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Titel: Hinweise des Tages

Datum: 1. Februar 2019 um 8:34 Uhr
Rubrik: Hinweise des Tages
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Hier die Übersicht; Sie können mit einem Klick aufrufen, was Sie interessiert:

  1. Zusatztermin für die Vortragsveranstaltung mit Rainer Mausfeld
  2. Venezuela
  3. Der Mythos vom gefräßigen Staat
  4. Was die offizielle Arbeitslosenzahl verschweigt: 3,27 Millionen Menschen ohne Arbeit
  5. Jetzt den Sozialen Arbeitsmarkt stärken!
  6. „Militarisierung auf den Trümmern des Rechts“: EU-Verteidigungsfonds laut Gutachten illegal!
  7. Andreas Scheuer als Verkehrsminister nicht mehr haltbar
  8. Kabinett beschließt Speicherung von Fingerabdrücken sechsjähriger Kinder
  9. Essen aus Supermarktmüll: Studentinnen wegen Containerns verurteilt
  10. Brexit: Was die Briten wollen
  11. Bahnbrechender Erfolg für Lobbytransparenz: Europaparlament beschließt Klarheit über Einfluss von Lobbyisten auf Gesetze

Vorbemerkung: Wir kommentieren, wenn wir das für nötig halten. Selbstverständlich bedeutet die Aufnahme in unsere Übersicht nicht in jedem Fall, dass wir mit allen Aussagen der jeweiligen Texte einverstanden sind. Wenn Sie diese Übersicht für hilfreich halten, dann weisen Sie doch bitte Ihre Bekannten auf diese Möglichkeit der schnellen Information hin.

  1. Zusatztermin für die Vortragsveranstaltung mit Rainer Mausfeld
    Wegen der großen Nachfrage für den gemeinsam mit den NachDenkSeiten veranstalteten Vortrag von Rainer Mausfeld „Warum schweigen die Lämmer? Neue Wege des Demokratiemanagements. Wie sich Machtverhältnisse unsichtbar machen lassen“ in Frankfurt am Main, hat der Westend Verlag alle Hebel in Bewegung gesetzt und am Dienstag, 05.02.2019, um 19 Uhr im Osthafen-Forum, Lindleystraße 15, einen Zusatztermin eingerichtet. Alle Interessierten, die dabei sein möchten, sollten sich möglichst schnell ein Ticket reservieren, unter: [email protected]. Die Veranstaltung am 04.02.2019 ist bereits komplett ausverkauft, für den 05.02.2019 sind noch Restkarten erhältlich.
  2. Venezuela
    1. Venezuela: Debatten um uneingeschränkte Solidarität mit Opposition
      Die konservative Mehrheit im Europäischen Parlament hat heute inmitten des Machtkampfes in Venezuela den selbsternannten “Interimspräsidenten” Juan Guaidó anerkannt. 439 der Abgeordneten votierten für den Beschluss konservativer und liberaler Fraktionen, 104 stimmten dagegen, 88 Parlamentarier enthielten sich.
      Die Befürworter des Papiers forderten die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten auf, ihrer Entscheidung zu folgen. Als Grund führten sie Äußerungen des amtierenden Präsidenten Nicolás Maduro an. Dieser hatte die EU-Forderung nach einer umgehenden fairen Neuwahl des Präsidenten öffentlich abgelehnt und stattdessen die Neuwahl des Parlaments erwogen.
      Ob sich die EU-Staaten auf eine gemeinsame Linie in der Frage der Anerkennung Guaidós einigen können, ist allerdings unklar. Vor allem Deutschland, Frankreich und Großbritannien drängen auf die EU-weite Übernahme eines achttägigen Ultimatums, mit dem die Maduro-Regierung aufgefordert wurde, neue Präsidentschaftswahlen anzuberaumen. Griechenland wendet sich dagegen, Italien und Schweden sollen nach Angaben aus Brüssel Gesprächsbedarf angemeldet haben.
      Quelle: Telepolis
    2. Das Ultimatum der Bundesregierung gegen Venezuela
      Am Wochenende läuft das Ultimatum gegen Venezuela ab, das die Bundesregierung gemeinsam mit Frankreich und Spanien gestellt hat. Ultimativ wurde vergangene Woche der venezolanische Präsident Nicolás Maduro zu Neuwahlen aufgefordert, sonst würde man den Oppositionellen Juan Guaidó als Präsidenten anerkennen. Wie zu erwarten, wurde das Ultimatum prompt zurückgewiesen. Damit ist nach einer kurzen Schamfrist das Einschwenken der Bundesregierung auf die Position von US-Präsident Donald Trump gegen Venezuela Realität. Wie von der US-Administration wird damit seitens der Bundesregierung ein Putsch unterstützt, der das lateinamerikanische Land in einen Bürgerkrieg führen kann.
      Das deutsche Ultimatum spaltet nicht nur die EU und bringt die deutsche Außenpolitik in das gefährliche Fahrwasser Trumps. Mit dem Ultimatum wird auch von vornherein jede Position des Dialogs und der Vermittlung torpediert. Auch aufgrund der deutschen Geschichte hatte sich die Bundesrepublik bisher zurückgehalten, mit imperialem Junktim zu operieren. Diese Zeiten scheinen nun endgültig vorbei. Mit Drohungen die Diplomatie zur Sanktions- und Kriegsvorbereitung zu nutzen, ist das denkbar schlechteste Zeugnis, das man sich im Auswärtigen Amt selbst ausstellen kann.
      Quelle: Sevim Dagdelen Telepolis
    3. Venezuela-Krise: Schluss mit Empörung – es braucht Regeln
      Soll es in Venezuela Neuwahlen geben? Und wenn ja, wer entscheidet das: die Venezuelaner oder auswärtige Mächte? In diesem Konflikt wird exemplarisch sichtbar, wie verwildert das internationale Recht mittlerweile ist.
      Wenn Donald Trump sich zum Vorkämpfer der Demokratie aufschwingt, ist Skepsis angebracht. Zuhause regiert der Präsident vornehmlich mit Dekreten. Von parlamentarischen Abstimmungen hält er erkennbar nicht viel. Dass die Demokraten im Repräsentantenhaus die Mehrheit zurückerobert haben und er jetzt eigentlich auf sie eingehen müsste, dass will er irgendwie nicht wahrnehmen. Aber in Venezuela will er nun die Flagge der Freiheit hochhalten. Via Twitter – wie auch sonst – signalisierte Trump “starke Unterstützung für den Kampf Venezuelas zur Wiedergewinnung seiner Demokratie”. […]
      Doch kann es Aufgabe der USA oder der Europäer sein, einen Regimewechsel durchzusetzen? Man wird Trump nicht zu nahe treten mit der Behauptung, dass auch Venezuela für ihn zu dem “shithole countries” (Dreckslochländer) zählt, aus denen unwillkommene Flüchtlinge in die USA strömen. Der US-Präsident würde sich um dieses Land nicht scheren, gäbe es da nicht einen wichtigen Faktor: Öl.
      Auch die Europäer, die nun nach der Selbstproklamation von Oppositionsführer Juan Guiadó zum Interimspräsidenten für einen Machtwechsel eintreten, haben sich bisher nicht die Mühe gemacht, dafür eine völkerrechtliche Begründung zu finden. Es braucht aber Regeln. Es ist erschütternd zu sehen, wie sehr wir uns alle daran gewöhnt haben, dass auf der internationalen Bühne eine neue Willkür Platz gegriffen hat.
      Quelle: Nürnberger Nachrichten
    4. The Making of Juan Guaidó: US Regime-Change Laboratory Created Venezuela’s Coup Leader
      Before the fateful date of Jan. 22, fewer than 1-in-5 Venezuelans had heard of Juan Guaidó. Only a few months ago, the 35-year-old was an obscure character in a politically marginal far-right group closely associated with gruesome acts of street violence. Even in his own party, Guaidó had been a mid-level figure in the opposition-dominated National Assembly, which is now held under contempt according to Venezuela’s constitution.
      But after a single phone call from from U.S. Vice President Mike Pence, Guaidó proclaimed himself as president of Venezuela. Anointed as the leader of his country by Washington, a previously unknown political bottom dweller was vaulted onto the international stage as the U.S.-selected leader of the nation with the world’s largest oil reserves.
      Echoing the Washington consensus, The New York Times editorial board hailed Guaidó as a “credible rival” to President Nicolás Maduro with a “refreshing style and vision of taking the country forward.” The Bloomberg News editorial board applauded him for seeking “restoration of democracy” and The Wall Street Journal declared him “a new democratic leader.” Meanwhile, Canada, numerous European nations, Israel, and the bloc of right-wing Latin American governments known as the Lima Group recognized Guaidó as the legitimate leader of Venezuela.
      Quelle: Consortium News
  3. Der Mythos vom gefräßigen Staat
    Schon Normalverdiener zahlen in Deutschland den Spitzensteuersatz, lautet der Vorwurf. Und der Staat will mehr. Schaut man sich die Zahlen genau an, sieht es anders aus. […]
    Der Staat ertrinkt doch ohnehin im Geld
    Das tut er, aber nur wenn man die Steuereinnahmen aus ihrem ökonomischen Zusammenhang reißt. Der jüngsten Steuerschätzung zufolge belaufen sich die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden in diesem Jahr auf 804 Milliarden Euro. Das ist ein Rekord. So viel Geld hatte die öffentliche Hand noch nie zur Verfügung, was auf den ersten Blick die These vom gierigen Staat bestätigt.
    Allerdings sind mit den Einnahmen auch die Aufgaben gewachsen. Es gibt heute mehr Fabriken, Betriebe, Verkehrswege als in den Sechziger- oder Siebzigerjahren. Die Preise sind gestiegen, die Bedürfnisse der Menschen haben sich verändert. Deshalb werden die Staatsausgaben üblicherweise auf das Bruttoinlandsprodukt bezogen. Diese sogenannte Staatsausgabenquote ist in den vergangenen Jahren eher gefallen. Laut einer Erhebung der Industrieländerorganisation OECD lag sie in Deutschland zuletzt bei 43,9 Prozent, im Jahr 1997 waren es noch 48,05 Prozent.
    Ist das viel? Ist das wenig? Darüber kann man streiten. Der Wert ist zumindest im europäischen Vergleich nicht auffällig. Die Staatsausgabenquote in Österreich beträgt 50,3 Prozent, in Dänemark 52,7 Prozent und in Schweden 49,7 Prozent.
    Quelle: Mark Schieritz auf Zeit Online

    Anmerkung André Tautenhahn: Das Entscheidende an der Diskussion ist ja, dass die Behauptung vom gefräßigen Staat ein Trick ist, um Menschen mehrheitlich dazu zu bringen, gegen ihre eigenen Interessen zu stimmen. Lobbyorganisationen wie der Bund der Steuerzahler sind dabei gern behilflich. Klar ist aber, dass beispielsweise eine Senkung der Unternehmenssteuern, wie aktuell wieder von Seiten der Union gefordert wird, und das Festhalten an der schwarzen Null zusammen nur funktionieren kann, wenn im Gegenzug auf öffentliche Güter oder staatliche Leistungen verzichtet wird.

  4. Was die offizielle Arbeitslosenzahl verschweigt: 3,27 Millionen Menschen ohne Arbeit
    Im Januar meldet die Bundesagentur für Arbeit knapp 2,41 Millionen Arbeitslose. Das gesamte Ausmaß der Menschen ohne Arbeit bildet die offizielle Zahl jedoch nicht ab. Denn rund 864.000 De-facto-Arbeitslose sind nicht in der Arbeitslosen-, sondern in der separaten Unterbeschäftigungsstatistik enthalten.
    Im Januar 2018 gab es offiziell 2,41 Millionen Arbeitslose. Das sind rund 196.000 Personen mehr als im Vormonat.
    Nicht in der offiziellen Arbeitslosenzahl enthalten sind allerdings rund 864.000 ebenfalls faktisch Arbeitslose, darunter

    • knapp 633.000 Menschen, die an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teilnahmen,
    • rund 61.000 am Tag der Erfassung Krankgeschriebene und
    • rund 170.000 über 58-Jährige, die innerhalb der letzten 12 Monate kein Jobangebot erhielten.

    Insgesamt ergibt sich so eine tatsächliche Arbeitslosenzahl von über 3,27 Millionen Menschen.
    Quelle: O-Ton Arbeitsmarkt

    dazu: An die Wurzeln der Erwerbslosigkeit gehen
    „Die Bundesregierung ruht sich auf guten Arbeitsmarktdaten aus. Doch der Arbeitsmarktboom geht überwiegend auf eine konjunkturelle Hochphase zurück. Vieles spricht dafür, dass dieser Aufschwung derzeit endet. Um die Erwerbslosigkeit dauerhaft niedrig zu halten, braucht es deshalb einen grundlegenden politischen Kurswechsel. Gute, stabile Beschäftigungsverhältnisse, Arbeitszeitverkürzung und ein öffentlich geförderter Beschäftigungssektor sind die wichtigsten Schritte“, kommentiert Sabine Zimmermann, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, den aktuellen Monatsbericht der Bundesagentur für Arbeit. Zimmermann weiter:
    „Ausgerechnet diejenigen, die heute schon in miesen Beschäftigungsverhältnissen feststecken, werden auch die ersten sein, die bei einem Abschwung ihren Job verlieren. DIE LINKE will Leiharbeit und Minijobs durch gute Arbeitsverhältnisse ersetzen und sachgrundlose Befristungen abschaffen. Außerdem muss die vorhandene Arbeitsmenge vernünftig verteilt werden. Derzeit schieben die einen Überstunden vor sich her, während die anderen trotz guter Konjunktur erwerbslos bleiben. Die Antwort darauf ist eine Absenkung der Wochenarbeitszeit, verbunden mit Lohnsteigerungen. Aktuelle Tarifabschlüsse, die eine Option auf Arbeitszeitverkürzung vorsehen, weisen in die richtige Richtung. DIE LINKE setzt sich für eine Wochenhöchstarbeitszeit von 40 Stunden und für eine Stärkung der Tarifbindung ein. Schließlich braucht es auch ein Recht auf Weiterbildung.“
    Quelle: DIE LINKE. im Bundestag

  5. Jetzt den Sozialen Arbeitsmarkt stärken!
    Zu den neuen Arbeitsmarktzahlen sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach am Donnerstag in Berlin:
    „Auch wenn der Arbeitsmarkt insgesamt robust erscheint, er ist weiterhin tief gespalten. Der Anteil derer, die für lange Zeit auf Hartz IV angewiesen sind, ist immer noch erschreckend hoch: 45 Prozent der erwerbsfähigen Bezieher von Hartz IV sind schon vier Jahre und länger auf diese Leistungen angewiesen, in der Altersgruppe ab 55 Jahre sind es sogar über zwei Drittel.
    Die Jobcenter müssen jetzt zügig die zum Jahresbeginn eingeführten Fördermöglichkeiten nutzen und für Langzeitleistungsbezieher zusätzliche Arbeitsplätze schaffen. Denn diese Menschen brauchen Teilhabe an Arbeit und Einkommen und eine Ausstiegsperspektive aus Hartz IV.
    Im laufenden Jahr werden den örtlichen Jobcentern rund 750 Millionen Euro mehr für aktive Fördermaßnahmen zugeteilt. Diese Gelder müssen vorrangig für den Sozialen Arbeitsmarkt eingesetzt werden und nicht für kurze und billigere, sogenannte Aktivierungs-Maßnahmen, die zwar die Arbeitslosenstatistik entlasten, aber oftmals keine Perspektive eröffnen. Vorrangig sollten Arbeitsplätze gefördert werden, die für Bürgerinnen und Bürger einen erlebbaren Nutzen und Gebrauchswert haben. Tätigkeiten etwa als Begleitpersonen im öffentlichen Nahverkehr oder Hol- und Bringdienste für Ältere oder Menschen mit Behinderungen zählen dazu. Die Teilnahme an den Maßnahmen muss freiwillig sein.“
    Quelle: DGB

    dazu: Großer Spielraum am sozialen Arbeitsmarkt – für die Jobcenter
    Mit dem Teilhabechancengesetz sollen Langzeitarbeitslose, die seit vielen Jahren in Hartz IV feststecken, einen geförderten Arbeitsplatz erhalten. Die nun veröffentlichen fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) lassen viele Freiheiten bei der Ausgestaltung der Förderung erkennen und werfen gleichzeitig offene Fragen auf. (…)
    Ein Element der fachlichen Weisungen wird Arbeitgeber, die Langzeitbezieher von Hartz IV mit der Förderung durch „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ beschäftigen wollen, mit Sicherheit verunsichern. Laut fachlicher Weisungen können tarifgebundene Arbeitgeber zwar einen Lohnkostenzuschuss auf Höhe des Tariflohns erhalten. Dieser beinhaltet jedoch kein einmalig gezahltes Arbeitsentgelt – Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Ähnliches sind also nicht vom Lohnkostenzuschuss abgedeckt. Können oder wollen Arbeitgeber diese Mehrkosten nicht zahlen, bleibt ihnen die Möglichkeit, Teilnehmende auf Basis des Mindestlohns einzustellen. Gerade diese drohende Schlechterstellung von Teilnehmenden im Programm innerhalb eines Betriebs wurde im Vorfeld kritisiert (O-Ton berichtete). (…)
    Verpflichtend ist für alle Teilnehmenden in der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“, die beschäftigungsbegleitende Betreuung, also ein Coaching, wahrzunehmen. Diese Verpflichtung wird in der Eingliederungsvereinbarung des jeweiligen Teilnehmers festgehalten. Die Weigerung am Coaching teilzunehmen kann deshalb laut fachlichen Weisungen einen Sanktionsgrund darstellen. Für Teilnehmende, die aufgrund ihres Einkommens aus dem geförderten Arbeitsverhältnis keine Hartz-IV-Leistungen mehr beziehen müssen, kann die Förderung an sich beendet werden. Die Weigerung am Coaching teilzunehmen, stellt einen Abberufungsgrund dar. Der Umfang des Coachings soll gemäß den fachlichen Weisungen individuell von den Arbeitsvermittlern festgelegt werden und entweder vom Jobcenter selbst oder durch beauftragte Dritte durchgeführt werden.
    Quelle: O-Ton Arbeitsmarkt

    dazu auch: 6,56 Millionen Menschen leben von Arbeitslosengeld oder Hartz-IV-Leistungen
    Knapp 2,19 Millionen Arbeitslose gab es im November 2018. Doch mit rund 6,56 Millionen lebten dreimal so viele Menschen in Deutschland von Arbeitslosengeld oder Hartz-IV-Leistungen, darunter knapp zwei Millionen Kinder und Jugendliche. Denn nur ein Teil derer, die staatliche Unterstützung benötigen, gilt auch als arbeitslos im Sinne der Statistik.
    Quelle: O-Ton Arbeitsmarkt

  6. „Militarisierung auf den Trümmern des Rechts“: EU-Verteidigungsfonds laut Gutachten illegal!
    Bereits 2020, verkündete unlängst eine sichtlich zufriedene Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen, könne – selbstredend unter deutscher Ratspräsidentschaft – „Richtfest“ für die seit einiger Zeit im Aufbau befindliche „Europäische Verteidigungsunion“ (EVU) gefeiert werden (FR, 21.1.19). Neben der „Koordinierten Jährlichen Überprüfung der Verteidigung“ (CARD) sowie der „Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit“ (PESCO) ist dabei der „Europäische Verteidigungsfonds“ (EVF) als dritte tragende Säule der künftigen Verteidigungs- bzw. Rüstungsunion vorgesehen.
    Insofern verwundert es nicht weiter, dass die Entscheidungsträger in Kommission, Parlament und den nationalen Regierungen wild entschlossen zu sein scheinen, das Vorhaben noch vor den Europawahlen im Mai 2019 zum Abschluss zu bringen. Allerdings gelangt ein kürzlich erstelltes Gutachten zu dem Ergebnis, dass die Einrichtung es Fonds illegal wäre, weshalb eventuell noch die Möglichkeit besteht, das Vorhaben auf dem Klageweg doch noch zu Fall zu bringen. (…)
    Aufgrund dieser dubiosen Auslegung beauftragte die Linksfraktion Gue/Ngl den Bremer Juraprofessor Andreas Fischer-Lescano mit einem „Rechtsgutachten zur Illegalität des Europäischen Verteidigungsfonds“, das am 30. November 2018 veröffentlicht wurde. Nach einer ausführlichen Prüfung gelangt Fischer-Lescano in dem Gutachten zu dem Ergebnis, der Verordnungsvorschlag (VO) der Kommission enthalte „keine hinreichende Rechtsgrundlage für die Einrichtung des Europäischen Verteidigungsfonds (EVF).“ Es sei eindeutig, dass hier militärische Belange im Vordergrund stünden, die wiederum dem Finanzierungsverbot aus Artikel 41(2) unterlägen: „Kurzum: Es gibt im Inhalt und der Begründung der EVF-VO deutliche Indizien, dass die in der VO geregelte Industrie- und Forschungsförderung nur ein Mittel zum eigentlichen Zweck der Verteidigungsförderung darstellt und dass der Hauptzweck der EVF-VO darin liegt, die strategische Autonomie der EU im Bereich der Verteidigung zu gewährleisten.“
    Unter anderem Spiegel Online (10.12.2018) griff das Gutachten auf und zitierte Fischer-Lescano mit den Worten, beim EVF handele es sich um eine „Militarisierung der EU auf den Trümmern des Rechts.“ Schützenhilfe erhält Fischer-Lescano auch vom Göttinger EU-Rechtler Alexander Thiele, der im selben Artikel zitiert wird, bei dem Kommissionsvorschlag handele es sich um einen „qualifizierten Verstoß“ gegen europäisches Recht.
    Quelle: Informationsstelle Militarisierung e.V.

    Anmerkung Christian Reimann: Wann erkennt auch die SPD-Spitze, dass Frau von der Leyen auf (all) ihren Ministerposten ungeeignet (war und) ist und abgelöst gehört? Jedoch ist zu befürchten, dass das gegenwärtige Spitzenpersonal der SPD diesen Kurs der Aufrüstung komplett mitträgt …

  7. Andreas Scheuer als Verkehrsminister nicht mehr haltbar
    Mit den derzeitigen Maßnahmen der Bundesregierung verringert sich die Schadstoffbelastung nur im Schneckentempo. Die Regierung muss endlich ihre schützenden Hände von der Autoindustrie nehmen, die Ärmel hochkrempeln und für Hardware-Nachrüstungen auf Kosten der Hersteller sorgen. Ohne den massenhaften Betrug bei den Abgaswerten wäre die Luft in den Städten deutlich besser“, erklärt Ingrid Remmers, verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der Stickstoffdioxid-Bilanz für das Jahr 2018. Remmers weiter:
    „Die jüngsten Entwicklungen zeigen jedoch, dass Verkehrsminister Scheuer weiterhin nicht willens ist, für die Einhaltung der Stickoxid-Grenzwerte zu sorgen. Stattdessen wird eine Phantomdiskussion über Grenzwerte und Messstationen geführt, um von den eigentlichen Verursachern des Abgasskandals abzulenken. DIE LINKE sagt: Nicht die Grenzwerte sind in Frage zu stellen, sondern die Besetzung des Verkehrsministerpostens. Ein Minister, der wissenschaftliche Fakten untergräbt, hat nichts auf einem solchen Posten verloren.“
    Quelle: DIE LINKE. im Bundestag
  8. Kabinett beschließt Speicherung von Fingerabdrücken sechsjähriger Kinder
    Das Bundeskabinett hat am Mittwoch mehrere Asyl-Änderungen beschlossen, darunter die Speicherung von Fingerabdrücken von Kindern ab sechs Jahren. Seehofer bezeichnet das Gesetz als „Meilenstein“.
    Das Bundeskabinett hat am Mittwoch Änderungen beim Austausch der Daten von Asylsuchenden beschlossen. Wie Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) im Anschluss in Berlin mitteilte, soll damit eine schnellere und zuverlässigere Erfassung der Daten möglich gemacht werden.
    Die Pläne sehen unter anderem vor, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge künftig schneller registriert werden. Zudem sollen künftig auch Fingerabdrücke von Kindern ab einem Alter von sechs Jahren gespeichert werden. Derzeit ist das erst ab 14 Jahren möglich.
    Änderungen sieht das Gesetz auch beim Austausch der Sicherheitsdaten vor. Zudem soll es für die Bundespolizei künftig möglich sein, Asylsuchende auch außerhalb der Zone von 30 Kilometern ab der deutschen Grenze erkennungsdienstlich zu behandeln. Um Fehler bei der Registrierung etwa durch unklare Namensschreibweisen auszuschließen, soll in den Dokumenten künftig auch immer die zugehörige Nummer aus dem Ausländerzentralregister aufgenommen werden.
    Quelle: Migazin
  9. Essen aus Supermarktmüll: Studentinnen wegen Containerns verurteilt
    Zwei Studentinnen brachen im bayerischen Olching den Müllcontainer eines Supermarkts auf und nahmen mit, was sie für essbar hielten. Laut Gericht ist das gemeinsam begangener Diebstahl.
    Sie wollten ein Zeichen gegen Lebensmittelverschwendung setzen: Wegen sogenannten Containerns sind in Bayern zwei junge Frauen schuldig gesprochen worden, berichtet der Bayerische Rundfunk (BR). Die beiden Studentinnen hatten demnach im vergangenen Juni den zugesperrten Müllcontainer eines Supermarkts in Olching aufgebrochen und Lebensmittel, die sie noch für genießbar hielten, mitgenommen. Das Gericht sah darin gemeinsam begangenen Diebstahl.
    Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck sprach beiden Studentinnen demnach eine Verwarnung aus und verurteilte sie – unter Vorbehalt – zu einer Geldbuße von 225 Euro. Diese seien aber nur zu zahlen, wenn die Frauen innerhalb der zweijährigen Bewährungszeit Straftaten begingen. Das Gericht verhängte dem BR zufolge als Bewährungsauflage jeweils acht Stunden Arbeit bei der örtlichen Tafel.
    Quelle: Spiegel Online
  10. Brexit: Was die Briten wollen
    Im Streit um den Brexit sind Großbritannien und die EU auf Konfrontationskurs gegangen. In Brüssel wird der neue Vorstoß von Premierministerin Theresa May, den Brexit-Vertrag noch einmal aufzuschnüren und den “Backstop” für Irland zu ändern, als offene Kampfansage verstanden. Und das nicht nur in der EU-Kommission, die den Vertrag ausgehandelt hatte, sondern auch im Europaparlament.
    Es sei “unfassbar”, dass May an einem Vertrag rüttele, den sie selbst ausgehandelt habe, beschwerte sich der CDU-Europaabgeordnete Elmar Brok in einer turbulenten Parlamentssitzung in Brüssel. May wirke wie ein Zauberer mit Zylinder, aber ohne Kaninchen, sagte Grünen-Politiker Reinhard Bütikofer. “Sie probiert es zwei-, drei-, viermal – doch es springt kein Kaninchen aus dem Hut.”
    Aber auch auf London muss die Weigerung der EU, über die britischen Änderungswünsche zu reden, wie ein Affront wirken. Schließlich ist May nach dem Abstimmungs-Marathon im Unterhaus am Dienstag nicht mehr wie bisher auf eigene Rechnung unterwegs. Zum ersten Mal weiß sie eine – wenn auch knappe – Mehrheit des Parlaments hinter sich. Für das so genannte Brady Amendment stimmten 317 Abgeordnete, davon auch einige Labour-Leute. Dagegen waren 301. (…)
    Offiziell ist der “Backstop” dazu gedacht, eine “harte Grenze” zwischen dem EU-Mitglied Irland und dem britischen Nordirland zu verhindern, um den Frieden zu sichern. Doch genau diese Grenze würde entstehen, wenn Großbritannien Ende März ohne Deal aus der EU austritt.
    Irland wäre nach EU-Recht sogar verpflichtet, sich selbst um den Grenzschutz zu kümmern. Das hat die EU-Kommission klargestellt. Dublin müsste die neue Außengrenze sichern und den Grenzverkehr überwachen, um den europäischen Binnenmarkt nicht zu gefährden. Im Ernstfall wäre der Binnenmarkt also wichtiger als der viel beschworene Frieden an der inneririschen Grenze – ein Dilemma, über das man in Brüssel ungerne spricht. May könnte dieses Dilemma nutzen, um einen Keil in die Front der EU-27 zu treiben.
    Bisher ist ihr dies zwar noch nicht gelungen. Die 27 stehen wie ein Mann hinter Irland. Doch mit dem Vorstoß zur Änderung des “Backstops” hat May den Druck auf die Iren erhöht. Wenn der irische Premier Leo Varadkar seine Position überdenken sollte, könnte eine neue Lage entstehen. Die Drähte zwischen Brüssel, Berlin und Dublin laufen bereits heiß. Auch May steht mit Varadkar in Kontakt. Am Ende könnte doch noch ein Kompromiss stehen – auch wenn es derzeit eher nach Konfrontation aussieht.
    Quelle: Eric Bonse auf Telepolis
  11. Bahnbrechender Erfolg für Lobbytransparenz: Europaparlament beschließt Klarheit über Einfluss von Lobbyisten auf Gesetze
    Nach jahrelanger harter Arbeit ist uns heute im Europaparlament ein großer Erfolg für mehr Transparenz im Lobbyismus gelungen: Zum ersten Mal hat das Parlament verbindliche Regeln für Lobbytransparenz beschlossen. An neuen Parlamentsbeschlüssen mitwirkende Europaabgeordnete müssen ihre Treffen mit Lobbyisten öffentlich auflisten (Legislativer Fußabdruck). Die Entscheidung des Europaparlaments im Rahmen einer Reform seiner Geschäftsordnung fiel in einer hart umkämpften und knappen Abstimmung mit 380 ja zu 224 nein bei 26 Enthaltungen. Das waren nur 4 Stimmen mehr als die benötigten 376 Stimmen.
    Mehr Transparenz im Lobbyismus stärkt das Vertrauen in das Europaparlament. Die Bürgerinnen und Bürger bekommen in Zukunft Klarheit über den Lobbyeinfluss auf Gesetze. Durch den sogenannten “Legislativen Fußabdruck” erfahren sie schon bei der Entstehung eines Gesetzes, welche Lobbyisten darauf Einfluss nehmen. Das bedeutet, sobald der Beschluss umgesetzt ist, praktisch Transparenz in Echtzeit. Der Einfluss mächtiger Interessen auf EU-Gesetze lässt sich in Zukunft besser einhegen.
    Quelle: Sven Giegold

    dazu: Fantastisch!

    dazu auch: Thüringen: Gesetzgebung wird transparenter – Vorbild für den Bund? Rot-Rot-Grün beschließt Legislativen Fußabdruck
    Gestern hat der Landtag in Thüringen einen wichtigen Schritt hin zu mehr Transparenz im Lobbyismus und bei der Gesetzgebung gemacht. Künftig soll nachvollziehbar werden, welche Lobbyisten an der Erarbeitung von Gesetzentwürfen in den Ministerien oder am weiteren Gesetzgebungsverfahren im Parlament beteiligt waren. Bisher wird in Thüringen – ebenso wie in den anderen Bundesländern – wenig darüber bekannt, welche Positionen, Argumente und Stellungnahmen bei den Fachleuten in den Ministerien eingehen.
    Dabei wäre es wichtig zu wissen, welche Interessen und Forderungen aus der Lobby ihren Weg in ein Gesetz finden wichtig, um einseitiger Einflussnahme vorzubeugen. Mehr Transparenz stärkt zudem die Möglichkeiten des Parlaments, Gesetzentwürfe der Regierung kritisch zu durchleuchten. Zwar soll auch die Parlamentsarbeit selbst transparenter werden, aber hier gibt es bereits mehr Transparenz als auf Seiten der Regierung. Und in den Ministerien werden die allermeisten Gesetzentwürfte entwickelt, formuliert, abgestimmt. Erst dann erreichen sie das Parlament. Die Lobbyarbeit gegenüber den Ministerien ist also von besonderer Bedeutung und bisher besonders intransparent.
    Quelle: LobbyControl


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