensversicherern.
    Mehr als ein Drittel steht unter verschärfter Beobachtung. Verbraucherschützer sind alarmiert. Die anhaltende Niedrigzinsphase gefährdet das Geschäftsmodell der Lebensversicherer. Zu diesem Schluss kommt ein Bericht des Bundesfinanzministeriums an den Finanzausschuss des Bundestags, der am Mittwoch veröffentlicht worden ist. Demnach drohen 34 von 84 Lebensversicherern „mittel- bis langfristig finanzielle Schwierigkeiten“. Die Unternehmen stünden unter „intensivierter Aufsicht“ durch die deutsche Finanzaufsicht Bafin. Sie müssen halbjährlich berichterstatten. Die Unternehmen müssten dabei erläutern, ob ihre Maßnahmen zur Finanzierung der zugesagten Auszahlungen wirken, und was das für die finanzielle Lage des Versicherers bedeute.
    Laut dem Evaluierungsbericht zum Lebensversicherungsreformgesetz will die Bundesregierung künftig die finanziellen Belastungen für die Versicherer aus dem wegen der Niedrigzinsphase vorgeschriebenen Zinspuffer, der sogenannten Zinszusatzreserve, reduzieren.
    Quelle: Handelsblatt

    Anmerkung unseres Lesers J.A.: Und das, obwohl die Lebensversicherer wieder und wieder von der Politik gepampert werden und nicht einmal ihre Verträge gegenüber den Kunden einhalten müssen. Ein vollkommen gescheitertes Konzept, dass die offizielle Politik weiterhin gegen jeden Verstand als Ersatz für die gesetzliche Umlagerente propagiert.

    Ergänzende Anmerkung André Tautenhahn: Über den Bericht hatte zuerst die Bild-Zeitung geschrieben. Er dient wohl in erster Linie dazu, die Position der Lebensversicherer zu verbessern. Je dramatischer die Lage beschrieben wird, desto plausibler erscheint die Forderung der Branche nach einer Senkung der Rückstellungen für die Zinszusatzreserve. Die Zinszusatzreserve gibt es erst seit 2011 und sollte den Konzernen dabei helfen, die nötigen Mittel aufzubringen, um ihre Garantieversprechen zu halten.

    Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass das Bundesfinanzministerium einen Provisionsdeckel einführen will. Konkrete Ausführungen dazu gibt es aber nicht, was erneut auf eine Nebelkerze hindeutet. Denn bereits mit dem Lebensversicherungsreformgesetz von 2014 ist über die hohen Provisionen diskutiert worden. Doch die Politik hat wie so oft nur auf Zusagen und die Freiwilligkeit der Konzerne gesetzt.

  7. Wirtschaft in Gesellschaft – Perspektiven sozioökonomischer Bildung
    Nicht nur der wirtschaftswissenschaftliche Mainstream, sondern auch das Gros der Wirtschaftsdidaktiker sorgt für monodisziplinäre Lehrinhalte, der wesentliche Bezüge zu aufschlussreichen Disziplinen ausblendet.
    Mit der „Ökonomisierung der Lebenswelten“ korrespondiert eine geradezu einzigartige Ausweitung der Gegenstandsbereiche wirtschaftswissenschaftlicher Denk- und Deutungsmuster. Ökonomische Kategorien, Paradigmen und method(olog)ische Grundannahmen wie etwa der Markt, das Kosten-Nutzen-Kalkül oder das rational handelnde Individuum wurden in den Rang von „Realfiktionen“ erhoben, um vormals originär gesellschaftliche, historische oder politische Sachverhalte zu analysieren.
    Dieser „ökonomische Imperialismus“, mit dem politische Motivationen, Entscheidungen und Handlungen dem Muster der rationalen Kosten-Nutzen-Überlegungen von Marktkontrahenten angeglichen werden, hat zwar mitunter neue Einsichten geliefert. Er verfehlt aber vollkommen die – von der „Alten Politischen Ökonomie“ angestrebte – Aufgabe, den Wandel politischer, gesellschaftlicher und historischer Konstellationen zu berücksichtigen, die bei einer von Isolation geprägten wirtschaftswissenschaftlichen Sicht vernachlässigt werden. (…)
    Um die wechselseitigen Bezüge zwischen Politik, Wirtschaft und Gesellschaft wie auch ihre bisweilen unterschiedlichen Logiken analysieren zu können, müssen Lehr- /Lerninhalte jedoch so thematisiert werden, dass sich Verbindungslinien zwischen diesen Sphären ziehen lassen. Nur so kann die paradigmatische und thematische Pluralität ökonomischer Sichtweisen akzentuiert werden, um der viel zitierten Mündigkeit in Verbindung mit Entscheidungs-, Handlungs- und Problemlösefähigkeit als übergeordnetem Bildungsziel gerecht zu werden. Lehr- /Lernprozesse können schließlich nur dann als erfolgreich klassifiziert werden, wenn (eigene) Meinungen und Urteile überdacht, präzisiert, reflektiert, verifiziert oder gegebenenfalls auch falsifiziert werden (können).
    Im Gegensatz zu einer auf Affirmation zielenden ökonomischen Bildung erhebt sozioökonomische Bildung den Anspruch, gesellschaftliche und ökonomische Entwicklungen kritisch zu reflektieren. Um den für unser (allgemeinbildendes) Schulsystem konstitutiven emanzipatorischen Anspruch von Bildung einzulösen, bedarf es daher eines multi-, inter- und/oder transdisziplinären Zugangs. Andernfalls laufen Wirtschaftswissenschaften und ökonomische Bildung Gefahr, sich in ihrem selbstreferenziellen System zu verlieren, sodass Lernende in ihren Bemühungen, ökonomische Sachverhalte zu durchdringen, durch modellplatonistische Konstruktionen gehemmt werden.
    Quelle: Makroskop
  8. Hackbacks: Rechtsgutachten
    Kürzlich wurde darüber berichtet, dass die Bundeswehr plane, eine bislang 100 Soldaten starke Truppe zur Durchführung von Cyber-Gegenschlägen – „Hackbacks“ – auf 300 zu erweitern (siehe IMI-Aktuell 2018/357). Zumindest theoretisch können derlei Fähigkeiten natürlich auch rein offensiv ohne zuvor erfolgten Angriff eingesetzt werden. Vor diesem Hintergrund beauftragte die Linke den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages damit zu prüfen, inwieweit auch „Hackbacks“ dem Verbot eines Angriffskrieges aus Artikel 26 des Grundgesetzes unterliegen. Die Antwort der Ausarbeitung „Verfassungsmäßigkeit von sog. „Hackbacks“ im Ausland“ fällt eindeutig aus: „Auch Cyberangriffe müssen grundsätzlich im Einklang mit dem in Art. 26 Abs. 1 GG verankerten Verbot friedensstörender Handlungen stehen.“ Weiter wird betont, Geheimdienste seien nicht zu Cyberangriffen befugt: „Kampfhandlungen im Rahmen internationaler Konflikte dürfen jedoch auch im Bereich der Cybermaßnahmen nach der derzeitigen Rechtslage nur durch Kombattanten, also Mitglieder der Streitkräfte, ausgeführt werden. Folglich ist nur die Bundeswehr zu entsprechenden Cybermaßnahmen befugt.“
    Quelle: Informationsstelle Militarisierung e.V.
  9. Einflusskämpfe im Westpazifik (I)
    Mit Beteiligung deutscher Soldaten hat am gestrigen Mittwoch das von den USA geführte weltgrößte Marinemanöver RIMPAC 2018 begonnen. Wie es vorab bei der U.S. Navy hieß, wird die Seekriegsübung unter anderem Operationen im westlichen Pazifik üben. Mit der südwestpazifischen Inselwelt gerät dabei eine Region in den Blick, die – in der europäischen Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet – in jüngster Zeit erheblich an weltpolitischer Bedeutung gewinnt. Ursache ist zum einen der Einflussverlust, den die westlichen Staaten dort in den vergangenen Jahren hinnehmen mussten, während strategische Rivalen wie Russland oder China spürbar erstarkten; einige pazifische Inselstaaten bemühen sich seither um eine vom Westen unabhängige Außenpolitik. Zum anderen messen unter anderem Australien und die Vereinigten Staaten dem südwestlichen Pazifik zunehmende Bedeutung bei: Australien sieht in ihm seinen polit-ökonomischen Hinterhof, die USA ihr “Tor in den Indo-Pazifik”. Auch Deutschland bemüht sich, seine Aktivitäten in der Region auszubauen.
    Quelle: German Foreign Policy
  10. Kippa und Kopftuch im Klassenraum erwünscht
    Die Drei-Religionen-Grundschule in Osnabrück will Radikalisierung, Antisemitismus und Islamfeindlichkeit vorbeugen. Dort lernen christliche, jüdische und muslimische Schüler gemeinsam und voneinander. (…)
    Natürlich gebe es auch Auseinandersetzungen und Hänseleien. „Es fallen auch verletzende Schimpfworte“, räumt Jöring ein. „Aber wir thematisieren das direkt.“ Die Schule in Trägerschaft der Schulstiftung des katholischen Bistums Osnabrück kann sich dafür zusätzliches Personal leisten. Etwa 20 Kinder pro Klasse werden meist von zwei Lehrkräften oder einer Lehrkraft und einer pädagogischen Mitarbeiterin unterrichtet. Es gibt eine eigene Sonderpädagogin mit voller Stelle, ab dem neuen Schuljahr noch zusätzlich einen Sozialarbeiter.
    Doch entscheidend für den Erfolg sei in erster Linie das Konzept, das auch die Eltern einbeziehe und das die muslimischen Verbände und die Jüdische Gemeinde mit erarbeitet hätten, betont die Schulleiterin. „Aber natürlich entscheiden sich die Eltern bewusst für diese Schule und sind somit per se offen für ein Miteinander.“
    Quelle: Migazin

    Anmerkung Christian Reimann: Grundsätzlich ist dennoch zu fragen, ob ein säkularer Schulbetrieb nicht viel sinnvoller wäre – insbesondere für die jungen Menschen.

  11. Sag mir, wo die Blumen sind
    Der Innenausschuss des baden-württembergischen Landtags war vier Tage in Griechenland – und in einem Flüchtlingslager nahe Athen ganz besonders mit den Auswirkungen der europäischen Abschottungspolitik konfrontiert: keine Jobs, zu wenig Hilfe, kaum Perspektiven. Nur die Hoffnung auf eine bessere Zukunft, die lebt immer weiter.
    Die Schlaglöcher werden tiefer auf dem Weg der kleinen Stuttgarter Delegation aus Piräus nach Norden. Wilde Mülldeponien am Straßenrand, Metallschrott und Schutt, keine Lebensmittelläden, keine öffentlichen Verkehrsmittel vor dem Schlagbaum. Dahinter, in dem Lager auf dem ehemaligen Militärgelände ist die staatliche medizinische Versorgung der anhaltend hohen Flüchtlingszahlen in Kombination mit dem europäischen Spardiktat immer weiter ausgedünnt. Wer akut einen Arzt braucht, muss ins Taxi steigen. “Das Leben ist nicht einfach”, sagt eine der Helferinnen, “aber viel besser als anderswo.”
    Der Innenausschuss des Landtags, zu Besuch in Athen, bekommt mit Schistos eine Vorzeigeeinrichtung zu sehen. Mit Gemeinschafts- und zahlreichen kleinen individuellen Familienunterkünften, samt Küche und sanitären Einrichtungen. Eine Art Selbstverwaltung sorgt für Sauberkeit, Flüchtlinge kümmern sich um die Mülltonnen. Selbst Menschen mit Bleiberecht leben hier, weil sie weder Wohnung noch Arbeit finden. Frauen können im kleinen Kreis über die Situation in der Familie reden, wenn’s brenzlig ist. Die Bibliothek hat jeden Tag geöffnet, die Schule ohnehin. “Viele Kinder glauben, wenn sie nur fleißig lernen”, erzählt ein Erzieher, “finden sie das Paradies in Deutschland.”
    Quelle: Kontext: Wochenzeitung
  12. … wer ist die Alternativloseste im ganzen Land?
    Wie der Merkelismus und die Politik der Alternativlosigkeit selbst der Linken in Deutschland zugesetzt hat
    So viele Jahre hat man sich unter Linken ein Ende von Merkels Kanzlerschaft erhofft. Nun, da ihre letzten Tage anbrechen, hofft selbst sie, sie möge noch bis zur nächsten Wahl ausharren. Ein letztes Mal ist sie die Alternativlose.
    »Merkel muss weg!« Was seit geraumer Zeit eine Parole aus dem Dunstfeld der AfD ist, war vorher lange Zeit die Losung der Linken. Als die Frau nur Sozialabbau und europäische Hegemonialpolitik betrieb, waren die heutigen rechten Schreihälse noch recht ruhig. Das war nämlich nicht ihr Thema. Erst mit ihrer überstürzten und über Jahre verschleppten und ignorierten Flüchtlingspolitik kamen die Rechten auf den Trichter, die Parole den Linken zu entreißen. Die Linken im Lande benutzen den Satz seither nicht mehr so direkt, sie umschreiben das Dilemma lieber. Und manchen Moment hat es in den letzten Jahren gegeben, da hoffte man sogar als Linker, sie würde nicht sofort, nicht jetzt gleich abtreten, damit es nicht noch schlimmer kommt, als es ohnehin schon um uns steht.
    Quelle: Heppenheimer Hiob
  13. Das Letzte: Deutschlands Aus macht Blick für die Probleme der WM frei – ein Kommentar
    Sportlich ist die Weltmeisterschaft in Russland für die Deutschen beendet. Eine Chance, um den Fokus auf wichtige Themen abseits der Stadien zu lenken.
    Quelle: Tagesthemen

    Anmerkung André Tautenhahn: Jeder verarbeitet das Ausscheiden der deutschen Mannschaft bei der WM in Russland ja anders, aber der Kommentar von Jochen Leufgens in den Tagesthemen ist schon bemerkenswert schlecht. Er findet, Deutschlands Aus mache nun den Blick frei auf die Probleme der WM. Was folgt, ist die Fortsetzung der bekannten Anti-Russland-Kampagne. Fehlt nur noch Hajo Seppelt, der aus der Tiefe des Raumes den nächsten medialen Fehlpass in Sachen Doping vorbereitet. Dabei macht das frühe WM-Aus vor allem den Blick frei auf die nicht mehr zu leugnenden Schwächen des deutschen Fußballs. Damit und mit dem unsportlichen Verhalten von DFB-Offiziellen am Ende des Spiels gegen Schweden könnte sich eine Sportredaktion der ARD doch mal beschäftigen, anstatt sich über ein anderes Thema im Nachtreten zu üben.


Hauptadresse: http://www.nachdenkseiten.de/

Artikel-Adresse: http://www.nachdenkseiten.de/?p=44681